Newsletter vom 24. Februar 2021
Überprüfung der Handelspolitik, Aktionsplan über Synergien
Europäische Kommission beschließt neue EU-Handelsstrategie
(CL) Die Europäische Kommission hat am 18. Februar 2021 eine neue EU-Handelsstrategie in Form einer Mitteilung mit dem Titel »Überprüfung der Handelspolitik – Eine offene, nachhaltige und entschlossene Handelspolitik« (KOM(2021) 66) angenommen. Sie soll die EU-Handelspolitik stärker in den wirtschaftlichen Prioritäten der Europäischen Union, die sich im europäischen Grünen Deal und in der Europäischen Digitalstrategie widerspiegeln, verankern.
Die drei vorrangigen Ziele der Handelspolitik sind die Unterstützung der Erholung und des grundlegenden Wandels der EU-Wirtschaft im Einklang mit ihren Zielen für den ökologischen sowie den digitalen Wandel, die Gestaltung weltweiter Regeln für eine nachhaltigere und fairere Globalisierung sowie die Stärkung der Fähigkeit der Europäischen Union, ihre Interessen zu verfolgen und ihre Rechte durchzusetzen – wenn nötig, auch eigenständig.
Um diese drei Ziele zu erreichen, will die Europäische Kommission den Schwerpunkt auf folgende Bereiche legen:
- Reform der Welthandelsorganisation (WTO),
- Unterstützung des ökologischen Wandels und Förderung verantwortungsvoller sowie nachhaltiger Wertschöpfungsketten,
- Förderung des digitalen Wandels und des Handels mit Dienstleistungen,
- Stärkung der regulatorischen Wirkung der Europäischen Union,
- Vertiefung der Partnerschaften der Europäischen Union mit Nachbarstaaten, Erweiterungsländern und Afrika sowie
- Verstärkung der Schwerpunktsetzung der Europäischen Union auf die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen und die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen.
In 2019 beliefen sich die Aus- und Einfuhren von Waren und Dienstleistungen aus der bzw. in die Europäische Union auf 3.142 Mrd. Euro (Ausfuhren) und 2.842 Mrd. Euro (Einfuhren).
Europäische Kommission legt Aktionsplan über Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie vor
(CL) Die Europäische Kommission hat am 22. Februar 2021 einen Aktionsplan über Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie vorgelegt.
Dessen Hauptziele lauten wie folgt:
- Verbesserung der Komplementarität zwischen den einschlägigen Programmen und Instrumenten der Europäischen Union in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Einsatzmöglichkeiten, um die Effizienz der Investitionen und die Wirksamkeit der Ergebnisse zu steigern (Synergien);
- Sensibilisierung für die wirtschaftlichen und technologischen Vorteile, die EU-Mittel für Forschung und Entwicklung – unter anderem in den Bereichen Verteidigung und Weltraum – den europäischen Bürgerinnen und Bürgern bieten (»Spin-offs«);
- Erleichterung der Nutzung von Forschungsergebnissen der zivilen Industrie und zivil ausgerichteter Innovationen in europäischen Kooperationsprojekten im Verteidigungsbereich (»Spin-ins«).
Vor dem Hintergrund dieser Bestrebungen kündigt die Europäische Kommission elf gezielte Maßnahmen an, die einen Rahmen schaffen sollen, der Synergien und die wechselseitige Bereicherung zwischen allen einschlägigen Programmen und Instrumenten der Europäischen Union fördert, etwa in den Bereichen Digitales, Cloud und der Prozessoren. Die Maßnahmen 9, 10 und 11 des Aktionsplans betreffen drei auszuarbeitende Vorzeigeprojekte, mit denen Normung und Interoperabilität gestärkt, grenzüberschreitende Zusammenarbeit ausgebaut, neue Wertschöpfungsketten geschaffen sowie gesellschaftlichen und strategischen Bedürfnissen der Europäischen Union Rechnung getragen werden sollen: Bei den Drohnentechnologien (Maßnahme 9) soll die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie in diesem kritischen Technologiebereich mit einer starken verteidigungspolitischen Dimension verbessert werden. Durch weltraumgestützte sichere Konnektivität (Maßnahme 10) soll ein widerstandsfähiges Konnektivitätssystem eingerichtet werden, und allen Menschen in Europa eine hohe Übertragungsrate auf der Grundlage von Quantenverschlüsselung zur Verfügung stehen. Weltraumverkehrsmanagement (Maßnahme 11) ist die Voraussetzung dafür, Kollisionen im Weltraum zu vermeiden, die sich aus der steigenden Zahl von Satelliten und Weltraummüll ergeben können, und stellt gleichzeitig einen autonomen Zugang zum Weltraum sicher.
Des Weiteren sollen Innovationen durch Start-up-Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungs- und Technologieorganisationen gefördert werden, indem unter anderem ein Netz von Innovationszentren eingerichtet werden soll.
EU-Energielabel
Ab 1. März 2021 gilt verbessertes EU-Energielabel
(MS) Das EU-Energielabel ist als Kennzeichnung für Haushaltsprodukte wie Glühbirnen, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen seit mehr als 25 Jahren bekannt. Es enthält klare und einfache Angaben zur Energieeffizienz. Dadurch werden die Produkte für die Verbraucher*innen vergleichbar. Es hilft, weniger Energie zu verbrauchen und damit bei den Energiekosten Geld zu sparen. Das Label ist zudem ein wichtiger Anreiz für die Hersteller, die Energieeffizienz ihrer Produkte so zu verbessern.
Im Laufe der Zeit hat sich die Energieeffizienz der Produkte verbessert, sodass diese schrittweise von der Klasse A+ in vielen Fällen sogar in die Klasse A+++ vorgerückt sind. Da sich die Energieeffizienz von Produkten immer weiter verbessert hat, gab es immer mehr Produkte in den Spitzenklassen, während die Klassen unterhalb der Klasse D praktisch leer blieben. Umfragen haben gezeigt, dass der Unterschied zwischen A++ und A+++ für die Verbraucher*innen nicht so offensichtlich ist. Eine Skala von A bis G wird eher dazu führen, dass sie sich für effiziente Produkte entscheiden.
Von daher war es an der Zeit, eine einfachere Skala für die EU-Energielabels einzuführen. Um die Energielabels verständlicher zu machen, wird das derzeitige Energielabel mit den Energieeffizienzklassen A+++ bis D in den kommenden Jahren schrittweise durch ein Label mit einer neuen, einfacheren Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) ersetzt.
Ab dem 1. März 2021 gilt die neue Skala von A bis G für Kühlgeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Fernsehgeräte. Zusätzlich zu diesen vier Produktgruppen werden die Energielabels für Lichtquellen wie Glühlampen ab dem 1. September 2021 eine neue Skala erhalten. Später werden weitere Produktgruppen folgen. Jedes neue Energielabel ist so gestaltet, dass die Klasse A zunächst leer ist, damit Raum für Innovationen und die Entwicklung neuer, energieeffizienterer Modelle bleibt.
Nach dem 1. März 2021 haben die Einzelhändler*innen 14 Arbeitstage Zeit, um in Geschäften und Online-Shops sowie in Werbematerialien bei allen Produkten, für die eine neue Skala gilt, das alte Energielabel zu ersetzen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Erwerbstätigenarmut
Europäisches Parlament fordert Maßnahmen zur Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut in Europa
(UD) In einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Bekämpfung der Erwerbstätigenarmut in Europa zu ergreifen.
Um Ungleichheit und Armut am Arbeitsplatz zu bekämpfen, fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments einen Mindestlohn, gleiche Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Der Grundsatz »Arbeit ist das beste Mittel gegen Armut« gilt nicht für Niedriglohnsektoren und solche, die unter prekären und atypischen Arbeitsbedingungen arbeiten. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments fordern die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, die Verhütung der Armut am Arbeitsplatz in ihr übergeordnetes Ziel zur Beendigung der Armut in der Europäischen Union aufzunehmen. Sie begrüßten den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne. Sie machten auch klar, dass Arbeitgeber die Kosten für die Ausführung von Arbeiten wie Unterkunft, erforderliche Kleidung, Werkzeuge und Personal nicht vom Mindestlohn abziehen dürften. Auch unterstrichen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass der Rechtsrahmen für Mindestarbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer*innen durchgesetzt werden muss. Das schließt auch die digitale Wirtschaft mit ein, wo nicht selten prekäre Bedingungen herrschen aufgrund atypischer oder nicht standardisierter Arbeitsbedingungen. Diese Arbeitnehmer*innen müssten auch in der Lage sein, Tarifverhandlungen zu führen. Des Weiteren ist für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Umsetzung der Work-Life-Balance-Richtlinie der Schlüssel zur Bekämpfung von Armut und Ungleichheit. Wichtige Schritte sind die Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und Zugang zu besserer Kinderbetreuung.
Grüner Deal
Ausschuss der Regionen veröffentlicht Studie zur Auswirkung der Renovierungswelle auf lokale und regionale Behörden
(HJG) Der Ausschuss der Regionen hat eine Studie (Renovation wave and local and regional authorities: policy and tools to build capacity and finance projects) zu den Auswirkungen der von der Europäischen Kommission geplanten Maßnahmen im Rahmen der Renovierungswelle sowie eine Übersicht bereits bestehender Praktiken zur Förderung von Renovierungen in den Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die Studie gibt einen Überblick über die bereits bestehenden Maßnahmen im Gebäudeenergieeffizienzbereich, zur Steigerung der Renovierungsraten durch lokale und regionale Behörden, Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung von Investitionen in Gebäudesanierungen sowie technische Unterstützungsprogramme seitens der Europäischen Union. Die Studie nimmt weiterhin eine umfassende Analyse bestehender regulatorischer Hindernisse für Renovierungen in den Mitgliedstaaten vor.
LIFE-Programm, Habitat-Richtlinie
Europäische Union investiert in deutsche Initiative für Zugvögel
(MS) Die Europäische Kommission fördert EU-weit neue Umwelt- und Klimaprojekte in diesem Jahr mit 121 Mio. Euro. Insgesamt werden zwölf größere Umwelt- und Klimaprojekte in elf Mitgliedstaaten unterstützt. Von dem LIFE-Programm profitiert auch ein Projekt aus Deutschland zur Wiederansiedlung von Zugvögeln in Feuchtgebieten.
Das integrierte LIFE-Projekt in Niedersachsen hat das Ziel, die Brutbestände und Reproduktionsraten von Zugvögeln in Feuchtwiesen in Deutschland und in den Niederlanden zu fördern. Dafür werden 12 Mio. Euro aus dem EU-Programm bereitgestellt. Auch die Zahl der Zugvögel, die nach der Überwinterung zurückkehren, soll steigen. Um bessere Lebensräume für die Fortpflanzung zu schaffen, wird der Wasserspiegel in den Gebieten angehoben und invasive gebietsfremde Arten bekämpft. Insgesamt sollen 21.000 Hektar geeigneter Lebensraum für die Brutvögel entstehen.
Die integrierten Projekte verbessern die Lebensqualität der Menschen. Sie helfen den Mitgliedstaaten die EU-Klimaziele in sechs Bereichen umzusetzen. Neben dem Bereich Naturschutz, zu dem das deutsche Projekt zählt, werden auch Bemühungen zu Wasser, Luft und Abfallwirtschaft gefördert sowie zur Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung daran.
Neben dem Projekt in Deutschland werden auch Belgien, Irland, Frankreich, Ungarn, Italien, Lettland, die Niederlande, Polen, Portugal und die Slowakei dabei unterstützt, ihre Umweltziele zu erreichen. Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Umwelt- und Klimapolitik. Seit der Einführung 1992 wurden mehr als 5.500 Projekte in der gesamten Europäischen Union und in Drittländern unterstützt. Zurzeit laufen rund 1.100 solcher Projekte. Der langfristige EU-Haushalt 2021-2027 sieht für das LIFE-Programm 5,4 Mrd. Euro vor.
(Quelle: Europäische Kommission)
Deutschland wird vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie
(MS) Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Deutschland hat seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie nicht eingehalten. Alle Mitgliedstaaten müssen besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig der Erhalt biologischer Vielfalt ist.
Die Frist für die Umsetzung der Maßnahmen ist in einigen Fällen seit mehr als zehn Jahren abgelaufen. Deutschland hat eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen. Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend messbar sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der Erhaltungsmaßnahmen.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre festgelegten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Außerdem müssen sie auf der Grundlage detaillierter gebietsspezifischer Erhaltungsziele Maßnahmen für die geschützten Arten und Lebensraumtypen in diesen Gebieten festlegen. Dies hat für die Europäische Kommission hohe Priorität, insbesondere im Hinblick auf die kürzlich angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll.
(Quelle: Europäische Kommission)
HERA-Inkubator, Mentoring-Initiative
Europäische Union will in die Erforschung von Coronavirus-Mutationen investieren
(ED) Die Europäische Kommission hat am 17. Februar 2021 den Start eines europäischen Bioabwehrprogramms mit der Bezeichnung »HERA-Inkubator« bekanntgegeben, um der Bedrohung durch Coronavirus-Varianten zu begegnen. Die Pläne sehen umfangreiche neue Forschungsinvestitionen vor, für die zusätzliche 30 Mio. Euro aus dem ehemaligen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 mobilisiert und durch weitere 120 Mio. Euro aus dem neuen Rahmenprogramm Horizont Europa ergänzt werden sollen.
Das neue Programm wird die Mittel bereitstellen, um weitere Coronavirus-Mutationen zu erkennen und zu bekämpfen. Es wird dazu beitragen, den Zugang zu wirksamen Impfstoffen zu gewährleisten, wenn ein neues Virus oder eine neue Variante aufgetaucht sind. Die Mittel aus Horizont 2020 werden den raschen Aufbau eines neuen EU-weiten Impfstoffversuchsnetzes namens VACCELERATE unterstützen. Hier sollen die Kapazitäten zur Verfolgung und Analyse von Virusvarianten und zum Datenaustausch durch den Ausbau der europäischen COVID-19-Datenplattform und anderer bestehender Forschungsinfrastrukturprojekte und -netze erhöht werden.
Die Horizont Europa-Förderung wird diese Maßnahme ergänzen, indem sie weitere Unterstützung für den offenen Datenaustausch, Kohortenstudien und für Impfstoffversuche bietet.
Forschungskommissarin Mariya Gabriel betonte die Rolle des neuen HERA-Inkubators und der damit verbundenen Stärkung der europäischen Infrastrukturen und Netzwerke beim Umgang mit allen Virusmutation und der Vorbereitung auf zukünftige Ausbrüche. Die zusätzlichen Mittel aus Horizont 2020 und Horizont Europa stellten hier eine große Hilfe dar.
VACCELERATE erhält einen Zuschuss in Höhe von 12 Mio. Euro, um den schnellen Aufbau eines klinischen Forschungsnetzwerks zu unterstützen, das bereits 21 Länder umfasst und vom Universitätsklinikum Köln geleitet wird. Es wird als zentrale Anlaufstelle für Impfstoffentwickler, einschließlich kleinen und mittleren Unternehmen, fungieren, die eine europäische Infrastruktur für die Durchführung von Impfstoffstudien suchen, und auch das CLIN-Net sowie LAB-Net anzapfen - ein europaweites Netzwerk von mehr als 1.000 klinischen Studienzentren und Labors in 41 Ländern. Diese Forschungsinvestitionen, die den HERA-Inkubator unterstützen, sind die ersten im Rahmen von Horizont Europa. Sie sollen die Entwicklung der europäischen COVID-19-Datenplattform für den offenen Datenaustausch und Infrastrukturdienste für die schnelle Reaktion auf Epidemien unterstützen und die Entwicklung groß angelegter, internationaler/weltweiter COVID-19-Kohorten - sowie die Durchführung von Impfstoff- und Therapiestudien sowie Beobachtungsstudien ermöglichen.
(Quelle: Europäische Kommission)
ERC-Mentoring Programm gestartet
(ED) Der Europäische Forschungsrat (ERC) startet eine neue Mentoring-Initiative, die sich an Länder richtet, in denen die Teilnahme- und Erfolgsquoten bei ERC-Ausschreibungen bisher noch Entwicklungsspielraum hatten. Lokale und regionale Unterstützungsbüros in diesen Ländern haben oft Schwierigkeiten, internationale Experten zu finden, die die ERC-Grant-Antragsteller, mit denen sie arbeiten, coachen und beraten können. Das neue Programm zielt darauf ab, ERC-Grantees und ehemalige Mitglieder von Evaluierungsgremien zu identifizieren, die als externe Mentoren fungieren und die lokalen Programme zur Unterstützung von ERC-Antragstellern verstärken.
Laut Andrzej Jajszczyk, ERC-Vizepräsident und Vorsitzender der Arbeitsgruppe »Widening European Participation« des Wissenschaftlichen Rates des Europäische Forschungsrats, soll die ERC-Mentoring-Initiative die bestehenden Unterstützungsprogramme für ERC-Antragsteller stärken. Sie soll helfen, internationale Experten zu identifizieren, die Coaching und Beratung anbieten. So soll die Beteiligung an ERC-Ausschreibungen erweitert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Europäische Forschungsrat mit den Nationalen Kontaktstellen (NKS) des Europäische Forschungsrats in den betreffenden Ländern zusammenarbeiten. In der ersten Phase werden die lokalen Büros in den Mitgliedstaaten und den mit Horizont Europa assoziierten Ländern ermittelt, die potenziellen ERC-Antragstellern Unterstützungsprogramme anbieten. In den neu veröffentlichten Leitlinien für die Initiative werden die lokalen Büros aufgefordert, sich mit ihrer ERC-NKS in Verbindung zu setzen, um dem Europäischen Forschungsrat einen Vorschlag zur Teilnahme zu unterbreiten.
(Quelle: Europäischer Forschungsrat)
Kultur- und Kreativsektor
Studie zu Auswirkungen der Corona-Krise auf den Kultur- und Kreativsektor veröffentlicht
(ED) Der Ausschuss Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments hat eine Studie zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Kultur- und Kreativsektor (KKS) in Europa veröffentlicht.
Auf knapp 150 Seiten werden die Effekte der Maßnahmen, die zur Krisenbewältigung in 2020 getroffen wurden, und die politische Unterstützung für den Sektor untersucht. Die Studie geht auch auf die einzelnen Unter-Sektoren wie die darstellenden Künste, Musik, Kulturerbe und Film ein.
Die Haupterkenntnisse der Studie zeigen, dass seit März 2020 die politischen Entscheidungsträger*innen in Europa erhebliche und beispiellose Notfallmaßnahmen eingeleitet haben, um den Kultur- und Kreativsektor zu unterstützen, die Krise zu überstehen. Die erwarteten Einkommensverluste für den Kultur- und Kreativsektor überwiegen jedoch bei weitem die vorhandenen Unterstützungsmaßnahmen. In vielen Mitgliedstaaten wurde zwar agil gehandelt, um die Notfallunterstützung auch für Künstler*innen und Freiberufler*innen zugänglich zu machen. Allerdings sind die Notmaßnahmen nur vorübergehend und zu bruchstückhaft, um nachhaltige Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewährleisten. Während sich die öffentlichen Akteur*innen in erster Linie darauf konzentrierten, einkommensschaffende Unterstützungs- und Kostensenkungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, investierten nicht-öffentliche Unterstützer*innen eher in innovationsbezogene Maßnahmen zur Überwindung der Krise in 2020. Den Innovationsthemen, die in den Unterstützungsmaßnahmen hervorgehoben wurden, fehlte eine breite Perspektive, die über die digitalen Möglichkeiten hinaus auch die (aktuellen) Hauptkrisen anspricht, die den Kultur- und Kreativsektor sowie die Gesellschaft insgesamt betreffen.
Die Studie zeigt außerdem Zukunftsperspektiven für den Kultur- und Kreativsektor nach der COVID-19-Pandemie auf. So benötigte der Kultur- und Kreativsektor eher einen systemischen Übergang als eine Erholung zum »alten Normalzustand«, denn die Pandemie habe einen einzigartigen Anstoß gegeben, die vorherrschenden Strukturen und Praktiken zu überdenken und mit möglichen Alternativen zu experimentieren. Viele Mitarbeiter*innen und -Organisationen hätten sofort alternative Wege für ihre Arbeit gefunden, entweder digital oder durch die innovative Nutzung des öffentlichen Raums und die Neugestaltung ihrer Beziehungen zum Publikum.
In der Pandemie sei der große Beitrag von Organisationen des Kultur- und Kreativsektors sowie Fachkräften zum Wohlbefinden der Bürger*innen, zu sozialer Innovation, sozialem Zusammenhalt und internationaler Zusammenarbeit sichtbar geworden. Es sei von entscheidender Bedeutung, die Experimente sowie die daraus gezogenen Lehren weiter zu nutzen und wertvolle Alternativen zu nachhaltigen Praktiken werden zu lassen. So könnte der Kultur- und Kreativsektor ein starker Impulsgeber für nachhaltige Entwicklung in Europa und im globalen Kontext sein.
Medienvielfalt
Europäische Kommission schreibt Studie zu Medienvielfalt aus
(AV) Die Europäische Kommission hat am 22. Februar 2021 eine Ausschreibung für eine Studie zur Medienvielfalt in der Europäischen Union gestartet. Damit soll ein Überblick gewonnen werden über bestehende Regeln und Ansätze, mit denen Medienpluralität und kulturelle Vielfalt gefördert werden. Insbesondere geht es dabei um den Stellenwert von Inhalten von allgemeinem Interesse. Europäische Kommission, Mitgliedstaaten und die nationalen Regulierungsbehörden sollen mit dieser umfassenden Analyse gemeinsame Ansätze erarbeiten. Angekündigt worden war die Studie im Dezember im Aktionsplan für Medien und audiovisuelle Medien sowie im Europäischen Aktionsplan für Demokratie.
Die Untersuchung soll ebenfalls einen detaillierten Überblick über die Verteilung von Werbeeinnahmen für Medieninhalte sowohl online als auch offline geben. Nach Meinung der Europäischen Kommission wird sie mögliche Methoden zur Bewertung und Messung der Medienvielfalt aufzeigen und Vorschläge machen, wie Mängel beseitigt werden können.
Die Initiative ist Teil der umfassenderen Bemühungen zur Unterstützung von Medienfreiheit und Medienpluralismus in der gesamten Europäischen Union. Sie baut auf den Ergebnissen des Media Pluralism Monitor (MPM) auf, der von der Europäischen Union mitfinanziert wird. Außerdem ergänzt sie eine kürzlich durchgeführte Studie zu der überarbeiteten Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die sich insbesondere mit den Vorschriften zum Medieneigentum befasst. Parallel dazu wird die Europäische Kommission eine nachhaltige Finanzierung von Projekten zum Medienpluralismus als Teil des neuen Programms Kreatives Europa sicherstellen.
Einreichungen für die Ausschreibung sind bis zum 23. März 2021 möglich.
Modernisierung der Justizsysteme, Europäischer Haftbefehl
Europäische Kommission startet Konsultation zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit
(KS) Die Europäische Kommission hat am 16. Februar 2020 eine öffentliche Konsultation zur weiteren Modernisierung der Justizsysteme in den Mitgliedstaaten gestartet, um die Digitalisierung von grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafverfahren in der Europäischen Union voranzutreiben und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Gerichte an das digitale Zeitalter anzupassen.
EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders, betonte zum Start der Konsultation, das insbesondere die COVID-19-Pandemie die Bedeutung der Digitalisierung, auch im Bereich der Justiz, deutlich gemacht habe. Neben digitalen Werkzeugen für Richter*innen und Anwält*innen für eine schnellere und effizientere Zusammenarbeit, bräuchten Bürger*innen und Unternehmen Online-Tools für einen einfacheren und transparenteren Zugang zur Justiz zu geringeren Kosten, so der Kommissar weiter. Die Europäische Kommission beabsichtige daher diesen Prozess voranzutreiben, um zukünftig die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren durch die Nutzung digitaler Kanäle zu vereinfachen.
Die Konsultation richtet sich dabei an ein breites Spektrum von Gruppen und Einzelpersonen. Gefragt sind demnach die Ansichten und Meinungen der Beteiligten und aller Personen, die von der künftigen Initiative betroffen sein könnten, um sie bei der Entscheidung über die möglichen Optionen und das weitere Vorgehen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Befragung, sollen in eine Initiative zur Digitalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Justiz einfließen, welche Ende des Jahres vorgelegt werden soll.
Ziel ist demnach insbesondere die schnellere Digitalisierung der Justiz. Auch soll Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, Verfahren einzuleiten und mit den Gerichten sowie den anderen zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten elektronisch zu kommunizieren, um elektronische Dokumente von zu Hause oder vom Büro aus einreichen zu können. Derzeit erfolge die Kommunikation von Privatpersonen/Unternehmen mit Justizbehörden und zwischen den Behörden selbst hauptsächlich auf Papier, was nach Auffassung der Europäischen Kommission jedoch zu Verzögerungen und Mehrkosten führe sowie zudem Krisenanfällig sei.
Geplant ist neben der Festlegung der digitalen Kommunikation als Standardoption für die grenzübergreifende justizielle Zusammenarbeit, auch die effizientere Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität durch eine Aktualisierung des Fallbearbeitungssystems der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust). Zudem sollen im Rahmen der Initiative der Informationszugang und die IT-Instrumente für den Austausch der Justiz zwischen den Mitgliedstaaten verbessert werden.
Eine Teilnahme ist noch bis zum 11. Mai 2021 möglich.
(Quelle: Europäische Kommission)
Deutschland muss bei nationalen Bestimmungen zum Europäischen Haftbefehl nachbessern
(KS) Die Europäische Kommission hat am 18. Februar 2021 im Hinblick auf die Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl, neben Schweden und Zypern, ebenfalls gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und ein entsprechendes Aufforderungsschreiben verschickt.
Zur Begründung führt die Europäische Kommission jeweils an, dass der Rahmenbeschluss nicht vollständig und/oder nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden sei. So würden durch die drei Mitgliedstaaten beispielsweise eigene Staatsangehörige im Vergleich zu Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten bevorzugt behandelt werden. Auch seien in diesen Staaten bei der Umsetzung des Beschlusses in nationales Recht zusätzliche Gründe für die Ablehnung von europäischen Haftbefehlen eingeführt worden, die nicht im Rahmenbeschluss aufgeführt sind.
Der Europäische Haftbefehl ermöglicht vereinfachte grenzüberschreitende justizielle Übergabeverfahren, wobei im Falle des Erlasses in einem Mitgliedstaat, dieser im gesamten Hoheitsgebiet der Europäischen Union gilt. Die Bestimmungen zum europäischen Haftbefehl sind am 1. Januar 2004 in Kraft getreten und haben die bis dahin langwierigen Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten abgelöst.
Bereits im Oktober und Dezember 2020 hatte die Europäische Kommission ebenfalls Aufforderungsschreiben an Irland, Österreich, Estland, Italien, Litauen, Polen und Tschechien gerichtet. Sie hat angekündigt auch weiter prüfen zu wollen, ob der Rahmenbeschluss in den anderen Mitgliedstaaten vollständig und korrekt umgesetzt wurde.
Deutschland, wie auch Schweden und Zypern, haben nun zwei Monate Zeit, um die ermittelten Mängel abzustellen. Andernfalls kann die Europäische Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
(Quelle: Europäische Kommission)