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Newsletter vom 9. Dezember 2020

EU-Haushalt 2021, Programm »InvestEU«

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EU-Haushalt 2021

(JB) Am 4. Dezember 2020 haben Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament und Europäische Kommission vor dem Hintergrund des noch immer nicht geeinigten Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 eine vorläufige politische Einigung über den EU-Haushalt für das Jahr 2021 erzielt.

Die Vereinbarung sieht Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 164,2 Mrd. Euro und Zahlungen in Höhe von 166,1 Mrd. Euro vor. Die Europäische Kommission hatte ursprünglich 164, 5 Mrd. Euro an Zahlungen und 166,7 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen. Insbesondere dem Europäischen Parlament gelang es, die Mittel für Erasmus+ (+ 175,1 Mio. Euro), Horizont Europa (+ 20 Mio. Euro) und digitales Europa (+ 25,7 Mio. Euro) weiter aufzustocken. Gleiches gilt für die Programme für Rechte und Werte (+ 6,6 Mio. Euro) sowie die Europäische Staatsanwaltschaft (+ 7,3 Mio. Euro).

Damit der erste Jahreshaushalt im Finanzrahmen 2021-2027 Wirklichkeit werden kann, muss nunmehr so rasch wie möglich der künftige Finanzrahmen 2021-2027 verabschiedet werden. Vielleicht gelingt den Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel am 10./11. Dezember 2020 eine Verständigung mit Polen und Ungarn.

Grünes Licht für das neue Programm »InvestEU«

(JB) Am 7. Dezember 2020 haben Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament eine vorläufige politische Einigung über die InvestEU-Verordnung erzielt.

Mit dem Programm »InvestEU« soll die Europäische Union langfristige Finanzierungen erhalten, indem mehr private Investitionen für eine nachhaltige Erholung mobilisiert und dazu beigetragen werden soll, die europäische Wirtschaft grüner, digitaler und widerstandsfähiger zu machen. Die Eckpunkte der Einigung mit einer EU-Garantie in Höhe von 26,2 Mrd. Euro (lfd. Preise) deckt folgende vier Politikbereiche ab:

  1. Nachhaltige Infrastruktur: 9,9 Mrd. Euro,
  2. Forschung, Innovation und Digitalisierung: 6,6 Mrd. Euro,
  3. Kleine und mittlere Unternehmen: 6,9 Mrd. Euro,
  4. Soziale Investitionen und Kompetenzen: 2,8 Mrd. Euro.

In allen vier Bereichen sollen strategische Investitionen getätigt werden, um den Zukunftsanforderungen der europäischen Wirtschaft gerecht zu werden und die offene strategische Autonomie der Europäischen Union in Schlüsselbereichen zu fördern. Mindestens 30 Prozent der Investitionen im Rahmen von InvestEU sollen zur Verwirklichung der EU-Klimaschutzziele beitragen.

Außerdem sieht InvestEU eine spezielle Übergangsregelung (Säule 2 des Mechanismus für einen gerechten Übergang) vor, um zusätzliche Investitionen zugunsten von Regionen mit einem genehmigten gebietsspezifischen Plan für einen gerechten Übergang zu mobilisieren. Die Mitgliedstaaten werden zudem die Möglichkeit haben, ihre Pläne im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität auf freiwilliger Basis teilweise über InvestEU und die InvestEU-Beratungsplattform umzusetzen. Um eine rasche Bereitstellung zu gewährleisten und lokale Akteure zu erreichen, wird InvestEU partnerschaftlich mit der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds sowie einer Vielzahl von weiteren Partnern durchgeführt, unter anderem mit internationalen Finanzinstitutionen sowie nationalen Förderbanken und -instituten. Darüber hinaus wird der Europäische Investitionsfonds mit zusätzlich 375 Mio. Euro zur Umsetzung der InvestEU-Programme beitragen.

Vorbehaltlich der Einigung über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 müssen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung noch förmlich verabschieden.

Hintergrund
InvestEU ist das zentrale EU-Investitionsprogramm, um die europäische Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Das Programm ist so angelegt, dass langfristige Finanzierungen mobilisiert und Unionsmaßnahmen zur Erholung von der tiefen wirtschaftlichen und sozialen Krise unterstützt werden. »InvestEU« ist der Nachfolger der Europäischen Fonds für strategische Investitionen.

COVID-19-Impfstoffe und Testkits

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COVID-19-Impfstoffe und Testkits können ohne Mehrwertsteuer beschafft werden

(GH) Am 7. Dezember 2020 beschlossen die Mitgliedstaaten einstimmig, den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 28. Oktober 2020 über Maßnahmen zur Mehrwertsteuerbefreiung bei der Beschaffung von COVID-19-Impfstoffen und Testkits anzunehmen. Die Mitgliedstaaten können so Krankenhäuser in der Europäischen Union, Angehörige der Gesundheitsberufe und Einzelpersonen beim Ankauf von COVID-19-Impfstoffen und Testkits zeitlich befristet von der Mehrwertsteuer (MwSt) befreien.

Derzeit können die Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze auf Impfstoffe zwar senken, jedoch nicht den Nullsatz anwenden. Für Testkits gibt es bislang keinerlei Steuererleichterungen. Gemäß der geänderten Richtlinie können die Mitgliedstaaten nun sowohl für Impfstoffe als auch Testkits niedrigere Steuersätze anwenden oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien. Damit die Mitgliedstaaten die neuen Vorschriften umgehend umsetzen können, gelten sie ab dem ersten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union bis Ende 2022, oder bis eine Einigung über den anhängigen Vorschlag der Europäischen Kommission zu neuen Vorschriften für Mehrwertsteuersätze erzielt ist, sollte dies vor diesem Datum erfolgen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Aktionsplan für geistiges Eigentum

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Neuer Aktionsplan soll Schutzniveau erhöhen und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und Erholung der Europäischen Union stärken

(CL) Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan für geistiges Eigentum (KOM(2020) 760) veröffentlicht. Sein vorrangiges Ziel ist die Erhöhung des Schutzniveaus von Unternehmen/kleinen und mittleren Unternehmen in der Europäischen Unnion für ihre Erfindungen. Die Europäische Kommission erachtet geistiges Eigentum als einen Schlüsselfaktor für die globale Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen. Analog zu der weltweit zu beobachtenden Entwicklung eines Anstiegs der Zahl der Anmeldungen von geistigem Eigentum, sei dieser Trend auch in der Europäischen Union zu verzeichnen. So habe sich zwischen 2010 und 2019 die Zahl der europäischen Patente von rund 58.000 auf ca. 137.000 erhöht.

Rechte des geistigen Eigentums, wie beispielsweise Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, geografische Angaben und Sortenschutzrechte sowie Schutzvorschriften für Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen unabhängig von ihrer Größe von grundlegender Bedeutung, da sie durch diese ihre immateriellen Vermögenswerte nutzbringend verwerten können.

Der Aktionsplan konzentriert sich auf fünf Bereiche:

  • Verbesserung des Schutzes des geistigen Eigentums;
  • Förderung der Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums durch kleine und mittlere Unternehmen;
  • Erleichterung der gemeinsamen Nutzung von geistigem Eigentum;
  • Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie sowie bessere Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums;
  • Förderung weltweit fairer Wettbewerbsbedingungen.

Die Europäische Kommission kommt mit der Vorlage des Aktionsplans einer entsprechenden Aufforderung (Schlussfolgerungen) des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2020 nach.

Ratstreffen der EU-Arbeits- und Sozialminister

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Beschäftigte der Plattformwirtschaft verdienen EU-weit besseren sozialen Schutz

(UD) Sozialkommissar Nicolas Schmit will den sozialen Schutz für Beschäftigte in der Plattformwirtschaft stärken und hat am 3. Dezember 2020 auf dem Ratstreffen der EU-Arbeits- und Sozialminister angekündigt, im nächsten Jahr eine EU-Regelung auf den Weg zu bringen. Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben eine Grundsatzdebatte zu fairen Arbeitsbedingungen und sozialem Schutz in der Plattformwirtschaft geführt und darüber beraten, in welchen Bereichen EU-weite Regelungen sinnvoll wären. Auf der Agenda der Minister standen auch der Kommissionsvorschlag zu angemessenen Mindestlöhnen und zur unternehmerischen Verantwortung in globalen Lieferketten.

Essenslieferungen, Fahrdienste, Haushaltsdienstleistungen oder Textarbeit sind Arbeits- und Dienstleistungen, die immer häufiger über digitale Plattformen geordert werden. Die Zahl der Plattformtätigen in Deutschland und Europa nimmt zu, nicht zuletzt verstärkt durch die Corona-Pandemie. Plattformen sorgen für Beschäftigung, aber gleichzeitig beinhaltet Plattformarbeit oft auch intransparente und unvorhersehbare Arbeitsbedingungen, höhere Gesundheits- und Sicherheitsrisiken sowie einen unzureichenden sozialen Schutz.

In den letzten Jahren wurde mit jedem vierten Arbeitsvertrag ein atypisches Beschäftigungsverhältnis geschlossen. Unter diesen Oberbegriff fallen alle anderen als unbefristete Vollzeit-Arbeitsverhältnisse, wobei das Spektrum von der »klassischen« Teilzeit bis hin zu Arbeit auf Abruf ohne eine garantierte Stundenzahl reicht. Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen sollen ab 2022 EU-weit von transparenteren und verlässlicheren Arbeitsbedingungen profitieren.

Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union hatten 2019 eine Einigung über den Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zu verlässlicheren Arbeitsbedingungen erzielt. Die EU-Regelung erfasst Tätigkeiten, die drei Arbeitsstunden pro Woche und zwölf Arbeitsstunden in vier Wochen durchschnittlich überschreiten. Mindestrechte bei den Arbeitsbedingungen gelten damit selbst in den flexibelsten atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie bei Arbeit auf Abruf, auf der Grundlage von Gutscheinen oder auf Online-Plattformen wie Uber oder Deliveroo. Auch bezahlte Praktikanten und Auszubildende fallen in den Geltungsbereich, solange sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.

Aktionsplan Demokratie, Strategie Grundrechtecharta, Digitalisierung der Justiz, Videokonferenz der Justizministerinnen und -minister

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Europäische Kommission legt Aktionsplan zur Stärkung der europäischen Demokratie vor

(KS) Die Europäische Kommission hat am 3. Dezember 2020 einen Aktionsplan zur Stärkung der europäischen Demokratie vorgelegt.

Ziel des Planes ist es, dass Bürgerinnen und Bürger durch informierte Entscheidungsfindung sowie frei von unrechtmäßiger Einmischung und Manipulation am demokratischen System teilhaben können.

Der Plan richtet sich an die EU-Institutionen, die nationalen Regierungen und Parlamente, sowie an andere nationale Behörden, politische Parteien, Medien und die Zivilgesellschaft sowie Online-Plattformen. Er sieht im Rahmen der drei Hauptsäulen Förderung freier und fairer Wahlen, Stärkung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus sowie der Bekämpfung der Desinformation einzelne konkrete Maßnahmen vor.

So beabsichtigt die Europäische Kommission zum Schutz der Integrität der Wahlen u. a. Rechtsvorschriften zur Transparenz gesponserter politischer Inhalte (»politische Werbung«) vorzuschlagen sowie die Vorschriften für die Finanzierung europäischer politischer Parteien zu überarbeiten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaatenzu intensivieren.

Um Journalisten, welche zunehmend online und offline Bedrohungen ausgesetzt seien, besser zu schützen wird die Europäische Kommission 2021 zudem u. a. Empfehlungen zur Sicherheit von Journalisten vorschlagen und gegen den Klagemissbrauch im Zusammenhang mit strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit (SLAPP-Klagen) vorlegen. Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten wolle die Europäische Kommission in einen strukturierten Dialog mit diesen treten und eine nachhaltige Finanzierung für Projekte zur juristischen und praktischen Unterstützung von Journalisten in der Europäischen Union und anderen Ländern bereitstellen. Weitere Maßnahmen sollen insbesondere die Erhöhung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich und die staatliche Werbung betreffen.

Zur Bekämpfung der auch im Rahmen der COVID-19-Pandemie zunehmenden Desinformation sollen schließlich die bereits zur Verfügung stehenden Instrumentarien der Europäischen Union zur Bekämpfung ausländischer Einmischung und Einflussnahme verbessert und beispielweise der bisher auf freiwilliger Basis bestehende Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation, dem mehrere Plattformen beigetreten sind, in einen Koregulierungsrahmen von Verpflichtungen und Rechenschaftspflichten umgewandelt werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Kommission legt neue Strategie zur Umsetzung der Grundrechtecharta vor

(KS) Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2020 eine neue Strategie für eine verstärkte Anwendung der Grundrechtecharta in der Europäischen Union vorgelegt, welche den nur einen Tag später vorgelegten Europäischen Aktionsplan für Demokratie sowie den im September vorgelegten ersten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit zur Stärkung des Grundrechtsschutzes in der Europäischen Union ergänzen soll.

Die Strategie legt die Ausrichtung für die Umsetzung der Charta für die nächsten zehn Jahre fest und folgt auf die 2010 angenommene vorhergehende Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta durch die Europäische Union. Die Charta habe in den letzten Jahren zu einer stärkeren Förderung und besserem Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sowie zu neuen EU-Rechtsvorschriften geführt, die bestimmte grundlegende Rechte schützen und fördern. Hierzu zählen u. a. die Regeln zum Datenschutz, der Gleichstellung der Geschlechter, zum Recht auf ein faires Verfahren und Verteidigungsrechten sowie hinsichtlich der Opfer von Straftaten oder aber auch dem 2019 verabschiedeten Regelwerk zum Schutz von Hinweisgebern. Neue Herausforderungen bestünden jedoch zum Beispiel im Bereich Migration und Sicherheit sowie im Kontext der COVID-19-Krise, dem ökologischen Wandel oder aber auch in der digitalen Automatisierung.

Die Strategie enthält daher Vorschläge für konkrete Maßnahmen für eine weitere verstärkte Anwendung der Charta, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die sich auf die Prävention, Förderung, Anwendung und Durchsetzung konzentrieren. Im Fokus stehen dabei vier Handlungsschwerpunkte: die wirksame Anwendung durch die Mitgliedstaaten, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, Rechteverteidigern und Angehörigen der Rechtsberufe sowie den Ausbau der Charta als Richtschnur für die EU-Organe und die Sensibilisierung der Menschen für die Charta selbst und ihrer Inhalte. Die konkreten Maßnahmen reichen dabei u. a. von der Verbesserung des Austausches bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, die Stärkung der Aus- und Fortbildung sowie Unterstützung der verschiedenen nationalen Akteure in der Anwendung, wie den Anwaltschaften, nationalen lokalen Behörden und Regierungen, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden bis hin zur Einrichtung unabhängiger nationaler Menschenrechtsinstitutionen durch die Mitgliedstaaten, Leitlinien für das Personal und Fortbildungspläne der EU-Institutionen sowie einer Informationskampagne über die durch die Charta eingeräumten Rechte und deren Nutzung.

Die Strategie stützt sich dabei auch auf zuvor durch das Europäische Parlament in verschiedenen Entschließungen zum Beispiel zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union oder der Einrichtung eines EU-Mechanismus zum Schutz der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte sowie den Rat der Europäischen Union in seinen Schlussfolgerung zur Charta formulierten Forderungen und auf Beiträgen der Mitgliedstaaten.

Aus dem Grundrechtebericht 2020 sowie auch aus dem Bericht 2019 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hatte sich insoweit ergeben, dass es in den Mitgliedstaaten nach wie vor keine nationalen Strategien zur Sensibilisierung für die Charta und zu deren Umsetzung gibt.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Kommission unterstützt Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung der Justiz

(KS) Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2020 eine Mitteilung zur Digitalisierung in der Justiz vorgelegt und damit ein Instrumentarium vorgestellt, mit dem durch vier Maßnahmen die Nutzung digitaler Instrumente durch die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität gefördert werden soll.

So soll zukünftig die digitale Kommunikation die Standardoption für die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit werden und u. a. mit Hilfe eines Legislativvorschlags zur Digitalisierung der Verfahren der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit in Zivil-, Handels- und Strafsachen der weiterhin verbreitete »Rückgriff auf Papier« minimiert werden.

Zur Stärkung der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität soll daneben beispielsweise die von der europäischen Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) benutzten Fallbearbeitungssysteme aktualisiert und u. a. auch mit dem der neu eingerichteten europäischen Staatsanwaltschaft verknüpft werden, um so über eine sogenannte »Treffer/kein Treffer«-Anzeige die jeweiligen Agenturen besser über laufende Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der jeweils anderen Einrichtungen zu informieren. Vorgesehen ist u. a. zudem eine Gesetzgebungsinitiative zum digitalen Informationsaustausch in Bezug auf grenzüberschreitende Terrorismusfälle und zur Einrichtung einer Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen.

In Hinblick auf die leichte Handhabung, Kosteneffizenz und krisenresistenz von elektronischen Datenbanken, sollen die Mittgliedstaaten daneben zur Verbesserung des Informationszugangs bereits bestehende Register digitalisieren und vernetzten. Im Rahmen des »Mein E-Justiz-Raum« soll zudem der Individuelle Informationszugang verbessert werden.

Schließlich soll zukünftig die grenzübergreifende Zusammenarbeit auf IT-Instrumente gestützt werden und hierfür das bereits bestehende und von einigen Mitgliedstaaten genutzte Kommunikationssystem e-CODEX in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit in zivil-, handels-, und strafrechtlichen Angelegenheiten zum »Goldstandard« für die sichere digitale Kommunikation im Rahmen grenzübergreifender Gerichtsverfahren in allen Mitgliedstaaten ausgebaut werden. Hierzu wurde zudem ein Legislativvorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit des e-CODEX-Systems vorgelegt.

Mit den Maßnahmen soll vor allem auf die sich insbesondere durch die COVID-19-Pandemie aufgezeigte Notwendigkeit, die Justizsysteme weiter zu digitalisieren, reagiert werden. Finanziert werden sollen die Maßnahmen mit den Mechanismen, die im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027 und des Instruments »Next Generation EU« zur Verfügung stehen.

Parallel wurde zudem die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene für den Zeitraum 2021-2024 angenommen, mit welcher gleichzeitig das EU-Fortbildungsangebot für Rechtspraktiker auf weitere Bereiche wie Digitalisierung und künstliche Intelligenz ausgeweitet werden soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

Wesentliche Ergebnisse der informellen Videokonferenz der Justizministerinnen und -Minister

(KS) Am 2. Dezember 2020 fand der letzte unter deutscher Ratspräsidentschaft stattfindende Justizrat aufgrund der aktuellen Einschränkungen erneut im Format einer informellen Videokonferenz statt. Die Justizministerinnen und -Minister erörterten dabei die justiziellen Aspekte der Terrorismusbekämpfung sowie justizrelevante Aspekte der Rechtsstaatlichkeit. Daneben befassten sie sich mit dem aktuellen Sachstand der Verhandlungen zu dem Verordnungsvorschlag über Forderungsübertragungen und der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Infolge der jüngsten Anschlägen in Frankreich, Österreich und Deutschland stand im Mittelpunkt der Sitzung eine Diskussion zu justiziellen Fragen in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung. Thematisiert wurden dabei verschiedene Aspekte. In Bezug auf Hassrede im Internet tauschten die Ministerinnen und Minister Erfahrungen auf nationaler Ebene zur Meldung von entsprechenden Straftaten aus und diskutierten mögliche weitere Maßnahmen, welche über freiwillige Bemühungen der Online-Plattformen hinausgehen. Einigkeit bestand insofern das diese nicht ausreichen würden und verbindliche Regelungen erforderlich seien. Inhalt der Debatte war dabei insbesondere auch eine neben die Löschung tretende mögliche Meldepflicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit.

Des Weiteren zogen die Ministerinnen und Minister eine Bilanz zu den laufenden Arbeiten im Bereich der digitalen Zusammenarbeit, in deren Rahmen insbesondere die Bedeutung des sogenannten E-Evidence-Pakets über elektronische Beweismittel sowie der Notwendigkeit einer Lösung in der Frage der Vorratsdatenspeicherung hervorgehoben wurde. Thematisiert wurde weiterhin die Unterstützung von Opfer des Terrorismus, wobei betont wurde, dass die Koordinierung in Fällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen noch verbessert werden müsse, um die Soforthilfe für Opfer von Anschlägen, wo immer sie sich ereignen, zu erleichtern. Vorgestellt wurden weiterhin die bereits zuvor im schriftlichen Verfahren angenommen Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zu den aktuellen Herausforderungen und dem weiteren Vorgehen in Bezug auf den Europäischen Haftbefehl und die Auslieferungsverfahren sowie ein Bericht von Eurojust und dem Genozid-Netzwerk über die kumulative Strafverfolgung ausländischer terroristischer Kämpfer wegen völkerrechtlicher Kernverbrechen und terrorismusbezogener Straftaten ausgewertet.

Ein weiterer Schwerpunkt lag auf einer Debatte zur Rechtsstaatlichkeit, welche auf dem im September vorgelegten Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2020 aufbaute. Im Mittelpunkt stand dabei ein Austausch über justizbezogene Aspekte, Entwicklungen und bewährte Praktiken zu den Schlüsselelementen Unabhängigkeit der Justiz, Effizienz und Korruptionsbekämpfung sowie der Vorschlag für die Schaffung eines Dialogforums für Richterinnen und Richter, welcher breite Unterstützung fand.

Die deutsche Ratspräsidentschaft, welche den Vorsitz inne hatte, informierte zudem über den Sachstand bezüglich des Vorschlags für eine Verordnung über Forderungsübertragungen, bei welchem zwar Fortschritte gemacht worden seien, die Arbeit im Rahmen der bevorstehenden portugiesischen Ratspräsidentschaft auf Fachebene jedoch zu einzelnen Aspekten fortgesetzt werden müssten.

Die Europäische Kommission berichtete schließlich über den Sachstand bezüglich der Umsetzung der Verordnung zur Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) zu deren vollständiger Einrichtung derzeit die Arbeiten in mehreren Bereichen liefen und bereits Fortschritte bei der Ernennung der Abgeordneten Europäischen Staatsanwälte sowie im Rat der Europäischen Union bei den Beziehungen der EUStA zu Drittstaaten und zu den Mitgliedstaaten, die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen, erzielt worden seien.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

Aufnahmezentrum auf Lesbos

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Europäische Kommission und Griechenland einigen sich auf neues menschenwürdiges Aufnahmezentrum auf Lesbos

(AV) Die Europäische Kommission und Griechenland haben in einer am 3. Dezember 2020 unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung die Eckpunkte für ein neues gemeinsames Aufnahmezentrum auf Lesbos festgelegt.

Die Europäische Kommission hat mit den griechischen Behörden und den EU-Agenturen einen detaillierten Plan vereinbart, um bis Anfang September 2021 ein neues Aufnahmezentrum auf der Insel Lesbos einzurichten. Die gemeinsame Absichtserklärung legt die jeweiligen Zuständigkeiten und Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den griechischen Behörden und den EU-Agenturen fest.

Bereits im vergangenen Monat hat Griechenland 121 Mio. Euro an EU-Fördermitteln für den Bau von drei kleineren Aufnahmezentren auf den Inseln Samos, Kos und Leros erhalten, die ebenfalls bis September 2021 fertiggestellt werden sollen.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson betonte: »Hier geht es um Menschen und ihr grundlegendes Recht, sich sicher zu fühlen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen Lösung auf Lesbos und um sicherzustellen, dass eine Situation wie in Moria nie wieder passieren kann. Es ist auch ein wichtiger Schritt, um unsere Herangehensweise an die Migrationssteuerung zu ändern, und es ebnet den Weg für die praktische Umsetzung der Leitprinzipien des neuen Migrations- und Asylpakets.«

Im September kündigte die Europäische Kommission eine europäische Taskforce zur Bewältigung der Notlage auf Lesbos an, die sich auf die Grundsätze des neuen Migrations- und Asylpakets stützt. Die jetzige Vereinbarung legt die folgenden Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Europäische Kommission, den griechischen Behörden und den EU-Agenturen fest:

  • Entwicklung und Bau einer Aufnahmeeinrichtung, die angemessene Bedingungen bietet und mit schnellen, fairen und wirksamen Verfahren arbeiten soll. Das Zentrum wird über einen Wohnbereich mit Containern, einen speziellen Bereich für Neuankömmlinge, um sie in den ersten Tagen zu unterstützen, medizinische Container für die medizinische Sofortversorgung, Freizeiträume für Sport, Spielplätze und Fertighäuser für die formale und nicht-formale Bildung verfügen. In Gemeinschaftsküchen kann Essen zubereitet werden und Geschäfte werden die Grundbedürfnisse decken. Für Menschen mit Behinderungen werden spezielle Räume eingerichtet.
  • Verbesserte Steuerung der Ankünfte mit vollständigen Aufnahme- und Identifizierungsverfahren einschließlich Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen in einem eigens dafür eingerichteten Bereich.
  • Nahtlose Asyl- und Rückführungsverfahren sowie Integrationsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass niemand in langer Ungewissheit bleibt. Für Menschen, die nicht das Recht haben, in der Europäischen Union zu bleiben, werden Programme zur freiwilligen Rückkehr und Reintegration gefördert. Es wird aber in den Mehrzweckzentren auch ein Haftbereich eingerichtet, um eine effektive Rückführung zu unterstützen. Menschen, die internationalen Schutz benötigen, werden besser dabei unterstützt, ihren Integrationsprozess zu beginnen.
  • Aufnahmebedingungen im Einklang mit dem EU-Recht unter Berücksichtigung internationaler Standards und bewährter Verfahren, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, sanitäre Einrichtungen, Ernährung, Information und Beratung, Kleidung und andere Güter sowie Gemeinschaftsräume. Es wird ein geschlechtsspezifischer und kinderrechtlicher Ansatz verfolgt, der die Bedürfnisse von Familien und Kindern (sowohl begleitete als auch unbegleitete) berücksichtigt und gleichzeitig sicherstellt, dass Schwachstellen angemessen erkannt und angegangen werden.
  • Angemessene Schulung, Kapazität und Planung des Personals, einschließlich Risikobewertung und Notfallplanung, um den reibungslosen Betrieb des neuen Zentrums zu gewährleisten.

Hintergrund:
Die gemeinsame Absichtserklärung gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission unterstützt werden, um die Notlage nach den Bränden im Lager Moria zu bewältigen, insbesondere für die ehemaligen Bewohner, die sich ohne Obdach wiederfanden. 12.362 Menschen im Lager Moria waren unmittelbar betroffen. Heute sind 7.200 Männer, Frauen und Kinder an einem provisorischen Ort untergebracht.

EU-Medienministerrat

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Freies und pluralistisches Mediensystem sichern

(AV) Unter deutschem Ratsvorsitz fand am 1. Dezember 2020 die informelle Sitzung der EU-Ministerinnen und -minister für Kultur und Medien statt. Die Videokonferenz-Sitzung hatte das Motto »Vorbereiten auf die Zukunft – Erholung für den Kultur- und Mediensektor«, den Vorsitz leitete die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grüters.

Unter dem Tagesordnungspunkt »Sicherung eines freien und pluralistischen Mediensystems« wurde die Frage diskutiert, wie ein pluralistisches und widerstandfähiges Mediensystem in Zeiten von grenzüberschreitenden Angeboten national und EU-weit geschaffen werden kann. Als Ergebnis wurden dazu Ratsschlussfolgerungen verabschiedet.

Sie beinhalten unter anderem Vorschläge zur nachhaltigen Finanzierung der Medien, zur Stärkung einer pluralistischen Medienlandschaft in Europa in Zeiten der Plattformökonomie sowie zur Frage, wie der Verbreitung von Desinformation entgegengewirkt werden kann.

Grütters zeigte sich überzeugt, dass Europäische Kommission und Mitgliedstaaten diese Anregungen aufgreifen und weiterverfolgen werden. Das bedeute einen wichtigen Schritt auf EU-Ebene, um »ein freies und vielfältiges Mediensystem für die Zeit nach der Krise und mit Blick auf etwaige zukünftige Krisen abzusichern«.

Weitere Tagesordnungspunkte der Sitzung waren unter anderem die geplante Erhöhung des Förderprogramms »Kreatives Europa«, Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur und Europäische Kulturhauptstädte.

EU-Entwicklungspolitik, Post-Cotonou-Abkommen

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Volle Tagesordnung für die Rats-Videokonferenz auf Ministerebene

(AV) Am 23. November 2020 fand die informelle Videokonferenz auf Ministerebene zur Entwicklungszusammenarbeit statt.

Zu Beginn erörterten die EU-Entwicklungsministerinnen und -minister das Thema Schuldenerlass, Investitionen und Ziele für nachhaltige Entwicklung, insbesondere im Rahmen der globalen Reaktion auf die COVID19-Pandemie und der Anstrengungen zur Überwindung der Krise.

Die Ministerinnen und Minister nahmen zur Kenntnis, dass viele Länder, die mit einer nicht mehr tragfähigen Schuldenlast konfrontiert sind, noch stärker unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leiden. Dazu gehören auch einige Länder mit mittlerem Einkommen, bei denen aktuell das Risiko einer Überschuldung besteht. Sie waren sich darin einig, dass Situationen vermieden werden sollten, in denen insolvenzbedrohte Länder eine großflächige Schuldenkrise auslösen könnten.

Die Geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, Kristalina Georgieva, nahm an den Beratungen teil. Sie unterstrich das Ausmaß und die Art der Schuldenanhäufung in der ganzen Welt sowie die gefährliche Wechselwirkung zwischen den Auswirkungen der Pandemie und dem durch sie verursachten wirtschaftlichen Schaden.

Der Präsident der Europäischen Investitionsbank und die Präsidentin der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie der Vorsitzende des Pariser Clubs trugen ebenfalls zur Debatte bei.

Die Ministerinnen und Minister erörterten ferner, wie Team Europa die Bemühungen um einen Schuldenerlass am besten auf multilateraler Ebene und Länderebene ergänzen und die Partnerländer bei der Vorbereitung auf einen stabilen, dauerhaften und umweltverträglichen Aufschwung unterstützen könnte. Team Europe setzt sich aus der Europäischen Union, ihren Mitgliedstaaten, ihrem diplomatischen Netzwerk, Finanzinstitutionen einschließlich nationaler Entwicklungsbanken und Durchführungsstellen sowie der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zusammen.

Der Hohe Vertreter Josep Borrell kündigte an, dass die Europäische Union 183 Mio. Euro zum Treuhandfonds für Katastropheneindämmung und Erleichterung des Internationalen Währungsfonds beitragen wird, um in 29 Ländern finanzpolitischen Spielraum zu schaffen. Damit wird die Europäische Union zum größten Beitragszahler.

Die EU-Entwicklungsministerinnen und -minister erörterten anschließend, wie die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau in allen Bereichen des auswärtigen Handelns gefördert werden können. Die Ministerinnen und Minister signalisierten deutlich, dass die Europäische Union entschlossen ist, ihre Anstrengungen zu beschleunigen und die Menschenrechte von Frauen sowie Mädchen zu schützen und zu fördern, indem sie in allen Bereichen des auswärtigen Handelns der Europäischen Union, einschließlich des Handels, des Grünen Deals und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit tätig wird.

Die Ministerrunde war sich darin einig, dass die Europäische Union weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen sollte, indem sie die Rechte, den Schutz und die Stimme von Frauen und Mädchen weltweit durch konkrete Maßnahmen in den Mittelpunkt stellt.

Außerdem wurden die Ministerinnen und Minister im Verlauf der Sitzung über den aktuellen Stand der Verhandlungen über das Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen unterrichtet. Es soll ein modernes und umfassendes Abkommen sein, das die Grundlage für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Partnerländern im Afrika südlich der Sahara, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean bilden würde. Die Verhandlungen treten in die Endphase ein.

Zwei weitere Informationspunkte waren das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit sowie die Aussichten der EU-Entwicklungszusammenarbeit in Tansania.

Im Zusammenhang mit der Videokonferenz billigte der Rat der Europäischen Union im schriftlichen Verfahren die Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 14/2020 des Rechnungshofs über die EU-Entwicklungshilfe für Kenia.

Durchbruch bei Verhandlungen mit afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten über neues Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union

(AV) Die Chefunterhändler der Europäischen Union und der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten haben am 3. Dezember 2020 eine politische Einigung über ein neues Partnerschaftsabkommen erzielt, das an die Stelle des Cotonou-Abkommens treten wird.

Das Abkommen muss von den Vertragsparteien noch gebilligt, unterzeichnet und ratifiziert werden und wird dann der Rahmen für die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen sein. Es erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereichen, von nachhaltiger Entwicklung sowie nachhaltigem Wachstum bis hin zu Menschenrechten, Frieden und Sicherheit. Gemeinsam verfügen die Europäischen Union und die 79 afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten über mehr als die Hälfte der Sitze bei den Vereinten Nationen, ihre Bevölkerung beträgt insgesamt 1,5 Milliarden Menschen.

Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, wird es als neuer Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den 79 Mitgliedern der Organisation der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (OAKPS) – vormals AKP-Staatengruppe – in den kommenden zwanzig Jahren dienen.

Das neue Partnerschaftsabkommen besteht aus einem »Grundlagenteil«, in dem die Werte und Grundsätze der Europäischen Union und der AKP-Staaten dargelegt und die folgenden strategischen Schwerpunktbereiche ausgewiesen werden, in denen beide Seiten zusammenarbeiten wollen:

  • Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung,
  • Frieden und Sicherheit,
  • menschliche und soziale Entwicklung,
  • ökologische Nachhaltigkeit und Klimawandel,
  • inklusives nachhaltiges Wirtschaftswachstum und inklusive nachhaltige Entwicklung sowie
  • Migration und Mobilität.

Dieser Grundlagenteil des Partnerschaftsabkommens wird durch drei spezifische handlungsorientierte Regionalprotokolle (Afrika, Karibik, Pazifik) ergänzt, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnitten sind. Dies wird einen bislang beispiellosen regionalen Fokus ermöglichen.

Die Regionalprotokolle werden über eigene Verwaltungsstrukturen verfügen, die u. a. gemeinsame Parlamentsausschüsse umfassen sowie die Steuerung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den einzelnen Regionen ermöglichen. Darüber hinaus wird ein übergreifender gemeinsamer OAKPS-EU-Rahmen mit starker parlamentarischer Beteiligung geschaffen.

Auf dem AKP-Gipfeltreffen im Dezember 2019 nahm die AKP-Staatengruppe das überarbeitete Abkommen von Georgetown an und billigte damit eine Namensänderung. Im April 2020 wurde aus der Gruppe der AKP-Staaten die Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS).

Nächste Schritte:
Nachdem die Chefunterhändler nun eine politische Einigung erzielt haben, wird der Text interne Verfahren durchlaufen, bevor er von den Chefunterhändlern paraphiert werden kann. Die Paraphierung markiert den Abschluss der Verhandlungen. Die Unterzeichnung des Abkommens erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021.

Um in Kraft treten zu können, muss das Abkommen von einer Mindestauswahl und -zahl von Vertragsparteien geschlossen oder ratifiziert werden. Die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung und der Abschluss des Abkommens bedürfen der Zustimmung des Rates der Europäischen Union auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission.

Obwohl eine politische Einigung erzielt wurde, wird vorgeschlagen, das Cotonou-Abkommen weiter zu verlängern, um genügend Zeit für die Durchführung der oben genannten internen EU-Verfahren zu haben. Die Europäischen Union erklärt sich bereit, das Cotonou-Abkommen bis zum 30. November 2021 zu verlängern, sofern das neue Abkommen nicht vor diesem Datum in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird.

Videokonferenz der EU-Sportministerinnen und - minister

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Sport in Zeiten von Corona

(AV) Am 1. Dezember 2020 trafen sich die EU-Sportministerinnen und -minister zur virtuellen Videokonferenz. Den Vorsitz führte für die deutsche Ratspräsidentschaft, Stephan Mayer, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Die Ministerinnen und Minister debattierten über die Herausforderungen bei der Organisation internationaler Sportveranstaltungen während der Covid-19-Pandemie in verschiedenen Mitgliedstaaten und darüber, ob ein verstärkter Austausch auf EU-Ebene erforderlich ist.

Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte dazu ein Diskussionspapier vorbereitet und vorgelegt.

In Bezug auf die Organisation internationaler Sportveranstaltungen wiesen die Ministerinnen und Minister auf verschiedene Herausforderungen hin, wie eingeschränkte internationale Mobilität, komplizierte Logistik, strenge Hygieneprotokolle und unterschiedliche Test- und Quarantäneregeln in den Mitgliedstaaten.

Während des Meinungsaustauschs wurde besonderes Augenmerk auf die negativen finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sport gelegt. Alle waren sich einig, dass Sportler, Sportorganisationen und Verbände aufgrund geringerer Sponsoreneinnahmen, leerer Stadien und Kosten im Zusammenhang mit Tests sowie der Umsetzung gesundheitsbezogener Protokolle erhebliche Verluste erlitten haben.

Viele Delegationen argumentierten, dass eine verstärkte Zusammenarbeit erforderlich sei, insbesondere bei der Harmonisierung der Testverfahren, der Einführung von Reisebeschränkungen und der Bereitstellung genauer Informationen für Sportler und Sportorganisationen zu Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten.

Viele Mitgliedstaaten gaben an, dass trotz der schwierigen Situation zahlreiche internationale Sportveranstaltungen in ihren Ländern stattgefunden hätten. Nach Angaben des Rates bestätige der Meinungsaustausch, dass weiterhin Unterstützung auf nationaler und EU-Ebene durch verschiedene Finanzierungsprogramme und -mechanismen zu leisten sei.

Außerdem informierte der Vorsitz über die kürzlich genehmigte Entschließung zum EU-Arbeitsplan für Sport, über die Schlussfolgerungen zur Förderung der sektorübergreifenden Zusammenarbeit zugunsten von Sport sowie körperlicher Aktivität in der Gesellschaft und die portugiesische Delegation stellte die Prioritäten der künftigen Präsidentschaft im Bereich Sport vor.

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