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Newsletter vom 18. Mai 2020

ESM-Hilfen und Verschiebung der Steuerregelungen wegen Corona

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ESM-Hilfen zur Bewältigung der Corona-Krise können bald kommen

(JB) Am 8. Mai 2020 einigte sich die Eurogruppe im Rahmen einer Videokonferenz auf die letzten Details für eine Pandemie-Krisenunterstützung aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit einem Volumen von bis zu 240 Mrd. Euro. Am 15.05.2020 bestätigte der ESM-Verwaltungsrat die Förderfähigkeit aller Euro-Staaten.

Die Krisenunterstützung in Form von Krediten ist für direkte und indirekte Gesundheitskosten der Corona-Pandemie in den Euroländern vorgesehen und kann bis zu zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmachen. Dies ist auch die einzige Bedingung für die Verwendung der Gelder, wie Eurogruppenchef Centeno nach der Sitzung hervorhob. Sparauflagen oder Reformanforderungen soll es bei diesem einmaligen und zweckgebundenen Programm nicht geben. Überwachung und Kontrolle sollen angemessen sein und sich darauf konzentrieren, dass die Mittel für Gesundheitsversorgung, Heilung und Vorsorge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verwendet werden. Die Einzelheiten dazu sollen in einem Pandemie-Bewältigungsplan mit dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt werden.

Das Programm soll bis 31. Dezember 2022 laufen (Verkürzung oder Verlängerung ist möglich) und der Zeitraum der Verfügbarkeit jeder Fazilität soll bei einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung um sechs Monate liegen. Die maximale Durchschnittslaufzeit der Kredite beträgt 10 Jahre und ist mit vergünstigten Zahlungskonditionen aufgrund der außergewöhnlichen Umstände verknüpft. Um die fristgemäße Rückzahlung sicherzustellen, soll das ESM-Frühwarnsystem aktiviert werden. Darüber hinaus sind die Euroländer angehalten, nach der Krise ihren fiskalischen Konsolidierungskurs wieder aufzunehmen.

Verschiebung von Steuerregelungen wegen Corona

(JB) Auch auf den Steuerbereich hat die Corona-Krise Auswirkungen. So beschloss die Europäische Kommission am 8. Mai 2020, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln sollen erst ab dem 1. Juli 2021 statt ab dem 1. Januar 2021 gelten, um den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich auf die neuen MwSt-Regeln für den elektronischen Handel vorzubereiten.

Des Weiteren wurde vorgeschlagen, bestimmte Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) zu verschieben. So sollen die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit haben, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Ebenso haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen auszutauschen.

Die Europäische Kommission hofft nun, dass sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union diese Vorschläge so bald wie möglich verabschieden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben.

Coronavirus

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Weltweilte Spendenaktion der Europäischen Union mobilisiert 7,4 Mrd. Euro für universellen Zugang zu Impfstoffen

(GH) Am 5. Mai 2020 teilte die Europäische Kommission mit, dass bei der weltweiten Spendenaktion im Rahmen der globalen Coronavirus-Krisenreaktion inzwischen Zusagen in Höhe von 7,4 Mrd. Euro aus der ganzen Welt zu verzeichnen sind. Dazu zählt auch eine eigene Zusage der Europäischen Kommission über 1,4 Mrd. Euro. Die Summe erreicht fast das ursprüngliche Ziel von 7,5 Mrd. Euro und bildet einen soliden Ausgangspunkt für den Spendenmarathon, der am 4. Mai 2020 gestartet wurde. Ziel ist es, umfangreiche Mittel für die gemeinsame Entwicklung und den universellen Einsatz von Diagnostika, Behandlungen und Impfstoffen gegen das Coronavirus zu mobilisieren.

Die Geberveranstaltung wurde von der Europäischen Union, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, dem Königreich Saudi-Arabien, Norwegen, Spanien und dem Vereinigten Königreich gemeinsam einberufen. Die Initiative ist eine Reaktion auf den Aufruf der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und einer Gruppe von Gesundheitsakteuren zu weltweiter Zusammenarbeit, schneller wichtige medizinische Technologien zur Bekämpfung des neuen Coronavirus zu entwickeln, zu realisieren und weltweit allen Menschen gleichberechtigt zur Verfügung zu stellen. Die Initiative im Rahmen der globalen Coronavirus-Krisenreaktion besteht aus drei Partnerschaften für die Erprobung, Behandlung und Prävention – unterstützt durch die Stärkung der Gesundheitssysteme.

Von Seiten der Europäischen Kommission wurden 1 Mrd. Euro in Form von Zuschüssen und 400 Mio. Euro in Form von Garantien für Darlehen zugesagt, indem die Prioritäten für die Programme Horizont 2020 (1 Mrd. Euro) und RescEU (80 Mio. Euro), das Soforthilfeinstrument (150 Mio. Euro) und externe Instrumente (170 Mio. Euro) neu festgelegt werden sollen. Sie wird in Kürze mitteilen, wie der zugesagte Betrag aufgeteilt werden wird bzw. wie viel davon jeweils in Impfstoffe, Therapeutika, Diagnostika und die Stärkung der Gesundheitssysteme im Zusammenhang mit COVID-19 fließen soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Gesundheitspersonal

(GH) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 7. Mai 2020 neue Leitlinien, wie die EU-Mitgliedstaaten den Mangel an Gesundheitspersonal, der durch die Coronavirus-Krise verursacht wurde, besser bewältigen können. Sie sollen dabei helfen, berufliche Qualifikationen des Gesundheitspersonals schneller anzuerkennen und präzisieren die Regeln, unter denen Ärzte und Krankenschwestern, die noch in der Ausbildung sind, ihren Beruf ausüben können.

Die Leitlinien befassen sich mit praktischen Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Berufsqualifikationen, die die Freizügigkeit von Fachkräften, einschließlich Ärzten und Krankenschwestern, innerhalb Europas erleichtern soll. Im Einzelnen wird dargelegt, wie die Mitgliedstaaten die Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Einklang mit den von der Richtlinie gebotenen Flexibilität beschleunigen können. Darüber hinaus wird klargestellt, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen können, dass die Bestimmungen der Richtlinie über Mindestanforderungen an die Ausbildung von Ärzten und Krankenschwestern und Krankenpflegern in Fällen eingehalten werden können, in denen Studierende aufgrund von Unterbrechungen aufgrund der Coronavirus-Krise nicht in der Lage sind, ihre Ausbildung abzuschließen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Ökoverordnung, Farm-to-Fork-Strategie und Videokonferenz der Agrarminister

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EP-Abgeordnete fordern wegen COVID-19 neue Ökoverordnung um ein Jahr zu verschieben

(HJG) Geht es nach dem Willen der Abgeordneten des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments, soll die neue Ökoverordnung (Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates der Europäischen Union) nicht wie bisher beschlossen ab 2021 in Kraft treten, sondern um ein Jahr bis 2022 verschoben werden. Die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Vorschriften für die Herstellung und Kennzeichnung von Bioprodukten wird damit begründet, dass Landwirte und nationale Behörden mehr Zeit haben, sich auf die Folgen der Pandemie einzustellen.

In einem Brief an Kommissar Janusz Wojciechowski vom 6. März 2020 begrüßt der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins (EVP, DE), die Arbeit, die die Europäische Kommission bisher geleistet hat, um ein »komplexes System delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte« einzuführen, das erforderlich ist, damit das neue EU-Öko-Gesetz in Kraft treten kann. Er befürchtet jedoch, dass die Eile der Genehmigung des Sekundärrechts ohne angemessene Konsultationen mehr schaden als nützen könnte, während die Landwirte mit der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 beschäftigt sind.

Lins sagte: »Es ist entscheidend sicherzustellen, dass die Regeln, die die Zukunft dieses wichtigen Sektors gestalten, unter angemessener Konsultation aller Beteiligten und unter gründlicher Kontrolle beider Mitgesetzgeber verabschiedet werden. Angesichts der Schwierigkeiten, die durch den aktuellen COVID-19-Ausbruch verursacht wurden, und der Tatsache, dass der Sektor rechtliche Stabilität benötigt, halten wir es daher nicht für die am besten geeignete Lösung, die delegierten Rechtsakte zu verabschieden. Wir fordern Sie (Kommissar Wojciechowski) auf, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Öko-Verordnung vom 1. Januar 2021 auf ein Jahr später, den 1. Januar 2022, zu verschieben. Dies würde sicherstellen, dass die erforderlichen sekundären Rechtsvorschriften vorhanden sind und die Mitgliedstaaten und die Betreiber genügend Zeit haben, um erfolgreich auf das neue und verbesserte System der ökologischen Produktion umzusteigen. Wir (...) haben die Möglichkeit, allen Interessierten zu zeigen, dass wir uns für die Verbesserung des Systems der ökologischen Produktion für alle einsetzen, von EU-Landwirten und -Verarbeitern über Drittlandproduzenten bis hin zu Endverbrauchern. Indem wir ein zusätzliches Jahr für die Verabschiedung dieses Sekundärrechts sicherstellen, können wir diese bereits starke Politik noch stärker machen und weiter zum gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen Lebensmittelproduktion beitragen.«

Das Europäische Parlament hat das neue EU-Öko-Gesetz im April 2018 verabschiedet. Neue Vorschriften, die im Januar 2021 in Kraft treten sollen, sollen die Bio-Produktion ankurbeln und sicherstellen, dass in der Europäischen Union nur hochwertige Bio-Lebensmittel verkauft werden.

Der Brief an Kommissar Wojciechowski wurde von der Mehrheit der Fraktionskoordinatoren unterstützt. Um die Anwendung des neuen Öko-Gesetzes zu verschieben, müsste die Europäische Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen und sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der Europäischen Union müssten ihn billigen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

Kommissarin Stella Kyriakides stellt sich den Fragen im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments

(HJG) Am 11. Mai 2020 diskutierten viele Abgeordnete des Agrarausschusses im Europäischen Parlament mit der Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides. Sie sagten, dass die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft mit der wirtschaftlichen Hand in Hand gehen muss, damit die Ernährungssicherheit weiterhin gewährleistet ist.

Die Farm-to-Fork-Strategie, die am 20. Mai 2020 vorgestellt werden soll, darf die Fähigkeit der Landwirte, qualitativ hochwertige und dennoch erschwingliche Lebensmittel für alle in der Europäischen Union zu produzieren, nicht beeinträchtigen, sagten viele Abgeordnete der Kommissarin Stella Kyriakides während der Debatte über die Landwirtschaft nach COVID-19. Sie forderten die Europäische Kommission nachdrücklich auf, eine realistische Strategie zur Förderung einer nachhaltigen, aber auch tragfähigen landwirtschaftlichen Produktion auszuarbeiten und die Landwirte mit den richtigen Anreizen zu motivieren, anstatt neue Anforderungen zu stellen, die vor Ort nur schwer umzusetzen wären.

»Wir werden (...) die Nachhaltigkeit von Lebensmitteln nicht gegen die Ernährungssicherheit abwägen. Dies war nie die Absicht «, sagte Kommissarin Kyriakides. »Farm to Fork ist nicht hier, um zu bestrafen, es ist hier, um uns zu nachhaltigeren Nahrungsmittelsystemen zu verhelfen«, betonte sie und fügte hinzu, »es kann der Wirtschaft helfen, sich auf nachhaltige Weise zu erholen.«

Viele Abgeordnete befragten Kommissarin Kyriakides über das vorgesehene Tempo der Reduzierung des Einsatzes chemischer Pestizide und Düngemittel. Sie warnten vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der Europäischen Union, es sei denn, den Landwirten werden effiziente Alternativen angeboten. Außerdem bestanden sie darauf, zwischen Produkten mit höherem und niedrigerem Risiko zu unterscheiden. »Mein Plan ist es, konkrete und ehrgeizige Ziele vorzuschlagen«, aber »alle rechtsverbindlichen Ziele würden in einer Gesetzgebung festgelegt«, der »eine Folgenabschätzung vorausgehen« würde, erklärte Kommissarin Kyriakides.

Mehrere Abgeordnete äußerten sich auch zu der Möglichkeit, die derzeitige Nährwertkennzeichnung zu verbessern. Einige von ihnen sagten, ein solcher Schritt würde das Bewusstsein der Verbraucher erhöhen, andere bestanden darauf, dass die Etiketten informieren und die Verbraucher nicht irreführen sollten. »Farm to Fork wird eine harmonisierte Kennzeichnung fördern, aber nicht die Art der Kennzeichnung vorschreiben«, reagierte Kommissarin Kyriakides.

Die Debatte konzentrierte sich auch auf die laufende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, auf den künftigen langfristigen Haushalt der Europäischen Union und auf Fragen im Zusammenhang mit Tiergesundheit und Tierschutz.

Bereits am 7. Mai 2020 erörterte der Ausschuss mit dem Exekutivvizepräsidenten der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, Möglichkeiten, wie sich die Landwirte nach der COVID-19-Krise erholen und die EU-Landwirtschaft langfristig widerstandsfähiger und nachhaltiger machen können. Die Abgeordneten bestanden während der Debatte darauf, dass sich die Europäischen Union in erster Linie auf die Gewährleistung der Ernährungssicherheit für alle konzentrieren und gleichzeitig die ökologische Nachhaltigkeit fördern sollte.

Einige Abgeordnete forderten Timmermans außerdem auf, die Strategie von Farm to Fork weiter zu verschieben, um mehr Zeit für Konsultationen zu haben. Die Annahme der Farm-to-Fork-Strategie und der neuen Biodiversitätsstrategie durch die Europäische Kommission war ursprünglich für Ende März 2020 geplant. Aufgrund des COVID-19-Ausbruchs wurden beide Strategien seitdem mehrmals verschoben.

Das jüngste EU-Hilfspaket für Landwirte wurde am 30. April 2020 mit Kommissar Janusz Wojciechowski erörtert. Die Abgeordneten begrüßten die Maßnahmen als einen guten ersten Schritt, bestanden jedoch nachdrücklich darauf, dass ihnen weitere Maßnahmen und Geldmittel folgen müssten. In einem Brief an Wojciechowski vom 7. Mai 2020 forderten sie ihn auf, die Hilfe für Wein-, Obst- und Gemüseproduzenten zu verstärken.

Videokonferenz der Minister für Landwirtschaft und Fischerei am 13. Mai 2020

(HJG) Die Agrarminister tauschten sich am 13. Mai 2020 über die Wirksamkeit der EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf die Landwirtschaft aus.

Die Minister nahmen eine Bestandsaufnahme der Lage vor und bewerteten die verschiedenen Maßnahmen der Europäischen Kommission, um insbesondere die Freizügigkeit von Saisonarbeitern, die Einführung »grüner Fahrspuren« und die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, höhere Vorauszahlungen zu leisten, die staatlichen Beihilfen und private Lagerbeihilfen zu prüfen. Die Minister begrüßten diese Schritte und betonten die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen. Sie identifizierten zusätzliche unterstützungsbedürftige Bereiche wie den Milch-, Kalb-, Rind-, Geflügel- und Weinsektor und forderten die Ausweitung des Umfangs der privaten Lagerbeihilfesysteme. Viele Minister forderten auch einen soliden Haushalt für die gemeinsame Agrarpolitik nach 2020.

Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013:

In der Diskussion wurden auch aktuelle Legislativvorschläge angesprochen, insbesondere ein Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 mit dem Ziel, Liquidität bereitzustellen, um die Kontinuität der landwirtschaftlichen Tätigkeiten und der kleinen Unternehmen zu gewährleisten, die an der Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beteiligt sind.

Die Minister haben seit ihrem letzten informellen Treffen darüber hinaus eine Bestandsaufnahme der Entwicklungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise in den Bereichen Fischerei und Aquakultur vorgenommen. Sie lieferten auch Informationen über die Umsetzung der derzeitigen Programme des Europäischen See- und Fischereifonds (EMFF) und berührten die neu verabschiedete Verordnung zur Änderung der EMFF-Verordnung und die Verordnung über die gemeinsame Organisation der Märkte.

Green Recovery, biologische Vielfalt und Kreislaufwirtschaft

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Europäische Allianz zum Thema »Green Recovery«

(HJG) Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Charles Michel einen Plan für eine koordinierte Beendigung der Beschränkungsmaßnahmen gegen das Coronavirus vorgestellt.

Als ein wesentlicher Punkt wurde auch die Notwendigkeit des Green Deals bei der Wiederaufbaustrategie hervorgehoben. Dieser sei »genau die richtige Antwort auf die Coronakrise, denn wir erleben, dass wir abhängig sind von globalen Lieferketten«, sagte von der Leyen. Diese Abhängigkeit müsse überdacht und Lieferketten verkürzt werden. »Die nachhaltigste Vorgehensweise ist die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft. Über das Recycling müssen wir in Europa selbst unabhängiger werden und besser in der Lage sein, das zu produzieren, was wir brauchen.« Die Europäische Kommission ist fest entschlossen, die Ziele des Green Deal nicht aufzugeben.

Vorangegangen war diesen Aussagen ein Aufruf einer europäischen Allianz aus 180 politischen Entscheidungsträgern, Wirtschaftsführern, Gewerkschaften, Wirtschaftsvereinigungen, NGOs und Think Tanks aus 11 Mitgliedstaaten für einen »Green Recovery« Plan. Das Ziel des Mobilisierungsaufrufs ist es, die beiden Themenfelder »Wiederaufbau der Wirtschaft nach der Pandemie« und »Kampf dem Klimawandel« miteinander zu verbinden.

Die Initiative geht wohl zu wesentlichen Teilen auch auf den Vorsitzenden des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, Pascal Canfin (Liberale/Frankreich) zurück.

Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung der Nachkriegszeit und wird größere Dimensionen annehmen als die Wirtschafts- und Finanzkrise seit 2008. Ein wirtschaftlicher Wiederaufbauplan müsse mit großen Investitionen in die verschiedensten Wirtschaftsbereiche einhergehen. Die 180 Unterzeichner aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung wollen hierzu gemeinsam beitragen. Sie weisen darauf hin, dass der Kampf gegen den Klimawandel und für den Erhalt der Biodiversität eine wichtige Rolle in diesem Wiederaufbauplan spielen müsse, da mit der COVID-Pandemie diese Fragen nicht aufgehoben seien.

Die Unterzeichner betonen, dass nach der Krise die Zeit des Wiederaufbaus kommen wird. Diesen Moment der Erholung sehen sie als eine Gelegenheit, unsere Gesellschaft zu überdenken und ein neues Modell des Wohlstands zu entwickeln. Dieses neue Modell muss auf unsere Bedürfnisse und Prioritäten eingehen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die massiven Investitionen ein neues Wirtschaftsmodell auslösen: widerstandsfähiger, sicherer, souveräner und integrativer. In der Tat haben der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, der Schutz der biologischen Vielfalt sowie die Umgestaltung der Agrar- und Lebensmittelsysteme das Potenzial, rasch Arbeitsplätze zu schaffen, zu wachsen sowie die Lebensweise aller Bürger weltweit zu verbessern und zum Aufbau einer widerstandsfähigeren Gesellschaft beizutragen.

Es geht dabei nicht darum, eine neue Wirtschaft von Grund auf neu zu schaffen. Alle Werkzeuge und viele neue Technologien sind bereits vorhanden. In den letzten 10 Jahren wurden in den meisten Übergangssektoren enorme Fortschritte erzielt, neue Technologien und Wertschöpfungsketten entwickelt und die Kosten des Übergangs drastisch gesenkt.

Es wird im Mobilisierungsaufruf betont, dass sowohl der politische Wille als auch die Pläne und Strategien bereits vorhanden sind. Projekte wie der European Green Deal und andere nationale Null-Kohlenstoff-Entwicklungspläne haben ein großes Potenzial, die Wirtschaft wieder aufzubauen und zur Schaffung eines neuen Wohlstandsmodells beizutragen.

Die Unterzeichner erkennen an, dass die sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pabdemie bereits enorm sind und der Widerstand gegen weitere Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft nicht der richtige Weg ist. Damit Initiativen wie der European Green Deal weiterhin akzeptiert werden, müssen sie mehr denn je auf die sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft reagieren. Bei der Ermittlung der potenziellen sozialen Herausforderungen des Übergangs wurden Fortschritte erzielt und es wurden Instrumente entwickelt, um einen fairen und gerechten Übergang zu gewährleisten.

Die Unterzeichner rufen die globale Allianz von parteiübergreifenden politischen Entscheidungsträgern, Geschäfts- und Finanzführern, NGOs, Think Tanks sowie Interessengruppen auf, die Einrichtung von Green Recovery-Investitionspaketen zu unterstützen und umzusetzen, die den Übergang zu Klimaneutralität und gesunden Ökosystemen beschleunigen.

EP-Abgeordneten fordern hohe Ambitionen für die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft

(HJG) Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hatte am 12. Mai 2020 einen Meinungsaustausch mit dem Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, über den neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft und die bevorstehende Strategie für die biologische Vielfalt für 2030 sowie die Farm-to-Fork-Strategie, die die Europäische Kommission beide am 20. Mai 2020 veröffentlichen will.

In der Debatte der EP-Abgeordneten mit Kommissar Sinkevičius forderten sie, die Europäische Union müsse sich auf rechtsverbindliche Ziele für die biologische Vielfalt einigen und den neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft umsetzen.

Kommissar Sinkevičius betonte, dass der Europäische Green Deal der Motor und der Kompass für die Wiederherstellung der Wirtschaft nach der COVID-19-Pandemie sein werde, und versprach, die grünen Ambitionen nicht zu senken. Er sagte, dass der Green Deal und der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wie ein wirksamer Impfstoff sind, der uns helfen kann, widerstandsfähiger zu werden, wenn andere Krisen auftreten oder bestehende sich verschlimmern könnten. Darüber hinaus würde eine echte Kreislaufwirtschaft Arbeitsplätze und Wachstum bringen und Europa helfen, widerstandsfähiger zu werden.

In Bezug auf die biologische Vielfalt sagte Kommissar Sinkevičius, die Europäische Kommission hat die Entschließung des Europäischen Parlaments zur Kenntnis genommen, wonach die bevorstehende COP15-Konferenz zur biologischen Vielfalt das Äquivalent zur biologischen Vielfalt des Pariser Übereinkommens über den Klimawandel mit rechtsverbindlichen Zielen sein und dass die Europäische Union eine Vorreiterrolle spielen sollte.

Die Abgeordneten äußerten auch breite Unterstützung für die bevorstehende Farm-to-Fork-Strategie, die mit der Biodiversitätsstrategie Hand in Hand gehen muss. Sinkevičius sagte, er sei sich bewusst, dass insbesondere unter den Landwirten Befürchtungen bestehen, dass diese Strategien diesen Sektor belasten würden, und er würde sicherstellen, dass die Biodiversitätsstrategie mit unseren Landwirten umgesetzt wird, nicht gegen sie. Als Antwort auf die Frage, ob es verbindliche Ziele für Pestizide geben würde, sagte er, dass der Einsatz von Pestiziden auf ein absolutes Minimum beschränkt werden sollte.

Die Abgeordneten befragten den Kommissar auch zu verschiedenen Umweltfragen, darunter auch zu Chemikalien, bei denen Sinkevičius erklärte, die Europäische Kommission ist entschlossen, die Umsetzung der REACH-Verordnung zu verbessern.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Europäische Kommission verstärkt Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

(AV) Die Europäische Kommission hat am 7. Mai 2020 ein Konzept vorgelegt, um den Kampf der Europäischen Union gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch weiter zu verstärken. Der neue Aktionsplan listet konkrete Maßnahmen auf, die die Europäische Kommission in den nächsten 12 Monaten ergreifen will, um die EU-Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser durchzusetzen, zu überwachen und zu koordinieren.

Ziel dieses Ansatzes ist es, etwaige noch verbleibende Schlupflöcher zu schließen und jegliche Schwachstellen in den EU-Vorschriften zu beseitigen.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission auch eine transparentere verfeinerte Methodik veröffentlicht, um Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, sodass von ihnen eine erhebliche Bedrohung für das EU-Finanzsystem ausgeht.

Der Aktionsplan beruht auf sechs Säulen, von denen jede einzelne darauf abzielt, dass die Europäische Union im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser wird und hierbei weltweit eine verstärkte Rolle einnimmt. Die Vorschriften sollen besser überwacht und die Koordinierung zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten verbessert werden.

Diese sechs Säulen sind:

  • Wirksame Anwendung der EU-Vorschriften: Die Europäische Kommission wird weiterhin genau darüber wachen, dass die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften umsetzen, damit die nationalen Vorschriften den höchstmöglichen Standards entsprechen. Parallel dazu wird die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) im Aktionsplan ermutigt, ihre neuen Befugnisse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voll auszuschöpfen.
  • Ein einheitliches EU-Regelwerk: Die aktuellen EU-Vorschriften sind zwar weitreichend und wirksam, werden von den Mitgliedstaaten jedoch in unterschiedlicher Weise angewandt. Unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften führen zu Schlupflöchern im System, die von Straftätern ausgenutzt werden können. Um dagegen vorzugehen, wird die Europäische Kommission im ersten Quartal 2021 ein stärker harmonisiertes Regelwerk vorschlagen.
  • Aufsicht auf EU-Ebene: Derzeit ist es Sache der Mitgliedstaaten, über die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften zu wachen, was Unterschiede bei der Aufsicht zur Folge haben kann. Im ersten Quartal 2021 wird die Europäische Kommission die Einrichtung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht vorschlagen.
  • Ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für die zentralen Meldestellen der Mitgliedstaaten: Die zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in den Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle bei der Ermittlung von Geschäften und Aktivitäten, die mit kriminellen Machenschaften zusammenhängen könnten. Im ersten Quartal 2021 wird die Europäische Kommission die Einrichtung eines EU-Mechanismus vorschlagen, der bei der Koordinierung und Unterstützung dieser Meldestellen hilft.
  • Durchsetzung strafrechtlicher Bestimmungen und Informationsaustausch auf EU-Ebene: Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit auf der Basis von EU-Instrumenten und institutionellen Vereinbarungen ist für einen angemessenen Informationsaustausch von entscheidender Bedeutung. Auch der Privatsektor kann den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. Die Europäische Kommission wird Leitlinien zur Rolle öffentlich-privater Partnerschaften herausgeben, um den Datenaustausch zu klären und zu verbessern.
  • Die globale Rolle der Europäische Union: Die Europäische Union wirkt innerhalb der »Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen« (FATF = Financial Action Task Force) und weltweit aktiv daran mit, internationale Standards für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu prägen. Anpassen muss die Europäische Union insbesondere ihren Ansatz für den Umgang mit Drittländern, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und somit eine Bedrohung für den Binnenmarkt darstellen. Die neue Methodik, die zusammen mit diesem Aktionsplan vorgestellt wurde, gibt der Europäischen Union die dafür nötigen Instrumente an die Hand. Bis die überarbeitete Methodik angewandt wird, sorgt die aktualisierte EU-Liste für eine bessere Übereinstimmung mit der jüngsten Liste der Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen.

Aktualisierte List
Nach der Geldwäscherichtlinie (AMLD) ist die Europäische Kommission rechtlich verpflichtet, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Die Europäische Kommission hat ihre Liste aktualisiert, um den Entwicklungen auf internationaler Ebene seit 2018 Rechnung zu tragen. Die neue Liste ist nun besser auf die von der Arbeitsgruppe für finanzielle Maßnahmen veröffentlichten Listen abgestimmt. Die Kommission hat diese durch eine delegierte Verordnung angenommen.

In die Liste aufgenommen wurden folgende Länder: Bahamas, Barbados, Botsuana, Ghana, Jamaika, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Panama und Simbabwe.

Von der Liste gestrichen wurden: Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, Sri Lanka und Tunesien.

Nächste Schritte:
Die delegierte Verordnung geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union und muss von diesen innerhalb einer Frist von einem Monat (die einmal um einen weiteren Monat verlängert werden kann) gebilligt werden. Angesichts der Coronakrise wurde der Geltungsbeginn der Verordnung, die die Liste der Drittländer enthält und damit auch die Anwendung der neuen Schutzmaßnahmen, auf den 1. Oktober 2020 verschoben. Damit ist sichergestellt, dass alle Interessenträger Zeit haben, sich darauf einzustellen. Die Streichungen von Ländern wird ungeachtet der Coronakrise jedoch schon 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wirksam.

Säule der sozialen Rechte

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Säule der sozialen Rechte wird Kompass beim Wiederaufbau nach der Pandemie

(UD) Für die Mitgliedstaaten sollten nach der Pandemie die Unterstützung der Arbeitnehmer und ihres Einkommens sowie Sozialschutzmaßnahmen Vorrang haben. Darauf einigten sich am 5. Mai 2020 Vizepräsidentin Dubravka Šuica und Sozialkommissar Nicolas Schmit mit den EU-Ministern für Beschäftigung und Soziales sowie den EU-Sozialpartnern, den Unternehmensverbänden und Gewerkschaften. Šuica und Schmit stellten bei der Videokonferenz die bisherigen Maßnahmen der Europäische Kommission vor, der europäischen Wirtschaft wieder zu einem normalen Funktionieren sowie zu einem nachhaltigen Wachstum zu verhelfen und gaben einen Ausblick auf geplante Initiativen.

Kommissar Schmit sagte, dass die Erholung von den sozioökonomischen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie beispiellose Anstrengungen und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten erfordet. Dabei bleibt die Europäische Säule der sozialen Rechte der Kompass.

Schmit machte auch deutlich, dass die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen, dass die Arbeitslosigkeit schnell ansteigt. Die Gefahr, dass junge Menschen Opfer dieser Krise werden, ist groß. Daher wird die Europäische Kommission in den kommenden Wochen Vorschläge zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Anpassung der Jugendgarantie vorlegen.

Zur Rettung der Arbeitsplätze und der Einkommen der Arbeiter hatte die Europäische Kommission das SURE-Instrument vorgeschlagen, das bis zu 100 Mrd. Euro für Kurzarbeitsprogramme bereitstellen soll. Schmit zeigte sich zuversichtlich, dass das neue Instrument ab dem 1. Juni 2020 eingesetzt werden kann.

Da die Arbeitsplätze nach COVID-19 neue Anforderungen an den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Bürger am Arbeitsplatz stellen, wird die Europäische Kommission zusätzlich zu den kürzlich vorgestellten Leitlinien auch eine neue Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausarbeiten.

(Quelle: Europäische Kommission)

Beihilfemaßnahmen, neues Pkw- und Lkw-Reifen-Kennzeichnungssystem

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Europäische Kommission genehmigt französische Liquiditätshilfe in Höhe von 7 Mrd. Euro für Air France

(CL) Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2020 eine mit 7 Mrd. Euro ausgestattete französische Beihilfemaßnahme, bei der der Fluggesellschaft Air France, die in der Coronakrise dringend benötigte Liquidität durch eine staatliche Darlehensgarantie und ein Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden soll, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des am 19. März 2020 von der Europäischen Kommission erlassenen Befristeten Rahmens in der Fassung vom 3. April 2020 beziehungsweise direkt auf der Grundlage des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Durch die Coronakrise musste Air France ihre Flüge erheblich verringern und verzeichnete deshalb hohe Betriebsverluste.

Die mit insgesamt 7 Mrd. Euro ausgestattete Maßnahme soll in Form einer staatlichen Darlehensgarantie und eines nachrangigen Gesellschafterdarlehens des französischen Staates gewährt werden. Zuvor hatte Frankreich zudem nachgewiesen, dass alle anderen Mittel zur Beschaffung von Liquidität auf den Märkten bereits sondiert wurden und ausgeschöpft sind. Frankreich hat die staatlichen Garantien einzeln angemeldet, weil sie einen höheren Deckungsgrad (90 Prozent) aufweisen als die von der Europäischen Kommission am 21. März 2020 genehmigte allgemeine Garantieregelung Frankreichs (Deckungsgrad von 70 Prozent).

Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fallnummer SA.57082 abrufbar.

Europäisches Parlament stimmt neuem Kennzeichnungssystem für Pkw- und Lkw-Reifen zu

(CL) Das Europäische Parlament hat am 13. Mai 2020 einem zuvor im Trilog ausgehandelten Kompromiss zwischen dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament über das neue Kennzeichnungssystem für Pkw- und Lkw-Reifen zugestimmt. Es soll das Bewusstsein der Verbraucher für Kraftstoffeinsparungen schärfen, die Sicherheit verbessern und die Lärmbelastung verringern.

Künftig müssen entsprechende Kennzeichnungen Auskunft geben über die Kraftstoffeffizienz, die Nasshaftung, das externe Rollgeräusch des Reifens, die Laufleistung, runderneuerte Reifen sowie über die Haftung auf Schnee und Eis. Die entsprechenden Etiketten müssen für die Verbraucher deutlich sichtbar sein, in allen Situationen, in denen Reifen verkauft werden, auch online, ausgestellt werden und sollten einen QR-Code zum einfachen Scannen enthalten.

Das neue Kennzeichnungssystem könnte zu einer Verringerung der CO²-Emissionen um 10 Millionen Tonnen und zu einer Umsatzsteigerung von 9 Mrd. Euro in der verarbeitenden Industrie führen.

Damit die neuen Regelungen zum 1. Mai 2021 in Kraft treten können, müssen sie noch formal vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Von einer Zustimmung kann nach den erfolgreichen Trilogverhandlungen ausgegangen werden.

Europäischer Kulturerbepreis und »Creatives Unite«

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Leipziger Epitaphe sind Gewinner bei Europäischem Kulturerbepreis

(BG) Seit 2002 zeichnet die Europäische Kommission gemeinsam mit dem europäischen Denkmalschutz-Verbund Europa Nostra herausragende Beispiele für die Pflege des Kulturerbes aus. Die Preise werden vom Programm »Kreatives Europa« der Europäischen Union unterstützt. In diesem Jahr erhalten 21 Projekte aus 15 Ländern den Europa-Nostra-Preis, darunter in der Kategorie Erhaltung die Epitaphe der Universitätskirche Leipzig.

1968 blieben den Leipzigern nur wenige Tage, um wertvolle Kunstschätze aus der Universitätskirche zu retten, bevor diese gesprengt wurde. Es handelte sich zum großen Teil um Epitaphe, die nach der Evakuierung an unterschiedlichen Orten – ohne die notwendigen Vorkehrungen zu deren Erhalt zu treffen – gelagert wurden. Von 2002 bis 2017 war das Epitaph-Projekt Arbeitsschwerpunkt der Kustodie der Universität Leipzig. Die Epitaphe wurden aufwändig restauriert und im neu errichteten Andachtsraum am ursprünglichen Ort aufgehängt. Europa Nostra zeichnete das Epitaph-Projekt aus, das die internationale Ausrichtung Leipzigs zeige und die Universität als Zentrum des internationalen Handels und des Kulturaustausches seit dem Mittelalter hervorhebe. Die Jury lobte die erfolgreiche Wiederanbringung und öffentliche Präsentation am ursprünglichen Standort der Universitätskirche. Erreicht wurde dabei nicht nur die Restaurierung der Kunstwerke im engeren Sinn, sondern auch ihre Wiedergewinnung für die Gesellschaft, wobei die neue Präsentationslösung und Wiederzusammenfügung der Kunstwerke ihre ursprüngliche Anbringungsweise berücksichtigt.

Alle diesjährigen Preisträger des Europa-Nostra-Preises bewerben sich ab sofort um den Publikumspreis. Bis zum 1. September 2020 können Denkmalliebhaber aus aller Welt ihren bevorzugten Projekten ihre Stimme geben, die Gewinner werden nach dem Sommer bekannt gegeben.

Neue Online-Plattform für kulturelle und kreative Akteure

(BG) Am 5. Mai 2020 hat die Europäische Kommission die Online-Plattform »Creatives Unite« für den Austausch von Beschäftigten im Kultur- und Kreativbereich eingerichtet. Es geht um Informationen und potenzielle Maßnahmen im Zusammenhang mit der derzeitigen COVID-19-Pandemie. Teilnehmer des Creative Europe Programms können sich über die Auswirkungen auf ihr Projekt informieren. Zusätzlich werden Maßnahmen unterschiedlicher Verbände vorgestellt, um in der Krise zu bestehen. So hat die Vertretung der Europäischen Architektenschaft eine Umfrage gestartet, um die Auswirkungen europaweit auswerten zu können. »Creatives Unite« bietet einen Raum für gemeinsame Erstellung und das Hochladen von Beiträgen zur Lösungsfindung, z. B. Unterstützung für tschechische Autoren oder Unterrichtshilfen, die von italienischen Museen für Lehrer erstellt wurden.

Mariya Gabriel, Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, sagte zur Einrichtung der Plattform, dass die Europäische Kommission den Menschen im Kultur- und Kreativbereich helfen wolle, während der aktuellen Corona-Pandemie Informationen auszutauschen. Die Pandemie habe verheerende wirtschaftliche Auswirkungen auf den Kultur- und Kreativsektor.

Die Leitung und Betreuung der Plattform liegt bei Creative FLIP, einem Pilotprojekt des Europäischen Parlaments, dessen Ziel es ist, konstruktive und nachhaltige Rahmenbedingungen in den Bereichen Finanzen, Lernen, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa zu schaffen. Das Projekt wird vom Goethe-Institut koordiniert.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen

© Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission eröffnet neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen

(KS) Die Europäische Kommission hat in Anbetracht des im Februar 2020 in Kraft getretenen sogenannten »Maulkorbgesetztes« am 29. April 2020 ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eröffnet.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission untergrabe das Gesetz, welches die Disziplinierungsmöglichkeiten von Richtern erweitert, die richterliche Unabhängigkeit in Polen und ist mit dem Vorrang des EU-Rechts unvereinbar. Polnische Gerichte werden hierdurch gehindert, einzelne Bestimmungen des EU-Rechts zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit direkt anzuwenden und Vorabentscheidungsersuchen zu solchen Fragen dem europäischen Gerichtshof vorzulegen.

So erweitere beispielsweise das neue Gesetz den Begriff des Disziplinarvergehens, wodurch die Zahl der Fälle ansteige, in denen der Inhalt von Gerichtsentscheidungen als Disziplinarvergehen eingestuft werden könnte, und somit letztlich das bestehende Disziplinarregime als ein System der politischen Kontrolle des Inhalts von Gerichtsentscheidungen genutzt werden könnte. Dies verstoße gegen Artikel 19 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 47 der Grundrechtecharta, welche das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht vorsehen.

Auch der Umstand, dass nunmehr Entscheidungen zu Fragen zur richterlichen Unabhängigkeit allein in der Zuständigkeit der neu eingerichteten Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten am Obersten Gericht liegen, verstoße gegen EU-Recht. Polnischen Gerichten ist es damit nicht mehr möglich ihrer Verpflichtung nachzukommen, EU-Recht anzuwenden oder Vorabentscheidungen des EU-Gerichtshofs zu beantragen. Auch werden die Gerichte daran gehindert, im Zusammenhang mit bei ihnen anhängigen Fällen die gerichtliche Zuständigkeit zu prüfen, was wiederum ebenfalls die wirksame Anwendung des EU-Rechts hindere und den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verletzte.

Schließlich sind nach Ansicht der Europäischen Kommission in dem Gesetz ebenfalls enthaltene Bestimmungen, die Richter zur Offenlegung spezifischer Informationen über ihre nicht-beruflichen Tätigkeiten verpflichten, nicht mit dem durch die Grundrechtscharta und die Datenschutzgrundverordnung garantiertem Recht auf Achtung des Privatlebens und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, vereinbar.

Die polnische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission zu antworten.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

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