Newsletter vom 28. April 2021
Kartellbeteiligung
Europäische Kommission verhängt Geldbuße in Millionenhöhe gegen Eisenbahnunternehmen aus Deutschland, Österreich und Belgien wegen Kartellbeteiligung
(CL) Die Europäische Kommission hat am 20. April 2021 gegen die Deutsche Bahn (DB), die Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) und die Société Nationale des Chemins de fer belges/Nationale Maatschappij der Belgische Spoorwegen (SNCB/NMBS - Belgien) wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht Geldbußen in Höhe von fast 48,6 Mio. Euro verhängt. Die Deutsche Bahn trägt hiervon 48,324 Mio. Euro, die belgische SNCB/NMBS 0,27 Mio. Euro. Den ÖBB wurde in Anwendung der Kronzeugenregelung die Geldbuße erlassen; sie hätte ansonsten 37 Mio. Euro betragen. Die zu zahlenden Beträge werden in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union eingestellt.
Das Verfahren war in Gang gekommen, nachdem die ÖBB auf der Grundlage der Kronzeugenregelung der Europäischen Kommission von 2006 einen Antrag auf Geldbußenerlass gestellt hatten. Daraufhin beantragten die anderen Kartellmitglieder ebenfalls eine bei der Festsetzung der Buße dann auch gewährte Geldbußenermäßigung.
Die drei Unternehmen hatten zuvor ihre Beteiligung an einem Kartell, bei dem es um die wettbewerbswidrige Aufteilung von Kunden ging, die auf wichtigen Eisenbahnkorridoren in der Europäischen Union in sogenannten Ganzzügen (Anmerkung: Güterzüge, die Waren von einem Ort zu einem anderen Ort transportieren, ohne zwischendurch aufgeteilt oder abgestellt zu werden) erbrachte grenzüberschreitende Schienengüterverkehrsdienste in Anspruch nahmen, eingeräumt und einem Vergleich zugestimmt. Das wettbewerbswidrige Verhalten betraf den Zeitraum zwischen 2008 und 2014.
Weitere Informationen werden nach der Klärung offener Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb unter der Fallnummer AT.40330 verfügbar sein.
Neues Europäisches Bauhaus
Konferenz zum Neuen Europäischen Bauhaus
(HJG) Vom 22. bis 23. April 2021 führte die Europäische Kommission die erste europäische (Online-)Konferenz zum Neuen Europäischen Bauhaus (NEB) durch. Technisch perfekt, mit einer Übersetzung in 24 Sprachen, inklusive Gebärdensprache und dreizeilige Untertitel in englischer Sprache, die Diskussionen dokumentiert in Mind maps, erlebten 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Höhepunkt der Design-Phase zum Neuen Europäischen Bauhaus. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eröffnete die Konferenz mit einer Vorstellung der Visionen und dem Zeitplan des Neuen Europäischen Bauhauses. An der Eröffnung nahmen auch David Sassoli, der Präsident des Europäischen Parlaments und der portugiesische Premierminister António Costa im Namen der Ratspräsidentschaft der Europäischen Union teil. Außerdem nahmen hochrangige Redner wie der Politiker und ehemalige Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg, die indische Aktivistin und Gründerin von Shack Dwellers International, Sheela Patel, der Klimawissenschaftler John Schellnhuber und andere Mitglieder des hochrangigen Expertenkreises für die Initiative teil.
Zum Gelingen der Konferenz trugen auch die beiden für das Neue Europäische Bauhaus federführend beauftragten Kommissarinnen Elisa Ferrera und Mariya Gabriel bei. Regionalkommissarin Elisa Ferreira diskutierte auf einer Paneldiskussion über die Zukunft des Europäischen Bauhauses, Innovations- und Forschungskommissarin Mariya Gabriel diskutierte insbesondere das Bauen von Brücken zwischen Kunst und Technologie in einer globalen Welt. Beide Kommissarinnen nahmen zudem an einer weiteren Panel-Diskussion über transformative Ideen für das Neue Europäische Bauhaus am zweiten Tag teil.
Die Konferenz ging der Frage nach, wie wir die Orte, an denen wir leben, schöner, nachhaltiger und inklusiver gestalten können. Damit wurde auch deutlich gemacht, dass das Neue Europäische Bauhaus ein breit angelegtes interdisziplinäres Projekt ist, das Gestaltung, Wissenschaft und Technik zusammenbringt und damit zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals beiträgt. Wichtige Werte, die dabei im Mittelpunkt stehen, sind Nachhaltigkeit, Ästhetik und gesellschaftliche Inklusion.
Europäische Kommission lobt Preise für zukunftsweisende Ideen aus
Die Europäische Kommission hat anlässlich der NEB-Konferenz zum ersten Mal Preise zum Neuen Europäischen Bauhaus ausgeschrieben und will in den kommenden Monaten erste Lösungen prämieren. Die beiden Kommissarinnen Gabriel und Ferreira haben zur Auslobung des Preises hervorgehoben, dass der neue Preis den Europäischen Grünen Deal erlebbar machen soll. Die Preise sollen bereits fertige Beispiele ebenso wie neue Konzepte honorieren, die die Werte des Neuen Europäischen Bauhauses – Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion – deutlich veranschaulichen.
In jeder dieser Kategorien gibt es zwei parallele Wettbewerbsbereiche:
- den Bereich »New European Bauhaus Awards« – für bereits abgeschlossene Beispiele.
- den Bereich »New European Bauhaus Rising Stars« – für Konzepte oder Ideen junger Talente.
Kategorien, in denen die Preise vergeben werden, sind:
- Techniken, Werkstoffe und Verfahren für Bau und Gestaltung,
- Bauen im Sinne der Kreislaufwirtschaft,
- Lösungen für die parallele Entwicklung von baulicher Umwelt und Natur,
- Regenerierte städtische und ländliche Räume,
- Produkte und Lebensstil,
- Erhaltung und Wandel des Kulturerbes,
- Neu erfundene Orte der Begegnung und des Austausches,
- Mobilisierung von Kultur, Kunst und Gemeinschaften,
- Modulare, anpassungsfähige und mobile Lösungen für das Wohnen und
- Interdisziplinäre Bildungsmodelle
Die Auswahl der Gewinner wird von einem Bewertungsausschuss organisiert und geprüft.
Die Preisträgerinnen und Preisträger in jeder Kategorie und jedem Wettbewerbsbereich erhalten einen Geldbetrag (ein Gewinner pro Kategorie in jedem Wettbewerbsbereich):
- 30.000 Euro für Preisträgerinnen und Preisträger der New European Bauhaus Awards und
- 15.000 Euro für Preisträgerinnen und Preisträger der New European Bauhaus Rising Stars.
Klimagesetz, europäischer Zustand des Klimas, Auswirkungen des Klimawandels, Begrünte Dachflächen
Einigung beim Klimagesetz erzielt
(MS) Nach 14 Stunden Verhandlungen haben sich am 21. April 2021 die Vertreter des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments auf ein europäisches Klimagesetz geeinigt. Das Ziel ist eine klimaneutrale Europäische Union bis 2050. Als Zwischenziel soll eine Reduktion von Treibhausgasen von mindestens 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990 erreicht werden. Weiter Ergebnisse der Verhandlungen sind:
- Wissenschaftlicher Beirat: Ein Europäischer Wissenschaftlicher Beirat zum Klimawandel soll eingesetzt werden. Er besteht aus 15 hochrangigen wissenschaftlichen Expertinnen und Experten unterschiedlicher Nationalitäten. Das Mandat dauert vier Jahre und kann einmal verlängert werden. Dieses unabhängige Gremium wird unter anderem die Aufgabe haben, wissenschaftliche Beratung zu leisten und über Klimaziele und Treibhausgasbudgets zu berichten. Er wird über die Einhaltung des europäischen Klimaschutzgesetzes und des Pariser Abkommens wachen.
- Zwischenziele: Die Europäische Kommission wird im Rahmen des Pariser Abkommens ein Klimazwischenziel für das Jahr 2040 vorschlagen. Dazu wird sie ein vorläufiges Treibhausgasbudget für den Zeitraum 2030-2050 veröffentlichen.
- Fahrpläne für Wirtschaftssektoren: Die Europäische Kommission wird mit den Wirtschaftssektoren zusammenarbeiten, um freiwillige Fahrpläne zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels der Europäischen Union bis 2050 zu erstellen. Die Europäische Kommission wird die Entwicklung solcher Fahrpläne überwachen
- Nach 2050: In der vorläufigen Einigung wird auch das ehrgeizige Ziel festgelegt, dass die Europäische Union nach 2050 negative Emissionen anstrebt.
Diese vorläufige politische Einigung muss noch vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Dieses Klimagesetz wurde beim Online-Klimagipfel, den der US-Präsident Joe Biden einberief, vorgestellt. An dem Gipfel nahmen u. a. die EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen, der Ratspräsident Charles Michel und Bundeskanzlerin Angela Merkel teil.
(Quelle: Europäisches Parlament)
Die Welt wird immer wärmer
(MS) Der Copernicus Climate Change Service (C3S) veröffentlichte am 22. April 2021 seinen Bericht über den europäischen Zustand des Klimas 2020. Der Bericht für das Jahr 2020 unterstreicht, dass die Temperaturen weiterhin steigen. Die Jahrestemperatur für Europa war 2020 die höchste seit Beginn der Aufzeichnungen – mindestens 0,4 °C wärmer als die fünf nächstwärmeren Jahre, die alle in den letzten zehn Jahren stattfanden.
Die Ergebnisse des Berichts stammen aus Messungen von Satelliten und Bodenstationen, sowie aus globalen Computermodellierungen. Der 2020-Bericht enthält einen kurzen Überblick über den globalen Kontext, einen umfassenderen Überblick über die Bedingungen in Europa und einen Fokus auf die Arktis. Er bietet eine detaillierte Analyse des vergangenen Kalenderjahres. Der europäische Zustand des Klimas 2020 gibt auch Updates zu den langfristigen globalen Trends der wichtigsten Klimaindikatoren. Er stellt damit einen wichtigen Maßstab für zukünftige Bewertungen der Umwelt dar. Um die Herausforderungen des Klimawandels zu bewältigen, überwachen die Copernicus-Dienste Temperatur, Niederschlag, Meereisfläche und atmosphärische Treibhausgase.
(Quelle: Copernicus Climate Change Service)
Fotowettbewerb zu den Auswirkungen des Klimawandels
(MS) Die Europäischen Umweltagentur lädt zum Fotowettbewerb »Climate Change PIX« ein. Das Thema ist der Klimawandel. Er beeinflusst unsere Gesellschaft und Umwelt auf vielfältige Weise. Schicken Sie Ihre besten Fotos bis zum 1. August 2021 in vier Wettbewerbskategorien an die Europäische Umweltagentur:
- Auswirkungen des Klimawandels auf die Natur: Wie wirkt sich der Klimawandel auf unsere Umwelt aus? Können Sie Veränderungen in der Luft, im Land, im Wasser oder in der Tierwelt abbilden?
- Auswirkung des Klimawandels auf die Gesellschaft: Wie wirkt sich der Klimawandel auf die Art und Weise aus, wie wir leben? Können Sie zeigen, wie er unsere Gesundheit, unseren Lebensstil, die gebaute Umwelt oder die Wirtschaft beeinflusst?
- Gesellschaftliche Lösungen für den Klimawandel: Von lokalen Gemeinden bis hin zu europaweiten Initiativen reduzieren wir die Treibhausgasemissionen und passen uns dem Klimawandel an. Können Sie dies durch Ihre Fotos zeigen?
- Individuelles Handeln zum Klimawandel: Die Menschen streben einen kohlenstoffarmen Lebensstil an und ergreifen Maßnahmen, um mit extremen Wetterbedingungen umzugehen. Wie sieht das dort aus, wo Sie leben?
Der Wettbewerb ist offen für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und weiteren Ländern, darunter Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Alle Teilnehmer müssen 18 Jahre oder älter sein. Die Gewinnerinnen und Gewinner in den vier Wettbewerbskategorien erhalten einen Geldpreis von jeweils 1.000 Euro. Die Europäische Umweltagentur vergibt außerdem einen speziellen Jugendpreis für das beste Bild, das von einem jungen Menschen eingesandt wurde. Zudem gibt es einen »Public Choice Award«, der unter allen Finalisten durch eine Online-Abstimmung ausgewählt wird. Die Europäische Umweltagentur wird die Gewinner im Herbst 2021 bekannt geben.
(Quelle: Europäische Umweltagentur)
Europäische Bürgerinitiative für grüne Dächer
(MS) Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 die Europäische Bürgerinitiative »Begrünte Dachflächen« offiziell zugelassen. Die Initiative hat damit alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Die deutschen Organisatoren fordern, die Anlage von Grüngärten auf Dächern zu fördern. Auf diese Weise könnten die nicht genutzten Dächer zum Umweltschutz beitragen. In Europa gibt es viele Gebäude mit leeren Dächern. Daher tragen diese Flächen nichts zum Umweltschutz bei, sondern sie vergrößern die Umweltschäden sogar. Jetzt können die Organisatoren damit beginnen, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Europäische Kommission reagieren. Die Europäische Kommission kann selbst entscheiden, ob sie der Aufforderung nachkommen will oder nicht, sie muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.
Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Europäischen Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Seit Beginn der Europäischen Bürgerinitiative hat die Europäische Kommission insgesamt 78 Initiativen registriert. Sechs Bürgerinitiativen waren bisher erfolgreich mit mehr als einer Million Unterschriften.
(Quelle: Europäische Kommission)
Künstliche Intelligenz, Anerkennung der Elternschaft
Europäische Kommission legt neuen Rahmen für künstliche Intelligenz vor
(KS) Die Europäische Kommission hat am 22. April 2021 einen Vorschlag für vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI), bestehend aus einer Mitteilung zur Förderung eines europäischen Konzepts für künstliche Intelligenz, Überarbeitung der KI-Strategie von 2018, einem Legislativvorschlag für einen Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz sowie neuen Vorschriften für Maschinen zur Anpassung der Sicherheitsvorschriften, vorgelegt.
Die Vorschriften werden auf einer zukunftssicheren Definition der künstlichen Intelligenz beruhen und in allen Mitgliedstaaten direkt und in gleicher Weise Anwendung finden. Die KI-Verordnung geht dabei auf die von KI-Systemen ausgehenden Sicherheitsrisiken ein und folgt einem risikobasierten Ansatz. So sollen KI-Systeme, die eine klare Bedrohung für die Sicherheit, die Lebensgrundlagen und die Rechte der Menschen darstellen, wie beispielsweise Systeme oder Anwendungen, die menschliches Verhalten manipulieren, um den freien Willen der Nutzer zu umgehen (z. B. Spielzeug mit Sprachassistent, das Minderjährige zu gefährlichem Verhalten ermuntert), sowie Systeme, die den Behörden eine Bewertung des sozialen Verhaltens (Social Scoring) ermöglichen, verboten werden.
Für KI-Systeme welche in bestimmten abschließend genannten Bereichen wie u. a. Verkehr, Schul- und Berufsausbildung, Strafverfolgung, Rechtspflege eingesetzt werden und bei denen ein hohes Risiko besteht, sollen dagegen strenge Vorgaben hinsichtlich der Datenqualität, Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Dokumentation, Aufsicht, Robustheit, Sicherheit und Genauigkeit sowie eine Konformitätsbewertung gelten.
Die Echtzeit-Nutzung biometrischer Fernidentifizierungssysteme im öffentlcihen Raum zu Strafverfolgungszwecken soll einem grundsätzlichem Verbot unterliegen und eng abgesteckte Ausnahmen für Fälle in denen sie unbedingt erforderlich strikt geregelt werden, z. B. zum Aufspüren von vermissten Kindern, der Abwehr konkreter und unmittelbarer terroristischer Bedrohungen oder zur Verfolgung der Täter von schwereren Straftaten.
Gehen KI-Systeme mit einem geringen Risiko einher, wie Systeme, die mit Menschen interagieren, zur Erkennung von Emotionen oder zur Bestimmung der Zugehörigkeit zu (sozialen) Kategorien auf Basis biometrischer Daten eingesetzt werden, Inhalte generieren oder manipulieren (»Deep Fakes«), gelten im Hinblick auf das Manipulationsrisiko besondere Transparenzverpflichtungen um eigenständige Entscheidungen der Nutzer sicherzustellen. Für Systeme mit minimalem Risiko, wie sie für den Betrieb von Videospielen oder Spamfiltern verwendet werden, werden keine Anforderungen aufgestellt.
Ziel des zugleich vorgelegten überarbeiteten koordinierten Plans für künstliche Intelligenz ist es u. a. Investitionen in künstliche Intelligenz zu beschleunigen, die der Erholung zugutekommen sowie die Umsetzung nationaler KI-Strategien voran zu treiben. Die Überarbeitung des 2018 erstmals vorgelegten Plans umfasst dabei nunmehr konkrete Maßnahmen die im Einklang mit der europäischen KI-Strategie sowie dem europäischen Grünen Deal stehen und berücksichtigt die sich aus der COVID-19-Pandemie ergebenden Herausforderungen.
Mit dem ebenfalls vorgelegten Vorschlag für eine neue Maschinenverordnung soll die derzeitige Maschinenrichtlinie, die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für Maschinen festlegt, ersetzt werden, um auch neue Generationen von Maschinen einzubeziehen.
(Quelle: Europäische Kommission)
Fahrplan für Rechtsakt zu Anerkennung der Elternschaft veröffentlicht
(KS) Die Europäische Kommission hat ihren Fahrplan für den für das zweite Quartal 2022 vorgesehenen Vorschlag für eine Verordnung über die Anerkennung der Elternschaft in grenzüberschreitenden familiären Situationen veröffentlicht. In der Folgenabschätzung in der Anfangsphase wird dargelegt, dass derzeit weder auf internationaler Ebene noch auf EU-Ebene ein Instrument zur Anerkennung der Elternschaft bestehe. Insofern könne die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft in einem anderen Mitgliedstaat womöglich nicht anerkannt werden sowie Probleme bei einer Reise oder einem Umzug in ein anderes EU-Land auftreten und die sich aus der Elternschaft ergebenden Rechte eines Kindes, wie z. B. Unterhalt, oder eine Erbschaft gefährdet sein. Mit der Initiative soll daher sichergestellt werden, dass die in einem EU-Land festgestellte Elternschaft EU-weit anerkannt wird.
Die Ursachen des Problems, das mit den geplanten Maßnahmen angegangen werden soll, seien dabei, so der Fahrplan, zum einen die Unterschiede zwischen den materiell-rechtlichen Vorschriften und den Kollisionsnormen der Mitgliedstaaten über die Feststellung der Elternschaft und die Anerkennung von Entscheidungen über diese sowie zum anderen das Fehlen von Kollisionsnormen der Europäischen Union über die Elternschaft sowie von EU-Vorschriften über die Anerkennung von entsprechenden Urteilen.
Das allgemeine Ziel des Vorschlags bestehe darin, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, zu erhalten und weiterzuentwickeln, in dem der freie Personenverkehr, insbesondere für Kinder und ihre Eltern, gewährleistet sei, wenn Familien innerhalb der Europäischen Union reisen oder sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen.
Die Initiative soll daher die Anerkennung der Elternschaft erleichtern, indem gemeinsame Kollisionsnormen für die Elternschaft sowie gemeinsame Regeln für die Anerkennung von Entscheidungen über die Elternschaft festgelegt werden, umso Kindern zu ermöglichen, in grenzüberschreitenden Situationen ihre Rechte zu wahren. Zudem würden sich, so der Fahrplan, Kosten, Zeitaufwand und Belastung durch langwierige Rechtsstreitigkeiten um die Anerkennung der Elternschaft in einem anderen Mitgliedstaat verringern. Neben möglichen »Soft Law« Maßnahmen wie die Vorlage entsprechender Empfehlungen, um ein Mindestmaß an Kohärenz in der Herangehensweise der nationalen Behörden an die Anerkennung zu gewährleisten, werde auch die Möglichkeit der Vorlage von Legislativmaßnahmen in Form eines Verordnungsvorschlags geprüft.
Rückmeldungen zum Fahrplan sind bis zum 12. Mai 2021 möglich.
Straßenverkehrssicherheit
Europäische Kommission veröffentlicht (vorläufige) Statistiken zur Straßenverkehrssicherheit 2020 und vermeldet weniger Verkehrstote auf Europas Straßen im vergangenen Jahr
(CL) Die Europäische Kommission hat am 20. April 2021 vorläufige Angaben - die endgültigen Zahlen für 2020 liegen in einigen Mitgliedstaaten noch nicht vor - zur Zahl der Verkehrstoten in Europa im Jahr 2020 veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden demnach den Schätzungen zufolge 18.800 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet; das bedeutet, dass in 2020 im Vergleich zu 2019 fast 4.000 Menschen weniger bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben gekommen sind.
Bezüglich der Verkehrstoten je eine Million Bürgerinnen und Bürger gab es die stärksten Rückgänge - um 20 Prozent oder mehr – in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Ungarn, Malta und Slowenien zu verzeichnen. In Estland, Irland, Lettland, Luxemburg und Finnland gab es hingegen einen Anstieg zu vermelden. In Deutschland gingen die entsprechenden Zahlen um 11 Prozent (in absoluten Zahlen: 2019: 37 Verkehrstote; 2020: 33 Verkehrstote) zurück.
Im Zehnjahresvergleich (2010-2020) ist die Zahl der Verkehrstoten je eine Millionen Bürgerinnen und Bürger in Europa um 36 Prozent zurückgegangen. Damit wurde das für jene Jahrzehnt festgelegte Ziel, die Zahl der Todesfälle um 50 Prozent zu senken, nicht erreicht. Dennoch sieht sich die Europäische Union mit 42 Verkehrstoten je 1 Million Bürgerinnen und Bürger nach wie vor als Kontinent mit den sichersten Straßen der Welt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission.