Newsletter vom 12. Mai 2021
Sozialgipfel in Porto
Alle Partner verpflichten sich zu den sozialen Zielen für 2030
(UD) Die portugiesische Ratspräsidentschaft hatte für den 7. und 8. Mai 2021 zu einem zweitägigen Gipfel nach Porto eingeladen. Er gliederte sich in drei Teile: einen Sozialgipfel, einen informellen Europäischen Rat sowie einen EU-Indien-Gipfel.
Im Mittelpunkt des Treffens stand die Europäische Sozialpolitik, ein Schwerpunkt der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Ausgangspunkt der Gespräche war der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte. Der von der Europäischen Kommission Anfang März vorgelegte Aktionsplan legt drei Kernziele fest, die bis 2030 erreicht werden sollen:
- Mindestens 78 Prozent der 20- bis 64-jährigen sollten einer Beschäftigung nachgehen.
- Mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen sollten jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
- Die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen sollte um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens fünf Millionen Kinder.
In einem gemeinsamen »Porto Social Commitment« haben sich die Partner zu diesen drei Kernzielen für 2030 verpflichtet. In einer hochrangigen Konferenz wurde sie am ersten Tag des Sozialgipfels von der Präsidentin der Europäischen Kommission, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem portugiesischen Premierminister als derzeitigen Ratsvorsitzenden, den europäischen Sozialpartnern und Organisationen der Zivilgesellschaft angenommen. Sie haben sich weiterhin dazu verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um ein inklusiveres und sozialeres Europa aufzubauen.
Beim anschließenden informellen Europäischen Rat am 8. Mai 2021 befassten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union ebenfalls mit der sozialen Dimension der Europäischen Union und verständigten sich auf die Erklärung von Porto.
Der Sozialgipfel in Porto war der erste Sozialgipfel seit 2017 und sollte an die Beschlüsse des damaligen Treffens in Göteborg anknüpfen. Auf dem Göteborger Gipfel 2017 haben das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission die Europäische Säule sozialer Rechte proklamiert. Sie umfasst 20 zentrale Grundsätze und Rechte, die im 21. Jahrhundert für faire und gut funktionierende Arbeitsmärkte und Sozialsysteme unerlässlich sind.
Die Europäische Säule sozialer Rechte ist in drei Kapitel strukturiert:
- Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang
- Faire Arbeitsbedingungen
- Sozialschutz und soziale Inklusion
Industriestrategie, Staatliche Beihilfen
Europäische Kommission aktualisiert ihre Industriestrategie von 2020
(CL) Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2021 eine Aktualisierung ihrer Industriestrategie vom 10. März 2020 vorgenommen, um insbesondere auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID 19-Pandemie auf die Industrie sowie auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reagieren. Die COVID 19-Pandemie habe gezeigt, dass das Funktionieren des EU-Binnenmarkts in Pandemiezeiten beeinträchtigt worden sei. Als Gründe werden weniger durchlässige Grenzen und damit die Beeinträchtigung des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs, unterbrochene Lieferketten durch Abhängigkeiten von Drittstaaten sowie eine Störung der Nachfrage in den Mitgliedstaaten genannt.
Ein wichtiger Bereich im Hinblick auf die in der Krise (teilweise) unterbrochenen Lieferketten ist die Identifizierung strategischer Abhängigkeiten der Europäischen Union. Hierzu hatte die Europäische Kommission im Vorfeld der Aktualisierung eine Analyse auf der Grundlage von Handelsdaten durchgeführt. Hieraus ergab sich, dass es von den insgesamt 5.200 untersuchten Produkten 137 Produkte aus empfindlichen Ökosystemen gibt, bei denen in der Europäischen Union eine hohe Abhängigkeit besteht. Diese machen sechs Prozent des Gesamtwerts der in die Europäische Union eingeführten Waren aus und stammen mehrheitlich aus China, Vietnam sowie Brasilien. Außerdem wurden folgende sechs Bereiche mit großer Abhängigkeit eingehender überprüft: Rohstoffe, Batterien, pharmazeutische Wirkstoffe, Wasserstoff, Halbleiter sowie Cloud- und Spitzentechnologien. Im Bereich der für Sachsen bedeutsamen Halbleiterindustrie stellt die Analyse beispielsweise fest, dass eine starke Abhängigkeit von den USA im Hinblick auf das Chipdesign und von Asien hinsichtlich der Chip-Produktion besteht. Des Weiteren sollen internationale Partnerschaften diversifiziert und neue Industrieallianzen wie etwa für Prozessoren und Halbleitertechnologien sowie für Industriedaten, Spitzen- und Cloudcomputing geschlossen werden. Eine Allianz für Trägerraketen und eine Allianz für emissionsfreie Flugzeuge werden ebenfalls erwogen. Darüber hinaus wird die Bedeutung von IPCEI (Important Projects of Common European Interest) zur Bündelung von Projekten in Bereichen, in denen der Markt allein keine herausragenden Innovationen hervorbringen kann, unterstrichen.
Zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit des Binnenmarkts für die Zukunft soll ein »Notfallinstrument« geschaffen werden, das Lösungen für den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie deren Verfügbarkeit in künftigen Krisenzeiten sicherstellen soll. Außerdem sollen jährliche Analysen von 14 industriellen Ökosystemen wie beispielsweise das Baugewerbe, der Gesundheitssektor oder energieintensive Industriezweige Aufschluss über den Zustand des Binnenmarktes geben.
Ein weiteres wichtiges Thema der Aktualisierung ist der »doppelte Übergang« (Anmerkung: ökologisch und digital) der Industrie. Hier sollen Industrie und Interessenträger den Übergang gemeinsam gestalten und Aktionen hierfür ermitteln. Ein weiterer Bereich ist die europäische Stahlindustrie, deren Herausforderungen inklusive möglicher Lösungen im Hinblick auf Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit untersucht werden sollen. Die Europäische Kommission beabsichtigt außerdem, den aus der Slowakei stammenden früheren Vizepräsidenten der Europäische Investitionsbank, Herrn Vazil Hudák, zum KMU-Beauftragten zu ernennen.
Verordnung soll Folgen von Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen an Unternehmen in Drittstaaten abwenden
(CL) Die Europäische Kommission hat am 5. Mai 2021 einen Entwurf für eine Verordnung über drittstaatliche Subventionen, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verzerren können, vorgelegt. Bislang kann die Europäische Kommission nur gegen die Verzerrung des Wettbewerbs wegen der Zahlung von staatlichen Beihilfen (Anmerkung: im Europarecht wird für Subventionen der Begriff »staatliche Beihilfen« verwendet) durch die Mitgliedstaaten vorgehen, nicht jedoch gegen erfolgte Wettbewerbsverzerrungen durch Subventionen in Drittstaaten zu Gunsten von Unternehmen, die sich an öffentlichen Vergabeverfahren in der Europäischen Union beteiligen oder anderweitig wirtschaftlich in der Europäischen Union betätigen wollen. Solche Subventionen können beispielsweise in Form von zinslosen Darlehen oder anderen Arten der nicht kostendeckenden Finanzierung oder in Form von unbegrenzten staatlichen Garantien, Nullsteuervereinbarungen oder direkten finanziellen Zuschüssen erfolgen. Künftig soll die Europäische Kommission befugt sein, finanzielle Zuwendungen zu prüfen, die in der Europäischen Union wirtschaftlich tätige Unternehmen von Behörden eines Drittstaats erhalten, um gegebenenfalls die wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen solcher Zuwendungen auf den EU-Binnenmarkt abzuwenden.
Drei Instrumente sollen hierfür geschaffen werden:
- Ein anmeldebasiertes Instrument für die Prüfung von Zusammenschlüssen in Fällen, in denen eine drittstaatliche Regierung eine finanzielle Zuwendung gewährt, der in der Europäischen Union erzielte Umsatz des erworbenen Unternehmens (oder zumindest eines der am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen) 500 Mio. Euro oder mehr beträgt und die drittstaatliche finanzielle Zuwendung mindestens 50 Mio. Euro beträgt.
- Ein meldebasiertes Instrument für die Prüfung von Angeboten bei öffentlichen Vergabeverfahren in Fällen, in denen eine drittstaatliche Regierung eine finanzielle Zuwendung gewährt und der geschätzte Auftragswert 250 Mio. Euro oder mehr beträgt.
- Ein Instrument für die Prüfung aller anderen Marktsituationen (Marktuntersuchungsinstrument) sowie für Zusammenschlüsse und Vergabeverfahren mit niedrigerem Wert, bei denen die Europäische Kommission von Amts wegen eine Prüfung einleiten und Anmeldungen verlangen kann.
Stellt die Europäischen Kommission fest, dass eine drittstaatliche Subvention vorliegt und zu Verzerrungen führt, kann sie gegebenenfalls eine Abwägung der positiven Auswirkungen der drittstaatlichen Subvention gegen die negativen Folgen durchführen. Im Falle eines negativen Ergebnisses kann die Europäische Kommission künftig zur Beseitigung der Verzerrungen Abhilfemaßnahmen verhängen oder Verpflichtungszusagen der betreffenden Unternehmen annehmen. Diese können beispielsweise die Veräußerung bestimmter Vermögenswerte des Unternehmens umfassen oder die Befugnis der Europäischen Kommission, den subventionierten Erwerb von Unternehmen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge an subventionierte Bieter zu untersagen.
Krebsforschung
Porto-Erklärung zur Krebsforschung
(ED) Während des Europäischen Krebsforschungsgipfels 2021 wurde am 3. Mai 2021 im Portugiesischen Institut für Onkologie in Porto die Porto-Erklärung zur Krebsforschung vorgestellt.
Anlässlich der Konferenz wiesen die beiden Kommissarinnen für Gesundheit und Forschung, Stella Kyriakidis und Mariya Gabriel, auf die wichtige Rolle von Forschung und Innovation bei der Krebsbekämpfung hin. Kommissarin Kyriakidis beschrieb Forschung und Innovation als wesentlichen Ausgangspunkt für Fortschritte sowohl bei der Krankheitsvorbeugung als auch bei der Verbesserung der Lebensqualität von Krebspatientinnen und -patienten. Ziel des neuen »Missionsbereichs Krebs« im Rahmen des EU-Rahmenprogramms Horizont Europa sei es, so Kommissarin Gabriel, bis 2030 mehr als drei Mio. Leben zu retten sowie Patientinnen und Patienten ein besseres und längeres Leben zu ermöglichen. Aus dem EU-Aktionsplan gegen den Krebs sowie Horizont Europa sollen sich wichtige Synergien und Kohärenz ergeben.
Im Rahmen der portugiesischen Ratspräsidentschaft soll mit der Erklärung die Notwendigkeit bekräftigt werden, Europas Plan zur Krebsbekämpfung zu erweitern. Einen wichtigen Beitrag liefert, das europäische Netzwerk der Comprehensive Cancer Centres (CCCs) mit seinen Infrastrukturen zur transnationalen Forschung, für klinische und präventive Studien sowie für Ergebnisforschung, das ausgebaut und gestärkt werden soll.
Die Erklärung von Porto zur Krebsforschung ruft daher alle europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Mitgliedstaaten auf, die Synergien in den Bereichen der regionalen, nationalen und europäischen Finanzierung zu fördern, damit der Zugang zur Krebsforschungsinfrastruktur einfacher und gerechter wird. Dies soll dazu beitragen, die Krebssterblichkeit in Europa bis 2030 deutlich zu senken, mit dem Ziel, dass 75 Prozent der Krebspatientinnen und -patienten in Europa mindestens zehn Jahre überleben. Die Sicherstellung dieses Ziels in ganz Europa bedeutet eine verstärkte Fortführung von Forschungsaktivitäten, von der Grundlagenforschung bis zur klinischen Forschung, einschließlich der Verstärkung des europäischen Netzwerks von umfassenden Krebszentren.
Dessen deutschen Teil bildet das Netzwerk der Onkologischen Spitzenzentren, zu dem auch das Universitäts KrebsCentrum Dresden gehört. Es wurde 2003 als eines der ersten Comprehensive Cancer Center in Deutschland zusammen vom Universitätsklinikum und der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden gegründet. Außerdem ist Dresden seit 2015 – neben Heidelberg – Standort des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen.
(Quellen: Portugiesische Ratspräsidentschaft und Netzwerk Onkologischer Spitzenzentren)
Verbot von Insektiziden
Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot von Insektiziden
(MS) Vor acht Jahren hatte die Europäische Kommission die Anwendung von drei besonders bienenschädlichen Insektiziden verboten, die zu den sogenannten Neonikotinoiden gehören. Dagegen klagte der deutsche Chemie- und Pharmakonzern Bayer AG als Hersteller der Insektizide. In der letzten Woche urteilte der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz, dass dieses Verbot rechtens ist. Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die Verwendung der Neonikotinoide in der Landwirtschaft ein hohes Risiko für die Bienen sei. Im Sinne des Vorsorgeprinzips können somit diese Stoffe verboten werden. Damit wies das Gericht die Berufung von Bayer aus 2018 endgültig ab. Mehrere Umweltverbände begrüßten dieses Urteil, da es klarstelle, dass in der Europäischen Union der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen hat.
(Quelle: Europäischer Gerichtshof)
Verteidigung
SSZ »Militärische Mobilität«: Kanada, Norwegen und die Vereinigten Staaten erstmals dabei
(AV) Kanada, Norwegen und die Vereinigten Staaten von Amerika möchten am Projekt »Militärische Mobilität« im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (SSZ) teilnehmen und hatten die erforderlichen Anträge gestellt. Der Rat der Europäischen Union hat diese Anträge am 6. Mai 2021 positiv beschieden. Dies war Voraussetzung dafür, dass der Koordinator dieses Projekts, die Niederlande, ermächtigt wird, die drei Länder zur Teilnahme einzuladen. Kanada, Norwegen und die Vereinigten Staaten von Amerika sind die ersten Drittstaaten, die zu einem SSZ-Projekt eingeladen werden.
Das SSZ-Projekt »Militärische Mobilität« ist eine strategische Plattform, die die rasche und nahtlose Verlegung von militärischem Personal und militärischer Ausrüstung in der gesamten Europäischen Union auf dem Landweg (Schiene, Straße), dem Luft- oder dem Seeweg ermöglicht. Dies ist von Bedeutung für die Sicherheit und Verteidigung der Europäische Union, für ihre Abwehrbereitschaft und Widerstandsfähigkeit sowie für ihre Missionen und Operationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).
Am 5. November 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/1639 über die allgemeinen Bedingungen, unter denen Drittstaaten in Ausnahmefällen eingeladen werden könnten, sich an einzelnen SSZ-Projekten zu beteiligen, erlassen.
Gemeinsame Ermittlungsgruppen
IT-Plattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen geplant
(KS) Die Europäische Kommission will künftig eine IT-Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen einrichten und hat hierzu einen Fahrplan veröffentlicht, wonach ein entsprechender Vorschlag bis zum Ende des Jahres vorgelegt werden soll.
Gemeinsame Ermittlungsgruppen bekämpfen grenzüberschreitende Kriminalität und bestehen aus Staatsanwält/innen, Vertreter/innen von Strafverfolgungsbehörden und Richter/innen aus zwei oder mehr EU-Ländern. Der europäische Rechtsrahmen für die Einrichtung und den Betrieb solcher Gruppen wird durch das EU-Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und den Rahmenbeschluss 2002/465/JI2 vorgegeben. In einem hierzu 2018 erstellten zweiten Evaluierungsbericht habe sich gezeigt, dass der Erfolg der Ermittlungsgruppen durch eine spezielle IT-Plattform, über die kommuniziert sowie Informationen und Beweismittel ausgetauscht und gespeichert werden könnten, verstärkt werden könne, was auch durch die Ergebnisse der im September 2020 veröffentlichten Studie »Digital Criminal Justice« bestätigt wurde.
Auf EU- oder nationaler Ebene, so der Fahrplan, gebe es derzeit weder eine spezielle IT-Plattform zur Unterstützung der Gruppen für die Verarbeitung der während einer Untersuchung gesammelten Informationen und Beweise noch für die damit verbundenen Kommunikationsbedürfnisse, wie z. B. sichere Videokonferenzen. Die Mitgliedstaaten müssten sich derzeit vielmehr für jede der eingesetzten Ermittlungsgruppe auf Verfahren und technologische Lösungen zur Unterstützung einigen, wobei mitunter beispielsweise ungesicherte Kommunikationskanäle genutzt würden oder aber digitale Mittel, um große Datenmengen sicher auszutauschen, fehlten.
Allgemeines Ziel der Initiative ist daher, die Effizienz und Effektivität von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der Ermittlungsgruppen in grenzüberschreitenden Fällen zu erhöhen, indem die Kommunikation und Zusammenarbeit, wie zum Beispiel der Austausch und die Speicherung von Informationen und Beweisen innerhalb der Gruppen, durch ein spezielles digitales Tool erleichtert wird, wobei die technische Lösung nicht von der IT-Infrastruktur der Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten abhängig sein soll. Zudem soll der Datenaustausch mit den Fallverwaltungssystemen der Mitgliedstaaten sowie der an der Gruppe beteiligten EU-Agenturen und -Einrichtungen erleichtert werden.
Zum Fahrplan kann noch bis zum 25. Mai 2021 Rückmeldung gegeben werden.