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Newsletter vom 10. Juni 2020

Bildung

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EU-Piloterhebung zur Karriere von Hochschulabsolventen für bessere Ausbildungssysteme

(CL) Die Europäische Kommission hat am 05. Juni 2020 zwei Berichte veröffentlicht, die Aufschluss darüber geben sollen, was Absolventen nach dem Erwerb ihrer Hochschulabschlüsse tun und wie sie ihr Studium im Hinblick auf Berufschancen bewerten. Die Informationen sollen dazu beitragen, Bildungs- und Ausbildungssysteme zu verbessern.

Die europäische Hochschulabsolventen-Piloterhebung erstreckt sich auf Bachelor-, Master- und Hochschulabsolventen fünf Jahre nach ihrem Abschluss in acht Ländern (Österreich, Kroatien, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Malta, Litauen und Norwegen). In Deutschland, Österreich und Tschechien fühlen sich die Master-Absolventen besser vorbereitet für den Arbeitsmarkt als Bachelor-Studenten. Absolventen in Deutschland, Litauen und Kroatien sind stärker abhängig von der Unterstützung ihrer Eltern, um eine Beschäftigung zu finden, die ihrem Qualifikationsniveau entspricht. Unbefristete Verträge bekommt eher, wer ein Studium der Wirtschafts-, Verwaltungs- und Rechtswissenschaften oder in technischen Fächern abgeschlossen hat.

Die Untersuchung zeigt auch, dass männliche Absolventen eher unbefristete Verträge als weibliche Hochschulabsolventen (der Unterschied schwankt zwischen 1 Prozent in Norwegen und 21 Prozent in Deutschland) erhalten. Auch der Stundenlohn ist bei männlichen Hochschulabsolventen deutlich höher als bei weiblichen: die Abweichung reicht von 10 Prozent in Deutschland und Norwegen bis zu 50 Prozent in Litauen.

Die Umfrage zeigt zudem Schlüsselfaktoren zur Verbesserung der Studienergebnisse auf. Auslandserfahrung während eines Studienaufenthaltes erhöht das Niveau der Problemlösungskompetenz. Eine „aktivierende Lernumgebung“, in der Vorlesungen durch problem- und arbeitsbasiertes Lernen ergänzt werden, sorgt für eine bessere Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Studienbezogene Arbeitserfahrung als Teil des Lehrplans verringert das Risiko, arbeitslos zu sein oder einen weniger qualifizierten Arbeitsplatz zu haben, um fast die Hälfte.

Finanzen

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EU-Mitgliedstaaten fordern eine Änderung der Besteuerung von Tabakerzeugnissen

(JB) Der Rat hat am 02. Juni 2020 Schlussfolgerungen mit politischen Leitlinien und Prioritäten zur Überarbeitung von Struktur und Sätzen der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren angenommen und die Europäische Kommission aufgefordert, entsprechende Gesetzgebungsvorschläge vorzulegen.

In den Schlussfolgerungen wird insbesondere betont, dass die Richtlinie 2011/64/EU um des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts und eines hohen Gesundheitsschutzniveaus in der gesamten EU willen geändert werden muss. Der Grund: die derzeitigen Bestimmungen sind weniger wirksam geworden, da sie entweder nicht mehr ausreichen oder nicht weit genug gefasst sind, um aktuellen und künftigen Herausforderungen in Bezug auf einige Produkte, wie Flüssigkeiten für E-Zigaretten, erhitzte Tabakerzeugnisse und andere Arten von Erzeugnissen der nächsten Generation, die auf den Markt gelangen, gerecht zu werden.

Daher seien Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, damit die Mindestsätze der Verbrauchsteuern wieder eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, einen wirksamen Beitrag zur Verringerung des Verbrauchs von Tabakerzeugnissen zu leisten, und dass die Mindestsätze der Verbrauchsteuern auf eine Reihe von Tabakerzeugnissen erhöht werden müssten.

Leitlinien für eine faire Kreditvergabe

(JB) Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 29. Mai 2020 ihre Leitlinien für die Kreditvergabe veröffentlicht. Zum ersten Mal in der Regulierungspraxis der EBA werden die Aufsichts- und Verbraucherschutzperspektiven zusammengeführt.

Von den Finanzinstituten wird erwartet, dass sie robuste Standards entwickeln, um sicherzustellen, dass neu aufgenommene Kredite ordnungsgemäß bewertet werden. Die Leitlinien zielen auch darauf ab, sicherzustellen, dass eine faire Behandlung der Verbraucher gewährleistet ist. Die Leitlinien gelten für neue Verträge ab dem 30. Juni 2021 und für Abänderungen an bestehenden Verträgen ab dem 30. Juni 2022. Für das Schließen von Datenlücken und die Anpassung der Überwachungsinfrastrukturen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2024.

Forschung

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Europäische Kommission veröffentlicht Leistungsbericht zu Forschung und Innovation 2020

(CL) Die Europäische Kommission hat am 27. Mai 2020 ihren jüngsten Bericht über die Leistung der EU in Wissenschaft, Forschung und Innovation (Science, Research and Innovation Performance of the EU 2020) veröffentlicht, in dem insbesondere analysiert wird, wie Europa im globalen Kontext abschneidet. Er richtet sich sowohl an ein Fachpublikum aus Forschung und Innovation als auch an Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Finanzen sowie an Analysten und zeigt unter anderem, dass 25 Prozent der am häufigsten zitierten wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema Klima in der EU verfasst werden; im Bereich Bioökonomie sind es 27 Prozent. Auch bei Patentanmeldungen in diesen beiden Gebieten ist die EU mit 24 Prozent beim Thema Klima und 25 Prozent in der Bioökonomie führend.

In dem zweijährlich erscheinenden Bericht wird des Weiteren hervorgehoben, dass Forschung und Innovation (FuI) Unternehmen, Regionen und Länder bei einem nachhaltigen und inklusiven Wachstum unterstützen müssen, damit bei der angestrebten Stärkung der Innovationssysteme niemand abgehängt wird, was insbesondere für weniger entwickelte Regionen gilt. Außerdem wird betont, dass es zu gewährleisten gilt, dass die Europäerinnen und Europäer angesichts neuer technologischer Revolutionen über die richtigen Kompetenzen verfügen. Ferner wird auf die wichtige Rolle der FuI-Politik für die nachhaltige Steigerung der Produktivität der Unternehmen – und damit der Beschäftigung und Wertschöpfung – hingewiesen.

Der Bericht enthält zudem politische Empfehlungen, die sich in die folgenden drei Hauptbereiche gliedern:

  • FuI für einen sicheren und gerechten Raum für die Menschheit;
  • FuI für eine weltweite Führungsrolle;
  • FuI für wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen.

Gesundheit

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EU-Kommission schlägt neues europäisches Gesundheitsprogramm »EU4Health« vor

(GH) Die EU-Kommission kündigte am 28. Mai 2020 ein neues europäisches Gesundheitsprogramm »EU4Health« für die Jahre 2021-2027 an. Dieses soll mit einem Etat von insgesamt 9,4 Mrd. Euro ausgestattet werden. Neben einem besseren Schutz vor grenzübergreifenden Gesundheitsgefahren soll das Programm auch die Verfügbarkeit von bezahlbaren Medikamenten und medizinischer Ausrüstung sicherstellen und die Gesundheitssysteme in der EU stärken. Nach Zustimmung des Rates der EU und des Europäischen Parlaments ist der Start von EU4Health für den 1. Januar 2021 geplant.

Das EU-Programm beinhaltet folgende Aktionen zur Krisenresilienz, die unterstützt und gefördert werden sollen:

  • Schaffung von Reserven an medizinischer Versorgung für den Krisenfall;
  • Schaffung einer Reserve von Gesundheitspersonal und Experten, die zur Prävention oder Reaktion auf Gesundheitskrisen in der gesamten EU mobilisiert werden können;
  • Ausbildung von Gesundheitspersonal für den Einsatz in der gesamten EU;
  • Verstärkte Überwachung von Gesundheitsbedrohungen und
  • Verbesserung der Belastbarkeit der Gesundheitssysteme.

Daneben soll EU4Health auch dazu beitragen, Ungleichheiten beim Zugang zu Gesundheitssystemen und beim Kampf gegen nicht-übertragbare Krankheiten wie Krebs zu beseitigen und die unterschiedlichen Kapazitäten der Gesundheitssyteme in der EU sowie Hindernisse bei der Digitalisierung im Gesundheitsbereich abzubauen.

Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission

Inneres

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Europol: Stärkung des Mandats soll im vierten Quartal 2020 kommen

(AV) Nachdem die Kommission (KOM) nach mehrfachem Verschieben ihr angepasstes Arbeitsprogramm am 27. Mai 2020 vorgelegt hat, wird sie nach dem neuen Fahrplan im vierten Quartal 2020 eine Änderung der Europol-Verordnung vorlegen. Priorität ist dabei, Europol fit in der Digitalisierung und stark im Kampf gegen Cyberkriminalität zu machen.

Am 7. Mai 2020 sprach Kommissarin Johansson zu dem Thema im LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments. Sie bekräftigte auch von Seiten der KOM die Notwendigkeit, das Mandat von Europol zu stärken. An einer entsprechenden Änderung der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 werde gearbeitet.

Europol- Exekutivdirektorin Catherine De Bolle hatte zwei Wochen später gefordert, dass Europol mehr Möglichkeiten haben müsse, um in direkten Informationsaustausch mit dem privaten Sektor treten zu können. Dies sei auf Grundlage der derzeitigen Verordnung nicht möglich. Danach dürfe Europol lediglich Informationen der Mitgliedstaaten erhalten, was Ermittlungen erschwere. Auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollte mit der Überarbeitung der Verordnung vereinfacht und zügiger gestaltet werden.

Die KOM hat zu dem Thema den Fahrplan und die entsprechende Konsultation am 14. Mai 2020 veröffentlicht. Die Konsultation läuft noch bis zum 9. Juli 2020.

Waldbrände: EU stockt rescEU-Flotte vor dem Sommer um weitere Löschflugzeuge auf

(AV) Zur Vorbereitung auf das Risiko von Waldbränden im diesjährigen Sommer erweitert die EU ihre Flotte von Luftfahrzeugen im Rahmen des rescEU-Katastrophenschutzes. Das gab die Kommission am 5. Juni 2020 bekannt. Die schwedische Regierung wird zwei neue Löschflugzeuge für die EU-Reserve kaufen, die von der EU finanziert werden. Damit wird die von der EU finanzierte rescEU-Flotte im Jahr 2020 auf insgesamt 13 Flugzeuge und sechs Hubschrauber aufgestockt, die in Notsituationen rasch auch in anderen Ländern eingesetzt werden können.

Die EU stellt Finanzmittel dafür bereit, dass sieben EU-Mitgliedstaaten ihre Flugzeuge und Hubschrauber 2020 in der rescEU-Löschflotte zusammenführen, sodass diese in Notsituationen rasch auch in anderen Ländern eingesetzt werden kann.

Die rescEU-Waldbrandbekämpfungsreserve besteht nun aus zwei Löschflugzeugen aus Kroatien, zwei Löschflugzeugen aus Zypern, einem Löschflugzeug aus Frankreich, zwei Löschflugzeugen aus Griechenland, zwei Löschflugzeugen aus Italien, zwei Löschflugzeugen aus Spanien sowie zwei Löschflugzeugen und sechs Löschhubschraubern aus Schweden.

Die Europäische Kommission wird die Überwachung und Koordinierung zur Vorbereitung auf die diesjährige Waldbrandsaison fortsetzen:

  • Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) wird die Entwicklung von Bränden beobachten und engen Kontakt mit den Behörden der betroffenen Länder halten.
  • Nationale und europäische Überwachungsdienste und -instrumente wie das Europäische Waldbrandinformationssystem (EFFIS) bieten einen Überblick über europäische Daten aus nationalen Waldbrandbekämpfungsprogrammen.
  • Vor und während der Saison finden regelmäßige Treffen mit den EU-Mitgliedstaaten und den Teilnehmerstaaten des EU-Katastrophenschutzverfahrens statt, um Informationen über ihren Vorbereitungsstand und über Brandrisiken auszutauschen.
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