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Newsletter vom 24. April 2019

Digitalisierung

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Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und digitale Kompetenzen: Europäisches Parlament billigt Finanzierung digitaler EU-Projekte

(AV) Das Europäische Parlament billigte am 17. April 2019 den Vorschlag zur Finanzierung digitaler EU-Projekte für 2021-2027 in den Bereichen Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit und digitale Kompetenzen.

Das Programm »Digitales Europa« ist ein neues 9,2 Mrd. Euro schweres Finanzierungsprogramm, dessen Ziel es ist, sicherzustellen, dass alle Europäer über die Kompetenzen und die Infrastrukturen verfügen, die sie benötigen, um die wachsenden digitalen Herausforderungen im Privat- und Geschäftsleben, zu bewältigen.

Es ist Teil einer Strategie zur Weiterentwicklung des technologischen Potenzials des digitalen Binnenmarkts und könnte nach Angaben der Europäischen Kommission der EU-Wirtschaft jedes Jahr 415 Mrd. Euro sowie vier Millionen Arbeitsplätze bringen und gleichzeitig die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union stärken.

Das Budget würde beispielsweise dafür verwendet, kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Verwaltungen zu unterstützen, Technologien häufiger und besser zu nutzen, strategisch wichtige Bereiche wie Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz und Cybersicherheit abzudecken.

Fünf Schwerpunktbereiche des Programms »Digitales Europa«:

  • 2,7 Mrd. Euro für Hochleistungsrechner (Supercomputer),
  • 2,5 Mrd. Euro für künstliche Intelligenz,
  • 2,0 Mrd. Euro für Cybersicherheit,
  • 700 Mio. Euro für digitale Kompetenzen,
  • 1,3 Mrd. Euro für die Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien

(Quelle: Europäisches Parlament)

Entwicklungspolitik

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Europäische Union ist auch 2018 weltweit größter Geber von Entwicklungshilfe

(AV) Die Europäische Union ist mit 74,4 Mrd. Euro auch 2018 der weltweit wichtigste Akteur in der Entwicklungszusammenarbeit gewesen. Dies geht aus einem Bericht des OECD-Ausschusses für Entwicklungshilfe (OECD-DAC) hervor, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) am 10. April 2019 veröffentlicht hat.

Die gemeinsamen Hilfsgelder von Europäischer Union und ihren Mitgliedstaaten beliefen sich auf 74,4 Mrd. Euro – mehr als die Hälfte der weltweiten Entwicklungsanstrengungen. Dies ist ein leichter Rückgang gegenüber 75,5 Mrd. Euro im Jahr 2017. Mehr Details finden Sie in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Institutionen

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Europawahl: Online-Plattformen gehen verstärkt gegen Desinformation vor

(AV) Nach Ansicht der Europäischen Kommission gehen Facebook, Google und Twitter im Vorfeld der Europawahlen verschärft gegen falsche und irreführende Informationen vor. Das würden die jüngsten Berichte der drei Online-Plattformen zeigen, die die Europäische Kommission am 23. April 2019 veröffentlicht hat.

Insbesondere gebe es weitere Fortschritte bei der Kenntlichmachung von politischer Werbung. Zugleich mahnt die Europäische Kommission einen besseren Informationsaustausch von Methoden und Daten zu gefälschten Konten an, um Forschern und Faktencheckern die Bewertung von Online-Desinformation zu erleichtern. Die drei Unternehmen hatten vergangenes Jahr einen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation unterzeichnet und sich verpflichtet, monatlich über ihre Maßnahmen vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 zu berichten.

Justiz

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Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament beschließen Reform des Vertragsrechts

(SD) Das aus den Richtlinien zum Warenhandel und zur Bereitstellung digitaler Inhalte bestehende Vertragsrechtspaket ist ein weiteres wichtiges Gesetzgebungsvorhaben, das in der zu Ende gehenden Legislaturperiode noch abgeschlossen werden konnte. Beide Richtlinien hatte das Europäische Parlament in der Fassung der in den Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union geeinigten Kompromisstexte Ende März angenommen. Die Mitgliedstaaten stimmten im Rat der Europäischen Union am 15. April 2019 ebenfalls zu, so dass die Richtlinien nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten werden.

Die Richtlinie über den Warenhandel wird die geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ersetzen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie soll alle Verkäufe von Waren an Verbraucher sowohl im stationären als auch im Online-Handel oder im Fernabsatz erfassen. Zudem soll er sich auf sogenannte Waren mit digitalen Elementen (wie »intelligente« Kühlschränke oder Smartuhren) erstrecken. Für derartige Waren wird der Verkäufer verpflichtet, während eines Zeitraums, den der Verbraucher je nach Art und Zweck des Produkts vernünftigerweise erwarten kann, Aktualisierungen bereitzustellen. Vorgesehen ist ein Gewährleistungszeitraum von zwei Jahren und eine Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe von einem Jahr (mit einer mitgliedstaatlichen Regelungsoption für zwei Jahre). Bei den Abhilferechten des Verbrauchers bei Vertragswidrigkeit sollen Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung Vorrang vor Preisminderung oder Vertragsauflösung und Kaufpreisrückzahlung haben.

Die zweite Richtlinie betrifft Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern für die Bereitstellung digitaler Inhalte und erfasst Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden (z. B. Musik, Online-Videos usw.), Dienstleistungen, die die Erstellung, Verarbeitung oder Speicherung von Daten in digitaler Form ermöglichen (z. B. Cloud-Speicherung), Dienstleistungen, die den Austausch von Daten ermöglichen (z. B. Facebook, YouTube usw.) sowie alle dauerhaften Datenträger, die ausschließlich der Übermittlung digitaler Inhalte dienen (z. B. DVDs). Diese Richtlinie wird auch für Nutzer gelten, die ihre Gegenleistung in Form von Daten erbringen. Die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers wird ein Jahr und die Gewährleistungsfrist mindestens zwei Jahre betragen. Bei fortlaufenden Bereitstellungen werden die Beweislast und die Gewährleistungsfrist für den Zeitraum der Vertragsdauer beim Anbieter liegen.

(Quellen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament beschließen EU-Urheberrechtsreformpaket

(SD) Das aus zwei Richtlinien bestehende Urheberrechtsreformpaket hat seine letzte Hürde genommen. Nachdem das Europäische Parlament die im Trilog mit dem Rat der Europäischen Union vorläufig geeinigten Kompromisstexte der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt und der Richtlinie über die Wahrnehmung von Urheberrechten bei bestimmten Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und bei der Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (SatCabRichtlinie) Ende März gebilligt hatte, haben nun auch die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union am 15. April 2019 beiden Richtlinien zugestimmt. Die neuen Vorschriften werden nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.

Die Richtlinie über die Wahrnehmung im Urheberrecht bringt wichtige Änderungen des nicht mehr zeitgemäßen EU-Rechtsrahmens, darunter Regelungen zum Text und Data Mining, zu vergriffenen Werken und zum Vertragsrecht für Künstler. Darüber hinaus enthält sie ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Vorschriften zur Verantwortlichkeit von Online-Plattformen, die zumal in Deutschland hoch umstritten waren. Die Haftung von Plattformbetreibern ist gegenüber der geltenden Rechtslage verschärft worden. Da die Bereitstellung von geschützten Inhalten künftig als öffentliche Wiedergabe nicht mehr unter das Haftungsprivileg aus Art. 14 der E-Commerce-Richtlinie fällt, müssen die regulierten Plattformen künftig Lizenzen von den Rechteinhabern erwerben oder sonstige in der Richtlinie bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der Haftung freigestellt zu werden. Eine Ausnahmeregelung ist für kleine Plattformen und Start-ups vorgesehen.

Die SatCabRichtlinie bezweckt unter anderem, bestimmte Rundfunkprogramme grenzüberschreitend online leichter verfügbar zu machen, indem für Nachrichtensendungen und auf von dem Sendeunternehmen vollständig finanzierte Eigenproduktionen das Ursprungslandprinzip anwendbar wird. Außerdem wird das System der kollektiven Rechtewahrnehmung, das heißt die obligatorische Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften, auf sog. OTT-Dienste ausgedehnt werden, wenn die Weiterverbreitung über eine sichere Verbindung an berechtigte Nutzer erfolgt. Für Fälle der Direkteinspeisung bleibt es den Mitgliedstaaten überlassen, die Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften vorzusehen.

(Quellen: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Umweltpolitik

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Ab Dezember 2019 neues Zulassungsverfahren für Glyphosat

(HJG) Der Ständige Ausschuss der Europäischen Kommission für Pflanzen, Tiere, Nahrungs- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, PAFF) hat am 15. April 2019 einstimmig eine richtungsweisende Entscheidung über das künftige Zulassungsverfahren für das umstrittene Herbizid Glyphosat getroffen.

Die Vertreter der Mitgliedstaaten des PAFF-Gremiums einigten sich darauf, dass – statt bislang Deutschland – in der turnusmäßig nächsten bevorstehenden Evaluierungsphase des Wirkstoffes die Federführung bei Frankreich, Ungarn, den Niederlanden und Schweden liegt.

Zulassungen für aktive Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln unterliegen entsprechend der EU-Gesetzgebung regelmäßigen Neu-Bewertungen. Gewöhnlich fällt dies in die Verantwortung eines Mitgliedstaats als Berichterstatter (Rapporteur Member State, RMS). Bei Glyphosat soll das künftig eine Bewertungsgruppe aus den oben genannten Staaten übernehmen, die sogenannte AGG (Assessment Group on Glyphosate). Die Schwedische Chemie-Behörde nennt die umfangreiche Dokumentation zu Glyphosat als Grund dafür, die es notwendig gemacht habe, die Bewertung mehreren Staaten zu übertragen.

Die Verwendung von Glyphosat ist umstritten. Denn das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid steht im Verdacht, krebserregend zu sein. Dies ist zumindest die Einschätzung der internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sehen eine solche Annahme nicht ausreichend wissenschaftlich belegt.

Die aktuelle Genehmigung für Glyphosat läuft am 15. Dezember 2022 ab. Drei Jahre vor diesem Ablaufdatum – also Mitte Dezember dieses Jahres – muss das Erneuerungsverfahren beginnen.

Unternehmen, die die Glyphosat-Zulassung behalten wollen, müssen bis dahin einen Antrag gestellt haben. Binnen sechs Monaten ist danach ein umfassendes, diesen Antrag stützendes Dossier vorzulegen.

Ab Mitte Juni 2020 unterziehen die AGG-Staaten Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden die eingegangenen Anträge einer eingehenden wissenschaftlichen Prüfung. Bis Juni 2021 will die Bewertergruppe eine Analyse für eine Neu-Zulassung des Wirkstoffes bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit vorlegen. Diese muss sodann entscheiden, ob Glyphosat sämtliche Zulassungskriterien erfüllt. Zudem soll es ein öffentliches Konsultationsverfahren zur AGG-Bewertung geben.
Ende 2022 obliegt es schließlich den Mitgliedstaaten, ob Glyphosat für weitere Jahre zugelassen werden wird.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der EFSA und des Europäischen Parlaments.

Partner Search

Partner search H2020 - SU-INFRA01-2018-2019-2020 - French company

Call title:
Prevention, detection, response and mitigation of combined physical and cyber threats to critical infrastructure in Europe

Types of partners sought:
Infrastructure operators • Artificial Intelligence laboratory • SCADA specialist

Description:
The project will focus on:

  • Centralization, storage, indexation of security information,
  • Real-time, evidence-based security management of physical and cyber threats
  • Cyber threats and incidents correlation
  • Reporting, Analysis, Forensics
  • Response and mitigation

The French company has a strong experience in H2020 project’s management and a recognized expertise in:

  • Edition of C2, SIEM and NMS products, 
  • Open-source,
  • international security standards (IDMEF/IODEF, STIX/TAXII)

Deadline of the call:
22/08/19

Contact person:
Christine GUIDICE
christine.guidice@agence-adocc.com

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