Newsletter vom 3. Februar 2021
European Battery Innovation, Staatliche Beihilfen
Europäische Kommission genehmigt IPCEI mit sächsischer Unternehmensbeteiligung im Batterie-Bereich, das vom Freistaat Sachsen finanziell gefördert wird
(CL) Die Europäische Kommission hat am 26. Januar 2021 ein zweites wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Project of Common European Interest - IPCEI) zur Förderung von Forschung und Innovation in der Batterie-Wertschöpfungskette nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Das als »European Battery Innovation« bezeichnete Vorhaben wurde von zwölf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Schweden, der Slowakei und Spanien) angemeldet; die Koordinierung übernimmt Deutschland. Die beteiligten Mitgliedstaaten wollen in den kommenden Jahren bis zu 2,9 Mrd. Euro an Finanzmitteln bereitstellen. Auf diese Weise sollen zusätzliche private Investitionen in Höhe von 9 Mrd. Euro mobilisiert werden. Das Vorhaben ergänzt das erste, Anfang Dezember 2019 von der Europäischen Kommission notifizierte, IPCEI für die Batterie-Wertschöpfungskette.
Erfreulich aus sächsischer Sicht ist die Beteiligung zweier Unternehmen aus dem Freistaat Sachsen an dem IPCEI. Es sind dies die Skeleton Technologies GmbH in Großröhrsdorf sowie die Liofit GmbH in Kamenz. Skeleton plant in Großröhrsdorf den Aufbau einer hochautomatisierten Produktionslinie für neuartige Ultrakondensatoren sowie den Aufbau einer Fertigung für Ultrakondensatoren/Batterie-Hybridspeichersysteme. Liofit wird einen innovativen und kosteneffizienten Zerlege- und Recyclingprozess für gebrauchte Fahrradakkus, der die kommerzielle Wiederverwendung intakter Komponenten ermöglicht, entwickeln. Hierbei wird Liofit eng mit der Technischen Universität Bergakademie Freiberg zusammenarbeiten.
Der Freistaat Sachsen wird sich in den Jahren 2021 bis 2028 mit bis zu 16,3 Mio. Euro an der Förderung des IPCEI in der Oberlausitz beteiligen.
Das IPCEI deckt die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette von der Gewinnung von Rohstoffen, der Konzeption und Fertigung von Batteriezellen sowie -sätzen und bis hin zum Recycling sowie zur Entsorgung in einer Kreislaufwirtschaft ab. Es soll zu einer ganzen Reihe neuer technologischer Durchbrüche beitragen, die verschiedene Zellchemien und neuartige Produktionsverfahren sowie andere Innovationen in der Batterie-Wertschöpfungskette umfassen, zusätzlich zu dem, was durch das erste Batterie-IPCEI erreicht werden soll.
Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb erhältlich. Die Notifizierung für Deutschland ist unter der Fallnummer SA.55831 abrufbar.
Europäische Kommission beschließt Verlängerung und Ausweitung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft bis Ende 2021
(CL) Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2021 nach einer einwöchigen Konsultation der Mitgliedstaaten beschlossen, den im März 2020 geschaffenen Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der COVID-19-Pandemie angesichts der andauernden Pandemie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern und seinen Anwendungsbereich auszuweiten.
In Bezug auf begrenzte Beihilfebeträge, die nach dem Befristeten Rahmen gewährt werden, werden die bisherigen Höchstbeträge pro Unternehmen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von De-minimis-Beihilfen wie folgt erhöht: Die neuen Höchstbeträge belaufen sich auf 225.000 Euro pro Unternehmen, das in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig ist (vorher 100.000 Euro), 270.000 Euro pro Unternehmen, das im Fischerei- und Aquakultursektor tätig ist (vorher 120.000 Euro), sowie 1,8 Mio. Euro pro Unternehmen, das in allen anderen Sektoren tätig ist (vorher 800.000 Euro). Wie bisher können diese mit De-minimis-Beihilfen über einen Zeitraum von drei Geschäftsjahren kombiniert werden, sofern die Anforderungen der jeweiligen De-minimis-Regelung erfüllt werden.
Für Unternehmen, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen sind, kann der Staat einen Beitrag zu dem Teil der Fixkosten der Unternehmen leisten, der nicht durch die Einnahmen gedeckt ist, und zwar in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen (bisher 3 Mio. Euro).
Die Europäische Kommission wird den Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit eröffnen, bis zum 31. Dezember 2022 rückzahlbare Instrumente wie beispielsweise Bürgschaften, Darlehen und rückzahlbare Vorschüsse, die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt wurden, in andere Beihilfeformen, wie zum Beispiel direkte Zuschüsse, umzuwandeln. Grundsätzlich darf eine solche Umwandlung die neuen, oben genannten, Höchstgrenzen für begrenzte Beihilfebeträge nicht überschreiten. Damit sollen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, in erster Linie rückzahlbare Instrumente als Form der Beihilfe zu wählen.
Erneuerbare Energien
Studie zeigt vielfältige Vorteile des Umstiegs auf erneuerbaren Strom
(MS) Eine aktuelle Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA) zeigt, dass die verstärkte Stromnutzung aus erneuerbaren Energien die Luft- und Wasserverschmutzung verringert. Gezieltere Maßnahmen können dazu beitragen, die negativen Umweltauswirkungen des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu minimieren. In der gesamten Europäischen Union hat der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik, Wind und Biomasse bis 2018 die Treibhausgasemissionen deutlich reduziert.
Die neuesten verfügbaren Daten zeigen, dass der EU-weite Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2019 weniger als einen halben Prozentpunkt unter dem verbindlichen 20 Prozent-Ziel für 2020 lag. Mit 34 Prozent der gesamten Stromerzeugung hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien seit 2005 fast verdoppelt. Kohle liefert nicht mehr den größten Teil des Stroms in der Europäischen Union.
Dennoch produzieren fossile Brennstoffe insgesamt mehr Strom (38 Prozent der gesamten Erzeugung im Jahr 2019) als erneuerbare Quellen. Da verbrennungsbasierte Anlagen den Strommix dominieren, ist der EU-Stromsektor für fast ein Viertel aller EU-Treibhausgasemissionen verantwortlich. Er bleibt auch eine wichtige Quelle für Versauerung und die Bildung von bodennahem Ozon. Die vollständige Umsetzung der nationalen Klima- und Energiepläne für 2030 würde es der EU ermöglichen, ihre aktuellen Klima- und Erneuerbare-Energien-Ziele für 2030 überzuerfüllen. Allerdings reichen diese Fortschritte noch nicht aus, um ein höheres Ziel für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 oder um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Um diese Ziele zu erreichen, müsste der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2050 auf über 80 Prozent steigen.
(Quelle: Europäische Umweltagentur)
Kreislaufwirtschaft, Elfenbeinhandel, Schutz von Wildtieren, Europäischer Klimapakt
Kunststoffe sind ein Umwelt- und Klimaproblem
(MS) Die Menge an Kunststoffen nimmt ständig zu. Die COVID-19-Pandemie hat das Plastikproblem zusätzlich verschärft: In den Meeren schwimmen weggeworfene Masken und durch die Entsorgung von Einweg-Schutzausrüstung wird mehr Kunststoffabfall produziert. In ihrem aktuell veröffentlichten Bericht »Kunststoffe, die Kreislaufwirtschaft und die Umwelt in Europa« analysiert die Europäische Umweltagentur (EUA) die Notwendigkeit für einen kreislauforientierten Ansatz bei der Verwendung von Kunststoffen.
Der Bericht beleuchtet sämtliche Phasen des Lebenszyklus von Kunststoffen – von der Herstellung über den Handel bis zur Nutzung. Er untersucht die damit verbundenen Umwelt- und Klimaauswirkungen. Der darin vorgeschlagene Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe stützt sich auf drei Säulen: Politik, Industrie und Verbraucher. Klar ist bereits, dass die Menge der hergestellten, verkauften und genutzten Kunststoffe weiter steigen wird.
Der Bericht zeigt drei Wege auf:
- die intelligentere und bewusstere Nutzung von Kunststoffen,
- die Stärkung des Kreislaufprinzips und
- die Verwendung erneuerbarer Rohstoffe.
Wenn die Europäische Union auf diese drei Wege setzt, kann eine nachhaltige und kreislauffähige Kunststoffwirtschaft geschaffen werden. Es gibt bereits eine wachsende Zahl von politischen EU-Strategien und -Initiativen, die sich mit den daraus resultierenden Problemen befassen. Im Jahr 2018 stellte die Europäische Kommission die weltweit erste umfassende Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft vor. Darauf folgte die Richtlinie über Einwegkunststoffe im Jahr 2019.
Neben dem Bericht wurden von der Europäischen Umweltagentur auch zwei zugehörige Briefings zu den Themen »Kunststoffe und Textilien« sowie »Förderung von Kreislaufwirtschaftsmodellen« veröffentlicht.
(Quelle: Europäische Umweltagentur)
Elfenbeinhandel in Europäischer Union soll verboten werden
(MS) Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2021 ein komplettes Verbot des Elfenbeinhandels in der Europäischen Union vorgeschlagen. Die Europäische Union möchte sich weltweit gegen die Elefantenwilderei und den Elfenbeinhandel einsetzen. Der Vorschlag beruht auf öffentlichen Beratungen mit den Mitgliedstaaten sowie von Interessengruppen. Der Entwurf der Verordnung ist für Rückmeldungen veröffentlicht worden, bevor er von der Europäischen Kommission endgültig verabschiedet wird. Die Frist für das öffentliche Feedback läuft ab heute bis zum 26. Februar 2021.
Der Vorschlag folgt auch der in der EU-Biodiversitätsstrategie eingegangenen Verpflichtung, die Regeln für den Elfenbeinhandel in der Europäischen Union weiter zu verschärfen. Der Kommissionsvorschlag will den Handel mit Elfenbein verbieten. Ausnahmen soll es nur für Musikinstrumente geben, die vor 1975 legal erworben wurden, und für den EU-internen Handel mit Antiquitäten, der nur mit einer Genehmigung möglich sein wird. Der Vorschlag vereinfacht die Vorschriften und erleichtert die Arbeit der Behörden, um sicherzustellen, dass der sehr begrenzte verbleibende legale Handel mit Elfenbein in der Europäischen Union nicht zur Wilderei oder zum illegalen Handel beiträgt.
(Quelle: Europäische Kommission)
Europäische Union schützt Wildtiere vor Blei in der Umwelt
(MS) Die Europäische Kommission hat am 25. Januar 2021 eine Verordnung angenommen, um wildlebende Tiere besser vor Blei in der Umwelt zu schützen. In der EU-Chemikalienverordnung gibt es bereits Maßnahmen, um die Verwendung von Blei in Munition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten künftig einzuschränken. Sie werden dazu beitragen, die Umwelt zu schützen, indem sie die Bleiverschmutzung deutlich reduzieren. Dies kann den vorzeitigen Tod von rund einer Million Wasservögeln pro Jahr verhindern.
Blei ist eine hochgiftige Substanz, die den Boden und das Wasser kontaminiert, wenn sie in die Umwelt gelangt. Jedes Jahr werden 4.000 bis 5.000 Tonnen Blei aus Schrot in Feuchtgebiete freigesetzt. Es gibt erschwingliche Alternativen, beispielsweise Stahlschrotkugeln, die derzeit etwa so viel kosten wie Bleischrotkugeln. Mit der verabschiedeten Maßnahme werden die nationalen Rechtsvorschriften zur Begrenzung der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten, die bereits in 24 Mitgliedstaaten gelten, angeglichen und in ihrer Wirksamkeit verbessert. Die Verordnung wird in zwei Jahren in Kraft treten.
(Quelle: Europäische Kommission)
Europäischer Klimapakt: Unternehmen verpflichten sich zu mehr Nachhaltigkeit
(MS) Fünf europäische Unternehmen haben sich im Rahmen eines Pilotprojekts der Europäischen Kommission dazu verpflichtet, ihre Umweltauswirkungen zu verringern. Das soll den Verbrauchern dabei helfen, nachhaltiger einzukaufen. Die Colruyt-Gruppe, Decathlon, die LEGO-Gruppe, L'Oréal und Renewd haben am 25. Januar 2021 als erste Unternehmen ihre Teilnahme an der Initiative »Green Consumption Pledge« bestätigt. Mit ihren Unterschriften versprechen die Unternehmen, ihren Beitrag zu einem grünen Wandel zu beschleunigen.
Die »Green Consumption Pledge« ist Teil des europäischen Klimapakts, einer EU-weiten Initiative, mit der Menschen, Gemeinschaften und Organisationen aufgerufen werden, sich an Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen und ein grüneres Europa aufzubauen. Die Zusagen im Rahmen der aktuellen Initiative wurden von der Europäischen Kommission und den Unternehmen gemeinsam ausgearbeitet. Die Einhaltung der Zusagen im Rahmen des Pilotprojekts wird nach Ablauf eines Jahres bewertet, bevor die nächsten Schritte unternommen werden.
Die Initiative »Green Consumption Pledge« ist eine Initiative im Rahmen der neuen Verbraucheragenda. Durch ihre Teilnahme an der Initiative verpflichten sich Unternehmen zu ehrgeizigen Maßnahmen, um ihre Umweltauswirkungen zu verringern. Sie müssen im Zusammenhang mit mindestens drei der fünf Kernzusagen konkrete Maßnahmen ergreifen und ihre Fortschritte anhand von Daten nachweisen. Jedes teilnehmende Unternehmen wird mit der Europäischen Kommission in völliger Transparenz zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Fortschritte zuverlässig und überprüfbar sind. Die erste Pilotphase der Initiative »Green Consumption Pledge« läuft bis Januar 2022.
(Quelle: Europäische Kommission)
Bekämpfung von Menschenhandel
Europäisches Parlament fordert geschlechtsspezifischen und opferzentrierten Ansatz zur Bekämpfung von Menschenhandel
(KS) Zur besseren Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels sowie Unterstützung der Opfer haben der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments am 27. Januar 2021 verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. In einem mit 80 zu 10 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommenen Initiativbericht zur Bewertung der Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer fordern die Abgeordneten einen umfassenden, geschlechtsspezifischen und opferzentrierten Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels. Essentiell, so die Abgeordneten, sei dabei auch die Erhebung vergleichbarer und detaillierter Daten über das Ausmaß und die entsprechenden Trends in der Europäischen Union.
Da auch weiterhin die sexuelle Ausbeutung die häufigste Form des Menschenhandels in der Europäischen Union ist, sind in unverhältnismäßig hohem Maße Frauen und Mädchen betroffen, was die geschlechtsspezifische Dimension des Menschenhandels verdeutliche. Die Abgeordneten fordern daher in dem Bericht die Europäische Kommission auf, die bestehende Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels zu ändern, so dass Mitgliedsstaaten die »wissentliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen« von Opfern des Menschenhandels ausdrücklich unter Strafe stellen.
Besonders gefährdet seien daneben auch Asylsuchende, Flüchtlinge und Migranten, insbesondere Frauen. Die Abgeordneten weisen in diesem Zusammenhang auf die sehr niedrige Zahl registrierter Opfer in internationalen Schutzverfahren hin und fordern nationale Behörden auf, sicherzustellen, dass die Verfahren zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Asylverfahren miteinander verknüpft werden. Vor dem Hintergrund, dass fast ein Viertel aller Opfer Kinder sind, sind durch die Mitgliedstaaten ebenfalls strenge Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die Anwerbung von Opfern stellen die Abgeordneten zudem die Bedeutung des Internets, sozialer Medien und digitaler Technologien dar und fordern die Europäische Kommission auf, die Nutzung von Online-Technologien sowohl bei der Verbreitung als auch bei der Prävention von Menschenhandel in ihre Arbeiten einzubeziehen. Grundsätzlich soll die Kommission unverzüglich eine spezifische und engagierte EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels entwickeln, wobei die Abgeordneten vor allem auch darauf hinweisen, dass sich die Situation der Opfer von Menschenhandel seit Beginn der COVID-19-Pandemie verschlechtert hat. So würden beispielsweise Unterstützungsdienste aufgrund der Pandemie im Rahmen ihrer Hilfeleistung mit Schwierigkeiten konfrontiert.
Das Plenum wird voraussichtlich während der nächsten Plenarsitzung (8.-11. Februar 2021) über die nicht-legislative Entschließung abstimmen.
(Quelle: Europäisches Parlament)
Strategische Innovationsagenda
Neue Strategie für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut
(ED) Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament erzielten am 28. Februar 2021 eine politische Einigung zur Verordnung und der künftigen strategischen Innovationsagenda des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT).
Mit diesen angenommenen Vorschlägen wird das Europäische Innovations- und Technologieinstitut an das Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union »Horizont Europa« (2021-2027) angepasst. Mit einem Budget von fast 3 Mrd. Euro, was einer Aufstockung um fast 600 Mio. Euro im Vergleich zum vorangegangenen Finanzierungszeitraum entspricht, wird das Europäische Innovations- und Technologieinstitut die Erholung der Wirtschaft sowie den ökologischen und digitalen Wandel im Hinblick auf eine nachhaltigere und widerstandsfähigere Gesellschaft vorantreiben.
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut wurde 2008 errichtet und hat seinen Sitz in Budapest. Es soll die großen gesellschaftlichen Herausforderungen durch die Integration des Wissensdreiecks aus Bildung, Forschung und Innovation angehen.
Die Wissens- und Innovationsgemeinschaften, in denen Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren aus ganz Europa zusammenkommen, sind das Markenzeichen des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts. Es wird nun noch stärker in den Regionen wirken: Ein verstärktes Regionales Innovationsschema richtet sich insbesondere an Länder, deren Innovationsleistung noch deutlich ausbaufähig ist. Außerdem werden die unternehmerischen und innovativen Kapazitäten von Hochschuleinrichtungen durch eine neue Pilotlinie gestärkt. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut und dem Europäischen Innovationsrat wird die europäische Innovationskraft insgesamt nach vorne bringen.
Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut ist eine der drei Komponenten des dritten Pfeilers »Innovatives Europa« des Programms Horizont Europa. Über Horizont Europa werden auch die Mittel für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut aus dem langfristigen Haushalt der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2027 zur Verfügung gestellt. Zudem werden in dem Programm der Mehrwert, die Interventionsbereiche und die Grundzüge der Tätigkeiten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts dargelegt. Rechtsgrundlage des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts bleibt die EIT-Verordnung, die seine Ziele und Hauptaufgaben sowie den Rahmen für seine Funktionsweise festlegt. In der Strategischen Innovationsagenda 2021-2027 werden die Strategie und die Prioritäten des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für den nächsten Programmplanungszeitraum, seine Ziele, Leitaktionen, Tätigkeiten, Arbeitsweise und erwartete Auswirkungen dargelegt.
Die Trilogverhandlungen sind nun abgeschlossen; allerdings muss der endgültige Wortlaut der Rechtstexte noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.
(Quelle: Europäische Kommission)
Sprengstoffe
Strengere Regeln für Vorprodukte von Sprengstoffen zur Terrorismus-Bekämpfung
(AV) Seit 1. Februar 2021 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Vorschriften, die den Zugang zu Vorprodukten von Explosivstoffen einschränken. Die Regeln beinhalten strengere Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen für den Verkauf und Vertrieb von gefährlichen Chemikalien, die bei einer Reihe von Terroranschlägen in Europa benutzt wurden.
Nach den neuen Regeln müssen verdächtige Transaktionen – ob online oder offline – gemeldet werden, auch von Online-Marktplätzen. Verkäufer müssen die Identität ihrer Kunden und deren Bedarf für den Kauf einer eingeschränkten Substanz verifizieren. Bevor die Mitgliedstaaten eine Lizenz für den Kauf von eingeschränkten Stoffen erteilen, müssen sie eine Sicherheitsüberprüfung durchführen, einschließlich einer Überprüfung des kriminellen Hintergrunds.
Die neuen Regeln beschränken auch zwei zusätzliche Chemikalien: Schwefelsäure und Ammoniumnitrat.
Um die Mitgliedstaaten und Verkäufer bei der Umsetzung der Vorschriften zu unterstützen, legte die Europäische Kommission im Juni 2020 Leitlinien sowie ein Überwachungsprogramm vor, mit dem die Ergebnisse und Auswirkungen der neuen Verordnung verfolgt werden sollen. Die Verordnung soll laut Europäischer Kommission die bestehenden Vorschriften über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe stärken und aktualisieren sowie dazu beitragen, Terroristen Mittel zum Handeln zu verwehren und die Sicherheit der Europäer zu schützen, im Einklang mit den Prioritäten der im Dezember 2020 vorgelegten Agenda zur Terrorismusbekämpfung.
Haftung von Unternehmen, Rat für Justiz und Inneres, Vertragsverletzungsverfahren
Rechtsausschuss fordert Haftung von Unternehmen im Fall von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden
(KS) Mit einer großen Mehrheit hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments am 27. Januar 2021 die Europäische Kommission aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit welchem sichergestellt werden kann, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen, Umweltvergehen und die Verletzung von Grundsätzen verantwortungsvoller Unternehmensführung oder zu solchen beitragen, zur Rechenschaft gezogen und haftbar gemacht werden können. Enthalten sein müsse überdies auch der Zugang zu Rechtsmitteln für Opfer.
In dem legislativen Berichtsentwurf fordern die Abgeordneten verbindliche EU-Sorgfaltspflichten, die Unternehmen dazu verpflichten, Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (alle Betriebsabläufe, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen, Investitionsketten), die gegen Menschenrechte, soziale, gewerkschaftliche und arbeitsrechtliche Rechte, die Umwelt oder aber auch gegen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung verstoßen oder verstoßen könnten, zu identifizieren, anzugehen und zu beheben.
Die Pflicht zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechtsbelange soll dabei alle Unternehmen, die Zugang zum EU-Binnenmarkt haben wollen, auch solche, die außerhalb der Europäische Union ansässig sind, umfassen. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise ein Verbot der Einfuhr von Produkten, die mit schweren Menschenrechtsverletzungen wie Zwangs- oder Kinderarbeit in Verbindung stehen. Die beschriebenen Ziele sollten dem Text zufolge zudem in die Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung von EU-Handelsabkommen aufgenommen werden.
Um eine effektive Wiedergutmachung für die Opfer zu gewährleisten, fordern die Abgeordneten weiter, dass Unternehmen für ihre Handlungen haftbar gemacht und mit Geldstrafen belegt werden sollten, wenn sie Schaden verursachen oder dazu beitragen, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie im Einklang mit der Sorgfaltspflicht gehandelt und Maßnahmen ergriffen haben, um einen solchen Schaden zu verhindern. Auch solle die rechtliche Unterstützung für Opfer von Unternehmen in Drittländern, welche besonders schutzbedürftig seien, berücksichtigt werden.
Der künftige Rechtsrahmen solle dabei breit angelegt sein und neben allen großen Unternehmen in der Europäischen Union, auch für solche Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen mit hohem Risiko gelten, wobei hier zur Erfüllung der Anforderungen de Abgeordneten zufolge technische Unterstützung erfolgen sollte.
Eine im Februar 2020 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission hat ergeben, dass nur eines von drei Unternehmen in der Europäischen Union derzeit Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht ergreift, während rund 70 Prozent der befragten europäischen Unternehmen EU-weite Sorgfaltspflichtvorschriften unterstützen.
Ein entsprechender Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird in der ersten Jahreshälfte 2021 erwartet.
(Quelle: Europäisches Parlament)
Informelle Videokonferenz der EU-Justizministerinnen und -minister
(KS) Das erste informelle Treffen der EU-Justizministerinnen und -minister unter portugiesischer Ratspräsidentschaft fand am 29. Januar 2021 statt. Aufgrund der weiterhin bestehenden Beschränkungen fand das Treffen in Form einer Videokonferenz statt.
Auf der Tagesordnung stand dabei zunächst der Schutz schutzbedürftiger Erwachsener in Europa, insbesondere in grenzüberschreitenden Konstellationen. Als schutzbedürftige Erwachsene gelten dabei in der Regel Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht oder nur vermindert in der Lage sind ihre Interessen zu schützen. Gerade in grenzüberschreitenden Fällen im Zivil- und Strafrecht steht diese Personengruppe jedoch vor besonderen Herausforderungen und Schwierigkeiten beim Schutz ihrer Rechte, der Verteidigung ihrer Interessen und dem Zugang zur Justiz. Die portugiesische Justizministerin sowie der ebenfalls teilnehmende Kommissar für Justiz, Didier Reynders, betonten anschließend an die Beratungen die dringende Notwendigkeit den Schutz schutzbedürftiger Erwachsener voranzutreiben, und verwiesen diesbezüglich auf die Ratifizierung des Haager Übereinkommens zum Schutz von Erwachsenen, welche bisher nur wenige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ratifiziert haben.
Diskutiert wurden daneben auch die Verbindungen zwischen Produktpiraterie sowie organisierter Kriminalität. Insbesondere die unter anderem pandemiebedingte Zunahme von online vertriebenen Produktfälschungen im Arzneimittelbereich, führen, einhergehend mit der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, neben den nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schäden, vor allem auch zu einer Bedrohung für die öffentliche Gesundheit. Hier müssten, so die portugiesische Justizministerin und der Justizkommissar im Rahmen der im Anschluss an die Konferenz durchgeführten Pressekonferenz, die Mitgliedstaaten auf die Ratifizierung der Medicrime-Konvention des Europarates, welche den Verkauf von Medikamenten außerhalb des gesetzlichen Rahmens sowie den Verkauf von gefälschten Medikamenten, Medizinprodukten und Arzneimitteln unter Strafe stellt, hinarbeiten. Deutschland hat die Konvention 2011 unterzeichnet, bisher jedoch nicht ratifiziert.
Ebenfalls vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie berieten die Justizministerinnen und -minister die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Digitalisierung in der Justiz. Die Mitgliedstaaten seien sich einig gewesen, die sich durch die Krise sowie die Konjunktur- und Resilienzpläne ergebende Chance nutzen zu wollen, um den digitalen Wandel auch im Justizbereich voranzutreiben. Im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit soll dabei die Nutzung des Systems e-CODEX im Fokus stehen. Der Digitalisierung der Justiz, so Kommissar Reynders, müsse in den nationalen Konjunkturprogrammen Priorität eingeräumt werden.
(Quelle: Pressemitteilung der portugiesischen Ratspräsidentschaft)
Europäische Kommission leitet nächste Schritte im Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein
(KS) Am 27. Januar 2021 hat die Europäische Kommission in dem seit April 2020 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren wegen des polnischen Justizgesetzes vom 20. Dezember 2019 den nächsten Schritt eingeleitet und der polnischen Regierung eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.
Die Stellungnahme schließt sich an ein im Dezember übermitteltes ergänzendes Aufforderungsschreiben an, mit dem ein neuer Beschwerdepunkt in das bereits bestehende Vertragsverletzungsverfahren einbezogen wurde.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission verstößt die polnische Regierung gegen EU-Recht, da sie zulasse, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts weiter Entscheidungen treffen kann, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter sowie deren Aufgabenwahrnehmung haben, obwohl die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Kammer entsprechend des Urteils des Polnischen Obersten Gerichts vom 5. Dezember 2020 nicht gewährleistet ist. Zu den Entscheidungen zählten u. a. die Aufhebung der Immunität von Richtern im Hinblick auf ihre strafrechtliche Verfolgung oder um diese in Haft zunehmen sowie die damit verbundene vorübergehende Suspendierung vom Dienst und Kürzung der Bezüge. Die Disziplinarkammer entscheide daneben auch über Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, der sozialen Sicherheit sowie der Versetzung von Richtern am Obersten Gericht in den Ruhestand.
Mit den Vorschriften werden Befugnisse, die sich unmittelbar auf den Status von Richtern und ihre Rechtsprechungstätigkeit auswirken, auf die Disziplinarkammer übertragen. Dies, so die Europäische Kommission, gefährde die Fähigkeit der jeweiligen Gerichte, einen wirksamen Rechtsbehelf bereitzustellen, wie dies in Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz des Vertrags über die Europäische Union vorgeschrieben ist. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass bereits allein die Möglichkeit eines Verfahrens vor einem Gremium, dessen Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist, einen Einschüchterungseffekt auf Richter habe und somit ihre eigene Unabhängigkeit beeinträchtige. Die Antwort Polens auf das ergänzende Aufforderungsschreiben aus dem Dezember 2020 habe die Bedenken der Europäischen Kommission nicht ausräumen können.
Polen hat nun einen Monat Zeit, auf diese ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu antworten und die für die Einhaltung des EU-Rechts erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Andernfalls kann die Europäische Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
(Quelle: Europäische Kommission)