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Newsletter vom 30. März 2020

Finanzpolitik in Zeiten der Corona-Pandemie

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Hartes Ringen um die richtige Strategie zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

(JB) Den 27 EU-Staats- und Regierungschefs gelang es am 26. März 2020 auf ihrer Tagung (per Videokonferenz) nicht, sich auf eine gemeinsame Linie bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise zu verständigen. Der Gipfel beauftragte daher die Eurogruppe, ein neues Modell für einen gemeinsamen Rettungsschirm auszuarbeiten.

Die Staats- und Regierungschefs hatten hart um eine Gemeinsame Erklärung gerungen. Italien jedoch legte sein Veto gegen einen vorab erarbeiteten Kompromiss ein und forderte stärkere finanzpolitische Maßnahmen. Unterstützt wurde Italien u. a. von Spanien, Frankreich und Belgien. Neben Deutschland wiesen auch die Niederlande, Österreich und Finnland die Forderung nach Einführung sogenannter Corona-Bonds mit Nachdruck zurück und wiesen auf die bestehenden Instrumentarien hin.

Bereits am 24. März 2020 erörterten die Finanzminister der Eurogruppe eine sogenannte Pandemie-Krisenunterstützung beruhend auf den vorsorglichen Finanzhilfen des geltenden Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), z. B. durch eine verstärkte Kreditlinie (Enhanced Conditions Credit Line - ECCL). Dieses Instrument könnte kurzfristig eine gezielte Antwort auf die Corona-Krise geben und auf lange Sicht den Mitgliedstaaten ermöglichen, wieder zur Stabilität zurückzukehren. Das Instrument sollte auf jeden Mitgliedstaat je nach seinen Bedürfnissen Anwendung finden und ein Mittelvolumen von rund 2 % des BIP des Mitgliedstaates haben.

Es bleibt nun abzuwarten, ob es der Eurogruppe in den kommenden zwei Wochen gelingt, einen tragfähigen Kompromiss zu erzielen, der den enormen Herausforderungen durch die Corona-Krise gerecht wird.

Bereits am 23.März 2020 hatten die EU-Finanzminister im Rahmen einer Videokonferenz entschieden, dass die allgemeine Ausweichklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), wie von der Europäischen Kommission in der Mitteilung am 20. März 2020 vorgeschlagen, aktiviert wird.

Damit können die Mitgliedstaaten mit ihren Maßnahmen zur Krisenreaktion vorübergehend von den haushaltspolitischen Anforderungen im europäischen fiskalpolitischen Rahmen abweichen und erhalten die Flexibilität, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Darüber hinaus ist die Europäische Kommission bereit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Lage dies erfordert.

COVID-19

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Europäische Arzneimittelagentur stellt neue Leitlinien für Investoren zum besseren Umgang mit klinischen Tests während der COVID-19 Pandemie vor

(GH) Die Europäische Kommission, die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und die Behördenleiter der Arzneimittelagenturen der Mitgliedstaaten (HMA) haben am 20. März 2020 neue Empfehlungen für Investoren veröffentlicht, um die Durchführung klinischer Tests im Zusammenhang mit den durch das Coronavirus (COVID-19) verursachten Krankheiten besser zu bewerkstelligen. Die Auswirkungen der derzeitigen Pandemie auf die europäischen Gesundheitssysteme und insgesamt auf die Gesellschaft machen es für Investoren erforderlich, die Durchführung klinischer Versuche und die Gewinnung von Testpersonen an die derzeitige Situation anzupassen.

Die Leitlinien liefern konkrete Informationen zu Änderungen und Protokollabweichungen, die nötig sein können, um klinische Tests in außergewöhnlichen Situationen durchzuführen, wie z. B., wenn Versuchspersonen in Selbstisolation oder Quarantäne sein müssen oder Zugang zu öffentlichem Raum einschl. Krankenhäuser begrenzt ist aufgrund des Risikos der Infektionsverbreitung und Angehörige der Gesundheitsdienste umziehen müssen.

Mit den Leitlinien geht ein harmonisiertes Bündel an Empfehlungen einher, um höchste Sicherheit für Testteilnehmer in der ganzen Europäischen Union zu gewährleisten. Gleichzeitig soll die Qualität der durch die Tests generierten Daten bewahrt werden. Die Leitlinien enthalten auch Ratschläge, wie diese Änderungen den zuständigen Behörden mitgeteilt werden sollen.

In der Europäischen Union werden klinische Tests zur Erprobung von Arzneimitteln und Impfstoffen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten genehmigt und überwacht. Investoren sind gehalten, zu überprüfen, ob es spezielle nationale Regelungen oder Leitlinien gibt, die diese EU-Leitlinie ergänzen oder in einigen Fällen sogar vorgehen.

(Quelle: Europäische Arzneimittelagentur)

Europäische Kommission erlässt Harmonisierungsmaßnahmen für medizinische Geräte und Schutzausrüstungen und plant weitere Verschiebung der Medizinprodukteverordnung (MPV)

(GH) Die Europäische Kommission hat am 24. März 2020 mit Blick auf die COVID-19-Krise insgesamt drei Durchführungsbeschlüsse über harmonisierte Normen angenommen, die am 25. März 2020 veröffentlicht wurden, um insbesondere die Versorgung mit medizinischen Gesichtsmasken, OP-Kleidung und Desinfektionsgeräten sicherzustellen. Diese Normen sollen ein schnelleres und kostengünstigeres Konformitätsbewertungsverfahren ermöglichen, um die Produkte rasch auf den Markt zu bringen. Damit können die Hersteller von Medizinprodukten und andere betroffene Wirtschaftsakteure, die diese Normen anwenden, um die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der EU-Rechtsvorschriften zu erfüllen, davon ausgehen, dass ihre hergestellten Produkte die Anforderungen der drei Richtlinien über Medizinprodukte erfüllen.

Außerdem beabsichtigt die Europäische Kommission in diesem Zusammenhang auch die Anwendung der am 25. Mai 2017 in Kraft getretenen Verordnung über Medizinprodukte um ein zweites Mal, nämlich um ein Moratorium von einem Jahr, zu verschieben. Sie arbeite an einem entsprechenden Vorschlag, den sie den europäischen Gesetzgebern, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament, bis Anfang April unterbreiten werde. Erst Ende letzten Jahres war die ursprüngliche Anwendbarkeit zentraler Vorschriften, die unter anderem einheitliche und verschärfte Kriterien für sogenannte Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten vorsehen und das Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten betreffen, mittels eines sogenannten Korrigendums auf den 26. Mai 2020 verlegt worden. Dieses Mal begründet die Europäische Kommission ihre Initiative damit, mögliche Lieferengpässe in der derzeit angespannten Lage und jedwede Unterbrechung bei der Versorgung mit medizinischen Geräten zu vermeiden. Sie appelliert an den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, den Vorschlag schnell anzunehmen. In welcher Form das Verfahren dieses Mal stattfinden soll, wurde nicht gesagt.

(Quelle: Europäische Kommission)

»Green Lane«-Übergangsstellen

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Einrichtung von »Green Lane«-Übergangsstellen für schnellen Grenzübertritt von Frachtfahrzeugen

(CL) Die Europäische Kommission hat am 23. März 2020 eine Mitteilung über die Einrichtung von sogenannten »Green Lane«-Übergangsstellen veröffentlicht. Diese folgte den zuvor am 16. März 2020 veröffentlichten Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen.

Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Auswirkungen der »Coronakrise« auf Verkehr und Mobilität in Europa werden die Mitgliedstaaten gebeten, unverzüglich alle relevanten Übergangsstellen an Binnengrenzen innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) als so genannte »Green Lane«-Übergangsstellen zu benennen. Diese »Green Lane«-Übergangsstellen sollen für alle Frachtfahrzeuge offen sein – unabhängig von den transportierten Waren. Zudem soll der Grenzübertritt einschließlich aller Überprüfungen und Gesundheitskontrollen nicht länger als 15 Minuten dauern.

An den »Green Lane«-Grenzübergangsstellen sollen die Verfahren minimiert und auf das unbedingt Notwendige beschränkt werden. Die Kontrollen und Überprüfungen sollen so durchgeführt werden, dass die Arbeitskräfte ihre Fahrzeuge nicht verlassen müssen, und die Fahrerinnen und Fahrer selbst sollten nur minimalen Kontrollen unterzogen werden. So sollen sie lediglich gebeten werden, ihren Personalausweis sowie Führerschein und erforderlichenfalls ein Schreiben ihres Arbeitgebers vorzuzeigen. Zudem sollen Dokumente auch elektronisch übermittelt oder vorgezeigt werden können.

Die Fahrerinnen und Fahrer sowie die Fahrzeuge sollen diskriminierungsfrei behandelt werden – unabhängig von Herkunfts- und Bestimmungsland, Staatsangehörigkeit oder Land der Fahrzeugzulassung.

Angesichts der aktuellen Situation werden die Mitgliedstaaten außerdem dringend aufgefordert, alle derzeit geltenden Straßenverkehrsbeschränkungen – etwa am Wochenende, nachts oder für bestimmte Sektoren – vorübergehend auszusetzen.

Darüber hinaus empfiehlt die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten, sichere Transit-Korridore einzurichten, um es privaten Fahrerinnen und Fahrern und ihren Passagieren, wie zum Beispiel Beschäftigten im Gesundheits- und Verkehrswesen sowie EU-Bürgerinnen und Bürgern, die in ihre Heimat zurückgebracht werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit zu ermöglichen, auf dem TEN-V-Netz in jeder Richtung mit Priorität durch das Land zu gelangen. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass mindestens ein Flughafen in ihrem Land für die Rückführung von Bürgerinnen und Bürgern und für internationale Hilfsflüge genutzt werden kann.

Der Freistaat Sachsen war und ist durch die jüngsten Grenzschließungen seiner Nachbarn Polen und Tschechien von den negativen Auswirkungen der »Coronakrise« im Bereich Verkehr und Mobilität direkt betroffen. Die sächsische Staatsregierung hat deswegen ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Der Freistaat Sachsen unterbreitet ein Angebot an alle tschechischen Staatsbürger, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen (zum Beispiel Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt ab 26. März 2020, befristet auf drei Monate, pro Person und Tag 40 Euro bzw. 20 Euro für Familienangehörige. Auch die Kindernotbetreuung soll für sie offenstehen. Der Freistaat Sachsen rechnet derzeit mit ca. 1.000 direkt betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Tschechien. Gleichzeitig führt Sachsen Gespräche mit den Vertretern in Polen, um unter Beachtung des Gesundheitsschutzes die Grenze soweit wie möglich für Berufspendler offenzuhalten.

Ausländische Direktinvestitionen

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Kommission veröffentlicht Anleitung zu ausländischen Direktinvestitionen in der Europäischen Union

(CL) Die Europäische Kommission hat am 25. März 2020 eine Anleitung für die Mitgliedstaaten im Hinblick auf ausländische Direktinvestitionen (FDI - Foreign Direct Investment), dem freien Kapitalverkehr aus Drittstaaten sowie zum Schutz von europäischen strategischen Vermögenswerten vor der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2019/452 (FDI-Screening-Verordnung) veröffentlicht. Hintergrund ist die wachsende Sorge vor einem »Ausverkauf« bzw. der Kontrolle wichtiger europäischer Unternehmen in der derzeitigen COVID-19-Krise, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, medizinische Forschung, Biotechnologie und Infrastruktur.

Nach den geltenden EU-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten befugt, ausländische Direktinvestitionen aus Nicht-EU-Ländern aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu überprüfen. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit ist als zwingender Grund des Allgemeininteresses anerkannt. Infolge einer Überprüfung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Risikominderung (etwa Lieferverpflichtungen zur Deckung eines dringenden Bedarfs des jeweiligen Mitgliedstaats oder der Europäischen Union) verhängen oder verhindern, dass ein ausländischer Investor ein Unternehmen erwirbt oder unter seine Kontrolle bringt.

Nationale Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen gelten bereits in 14 Mitgliedstaaten, darunter in Deutschland (Außenwirtschaftsgesetz). Mit der letztes Jahr in Kraft getretenen FDI-Screening-Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen sieht sich die Europäische Union gut dafür gerüstet, die Kontrolle von Erwerbsvorgängen durch ausländische Akteure auf Ebene der Mitgliedstaaten zu koordinieren. Die Anwendung des in der Verordnung geregelten Mechanismus zur Koordinierung der Überprüfung ausländischer Investitionen, die wahrscheinlich Auswirkungen auf die Sicherheit und die öffentliche Ordnung der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten haben werden, beginnt jedoch erst am 11. Oktober 2020.

In der nunmehr veröffentlichten Anleitung werden die 14 Mitgliedstaaten aufgefordert, die bereits über einen Überprüfungsmechanismus verfügen, die ihnen nach EU- und nationalem Recht zu Gebote stehenden Instrumente umfassend zu nutzen, um Kapitalbewegungen aus Nicht-EU-Staaten zu verhindern, die Europas Sicherheit oder öffentliche Ordnung untergraben könnten. Gleichwohl soll die Europäische Union jedoch weiterhin ein offener Markt für ausländische Direktinvestitionen bleiben.

Die Mitgliedstaaten, die bislang nicht über einen nationalen Überprüfungsmechanismus verfügen, oder deren Mechanismus nicht alle wesentlichen Transaktionen abdeckt, werden von der Europäischen Kommission aufgefordert, einen vollwertigen Überprüfungsmechanismus zu errichten und in der Zwischenzeit alle anderen verfügbaren Optionen zu nutzen, um die Übernahme oder die Kontrolle eines Unternehmens von außerhalb der Europäischen Union zu verhindern, die ein Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung, einschließlich im Bereich der Infrastrukturen im Gesundheitsbereich, darstellen könnten.

Landwirtschaft und Fischerei

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Videokonferenz der Agrar- und Fischereiminister am 25. März 2020

(HJG) Die kroatische Präsidentschaft organisierte unter Beteiligung der EU-Kommissare Janusz Wojciechowski und Virginijus Sinkevičius eine Videokonferenz der für Landwirtschaft und Fischerei zuständigen Minister der Mitgliedstaaten, um die auf nationaler und europäischer Ebene bereits ergriffenen und geplanten Maßnahmen zu erörtern sowie den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Agrar- und Fischereisektor entgegenzuwirken.

Die kroatische Landwirtschaftsministerin Marija Vučković berief eine Videokonferenz mit dem Ziel des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen ein. In Zeiten wie diesen ist die Gewährleistung der Ernährungssicherheit eines der wichtigsten Themen für 500 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger. Daher gehörten Ernährungssicherheit, Verfügbarkeit von Lebensmitteln und Lebensmittelproduktion zu den wichtigsten diskutierten Themen.

Um ein normales Funktionieren der Lebensmittelversorgungskette sicherzustellen, ist es entscheidend, kritische Hindernisse zu identifizieren, die durch eine Covid-19-Pandemie verursacht werden. Die meisten Mitgliedstaaten wiesen hauptsächlich auf Beschränkungen des Warenverkehrs, Änderungen der Konsummuster und des Betriebs von Agrar- und Lebensmittelproduktionssystemen sowie auf unzureichende Arbeitskräfte aufgrund von Grenzschließungen, Anforderungen an die soziale Distanz, obligatorischer Isolation oder Quarantäne hin. Nach dem Austausch gibt es eine klarere Vorstellung von der Situation, so die Aussage von Marija Vučković, der kroatischen Landwirtschaftsministerin.

Als Reaktion auf bestehende Schwierigkeiten hat die Europäische Kommission auf die Corona Response Investment Initiative verwiesen, um rasch öffentliche Investitionen in Höhe von 37 Mrd. Euro für die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise bereitzustellen. In Bezug auf staatliche Beihilfen wurden die Höchstbeträge auf bis zu 120.000 Euro pro im Fischerei- und Aquakultursektor tätigen Unternehmen oder auf 100.000 Euro pro in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätigen Unternehmen angehoben. Für Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, liegt der Schwellenwert bei 800.000 Euro. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine Verlängerung der Frist für die Einreichung von Einzelanträgen für Direktzahlungen und andere Maßnahmen im Jahr 2020 um einen Monat angekündigt.

Es ist jedoch klar, dass zusätzliche spezifische und gezielte Maßnahmen erforderlich sind, um den Agrar- und Fischereisektor der Europäischen Union zu unterstützen und auf die spezifischen Bedürfnisse der Länder zu reagieren. Darüber hinaus haben die Minister und die Europäische Kommission ihre Bereitschaft bekräftigt, weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Produzenten zu prüfen. Die Präsidentschaft wird den Austausch als Grundlage für die künftige Arbeit in den kommenden Wochen verwenden.

Die Minister wiesen darauf hin, dass den europäischen Verbrauchern ausreichend Lebensmittel zur Verfügung standen und stehen werden. Von der Europäischen Kommission bereits vorgeschlagene Maßnahmen in allen Sektoren, einschließlich Verkehr und Einführung »grüner Gassen« (Green Lane) für Lebensmittelversorgung, Gesundheit und soziale Sicherheit sowie Flexibilität bei staatlichen Beihilfen, tragen zur Überwindung dieser Situation bei.

Die Mitgliedstaaten schlugen zusätzliche Maßnahmen als mögliche Reaktion auf die Coronavirus-Krise in Landwirtschaft und Fischerei vor, einschließlich der Vereinfachung oder Abweichung von bestimmten Verfahren, beispielsweise in Bezug auf Kontrollen vor Ort, Änderung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums, Berichterstattung oder Abweichungen von der Erfüllung von Verpflichtungen der Begünstigten. Es wurde eine größere Flexibilität bei der Umsetzung der GAP-Maßnahmen und bei der Übertragung genehmigter Mittel zwischen Maßnahmen und Programmen vorgeschlagen sowie die Erleichterung von Vorauszahlungen und die Aktivierung von Interventions- und Krisenmaßnahmen, die in der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation vorgesehen sind.

In Bezug auf die Fischerei schlugen die Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds mehr Flexibilität vor, um die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die derzeitigen Obergrenzen zu lockern. Es wurde auch eine Entschädigung für die vorübergehende Einstellung der Fischereitätigkeit ohne die derzeitigen Beschränkungen und die Ermöglichung einer Lagerhilfe gewährt.

Die Minister haben die Europäische Kommission aufgefordert, die Integrität des Binnenmarktes genau zu überwachen und zu verteidigen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn Probleme in der Lieferkette festgestellt werden. Die Minister und Ministerinnen betonen, dass nun einige Tage gebraucht werden, um das Ergebnis der Konferenz zusammenzufassen. Zusammen mit der Europäischen Kommission werden weitere Schritte eingeleitet und bewertet.

Institutionen

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Europäische Kommission trifft weitere Personalentscheidungen

(HJG) Die Europäische Kommission hat am 25. März 2020 die Deutsche Kerstin Jorna zur neuen Generaldirektorin für Binnenmarkt und Industrie ernannt. Neuer Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wird der Österreicher Wolfgang Burtscher. Beide Ernennungen werden zum 1. April 2020 wirksam.

Kerstin Jorna arbeitet seit 1990 bei der Europäischen Kommission und sammelte umfassende politische Erfahrungen, etwa durch ihre Aufgaben auf höherer Führungsebene in der früheren Generaldirektion Binnenmarkt und in der Generaldirektion für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU. Jorna war zudem als Kabinettschefin für zwei verschiedene Kommissare tätig. Seit 2016 ist sie stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen.

Nach einer Karriere im österreichischen und internationalen öffentlichen Sektor kam Wolfgang Burtscher im Jahr 2000 als Direktor in der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zur Kommission und arbeitete zunächst an der Agrargesetzgebung und danach an der Prüfung der Agrarausgaben. Im Jahr 2009 wurde er zum stellvertretenden Generaldirektor der Generaldirektion Forschung und Innovation ernannt, wo er für ein breites Spektrum an forschungs- und innovationspolitischen Themen, u. a. in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel und Gesundheit, verantwortlich war.

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