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Newsletter vom 7. Juli 2021

EU-Regionalförderung, Geldwäsche

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Offizieller Startschuss für eine starke EU-Regionalförderung nach 2020

(JB) Nach langem und zähem Ringen der Mitgliedstaaten und einer schwierigen Einigung zwischen dem Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament erst kurz vor Ende der deutschen Ratspräsidentschaft (Dez. 2020) kann nun seit 1. Juli 2021 mit der konkreten Umsetzung der EU-Strukturfonds für die Förderperiode 2021 – 2027 losgelegt werden.

Am 30. Juni 2021 wurde das sogenannte »Kohäsionspaket« bestehend aus der Verordnung für die gemeinsamen Bestimmungen (Dach-Verordnung), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), die Europäische territoriale Zusammenarbeit (Interreg) und den Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Alle Rechtstexte traten am Tag nach der Veröffentlichung, also am 1. Juli 2021 in Kraft.

Ungeachtet des Datums, an dem die Verordnung in Kraft tritt, gilt die Zuweisung der finanziellen Mittel rückwirkend ab 1. Januar 2021.

Das Gesamtvolumen der kohäsionspolitischen Fördertöpfe liegt bei insgesamt 330 Mrd. Euro (zu Preisen von 2018), was etwa einem Drittel des EU-Gesamthaushalts für 2021 -2027 entspricht. Daraus erhält Deutschland für die beiden größten Förderinstrumente, EFRE und EFS+ einen Betrag von 17,4 Mrd. Euro. Gut 2,5 Mrd. Euro davon fließen nach Sachsen, ergänzt durch ein ESF+ Bundesprogramm (insgesamt 2,28 Mrd. Euro). Die innerdeutsche Mittelverteilung beim JTF (2,47 Mrd. Euro für Deutschland), wovon auch Sachsen einen Teil erhalten wird, befindet sich auf der Zielgeraden.

Hintergrund:
Am 29. Mai 2018 hatte die Europäische Kommission das Verordnungspaket zur künftigen Ausgestaltung der regionalen Entwicklung und der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021 - 2027 vorgeschlagen. Die Verordnungsvorschläge wurden später noch einmal geändert, um den unerwarteten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und den neuen politischen Prioritäten des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen.

Europäische Union muss noch wirksamer gegen Geldwäsche vorgehen

(JB) In seinem am 28. Juni 2021 vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Sonderbericht zu EU-Maßnahmen gegen Geldwäsche im Bankensektor fordert der Europäische Rechnungshof von der Europäischen Unnion eine konsequentere und kohärentere Überwachung, um Geldwäsche wirksam zu bekämpfen.

Schätzungen zufolge belaufen sich verdächtige Transaktionen innerhalb Europas auf mehrere hundert Milliarden Euro. Europol schätzt den Wert verdächtiger Transaktionen innerhalb Europas auf rund 1,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der Europäischen Union. Weltweit liegt dieser Wert schätzungsweise bei knapp 3 Prozent des globalen BIP. Neueste Daten zeigen außerdem, dass über 75 Prozent der verdächtigen Transaktionen, die in der Europäischen Union gemeldet wurden, von Kreditinstituten in gut der Hälfte der Mitgliedstaaten ausgingen.

Trotzdem verfüge die Europäische Union über keine einheitliche Strategie für die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, so die Prüfer. Zwar käme den zuständigen EU-Stellen eine gewisse Rolle bei der politischen Gestaltung und Koordinierung zu und außerdem hätten sie im begrenzten Umfang direkte Befugnisse, über einen Großteil der Maßnahmen werde jedoch auf nationaler Ebene entschieden. Der Sonderbericht kommt daher zu dem Schluss, dass die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Schwächen aufwiesen, und die Aufsicht durch die Europäische Union uneinheitlich sowie schlecht koordiniert sei. Dies gelte für die Europäische Kommission wie auch für die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Deshalb gebe es auch keine kohärente Herangehensweise und keine gleichen Rahmenbedingungen.

Ein letzter untersuchter Punkt ist die Berücksichtigung des Geldwäscherisikos bei der Bankenaufsicht im Euro-Raum. Hier stellten die Prüfer fest, dass die Europäische Zentralbank (EZB) – sie übt seit 2014 die direkte Aufsicht über größere Banken aus – den Austausch von Informationen mit nationalen Aufsichtsbehörden gut begonnen hat. Allerdings könne bzw. dürfe die EZB nicht überprüfen, wie diese Informationen von den nationalen Aufsichtsbehörden genutzt werden. Auch sei das von den nationalen Aufsichtsbehörden zur Verfügung gestellte Material aufgrund unterschiedlicher nationaler Gepflogenheiten von recht unterschiedlicher Qualität gewesen. Die EBA arbeitet derzeit an der Aktualisierung ihrer Orientierungshilfe.

(Quelle: Europäischer Rechnungshof)

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

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Deutsche Beihilfen zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge genehmigt

(CL) Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 die deutsche Regelung mit einem Umfang von 500 Mio. Euro zur Förderung der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland genehmigt. Durch die Förderrichtlinie, die Teil des deutschen Aufbau- und Resilienzplans (im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität) ist, sollen bis Ende 2025 mindestens 50.000 Ladepunkte (davon mindestens 20.000 Schnellladepunkte) errichtet sowie deren Anschluss an das Netz gefördert werden. Des Weiteren soll die Aufrüstung oder der Ersatz bestehender Ladeinfrastruktur unterstützt werden können.

Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen; die Beihilfeempfänger/innen werden per Ausschreibung ermittelt.

Alle mit staatlichen Beihilfen verbundenen Investitionen und Reformen, die in den im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgelegten nationalen Konjunkturprogrammen enthalten sind, müssen bei der Europäischen Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden, es sei denn, sie fallen unter eine der Gruppenfreistellungsvorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere unter die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fallnummer SA.60775 abrufbar.

Vision für ländliche Gebiete

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Europäische Kommission veröffentlicht Vision für ländliche Gebiete

(HJG) Mit einer nichtlegislativen Mitteilung mit Anhang veröffentlichte die Europäische Kommission am 30. Juni 2021 unter dem Titel »Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU – Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040« ein Zukunftspaket für den ländlichen Raum. Schon bis Ende 2021 soll ein Pakt für den ländlichen Raum mit allen Regierungs- und Verwaltungsebenen sowie Interessenträgern entwickelt werden, um die vorgeschlagenen Ziele zu unterstützen.

Auf der Grundlage des Art. 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) möchte die Europäische Kommission die Rolle und Bedeutung der ländlichen Räume stärken und regionale Ungleichheiten abbauen helfen. Ländliche Gebiete sollen beim Aufholprozess durch hochwertige Arbeitsplätze und einen verbesserten Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen und zu Breitbandanschlüssen unterstützt werden. Wesentlich erscheint der Europäischen Kommission die Einbindung der Menschen in die Entscheidungsprozesse vor Ort. Ein Aktionsplan schlägt in vier Bereichen konkrete Maßnahmen vor. Diese Maßnahmen finden sich ebenfalls im Anhang zur Mitteilung.

1. Stärkere ländliche Gebiete:
Mit diesem Maßnahmepaket soll der Ansatz »Intelligente Dörfer (Smart Villages)« im Rahmen des LEADER-Programms weiter gefördert werden. Darüber hinaus soll eine Anlaufstelle für Informationen über bestehende Projekte und Finanzierungsmöglichkeiten eingerichtet werden.

2. Vernetzte ländliche Gebiete:
Vernetzung und Mobilität stellen wesentliche Kriterien der Langfristvision der Europäischen Kommission dar. Dazu gehören insbesondere eine ausreichende Breitbandabdeckung, einschließlich 5G, sowie eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsverbindungen. Hierbei sollten nachhaltige multimodale Mobilitätslösungen und -verbindungen optimiert und dabei die Digitalisierung genutzt werden. Mit einer Digitalinitiative im ländlichen Raum möchte die Europäische Kommission die digitale Lücke zwischen ländlichen und städtischen Gebieten schließen sowie den Zugang zu Hochgeschwindigkeitsverbindungen gewährleisten

3. Resiliente ländliche Gebiete:
Um die ökologische, klimatische und soziale Resilienz ländlicher Gebiete zu stärken sollen vorrangig auch die Kommunen aufgrund der hohen Kosten des grünen Wandels unterstützt werden. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass mit EU-Mitteln aus Strukturfonds auch die Renovierung von Gebäuden in ländlichen Gebieten finanziert werden kann.

4. Florierende ländliche Gebiete:
Um die Wirtschaft im ländlichen Raum – im Kontext der ökologischen und digitalen Transformation der Gesellschaft – zu diversifizieren und die Wertschöpfungsketten in der verarbeitenden Industrie sowie in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken, lenkt die Europäische Kommission ihren Fokus auf kleinere und mittlere Unternehmen in den ländlichen Gebieten.

Mit dem Pakt für den ländlichen Raum und dem entsprechenden EU-Aktionsplan sollen die Ziele der langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete bis zum Jahr 2040 erreicht werden. Die Ergebnisse eines Evaluierungsberichts 2024 auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme im Jahr 2023 sollen in die Programmierung der nächsten Förderperiode 2028 – 2034 einfließen. Auch wenn die Mitteilung selbst keine rechtliche Wirkung entfaltet, bedeutet sie dennoch eine deutliche Stärkung der Rolle ländlicher Gebiete und auch kommunaler Behörden in der EU-Gesetzgebung.

Käfighaltung für Nutztiere

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Schluss mit der Käfighaltung für Nutztiere

(MS) Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2021 auf die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative »End the Cage Age« reagiert. Sie verpflichtet sich, bis Ende 2023 einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Käfighaltung für Nutztiere zu beenden. Insbesondere betroffen sind Legehennen, Sauen, Kälber, Kaninchen und Gänse. Im Rahmen der Strategie »Vom Hof auf den Tisch« hat sich die Europäische Kommission verpflichtet, die Tierschutzvorschriften zu überarbeiten. Die Bürgerinitiative hatte in einem Jahr beinahe 1,4 Millionen Unterschriften in der Europäischen Union gesammelt. Davon kamen aus Deutschland fast 475.000 Unterschriften.

Um die Käfighaltung beenden zu können, werden die derzeitigen Haltungssysteme geändert werden müssen. Das wird wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen haben. Dazu werden spätestens Anfang 2022 öffentliche Konsultationen durchgeführt werden, damit sich die betroffenen Landwirt/innen und Bürger/innen äußern können. Bereits im Juni hatte das Europäische Parlament mit einer großen Mehrheit die Forderungen der Bürgerinitiative unterstützt und unter anderem das Ende der Käfighaltung bis 2027 gefordert.

Rückgang der CO2-Emissionen, Europäischer EcoScore

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Neue Pkws stießen letztes Jahr weniger CO2 aus

(MS) Die Europäische Umweltagentur hat vorläufige Daten zu den Emissionen von neu zugelassenen Pkws und Transportern in Europa im Jahr 2020 veröffentlicht. Bei den Pkws gab es einen deutlichen Rückgang der CO2-Emissionen um 12 Prozent im Vergleich zu 2019. Das lag auch daran, dass sich der Anteil der Elektrofahrzeuge an den Neuzulassungen verdreifacht hat. Das sind rund 11 Prozent aller neuzugelassenen Pkws.

Bei den Kleintransportern war der Rückgang der Emissionen nicht so deutlich. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Kleintransportern sind nur leicht um etwa 1,5 Prozent gesunken. Etwa 1,4 Millionen neue Transporter wurden 2020 in Europa zugelassen. Der Anteil der elektrischen Transporter stieg ebenfalls leicht auf etwa 2,3 Prozent im Jahr 2020.

Die Fahrzeughersteller haben jetzt drei Monate Zeit, die Daten zu überprüfen. Die endgültigen Daten werden Ende Oktober 2021 veröffentlicht. Am 14. Juli 2021 wird es eine Überarbeitung der aktuellen CO2-Emissionsstandards im Rahmen des »Fit-for-55«-Pakets geben. Dann werden neue CO2-Höchstwerte festgelegt, die neue Pkw‘s oder Kleintransporter bei der Zulassung haben dürfen.

Europäische Bürgerinitiative fordert Europäischen EcoScore

(MS) Die Europäische Kommission hat beschlossen die Europäische Bürgerinitiative »Europäischer EcoScore« zu registrieren. Die Initiative hat damit die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und ist rechtlich zulässig. Die jungen Organisatoren der Initiative »Europäischer EcoScore« rufen die Europäische Kommission auf, »einen verlässlichen Europäischen EcoScore« vorzuschlagen. Dies soll ein verpflichtendes Etikett mit Angaben zu den Umweltauswirkungen von Produkten sein. Diese deutlich sichtbare Kennzeichnung auf der Verpackung würde einfache und verlässliche Informationen über die Umweltauswirkungen des Produkts entsprechend des gewählten Buchstaben liefern (»A« = sehr umweltfreundlich, während »F« = sehr umweltschädlich ist). Den Anfang sollten die Lebensmittel- und die Bekleidungsbranche machen, letztendlich sollten jedoch alle Produktarten abgedeckt werden.

Die Europäische Bürgerinitiative gibt die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Europäischen Kommission setzen zu lassen. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, so können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Sinne der Initiative aktiv zu werden.

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