Newsletter vom 21. Oktober 2020
Energieunion 2020 und Energieeffizienz von Gebäuden
Europäische Kommission legt Bericht zur Lage zur Energieunion 2020 vor
(CL) Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2020 den Bericht zur Lage der Energieunion 2020 angenommen. Er ist der erste Bericht seit der Annahme des europäischen Grünen Deals und befasst sich mit den fünf Dimensionen der Energieunion: Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Die Gesamtbewertung zeigt, so die Europäische Kommission, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sind, die Klimaziele für 2030 zu erreichen und dabei zumeist gute Fortschritte machen. Zudem hat sich die Energieunion in Bezug auf die COVID-19-Krise angesichts der für die Energiesysteme und die Arbeitskräfte im Energiebereich durch die Pandemie entstandenen Herausforderungen als robust erwiesen.
Des Weiteren wurden die 27 Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) bewertet, indem die Ausrichtung und Bemühungen jedes Mitgliedstaats im Hinblick auf die Erreichung der derzeitigen Klima- und Energieziele für 2030 analysiert wurden.
Im Rahmen der Bewertung des deutschen Nationalen Energie- und Klimaplans empfiehlt die Europäische Kommission Deutschland unter anderem, im Rahmen des europäischen Aufbauplans »Next Generation EU« in nachhaltigen Verkehr und umweltfreundliche Energieinfrastruktur zu investieren, Subventionen für fossile Brennstoffe abzubauen und Engpässe etwa beim Ausbau von Stromnetzen durch einfachere Verwaltungsverfahren zu beseitigen.
Der diesjährige Bericht zur Lage der Energieunion wird im Anhang erstmals von einer Analyse der Energiesubventionen begleitet, in der die Europäische Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass bessere Daten über Energiesubventionen benötigt werden und größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Subventionen, die Erzeugung und Verbrauch fossiler Brennstoffe fördern, zu verringern.
Des Weiteren wurde ein Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit sauberer Energie veröffentlicht. Zu den am 14. Oktober 2020 veröffentlichten Dokumenten gehört außerdem ein Anhang zum Energiebinnenmarkt mit einem aktuellen Überblick über den Elektrizitäts- und Gasbinnenmarkt.
Europäische Kommission veröffentlicht Renovierungsstrategie
(HJG) Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2020 ihre Strategie für eine »Renovierungswelle« zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Europa veröffentlicht. Die Renovierungsquote in den nächsten zehn Jahren soll sich mindestens verdoppeln und so die Lebensqualität der Menschen verbessern, die Treibhausgasemissionen in Europa verringern und die Digitalisierung fördern. Ein neues »europäisches Bauhaus« soll zudem Wissenschaft, Architektur, Design, Kunst, Planung und Zivilgesellschaft zusammenbringen. Die Renovierungswelle ist ein wesentlicher Bestandteil des Green Deal.
Die Strategie für die Renovierungswelle zeigt auf, dass bis 2030 35 Millionen Gebäude renoviert werden könnten und bis zu 160.000 zusätzliche grüne Arbeitsplätze im Baugewerbe entstehen sollen. Auf Gebäude entfallen ca. 40 Prozent des Energieverbrauchs in der Europäischen Union und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen. Aber jedes Jahr wird lediglich 1 Prozent des Gebäudebestands durch Renovierungen energieeffizienter. Somit ist es von entscheidender Bedeutung, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Bis zum Jahr 2030 soll daher die Renovierungsrate in der Europäischen Union auf mindestens 2 Prozent verdoppelt werden.
Allein im Gebäudesektor sollen bis zum Ende des Jahrzehnts 60 Prozent der Kohlendioxidemissionen eingespart werden. Dazu muss der Energieverbrauch um 14 Prozent zurückgefahren werden, der Energieverbrauch für Klimaanlagen um bis zu 18 Prozent.
Bis zum Jahr 2030 sollen jährlich 275 Mrd. Euro Investitionen mobilisiert und rund 160.000 zusätzliche Jobs geschaffen werden, erläuterte Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermanns.
Die Europäische Union setzt bei der Renovierungswelle verstärkt auf die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kliniken und Verwaltungseinrichtungen. Aber auch für private Hausbesitzer stehen Veränderungen an. Im Einzelnen umfasst die Strategie unter anderem:
- Verbindliche Energie-Mindeststandards. Dazu gehören verbindliche Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz, aktualisierte Vorgaben für Energieeffizienzausweise und gegebenenfalls stärkere Vorgaben bei Renovierungsanforderungen für Gebäude im öffentlichen Sektor.
- Dekarbonisierung von Wärme- und Kälteerzeugung. So wird im Zuge der für Juni 2021 geplanten Überprüfung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie erwogen, ein Mindestniveau an Energie aus erneuerbaren Quellen für Gebäude einzuführen.
- Bezahlbare Energie. Die Pläne umfassen eine für 100 Pilotprojekte ausgelegte Initiative für bezahlbaren Wohnraum.
Fast 34 Millionen Europäerinnen und Europäer können es sich nicht leisten, ihre Wohnung zu heizen. Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz dienen daher auch zur Bekämpfung von Energiearmut. Sie wirken sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen aus und helfen dabei, die Energierechnungen niedrig zu halten.
Digitalisierung der Justiz
Rat der Europäischen Union nimmt Schlussfolgerungen zur Digitalisierung der Justiz an
(KS) Der Rat der Europäischen Union hat in der Ratsformation »Allgemeiner Rat« am 13. Oktober 2020 Schlussfolgerungen zur Digitalisierung der Justiz und deren Nutzung zur Verbesserung des Zugangs zu dieser angenommen.
In den Schlussfolgerungen werden die Mitgliedstaaten ermutigt, digitale Instrumente stärker zu nutzen und die Digitalisierung während des gesamten Verlaufs von Gerichtsverfahren zu implementieren. Insbesondere habe die COVID-19-Pandemie die diesbezüglich bestehenden Herausforderungen aufgezeigt. Die Nutzung digitaler Instrumente könne daher, so der Rat, den Zugang zum Recht verbessern und somit Rechtssicherheit schaffen. Notwendig sei daneben ebenfalls die Förderung digitaler Kompetenzen im Justizsektor.
Der Rat der Europäischen Union betont jedoch ebenfalls, dass der Einsatz digitaler Instrumente, insbesondere auch solcher, die mit künstlicher Intelligenz ausgestattet sind, weder die Entscheidungsgewalt der Richter oder deren richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigen, noch das Recht auf ein faires Verfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf verletzen dürfe. Nichtsdestotrotz werde der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz bereits erforscht und berge, nach Auffassung des Rates der Europäischen Union, das Potential, die Funktionsweise der Justizsysteme zu verbessern.
Die Europäische Kommission wird aufgefordert, noch in diesem Jahr eine Strategie zur weiteren Digitalisierung in der Justiz vorzulegen.
(Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union)
Corona Response Investment Initiative und -Initiative Plus
Positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Investitionsinitiativen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie
(CL) Die Europäische Kommission hatte als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie in zwei Stufen am 13. März 2020 sowie am 2. April 2020 eine Investitionsinitiative »Corona Response Investment Initiative« (CRII) sowie »Corona Response Investment Initiative Plus« (CRII+)) gestartet. Hauptziele waren dabei die zeitnahe Flexibilisierung des europäischen Finanzrahmens, beispielsweise durch die Möglichkeit von Übertragungen zwischen den kohäsionspolitischen Fonds (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds), Übertragungen zwischen verschiedenen Kategorien von Regionen sowie Flexibilität bei der thematischen Konzentration. Zudem sollte die Initiative Unterstützung für die am stärksten von Armut betroffenen Personen bieten, indem die Vorschriften des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen geändert wurden.
Am 12. Oktober 2020 hat die Europäische Kommission eine vorläufige Bilanz zur Umsetzung der Investitionsinitiative(n) gezogen. Insgesamt seien dabei über die Instrumente der Regionalpolitik Investitionen in Höhe von über 13 Mrd. Euro angestoßen worden. 4,1 Mrd. Euro entfielen davon auf das Gesundheitswesen, 8,4 Mrd. Euro auf die Wirtschaft, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen, sowie 1,4 Mrd. Euro auf den Beschäftigungssektor, um Arbeitsplätze zu erhalten.
Auf einer von der Europäischen Kommission eingerichteten Internetseite können Informationen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten in der Coronakrise abgerufen werden. Hierzu zählen fortlaufend aktualisierte Angaben zu Programmänderungen, zur Verteilung der Mittel und zu ihrer Verwendung.
140. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen
Ein widerstandsfähiges, demokratisches, nachhaltiges Europa aufbauen
(HJG) Vom 12. bis 14. Oktober 2020 fand die 140. Plenartagung des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) statt. Aufgrund der angespannten Pandemielage wurde sie in hybrider Form abgehalten. Die meisten Rednerinnen, Redner und Mitglieder schalteten sich über eine Konferenzplattform zu.
Der Präsident des AdR, Apostolos Tzitzikostas, stellte das Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen vor. Nach Aussage der befragten Bürgerinnen und Bürger wird den lokalen und regionalen Politikern am meisten Vertrauen geschenkt und diese Regierungsebene für die effektivste gehalten.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, forderte die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (LRG) dazu auf, eine maßgeschneiderte Vision für den Wiederaufbau vorzulegen. Maroš Šefčovič, der für interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, lobte die wichtigen Ergebnisse des Barometers. Die pandemiebedingte Wirtschaftskrise darf Europa nicht von seinem Weg in eine grüne und digitale Zukunft abbringen.
Im Anschluss wurde die 18. Europäische Woche der Regionen und Städte feierlich eröffnet und mit der Kommissarin Elisa Ferreira, zuständig für Kohäsion und Reformen, über Kohäsion und Solidarität debattiert. Dabei forderten die AdR-Mitglieder einen vereinfachten Zugang zu EU-Geldern und ausreichend Zeit um in den Wiederaufbau zu investieren. Es folgte eine Debatte mit dem Exekutiv-Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans über den europäischen Grünen Deal. Dabei wurde eine Zusammenarbeit beschlossen, die die Umsetzung in den Regionen und Städten beschleunigen soll und die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hervorhebt. In einer Debatte über Resilienz und Wiederaufbau mit dem EU-Kommissar für Wirtschaft, Paolo Gentiloni, erklärte er sich bereit an regionalen Foren mit Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften teilzunehmen, um diese besser einzubinden.
Am Nachmittag des 13. Oktober 2020 schaltete sich Bundeskanzlerin Angela Merkel hinzu, um mit den AdR-Mitgliedern über den deutschen Ratsvorsitz zu sprechen. Sie bedankte sich bei den Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die ihre Verantwortung vor Ort ernst nähmen und mit aller Kraft gegen die Pandemie ankämpfen würden. Gemeinsam könnte man ein widerstandsfähigeres, demokratischeres, nachhaltigeres und menschlicheres Europa schaffen.
Am dritten Tag fand eine Debatte über Finanzmittel und den Wiederaufbau mit Werner Hoyer, Präsident der Europäischen Investitionsbank, und Lilyana Pavlova, Vizepräsidentin der Europäischen Investitionsbank, statt. Beide betonten, dass die Europäischen Investitionsbank eine »Klimabank« sei, die das Ziel habe bis zu 50 Prozent ihrer Investitionen in Klimaprojekte fließen zu lassen. Pavlova warb für die Beratungsleistungen der Europäischen Investitionsbank, die auch kleinere Städte und Gemeinden unterstützen, um passende Finanzierungslösungen für mehr Wertschöpfung zu finden. Die Wirtschaftskrise sollte als Chance zum Wandel hin zu einer digitalen und grünen Zukunft verstanden werden.
Abschließend wurde mit Nicolas Schmit, für Beschäftigung und soziale Rechte zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, über soziale Angelegenheiten debattiert. Dabei wurde der Vorschlag unterbreitet eine Online-Messe für Arbeitsplätze vor Ort gemeinsam mit den Regionen und Städten zu initiieren.
Es wurden 25 Stellungnahmen und eine Entschließung zum »Jahresbarometer zur Lage der Gemeinden und Regionen 2020 – Lokale und regionale Gebietskörperschaften wegweisend im Kampf gegen COVID-19 und beim Wiederaufbau« verabschiedet.