Newsletter vom 11. November 2020
Mehrjähriger Finanzrahmen der Europäischen Union 2021-2027, Jahresbericht über die Ausführung des EU-Haushalts 2019
Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament einigen sich auf das EU-Budget für die kommenden sieben Jahre
(JB) Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben am 10. November 2020 die deutsche Ratspräsidentschaft und die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments eine politische Einigung über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2021-2027 und dessen Finanzierung aus neuen Eigenmitteln erzielt.
Der Kompromiss beinhaltet zusätzlich 16 Milliarden Euro zu den 1.074 Milliarden Euro, auf die sich der Sondergipfel im Juli geeinigt hatte. Die jetzige Einigung sieht unter anderem vor, dass ausgewählte EU-Programme zu Themen wie Forschung, Gesundheit, Jugend und Bildung mit zusätzlich 15 Milliarden Euro ausgestattet werden. 1 Milliarde Euro soll eine Flexibilitätsreserve erhöhen, um besser auf künftige Bedarfe und Krisen reagieren zu können. Außerdem wurden ein rechtsverbindlicher Fahrplan zur Einführung neuer EU-Eigenmittel sowie eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments bei der Überprüfung der Verwendung der Wiederaufbaumittel festgelegt. Das Europäische Parlament konnte zudem erreichen, dass die Vorschriften für Investitionen in Biodiversität und zur Gleichstellung gestärkt werden.
Am 21. Juli 2020 hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union nach viertägigen Verhandlungen auf einen Kompromiss über das künftige EU-Budget 2021-2027 verständigt. Die Verhandlungen darüber mit dem Europäischen Parlament begannen Ende August und es bedurfte mehr als zehn Verhandlungsrunden für die jetzt gefundene Einigung. Damit der künftige Mehrjährige Finanzrahmen jedoch ab 2021 umgesetzt werden kann, ist vor der abschließenden Annahme im Rat der Europäischen Union (Einstimmigkeit) die Zustimmung des Europäischen Parlaments (Mehrheit seiner Mitglieder) erforderlich. Der jetzt erzielte Kompromiss ist daher ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem ambitionierten EU-Budget. Dem muss nun so rasch wie möglich auch die Zustimmung der Mitgliedstaaten zum sogenannten »Eigenmittelbeschluss« folgen, in dem die Finanzierung der gesamten EU-Mittel geregelt ist.
Zu viele Fehler in der Ausführung des EU-Haushalts 2019
(JB) Am 10. November 2020 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof seinen Gesamtbericht über die Ausführung des EU-Haushalts 2019.
Darin bescheinigen die Prüfer, dass die Jahresrechnung der Europäischen Union »ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild« der Finanzlage der Europäischen Union vermittelt. Gleichzeitig kommen sie zu dem Schluss, dass die Zahlungen – und zwar vor allem die Zahlungen, die sie in die Kategorie der »mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben« einstufen – zu viele Fehler aufweisen.
Aus diesem Grund erteilen sie trotz Verbesserungen in bestimmten Ausgabenbereichen ein versagtes Prüfungsurteil zu den Ausgaben. Außerdem betont der Europäische Rechnungshof, dass das als Reaktion auf die Coronavirus-Krise vereinbarte Finanzpaket, mit dem die EU-Ausgaben in den nächsten Jahren fast verdoppelt werden, solide und effizient verwaltet werden muss.
Das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten bei den EU-Ausgaben blieb insgesamt relativ stabil: 2019 lag es bei 2,7 Prozent gegenüber 2,6 Prozent im Jahr 2018. Zu den positiven Elementen bei den Ausgaben der Europäischen Union gehören die Entwicklung im Bereich »Natürliche Ressourcen« und nachhaltige Ergebnisse im Bereich »Verwaltung«. Aufgrund der Zusammensetzung des EU-Haushalts und der Art und Weise, wie er sich im Laufe der Zeit entwickelt, machen die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben im Jahr 2019 jedoch mehr als die Hälfte der geprüften Ausgaben (53 Prozent) aus, was gegenüber 2018 einen Anstieg bedeutet. Dies betrifft hauptsächlich erstattungsbasierte Zahlungen, beispielsweise in den Bereichen »Kohäsion« und »Entwicklung des ländlichen Raums«. Die mit einem hohen Risiko verbundenen Ausgaben unterliegen häufig komplexen Vorschriften und Förderkriterien. In dieser Kategorie ist nach wie vor eine wesentliche Fehlerquote zu verzeichnen, die sich auf schätzungsweise 4,9 Prozent beläuft (2018: 4,5 Prozent). Da die Prüfer zu der Schlussfolgerung gelangten, dass die Fehlerquote umfassend ist, gaben sie ein versagtes Prüfungsurteil zu den EU-Ausgaben ab.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Inanspruchnahme der ESI-Fonds durch die Mitgliedstaaten weiterhin langsamer als geplant verlaufen sei. Bis Ende 2019, dem vorletzten Jahr des laufenden siebenjährigen Haushaltsrahmens, waren nur 40 Prozent (184 Milliarden Euro) der für den Zeitraum 2014-2020 vereinbarten EU-Mittel ausgezahlt worden, und einige Mitgliedstaaten hatten weniger als ein Drittel ihrer Mittel in Anspruch genommen. Dies hat dazu beigetragen, das Volumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen aufzublähen, sodass sie sich Ende 2019 auf 298 Milliarden Euro beliefen, was fast zwei Jahreshaushalten entspricht. Die Situation geht mit zusätzlichen Herausforderungen und Risiken einher, da die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten im neuen Haushaltszeitraum zusätzliche Zeit für die Ausschöpfung vorsehen müssen.
Hintergrund:
Im Jahr 2019 beliefen sich die EU-Ausgaben auf 159,1 Milliarden Euro. Dies entspricht 2,1 Prozent der öffentlichen Ausgaben der Mitgliedstaaten und 1,0 Prozent des EU-BIP. Der größte Anteil der geprüften Mittel (47 Prozent) entfiel auf den Bereich »Natürliche Ressourcen«, während die Ausgaben im Bereich »Kohäsion« 23 Prozent und im Bereich »Wettbewerbsfähigkeit« 13 Prozent ausmachten. Etwa zwei Drittel der Haushaltsmittel werden im Rahmen der »geteilten Mittelverwaltung« ausgegeben.
(Quelle: Europäischer Rechnungshof)
Corona-Forschungsprojekte
Europäische Kommission unterstützt erneut Corona-Forschungsprojekte
(ED) Um die anhaltende COVID-19-Pandemie und ihre Auswirkungen zu bekämpfen, hat die Europäischen Kommission im Rahmen einer zweiten Ausschreibung am 5. November 2020 Zuschussvereinbarungen mit 23 Forschungsprojekten unterzeichnet. Mehrere Projekte haben bereits vor einigen Wochen ihre Arbeit aufgenommen. Es werden z. B. Forschungsarbeiten zu Medizintechnik, digitalen Werkzeugen und tragbaren Diagnosesystemen von der Europäischen Kommission mit 128 Millionen Euro unterstützt. An 14 der 23 Projekte nehmen 39 Partner aus Deutschland teil und auch sächsische Partner sind darunter.
Das Fraunhofer-Institut für Organische Elektronik, Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP in Dresden beteiligt sich beispielsweise an einer innovativen und offen zugänglichen Plattform, um Unternehmen und Referenzlabors das Fachwissen, die Netzwerke sowie Dienstleistungen anzubieten, welche für die Bewertung, Entwicklung, Prototyping, Erprobung, Skalierung, Pilotproduktion und Marktverwertung innovativer Technologien zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erforderlich sind. Die Universität Leipzig wiederum ist Partner in einem Konsortium, das ein Prognosesystem entwickelt, welches auf Biomarkern der klinischen Ergebnisse von COVID-19 basiert und mit Analysewerkzeugen der Künstlichen Intelligenz kombiniert wird.
Die Finanzierung im Rahmen des Rahmenprogramms Horizont 2020 ist Teil der Zusage der Europäischen Kommission von 1,4 Milliarden Euro für die Coronavirus Global Response Initiative, die im Mai 2020 von Kommissionspräsidentin von der Leyen ins Leben gerufen wurde. Sie ergänzt frühere Anstrengungen zur Entwicklung von Diagnostika, Therapien und Impfstoffen.
Vertragsverletzungsverfahren wegen Berufsqualifikationen
Europäische Kommission eröffnet zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
(CL) In ihren Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Monat Oktober 2020 hat die Europäische Kommission am 30. Oktober 2020 Deutschland sowie drei weitere Mitgliedstaaten (Zypern, Malta und sie Slowakei) aufgefordert, ihren Verpflichtungen zur Anerkennung von Qualifikationen nachzukommen. In dem laufenden Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen übersendet sie mit Gründen versehene Stellungnahmen, die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Diese Stellungnahmen stellen eine förmliche Aufforderung dar, Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen und die Europäische Kommission innerhalb von zwei Monaten über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Zur Anerkennung von Berufsqualifikationen wendet sich die Europäische Kommission an die vier Mitgliedstaaten, weil sie aus ihrer Sicht die EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen nicht einhalten. Diese Vorschriften sollen die Anerkennung von Berufsqualifikationen in den EU-Ländern vereinfachen, wodurch es Berufsangehörigen erleichtert werden soll, ihre Dienste in ganz Europa anzubieten, und gleichzeitig ein verbessertes Schutzniveau für Verbraucher und Bürger gewährleistet werden soll.
Bezüglich der Umsetzung in Deutschland hat die Europäische Kommission Bedenken, ob die regionalen Umsetzungsvorschriften der Bundesländer in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr bei Ingenieurleistungen sowie die Anerkennung von Ingenieuren für Niederlassungszwecke mit der Richtlinie übereinstimmen. Sie ist darüber hinaus der Meinung, dass Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG in sektorspezifischen Rechtsvorschriften (Berufe in den Bereichen Gesundheit, Handwerk und Architektur) nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurden.
Die vier betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Ergreifen die Mitgliedstaaten nach Ansicht der Europäischen Kommission keine angemessenen Maßnahmen, kann sie beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen.
Lohngefälle in der Europäischen Union
Frauen in der Europäischen Union verdienen 86 Cent für jeden Euro, den ein Mann verdient
(UD) Der Europäische Tag des gleichen Entgelts markiert den Tag, an dem Frauen symbolisch aufhören, für die gleiche Arbeit im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen bezahlt zu werden. In diesem Jahr fiel dieser Tag auf den 10. November 2020.
Insgesamt hat sich das durchschnittliche Lohngefälle in der Europäischen Union nach den jüngsten Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) seit dem letzten Jahr von 14,5 Prozent auf 14,1 Prozent leicht verbessert. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle liegt in Deutschland bei 20,1 Prozent und ist damit EU-weit das Dritthöchste. Im EU-Schnitt arbeiten Frauen immer noch 51 Tage mehr, um dasselbe zu verdienen wie ihre männlichen Kollegen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Rechtsstaatskonditionalität, Europäische Verbandsklagen, Justizielle Zusammenarbeit
Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union erzielen politische Einigung über die Einführung eines Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
(KS) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich am 5. November 2020 auf einen Kompromiss zur Verknüpfung der Auszahlung von Mitteln aus dem nächsten EU-Haushalt an die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten geeinigt.
Inhalt der vorläufigen Einigung ist, dass die Europäische Union zukünftig keine Förderung mehr an Regierungen gewähren will, die die mit dem Rechtsstaatsprinzip verbundenen Werte missachten, wobei gerade der Unabhängigkeit der Justiz damit der nach den Verträgen bestehende hohe Stellenwert eingeräumt werden soll.
Der neue Mechanismus umfasst dabei sowohl Verletzungen im Einzelfall, als auch systematische immer wiederkehrende Verletzungen. Gegenstand sind zudem nicht nur der direkte Missbrauch von EU-Geldern, etwa durch Betrug, Korruption oder aber auch Steuerbetrug, sondern auch die Verletzung grundlegender Prinzipien europäischer Werte in der Europäischen Union, wie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Einhaltung der Menschenrechte einschließlich Rechte von Minderheiten.
Im Hinblick auf den Anwendungsbereich konnte sich dabei das Europäische Parlament durchsetzen und die Aufnahme von Regelbeispielen für mögliche Verletzungen einbringen. Darunter befindet sich etwa die »Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz«, »keine Rechtsmittelmöglichkeit gegen willkürliche oder ungesetzliche Entscheidungen« oder »Beschränkungen von Rechtsmitteln«. Auch solle der Mechanismus nicht nur als repressives Instrument dienen, sondern bereits präventiv angewendet werden können, wenn eine ernstliche Bedrohung für EU-Haushaltsmittel bestehe.
Um insbesondere Endempfänger von EU-Geldern vor staatlicher Willkür zu schützen (z. B. Studenten, Landwirte oder Nicht-Regierungsorganisationen) sieht der Kompromiss zudem die Möglichkeit einer Beschwerde an die Europäische Kommission vor.
Die Einigung sieht zudem eine Reduzierung der maximalen Verfahrensdauer auf 7-9 Monate vor, anstelle der ursprünglich vom Rat der Europäischen Union geforderten 12-13 Monate. Für die Verfahrenseinleitung wird die Europäische Kommission zuständig sein, wenn sie den Verdacht eines Rechtsbruchs feststellt.
Nicht durchsetzen konnte sich das Europäische Parlament stattdessen in Hinblick auf die Entscheidung über die Verhängung etwaiger Sanktionen. So sieht die Einigung, entgegen der vorherigen Forderungen der Abgeordneten, vor, dass der Rat der Europäischen Union sodann die vorgeschlagenen Maßnahmen mit einer qualifizierter Mehrheit annehmen könne.
Die politische Einigung muss noch förmlich vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union angenommen werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)
Europäische Verbandsklagen: Rat der Europäischen Union legt seinen Standpunkt in erster Lesung fest
(KS) Nachdem sich im Juni 2020 der Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Parlament über den Entwurf einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher in der Europäischen Union geeinigt hatte, hat nunmehr der Rat der Europäischen Union am 4. November 2020 seinen Standpunkt in erster Lesung zu dem Entwurf festgelegt.
Verbrauchern wird damit zukünftig in der gesamten Europäischen Union das Recht eingeräumt, kollektiv einen wirksamen Rechtsschutz geltend zu machen, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein System für Verbandsklagen einzuführen, mit dem die Kollektivinteressen der Verbraucher vor Verstößen gegen das Unionsrecht geschützt werden. Konkret ist vorgesehen, dass von den Mitgliedstaaten benannten qualifizierten Einrichtungen die Möglichkeit gegeben wird, im Namen einer Gruppe von Verbrauchern aufzutreten, die aufgrund eines mutmaßlichen Verstoßes gegen EU-Rechtsakte durch einen Unternehmer geschädigt wurden. Umfasst sein soll dabei sowohl die Möglichkeit Unterlassungsklagen zu erheben und/oder Abhilfemaßnahmen einschließlich Entschädigung oder Ersatz zu fordern. Erstrecken soll sich der Schutz auf Bereiche wie Finanzdienstleistungen, Reisen und Tourismus, Energie, Gesundheit, Telekommunikation sowie Datenschutz.
Zum Schutz vor Klagemissbrauch soll zudem im Hinblick auf die Übernahme der Gerichtskosten der Grundsatz der Zahlungspflicht der unterlegenen Partei gelten. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden den qualifizierten Einrichtungen zudem eine Reihe von Transparenzanforderungen auferlegt werden, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Finanzierung durch Dritte.
Bereits im vergangenen Juni erzielte das Europäische Parlament eine frühzeitige Einigung in zweiter Lesung, so dass nunmehr von einer zeitnahen Billigung des Standpunkts des Rates der Europäischen Union noch vor Jahresende zu rechnen sein dürfte. Die Richtlinie gilt dann als förmlich angenommen und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit diese in nationales Recht umzusetzen sowie weitere 6 Monate bis zum Anwendungsbeginn der Richtlinie.
(Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union)
Rat der Europäischen Union nimmt Verordnungen zur Förderung der Digitalisierung im Bereich der Beweisaufnahme und Zustellung von Schriftstücken an
(KS) Der Rat der Europäischen Union hat am 4. November 2020 zwei neu gefasste Verordnungen zur Beweisaufnahme sowie zur Zustellung von Schriftstücken in Zivil- und Handelssachen angenommen. Ziel der Neufassung ist es den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen den Behörden durch Digitalisierung zu modernisieren und so im Ergebnis die Effizienz und die Schnelligkeit von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren vor allem durch die Nutzung moderner Technologien zu verbessern. Bereits im Juni 2020 hatten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament auf einen entsprechenden Text geeinigt.
Gerade die COVID-19-Pandemie habe deutlich gemacht, so die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, im Anschluss an die Annahme, dass ein modernes und digitales Justizsystem erforderlich ist. Mit den angenommenen Verordnungen wird daher eine raschere und effizientere Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden ermöglicht, welche den Zugang zur Justiz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vereinfacht und das Recht auf faire Verfahren verbessert.
Mit den jeweiligen Änderungen soll künftig für die Übermittlung von Dokumenten und Anfragen zwischen den Mitgliedstaaten verpflichtend ein dezentrales IT-System eingesetzt werden, das aus miteinander verbundenen nationalen IT-Systemen besteht. Zudem sehen die Änderungen vor, dass die Zustellung von Schriftstücken nunmehr solchen Empfängern mit einer bekannten Anschrift in einem anderen Mitgliedstaat dann elektronisch direkt zugestellt werden können, wenn diese im Voraus ausdrücklich ihre Zustimmung hierzu erteilt haben. Die Zustellung kann dann mittels eines qualifizierten Dienstes für die Zustellung elektronischer Einschreiben oder – unter zusätzlichen Bedingungen – auch per E-Mail erfolgen.
Um zukünftig in Gerichtsverfahren auch Zeugen, Parteien oder Sachverständige, die sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, vernehmen zu können, sehen die neuen Vorschriften zudem die Förderung des Einsatzes von Videokonferenzen oder einer anderen Fernkommunikationstechnologie im Rahmen der Beweisaufnahme vor.
Der Text wird nun dem Europäischen Parlament zur endgültigen Annahme übermittelt werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union)
Agrar- und Lebensmittelhandel
EU-Agrar- und Lebensmittelhandel nimmt trotz Coronakrise und Brexit zu
(HJG) Aus dem am 16. Oktober 2020 veröffentlichten Monatsbericht der Europäischen Kommission über den Agrar- und Lebensmittelhandel geht hervor, dass der Gesamtwert der Agrar- und Nahrungsmittelausfuhren der EU27 zwischen Januar und Juni 2020 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2019 um fast 3 Prozent auf 90,2 Milliarden Euro gestiegen ist, während der Wert der Einfuhren auf 62,7 Milliarden Euro gestiegen ist (was einem Anstieg um fast 2,5 Prozent) entspricht.
Die Europäische Union hat in diesem Jahr einen Handelsbilanzüberschuss von 27,4 Milliarden Euro erzielt, was einem Anstieg um 5 Prozent gegenüber den entsprechenden Monaten des Jahres 2019 entspricht.
Die Agrar- und Nahrungsmittelausfuhren der Europäischen Union haben sich sowohl in China als auch im Nahen Osten und in Nordafrika weiterhin stark entwickelt. Der Wert der Ausfuhren der EU27 in das Vereinigte Königreich sank im ersten Halbjahr 2020 um 521 Millionen Euro, der Wert der Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich sank um 863 Millionen Euro.