Newsletter vom 4. Mai 2020
COVID-19-Pandemie
Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien für klinische Studien während der Corona Pandemie
(GH) Am 28. April 2020 hat die Europäische Kommission Leitlinien zur Durchführung klinischer Studien während der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in Zeiten von Corona weiterhin klinische Versuche in der Europäischen Union durchgeführt werden können. Ziel ist es, die Unterbrechung der klinischen Forschung in Europa und die negativen Auswirkungen der Pandemie abzuschwächen, ohne Qualität und Sicherheit zu beeinträchtigen. Diese Empfehlungen sollen ein zusätzlicher Baustein bei der Suche nach Behandlungsmöglichkeiten und einem Impfstoff vor dem Coronavirus sein. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen werden ausschließlich während der Coronavirus-Pandemie eingesetzt und werden aufgehoben, sobald die aktuelle Gesundheitskrise in der Europäischen Union überwunden ist.
Die wichtigsten Empfehlungen des Leitfadens umfassen:
- Verteilung von Arzneimitteln an Patienten in klinischen Studien, um die Sicherheit und das Wohlergehen der Studienteilnehmer und die Integrität der klinischen Studien zu schützen während Distanz gewahrt und mögliche Einschränkungen der Ressourcen von Prüfzentren und Krankenhäusern berücksichtigt werden.
- Überprüfung der Daten aus der Ferne (Remote Source Data Verification, SDV): Damit soll die Überprüfung der Rohdaten in Krankenhäusern während der Pandemie ferngesteuert erfolgen, um den Abschluss der Studien bis zur Marktzulassung von Medikamenten zu erleichtern.
- Einstufung und Mitteilung von Maßnahmen zu umgehender Kommunikation mit den Behörden, um Schutz der Studienteilnehmer oder der Robustheit der Daten zu gewährleisten und Störungen während der andauernden Krise des öffentlichen Gesundheitswesens abzumildern.
(Quelle: Europäische Kommission)
EU-Datenplattform und Impfstoff
EU-Datenplattform COVID-19 soll schnelle Speicherung, Analyse und Nutzung von Wissen über das Coronavirus ermöglichen
(CL) Die Europäische Kommission hat zusammen mit mehreren Partnern am 21. April 2020 eine europäische Plattform mit der Bezeichnung »COVID-19 Data Portal« ins Leben gerufen.
Ziel ist es, die verfügbaren Forschungsdaten schnell zu sammeln und gemeinsam zu nutzen. Mit der EU-Datenplattform COVID-19 sollen Forscher in die Lage versetzt werden, neues Wissen über das Coronavirus zentral zu speichern, auszutauschen und zu analysieren, von Erkenntnissen auf dem Feld der Genetik bis hin zu Mikroskopie- und klinischen Daten.
Die Europäische Kommission erhofft sich dadurch das zeitnahe Hochladen von »Tausenden von DNA-Sequenzen und Zehntausenden von Forschungsartikeln«.
Die Datenplattform ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Instituts für Bioinformatik des Europäischen Laboratoriums für Molekularbiologie EMBL-EBI, der Infrastruktur Elixir, des Projekts COMPARE sowie der Mitgliedstaaten und anderer Partner.
Erste klinische Prüfung eines Impfstoffs gegen COVID-19 in Deutschland genehmigt
(CL) Das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, hat am 23. April 2020 die erste klinische Prüfung eines Impfstoffs gegen COVID-19 in Deutschland genehmigt.
Der Impfstoffkandidat wurde vom Mainzer Biotech-Unternehmen BioNTech entwickelt. Die Firma profitiert seit Dezember 2019 von einer Finanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) in Höhe von 50 Mio. Euro. BioNTech konnte dadurch weiteres, hochspezialisiertes Personal einstellen und die Erforschung und Entwicklung von Immuntherapien vorantreiben.
BioNTech forscht an Impfstoffen mit mRNA-Technologie (messenger RNA (Ribonucleic acid)). Damit wird folgender Ansatz verfolgt: Der Impfstoff enthält nicht das Corona-Antigen selbst, sondern liefert dem Körper eine Art Bauanleitung, sodass er den Schutz gegen das Virus selbst herstellen kann. Bei der Entwicklung des Impfstoffs kooperiert BioNTech mit dem Pharmaunternehmen Pfizer.
Im genehmigten ersten Teil der klinischen Prüfung werden 200 gesunde Probanden im Alter von 18 bis 55 Jahren mit jeweils einer von mehreren gering modifizierten Impfstoffvarianten geimpft.
Krisen-Hilfspaket und Europäischer Rechnungshof
Erstes großes EU-Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht
(JB) Auf einem Sondergipfel am 23. April 2020 im Rahmen einer Videokonferenz billigten die EU-Staats- und Regierungschefs ein bereits von den EU-Finanzministern vereinbartes 540 Mrd. Euro-Hilfspaket und die Schaffung eines Wiederaufbaufonds (Recovery Fund), über den noch einmal 1.000 Mrd. Euro oder mehr verteilt werden könnten. Die Staats- und Regierungschefs begrüßten außerdem den gemeinsamen Fahrplan für eine Lockerung der Beschränkungen und des Wiederaufbaus und riefen dazu auf, dass das Hilfspaket bis zum 1. Juni 2020 bereitsteht und genutzt werden kann. Die wesentlichen Ergebnisse hat EU-Ratspräsident Charles Michel in seinen Schlussfolgerungen zusammengefasst.
Anfang Mai soll die Europäische Kommission ein für alle akzeptables Modell eines solchen Wiederaufbaufonds in enger Verknüpfung mit den neuen Vorschlägen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 - 2027 ausarbeiten. So könnten beispielsweise Spielräume im Mehrjährigen Finanzrahmen ausgeweitet und für Garantien genutzt werden, um damit am Kapitalmarkt Schulden aufzunehmen und in den Wiederaufbau der europäischen Wirtschaft zu investieren. Das soll teils als Zuschuss an die Krisenländer gehen und teils als Kredit. Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail und so bleiben insbesondere die Höhe, die Finanzierung und die konkrete Ausgestaltung der Mittelvergabe höchst umstritten.
EU-Förderung für europäische Kulturstätten
(JB) Am 23. April 2020 hat der Europäische Rechnungshof einen Sonderbericht über die Wirksamkeit der Förderung von Kulturstätten durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) veröffentlicht.
Darin kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Schluss, dass die verschiedenen Initiativen zur Förderung von Kulturstätten nicht hinreichend mit den Finanzierungsregelungen koordiniert werden, und bei den EU-Investitionen zu wenig auf die Erhaltung und finanzielle Tragfähigkeit von Kulturstätten geachtet wird. Außerdem werden Kulturstätten nicht als Priorität behandelt, sondern in erster Linie als Mittel zur Förderung wirtschaftlicher Ziele, so die Prüfer.
Der Europäische Rechnungshof befasste sich auch mit den Auswirkungen dieser Investitionen und bewertete die finanzielle und physische Tragfähigkeit einer Reihe von Stätten, die Fördermittel im Zeitraum von 2010 - 2017 erhalten hatten. Sie analysierten 27 Projekte in Deutschland, Frankreich, Kroatien, Italien, Polen, Portugal und Rumänien. In den Augen der Prüfer ist die Koexistenz mehrerer Rahmenwerke mit verschiedenen Akteuren und sich überschneidenden Zeiträumen und Zielsetzungen übermäßig komplex und kann verwirrend sein. Außerdem stellten sie fest, dass die Kulturinitiativen der Europäischen Union nur begrenzte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von EU-Mitteln haben. Insbesondere wird die Beteiligung von Kulturstätten an EU-Initiativen von den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Finanzierung von Projekten nicht berücksichtigt.
Um die ermittelten Mängel anzugehen, wurden folgende Empfehlungen ausgesprochen:
- Verbesserung des derzeitigen strategischen Rahmens der Europäischen Union für die Kultur innerhalb des Geltungsbereichs der Verträge
- Förderung des Einsatzes privater Mittel für den Schutz des europäischen Kulturerbes
- Stärkung der finanziellen Tragfähigkeit der aus dem EFRE finanzierten Kulturstätten
- gezieltere Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturerbestätten.
Wie hoch sind die Verwaltungskosten in der europäischen Strukturförderung?
(JB) Am 16. April 2020 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof seinen Sonderbericht zu den Verwaltungskosten für die Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik.
Auf den ersten Blick scheinen die Verwaltungskosten im Vergleich zu denen anderer ähnlicher EU-Programme oder international finanzierter Programme relativ niedrig zu sein. Der Europäische Rechnungshof wies nämlich darauf hin, dass die erhobenen Daten zu den Kosten unzureichend waren und es nicht erlaubten zu bewerten, welche Auswirkungen durch die Vereinfachung der für die kohäsionspolitischen Fonds der Europäischen Union geltenden Vorschriften erzielt wurden.
So habe die Europäische Kommission die zugrunde liegenden Daten zu den Kosten nicht vollständig, einheitlich und kohärent erhoben, sodass ihre Verwendung schwierig sei – etwa, um zu bewerten, wie sich die Vereinfachung der EU-Vorschriften auf die Verwaltungskosten für die Durchführung der Programme ausgewirkt hat. So schätzte die Europäische Kommission z. B. für den Zeitraum 2014 - 2020, dass die Einführung mehrerer Vereinfachungsmaßnahmen zu einer Verringerung der Verwaltungskosten führen dürfte. Dagegen gingen die Mitgliedstaaten in einer vom Europäischen Rechnungshof durchgeführten Umfrage von einer Erhöhung dieser Kosten aus. Diesbezüglich heben die Prüfer hervor, dass die geschätzten Kosteneinsparungen aufgrund der Vereinfachungsmaßnahmen für die Programmplanungszeiträume 2014 - 2020 und 2021 - 2027 möglicherweise nicht erreicht werden, weil die Auswirkungen letztendlich weitgehend von der nationalen oder regionalen Verwaltungspraxis abhängen.
Die Prüfer empfehlen der Europäischen Kommission daher, sich durch Bewertung der Verwaltungspraxis in den Mitgliedstaaten in enger Zusammenarbeit mit diesen darum zu bemühen, weitere potenzielle Einsparungen zu ermitteln, und weiterzuverfolgen, ob die geschätzten Kosteneinsparungen verwirklicht wurden.
rescEU
Schutzmasken aus der rescEU-Reserve werden nach Spanien, Italien und Kroatien geliefert
(AV) Nach der Lieferung nach Italien sind am 2./3. Mai 2020 weitere FFP2-Schutzmasken aus der rescEU-Reserve nach Spanien, Italien und Kroatien geliefert worden. Die rescEU-Reserve ist die erste gemeinsame europäische Reserve an medizinischer Ausrüstung und wurde im vergangenen Monat zur Unterstützung der vom Coronavirus betroffenen Länder zunächst in Deutschland und Rumänien eingerichtet.
Janez Lenarčič‚ EU-Kommissar für Krisenmanagement, sagte: »Wir haben rund um die Uhr daran gearbeitet, die rescEU-Reserve für medizinische Ausrüstung aufzubauen. Wir haben bereits einen Vorrat an Masken angelegt. Spanien, Italien und Kroatien werden als erste Länder Ausrüstung aus dieser Reserve erhalten, aber es werden weitere Lieferungen folgen. Ich danke Rumänien und Deutschland dafür, dass sie als erste Mitgliedstaaten einen rescEU-Vorrat aufgenommen haben.«
Rumänien und Deutschland sind die ersten Mitgliedstaaten, die Teile der rescEU-Reserve aufnehmen. Damit sind sie für die Beschaffung der Ausrüstung zuständig, die Kommission finanziert die Ausrüstungen, wie z.B. persönliche Schutzausrüstungen, zu 100 Prozent. Bei diesen ersten Lieferungen wurden 330 000 Masken nach Italien, Spanien und Kroatien geschickt. Weitere Lieferungen werden folgen.
Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie hat die EU ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens mit medizinischen Teams, Masken und Desinfektionsmitteln unterstützt. Zudem hat es eine Reihe an bilateralen Hilfsangeboten der Mitgliedstaaten untereinander gegeben. Deutschlandweit haben zum Beispiel Städte und Bundesländer schwerkranke Patienten aus Italien und Frankreich aufgenommen. Sie stellen Intensivpflegekapazitäten für rund 175 italienische und französische Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Ein aktueller Überblick über europäische Hilfe in Zeiten der Coronakrise kann hier abgerufen werden.
Wie funktioniert die rescEU-Kapazität?
Das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen verwaltet die Verteilung der Ausrüstung, um sicherzustellen, dass diese dort zum Einsatz kommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. In diesem Fall wurden Spanien, Italien und Kroatien aufgrund des Bedarfs ausgewählt, den sie in ihren Hilfeersuchen im Rahmen des Europäischen Katastrophenschutzverfahrens geltend gemacht hatten.
Die strategische medizinische Kapazität ist Teil der umfassenderen rescEU-Reserve, die auch andere Kapazitäten wie Mittel zur Brandbekämpfung aus der Luft und medizinische Evakuierungskapazitäten einschließt. Die rescEU-Reserve steht als letztes Mittel im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union zur Verfügung, das bei allen Arten natürlicher und vom Menschen verursachter Gefahren aktiviert werden kann. Die EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich (während der Übergangszeit), Island, Norwegen, Serbien, Nordmazedonien, Montenegro und die Türkei beteiligen sich am Katastrophenschutzverfahren der Union.
Geografische Herkunftsangaben, Darlehen für Condor und eTranslation für KMU
EU-Studie unterstreicht Bedeutung des Schutzes von Herkunftsangaben und traditionellen Spezialitäten für deren Qualität und Verkaufswert
(CL) Die Europäische Kommission hat am 20. April 2020 eine Studie zu »Geografischen Angaben« (GI - Geographical Indications) veröffentlicht. Hierzu zählen: geschützte Ursprungsbezeichnungen (g. U.), geschützte geografische Angaben (g. g. A.) und geografische Angaben für Spirituosen (g. A.).
Diese Bezeichnungen garantieren dem Verbraucher, dass die betreffenden Erzeugnisse tatsächlich in ihrer spezifischen Herkunftsregion mit Wissen und Verfahren aus der Region hergestellt wurden. Der Hauptunterschied zwischen der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geschützten geografischen Angabe begründet sich durch den Rohstoffanteil, der aus dem jeweiligen Gebiet stammt oder durch die Frage, welche Erzeugungsschritte in der jeweiligen Region stattfinden müssen. Beispielhaft für Produkte mit g. U.-Bezeichnung seien der Parmaschinken, der Allgäuer Bergkäse oder der Feta-Käse genannt. Bekannte Erzeugnisse mit geografischer Angabe (g. g. A. und g. A.) sind beispielsweise Dresdner Christstollen, Meißner Fummel, Champagner, Parmigiano Reggiano und Roquefort.
Eine weitere Bezeichnung schützt die garantiert traditionellen Spezialitäten (g. t. S.), bei denen hingegen Aspekte wie ein traditionelles Herstellungsverfahren oder die traditionelle Zusammensetzung eines Erzeugnisses im Vordergrund stehen, ohne dass diese an ein bestimmtes geografisches Gebiet gebunden sind. Beispiele für weithin bekannte garantiert traditionelle Spezialitäten sind Bacalhau de Cura Tradicional Portuguesa, Amatriciana tradizionale, Hollandse maatjesharing und Kriek.
Die wichtigsten Ergebnisse der Studie sind:
- Erheblicher Verkaufswert: Im Jahr 2017 erreichten geografische Angaben und garantiert traditionelle Spezialitäten einen Gesamtverkaufswert von 77,15 Mrd. Euro, d. h. 7 Prozent des Gesamtumsatzes des europäischen Lebensmittel- und Getränkesektors, der 2017 auf 1.101 Mrd. Euro geschätzt wurde.
- Höhere Verkaufspreise für geschützte Erzeugnisse: Der Verkaufswert der Erzeugnisse, die Gegenstand der Studie waren, lag im Durchschnitt doppelt so hoch wie der Verkaufswert vergleichbarer Erzeugnisse ohne Zertifizierung. Der Wert war bei Wein um den Faktor 2,85, bei Spirituosen um den Faktor 2,52 und bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln um den Faktor 1,5 höher.
- Eine gemeinsame europäische Herangehensweise: Jedes EU-Land produziert Erzeugnisse, deren Namen auf EU-Ebene geschützt sind und als Markenzeichen für das traditionelle kulinarische Erbe der Regionen sowie als Wirtschaftsmotor für den nationalen Agrarlebensmittelsektor dienen.
- Ausfuhr von Erzeugnissen mit geografischer Angabe: Diese Erzeugnisse machen 15,5 Prozent der gesamten Agrarlebensmittelausfuhren der Europäischen Union aus.
Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie dem regionsspezifischen Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen. Diese Produktnamen sind Bestandteil des EU-Systems der Rechte des geistigen Eigentums, das sie rechtlich vor Nachahmung und Missbrauch schützt.
Die Europäische Union hat mehr als 30 internationale Abkommen geschlossen, durch die viele Geografische Angaben der Europäischen Union in Drittländern sowie nicht-europäische geografische Angaben in der Europäischen Union anerkannt werden. Die Geografischen Angaben spielen zudem bei Verhandlungen im Bereich des Handels eine zunehmende Rolle.
Europäische Kommission genehmigt staatlich garantiertes Darlehen in Höhe von 550 Mio. Euro zu Gunsten der Fluggesellschaft Condor
(CL) Die Europäische Kommission hat am 27. April 2020 festgestellt, dass ein von Deutschland geplantes staatlich garantiertes Darlehen in Höhe von insgesamt 550 Mio. Euro für die deutsche Charterfluggesellschaft Condor mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Mit der Maßnahme soll der Luftfahrtgesellschaft ein Ausgleich für einen Teil der durch die Coronakrise erlittenen Einbußen gewährt werden. Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
Die genaue Höhe der Einbußen, die Condor wegen des Coronavirus entstanden sind, wird nach Überwindung der Krise auf der Grundlage der Gewinn- und Verlustrechnung der Fluggesellschaft für das Jahr 2020 ermittelt. Die Methode zur Ermittlung der Einbußen muss zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Sollte die von Deutschland gewährte staatliche Unterstützung die Einbußen, die Condor tatsächlich aufgrund der Coronakrise erlitten hat, übersteigen, würden die zu viel gezahlten Beihilfen zurückgefordert.
Die Charterfluggesellschaft Condor war bereits Ende 2019 Gegenstand einer Notifizierung durch die Europäische Kommission: Nach Einleitung der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, im Jahr 2019 befand sich Condor in einem Liquiditätsengpass und musste erhebliche Forderungen gegenüber anderen Unternehmen der Thomas Cook Group abschreiben, die nicht mehr eingetrieben werden konnten. Aus diesem Grund hatte die Europäische Kommission im Oktober 2019 Deutschland gestattet, ein Rettungsdarlehen in Höhe von 380 Mio. Euro zu gewähren. Unabhängig davon scheiterte im April 2020 eine im Januar 2020 vereinbarte Übernahme von Condor durch die polnische Holding PGL, zu der beispielsweise die Fluggesellschaft LOT gehört. Das nunmehr genehmigte Darlehen besteht aus 294 Mio. Euro als »Corona-Hilfe« sowie aus 256 Mio. Euro zur vollständigen Refinanzierung des im Oktober 2019 gewährten Rettungsdarlehens infolge der Insolvenz der Thomas Cook Group.
Weitere Informationen zu der Notifizierung sind auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fall-Nummer SA.56867 abrufbar.
Maschinenübersetzung für kleine und mittlere Unternehmen
(BG) Kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) können ab sofort das Maschinenübersetzungstool eTranslation der Europäischen Kommission nutzen, um formatierte und unformatierte Texte in die 24 Amtssprachen der Europäischen Union zu übersetzen. Zusätzlich stehen Isländisch, Norwegisch und Russisch zur Verfügung.
eTranslation wurde von der Europäischen Kommission entwickelt. Europäische und nationale Verwaltungen sowie Universitäten nutzen es bereits, nun steht es auch für kleinen und mittleren Unternehmen offen. Der Dienst ist kostenlos und die Vertraulichkeit und Sicherheit aller übersetzten Daten sind gewährleistet.
Die Maschinenübersetzung wird ohne menschliches Zutun erstellt, weshalb Qualität und Genauigkeit je nach Text und Sprachkombination sehr unterschiedlich ausfallen können. In jedem Fall ist es möglich, einen groben Überblick über den Inhalt des fremdsprachigen Textes zu erhalten.
Maßnahmen für EU-Landwirte
Abgeordnete des Europäischen Parlaments fordern robuste Maßnahmen für EU-Landwirte
(HJG) Am 15. April 2020 haben die Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses im Europäischen Parlament Kommissar Wojciechowski mitgeteilt, dass die Europäische Union rasch mehr tun muss, um sicherzustellen, dass die Landwirte während der Pandemie weiterhin Lebensmittel liefern können.
Viele Abgeordnete begrüßten die bisher von der Europäischen Kommission eingeführten Maßnahmen, um die Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf EU-Landwirte zu mildern. Dazu gehören Darlehen oder Garantien, die zu günstigen Bedingungen zur Deckung der Betriebskosten von bis zu 200.000 Euro gewährt werden, die Umverteilung nicht verwendeter Agrarmittel zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Krise in ländlichen Gebieten, weniger physische Kontrollen in den Betrieben und eine Erhöhung der Vorschüsse von Direktzahlungen sowie Zahlungen für die ländliche Entwicklung.
Viele Redner bestanden jedoch darauf, dass dies nicht ausreiche, und forderten die Europäische Kommission auf, dringend weitere und gezielte Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich Marktmaßnahmen wie der privaten Lagerung und der Aktivierung der Krisenreserve.
Mehrere Europaabgeordnete kritisierten Kommissar Wojciechowski dafür, dass er über Haushaltsbeschränkungen sprach, während die Europäische Union mit einer derart »verheerenden« Krise konfrontiert ist. Einige von ihnen bestanden darauf, dass die EU-Agrarpolitik auch in der »Zeit nach COVID« eine angemessene langfristige Budgethilfe benötigt.
In zwei getrennten Briefen, die am 23. März 2020 an Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski und an die kroatische Landwirtschaftsministerin Marija Vučković gerichtet wurden, forderte der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Norbert Lins, dringend weitere Maßnahmen, um den EU-Landwirten zu helfen und eine Störung der Lebensmittelversorgung zu vermeiden.
Eine erste Diskussion über die Reaktion der Europäischen Union auf den COVID-19-Ausbruch mit Kommissar Wojciechowski fand bereits am 30. März 2020 während des Treffens der Koordinatoren der Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss statt.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.
#ForestChallenge, Green Deal und Biodiversität erhalten
Anlässlich des EarthDay ruft die UN-Environment gemeinsam mit verschiedenen Partnern zur #ForestChallenge auf
(HJG) Alle Menschen sind aufgefordert, ihre Verbindung zur Natur zu verdeutlichen, indem sie Bilder mit Bäumen und Wäldern auch zusammen mit Freunden und Familien posten. Das Bündnis Cities4Forests verpflichtet sich dann, für jedes der ersten 2.000 auf Facebook und Instagram veröffentlichten Bilder einen Baum zu pflanzen. Der Fotowettbewerb beginnt am 22. April 2020 - am #EarthDay in Zusammenarbeit mit dem Earthday-Netzwerk - und läuft bis zum 5. Juni 2020 - Weltumwelttag (#ForNature). Die Gewinner werden am 29. Juni 2020 - Internationaler Tag der Tropen bekannt gegeben.
Von der Leyen und Timmermans: Green Deal muss unser Kompass aus der Coronakrise sein
(HJG) EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in einer Videobotschaft am 28. April 2020 dazu aufgerufen, den europäischen Grünen Deal als Kompass aus der Coronakrise zu nutzen. »Jetzt, wo wir planen, Milliarden von Euro zu investieren, um unsere Wirtschaft und Arbeit wieder anzukurbeln, sollten wir nicht in alte umweltschädliche Gewohnheiten verfallen. (…) Der europäische Green Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie, um unsere Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen und unsere Lebensqualität zu verbessern« sagte von der Leyen. Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für den Green Deal, sprach mit Ministern aus etwa 30 Ländern beim 11. Petersberger Klimadialog unter Leitung von Bundesumweltministern Svenja Schulze über einen nachhaltigen Weg aus der Krise.
Timmermans hatte im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments in der vergangenen Woche betont, dass die Europäische Kommission entschieden am Green Deal festhalte – auch, um die europäische Wirtschaft widerstandsfähiger gegenüber künftigen Krisen zu machen.
»Als Europäische Kommission sind wir fest davon überzeugt, dass ein grüner Aufschwung möglich ist. (…) Wenn wir unsere Investitionskapazität nicht nutzen, um eine nachhaltige Wirtschaft zu schaffen, eine Wirtschaft, die zukunftsfähig ist auf der Grundlage des Green Deals, dann könnte die alte Wirtschaft mehr oder weniger wiederhergestellt werden – aber wir werden dann nicht die Mittel haben, sie in eine Wirtschaft zu wandeln, die die nächsten Krisen überstehen kann. Dann werden wir zweimal verlieren. Das halte ich für inakzeptabel, und das sollten wir um jeden Preis vermeiden.«
Mit dem europäischen Green Deal möchte die Europäische Kommission das gemeinsam mit den Mitgliedstaaten gesteckte Ziel erreichen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Der Green Deal zielt auf eine effizientere Ressourcennutzung durch den Übergang zu einer sauberen und kreislauforientierten Wirtschaft, den Artenschutz und den Kampf gegen die Umweltverschmutzung.
Biodiversität erhalten – Pandemien verhindern
(HJG) Pandemien wie die laufende COVID-19-Pandemie werden zunehmend mit der Exposition des Menschen gegenüber Wildtieren in Verbindung gebracht. Das European Policy Centre (EPC) gibt drei Empfehlungen für die Europäische Union, um in Zukunft naturbedingte Ursachen für ähnliche Krankheiten zu beseitigen. Zwar müsse der aktuelle Schwerpunkt auf der Behandlung von Kranken, der Verlangsamung der Ausbreitung des COVID-19 und der Stabilisierung der Wirtschaft liegen. Es bestehe jedoch auch die Notwendigkeit, die Ursachen zu verstehen und anzugehen, um ähnliche Pandemien in Zukunft zu vermeiden.
Eine der sehr wahrscheinlichen Grundursachen für COVID-19 ist die verstärkte Interaktion zwischen Mensch und Wildtieren, schreibt EPC. Neben dem Verzehr können potenzielle virale Spillovers auch durch physischen Kontakt mit Wildtieren und ihrer unmittelbaren Umgebung entstehen. Auch Entwaldung, die Zerstörung natürlicher Lebensräume oder der Verlust der biologischen Vielfalt - die wiederum durch Verstädterung, intensivierte Landwirtschaft, Bergbau und Abholzung entstehen können - bringen Menschen und Wildtiere einander näher und erleichtern so die Übertragung von Viren, heißt es in dem Artikel. Der illegale Handel mit gefährdeten Wildtieren - wie Schuppentiere, die in Afrika gejagt und als Nahrungsmittel oder Medizin auf asiatischen und vor allem chinesischen Märkten verkauft werden - könne als ein weiterer Grund für die zunehmende Exposition des Menschen gegenüber Wildtieren angesehen werden.
In Anerkennung der Tatsache, dass die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Wildtieren zunehmen, bleibe das Risiko von Pandemien eine ernsthafte Herausforderung für die Zukunft und erfordere eine stärkere Aufmerksamkeit der Europäischen Union. Dies werde noch durch die Tatsache unterstrichen, dass das »tödliche Arsenal« der Natur grenzenlos sei: Es gibt etwa 1,7 Millionen unbekannte Viren im Tierreich. Die Verbesserung und Eindämmung unnötiger Wechselwirkungen zwischen Mensch und Wildtieren werde daher von entscheidender Bedeutung sein, um das Auftreten neuer Pandemien zu verhindern. Die Europäische Union müsse über Maßnahmen nachdenken, die helfen, den Ausbruch ähnlicher Krankheiten in Zukunft zu verhindern. Beispielsweise sollten die Jagd, der Handel und der Konsum von Wildtieren weltweit weiter eingeschränkt werden. Es liege nicht nur im Interesse der Europäischen Union, sondern auch in ihrer Verantwortung, mit anderen Ländern zusammenzuarbeiten, heißt es in dem Artikel weiter. Um diese Ziele zu erreichen, sollte die Europäische Union im Rahmen ihres politischen Instrumentariums die folgenden Maßnahmen in Betracht ziehen:
- Die Europäische Union sollte ihre Entwicklungszusammenarbeit einschließlich finanzieller Hilfen dazu nutzen, die Jagd und den Verbrauch von Wildtieren, unhygienische Feuchtmärkte und die Zerstörung natürlicher Lebensräume in Entwicklungsländern zu beenden. Die Bereitstellung ausländischer Hilfe zur Beseitigung der naturbedingten Ursachen aktueller und potenzieller Pandemien müsse zu einem integralen Bestandteil der EU-Politik gegenüber Afrika werden.
- Die Europäische Union sollte ihre diplomatischen Bemühungen stärker darauf richten, die Einhaltung internationaler Naturschutzregeln, wie z. B. des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), zu gewährleisten. Sie sollte Außenhandelsabkommen (FTAs) speziell als ein Druckmittel zum weltweiten Schutz der Natur betrachten. Auch Konditionalitäten in Freihandelsabkommen sollten geprüft werden. Dies müsse auch in die anstehende neue Biodiversitätsstrategie einfließen.
- Die Europäische Union sollte bewerten, wie ihre Nachfrage nach Produkten und Rohstoffen zur weltweiten Verschlechterung der Ökosysteme beiträgt, und ihre Auswirkungen auf die Verringerung der Exposition des Menschen gegenüber wildlebenden Tieren verringern. Der europäische Green Deal und der neue Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft legten zu Recht nahe, dass die Europäische Union ressourceneffizienter werden müsse.
EU-Hilfen für den Sport
Unterstützung des Sportssektors durch die Europäische Union
(AV) Bei einer Videokonferenz am 21. April 2020 tauschten sich die EU-Sportminister Informationen über ihre Maßnahmen in der Corona-Krise aus. Im Fokus stand dabei, Athleten, Vereinen, Sportverbänden und -organisationen zu helfen, Arbeitsplätze in diesem Sektor zu unterstützen und die körperliche Aktivität unter den derzeitigen außergewöhnlichen Umständen zu fördern. Sowohl Spitzen- als auch Breitensport können aufgrund der bestehenden Kontaktverbote gar nicht mehr oder bestenfalls eingeschränkt ausgeführt werden. Dies hat schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen, aber auch weitreichende Auswirkungen auf das persönliche Leben der Menschen.
Die Europäische Kommission erläuterte ihre Instrumente und Ressourcen zur Unterstützung und forderte die Mitgliedstaaten auf, diese für den Sportsektor einzusetzen. Dazu gehören die Corona Crisis Investment Initiative (CRII), die Unterstützung zur Eindämmung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Notfällen (SURE) und der Vorübergehende Rahmen für staatliche Beihilfen. Auch das Programm Ersamus + (Sportkapitel) wird so flexibel wie möglich umgesetzt; Fristen für Projektanträge wurden verlängert. Die Europäische Woche des Sports, die bisher noch im September stattfinden soll, wird sich thematisch mit den Auswirkungen der Pandemie auf den Sportsektor beschäftigen.
Alle Mitgliedstaaten berichteten, dass in den letzten Wochen viele innovative online Angebote entwickelt worden seien. Kommerzielle Anbieter, aber auch Vereine oder Organisationen hätten ein breites Angebot für »Sport zu Hause« entwickelt. Auch von staatlicher Seite seien Programme ins Leben gerufen worden, die die Menschen motivieren sollten, zu Hause sportlich tätig zu sein. Der Ausbau von Online-Angeboten sowohl im Breiten- wie auch im Spitzensport wurde positiv bewertet. Auch nach Aufhebung der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sollte diese Entwicklung weiter gefördert werden.
Die Mitgliedstaaten begrüßten auch die Koordinierungsbemühungen der Kommission und brachten ihre Unterstützung für die #BeActiveAtHome-Initiative der Kommission zum Ausdruck.
Medienstaatsvertrag
Europäische Kommission übermittelt Bemerkungen zum deutschen Medienstaatsvertrag
(AV) Die Europäische Kommission hat überprüft, ob der Entwurf des deutschen Medienstaatsvertrages mit dem EU-Recht vereinbar ist und Deutschland ihre Bemerkungen mitgeteilt.
»Einige Bestimmungen des deutschen Vertragsentwurfs werfen Bedenken auf, ob sie mit EU-Recht vereinbar sind. Das EU-Recht schützt den freien Binnenmarkt für europäische Anbieter ebenso wie die Medienvielfalt«, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, am 28. April 2020 in Berlin. »Die Bemerkungen der Europäischen Kommission sind jedoch kein verfahrenstechnisches Hindernis für den Abschluss des Medienstaatsvertrags. Mit unseren Kommentaren wollen wir die Bundesländer anregen zu überlegen, wie der Vertragsentwurf besser mit unserem gemeinsamen EU-Recht in Einklang gebracht werden kann.«
Kritik übte Wojahn an der Vorgehensweise:
»Wir sehen mit einiger Sorge, dass die Mitgliedstaaten zunehmend mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften versuchen, Probleme von grenzüberschreitendem Ausmaß anzugehen. Das ist unseres Erachtens eine eher uneffektive Herangehensweise, um die europäischen Werte und eine vielfältige Medienlandschaft im Online-Umfeld zu fördern«, so Wojahn weiter.
»Die Regulierung von Plattformen wird auf europäischer Ebene angegangen. Die Kommission hat bereits angekündigt, bis Ende dieses Jahres ein Gesetzespaket für digitale Dienste vorzuschlagen, den sogenannten Digital Services Act. Hiermit werden die Verantwortlichkeiten großer Online-Plattformen im gesamten Binnenmarkt geklärt, auch mit Blick auf das Ziel, die Medienvielfalt zu fördern. Viele Medienunternehmen, auch aus Deutschland, haben bereits starkes Interesse an einer europäischen Lösung bekundet.«
In der Pressemitteilung wird bekräftigt, dass die Europäische Kommission voll und ganz das Ziel teile, das mit dem deutschen Entwurf des Medienstaatsvertrags verfolgt wird. Auch die Europäische Kommission setze sich für Medienvielfalt ein, online ebenso wie offline. Sowohl die E-Commerce-Richtlinie als auch die kürzlich überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) bekräftigen das Ziel des Medienpluralismus.
Im Vorfeld gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen Deutschland und der Europäischen Kommission bezüglich des Medienstaatsvertrages, die auch zukünftig noch diskutiert werden müssen.
(Quelle: Europäische Kommission, Vertretung in Deutschland)
Rechtsstaatlichkeit in Polen
Europäische Kommission kündigt neue Maßnahmen an
(KS) Am 23. April 2020 fand im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ein Austausch mit dem polnischen Justizminister Zbigniew Ziobro, dem Justizkommissar Didier Reynders, der kroatischen Ratspräsidentschaft und dem polnischen Beauftragten für Bürgerrechte Adam Bodnar zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen statt. Dabei standen die polnische Disziplinarordnung sowie die polnische Reaktion bzw. Akzeptanz gegenüber den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die derzeitigen Änderungen des Wahlrechts sowie das sog. »Maulkorbgesetz« im Mittelpunkt.
Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten äußerten sich hierbei sehr besorgt über die aus Ihrer Sicht stetig zunehmende Einflussnahme der Exekutive auf die Justiz in Polen, wobei insbesondere die jüngste Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichtshofs kritisiert wurde, die einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs zur Umsetzung einer (Vorab-)Entscheidung des EuGH zur Unabhängigkeit der neu eingerichteten Disziplinarkammer für »nichtig« erklärt. Die Entscheidung missachte den Vorrang des EU-Rechts und die Autorität des Europäischen Gerichtshofs.
Der für die Justiz zuständige Kommissar erklärte hierzu, das die Situation in Polen von der Europäischen Kommission, insbesondere im Hinblick auf die diesbezügliche Entwicklung nach der im April endenden Amtszeit der Präsidentin des polnischen obersten Gerichts genau beobachtet werde. Vorabentscheidungen des EuGH seien rechtsverbindlich und von allen Mitgliedstaaten zu befolgen. Sollte Polen den Beschluss des EuGH nach Ablauf der 30-tägigen Umsetzungsfrist nicht befolgen, werde daher ein Zwangsgeld verhängt werden. Hinsichtlich des sogenannten Maulkorbgesetzes werde die Europäische Kommission dagegen bereits in Kürze konkrete Maßnahmen ergreifen. Das polnische Parlament hatte im Januar ein Gesetz verabschiedet, dass Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung belegt, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters, einer Kammer oder eines Gerichts infrage stellen. Auch dürfen sich Richter danach nicht politisch betätigen.
Soweit von vielen Abgeordneten ebenfalls Bedenken gegen die in Polen für den 10. Mai 2020 anberaumten Präsidentschaftswahlen geäußert wurden, bestünden diese seitens der Europäischen Kommission ebenfalls, die Entscheidung, ob Wahlen verschoben werden oder nicht, liege jedoch bei den Mitgliedstaaten. Diese Entscheidung müsse jedoch Völker- und Verfassungsrechtskonform sowie im Einklang mit Art 2. des Vertrags über die Europäische Union (EUV) getroffen werden. Die Situation müsse gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union analysiert werden, wobei nicht nur die Wahl selbst, sondern auch die Wahlkampagne in den Blick genommen werden sollte.
Auch der polnische Beauftragte für Bürgerrechte äußerte Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Situation in Polen und machte auf die aus seiner Sicht bestehende Gefahr eines rechtlichen »Polix« aufmerksam, wobei Polen zwar weiterhin nominal Mitglied der Europäischen Union wäre, jedoch an Entscheidungen nicht mehr teilnehme. Soweit europäische Haftbefehle aus Polen nicht mehr ausgeführt würden, zeige dies das bereits erste Schritte in diese Richtung gemacht seien.
(Quelle: Videoübertragung des LIBE-Ausschuss)