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Newsletter vom 12. Februar 2020

Georgien

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EU-Bericht zu Georgien: Reformprozess muss weiterhin politischer Polarisierung entgegenwirken

(AV) Die kommenden Monate werden für Georgien entscheidend sein, um der zunehmenden politischen Polarisierung entgegenzuwirken und sein anhaltendes Reformengagement, insbesondere in den Bereichen Wahlrechts- und Justizreform, in die Tat umzusetzen. Dies sind einige der wichtigsten Ergebnisse des 4. Jahresberichts über die Umsetzung der Assoziierung durch Georgien, den die Europäische Union am 7. Februar 2020 im Vorfeld der nächsten Tagung des Assoziationsrates EU-Georgien im Frühjahr veröffentlicht hat.

Aus dem Bericht des Europäischen Auswärtigen Dienstes und der Europäischen Kommission, der sich auf den Zeitraum seit der letzten Tagung des Assoziationsrates im März 2019 bezieht, geht hervor, dass Georgien seinen Zusagen und Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen weiterhin nachkommt. Die Angleichung der georgischen Vorschriften an den Besitzstand der Europäischen Union und die europäischen Standards wurde fortgesetzt, insbesondere hinsichtlich der Menschenrechte.

Größerer Handlungsbedarf besteht jedoch nach wie vor in den Bereichen Wahlrechtsreform, politischer Dialog und Justizreform. Für die künftige Entwicklung ist entscheidend, dass die Parlamentswahlen in einem freien und fairen Umfeld abgehalten werden und dass die Auswahl der Richter am Obersten Gericht allen Empfehlungen der Venedig-Kommission folgt, transparent ist und auf einem wirklich leistungsorientierten Ernennungsverfahren beruht. Zentrale Anliegen sind im Jahr 2020 die Änderung der Rechtsvorschriften entsprechend den internationalen Empfehlungen sowie die Durchführung der vierten Reformwelle.

Zur Erleichterung des Handels mit Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen hat Georgien seine Rechtsvorschriften weiter an die Standards und Normen der Europäischen Union angeglichen, die der größte Handelspartner des Landes ist. Jedoch sind zusätzliche Strukturreformen nötig, um die Anfälligkeit der georgischen Wirtschaft gegenüber externen Entwicklungen zu verringern und das Investitionsklima zu verbessern. Die Bemühungen um Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für den Energiesektor wurden zwar fortgesetzt, doch bisher hat Georgien nur 25 Prozent des Besitzstands im Energiebereich umgesetzt. Da Klimaschutzmaßnahmen immer dringender werden, kommt es vor allem auf die Verabschiedung von Energieeffizienzvorschriften an.

Finanzpolitik

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EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt auf dem Prüfstand

(JB) Mit der Veröffentlichung einer Mitteilung am 05. Februar 2020 leitete die Europäische Kommission die Diskussion über eine Reform der wirtschaftspolitischen Steuerung in der Europäische Union ein. Ziel ist es zunächst, eine öffentliche Debatte über die Zukunft der wirtschaftspolitischen Steuerung und damit einhergehend auch des Stabilitäts- und Wachstumspakts anzustoßen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission habe der EU-Rahmen für die wirtschaftspolitische Überwachung den Mitgliedstaaten den Weg zur Erreichung ihrer wirtschafts- und haushaltspolitischen Ziele gewiesen. Aber es gebe noch einige Schwächen und der Fiskalrahmen sei immer komplexer geworden. Hinzu komme, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Europäische Union seit Einführung der Regeln erheblich gewandelt haben. Zugleich will Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden und die neuen Chancen der Digitalisierung nutzen, wie in der jährlichen Strategie für nachhaltiges Wachstum dargelegt wurde.

Bei der Überprüfung ging es darum, wie erfolgreich es mit dem wirtschaftspolitischen Überwachungsrahmen gelungen ist, drei zentrale Ziele zu erreichen:

  • langfristig tragfähige öffentliche Finanzen und nachhaltiges Wachstum sicherzustellen und
  • makroökonomische Ungleichgewichte zu vermeiden,
  • eine engere Abstimmung der Wirtschaftspolitik zu ermöglichen und die Konvergenz der Wirtschaftsleistungen der Mitgliedstaaten voranzutreiben.

Die Überprüfung zeigte, dass der Überwachungsrahmen dazu beigetragen hat, dass bestehende makroökonomische Ungleichgewichte korrigiert und öffentliche Schulden abgebaut wurden. Auch wurden dadurch eine dauerhafte Konvergenz der Wirtschaftsleistungen der Mitgliedstaaten und eine engere Abstimmung der Haushaltspolitik im Euro-Währungsgebiet gefördert. Zugleich blieb aber der öffentliche Schuldenstand in einigen Mitgliedstaaten hoch und die Finanzpolitik auf Ebene der Mitgliedstaaten verlief häufig prozyklisch. Die Zusammensetzung der öffentlichen Finanzen ist zudem nicht wachstumsfreundlicher geworden, da die Mitgliedstaaten durchweg eher ihre laufenden Ausgaben erhöht haben, als die Investitionen zu schützen.

Eine weitere Erkenntnis der Überprüfung lautet, dass der Rahmen allzu komplex geworden ist, da immer wieder neuen, sich wandelnden Umständen Rechnung getragen werden musste und gleichzeitig versucht wurde, unterschiedliche Ziele zu erreichen. Diese Komplexität hat dazu geführt, dass der Rahmen weniger transparent und berechenbar geworden ist, was die Kommunikation und die Übernahme politischer Eigenverantwortung erschwert.

Die Europäische Kommission ruft daher die Interessenträger, darunter auch die anderen europäischen Organe, die nationalen Behörden, die Sozialpartner und die Wissenschaft auf, sich in die Debatte einzubringen und dazu zu äußern, wie der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung bislang funktioniert hat und wie er möglicherweise noch wirksamer gestaltet werden könnte. Dieser Prozess soll bis Ende 2020 beendet sein.
(Quelle: Europäische Kommission)

Tabakbesteuerung soll neu ausgerichtet werden

(JB) Am 10. Februar 2020 hat die  Europäische Kommission eine Bewertung der EU-Vorschriften zur Besteuerung von Tabakwaren vorgelegt.

Aus Sicht der Europäischen Kommission funktionieren die derzeitigen Vorschriften zur Tabakbesteuerung zwar gut hinsichtlich Vorhersehbarkeit und Stabilität der Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten, verhindern den hohen Tabakkonsum in der Europäischen Union aber nicht mehr ausreichend. Notwendig sei daher ein umfassenderer Ansatz, der alle Aspekte der Tabakkontrolle einschließlich der öffentlichen Gesundheit, der Besteuerung, der Bekämpfung des illegalen Handels und der Umweltbelange berücksichtige.

Die Erhöhung der EU-Mindestsätze für Zigaretten und Feinschnitttabak hatte nur in den Mitgliedstaaten Auswirkungen, die von vornherein ein sehr niedriges Steuerniveau hatten. Die hohe Zahl der Raucher in der Europäischen Union gibt nach wie vor Anlass zu großer Sorge: insgesamt 26 Prozent der Erwachsenen und 29 Prozent der jungen Europäer im Alter von 15 bis 24 Jahren rauchen. Die Einführung des Europäischen Plans zur Bekämpfung von Krebs unterstreicht die zentrale Rolle der Besteuerung bei der Reduzierung des Tabakkonsums.

Darüber hinaus stellen die Preisunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten - der Durchschnittspreis einer Zigarettenpackung kann zwischen 2,57 Euro und 11,37 Euro liegen - einen Anreiz für grenzüberschreitende Einkäufe dar. Die Evaluierung macht auch deutlich, dass das Aufkommen neuer Produkte wie E-Zigaretten, so genannte »Heat-not-burn«-Zigaretten und neue Suchtprodukte die Grenzen des derzeitigen Rechtsrahmens aufzeigen. So fallen z. B. E-Zigaretten derzeit nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie über Verbrauchsteuern auf Tabak. Die Mitgliedstaaten können im Rahmen ihrer eigenen Vorschriften und im eigenen Ermessen nationale Steuern auf E-Zigaretten erheben.

Die aktuelle Evaluierung bewertet die Leistung der Richtlinie zur Tabakbesteuerung anhand der in den Leitlinien zur besseren Rechtsetzung festgelegten Evaluierungskriterien.
(Quelle: Europäische Kommission)

Inneres

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Tag der europaweiten Notrufnummer 112 - deutsche Berufsfeuerwehren ausgezeichnet

(AV) 158 Millionen Mal haben Bürger im vergangenen Jahr die einheitliche europäische Notrufnummer 112 gewählt. Das entspricht mehr als der Hälfte aller gewählten Notrufe. Mehr als zwei Millionen Anrufe wurden von Europäern auf Reisen in anderen EU-Ländern getätigt. Die Nutzung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 nimmt jedes Jahr zu. Mehrere Mitgliedstaaten haben außerdem ihre Systeme zur Anruferlokalisierung verbessert. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Bericht, den die EU-Kommission am 11. Februar 2020 veröffentlicht hat. Besondere Verdienste um die Bewerbung des Euronotruftages haben sich die deutschen Berufsfeuerwehren erworben.

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton erklärte: »Die 112 ist eine lebensrettende Nummer für alle Europäerinnen und Europäer, die sich in einer Notlage befinden. Da die schnelle Ortung von Opfern dabei von entscheidender Bedeutung ist, müssen der für die Notrufe zuständigen Behörde die Angaben zum Standort des Anrufers oder der Anruferin unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Neue EU-Telekommunikationsvorschriften werden ab Dezember 2020 eine genauere Ortung des 112-Rufs ermöglichen. Wir sind bereit, den nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft zu helfen, die dieses Thema als Priorität behandeln und alles tun müssen, um künftig jeden Verlust von Menschenleben zu vermeiden.«

Der Bericht zeigt auch, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen, wie z.B. Sprach- oder Hörbehinderungen, dank des Europäischen Zugänglichkeitsgesetzes problemlos mit Notfalldiensten, z.B. per SMS oder Apps, in Kontakt treten können.

In Baden-Württemberg haben das Europe Direct und das Europa Zentrum die deutschen Berufsfeuerwehren mit dem Goldenen Euronotruf-Stern 2020 ausgezeichnet. Sie haben den Preis für besondere Verdienste um die Bewerbung des Euronotruftages erhalten. Die deutschen Berufsfeuerwehren hatten mit einem »Twitter-Gewitter« zum Euronotruftag im vergangenen Jahr ein großes Medienecho in den Sozialen Medien und darüber hinaus in Presse, Funk und Fernsehen ausgelöst und damit für die europäische Notfallnummer geworben. Nils Bunjes vom Europe Direct-Informationsnetzwerk hat die Auszeichnung stellvertretend an den Vorsitzenden der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren), Jochen Stein, in Bonn übergeben.

Seit 1991 können Menschen in Not dank der EU-Gesetzgebung die Notrufnummer 112 von überall in der EU kostenlos anrufen. Der »Tag der europaweiten Notrufnummer 112« wurde von der EU im Jahr 2009 eingeführt, weil viel zu wenige Menschen wussten, dass der Notruf 112 europaweit gilt. Die zentrale Botschaft des Aktionstages lautet daher: »Ein Europa – eine Nummer: 112«. Als Datum für den Euronotruftag wurde der 11. Februar gewählt, da in dem Datum auch die Nummer steckt (11.2.). In Deutschland weiß im Schnitt nur jeder vierte, dass er den Notruf 112 auch im EU-Ausland wählen kann. Für Reisende in Großbritannien bleibt auch nach dem Brexit der europaweite Notruf 112 erhalten.

Umfrage Cyberkriminalität: Immer weniger Europäer fühlen sich sicher im Netz

(AV) Die Europäer sind immer weniger zuversichtlich, dass sie in der Lage sind, sich online sicher zu bewegen: 59 Prozent der Internetnutzer glauben, dass sie sich ausreichend vor Internetkriminalität schützen können, 2017 waren noch 71 Prozent dieser Ansicht. Dies geht aus der am 29. Januar 2020 veröffentlichten Umfrage der Kommission zur Einstellung der Europäer zur Internetkriminalität hervor.

Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass das Bewusstsein für Internet-Kriminalität zunimmt. 52 Prozent der Befragten geben an, dass sie ziemlich gut oder sehr gut über Internet-Kriminalität informiert sind, 2017 waren es nur 46 Prozent. Die Befragten machen sich Sorgen über den Missbrauch ihrer persönlichen Daten, Betrug, so genannte Lösegeld-Trojaner und über Identitätsdiebstahl.

EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sagte: »Wir müssen mehr tun, um das Bewusstsein für Bedrohungen und für Möglichkeiten, online sicher zu bleiben, zu schärfen, aber wir können uns nicht allein auf die Prävention beschränken. Wir brauchen auch kompetente Rechtsdurchsetzung, die über die richtigen Instrumente verfügt, um eine klare Botschaft an Cyberkriminelle zu senden: Unsere Gesetze gelten online genauso wie offline, und diejenigen, die dagegen verstoßen, werden zur Rechenschaft gezogen.«

Die Sicherheit der Europäer im Internet ist eine Priorität für die Kommission. Die EU hat im Kampf gegen die Internet-Kriminalität Fortschritte gemacht, zum Beispiel mit strengeren Vorschriften gegen Online-Zahlungsbetrug und besserer Unterstützung für die Opfer. Die EU hilft auch beim Aufbau von Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Internetkriminalität, wobei das Europäische Zentrum für Internetkriminalität bei Europol die Mitgliedstaaten durch die Bereitstellung von Instrumenten, Fachwissen und die Koordinierung von Polizeieinsätzen unterstützt.

Die EU fördert eine rasche und wirksame Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in Fragen der Cybersicherheit durch einen umfassenden Rechtsrahmen, der die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie), den EU-Gesetzesentwurf zur Cybersicherheit, den europäischen Plan für eine koordinierte Reaktion auf große Vorfälle im Bereich der Cybersicherheit und die Empfehlung zur Cybersicherheit von 5G-Netzen umfasst.

 

Wirtschaft und Arbeit

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Fachkräftemangel, Erfahrungen aus regionalen Arbeitsmärkten in Polen und Deutschland

(UD) Am 4. Februar 2020 fand im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel in der Mittagszeit eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln und dem Niederschlesischen Regionalbüro Brüssel zum Thema »Fachkräftemangel, Erfahrungen aus regionalen Arbeitsmärkten in Polen und Deutschland« statt.

Der Workshop war Teil einer Veranstaltungsreihe des Instituts für Wirtschaft in Köln mit den Landesvertretungen in Brüssel zu wirtschaftspolitischen Dialogen. Mit Fokus auf regionalen Besonderheiten, gewonnenen Erkenntnissen und auch zu dem Aspekt, welche Anreize geschaffen werden müssen um Fachkräfte zu halten bzw. aus Europa und darüber hinaus anzuwerben.

Es drehte es sich insbesondere um folgende Fragen: 

  • Welche Fähigkeiten werden für die Arbeitsmärkte benötigt und welche best-practice Beispiele gibt es für regionale Entwicklungen?
  • Wie relevant ist das Thema Fachkräfteabwanderung auf lokaler und regionaler Ebene?
  • Wie können Regionen Anreize schaffen um Fachkräfte zu halten in Zeiten grenzübergreifender regionaler und europäischer Arbeitskräftemobilität?

Im Rahmen der Veranstaltung konnten die rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach einem Eingangsstatement eines Vertreters des Kölner Instituts für Wirtschaft Vorträge hören einer Vertreterin des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie einer Vertreterin der WSB University in Wrocław zu den gewonnenen Erfahrungen und regional ergriffenen Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und Weiterbildungsmöglichkeiten hören. Eine Vertreterin des Lower Silesia Labour Office ging in ihrem Vortrag ein auf die Herausforderungen und Erwartungen an den Arbeitsmarkt für Jugendliche und dessen benötigte politische Unterstützung. Diskussionsmöglichkeiten während der Vorträge und auch danach rundeten die Veranstaltung ab.

Europäischer Rechnungshof bescheinigt dem KMU-Instrument eine wirksame Unterstützung von Innovationen in der Europäischen Union und gibt Tipps für die Zukunft

(CL) Der Europäische Rechnungshof hat Ende Januar 2020 einen Sonderbericht über das KMU-Instrument (Horizont 2020) veröffentlicht. Der Europäische Rechnungshof, dessen Präsident seit 2016 das ehemalige deutsche MdEP Klaus-Heiner Lehne ist, gelangt darin zu der Schlussfolgerung, dass das Instrument kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung ihrer Innovationsprojekte wirksam unterstützt und dass es Unternehmen, die EU-Unterstützung erhalten und so quasi ein EU-Siegel (»EU-Branding«) vorweisen können, leichter fällt, zusätzliche Investitionen zu mobilisieren. Der Rechnungshof empfiehlt jedoch auch, die Ausrichtung auf die Begünstigten, die geografische Reichweite und die Auswahl der Projekte zu verbessern. Außerdem könne noch mehr getan werden, um zusätzliche Mittel einzuwerben, die helfen würden, Innovationsprojekte auf den Markt zu bringen.

Da das KMU-Instrument für den Zeitraum 2021-2027 im Zusammenhang mit dem Europäischen Innovationsrat (EIC) neu konzipiert wurde, legt der Europäische Rechnungshof zudem Empfehlungen vor, die insbesondere darauf ausgerichtet sind, bestimmte konzeptionelle Aspekte des Instruments zu erhalten, die Projektauswahl zu verbessern, die Business Acceleration Services (Dienste für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups und KMUs) (Phase 3) auszuweiten und Synergien mit anderen Finanzierungsinstrumenten zu schaffen.

Die Europäische Kommission hatte das KMU-Instrument im Jahr 2014 ins Leben gerufen, um Innovationen in kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu unterstützen. Das für den Zeitraum 2014-2020 mit insgesamt 3 Milliarden Euro ausgestattete KMU-Instrument soll die Lücke bei der Innovationsförderung überbrücken und die Vermarktung von Forschungsergebnissen durch die Privatwirtschaft stärken.

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