Newsletter vom 23. Januar 2019
Rubrik Institutionen
Es lebe Europa! / Vive l'Europe! – Aachener Vertrag unterzeichnet
Kommissionspräsident Juncker: Deutsch-französische Freundschaft »ist eine Notwendigkeit«
(AV) Im Beisein von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 im Krönungssaal des Aachener Rathauses den Vertrag von Aachen zur Vertiefung der deutsch-französischen Freundschaft zum Wohle Europas unterzeichnet.
»Die deutsch-französische Freundschaft ist kein Gedicht, sie ist Realität und vor allem eine Notwendigkeit«, sagte Juncker bei der Unterzeichnungszeremonie. Er stelle seit vielen Jahren fest, dass das gute Verständnis zwischen beiden Ländern von Zeit zu Zeit andere in Europa irritiere. Aber diese Irritation werde zu echtem Schmerz, wenn Frankreich und Deutschland mal nicht im Einvernehmen seien. »Ohne die deutsch-französische Freundschaft kriegen wir das nicht hin, was unser Auftrag, auch der Auftrag der Geschichte, ist: nämlich Europa in Frieden und Freiheit zusammenzuführen«, so Juncker.
»Vor über 50 Jahren haben Charles de Gaulle und Konrad Adenauer den Hebel der Weltgeschichte umgelegt, haben aus der Erbfeindschaft zwischen Deutschen und Franzosen eine ewige Freundschaft auf den Weg geschickt, und wir sollten beiden dankbar dafür sein, dass sie über den Tellerrand hinaussahen, und auch Europa dabei nicht vergaßen«, sagte Juncker.
»Genauso wie auch die Novellierung des Elysée-Vertrages, des Aachener Vertrages, so viel von Europa und so sehr von Europa spricht, als über Deutschland und Frankreich in diesen Vertragsartikeln gesagt wird. Weil die deutsch-französische Freundschaft ist ja auch deshalb eine Freundschaft, weil Deutsche und Franzosen andere Europäer an dieser Freundschaft teilhaben lassen.
Und ohne die deutsch-französische Freundschaft kriegen wir das nicht hin, was unser Auftrag, auch der Auftrag der Geschichte, ist: nämlich Europa in Frieden und Freiheit zusammenzuführen, indem wir alle Farben Europas respektieren, alle Besonderheiten, alle Befindlichkeiten Europas miteinpacken in das Paket, das wir in Richtung Zukunft bewegen müssen.
Es gab in der deutsch-französischen Geschichte oft Schlimmes: Unwillen, ja auch Krieg. Darunter haben die Nachbarn der Deutschen und Franzosen, besonders die kleinen, sehr gelitten. Die Aussicht, dass dies nie mehr passieren wird, gibt unserem Kontinent die Ruhe, die der Kontinent braucht, um gedeihen zu können.
Und so ist die deutsch-französische Freundschaft der Garant für eine friedliche Zukunft in Europa – wenn Deutsche und Franzosen ihre Freundschaft, und das tun sie, mit anderen teilen.
Vive l'entente franco-allemande et vive l'Europe! Es lebe die deutsch-französische Freundschaft und Europa!«, so Juncker abschließend.
(Quelle: Europäische Kommission)
Rubrik Kultur
Kulturhauptstädte Europas 2019: Plowdiw (Bulgarien) und Matera (Italien) beginnen ihren Programmreigen
»Together 0171 und »Open Future« – Plowdiw und Matera
(WK) Seit dem 1. Januar 2019 tragen Plowdiw in Bulgarien und Matera in Italien für ein Jahr den Titel »Kulturhauptstadt Europas«. Die Initiative bringt Menschen zusammen und hebt die Rolle der Kultur beim Aufbau einer europäischen Identität hervor.
Plowdiw ist die erste bulgarische Stadt, die als Kulturhauptstadt Europas ausgewählt wurde. Mit einem umfassenden Programm unter dem Motto »Together« soll das Jahr 2019 der Region neue Möglichkeiten eröffnen und die Stadt auf internationaler Ebene bekannter machen. Mehr als 300 Projekte sind in Plowdiw und im südlichen Zentralbulgarien sowie in den Städten Warna, Sofia und Weliko Tarnowo geplant, darunter Festivals und Gemeinschaftsprojekte. Den Besucherinnen und Besuchern wird eine breite Palette an Veranstaltungen angeboten; etwa verschiedene Ausstellungen, die zum Entdecken des kyrillischen Alphabets einladen, oder Theaterproduktionen, die in Zusammenarbeit mit Ländern des Westbalkans, der Roma- und der türkischen Gemeinschaft entstanden sind. Die Eröffnungsfeierlichkeiten finden vom 11.–13. Januar 2019 statt. Die Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel‚ wird am 12. Januar 2019 an der Eröffnungsfeier teilnehmen.
Das Programm im süditalienischen Matera steht unter dem Motto »Open Future«. Im Jahr der Kulturhauptstadt wird Öffnung und Austausch zwischen den »Materani« und den Besuchern groß geschrieben. Die Eintrittskarte ist gleichzeitig Ausweis, der die Touristen zu »temporären Bürgern« macht. Sie sollen Matera auch außerhalb der Sassi, den berühmten Höhlenwohnungen, entdecken, und zu Botschaftern der Stadt werden. Die ganze Region Basilicata ist am Jahr der Kulturhauptstadt beteiligt - jede der über 130 Gemeinden soll für einen Tag im Fokus stehen. Zu den Highlights gehören »Ars Excavandi«, ein zeitgenössischer Blick auf die Geschichte und Kultur des Bauens unter der Erde, »Re-reading Renaissance«, eine Reise durch die künstlerische Vergangenheit der Regionen Basilikata und Apulien und »Poetry of primes«, eine Ausstellung über die zentrale Rolle, die die Mathematik im Laufe der Geschichte in der Arbeit von Künstlern gespielt hat. Die Eröffnungsfeierlichkeiten, an denen 2.000 Musiker aus allen Dörfern der Region Basilikata und vielen anderen Teilen Europas teilnehmen werden, finden am 19./20. Januar 2019 statt. Bildungskommissar Tibor Navracsics wird am 19. Januar 2019 an der offiziellen Eröffnungsfeier teilnehmen.
Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich verliehen. Für das Jahr 2025 kann auch Deutschland wieder eine europäische Kulturhauptstadt benennen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Stimmen Sie ab! – #EUandME – Die besten Kurzfilme über Auswirkungen der Europäischen Union auf das tägliche Leben
(WK) Die finale Abstimmung über die besten europäischen Filme beim Kurzfilmwettbewerb der Europäischen Kommission hat am 10. Januar 2019 begonnen. Unter den zehn Finalisten ist die 30-jährige Berlinerin Angelica Germana Bozza. Zur Abstimmung stehen 10 Filme in fünf Kategorien: Mobilität, Nachhaltigkeit, Rechte, Digitalisierung sowie Kompetenzen und Unternehmen. Abgestimmt werden kann ausschließlich über die Facebook-Seite der Europäischen Kommission, wo nacheinander die beiden Finalisten der jeweiligen Kategorie zur Wahl stehen.
Die erste Abstimmungsrunde zu den Filmen zum Thema »Digitalisierung« begann am 10. Januar und endete am 13. Januar. Die Daten der weiteren Abstimmungen sind: Mobilität (17. bis 20. Januar), Rechte (24. bis 27. Januar), Nachhaltigkeit (31. Januar bis 3. Februar) sowie Kompetenzen und Unternehmen (7. bis 10. Februar). Insgesamt wurden über 600 Kurzfilme eingereicht. Die Vorauswahl zu den 10 Finalisten haben fünf Regisseure getroffen, darunter der deutsche Regisseur Matthias Hoene.
Im Rahmen der Kampagne #EUandME, die seit Mai 2018 läuft, hatte die Europäische Kommission im August einen Kurzfilmwettbewerb für junge Filmemacher gestartet. Einsendeschluss war der 31. Oktober 2018. Der Wettbewerb stand jungen europäischen Filmemachern im Alter von 18 bis 35 Jahren offen. Am Ende des Wettbewerbs sollten fünf Kurzfilme entstehen, die die Auswirkungen der Europäischen Union auf das tägliche Leben der Bürger darstellen.
Die Teilnehmer konnten sich in einer der fünf Kategorien der Kampagne bewerben: Mobilität, Nachhaltigkeit, Rechte, Digitalisierung und Kompetenzen und Unternehmen. Pro Kategorie gibt es einen Gewinner, der mit 7.500 Euro gefördert wird und von einem der fünf renommierten europäischen Regisseure der Kurzfilmreihe #EUandME unterstützt wird.
Interessierte Teilnehmer waren eingeladen, ihre Idee für einen Kurzfilm einzureichen, der eine Geschichte über die Auswirkungen der Europäischen Union auf das tägliche Leben der Bürger erzählt. Jeder Teilnehmer sollte ein Drehbuch des Films, ein kurzes Video, in dem der Kandidat seine Motivation demonstriert und das Konzept des geplanten Films erläutert, sowie einen Link zu einem Kurzfilm einreichen, den er in der Vergangenheit gedreht hat.
(Quelle: Europäische Kommission)
Rubrik Umwelt
Europäische Union stoppt Plastikvermüllung – Verbot für verschiedene Einwegplastikprodukte ab dem Jahre 2021
Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäische Kommission einigen sich auf Beschränkung von Einwegplastikartikeln
(HJG) Am 19. Dezember 2018 haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments, Rates der Europäischen Union und Europäischen Kommission im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine finale Richtlinienfassung zur Beschränkung von Einwegplastikprodukten verständigt.
Die vereinbarte Richtlinie sieht unter anderem ein Verbot für verschiedene Einwegplastikprodukte ab dem Jahre 2021 vor. Vereinzelt wird es Übergangsfristen von weiteren zwei Jahren geben, so etwa für Einweggeschirr oder Rührstäbchen aus Kunststoff. Für weitere Einwegplastikprodukte gibt die Richtlinie den Mitgliedstaaten der Europäische Union konkrete Verbrauchsminderungsziele vor, so z. B. für bestimmte Lebensmittelverpackungen.
Die Einigung sieht auch einen Mindestanteil von sogenannten Plastikrecyclaten in Einwegflaschen aus PET vor. Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte sollen sich zukünftig an entsprechenden Reinigungsaktionen finanziell beteiligen müssen. Damit die vereinbarte Richtlinie in Kraft tritt, muss diese noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Rubrik Wirtschaft
Europäische Kommission bereitet umfassende Reform des EU-Beihilferechts vor
Ziel: Überarbeitung des 2014 abgeschlossenen Modernisierungspakets
Zweigleisiges Vorgehen: Verlängerung sowie Evaluierung bestehender Rechtsvorschriften
(CL) Schon der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus dem Jahr 1957 enthielt Regelungen über die Gewährung staatlicher Beihilfen. Die Gründer des EU-Vorläufers EWG erachteten staatliche Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschten oder zu verfälschen drohten, als mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigten. In der Zwischenzeit hat das EU-Beihilferegime eine Vielzahl von Ergänzungen, Veränderungen, gerichtlichen Überprüfungen und Modernisierungen erfahren. Zuletzt hatte die Europäische Kommission im Jahr 2012 eine aufwändige Überarbeitung des EU-Beihilferegimes (SAM – State Aid Modernisation) gestartet. Am 8. Januar 2019 hat sie nunmehr angekündigt, sieben Rechtsakte aus dem Bereich des EU-Beihilferechts, die eigentlich 2020 auslaufen sollten, zunächst um zwei Jahre zu verlängern. Zudem hat sie eine Evaluierung dieser und weiterer Beihilfevorschriften eingeleitet, um zu bewerten, ob sie weiter verlängert oder aktualisiert werden sollen.
Um Berechenbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig eine künftige Aktualisierung der betroffenen Regelungen vorzubereiten, will die Europäische Kommission zweigleisig vorgehen.
Zum einen plant sie, die folgenden, 2020 auslaufenden, Regelungen um zwei Jahre (bis Ende 2022) zu verlängern:
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO);
- De-minimis-Verordnung;
- Leitlinien für Regionalbeihilfen;
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen;
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen;
- Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen;
- Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI).
Zum anderen will sie eine Evaluierung dieser und anderer im Zuge der vorherigen Modernisierung erlassenen Rechtsakte vornehmen. Diese soll in Form einer »Eignungsprüfung« durchgeführt werden und eine interne Analyse der Europäischen Kommission sowie öffentliche Konsultationen und, in einigen Fällen, Studien externer Berater oder gezielte Konsultationen bestimmter Interessenträger beinhalten. Auf ihrer Grundlage soll bewertet werden, ob die überprüften Bestimmungen künftig weiter verlängert oder aktualisiert werden. Die Evaluierung erstreckt sich auf folgende Rechtsakte:
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO);
- De-minimis-Verordnung;
- Leitlinien für Regionalbeihilfen;
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen;
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen;
- Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen;
- Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI);
- Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI);
- Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen;
- Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften;
- Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen;
- Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen.
Die Eignungsprüfung erstreckt sich zudem auf die Eisenbahnleitlinien und die Mitteilung über kurzfristige Ausfuhrkreditversicherungen aus dem Jahr 2012.