Newsletter vom 13. Februar 2019
Rubrik Gesundheit
Abgeordnete des Europäischen Parlaments fordern den Einsatz von Cannabis in der Medizin ernst zu nehmen
(GH) Während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 11. bis 14. Februar 2019 in Straßburg war der Einsatz von Cannabis in der Medizin ein Schwerpunkthema. Die Abgeordneten erörterten mit der Europäischen Kommission, wie Forschungslücken beim Einsatz von Cannabis in der Medizin geschlossen werden können. Dazu hat das Plenum am 13. Februar 2019 eine Entschließung angenommen.
Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass es überzeugende Beweise dafür gibt, dass Cannabis und Cannabinoide eine therapeutische Wirkung bei der Behandlung von chronischen Schmerzen bei Erwachsenen sowie von Übelkeit und Erbrechen aufgrund einer Chemotherapie haben sowie zur Linderung der spastischen Lähmung aufgrund von multipler Sklerose wirksam eingesetzt werden können. Sie haben deshalb die Europäische Kommission dazu befragt, wie die Europäische Union die qualitativ hochwertige Erforschung von Arzneimitteln auf Cannabis-Basis unterstützen und Normen für nichtpharmazeutisches medizinisches Cannabis festlegen könne, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.
In der angenommenen Entschließung wird u. a. betont, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, rechtliche Hindernisse, die die wissenschaftliche Forschung belasten, zu beseitigen. Die folgenden Bereiche werden hervorgehoben:
- Die Europäische Union soll die Innovation im Bereich Cannabis in der Medizin fördern.
- Die Kenntnisse über medizinisches Cannabis unter den Angehörigen der medizinischen Berufe müsse verbessert werden.
- Wirksame Arzneimittel auf Cannabis-Basis sollen von den Krankenversicherungen übernommen werden.
- Die Europäische Kommission und die nationalen Behörden sollen klar zwischen medizinischem Cannabis und anderen Anwendungen unterscheiden.
Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten zum Einsatz von Cannabis in der Medizin sind sehr unterschiedlich. Bereits im Dezember 2017 hat die WHO offiziell empfohlen, den Stoff Cannabidiol (CBD) – ein Bestandteil von Cannabis – nicht international als kontrollierten Stoff zu erfassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Parlaments zu Einsatz von Cannabis in der Medizin und in der Parlamentarischen Anfragen.
(Quelle: Pressedienst des Europäischen Parlaments)
Neue Sicherheitsmerkmale gegen Fälschung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Europäischen Union
(GH) Ab 9. Februar 2019 müssen Arzneimittelhersteller auf den Verpackungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die in der Europäischen Union vertrieben werden, einen 2D-Strichcode und eine Vorrichtung gegen Manipulation anbringen. Die Apotheken – einschließlich Online-Apotheken – und Krankenhäuser sind verpflichtet, die Echtheit der Arzneimittel zu prüfen, bevor sie sie an die Patienten abgeben. Dies ist der letzte Schritt zur vollständigen Umsetzung der im Jahr 2011 erlassenen Richtlinie über gefälschte Arzneimittel‚ mit der die Sicherheit und Qualität von in der Europäischen Union verkauften Arzneimitteln gewährleistet werden soll.
Die sogenannte End-to-End-Überprüfung mittels Sicherheitsmerkmalen auf verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verlangt nun von jeder Apotheke und jedem Krankenhaus in der Europäischen Union ein System einzuführen, mit dem die Echtheit der Arzneimittel in der gesamten Lieferkette einfacher und effizienter überprüft und Fälschungen leichter erkannt werden können. Das neue System wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, einzelne Arzneimittel besser zurückzuverfolgen, insbesondere, wenn bei einem dieser Arzneimittel Bedenken bestehen. Arzneimittel, die vor dem Stichtag 9. Februar 2019 hergestellt wurden und keine Sicherheitsmerkmale haben, dürfen noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiterhin verkauft werden.
Verbraucher können sich mit dem hierzu veröffentlichten Factsheet der Europäischen Kommission über die neuen Sicherheitsmerkmale für in der Europäischen Union verkaufte Arzneimittel in Form von Fragen & Antworten einen ersten Überblick verschaffen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Europäische Kommission eröffnet öffentliche Konsultation zum Leitfaden für die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden
(GH) Die Europäische Kommission eröffnete eine öffentliche Konsultation zu einem Leitfaden für die Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden. Als Zielgruppe sind die in der Entwicklung von Arzneimitteln für seltene Leiden beteiligten Interessensvertreter angesprochen. Stellungnahmen oder Beiträge können noch bis zum 28. April 2019 elektronisch per Email bei der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an die Adresse sante-pharmaceuticals-B5@ec.europa.eu unter dem Betreff „TSC on Revision of the Guideline on the format and content of orphan applications“ eingereicht werden.
Der Leitfaden soll zusätzliche Anleitung bei der Zusammenstellung jener Informationen geben, die von Investoren bereitzustellen sind, wenn sie die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel für seltene Leiden beantragen. Anmerkungen werden vor der Fertigstellung des Leitfadens berücksichtigt.
Weiterführende Informationen sind zu den Arzneimitteln für seltene Leiden, deren wesentlichen Entwicklungen, sowie bei dem Überblick der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu finden.
(Quelle: Europäische Kommission)
Rubrik Kultur
Neujahrsempfang des Freistaates Sachsens am 06.02.2019 mit Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange
Chemnitz, Dresden und Zittau präsentieren sich als Bewerberstädte für die »Europäische Kulturhauptstadt 2025« in Brüssel
(KA) In der Verantwortung des Sachsen-Verbindungsbüros Brüssel und unterstützt von der Imagekampagne des Freistaates »So geht sächsisch.« fand am 6. Februar 2019 in der Brüsseler Albert Hall ein Neujahrsempfang mit ca. 300 Gästen statt, darunter der Präsident des Ausschusses der Regionen Karl-Heinz Lambertz, die Vertreterin der Europäischen Kommission Viviane Hoffmann sowie die Mitglieder des Sächsischen Landtages. Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange begrüßte das Publikum sowie die Mitwirkenden und unterstrich zu Beginn den Reichtum der Kulturlandschaft Sachsens. Sie begrüßte den gemeinsamen Auftritt der Bewerberstädte als Ausdruck »kooperativer Konkurrenz« und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, dass Kunst und Kultur das Friedensprojekt Europa und seine Vorteile öffentlich thematisieren und zur Auseinandersetzung damit beitragen können.
Die stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur Viviane Hoffmann (Luxemburg) würdigte das Engagement Sachsens und der Bewerberstädte. Sie stellte die Initiative »Europäische Kulturhauptstadt« als besonders erfolgreiches und bürgernahes europäisches Format dar, das lokales Engagement »zum Leuchten« bringe und positive Auswirkungen gerade auch für in Transformation befindliche Städte und Regionen mit sich bringe. Sie warb außerdem dafür, dass Kultur in diesen Zeiten »starke Verbündete« brauche.
Die im Mitteilpunkt des Neujahrsempfangs stehenden Präsentationen der Kulturhauptstädte wurden durch Videoeinspielungen miteinander verknüpft und begleitet durch sogenanntes »Graphic Recording« der Künstlerin Stephanie Brittnacher, deren Zeichnungen schon im Entstehen über eine Leinwand verfolgt werden konnten. Die jeweiligen Akzente waren dabei spezifisch und angemessen auf das Profil der Städte zugeschnitten:
Dresden – Neue Heimat 2025
Zunächst präsentierte sich Dresden mit Jan Vogler, zu dessen Cello-Spiel Tänzerinnen und Tänzer der Dresden Frankfurt Dance Company eine mit ihm interagierende, Choreographie aufführten. Der Dave-Künstler Moritz Simon Geist brachte außerdem eine elektronische audio-visuelle Performance auf die Bühne. Oberbürgermeister Dirk Hilbert, bekannte sich zur Weltoffenheit seiner Heimatstadt und betonte, dass die mit Kultur reich ausgestattete Landeshauptstadt bis 2025 neue Wege gehen wolle, auch und gerade vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Spannungen in Dresden wie anderswo in Europa. Er lud die Gäste des Neujahrsempfangs zum Besuch in die Landeshauptstadt ein.
Chemnitzer AUFbrüche
Das darauf folgende Chemnitz war mit dem starken Sound der Band BLOND, die zwei ihrer Songs darbot, sowie mit dem Performanceduo Jan Kummer und Beate Düber vertreten. Letztere führten eine »Bingo-Show« im Schnelldurchgang auf und prämierten die Gewinner aus dem Publikum mit Chemnitzer »Kuturbeuteln«. Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig trat ebenfalls in den unmittelbaren Dialog mit dem Publikum. Sie brachte dabei den Teilnehmern Chemnitz als Kultur- und Industriestadt der »(Auf-)Brüche und Träume« nahe und als »europäischen Ort ohne Privilegien«, der in der »Kultur immer mehr ist als Kunst«.
Zittau – Dreiländerregion Oberlausitz
Aus Zittau kam schließlich ein aufwendiges Medley mit Gesang, Tanz und Projektionen vom Gerhard-Hauptmann-Theater auf die Bühne. Intendantin Dorotty Szalma hatte mit ihrem Team eine Performance extra für Brüssel einstudiert und füllte die Bühne mit bis zu dreißig Mitwirkenden. An der auch sprachlich grenzüberschreitenden Aufführung waren professionelle Schauspieler und Jugendliche aller drei Nationalitäten aus dem Dreiländereck beteiligt. Zudem hatten sich die Kulturhauptstadtmacher Zittaus eine eigene »Hymne« ausgedacht, die visuell effektvoll mit einer Kamerafahrt durch die Oberlausitz unterlegt wurde. Oberbürgermeister Thomas Zenker wies darauf hin, dass die Bewerbung Motivation und Katalysator für die Stadt sowie die gesamte Region sei. Auch lud er die Gäste zum Besuch in Sachsen ein, und betonte: »Bei und lebt Europa. Wir zeigen, wie es funktionieren und zukunftsfähig sein kann.«
Staatsministerin Dr. Stange dankte abschließend allen Beteiligten für die gelungenen Beiträge, und lud zum Empfang ein, bei dem es im Anschluss noch zu zahlreichen anregenden Begegnungen und Gesprächen kam.
Insgesamt bleibt die Veranstaltung als gelungene Werbung für ein modernes, vielfältiges und kreatives Sachsen in guter Erinnerung.
Weitere Informationen zur Bewerbung von Chemnitz, Dresden und Zittau als Kulturhauptstadt Europas 2025 können Sie auf deren Internetseiten einsehen.
Rubrik Landwirtschaft
Aktuelle Entwicklungen zum Umgang mit dem Wolf
(HJG) Am 8. November 2018 hat die Europäische Kommission entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Anlässlich der Grünen Woche in Berlin kündigte EU-Agrarkommissar Phil Hogan an, Schäden durch den Wolf aus dem EU-Topf zu bezahlen. Er betonte auch, dass der Schutzstatus nicht aufgehoben werde.
In Zukunft sollen Viehhalter Ausfälle durch Wolfsrisse zu 100 Prozent erstattet bekommen. Auch die Ausgaben für tierärztliche Behandlungen und die Suche nach vermissten Schafen sollen ausgeglichen werden. Man habe die Beihilfe-Regeln entsprechend angepasst. Außerdem sollen sie Geld für die Errichtung von Schutzzäunen oder den Kauf von Wachhunden erhalten können.
Die Zuschüsse werden weiterhin national über die Bundesländer vergeben. Damit die bürokratischen Hürden nicht zu groß werden, will Hogan die entsprechenden Vorgaben der Europäischen Union noch deutlich vereinfachen. Er lud die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten ein, die angebotenen Möglichkeiten auch zu nutzen.
Am Rande der Ratssitzung des Agrar- und Fischereirates am 24. Januar 2019 fand ein Arbeitsessen von 8 Ministern zum Wolfsmanagement auf Initiative von Frankreich und Finnland statt, an dem auch Deutschland teilgenommen hat. Das Treffen hatte einen rein informellen Charakter.
Hintergrund ist, dass durch die Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt) ein Entwurf eines Leitlinien-Dokumentes zum Umgang mit dem Wolf erarbeitet wird, indem eine Interpretationsverschärfung der bestehenden Rechtslage befürchtet wird. Danach ist Art. 16e FFH RL betroffen, nach der die Entnahmemöglichkeit von Einzeltieren strenger interpretiert werden soll. Auf die verbesserten Beihilfemöglichkeiten zur Prävention von Schäden durch geschützte Arten (Wolf und andere mehr) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat über eine erfreuliche Zunahme der Wolfspopulation in Deutschland berichtet, was aus Sicht des Naturschutzes positiv zu werten sei. Gleichzeitig machte das BMEL aber auch auf steigende Probleme für die Landwirtschaft und die Ängste in der Bevölkerung aufmerksam.
Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Flexibilität erhalten bleiben muss. Das BMEL verwies auf Abstimmungsbedarf mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie den Bundesländern.