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Newsletter vom 11. März 2020

In eigener Sache

Collage Fahnen und Außenansicht des Büros © Sächsische Staatskanzlei

Liebe Leserinnen und Leser,

aufgrund der aktuellen Coronavirus-Lage finden im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel zunächst bis zum 19. April 2020 generell keine öffentlichen Veranstaltungen oder Besuche statt.

Ihr Team im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel

Coronavirus

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Neue Schlussfolgerungen der EU-Ratspräsidentschaft zur weiteren Vorgehensweise

(GH/Praktikantin Clarissa Witschorkäwitsch) Der Europäische Rat diskutierte in einer von der kroatischen Ratspräsidentschaft kurzfristig anberaumten Video-Konferenz am 10. März 2020 weitere Schritte zum Umgang mit der zunehmenden Ausbreitung des Corona-Virus. Hauptpunkt war die Einigung auf eine stärkere Zusammenarbeit auf EU-Ebene, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Dazu soll eine enge Abstimmung mit der Europäischen Kommission sowie ein täglicher Austausch der zuständigen Gesundheits- und Innenminister der Mitgliedsstaaten stattfinden. Der Europäischen Kommission soll insbesondere die Aufgabe zukommen, wirtschaftliche Entwicklungen zu beobachten, zu bewerten und gegebenenfalls die notwendigen Initiativen zu ergreifen.

Gegenstand der Diskussion waren vier Bereiche, die zunächst als wichtige Prioritäten gelten, nach denen gehandelt werden soll:

Eindämmung der Ausbreitung des Virus:
Die Mitgliedstaaten betonten, dass die Gesundheit der europäischen Bürger erste Priorität haben müsse. Zu ergreifende Maßnahmen sollen angemessen und geeignet sein sowie im Einklang mit wissenschaftlichen und medizinischen Ratschlägen stehen, damit tiefgreifende Folgen für die Gesellschaft weitestgehend eingedämmt werden können. Hierzu müsse insbesondere der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten beachtet werden.

Versorgung mit medizinischer Ausrüstung:
Um Versorgungsengpässe insbesondere mit Schutzausrüstungen zu vermeiden, soll die Europäische Kommission den Bedarf und die Verfügbarkeit in enger Zusammenarbeit mit der Industrie analysieren und überwachen. Als Instrument soll auch die europäische Katastrophenhilfe »rescEU« zum Einsatz kommen. Das ordnungsgemäße Funktionieren des EU-Binnenmarktes dürfe dabei nicht unrechtmäßig beeinträchtigt werden.

Förderung der Forschung für Impfstoffe:
Die von der Kommission bereits bereitgestellten 140 Mio. Euro für 17 Projekte zur Forschung an Impfstoffen sollen zügig zum Einsatz kommen.

Bekämpfung sozio-ökonomischer Folgen:
Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen sollen verstärkt Instrumente nutzen, die zur Minderung der sozio-ökonomischen Folgen, die die Verbreitung des Corona-Virus mit sich bringt, notwendig sind. Dazu gehört auch die flexible Anwendung der EU-Beihilferegelungen besonders zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), um deren Liquidität aufrechtzuerhalten. Dazu müsse u. U. ein Stabilitäts- und Wachstumspakt erwogen werden.

Für den 26./27. März 2020 ist schon der nächste Gipfel des Europäischen Rats geplant, wo die weitere Vorgehensweise diskutiert und die nächsten Schritte beschlossen werden sollen.

(Quelle: Rat der Europäischen Union)

Europäische Kommission stellt neue Maßnahmen zur weiteren Vorgehensweise vor

(GH) Die Europäische Kommission hat noch am 10. März 2020 im Anschluss an die Video-Konferenz des Europäischen Rates vom selben Tag (siehe Beitrag zu Schlussfolgerungen des Europäischen Rates) ihre Maßnahmen zu den dort beschlossenen Aktionen vorgestellt. Sie sollen laut Kommissionspräsidentin von der Leyen besonders dazu dienen die Ausbreitung des Virus einzudämmen, betroffenen Personen zu helfen aber auch wirtschaftliche Schäden zu begrenzen. Es handelt sich dabei um folgende konkrete Maßnahmen:

  • Zusammenarbeit:
    Im Bereich der Zusammenarbeit soll nun eine tägliche Telefonkonferenz mit den zuständigen Gesundheits- und Innenministern stattfinden. Weiterhin wird ein Team aus Epidemieologen und Virologen der Mitgliedsstaaten zusammengestellt, nach dessen Weisungen gehandelt werden soll.
  • Forschung:
    Die Europäische Kommission hat bereits 140 Mio. Euro in die gezielte Forschung zu Impfstoffen, Diagnose und Behandlung des Coronavirus gezahlt.
  • Schutzausrüstungen:
    Es wird eine Bestandsaufnahme der Europäischen Kommission von vorhandenen Schutz- und Atemschutzgeräten, sowie die Feststellung der Produktions- und Betriebskapazitäten zum Herstellen der Schutzausrüstung geben.
  • Wirtschaft:
    Die Europäische Kommission schlägt vor mithilfe einer Investitionsinitiative die finanziellen Mittel zur Bekämpfung des Virus zu steigern. Hierfür fordert sie noch nicht in Anspruch genommene EU-Mittel (beispielsweise aus Vorfinanzierungen) im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds von den Mitgliedsstaaten zurück. Mithilfe der Instrumente der Kofinanzierung ist nun angedacht, aus 7,5 Mrd. Euro rund 18 Mrd. Euro freizusetzen. Mit dieser Summe sollen die nationalen Gesundheitssysteme, besonders betroffene Arbeitsmärkte sowie kleine und mittlere Unternehmen direkt unterstützt werden. Für dieses Verfahren bedarf es jedoch der Änderung der Dachverordnung, was nun von der Europäischen Kommission als Änderungsvorschlag kommen soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

Migration

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Suche nach Lösungen für Migranten und unbegleitete Kinder auf griechischen Inseln

(AV) Bei einem Treffen mit dem griechischen Migrationsminister Panagiotis Mitarachis hat die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson am 12. März 2020 in Athen darüber beraten, wie die EU-Kommission gemeinsam mit Griechenland, anderen EU-Mitgliedstaaten und internationalen Partnern die Lage der Migranten und Geflüchteten in Griechenland verbessern kann. Gemeinsam mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den griechischen Behörden wird die EU-Kommission Geflüchteten, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten, finanzielle Unterstützung für die Integration nach ihrer Rückkehr vor Ort anbieten.

Dieses Angebot, bei dessen Umsetzung auch die europäische Grenzschutzagentur mithelfen wird, soll für einen Monat gelten. Die EU-Kommissarin schätzt, dass damit rund 5000 Geflüchtete zurückgeführt werden können. Darüber hinaus wird die EU-Kommission im Mai mit den Mitgliedstaaten und UNICEF eine Konferenz organisieren, um eine gemeinsame Lösung für minderjährige Migranten zu finden. Sieben Mitgliedstaaten haben sich bereit erklärt, bereits jetzt 1600 Kinder aufzunehmen.

»Was die Migration anbetrifft, sind wir sehr viel besser vorbereitet als in 2015, aber noch nicht gut genug. Wir haben immer noch keine gemeinsame europäische Asyl-und Migrationspolitik«, sagte die Kommissarin auf der Pressekonferenz in Athen. Den neuen Gesetzesvorschlag dazu werde die Kommission nach Ostern vorlegen.

Hintergrund:

Auf den griechischen Inseln befinden sich derzeit mehr als 42.000 Migranten und Geflüchtete, darunter rund 5.500 unbegleitete Minderjährige.

Die Kommission hat Griechenland kontinuierlich dabei unterstützt, die Migration zu bewältigen. In diesem Zusammenhang wurden über 2,23 Mrd. Euro bereitgestellt und Mitarbeiter europäischer Agenturen und der Kommission nach Griechenland entsandt, um das Land beim Grenzmanagement, bei Asyl- und Rückführungsverfahren, in technischen Durchführungsfragen sowie bei der operativen Planung und Koordinierung zu unterstützen.

Letzte Woche kündigte die Kommission zusätzliche finanzielle Mittel für Griechenland in Höhe von bis zu 700 Mio. Euro an, um das Grenz- und Migrationsmanagement, erweiterte operative Einsätze der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen sowie die Einführung des Katastrophenschutzverfahrens zu unterstützen.

Finanzpolitik

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Nach wie vor große regionale Unterschiede in der Europäische Union

(JB) Am 5. März 2020 hat das Europäische Statistikamt, Eurostat, die neuesten Zahlen zum regionalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf für das Jahr 2018 veröffentlicht.

EU-weit reichte das regionale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2018 von 30 Prozent des EU-Durchschnittswerts in der französischen Übersee-Region Mayotte bis zu 263 Prozent in Luxemburg.

Die Regionen mit dem höchsten BIP pro Kopf waren 2018 nach Luxemburg (263 Prozent), der Süden (225 Prozent) und Osten und Midland (210 Prozent) in Irland, die Brüsseler Region (203 Prozent) in Belgien, Hamburg in Deutschland (197 Prozent) und Prag in Tschechien (192 Prozent). 20 Prozent der EU-Bevölkerung und 32 Prozent des EU-BIP entfallen auf 39 Regionen, in denen das BIP pro Kopf bei mindestens 128 Prozent des EU-Durchschnitts liegt.

Im Gegensatz dazu lagen nach der französischen Übersee-Region Mayotte (30 Prozent) die drei Regionen mit dem niedrigsten Prozentsatz in Bulgarien: Nordwestbulgarien (34 Prozent), Nördliches Mittelbulgarien (35 Prozent) und Südliches Mittelbulgarien (36 Prozent). 21 Prozent der EU-Bevölkerung und 12 Prozent des EU-BIP entfallen auf 57 Regionen mit einem BIP pro Kopf von höchstens 67 Prozent des EU-Durchschnitts.

Sowohl für Sachsen als Ganzes mit 93 Prozent als auch die NUTS-2 Regionen blieb der Index gegenüber 2017 unverändert. Danach lagen Leipzig bei 98 Prozent, Dresden bei 95 Prozent und Chemnitz bei 88 Prozent.

Die Werte der anderen ostdeutschen Regionen (in Klammern: 2017) sehen wie folgt aus: Berlin: 122 Prozent (118), Brandenburg: 88 Prozent (87 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern: 84 Prozent (83 Prozent), Sachsen-Anhalt: 86 Prozent (85 Prozent) und Thüringen: 89 Prozent (90 Prozent).

Pflanzenschutzmittel

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Aussprache zu Pflanzenschutzmitteln im ENVI-Ausschuss des Europäischen Parlaments

(HJG) In der Sitzung am 5. März 2020 führte der ENVI-Ausschuss (Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) des Europäischen Parlaments eine Aussprache zum Sonderbericht Nr. 5/2020 des Europäischen Rechnungshofes zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sowie zum Entwurf der REFIT-Bewertung von Rechtsvorschriften über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Höchstgehalte an PSM-Rückständen.

Die Abgeordneten begrüßten die Bemühungen zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; kritisierten jedoch:

  • die PSM-Belastung von Importen,
  • die mangelnde Verfügbarkeit von risikoärmeren PSM-Alternativen,
  • zu wenig unabhängige Beratungsstellen für Anwender sowie
  • unzureichend harmonisierte Risikoindikatoren.

Die Europäische Kommission (u. a. Direktorin Sabine Jülicher, Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit), begrüßte den Bericht des Europäischen Rechnungshofes und kündigte an, die Aussagen des Sonderberichts des Europäischen Rechnungshofes zusammen mit den Ergebnissen des REFIT-Verfahrens und des 2. Berichts der Nachhaltigkeitsrichtlinie vor dem Hintergrund der Farm to Fork Strategie und des Europäischen Grünen Deals zu berücksichtigen.

Weiterhin werden die Mitgliedstatten als zuständig für die Umsetzung des Rechtsrahmens herausgestellt.

Gleichstellungsstrategie

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Europäische Kommission stellt Gleichstellungsstrategie 2020-2025 vor

(KS) Die Europäische Kommission hat am 5. März 2020 ihre Gleichstellungstrategie für die Jahre 2020-2025 veröffentlicht und damit für diesen Zeitraum die politischen Ziele und zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter festgelegt. Zugleich folgt daraus die Verpflichtung zu gewährleisten, dass die Europäische Kommission die Gleichstellungsperspektive in alle Politikbereiche der Europäischen Union einbeziehen wird.

Ausgangspunkt ist dabei der Umstand, dass geschlechtsbedingte Unterschiede insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Bezahlung, Pflege und Renten auch weiterhin fortbestehen und die Strategie daher dem Umstand Rechnung trägt, dass bisher keinem der Mitgliedstaaten die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern gelungen ist und entsprechende Fortschritte nur langsam erzielt werden.

Die Strategie enthält zum einen gezielte Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen der Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt und Geschlechterstereotypen, der vollständigen Teilhabe und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie der Erreichung einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen und Politik. Zum anderen solle das Gender Mainstreaming gefördert werden. Die Europäische Kommission beabsichtigt hierzu die Geschlechterperspektive systematisch in allen EU-Politikbereichen in alle Phasen der Politikgestaltung einzubeziehen.

Konkret beabsichtig die Europäische Kommission u. a. rechtliche Maßnahmen vorzuschlagen, um Gewalt gegen Frauen unter Strafe zu stellen, wobei weitere Maßnahmen insbesondere in den Bereichen sexuelle Belästigung, Missbrauch von Frauen und Genitalverstümmelung bei Frauen erfolgen sollen. Ergänzend soll Ende des Jahres eine Opferrechtsstrategie vorgelegt werden, welche die Bedürfnissen der Opfer geschlechtsbezogener Gewalt, einschließlich häuslicher Gewalt einbeziehen werde. Auch soll der ebenfalls für Ende des Jahres angekündigte Vorschlag zum Gesetz über digitale Dienste, Maßnahmen enthalten um Online-Plattformen in die Bekämpfung illegale Aktivitäten und Gewalt gegen Frauen im Internet einzubeziehen.

Im Hinblick auf die Entgelttransparenz hat die Europäische Kommission zeitgleich mit der Strategie eine öffentliche Konsultation zu den von ihr angestrebten Legislativmaßnahmen gestartet. Die Initiative sieht dabei obligatorische Maßnahmen wie das Recht des Personals auf Information, Lohnberichterstattung und/oder Lohnprüfung vor sowie gleichfalls Mechanismen, die eine angemessene Durchsetzung der ausgewählten Maßnahmen gewährleisten. Mögliche nicht-legislative Maßnahmen könnten zudem den weiteren Austausch bewährter Praktiken, Auslegungshilfen zur Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs und/oder gezielte Sensibilisierungskampagnen zum Thema gleiche Lohnrechte umfassen.

Zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen sollen neben einer EU-weiten Kommunikationskampagne, Maßnahmen zur stärkeren Einbeziehung von Frauen bei der Entwicklung Künstlicher Intelligenz ergriffen werden, sowie Algorithmen die zu geschlechterspezifischer Diskriminierung beitragen, begrenzt bzw. verhindert werden.

Auch werde die Europäische Kommission verstärkt die Durchsetzung und Umsetzung der EU-Standards für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in den Mitgliedstaaten vorantreiben.

Zur Umsetzung der Maßnahmen und Ziele wird die Europäische Kommission eine Task-Force für Gleichheitspolitik errichten, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Kommissionsdienststellen sowie des Europäischen Auswärtigen Dienstes zusammensetzen und die Aufgabe haben wird, die durchgängige Berücksichtigung der Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, auf operativer und technischer Ebene sicherzustellen. Daneben existiert mit der Malteserin Helena Dalli erstmals ein für Gleichstellungsfragen zuständiges Kommissionsmitglied mit eigenständigem Ressort.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäische Kommission)

EU-Afrika Strategie

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Vorschlag für die neue EU-Afrika-Strategie

(AV) Die Kommission und der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik haben am 9. März 2020 die Grundlage einer neuen Strategie mit Afrika vorgeschlagen.

Ziel ist eine verstärkte Zusammenarbeit in fünf Schlüsselbereichen: grüne Wende, digitaler Wandel, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung, Frieden und Governance, Migration und Mobilität. Gestützt auf diese Mitteilung wird die EU Gespräche mit afrikanischen Partnern führen, um auf dem Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union im Oktober 2020 eine gemeinsame Strategie zu verabschieden.

Die verstärkte Zusammenarbeit bei den Partnerschaften in den heute vorgeschlagenen Bereichen wird sich auf einen ständigen Dialog mit den afrikanischen Partnern stützen, der im Vorfeld des nächsten EU-AU-Gipfels im Oktober 2020 in Brüssel fortgesetzt werden soll und sich mit den gemeinsamen strategischen Prioritäten für die kommenden Jahre befassen wird.

In der Mitteilung wird vorgeschlagen, dass die EU mit Afrika partnerschaftlich bei folgenden Maßnahmen zusammenarbeitet:

  • Maximierung des Nutzens der grünen Wende bei gleichzeitiger Minimierung der Gefahren für die Umwelt im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris;
  • Beschleunigung des digitalen Wandels auf dem Kontinent;
  • deutliche Aufstockung ökologisch, sozial und finanziell nachhaltiger und klimaresilienter Investitionen; Förderung der Investitionsmöglichkeiten durch den verstärkten Einsatz von innovativen Finanzierungsmechanismen und die Stärkung der regionalen und kontinentalen Wirtschaftsintegration, insbesondere durch das afrikanische kontinentale Freihandelsabkommen;
  • Stärkung der Attraktivität für Investoren durch Unterstützung afrikanischer Staaten bei der Annahme von Strategien und Regulierungsreformen, die das Unternehmensumfeld und das Investitionsklima verbessern, u. a. durch die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen;
  • rasche Verbesserung des Lernens, der Kenntnisse und Fähigkeiten, der Kapazitäten für Forschung und Innovation, insbesondere von Frauen und Jugendlichen, Schutz und Stärkung der sozialen Rechte und Unterbindung von Kinderarbeit;
  • Anpassung und Vertiefung der EU-Unterstützung für die afrikanischen Friedensbemühungen durch eine stärker strukturierte und strategische Form der Zusammenarbeit mit Schwerpunkt auf den besonders bedürftigen Regionen;
  • Einbeziehung der verantwortungsvollen Staatsführung, der Demokratie, der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Gleichstellung der Geschlechter in die Maßnahmen und Zusammenarbeit.
  • Sicherstellung der Resilienz durch Verknüpfung von humanitären, entwicklungspolitischen, friedens- und sicherheitspolitischen Maßnahmen in allen Phasen des Konflikt- und Krisenzyklus
  • Gewährleistung einer ausgewogenen, kohärenten und umfassenden Partnerschaft für Mobilität und Migration;
  • Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung und des multilateralen Systems, wobei die Vereinten Nationen im Mittelpunkt stehen.

Hintergrund:

Am 27. Februar 2020 fand die 10. Sitzung der Europäischen Kommission und der Kommission der Afrikanischen Union in Addis Abeba statt, auf der die künftige Zusammenarbeit in den oben genannten Bereichen erörtert wurde. Eine weitere wichtige Gelegenheit zur Konsultation der afrikanischen Partner wird das AU-EU-Ministertreffen der Außenminister beider Kontinente im Mai bieten.

Den Vorschlägen liegen die Verpflichtungen zugrunde, die auf dem 5. Gipfeltreffen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union in Abidjan eingegangen wurden. Zu den seither erzielten Fortschritten gehört die Gründung der Allianz Afrika-Europa für nachhaltige Investitionen und Arbeitsplätze im Jahr 2018, von der eine Stärkung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen durch nachhaltige Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen gefordert wird. Ein wichtiger Meilenstein war auch der Abschluss der Vereinbarung zwischen der AU und der EU über Frieden, Sicherheit und Staatsführung im Jahr 2018, mit der die Zusammenarbeit in diesen Bereichen vertieft wurde.

Europäisches Jahr der Schiene

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Europäische Kommission schlägt vor, 2021 zum »Europäischen Jahr der Schiene« zu erklären

(CL) Die Europäische Kommission hat am 4. März 2020 dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Beschlussvorschlag unterbreitet mit dem Ziel, das Jahr 2021 zum »Europäischen Jahr der Schiene« zu erklären. Mit Veranstaltungen, Kampagnen und Initiativen solle Werbung für die Schiene als ein nachhaltiger, innovativer und sicherer Verkehrsträger gemacht werden. Zudem solle dieses Europäische Jahr dazu beitragen, die Ziele des europäischen Green Deals im Verkehrssektor zu erreichen, da ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union derzeit durch den Verkehr verursacht würden. Diese sollen bis 2050 um 90 Prozent reduziert werden.

Als einer der nachhaltigsten und sichersten Verkehrsträger werde die Bahn eine wichtige Rolle im europäischen Mobilitätssystem der Zukunft spielen, so die Europäische Kommission. Sie sei nicht nur umweltfreundlich und energieeffizient, sondern auch der einzige Verkehrsträger, der seine CO2-Emissionen seit 1990 fast ununterbrochen senken konnte, während das Beförderungsvolumen gleichzeitig zugenommen hat.

Eine weitere Begründung, das kommende Jahr als »Europäisches Jahr der Schiene« vorzuschlagen, liege in der Tatsache begründet, dass 2021 das erste volle Jahr sein werde, in dem die im Rahmen des vierten Eisenbahnpakets beschlossenen Vorschriften in der gesamten Europäischen Union umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus stünden 2021 für die Eisenbahn eine Reihe von Jubiläen an: 20. Jahrestag der ersten EU-Richtlinie über einen Verkehrsbinnenmarkt, 100. Jahrestag der Gründung des Internationalen Eisenbahnverbands (UIC), 175-jähriges Bestehen der ersten Eisenbahnverbindung zwischen zwei EU-Hauptstädten (Paris-Brüssel) sowie 40 Jahre TGV, 30 Jahre ICE und nicht zuletzt 25 Jahre Eurostar und Kanaltunnel.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission, das Jahr 2021 der Eisenbahn zu widmen, muss noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union angenommen werden.

Wirtschaftspolitik

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Europäische Kommission legt neue Strategie für kleine und mittlere Unternehmen vor

(CL) Die Europäische Kommission hat am 10. März 2020 neben einer neuen Industriestrategie ihre Strategie zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Form einer Mitteilung vorgelegt.

Mit der Strategie sollen kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, eine Vorreiterrolle beim doppelten Übergang der Europäischen Union hin zu einer nachhaltigen und zu einer digitalen Wirtschaft übernehmen. Zum Aufbau der von den kleinen und mittleren Unternehmen zur Bewältigung des doppelten Übergangs benötigten Kapazitäten wird die Europäische Kommission die Arbeit des Enterprise Europe Network (EEN) durch die Bereitstellung spezieller Nachhaltigkeitsberater verbessern. Zudem plant sie die Einrichtung von Zentren für digitale Innovation in allen Regionen Europas, damit kleine und mittlere Unternehmen in die Lage versetzt werden, digitale Innovationen zu integrieren. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten für die Tätigkeit von Freiwilligen und für Schulungen auf dem Gebiet der digitalen Technologien geschaffen werden.

Weitere Ziele der Kommissionsstrategie sind neben dem Abbau regulatorischer und praktischer Hürden die Gewährleistung einer prompten Bezahlung, insbesondere durch die Einrichtung einer neuen virtuellen Beobachtungsstelle, durch die eine alternative Streitbeilegung ermöglicht werden soll. Damit kleine und mittlere Unternehmen in Europa leichter an die Börse gehen können, wird die Europäische Kommission im Rahmen des KMU-Finanzierungsfensters von »InvestEU« auch einen Fonds für den Börsengang (IPO - Initial Public Offering) von kleinen und mittleren Unternehmen unterstützen.

Zur Förderung des Unternehmertums von Frauen will die Europäische Kommission Investitionen in Unternehmen und Fonds ankurbeln, die von Frauen geleitet werden. Darüber hinaus fordert die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass den Unternehmen zentrale Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Europäische Kommission plant zudem zusammen mit den Mitgliedstaaten die Erarbeitung einen so genannten »EU Start-up-Nations Standard«, der dazu dienen soll, bewährte Verfahren auszutauschen und zu übernehmen, um High-Tech-KMU und Start-ups ein schnelleres Wachstum zu ermöglichen.

Zur Sicherung des politischen Rückhalts für diese Maßnahmen soll ein hochrangiger »KMU-Beauftragter der Europäischen Union« für eine enge Partnerschaft und Abstimmung mit den Mitgliedstaaten im Wege nationaler KMU-Beauftragter sowie mit den regionalen und lokalen Behörden sorgen.

Europäische Kommission legt eine neue Industriestrategie vor

(CL) Die Europäische Kommission hat am 10. März 2020 neben ihrer Strategie zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auch ihre neue Strategie zur Förderung der europäischen Industrie in Form einer Mitteilung vorgelegt. Damit hat sie ihre Ankündigung wahrgemacht, in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit ihre wesentlichen politischen Strategien zu veröffentlichen. Als herausragend ist hier sicherlich der bereits vorgestellte Grüne Deal anzusehen, der wie eine Art Überbau über den anderen Strategien stehen und wirken soll.

Die neue Industriestrategie beruht unter anderem auf folgenden Elementen:

  • Einem Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Wahrung der technologischen Unabhängigkeit, zur Förderung weltweit gleicher Wettbewerbsbedingungen, zur besseren Bekämpfung des Diebstahls geistigen Eigentums und zur Anpassung des Rechtsrahmens an den ökologischen und digitalen Wandel.
  • Des Weiteren soll mit einer fortlaufenden Überprüfung der EU-Wettbewerbsvorschriften, unter anderem mit der derzeitigen Bewertung der Vorschriften im Bereich der Fusionskontrolle und der Eignungsprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen, dafür gesorgt werden, dass der rechtliche Rahmen seinen Zweck in einer zunehmend digitalen Wirtschaft erfüllt.
  • Neben der bestmöglichen Nutzung des EU-Instrumentariums handelspolitischer Schutzmechanismen will die Europäische Kommission bis Mitte 2020 ein Weißbuch annehmen, das sich mit den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im Binnenmarkt sowie mit dem ausländischen Zugriff auf öffentliche Aufträge in der Europäischen Union und auf EU-Mittel befasst. Die Frage der ausländischen Subventionen wird in einem Vorschlag für einen Rechtsakt behandelt werden, der 2021 vorgelegt werden soll.
  • Umfassende Maßnahmen zur Modernisierung und Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, Unterstützung des Bereichs nachhaltige und intelligente Mobilität, Förderung der Energieeffizienz und Gewährleistung einer ausreichenden und konstanten Versorgung mit kohlenstoffarmer Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen.
  • Stärkung der industriellen und strategischen Autonomie Europas durch die Sicherung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen mithilfe eines Aktionsplans für kritische Rohstoffe und Arzneimittel auf der Grundlage einer neuen EU-Arzneimittelstrategie, indem die Entwicklung strategischer digitaler Infrastrukturen und Schlüsseltechnologien unterstützt wird.
  • Eine Allianz für sauberen Wasserstoff, um die Dekarbonisierung der Industrie zu beschleunigen und die führende Rolle der Industrie zu erhalten, gefolgt von Allianzen für emissionsarme Industrien sowie für industrielle Clouds, Plattformen und Rohstoffe.
  • Weitere Rechtsvorschriften und Leitlinien für ein umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen.

Darüber hinaus plant die Europäische Kommission bis September 2020 die Einrichtung eines »Industrieforums«, das sie bei der Analyse der Risiken und Bedürfnisse verschiedener industrieller Ökosysteme beraten soll. Außerdem soll an den jährlich veranstalteten Industrietagen der Europäischen Kommission (»Industry Days«) festgehalten werden.

Europäische Kommission legt neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil der neuen Industriestrategie und des Grünen Deals vor

(CL) Die Europäische Kommission hat am 11. März 2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft »Ein neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft - Für ein saubereres und wettbewerbsfähigeres Europa« inkl. Anhang (nur in Englisch verfügbar) vorgestellt. Der Aktionsplan ist Teil der zuvor am 10. März 2020 vorgelegten neuen Industriestrategie der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission erachtet ihn als einen der wichtigsten Bausteine des europäischen Grünen Deals und enthält Vorschläge für Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken sollen, mit dem Ziel, diese länger zu nutzen, leichter wiederzuverwenden, zu reparieren und zu recyceln. Weitere Ziele sind zudem weniger Verpackungen und die Vermeidung von Abfall. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission baut auf den EU-Initiativen seit 2015 auf und konzentriert die Gestaltung und Produktion von Produkten. Grundlegendes Ziel ist es, dass genutzte Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben.

Der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält folgende Maßnahmen:

  • Nachhaltige Produkte als Norm in der Europäischen Union: Vorlage von Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik durch die Europäische Kommission, um sicherzustellen, dass in der Europäischen Union in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Gleichzeitig soll die Verwendung von Einwegprodukten eingeschränkt werden.
  • Stärkung der Position der Verbraucher: Die Verbraucher sollen Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können.
  • Konzentration auf Branchen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht: Elektronik und IKT, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude sowie Lebensmittel.
  • Vermeidung von Abfall: Der Schwerpunkt soll darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Europäische Kommission will die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der Europäischen Union und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.

Neben zustimmenden Äußerungen beispielsweise aus dem Europäischen Parlament gab es auch kritische Stimmen, wie beispielsweise von der Deutschen Industrie und Handelskammer.

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