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Newsletter vom 19. Mai 2021

CO2-Emissionen, EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit

© Sächsische Staatskanzlei

CO2-Emissionen aus der Energienutzung 2020 deutlich gesunken

(MS) Die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Erdöl, Kohle und Erdgas sind 2020 in der Europäischen Union im Vergleich zu 2019 deutlich um 10 Prozent gesunken. Das geht aus neuen Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) vor. Die CO2-Emissionen aus der Energienutzung tragen wesentlich zur globalen Erwärmung bei. Sie machen etwa 75 Prozent aller vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union aus. Diese Emissionen werden von Faktoren wie kalte Winter oder heiße Sommer, aber auch von Wirtschaftswachstum, Bevölkerungszahl, Verkehr und industriellen Aktivitäten stark beeinflusst. Im letzten Jahr spielten vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine entscheidende Rolle.

Nach Schätzungen von Eurostat sind die Emissionen im Jahr 2020 in allen Mitgliedstaaten gesunken, wobei der größte Rückgang in Griechenland (-18,7 Prozent) zu verzeichnen war, gefolgt von Estland (-18,1 Prozent). Die geringsten Rückgänge wurden in Malta (-1,0 Prozent) und Ungarn (-1,7 Prozent), verzeichnet. In Deutschland sanken die CO2-Emissionen um mehr als 8,7 Prozent.

(Quelle: Eurostat)

Keine Schadstoffe mehr in Luft, Wasser und Boden

(MS) Die Europäische Kommission legte in der letzten Woche einen EU-Aktionsplan zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden vor. Darin wird die Vision einer schadstofffreien Umwelt bis 2050 entworfen. Nach Daten der europäischen Umweltagentur (EUA) zufolge gibt es in der Europäischen Union jährlich über 400.000 vorzeitige Todesfälle und 48.000 Fälle von Herzerkrankungen, die auf Luftverschmutzung zurückzuführen sind. Umweltverschmutzung ist damit die häufigste Ursache für psychische sowie körperliche Erkrankungen und vorzeitige Todesfälle. Besonders Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen sind davon betroffen.

Der Aktionsplan sieht Etappenziele für die Verringerung der Umweltverschmutzung bis 2030 vor:

  • Verbesserung der Luftqualität, um die Zahl der durch Schadstoffe in der Luft verursachten vorzeitigen Todesfälle um 55 Prozent zu verringern.
  • Verbesserung der Wasserqualität, indem dafür gesorgt wird, dass weniger Kunststoffabfälle ins Meer (50 Prozent) und weniger Mikroplastik in die Umwelt (30 Prozent) gelangen.
  • Verbesserung der Bodenqualität, indem Nährstoffverluste und der Einsatz chemischer Pestizide um 50 Prozent reduziert werden.
  • Verringerung des Anteils der Ökosysteme in der Europäischen Union, in denen Schadstoffe in der Luft die biologische Vielfalt gefährden.
  • Verringerung der Zahl der Menschen, die unter einer chronischen Belastung durch Verkehrslärm leiden, um 30 Prozent und
  • erhebliche Reduzierung des Abfallaufkommens insgesamt sowie des Restmülls um 50 Prozent.

Während der diesjährigen Grünen Woche der Europäischen Union (1. bis 4. Juni 2021) können alle Beteiligten online und im Rahmen von mehr als 600 Partnerveranstaltungen über das Null-Schadstoff-Ziel diskutieren. Das Europäische Parlament hatte in Erwartung dieses Aktionsplans in den letzten Monaten bereits drei Entschließungen zu den Bereichen des Schutzes von Luftqualität, Gewässern und Böden verabschiedet.

Umweltschutzverbände und einige Europaabgeordnete sehen diese Strategie allerdings kritisch, da sie zu wenig ambitioniert ist. Die Europäische Kommission reiht in dieser Strategie nur bereits beschlossene Maßnahmen aneinander. Ein neuer Impuls und stärkere Vorgaben zum Schutz der Umwelt sind darin nicht erkennbar.

(Quelle: Europäische Kommission)

Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit

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Mitgliedstaaten müssen Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit sicherstellen

(KS) Der Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) des Europäischen Parlaments hat in einem am 11. Mai 2021 angenommenen Bericht die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Rechte von Frauen zu schützen und weiter zu stärken.

Das Recht auf Gesundheit, insbesondere das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, stellt ein grundlegendes Frauenrecht dar, welches gestärkt und weder verwässert noch zurückgenommen werden dürfe, so der Ausschuss.

Verletzungen dieses Rechts stelle eine Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen dar und behindere den Fortschritt auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, den Zugang zum Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit in qualitativ hochwertiger und umfassender Weise zu gewährleisten sowie sämtliche Barrieren zu beseitigen, die diesen Zugang zu entsprechenden Dienstleistungen behindern.

Der Ausschuss kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere, dass in einigen Mitgliedstaaten weiterhin sehr restriktive Gesetze bestehen, die Abtreibungen, außer unter streng definierten Umständen, verbieten. Dies führe dazu, dass Frauen sich gezwungen sehen, heimlich abzutreiben oder Schwangerschaften gegen ihren Willen auszutragen, was eine Verletzung der Menschenrechte darstelle. Die Mitgliedstaaten sollten daher, so die Abgeordneten, den allgemeinen Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch gewährleisten und sicherstellen, dass ein Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch in der Frühschwangerschaft und darüber hinaus legal ist, wenn die Gesundheit der Schwangeren in Gefahr ist. Ein vollständiges Verbot von Abtreibungen stelle dagegen eine Form von geschlechtsspezifischer Gewalt dar, so die Abgeordneten weiter.

Zugleich fordern die Abgeordneten, auch den umfassenden Zugang zu qualitativ hochwertigen Verhütungsmethoden und -mitteln, Familienberatung und Informationen über Verhütung sicherzustellen sowie den Zugang zu einer Sexualerziehung für Kinder in Grund- und weiterführenden Schulen zu gewährleisten, um durch Aufklärung sexuelle Gewalt und Belästigung zu reduzieren.

Bedauerlich sei auch, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und die Versorgung mit und der Zugang zu Verhütungsmitteln während der COVID-19-Pandemie eingeschränkt sei. Die vollumfängliche Aufrechterhaltung von Dienstleistungen zur Wahrung des Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit durch die Gesundheitssysteme müsse auch jetzt sichergestellt werden.

(Quelle: Europäisches Parlament)

Live-Sportübertragungen

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Online-Piraterie von Live-Sportereignissen stoppen

(AV) Das Europäische Parlament will illegale Online-Übertragungen von Live-Sportereignissen stoppen. Dafür nahmen die Mitglieder des Europäischen Parlaments am 18. Mai 2021 eine entsprechende Gesetzesinitiative mit großer Mehrheit an (479 Ja-Stimmen, 171 Gegenstimmen, 40 Enthaltungen).

Hauptziel sei, so der Berichterstatter bei der Präsentation im Europäischen Parlament, dass Online-Piraterie von Live-Sportereignissen in Echtzeit gesperrt und die Rechte der Veranstalter gestärkt werden können. Die Abgeordneten fordern die Europäische Kommission auf, im Hinblick auf den derzeitigen EU-Rahmen für Rechte des geistigen Eigentums Klarheit für Live-Sportveranstaltungen zu schaffen, die derzeit nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Außerdem sollten gesonderte Bestimmungen bezüglich der Rechte von Sportveranstaltern aufgenommen werden, für die die Übertragungsrechte eine wichtige Einnahmequelle darstellen.

Außerdem soll die Echtzeit-Sperrung unrechtmäßiger Liveübertragungen von Sportveranstaltungen gewährleistet werden. Illegale Sport-Streams müssen nach Ansicht des Europäischen Parlaments sofort und spätestens 30 Minuten nach Eingang der Mitteilung der Rechteinhaber oder eines zertifizierten vertrauenswürdigen Hinweisgebers entfernt oder deaktiviert werden. Hosting-Plattformen müssten schnell handeln, um Inhalte zu entfernen.

Die Abgeordneten fordern die Einführung eines EU-Systems, das gemeinsame Kriterien für zertifizierte »vertrauenswürdige Hinweisgeber« festlegt, sowie eine weitere Harmonisierung der Verfahren und Rechtsbehelfe im geplanten Gesetz über digitale Dienste und in anderen sektorspezifischen Vorschlägen.

Die Haftung für die illegale Übertragung von Sportveranstaltungen sollte bei den jeweiligen Anbietern dieser Sport-Streams liegen, und nicht bei den Verbrauchern, stellen die Abgeordneten klar.

Vor zwei Jahren hatte die Europäische Kommission im Zusammenhang mit der Urheberrechtsrichtlinie 2019 erklärt, dass sie die Herausforderungen prüfen wird, vor denen Sportveranstalter im digitalen Umfeld und insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Online-Übertragungen von Sportsendungen stehen. Auf der Plenartagung hat die Europäische Kommission in einem Redebeitrag zugesagt, die Vorschläge des Europäischen Parlaments zur Bewältigung dieser Herausforderungen weiterzuverfolgen.

Der Vorschlag zum Gesetz über digitale Dienste, der derzeit vom Europäischen Parlament geprüft wird, stellt weitreichende Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte vor, geht aber nicht auf die Herausforderungen für bestimmte Branchen ein.

Beitrittsverhandlungen

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Anwendung der neuen Erweiterungsmethodik auf Montenegro und Serbien

(KS) Der Rat der Europäischen Union hat sich am 6. Mai 2021 auf die zukünftige Anwendung der überarbeiteten Erweiterungsmethodik auf die Beitrittsverhandlungen mit Montenegro und Serbien geeinigt.

Die beiden Länder hatten zuvor ihre Zustimmung zu der Anwendung der neuen Methodik erteilt, so dass die Änderungen innerhalb des bereits bestehenden Verhandlungsrahmens während der nächsten Regierungskonferenzen berücksichtigt und die Elemente der überarbeiteten Erweiterungsmethodik jedem der beiden Kandidatenländer auf Ministerebene vorgestellt werden können.

In Hinblick auf den Beitrittsprozess von Montenegro und Serbien wird somit zukünftig eine stärkere Konzentration auf grundlegende Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte, dem Funktionieren der demokratischen Institutionen und der Reform der öffentlichen Verwaltung sowie hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien liegen.

Daneben wird zudem eine stärkere politische Steuerung durch regelmäßige Regierungskonferenzen auf Ministerebene gemeinsam mit den Stabilisierungs- und Assoziierungsräten erfolgen.

Eine Bündelung der Verhandlungskapitel soll daneben die Vorbereitungen der Beitrittskandidaten beschleunigen und notwendige Integrationsmaßnahmen schneller identifizieren. Die Vorhersehbarkeit des Prozesses soll zudem durch objektive Kriterien und einer strengen positiven und negativen Konditionalität verbessert werden.

Die Europäische Kommission hatte im letzten Jahr in ihrer Mitteilung »Stärkung des Beitrittsprozesses - Eine glaubwürdige EU-Perspektive für die westlichen Balkanstaaten« Vorschlägen zur Verbesserung und Stärkung des Beitrittsprozesses vorgelegt, um diesen neu zu beleben. Ziel ist es den Prozess unter anderem durch objektive Kriterien, einer strengen Konditionalität sowie Umkehrbarkeit und stärkeren Fokusierung auf grundlegende Reformen berechenbarer, glaubwürdiger und dynamischer zu gestalten sowie einer stärkeren politischen Steuerung zu unterwerfen.

Die Europäische Union führt mit Montenegro seit Juni 2012 Beitrittsverhandlungen. Die Verhandlungen mit Serbien begannen im Januar 2014.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

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