Newsletter vom 14. Oktober 2020
Mehrjähriger Finanzrahmen
Europäisches Parlament unterbricht die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen
(JB) Kaum hatte die siebte Verhandlungsrunde zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischem Parlament am 8. Oktober 2020 über die noch offenen Streitpunkte bei den Verhandlungen über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 (MFR) begonnen, brachen die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments die Gespräche ab.
Die Abgeordneten begründeten den Abbruch damit, dass die deutsche Ratspräsidentschaft keinerlei Bereitschaft gezeigt habe, sich zu bewegen. Das Europäische Parlament werde daher erst wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren, wenn ein echter Wille erkennbar sei, eine Übereinkunft mit dem Europäischen Parlament zu erzielen. Weiter erklärte das Europäische Parlament, dass man nun auf ein aktualisiertes Verhandlungsmandat des Rates der Europäischen Union mit Vorschlägen warte, die u. a. den Hauptforderungen des Europäischen Parlaments in Bezug auf 15 EU-Programme Rechnung tragen.
Dagegen hob die deutsche Ratspräsidentschaft hervor, dass es unmöglich sei, das am 21. Juli 2020 auf dem Sondergipfel vereinbarte Gesamtvolumen ohne eine erneute Befassung der Staats- und Regierungschefs substantiell zu erhöhen.
Im Mittelpunkt der Diskussion am 8. Oktober 2020 stand die Frage, ob die Mitgliedstaaten doch noch bereit sind, mehr Geld für verschiedene vom Europäischen Parlament geforderte EU-Programme auf den Tisch zu legen. Die Rede ist von rund 39 Mrd. Euro für wichtige EU-Programme, wie z. B. das Forschungsprogramm Horizont Europa oder Erasmus+.
Am Tag vorher hatte der deutsche EU-Ratsvorsitz dem Europäischen Parlament ein Kompromissangebot übermittelt, wonach für bestimmte EU-Programme ein hoher einstelliger Milliardenbetrag zusätzlich vorgesehen werden könnte, wenn auch erst ab 2024. Darüber hinaus wurden Kompromisslinien aufgezeigt, wie die weiteren Streitpunkte, verbindlicher Fahrplan zur Einführung neuer Eigenmittel und die Haushaltskontrolle über das geplante 750 Mrd. Euro Wiederaufbaupaket gelöst werden könnten.
Beim schwierigsten Problem – der geplanten Koppelung von EU-Geldern an die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit – sieht die deutsche Ratspräsidentschaft keine Möglichkeit, auf die Forderungen des Europäischen Parlaments einzugehen und lehnt unter Verweis auf das Verfahren nach Art. 7 EUV (Vertrag über die Europäische Union) einen finanziellen Sanktionsmechanismus ab. Genau bei diesem Streitpunkt legte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Oktober 2020 noch einmal nach und machte mit einem klaren Votum (521 Ja-Stimmen, 152 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen) sehr deutlich, dass das Europäische Parlament zum einen die Notwendigkeit eines umfassenden Mechanismus und insbesondere einen Automatismus für Sanktionen für notwendig erachtet, aber auch, dass die derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente nicht ausreichen.
Für den 14. Oktober 2020 ist die nächste Verhandlungsrunde mit dem Europäischen Parlament geplant, in der die Europäische Kommission verschiedene Kompromisslinien in Zahlen aufzeigen soll, wie eine Annäherung zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament aussehen könnte.
Einen Tag vorher, am 13. Oktober 2020 wird die deutsche Ratspräsidentschaft den Rat für Allgemeine Angelegenheiten über den Stand der Verhandlungen unterrichten. Auf dieser Sitzung soll auch der nächste Europäische Rat am 15./16. Oktober 2020 vorbereitet werden.
Coronavirus
Europäische Kommission genehmigt dritten Impfstoff-Kaufvertrag und unterzeichnet Rahmenvertrag für Arzneimittel Remdesivir
(GH) Nach den Verträgen mit AstraZeneca und mit Sanofi-GSK hat die Europäische Kommission am 8. Oktober 2020 einen dritten Vertrag für den Kauf eines Covid-Impfstoffs genehmigt. Der Vertrag mit dem Pharmaunternehmen Janssen Pharmaceutica (Johnson & Johnson) ermöglicht es Mitgliedstaaten, Impfstoff für 200 Millionen Menschen anzukaufen, sobald sich dieser als sicher und wirksam gegen COVID-19 erwiesen hat. Zudem erhalten sie eine Option auf den Kauf von Impfstoff für weitere 200 Millionen Menschen. Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, den Impfstoff Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen zu spenden oder ihn anderen europäischen Ländern zukommen zu lassen.
Am 7. Oktober 2020 hatte die Europäische Kommission außerdem mit dem US-Pharmaunternehmen Gilead einen Rahmenvertrag für die gemeinsame Beschaffung von bis zu 500.000 Behandlungseinheiten von Veklury (Markenname von Remdesivir) unterzeichnet. An der Vereinbarung über das gemeinsame Beschaffungsverfahren sind 34 Unterzeichnerstaaten beteiligt, darunter alle EU-Länder, die EWR-Länder, das Vereinigte Königreich sowie vier Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer (Albanien, die Republik Nordmazedonien, Montenegro sowie Bosnien und Herzegowina). Alle teilnehmenden Länder können nun Direktbestellungen für Remdesivir aufgeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist Remdesivir das einzige Arzneimittel zur Behandlung von sauerstoffpflichtigen COVID-19-Patienten mit einer bedingten Zulassung in der Europäischen Union.
(Quelle: Europäische Kommission)
Staatliche Beihilfen
Corona: Vorschlag zur Verlängerung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen
(CL) Die Europäische Kommission will den im März 2020 geschaffenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 verlängern und seinen Anwendungsbereich anpassen. Einen entsprechenden Vorschlagsentwurf hat sie am 5. Oktober 2020 den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übermittelt.
Dieser sieht unter anderem vor, die derzeit geltenden Bestimmungen des Befristeten Rahmens - auch jene für Liquiditätshilfen - mit denselben Obergrenzen um sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Mitgliedstaaten sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, Unternehmen in der derzeitigen Krisensituation weiterhin unterstützen zu können. Darüber hinaus sollen sich die Mitgliedstaaten an den nicht durch Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen beteiligen können, damit sich die Kapitalausstattung der Unternehmen nicht (weiter) verschlechtert und der Betrieb aufrecht erhalten werden kann. Des Weiteren sollen die Voraussetzungen für den Ausstieg des Staates aus Unternehmen, an denen er bereits vor der Rekapitalisierung einen Anteil gehalten hat, verändert werden. Nach den vorgeschlagenen Änderungen könnte der Staat künftig auf der Grundlage einer unabhängigen Bewertung aus solchen Beteiligungen aussteigen.
Auf der Grundlage des Befristeten Rahmens konnten in Deutschland in der Vergangenheit beispielsweise Darlehensprogramme umgesetzt und Einzelbeihilfen gewährt werden. Er sollte ursprünglich am 31. Dezember 2020 auslaufen.
EU-SURE-Anleihen
EU-Kurzarbeitsprogramm SURE wird über Sozialanleihen finanziert
(UD) Die Europäische Kommission wird ihre künftigen Anleihen im Wert von bis zu 100 Mrd. Euro für das EU-Kurzarbeitsprogramm SURE als Sozialanleihen ausgeben. Damit soll sichergestellt werden, dass mit den Investitionen Maßnahmen mit positiven sozialen Auswirkungen finanziert werden.
Um zu gewährleisten, dass die Mittel für soziale Zwecke verwendet werden, müssen die Mitgliedstaaten gemäß dem Rahmen für Sozialanleihen auf der Grundlage der SURE-Verordnung darüber Bericht erstatten, wie die aufgenommenen Mittel ausgegeben wurden. Laut dem Rahmen sind die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, über die soziale Wirkung der EU-SURE-Anleihen Bericht zu erstatten. Mithilfe der Informationen in diesen Berichten wird die Europäische Kommission den Anlegern nachweisen können, dass die EU-SURE-Anleihen zur Finanzierung von Programmen mit positiver sozialer Wirkung verwendet wurden.
In den folgenden Wochen und Monaten werden 87,4 Mrd. Euro in 16 EU-Länder fließen, um Menschen in Beschäftigung zu halten. Auch für weitere Länder steht Unterstützung zur Verfügung, so Frau Kommissionspräsidentin von der Leyen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Rat für Innere Angelegenheiten
Informelle Ratssitzung zu EU-Innenthemen
(AV) Am 8. Oktober 2020 fand die informelle Videokonferenz der EU-Innenminister unter deutschem Vorsitz von Bundesinnenminister Horst Seehofer statt. Drei Themen standen auf der Tagesordnung:
- Neuer Pakt für Asyl und Migration
- Migrationspolitische Zusammenarbeit mit Drittstaaten
- Europäische Polizeipartnerschaft
Die Innenministerinnen und -minister führten eine erste Aussprache über die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission für ein Migrations- und Asylpaket. Sie stimmten weitgehend dem Ansatz des Vorsitzes zu, die neue Asyl- und Migrationsreform schrittweise voranzubringen.
Bundesinnenminister Seehofer hat als Ratsvorsitzender seine Absicht bekundet, Orientierungsaussprachen über drei zentrale und miteinander verknüpfte Aspekte zu führen: Verfahren vor der Einreise in die Europäische Union, Verhinderung von Missbrauch des Asylsystems und Solidarität. Sein Ziel ist es, bis zum Ende des deutschen Ratsvorsitzes eine politische Einigung über diese Aspekte zu erreichen. Auch die Arbeiten an der Fertigstellung wichtiger Gesetzgebungsdossiers, bei denen ein rascher Abschluss möglich erscheint, werden vorangebracht. Dabei handelt es sich um die Eurodac-Verordnung und die EU-Asylagentur-Verordnung.
Außerdem zogen die Ministerinnen und Minister eine Bilanz der jüngsten Entwicklungen und Initiativen zur Zusammenarbeit mit Drittländern in Migrationsfragen, insbesondere in Bezug auf Nordafrika und den westlichen Balkan. Ihr Schwerpunkt lag auf zwei operativen Strukturen oder Plattformen, die in den letzten Monaten ins Leben gerufen wurden.
Im Anschluss an eine Ministerkonferenz vom 22./23. Juli 2020, bei der mehrere Mitgliedstaaten und die Partner des westlichen Balkans zusammenkamen, wird gerade eine erste Plattform zur Verbesserung der Koordinierung zwischen allen beteiligten Akteuren der östlichen Mittelmeerroute eingerichtet. Nach einer Videokonferenz am 13. Juli 2020, an der mehrere Mitgliedstaaten und nordafrikanische Partner teilnahmen, werden nun verstärkte Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit beim Grenzmanagement und bei der Verhinderung und Bekämpfung der Schleusung von Migranten funktionell zu gestalten.
Als drittes Thema sprachen die Ministerinnen und Minister die Entwicklung einer strategischen Europäischen Polizeipartnerschaft, um der polizeilichen Zusammenarbeit auf EU-Ebene neue Impulse zu verleihen. Sie legten den Schwerpunkt darauf, dass die bestehende Sicherheitsarchitektur in drei Bereichen verbessert werden muss:
- Einsatz neuer Technologien wie der künstlichen Intelligenz, um aus dem ständig wachsenden Datenfluss bessere Erkenntnisse ziehen zu können;
- Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Polizeikräften, indem der Besitzstand im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit konsolidiert und dafür Sorge getragen wird, dass Polizeibeamte mühelos in Erfahrung bringen können, welche Kooperationsinstrumente ihnen zur Verfügung stehen;
- Aufbau einer aktiven Partnerschaft mit Drittländern, in deren Rahmen gewährleistet ist, effizient und wertebasiert zusammenarbeiten zu können.
Der deutsche Ratsvorsitz kündigte an, dass die EU-Innenministerinnen und -minister zu einem weiteren Treffen am 13. November 2020 zusammenkommen werden.
Europäische Waldstrategie
Europäisches Parlament: Bericht über die »Europäische Waldstrategie« genehmigt
(HJG) Am 7. Oktober 2020 hat das Europäische Parlament den von Petri Sarvamaa Mitglied des Europäischen Parlaments (EVP, Finnland) erstellten Bericht über die »Europäische Waldstrategie – der Weg in die Zukunft« genehmigt. Diese Plenarabstimmung ist von den Waldbesitzern und -bewirtschaftern sowie den 4 Millionen Arbeitnehmern, die an den Wertschöpfungsketten der Forstwirtschaft beteiligt sind, positiv bewertet worden. Die Genehmigung ebnet der Europäischen Kommission den Weg, eine ehrgeizige und eigenständige EU-Forststrategie vorzuschlagen.
Die EU-Forststrategie der Europäischen Kommission für die Zeit nach 2020, die Anfang 2021 vorgelegt werden soll, sollte unabhängig und eigenständig sein, sich am Europäischen Green Deal orientieren und sicherstellen, dass die Wälder weiterhin eine multifunktionale Rolle spielen können. Das forderten die Abgeordneten in einer nicht-legislativen Entschließung, die mit 462 zu 176 Stimmen bei 59 Enthaltungen angenommen wurde.
Für Waldbesitzer und -bewirtschafter in ganz Europa war es eine Abstimmung, die die Mehrzweckforstwirtschaft und die positiven Auswirkungen der in unseren Wäldern angewandten nachhaltigen Waldbewirtschaftungspraktiken anerkennt.
Für den gesamten Sektor wäre es von wesentlicher Bedeutung, dass die entscheidende Rolle der Wälder bei der Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal, einschließlich der Klimaneutralität bis 2050, des Erhalts der biologischen Vielfalt und des grünen Wirtschaftswachstums, anerkannt wurde. Eine ehrgeizige, kohärente und eigenständige EU-Forststrategie nach 2020 sei erforderlich, um diese Leitpolitik der Union zu unterstützen.
Nachhaltige Forstwirtschaft (Sustainable Forest Management, SFM) soll die Anpassungsfähigkeit der Wälder an sich verändernde Klimabedingungen erhöhen und ihre ökologische, aber auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Nachhaltigkeit fördern, so die Abgeordneten. Waldbesitzer, die SFM-Prinzipien anwenden, sollten bessere finanzielle Unterstützung, einschließlich neuer spezifischer Hilfen für Natura-2000-Gebiete, und einen gerechten Ausgleich für wirtschaftliche Verluste erhalten, die durch die Einführung von Schutzmaßnahmen verursacht werden.
Die neue Strategie solle dazu beitragen, die europäische Katastrophenresilienz und die Frühwarnsysteme zu stärken, um die Vorbeugung und Bereitschaft, zum Beispiel für Brände, Überschwemmungen oder Schädlingsbefall zu erhöhen. Die Abgeordneten fordern, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf Waldbrände wirksam eingedämmt werden und bestehen auf einer angemessenen Finanzierung von Forschung und Innovation, um die Wälder klimaresistenter zu machen. Waldbesitzer sollten mehr Unterstützung für die Anwendung präventiver Maßnahmen, die Bewältigung von Krisen sowie die Wiederherstellung betroffener Waldgebiete erhalten, zum Beispiel durch einen neuen EU-Notfallmechanismus.
Die Abgeordneten drängen auch darauf, dass Holz als nachhaltiges Bauwerk und nachwachsender Rohstoff stärker gefördert wird. Sie fordern darüber hinaus, dass der Kampf gegen den illegalen Holzeinschlag intensiviert wird und importierte Produkte leichter rückverfolgbar sein sollten. Außerdem bestehen sie darauf, dass die Europäische Union weltweit mehr für die Förderung einer nachhaltigen Forstwirtschaft tun sollte.
Die Europäische Union sollte Waldbewirtschaftungsmodelle fördern, die sicherstellen, dass die Wälder ökologisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich nachhaltig sind.
Hintergrund:
Wälder und andere bewaldete Gebiete bedecken derzeit etwa 43 Prozent der Fläche der Europäischen Union. Sie erreichen mindestens 182 Millionen Hektar und machen 5 Prozent der gesamten Wälder der Welt aus. In Europa befinden sich 23 Prozent aller Wälder in Natura-2000-Gebieten. Wälder absorbieren über 10 Prozent der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union.
Rund 60 Prozent der Wälder in der Europäischen Union sind in Privatbesitz. Ein großer Teil davon sind kleine Waldbesitze (weniger als drei Hektar). Über 60 Prozent der produktiven Wälder in der Europäischen Union sind zertifiziert, um die freiwilligen Standards für nachhaltige Forstwirtschaft zu erfüllen. Der Sektor beschäftigt mindestens 500.000 Menschen direkt und 2,6 Millionen indirekt in der Europäischen Union.
Europäisches Parlament
Europäisches Parlament stimmt für neue Kommissare Valdis Dombrovskis sowie Mairead McGuinness
(CL) Das Europäische Parlament hat am 7. Oktober 2020 dem Vorschlag von Kommissionspräsidentin von der Leyen vom 8. September 2020 zur Ernennung von Valdis Dombrovskis als neuem Handelskommissar und Mairead McGuinness als neuer Kommissarin für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte zugestimmt.
Dombrovskis erhielt in der geheimen Abstimmung 515 Ja-Stimmen, 110 Abgeordnete votierten gegen ihn, 70 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) enthielten sich. McGuinness erhielt eine höhere Zustimmung aus dem Kreis der (nunmehr) ehemaligen Kolleginnen und Kollegen: 583 Ja-Stimmen, 75 votierten gegen sie, 37 MdEPs enthielten sich.
Der aus Lettland stammende Dombrovskis arbeitete bislang als Exekutiv-Vizepräsident in der Europäischen Kommission, die Irin McGuinness war bislang Mitglied und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments.
Dombrovskis tritt die Nachfolge des Iren Phil Hogan an, der Ende August 2020 nach einer Irland-Reise wegen nachgewiesenen Verstößen gegen Corona-Regeln in seinem Heimatland von seinem Amt zurückgetreten war. Ursula von der Leyen hatte daraufhin einen Umbau der Europäischen Kommission angekündigt.
Europäischer Forschungsrat und EIT
Gesucht: neuer Präsident des Europäischen Forschungsrates
(ED) Der Posten des nächsten Präsidenten des Europäischen Forschungsrates (ERC) soll neu besetzt werden. Die Europäische Kommission hat einen unabhängigen Suchausschuss ernannt, der ihr auf der Grundlage einer Konsultation der Wissenschaftsgemeinschaft und eines offenen Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen Empfehlungen über die besten Kandidaten für diesen prestigeträchtigen Posten abgeben wird.
Den Vorsitz des Suchausschusses übernimmt Prof. Helga Nowotny, ehemalige Präsidentin des Europäischen Forschungsrates, außerdem sind sechs weitere angesehene Persönlichkeiten der europäischen Forschung im Ausschuss vertreten.
Die Europäische Kommission fordert nun die Vertreter von Organisationen und Einrichtungen der Wissenschafts- und Forschungsgemeinschaft auf, in einem Konsultationsschreiben herausragende Kandidaten für den ERC-Präsidenten zu benennen. Die Europäische Kommission lädt hiermit auch zu Einzelbewerbungen für das Amt des ERC-Präsidenten ein. Der ERC-Präsident sollte ein international anerkannter und respektierter Wissenschaftler oder Gelehrter sein und es wird erwartet, dass er ein herausragender Verfechter der Pionierforschung und ein Botschafter der europäischen Wissenschaft innerhalb und außerhalb Europas ist. Es wird erwartet, dass der neue ERC-Präsident bis zum Ende des ersten Quartals 2021 ernannt wird. Die Amtszeit ist auf vier Jahre begrenzt und kann einmal verlängert werden. Eine Altersgrenze besteht nicht. Die Bewerber müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sein. Die Frist für Bewerbungen und Nominierungen endet am 20. November 2020.
Der Wissenschaftliche Rat, das Leitungsgremium des Europäischen Forschungsrates, legt die wissenschaftliche Finanzierungsstrategie und -methodik des Europäischen Forschungsrates fest. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, allesamt herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Wissenschaftsgemeinschaft in Europa repräsentieren. Der Präsident des Europäischen Forschungsrates führt den Vorsitz im Wissenschaftlichen Rat, gewährleistet dessen Führung und vertritt ihn in der Welt der Wissenschaft. Der ERC-Präsident wird von der Europäischen Kommission im Anschluss an ein unabhängiges und transparentes Suchverfahren, das mit dem wissenschaftlichen Rat des Europäischen Forschungsrates vereinbart wurde, einschließlich einer Konsultation der wissenschaftlichen Gemeinschaft, ernannt.
Stakeholder-Konsultation des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie
(ED) Das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) hat drei Stakeholder-Konsultationen veröffentlicht, um Input für die Ausgestaltung der zukünftigen Aktivitäten zu sammeln.
Im Jahr 2019 hat die Europäische Kommission mit dem Europäischen Institut für Innovation und Technologie mit der Strategischen Innovationsagenda für 2021-2027 einen neuen strategischen Rahmen geschaffen. Im Einklang mit dieser Agenda plant das EIT, seine regionalen Entwicklungsaktivitäten durch das regionale Innovationsprogramm des Europäischen Instituts für Innovation und Technologie zu verstärken, eine neue Aktion zur Stärkung der Innovationskapazität der Hochschuleinrichtungen in Europa einzuleiten und Offenheit und Inklusivität zu verbessern.
In folgenden drei Bereichen kann man sich bis zum 15. November 2020 beteiligen: