Newsletter vom 2. Juni 2021
Unternehmensbesteuerung
Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert
(JB) In ihrer Mitteilung vom 18. Mai 2021 skizziert die Europäische Kommission für den Steuerbereich sowohl eine langfristige als auch eine kurzfristige Vision, wie die Erholung Europas nach der COVID-19-Pandemie unterstützt und angemessene öffentliche Einnahmen in den kommenden Jahren gewährleistet werden können. Ziel ist es, ein gerechtes und stabiles Unternehmensumfeld zu schaffen, das ein nachhaltiges Wachstum mit neuen Arbeitsplätzen in der Europäischen Union fördern und eine offene strategische Autonomie der Europäischen Union stärken kann.
So will die Europäische Kommission bis 2023 einen neuen Rahmen für die Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union vorlegen, der den Verwaltungsaufwand verringern, steuerliche Hindernisse beseitigen und die Bedingungen im Binnenmarkt unternehmensfreundlicher gestalten soll. Die Mitteilung »Unternehmen in Europa: ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung« (oder BEFIT - »Business in Europe: Framework for Income Taxation«) soll EU-weit einheitliche Vorschriften für die Unternehmensbesteuerung mit einer gerechteren Aufteilung der Steuerhoheit zwischen den Mitgliedstaaten schaffen. BEFIT soll Bürokratie abbauen, die Befolgungskosten senken und Steuerschlupflöcher schließen. Vorgesehen ist vor allem eine neue Methode, die Rechte zur Besteuerung zwischen den 27 Mitgliedstaaten aufzuteilen und ihnen jeweils verlässliche Einnahmen zu sichern. Zudem soll BEFIT auch den anhängigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen, der damit zurückgezogen wird.
Ausgehend vom Aktionsplan für Besteuerung, der letzten Sommer vorgelegt wurde, beinhaltet die Mitteilung auch eine Steueragenda für die beiden kommenden Jahre mit folgenden Maßnahmen:
- Größere öffentliche Transparenz durch den Vorschlag, dass bestimmte in der Europäischen Union tätige Großkonzerne ihre effektiven Steuersätze veröffentlichen. Auch soll gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen durch neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgegangen werden.
- Unterstützung der Erholung durch Beseitigung der Verschuldungsanreize in der Unternehmensbesteuerung, wodurch die Fremdkapitalfinanzierung von Unternehmen gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung begünstigt wird. Mit diesem Vorschlag sollen die Unternehmen dazu veranlasst werden, ihre Tätigkeiten durch Eigen- anstatt durch Fremdkapital zu finanzieren.
Außerdem hat die Europäische Kommission am 18. Mai 2021 eine Empfehlung über die steuerliche Behandlung von Verlusten bei inländischen Sachverhalten angenommen. Darin werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Unternehmen den Verlustrücktrag zumindest auf das vorangegangene Geschäftsjahr zu gestatten. Dies soll Unternehmen zugutekommen, die in den Jahren vor der Pandemie rentabel waren, sodass sie ihre 2020 und 2021 erlittenen Verluste mit den Steuern verrechnen können, die sie vor 2020 gezahlt haben.
Zusätzlich zu den in der Mitteilung dargelegten Reformen will die Europäische Kommission Mitte 2021 Maßnahmen für eine Besteuerung in der digitalen Wirtschaft, eine Digitalabgabe als Eigenmittelquelle der Europäischen Union sowie die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie und des CO2-Grenzausgleichssystems im Rahmen des »Fit-for-55«-Pakets und des europäischen Grünen Deals vorlegen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Ratsschlussfolgerungen
Europäischer Tourismus soll wiederbelebt werden
(ED) Pünktlich zum Saisonauftakt des Sommertourismus hat der Rat der Tourismusminister/innen am 27. Mai 2021 Schlussfolgerungen angenommen, in denen er seine Vorstellungen für eine wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltige sowie widerstandsfähige Tourismusbranche darlegt, welche durch die Corona-Krise sehr stark betroffen ist.
Der Tourismus ist ein sogenanntes industrielles Ökosystem, in dem Maßnahmen gebraucht werden, die die Lebensqualität erhöhen und z. B. in den Bereichen Wassermanagement, Kulturerbe, Arbeitsbedingungen und öffentliche Infrastrukturen wirken. Um den Sektor wiederzubeleben, fordert der Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, einen kohärenten Ansatz zu finden, um gemeinsam auf eine koordinierte Reaktion auf die derzeitige Krise hinzuarbeiten. So sollen auf freiwilliger Basis gemeinsame Standards für Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle seitens der Tourismusdienstleister entwickelt werden. Bis Ende 2021 sollen die Mitgliedstaaten und die Kommission gemeinsam einen ersten Vorschlag für eine Europäische Tourismusagenda 2030/2050 vorlegen, um den grünen und digitalen Wandel voranzutreiben sowie die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Tourismus zu stärken. Hier sollen sowohl der Städtetourismus als auch der Veranstaltungsbereich einbezogen werden, genauso wie die Entwicklung von Destinationen, die noch nicht touristisch erschlossen sind oder auch der nachhaltige Küstentourismus.
Unterstützend bei der Finanzierung sollen die Möglichkeiten im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union sowie des Aufbauinstruments »Next Generation EU« eingesetzt werden. Für den besseren Überblick soll die Europäische Kommission bis September 2021 eine Übersicht über alle Fördermöglichkeiten bereitstellen und an einem EU-Dashboard arbeiten, das dann als europäisches Hauptinstrument der Branche genutzt werden kann.
(Quelle: Rat der Europäischen Union)
Treibhausgasemissionen
Europäische Union hat Treibhausgasemissionen 2019 um 3,8 Prozent reduziert
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat am 31. Mai 2021 die offiziellen Daten für 2019 im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen übermittelt. Diese Daten zeigen, dass die Mitgliedstaaten ihre Treibhausgasemissionen (THG) im Jahr 2019 gemeinsam um 3,8 Prozent senken konnten. Mit diesem Rückgang war das Niveau der THG-Emissionen im Jahr 2019 um 24 Prozent niedriger als im Jahr 1990, ohne Berücksichtigung des CO2-Abbaus durch Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. Unter Einbeziehung dieser Senken beträgt die Reduzierung zwischen 1990 und 2019 25,9 Prozent. Fast 80 Prozent der 2019 erzielten Netto-Emissionsreduktionen entfallen auf den Wärme- und Stromsektor.
Steigende Kohlenstoffpreise und die Tatsache, dass Gas billiger geworden ist als Kohle, haben laut Europäischer Umweltagentur zu einem deutlichen Rückgang der Nutzung von Kohle zugunsten von Gas und erneuerbaren Energiequellen geführt. Die CO2-Emissionen des Verkehrssektors setzten jedoch auch 2019 ihren Aufwärtstrend fort. Im Straßenverkehr ist der Anstieg vor allem auf den höheren Kraftstoffverbrauch von Pkw zurückzuführen, so die Europäische Umweltagentur. Erste Schätzungen der THG-Emissionen im Jahr 2020 werden im Herbst erwartet.