Newsletter vom 05. Februar 2020
Landwirtschaft – Forstwirtschaft – Umwelt
Kroatische Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2020: Landwirtschaft – Forstwirtschaft – Umwelt
(HJG) Die Republik Kroatien hat am 1. Januar 2020 für sechs Monate den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernommen. Damit übernimmt der »jüngste« Mitgliedstaat nach dem Beitritt des Landes im Jahr 2013 eine zentrale Rolle in einer spannenden Zeit. Die neu besetzte Europäische Kommission ist nun voll handlungsfähig und das Verhältnis zwischen den drei Institutionen Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission wird aktuell neu austariert. Darüber hinaus nehmen die Diskussionen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 zusätzlich an Fahrt auf und die ersten großen politischen Vorschläge der Europäischen Kommission unter Präsidentin von der Leyen werden vorgelegt.
Die kroatische Ratspräsidentschaft steht unter dem Motto »Ein starkes Europa in einer Welt voller Herausforderungen« und konzentriert sich damit darauf, zu einem Europa beizutragen, das wächst, das verbindet, das schützt und das Einfluss hat.
Für die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz gibt das Arbeitsprogramm der Kroaten folgende Schwerpunkte aus:
Landwirtschaft
- Weiterarbeit an der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) und Erreichen einer Vereinbarung zu dem Gesetzgebungsvorschlag aus dem Verordnungspaket für die GAP nach 2020. Die Regeln der GAP sollen mit den EU-Prioritäten der Klimaziele in Einklang gebracht werden.
- Unterstützung des Konzeptes »smart villages«, um die Landwirtschaft weiter zu modernisieren und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirtschaftsbetriebe zu steigern.
- Die Förderung der Bioökonomie soll durch eine hierfür geplante Konferenz beschleunigt werden.
- Herstellung von EU-weit gleichen Bedingungen Im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzenschutz.
- Im Rahmen des neuen Europäischen Green Deals und der »Farm to Fork-Strategie« sollen Verbraucherschutz- und Lebensmittelsicherheit Diskussionsspielraum erhalten.
Im kroatischen Opatija wird im Rahmen des Internationalen Jahres der Pflanzengesundheit die 64. Seminarveranstaltung zum Pflanzenschutz stattfinden.
Forstwirtschaft
- Diskussion über die Verabschiedung einer neuen EU-Waldstrategie für die Periode nach dem Jahr 2020 vorantreiben.
Fischwirtschaft
- Erzielung deutlicher Fortschritte im Bereich der Verhandlungen zum Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für den Zeitraum 2021-2027.
- Im Einklang mit Nachhaltigkeit wird sich der Fokus auf kleine Fischereien und deren sozioökonomische Bedeutung für die Küstengebiete verschieben.
- Fortschritte werden auch auf dem Gebiet einer neuen Fischereiaufsichtsverordnung angestrebt.
Umwelt/Klimaschutz
- Die kroatische Ratspräsidentschaft legt ein großes Augenmerk auf den Umweltschutz und damit einhergehend auf die Biodiversität, welche Einzug in jegliche Politikfelder erhalten soll. Hierbei möchte Kroatien die Position der Europäischen Union in den internationalen Verhandlungen für eine neue Globalstrategie zur Biodiversität nach 2020 stärken.
- Beschleunigung der Debatte über eine ressourcenschonende, zyklische und kohlenstoffarme Wirtschaft mit dem Ziel einer nachhaltigen Ressourcennutzung und Klimaneutralität bis 2050.
- Priorisierung der Themen Luftqualität, nachhaltiges Wassermanagement und Meeresschutz.
- Der EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft mit dem Ziel nachhaltiger Ressourcennutzung wird anhand der Initiierung weiterer Diskussionen von Kroatien verfolgt.
- Die Präsidentschaft sieht ebenfalls vor, einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Europäische Union hinsichtlich der Chemikalien- und Abfallwirtschaft in die Wege zu leiten.
- Arbeit an der Vorbereitung einer langfristigen EU-Strategie zur Reduzierung von Kohlenstoff unter den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens.
- Sicherstellung der Finanzierung von Klimaschutz im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027, welcher mit der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Einklang stehen sollte.
Justiz
Informeller Justiz- und Innenrat in Zagreb: Ergebnisse im Bereich Justiz
(KS) Am 23. und 24. Januar 2020 fand das erste Treffen der Justiz- und Innenminister unter der neuen kroatischen Ratspräsidentschaft statt.
Im Rahmen der im Bereich Justiz geführten Gespräche einigten sich die Justizministerinnen und -minister insbesondere darauf, einen Rahmen für die künftigen strategischen Leitlinien zur »Zukunft des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« zu erarbeiten und diese sodann im März 2020 zu verabschieden.
Ausgehend von den Prioritäten der Strategischen Agenda 2019-2024 sollen die Schwerpunkte der Leitlinien dabei in den Bereichen »Werte und Rechtsstaatlichkeit«, »gegenseitiges Vertrauen«, »Schutz des gemeinsamen europäischen Raums« sowie »neue Technologien« liegen.
Daneben tauschten sich die Ministerinnen und Minister bei ihrem Treffen zudem über das Europäische Justizielle Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen und dessen Rolle für die justizielle Zusammenarbeit aus, wobei letztlich von den Teilnehmern vor allem die Vorteile der Einrichtung nationaler Netzwerke für die Kooperation in diesem Bereich hervorgehoben worden sind.
In einer zweiten Sitzung fand sodann eine Erörterung der Bedeutung der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten für das ordnungsgemäße Funktionieren des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts statt, in deren Ergebnis sich die Ministerinnen und Minister zum Abschluss der Tagung für eine weitere zukünftige Stärkung der juristischen Fortbildung aussprachen.
Verbraucherschutzrechte
Online-Einkäufe: Zwei Drittel von 500 überprüften Websites verstoßen gegen EU-Verbraucherschutzrechte
(GH) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 31. Januar 2020 die Ergebnisse eines EU-weiten Screenings (»Sweeps«) von Internetseiten, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltsgüter und elektrische Geräte verkauft werden. Daraus geht hervor, dass von knapp 500 kommerziellen Internetseiten zwei Drittel gegen grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte verstoßen. Das Screening wurde von Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern durchgeführt und von der Europäischen Kommission koordiniert.
Nach der EU-Richtlinie über Verbraucherrechte steht jedem Verbraucher bei Online-Einkäufen in der Europäischen Union ein Recht auf klare, zutreffende und verständliche Angaben zu Lieferbedingungen, Widerrufsrechten und zur gesetzlichen Garantie im Falle fehlerhafter Waren zu. Dies wurde in zwei von drei Onlineshops offensichtlich nicht eingehalten.
In sechs Bereichen gab es nach dem Ergebnis des Screenings gravierende Verstöße:
- Über ein Viertel der überprüften Internetseiten informierte die Verbraucher nicht darüber, wie sie ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ausüben können.
- Auf fast der Hälfte der überprüften Internetseiten fanden sich keine genauen Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist.
- Über ein Fünftel der überprüften Internetseiten enthielt zunächst unvollständige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder Hinweise auf mögliche Zusatzkosten fehlten.
- Auf über ein Drittel der überprüften Internetseiten fehlte der Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Garantie auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung fehlerhafter Waren, die auch dann gilt, wenn der Fehler erst nach dem Zeitpunkt der Lieferung festgestellt wird.
- Obwohl Anbieter durch das EU-Recht verpflichtet sind, die Plattform zur Online-Streitbeilegung gut sichtbar auf ihrer Internetseite zu verlinken, um die Verbraucher über ihre Möglichkeiten im Streitfall zu informieren, enthielten fast 45 Prozent der Internetseiten keinen entsprechenden Link.
- Ein Fünftel der überprüften Internetseiten verstieß gegen die Geoblocking-Verordnung und insbesondere gegen das Prinzip »Einkaufen wie ein Einheimischer«, nach dem Verbraucher auch in Onlineshops einkaufen können, die nicht an ihren Wohnsitzstaat liefern, sofern sie eine Adresse in einem Land angeben können, das der Anbieter beliefert.
In einem nächsten Schritt prüfen nun die nationalen Behörden eingehend die festgestellten Unregelmäßigkeiten und fordern die Anbieter anschließend auf, ihre Internetseiten zu berichtigen. Die Verbraucherschutzbehörden werden gegebenenfalls mithilfe ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren sicherstellen, dass die Anbieter den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Wirtschaftspolitik
Europäische Kommission genehmigt staatliche Förderung von weiteren 300 Mio. Euro für Elektrobusse in Deutschland
(CL) Die Europäische Kommission hat am 30. Januar 2020 die Aufstockung der staatlichen Förderung um 300 Mio. Euro für den Kauf von Elektrobussen in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die deutsche Beihilferegelung gilt bis Ende 2021 und soll die Mehrkosten für den Erwerb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Hybridbusse anstatt herkömmlicher Dieselbusse und den Aufbau der für den Betrieb dieser Busse erforderlichen Ladeinfrastruktur decken. Die Europäische Kommission hatte zuvor bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 festgestellt, dass die deutschen Pläne zur Förderung des Erwerbs von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur durch öffentliche Verkehrsbetriebe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Nach einer Prüfung kam die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die staatliche Förderregelung den Busunternehmern einen Anreiz bietet, mehr in diese Art von Fahrzeugen und die erforderliche Ladeinfrastruktur zu investieren. Die öffentlichen Verkehrsbetriebe müssen zudem sicherstellen, dass ihre Elektro- und Plug-in-Hybridbusse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Durch die nunmehr genehmigte Mittelaufstockung erhofft man sich zusätzliche CO2-Reduktionen (rund 45.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr) sowie eine Verbesserung der Luftqualität (insbesondere durch eine weitere Reduzierung der Stickoxide (NOx) um bis zu 170 Tonnen pro Jahr).
Weitere Informationen werden nach der Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission unter der Fallnummer SA.55977 abrufbar sein.