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Newsletter vom 12. Juni 2019

Digitalisierung

© Sächsische Staatskanzlei

Deutschland belegt Mittelfeld im digitalen Wirtschafts- und Gesellschaftsindex DESI

(AV) Am 11. Juni 2019 veröffentlichte die Europäische Kommission den Digitalen Wirtschafts- und Gesellschaftsindex Digital Economy and Society Index - DESI 2019. Darin belegt Deutschland den 12. Platz unter den 28 Mitgliedstaaten.

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährlich die Ergebnisse des Digitalen Wirtschafts- und Gesellschaftsindexes, der die digitale Gesamtleistung Europas überwacht und die Fortschritte der EU-Länder in Bezug auf ihre digitale Wettbewerbsfähigkeit verfolgt.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission gefährdet die Tatsache, dass die größten Volkswirtschaften der Europäischen Union – Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich – keine digitalen Vorreiter sind, obwohl sie mehr als 55 Prozent des Bruttoinlandsproduktes der Europäischen Union ausmachen, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäische Union insgesamt.

Die größte digitale Herausforderung für Deutschland besteht nach Aussagen in dem Bericht darin, die Online-Interaktion zwischen Behörden und der Öffentlichkeit zu verbessern. Bei der Nutzung von digitalen Behördenangeboten liegt Deutschland auf Platz 26, nur 43 Prozent nutzen elektronische Behördendienste und nur 7 Prozent E-Gesundheitsdienste.
 

Öffentlich finanzierte Daten künftig leichter verfügbar

(AV) Die Europäische Union macht eine Unmenge von Daten des öffentlichen Sektors leichter zugänglich, sodass die Daten als Rohmaterial für künstliche Intelligenz, Blockchain und andere fortgeschrittene Digitaltechnologien weiterverwendet werden können.

Der Rat der Europäischen Union hat am 6. Juni 2019 neue Vorschriften für offene Daten und die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors angenommen. Dies solle die europäische Datenwirtschaft fördern, zur Entwicklung einer datengestützten Gesellschaft beitragen und das Wachstum sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen anregen. 

Mit der neuen Richtlinie wird der Geltungsbereich der Vorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erweitert, sodass er nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch öffentliche Unternehmen aus den Bereichen Verkehr und Versorgung erfasst. Eingeführt wird des Weiteren das Konzept hochwertiger Datensätze, die über eine Programmierschnittstelle (API) kostenlos verfügbar gemacht werden müssen.  

Der Text nennt sechs große Kategorien von hochwertigen Datensätzen:

  • Geodaten,
  • Erdbeobachtung und Umwelt,
  • meteorologische Daten,
  • Statistiken,
  • Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen
  • sowie Mobilität.  

Die Vorschriften gelten für öffentlich finanzierte Forschungsdaten, die bereits in öffentlichen Datenarchiven verfügbar sind. Auch die Verbreitung dynamischer Daten wie Echtzeitdaten zu Wetter und Verkehr wird gefördert. Generell werden Daten des öffentlichen Sektors entweder kostenfrei oder gegen ein sehr geringes Entgelt erhältlich sein. 

Mit der Reform wird zudem das Konzept der offenen Daten – Daten in offenen Formaten, die für jeden Zweck frei genutzt und geteilt werden können – gefördert. 

Der Rechtsakt wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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Finanzen

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EU-Haushalt 2020 – Im Mittelpunkt stehen Beschäftigung und Sicherheit

(JB) Am 5. Juni 2019 hat die Europäische Kommission den Entwurf des EU-Haushalts für 2020 vorgestellt. Der Entwurf steht im Zeichen einer wettbewerbsfähigeren europäischen Wirtschaft und von Solidarität sowie Sicherheit in der EU und sieht 168,3 Mrd. Euro an Mitteln für Verpflichtungen (+ 1,3 Prozent gegenüber 2019) und 153,7 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen (+ 3,5 Prozent im Vergleich zu 2019) vor. 21 Prozent des für 2020 vorgeschlagenen Gesamthaushaltsplans sollen zur Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden.

Dieser Haushalt ist der siebte und letzte, der im Rahmen der gegenwärtigen langfristigen Haushaltsplanung für den Zeitraum 2014 – 2020 vorgelegt wird, und beruht auf der Annahme, dass das Vereinigte Königreich uneingeschränkt, so als wäre es ein Mitgliedstaat, an der Ausführung und Finanzierung des EU-Haushalts 2020 mitwirken wird. Dem Vorschlag der Europäischen Kommission zufolge sollen die Mittel aus dem Haushalt 2020 in die Schwerpunktbereiche wettbewerbsfähige Wirtschaft und junge Menschen sowie mehr Sicherheit und Solidarität in der Europäischen Union und andernorts sowie Bewältigung des Klimawandels investiert werden.

Mittel für Verpflichtungen von rund 83 Mrd. Euro sollen das Wirtschaftswachstum ankurbeln, die europäischen Regionen fördern und junge Menschen unterstützen:

  • 13,2 Mrd. Euro werden EU-weit für Forschung und Innovation im Rahmen von Horizont 2020 als größte und letzte (+ 6,4 Prozent gegenüber 2019) Tranche bereitgestellt, unter anderem auch für den Abschluss der Pilotphase des Europäischen Innovationsrats.
  • 2,8 Mrd. Euro sind für Ausbildung im Rahmen von Erasmus+ veranschlagt.
  • 117 Mio. Euro sind für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgesehen und sollen junge Menschen in Regionen mit hoher Jugendarbeitslosigkeit unterstützen (wodurch sich der Gesamtbeitrag zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen zwischen 2014 und 2020 auf 4,5 Mrd. Euro erhöht).
  • 1,2 Mrd. Euro (+ 75 Prozent im Vergleich zu 2019) werden für Europas globales Satellitennavigationssystem Galileo aufgewendet.
  • 255 Mio. Euro sind für das Europäische Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich (EDIDP) eingeplant und sollen für europäische Unternehmen Anreize zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Verteidigungsprodukten und -technologien bieten. Mithilfe des Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich kann die Verteidigungszusammenarbeit auf EU-Ebene in diesem Haushaltszeitraum und noch vor der für 2021 geplanten Einrichtung eines umfassenden Europäischen Verteidigungsfonds getestet werden.

Für mehr Sicherheit und Solidarität in der Europäischen Union und andernorts werden folgende Beträge vorgeschlagen:

  • 420,6 Mio. Euro (+ 34,6 Prozent im Vergleich zu 2019) sind für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) für ein wirksames Grenzmanagement veranschlagt.
  • 156,2 Mio. Euro sind für das neue Programm rescEU (zur Weiterentwicklung des bestehenden Katastrophenschutzverfahrens) vorgesehen, um besser auf Erdbeben, Waldbrände und andere Katastrophen reagieren zu können.
  • 560 Mio. Euro werden für Hilfsbedürftige in Syrien sowie für Flüchtlinge und die Aufnahmegemeinschaften in der Region bereitgestellt. Damit löst die Europäische Union eine 2019 auf der 3. Brüsseler Konferenz zur Zukunft Syriens gegebene Zusage ein (im EU-Haushalt für 2019 sind bereits 2,01 Mrd. Euro für Syrien eingeplant).

Hintergrund
Im Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2020 werden für jedes zu finanzierende Programm zwei Beträge – die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen – eingestellt. »Mittel für Verpflichtungen« sind jene Mittel, die in einem bestimmten Jahr vertraglich zugesagt werden können. »Mittel für Zahlungen« entsprechen den Beträgen, die tatsächlich ausgezahlt werden sollen. Mit dem EU-Haushalt, auf den etwa 1 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Union und ca. 2 Prozent aller öffentlichen Ausgaben in der Europäischen Union entfallen, sollen die nationalen Haushalte ergänzt und die von allen Mitgliedstaaten gemeinsam vereinbarten Prioritäten umgesetzt werden.

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament werden nun die Beratung des Haushaltsvorschlags der Europäischen Kommission beginnen und streben eine Einigung bis Anfang November 2019 an.

Mehr private und öffentliche Investitionen für Deutschland gefordert

(JB) Ebenfalls am 5. Juni 2019 hat die Europäische Kommission ihre länderspezifischen Empfehlungen 2019 vorgelegt, in denen sie allen Mitgliedstaaten wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden 12 bis 18 Monate anrät. Die Mitgliedsländer sollen in diesem Rahmen ihre Wirtschaftspolitik besser koordinieren und so gemeinsamen Herausforderungen auch gemeinsam begegnen können.

Deutschland sollte nach Auffassung der Europäischen Kommission unter Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels die Haushalts- und Strukturpolitik nutzen, um bei den privaten und öffentlichen Investitionen vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene einen anhaltenden Aufwärtstrend herbeizuführen. Es sollte den Schwerpunkt seiner investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf Bildung, Forschung und Innovation, Digitalisierung und Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität, nachhaltigen Verkehr sowie auf Energienetze und bezahlbaren Wohnraum legen. Der Faktor Arbeit sollte steuerlich entlastet und die Besteuerung auf Quellen verlagert werden, die einem inklusiven und nachhaltigen Wachstum förderlicher sind. Der Wettbewerb bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen sollte verstärkt werden.

Deutschland sollte zudem Fehlanreize verringern, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, darunter auch die hohe Steuer- und Abgabenbelastung, insbesondere für Gering- und Zweitverdiener. Es sollte Maßnahmen einleiten, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu sichern und dabei gleichzeitig ein angemessenes Rentenniveau aufrechtzuerhalten. Die Voraussetzungen für die Förderung eines höheren Lohnwachstums sollten gestärkt und dabei gleichzeitig die Rolle der Sozialpartner geachtet werden. Die Bildungsergebnisse und das Kompetenzniveau benachteiligter Gruppen sollten verbessert werden.

Die jetzt vorgelegten Empfehlungen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, angemessen auf bestehende und neue wirtschaftliche sowie soziale Herausforderungen zu reagieren und die zentralen gemeinsamen politischen Ziele zu verwirklichen. Der Inhalt der Empfehlungen spiegelt die allgemeinen Prioritäten wider, die im Jahreswachstumsbericht 2019 und in der im November abgegebenen Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets für 2019 dargelegt wurden. Die Empfehlungen stützen sich auf eine eingehende Analyse der im Februar veröffentlichten Länderberichte und die Bewertung der im April vorgelegten nationalen Programme.

Aus Sicht der Europäischen Kommission macht es die Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums umso dringlicher, Strukturreformen fortzusetzen, wobei Reformen, die auf ein nachhaltiges und inklusives Wachstum ausgerichtet sind, Priorität eingeräumt werden sollte. Die Mitgliedstaaten sollten die soziale Konvergenz im Sinne der europäischen Säule sozialer Rechte voranbringen. Im Einklang mit der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet sollten sich die Mitgliedstaaten auch für einen gleichmäßigeren Abbau der Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet einsetzen und ihre Anstrengungen zur Stärkung des Binnenmarkts und zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion fortsetzen.

In den länderspezifischen Empfehlungen 2019 wird der Schwerpunkt stärker auf die Ermittlung und zielgenaue Ausrichtung des Investitionsbedarfs auf nationaler Ebene gelegt sowie den regionalen und territorialen Unterschieden besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Dies steht im Einklang mit der eingehenden Analyse des Investitionsbedarfs und der Engpässe, die in den zuvor in diesem Jahr veröffentlichten Länderberichten für jeden Mitgliedstaat ermittelt wurden, und soll dazu beitragen, die EU-Fonds im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2021 – 2027 gezielt einzusetzen.

Die Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte muss fortgesetzt werden. Während in einigen Mitgliedstaaten die private und öffentliche Verschuldung weiterhin auf Rekordniveau liegt, was den Handlungsspielraum im Falle negativer Schocks einschränkt, gibt es in anderen Mitgliedstaaten aufgrund des dynamischen Wohnungspreisanstiegs und steigender Lohnstückkosten Anzeichen für eine mögliche Überhitzung. In allen Mitgliedstaaten sind weitere Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität, zur Mobilisierung von Investitionen und zur Förderung des Potenzialwachstums erforderlich.

Ausgehend von der Bewertung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme 2019 hat die Europäische Kommission verschiedene Schritte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts unternommen. So empfiehlt sie, das Defizitverfahren gegen Spanien einzustellen. Außerdem hat die sie für Belgien, Frankreich, Italien und Zypern Berichte nach Art. 126 Abs. 3 AEUV (AEUV = Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) angenommen, in denen analysiert wird, inwieweit diese Länder die im Vertrag verankerten Kriterien für das Haushaltsdefizit und den Schuldenstand erfüllen. Für Italien gelangt die Europäische Kommission in ihrem Bericht zu dem Ergebnis, dass ein Defizitverfahren auf Grundlage des Schuldenstands angebracht ist. Ungarn und Rumänien unterliegen seit 2018 bzw. 2017 einem Verfahren wegen erheblicher Abweichung.

Die Europäische Kommission ersucht nun den Rat der Europäischen Union, die länderspezifischen Empfehlungen zu billigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sie vollständig und fristgerecht umzusetzen. Die zuständigen Minister der Mitgliedstaaten werden die länderspezifischen Empfehlungen erörtern, bevor sie von den Staats- und Regierungschefs der Europäische Union gebilligt werden. Anschließend ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Empfehlungen über die nationale Wirtschafts- und Haushaltspolitik umzusetzen. Die länderspezifischen Empfehlungen und die ihnen zugrunde liegende Analyse in den Länderberichten dienen auch als analytische Basis für die Programmplanung der kohäsionspolitischen EU-Fonds für den Zeitraum 2021 – 2027.

Ausschreibungen

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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Programm Erasmus+ zu Projekten im Rahmen der Initiative »Die europäische Jugend vereint«

Das ordnungsgemäß ausgefüllte e-Formular ist bis zum 18. Juli 2019 um 12:00 Uhr (mittags, Brüsseler Ortszeit) einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens für Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration.

Bewerbungsschluss ist der 9. Juli 2019, 12:00 Uhr mittags (MEZ).

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum EuropäischenSolidaritätskorps - Freiwilligenteams in prioritären Gebieten

Der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag ist bis zum 19. September 2019 um 12:0 Uhr (Mittag, Brüsseler Zeit) online einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.

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