Newsletter vom 16. Juni 2021
Europäische Partnerschaften, Wissens- und Innovationsgemeinschaften
Auf Innovationskurs: 11 Partnerschaften zwischen Europäischer Kommission und Industrie besiegelt
(ED) Die Europäische Kommission hat am 14. Juni 2021 den Startschuss für elf neue Europäische Partnerschaften gegeben. Sie sollen die Investitionen für Forschung und Innovation erhöhen, indem öffentliche und private Ressourcen gebündelt werden. Von den insgesamt 22 Mrd. Euro, die für diese koprogrammierten Partnerschaften veranschlagt sind, kommen acht Mrd. Euro aus dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa, während der Rest von Industrie und Mitgliedstaaten getragen wird. In der Vergangenheit wurden ähnliche partnerschaftliche Netzwerke von Skeptikern dafür kritisiert, dass hohe Summen aus dem EU-Budget in Projekte flossen, die von großen Privatunternehmen vorgegeben wurden.
Die Partnerschaften sollen zur Bewältigung der großen Herausforderungen in den Bereichen beitragen, die insbesondere gemeinsam mit großen Industriepartnern angegangen werden müssen. Dies sind z. B. die Dekarbonisierung der Schifffahrt und der Stahlerzeugung, die Schaffung eines europäischen Ökosystems für Batteriefertigung oder die Verbindung von Künstlicher Intelligenz mit ethischen und europäischen Werten. Aber auch offene Wissenschaft, nachhaltige Fertigung und die Kreislaufwirtschaft sowie Mobilität und Verkehr, Fotonik und menschenfreundliches Bauen werden angegangen.
Nachdem die Absichtserklärungen über die Einrichtung der Partnerschaften von der Europäischen Kommission angenommen wurden, werden diese bei den Europäischen Forschungs- und Innovationtagen am 23. Juni 2021 feierlich unterzeichnet. Die Partnerschaften starten noch in diesem Jahr und enden voraussichtlich 2030. Es wird Ausschreibungen geben, die in den Arbeitsprogrammen von Horizont Europa aufgeführt sind und auch im Funding & Tenders Portal der Europäischen Kommission erscheinen. Darüber hinaus werden die einzelnen Partnerschaften noch weitere Aktivitäten durchführen, die allerdings nicht durch das Rahmenprogramm finanziert werden.
Neben den koprogrammierten Partnerschaften werden dieses Jahr auch die etwas komplexeren institutionalisierten sowie die von der Europäischen Kommission kofinanzierten Europäischen Partnerschaften ins Leben gerufen, an denen sich auch Regionen als Förderpartner beteiligen können. Mit ihnen will die Europäische Kommission insbesondere den Europäischen Grünen Deal umsetzen, Europas Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz stärken und zum ökologischen und digitalen Wandel beitragen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Neue EIT-Strategie: Mehr Inklusion, regionale Breite, KICs und innovative Hochschulen
(ED) Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hat seit dem 14. Juni 2021 andere Finanzierungsregeln und setzt neue strategische Prioritäten. Mehrjährige Vereinbarungen sollen beispielsweise eine langfristige Planung ermöglichen und es zeitgleich dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut gestatten, besser auf künftige Krisen reagieren zu können. Gleichzeitig gibt es strengere Finanzierungsregeln, nach denen die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KICs) des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts gute Leistungen erbringen und Drittmittel einwerben müssen, um mehr Mittel aus dem EU-Haushalt zu erhalten. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut verfügt über ein Budget von knapp drei Mrd. Euro für eine Laufzeit von sieben Jahren, das auf die bislang acht Wissens- und Innovationsgemeinschaften verteilt wird. Diese sind im Wissensdreieck aus Wirtschaft, Bildung und Forschung aktiv und decken die Bereiche Rohstoffe, Fertigung, Digitalisierung, Gesundheit, Energie, Klima, Mobilität und Lebensmittel ab.
Im Herbst wird eine neue Wissens- und Innovationsgemeinschaft für die Kultur- und Kreativwirtschaft ausgeschrieben. Die Vorbereitungen laufen bereits, denn das erfolgreiche Konsortium soll ab September 2022 gefördert werden. Zum Thema Wasser und Ozeane soll 2026 eine zehnte Wissens- und Innovationsgemeinschaften etabliert werden.
Aufgabe des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts ist es, seine Präsenz auch in weniger weit entwickelte Regionen auszuweiten, die ihr Innovationspotenzial noch nicht ausgeschöpft haben. Innovative Hochschulen und Universitäten sollen durch die Higher Education Institutions-Initiative gefördert und u.a. dazu beitragen, strukturelle Ungleichheiten für Frauen in der Forschung und in Unternehmen abzubauen.
Bei der Online-Auftaktveranstaltung betonte Mariya Gabriel, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation, die Rolle des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für den Aufbau eines paneuropäischen Innovationsökosystems, die europäische Start-Up-Szene und ihre sogenannten »Unicorns«. Manuel Heitor, Wissenschaftsminister Portugals und Vertreter der portugiesischen Ratspräsidentschaft, legte seinen Fokus auf eine stets inklusive Forschungsexzellenz in Europa und den entsprechenden Beitrag des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts.
Denn das Europäische Innovations- und Technologieinstitut hat noch Großes vor: Bis 2027 will es 700 weitere Start-ups unterstützen, 700 Universitäten einbeziehen, 20.000 Studierende ausbilden und bei der Kommerzialisierung von 4.000 neuen Produkten bzw. Dienstleistungen helfen.
Biodiversitätsstrategie
Abgeordnete des Europäischen Parlaments wollen verbindliche Ziele in der Biodiversitätsstrategie
(MS) Am 9. Juni 2021 stimmte das Europäische Parlament für eine Entschließung zur »EU-Biodiversitätsstrategie für 2030: Mehr Raum für die Natur in unserem Leben«. Bereits im Mai 2020 hatte die Europäische Kommission die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgestellt. Die nun verabschiedete Entschließung ist eine Reaktion darauf. Die Abgeordneten begrüßen das hochgesteckte Ziel der Biodiversitätsstrategie. Um dieses Ziel zu untermauern, fordern sie ein EU-Biodiversitätsgesetz, das mit dem EU-Klimagesetz vergleichbar ist. Die Abgeordneten bedauern, dass die Europäische Union ihre Biodiversitätsziele für 2020 nicht erreicht habe. Mit der neuen Strategie müsse deshalb gegen die fünf Hauptverursacher des ökologischen Wandels vorgegangen werden, 1. Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, 2. direkte Ausbeutung von Organismen, 3. Klimawandel, 4. Verschmutzung und 5. eingeschleppte gebietsfremde Arten. Künftig müsse jedes Jahr 20 Mrd. Euro für den Artenschutz ausgegeben werden. Eine verbindliche Bodenschutzrichtlinie soll vor Bodenversiegelung schützen und eine nachhaltige Nutzung der Böden garantieren.
Das Europäische Parlament wiederholt seine Forderung, mindestens 30 Prozent der Landfläche und der Meeresgebiete als Schutzgebiete auszuweisen. Es setzt sich für den Aufbau einer Plattform für Stadtbegrünung und rechtsverbindliche Ziele für Artenvielfalt in Städten ein. So soll es einen Mindestanteil begrünter Dächer bei Neubauten und ein Verbot chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel in Städten geben.
Glyphosat soll nach dem Auslaufen der Zulassung am 31. Dezember 2022 nicht erneut zugelassen werden. Die Abgeordneten bekräftigen ihre Forderung, die EU-Initiative für Bestäuber dringend zu überarbeiten. Sie betonen, dass die Landwirt/innen für eine Verringerung des Bedarfs an Pflanzenschutzmitteln ein größeres Instrumentarium umweltverträglicher Pflanzenschutzlösungen benötigen.
Im Freistaat Sachsen ist die Dringlichkeit des Artenschutzes ebenfalls erkannt worden. Ein sächsisches Programm zum Schutz der biologischen Vielfalt ist auf den Weg gebracht worden, das zwölf Maßnahmenpakete enthält. Im Programm »Sachsens Biologische Vielfalt« werden konkrete Ziele und Maßnahmen zur Erhaltung von Ökosystemen benannt.
Klubradio in Ungarn
Medien: Europäische Kommission geht gegen Ungarn vor
(AV) Die Europäische Kommission hat am 9. Juni 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Grund: Der ungarische Medienrat hatte im Februar 2021 beschlossen, den Antrag des unabhängigen ungarischen Radiosenders Klubradio auf Nutzung von Funkfrequenzen aus höchst fragwürdigen Gründen abzulehnen.
Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass diese Entscheidung nicht angemessen und intransparent ist und daher gegen EU-Recht verstößt. Außerdem sei das ungarische Mediengesetz in diesem besonderen Fall in diskriminierender Weise angewandt worden.
Die Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Verfahren für Zuteilung, Verlängerung, Erneuerung und Widerruf dieser Nutzungsrechte unterliegen den EU-Telekomvorschriften, die im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt sind. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung sind zentrale Elemente dieser Vorschriften.
Die Europäische Kommission hat deshalb beschlossen, Ungarn ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, zu den von der Europäischen Kommission vorgebrachten Beanstandungen Stellung zu nehmen. Sollte sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann die Europäische Kommission beschließen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn richten.
Seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Viktor Orban 2010 war der unabhängige private Sender regelmäßig Repressionen ausgesetzt. Unter anderem durfte zuletzt nur noch im Großraum Budapest gesendet werden.
Europäische Bürgerinitiative
Europäisches Parlament unterstützt Europäische Bürgerinitiative »Schluss mit der Käfighaltung«
(MS) Das Europäische Parlament hat auf die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative »Schluss mit der Käfighaltung« reagiert. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 10. Juni 2021 eine Entschließung dazu mit großer Mehrheit angenommen. Darin wird die Europäische Kommission aufgefordert, die Käfighaltung von Nutztieren ab 2027 zu verbieten. Alternativen zur konventionellen Käfighaltung existieren bereits und werden in einer Reihe von Mitgliedsstaaten umgesetzt. Diese alternativen Haltungssysteme sollten verbessert und gefördert werden. Dafür sei aber eine Gesetzgebung auf EU-Ebene notwendig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Landwirt/innen in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten. Das Europäische Parlament fordert, dieses Verbot für jede Tierart einzeln zu prüfen. Dabei müssen die Eigenschaften der einzelnen Tierarten berücksichtigt werden. Handelsabkommen müssten neu bewertet werden, um sicherzustellen, dass dieselben Tierschutz- und Produktqualitätsstandards eingehalten werden. Außerdem wird das Verbot der Zwangsfütterung von Enten und Gänsen zur Erzeugung von Stopfleber gefordert.
Die Europäische Kommission plant, sich am 30. Juni 2021 zur Europäischen Bürgerinitiative zu äußern. Dann wird klar sein, wie sie auf diese reagieren möchte. Die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative, u. a. die Nichtregierungsorganisation »Compassion in world farming«, können dabei auf die Unterstützung der Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides zählen, wie sie im Europäischen Parlament deutlich machte.
Die Europäische Bürgerinitiative hatte innerhalb eines Jahres fast 1,4 Millionen Unterschriften in der Europäischen Union gesammelt. Aus Deutschland waren es beinahe 475.000 Unterschriften. Die Initiatoren sind der Meinung, dass Käfighaltung jedes Jahr einer enormen Zahl von Nutztieren großes Leid zufüge. Käfighaltung sei grausam und unnötig, da eine tiergerechtere Haltung ohne Käfige rentabel möglich ist.
Rechtsstaatskonditionalität, Vertragsverletzungsverfahren, Justizrat
Europäisches Parlament plant Untätigkeitsklage innerhalb von zwei Wochen
(KS) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sehen eine zunehmende Gefahr des Missbrauchs von EU-Haushaltsmitteln zur Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten und fordern daher erneut die unverzügliche Anwendung der seit Januar dieses Jahres geltenden Verordnung über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Europäischen Union durch die Europäische Kommission.
In einer am 10. Juni 2020 angenommen Entschließung beauftragen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments daher den Parlaments-Präsidenten, die Europäische Kommission innerhalb von zwei Wochen aufzufordern, der in der Verordnung niedergelegten Verpflichtung nachzukommen. Das Europäische Parlament müsse in der Zwischenzeit unverzüglich die notwendigen Vorbereitungen für mögliche Gerichtsverfahren gegen die Europäische Kommission einleiten.
In der mit einer überragenden Mehrheit angenommen Entschließung (506 zu 150 Stimmen bei 28 Enthaltungen) wird erneut darauf hingewiesen, dass trotz Inkrafttretens des neuen Konditionalitätsmechanismus zum 1. Januar 2021 und der bereits im März gesetzten Frist des Europäischen Parlaments bis 1. Juni 2021, die Europäische Kommission keine entsprechenden Maßnahmen eingeleitet bzw. die angekündigten Leitlinien zur Anwendung der Verordnung vorgelegt habe. Es bestünden jedoch anhaltende schwerwiegende Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedsstaaten. Um eine rechtskonforme und unparteiische Verteilung von EU-Mitteln, vor allem im Bereich der geteilten Mittelverwaltung, zu sichern, sei daher ein rasches Handeln der Europäischen Kommission erforderlich.
Die im Dezember 2020 vereinbarte Verordnung ist Gegenstand einer politischen Erklärung des Europäischen Rates zum mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027, welche den Mechanismus zunächst aussetzt, bis der Europäische Gerichtshof über diesen entschieden und die Europäische Kommission Leitlinien für die Anwendung angenommen habe. Polen und Ungarn hatten daraufhin ihr Veto zum EU-Finanzrahmen 2021-2027 fallen gelassen und im März 2021 eine Klage gegen die Verordnung beim Europäischen Gerichtshof eingereicht.
Die Europäische Kommission hat zuletzt angegeben die angekündigten Leitlinien zu der Verordnung Anfang Juni vorlegen zu wollen sowie mit der Einleitung erster Fälle im 3. Quartal diesen Jahres zu rechnen.
Europäische Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren wegen BVerfG-Urteil ein
(KS) Die Europäische Kommission hat am 9. Juni 2021 aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 5. Mai 2020 gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Sie vertritt die Auffassung, dass das Urteil gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts verstoße, da es einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Rechtswirkung in Deutschland abspreche. Dies widerspreche den Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts und stelle daher einen Verstoß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts dar.
In dem Urteil stelle das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ohne eine Zurückverweisung des Sachverhaltes an den Europäischen Gerichtshof fest, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorabentscheidungsverfahren Heinrich Weis u. a. zum EZB-Programm zum Ankauf von Wertpapieren und den Befugnissen der Europäischen Zentralbank und des Europäischen Systems der Zentralbanken, außerhalb seines Kompetenzbereichs ergangen sei (»ultra vires«). Zwar habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 29. April 2021 zwei Vollstreckungsanträge zu dem Urteil vom 5. Mai 2020 verworfen, dies hebe jedoch nicht den Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts auf.
Das Urteil stelle somit der Europäischen Kommission zufolge einen ernstzunehmenden Präzedenzfall für die künftige Praxis des Bundesverfassungsgerichts und die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten dar. Insofern könne sich eine Gefahr für die Integrität des Unionsrechts ergeben. Ein Kommissionsprecher betonte hierzu, dass das letzte Wort zum EU-Recht immer in Luxemburg, dem Sitz des Europäischen Gerichtshofes, gesprochen werde.
Insbesondere Polen, dessen Regierungschef das Urteil als »eines der wichtigsten […] in der Geschichte der Europäischen Union« bezeichnete, hatte das Urteil begrüßt und sich damit in dem bestehenden Konflikt mit der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der zur Justizreform in dem Land ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt gesehen.
Deutschland hat nunmehr zwei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen.
Justizrat: Allgemeine Ausrichtungen zu mehreren Vorhaben gebilligt
(KS) Erstmals seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie, haben sich die Justizminister und -innen der Europäischen Union wieder in Präsenz getroffen und zu mehreren anhängigen Legislativvorhaben einen gemeinsamen Standpunkt gefunden.
So konnten im Anschluss an die, aufgrund der komplexen Thematik, bereits seit 2018 geführten Diskussionen zu dem Vorschlag für eine Verordnung über das auf die Drittwirkung von Forderungsabtretungen anzuwendende Recht, die darauf abzielt zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen in der Europäischen Union die Rechtssicherheit im Rahmen von grenzüberschreitenden Forderungsabtretungen und damit einen erleichterten Zugang zu Finanzmitteln zu gewährleisten, abgeschlossen werden. Auch konnte eine Allgemeine Ausrichtung zu dem erst im Dezember 2020 vorgelegten Verordnungsvorschlag über das e-CODEX-System gebilligt werden. Der Einsatz des Systems soll künftig die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen Justizbehörden verbessern und so den Zugang zur Justiz erleichtern. Schließlich billigten die Justizministerinnen und -minister eine Allgemeine Ausrichtung zu der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Der Kompromisstext nimmt den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen in den Aufgabenbereich der Agentur auf, um ihr Mandat mit dem Vertrag von Lissabon in Einklang zu bringen. Daneben soll der derzeitige Mehrjahresrahmen zur Festlegung des Arbeitsprogramms der Agentur durch eine stärker operativ ausgerichtete Jahres- und Mehrjahresplanung ersetzt werden.
Neben der Annahme von Schlussfolgerungen zum Schutz schutzbedürftiger Erwachsener in der gesamten Europäischen Union in Bezug auf zivil- und strafrechtliche Fragen, debattierte die Minister/innenrunde zudem über die Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet im Kontext zu dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Gesetz über Digitale Dienste, wobei Aspekte bezogen auf Anordnungen von nationalen Behörden an Provider, gegen illegale Inhalte vorzugehen oder Informationen bereitzustellen sowie die vorgesehene Meldepflicht großer Provider bei Verdacht auf schwere Straftaten im Mittelpunkt standen. Zudem fand eine Debatte zu den Schlüsselelementen für Staatsanwaltschaften als Teil des Rechtsstaatsdialogs zu justizspezifischen Themen statt. Im Fokus standen hier die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften von der Exekutive, die Digitalisierung der Justiz und angemessene personelle und finanzielle Ressourcen.
Zu weiteren aktuellen Themen wie u. a. der Europäischen Staatsanwaltschaft oder den Trilogverhandlungen zum Gesetzespaket zu elektronischen Beweismitteln wurden die Minister/innen zudem auf den neusten Stand gebracht.