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Newsletter vom 28. Oktober 2020

Kurzarbeitsprogramm SURE

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Europäische Kommission gibt Sozialanleihen über 17 Milliarden Euro aus

(UD) Im Rahmen des Kurzarbeitsprogramms SURE hat die Europäische Kommission am 20. Oktober 2020 erstmals Sozialanleihen über 17 Milliarden Euro ausgegeben, um Arbeitsplätze zu sichern und Menschen in Beschäftigung zu halten. Die Emission umfasste zwei Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei 10 Milliarden Euro im Oktober 2030 bzw. 7 Milliarden Euro im Jahr 2040 fällig sind. Die Anleger waren an diesem Instrument mit ausgezeichnetem Rating äußerst interessiert und die Anleihen waren mehr als 13-mal überzeichnet, was sich in günstigen Konditionen für beide Anleihen niederschlug.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte dazu: »Zum ersten Mal überhaupt gibt die Kommission Sozialanleihen aus, um Mittel aufzubringen, mit denen Menschen in Beschäftigung gehalten werden können. Diese beispiellose Anstrengung wird den außergewöhnlichen Zeiten gerecht, die wir durchleben. Wir tun alles in unserer Macht Stehende, um die Existenzgrundlage der Menschen in Europa zu sichern. Italien, Spanien und Polen sind von der Krise schwer getroffen worden. Ich freue mich, dass diese Länder durch SURE rasch Unterstützung erhalten werden.«

Gemeinsame Agrarpolitik, Bewirtschaftung der Wälder

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Ergebnisse der Schlussabstimmung zum GAP-Reformpaket für die Zeit nach 2022

(HJG) Am 23. Oktober 2020 nahm das Europäische Parlament seinen Standpunkt zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union nach 2022 an. Das Verhandlungsteam des Europäischen Parlaments ist nun bereit für die Trilog-Gespräche mit den Ministerinnen und Ministern der Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission.

Die Agrarpolitik der Europäischen Union soll flexibler, nachhaltiger und krisenfester werden, damit die Landwirte auch in Zukunft die Unionsbürger sicher ernähren können.

Nach einer viertägigen Marathon-Abstimmung nahm das Europäische Parlament am 23. Oktober 2020 seine Position an, die die ursprünglichen Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 erheblich verändert.

Es sind sicherlich viele Stimmen gegen diese Texte laut geworden, wobei die Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz und die Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) mit überwältigender Mehrheit dagegen stimmten, ebenso wie einige Abgeordnete anderer Fraktionen. Dennoch ist es dem Europäischen Parlament gelungen, Kompromisse zu finden. Landwirte, die klima- und umweltfreundliche Praktiken anwenden, sollen stärker unterstützt werden. Die jährlichen Direktzahlungen sollen auf 100.000 Euro begrenzt werden.

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik soll nach einer zweijährigen Übergangszeit Anfang 2023 in Kraft treten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union, der Anfang letzte Woche zu diesem Dossier Stellung genommen hat, müssen bis zum nächsten Frühjahr noch eine endgültige Einigung im Rahmen der Triolg-Gespräche aushandeln.

Abstimmungsergebnisse:
Die Verordnung über strategische Pläne, für die Peter Jahr (EVP, Deutschland) Berichterstatter ist, wurde mit 425 Ja-Stimmen, 212 Nein-Stimmen und 51 Enthaltungen angenommen.

Der Bericht von Eric Andrieu (S&D, Frankreich) über die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) wurde mit 463 Ja-Stimmen bei 133 Nein-Stimmen und 92 Enthaltungen angenommen.

Die Verordnung über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik, Bericht von Ulrike Müller (Renew, Deutschland), wurde mit 434 Ja-Stimmen bei 185 Nein-Stimmen und 69 Enthaltungen angenommen.

Rat für Landwirtschaft und Fischerei in Luxemburg

(HJG) Der Rat »Landwirtschaft und Fischerei« tagte vom 19. bis 21. Oktober 2020 in Luxemburg. Die wesentlichen Themen waren die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), die Fischerei und die »Farm to Fork Strategie« sowie aktuelle Gesetzgebungsvorschläge. Zum GAP-Reformpaket ist es dem deutschen Vorsitz gelungen, für 27 Delegationen nach einem 45-stündigen Verhandlungsmarathon mit schwierigen bi-, tri- und multilateralen Gesprächen einen Kompromiss und damit eine Allgemeine Ausrichtung zu erzielen.

Bundesministerin Klöckner stellte nach intensiven Beratungen und Gesprächen mit allen Mitggliedstaaten die Kompromisstexte des GAP-Reformpakets samt weiteren Änderungsvorschlägen in Sitzungsdokumenten zur Abstimmung. Strittige und die Verhandlung dominierende Punkte waren bis zuletzt:

  • die Höhe des Mindestbudgets (Ringfencing) für verpflichtende Ökoregelungen,
  • damit in Verbindung stehende Mechanismen zur Gewährleistung der finanziellen Flexibilität (Vermeidung bzw. Reduzierung etwaiger Mittelverluste) und
  • Vereinfachungsbestrebungen im Rahmen der Konditionalität für Kleinerzeuger.

Basis der Verhandlungen war auch das Bekenntnis des Europäischen Rates zum Mehrjährigen Finanzrahmen vom Juli 2020, das der Gemeinsamen Agrarpolitik einen stabilen und verlässlichen Haushalt garantiere – verbunden mit der klaren Anforderung einer grüneren Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die von den Mitgliedstaaten mehrheitlich als ausgewogen bezeichneten Kompromisstexte wurden mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Lettland, Bulgarien und Rumänien enthielten sich, mit Litauen lehnte ein Mitgliedstaat den Kompromiss ab. Belgien knüpfte seine Zustimmung an die Vorlage einer Erklärung der Europäischen Kommission zur Berücksichtigung der belgischen konstitutionellen Gegebenheiten bei der Vorlage der GAP-Strategiepläne. Die Europäische Kommission bekundete hier Bereitschaft, eine solche Erklärung vorzubereiten.

Wesentliche politische Positionierungen des Rates der Europäischen Union zum GAP-Reformpaket sind:

  • EU-weit einheitlicher Mindestbudgetansatz für Ökoregelungen in der 1. Säule von 20 Prozent der nationalen Direktzahlungen-Obergrenze;
  • zweijährige Einführungsphase (»Lernphase«) für die Jahre 2023-2024 für Ökoregelungen unter Gewährleistung der finanziellen Flexibilität zwischen DZ-Interventionen, dabei Sicherstellung der Gleichbehandlung von Mitgliedstaaten mit und ohne Zahlungsansprüchen;
  • Anrechnung von Leistungen der 2. Säule (Art. 65, 67 und 68 der Strategieplan-Verordnung inklusive Tierwohl-Maßnahmen) oberhalb der 30 Prozent Zweckbindung von Mitteln der 2. Säule auf Mindestplafond der Ökoregelungen;
  • Aufnahme von Paludikulturen (landwirtschaftliche Nutzung von nassen oder wiedervernässten Moorböden) in die Definition der förderfähigen Flächen;
  • Option der gemeinsamen Veranlagung verbundener Unternehmen bei Kürzungen der Direktzahlungen und der Umverteilung;
  • für Mitgliedstaaten optionale Förderung von betriebsindividueller Risikovorsorge bis maximal 1 Prozent des Direktzahlungsbudgets;
  • Aufnahme Anrechnung der Investitionsförderung (Art. 68 der Strategieplan-Verordnung) für Junglandwirte für zweckgebundenen Plafond der 1. Säule in Höhe von 2 Prozent der Direktzahlungen;
  • Fortsetzung des »Phasing out« (Auslaufen lassen) der nationalen Übergangsbeihilfen;
  • Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen Nr. 8 und 9 der Konditionalität: Ausnahmeregelungen für Betriebe bis 10 ha sowie für Betriebe mit hohem Grünlandanteil oder vorherrschendem Ackerfutterbau (weitgehend analog EU (VO) 1307/2020);
  • Horizontale Verordnung: Ausnahme von Begünstigten mit bis zu 2.000 Euro Direktzahlungen von der Finanzdisziplin.

Mit dem GAP-Reformpaket wurden zudem Erklärungen des Rates der Europäischen Union zur Förderung des Anbaus von Eiweißpflanzen, zur Verwaltungsvereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik zum Nutzen der Begünstigten und der Verwaltungen sowie zu Art. 57 der Horizontalen Verordnung zur Möglichkeit der Korrektur von Fehlern angenommen.

(Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union)

Europäisches Parlament kämpft für nachhaltige Forstwirtschaft

(HJG) Das Europäische Parlament hat zwei Berichte verabschiedet, in denen die Europäische Kommission aufgefordert wird, mehr zu tun, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Europa zu fördern und Wälder im Rest der Welt besser zu schützen, indem Erzeugnisse, die zur Abholzung beitragen, aus den Lieferketten der Europäischen Union verbannt werden. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich Anfang 2021 eine Europäische Forststrategie vorlegen.

In beiden Berichten wird hervorgehoben, dass die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und die Verringerung der Entwaldung für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals, der Strategie »Vom Hof auf den Tisch« und der Biodiversitätsstrategie erforderlich ist.

Wälder haben erheblichen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wert. Sie bedecken etwa 30 Prozent der EU-Landfläche und 80 Prozent der terrestrischen Artenvielfalt sind in Wäldern zu finden. Gesunde Wälder sind auch für die Bekämpfung des globalen Klimawandels von entscheidender Bedeutung, da sie Kohlendioxid aus der Atmosphäre aufnehmen. Die europäischen Wälder absorbieren jährlich 8,9 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der Europäischen Union. Als Kohlenstoffsenken spielen sie eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung des EU-Klimaneutralitätsziels.

Die Zerstörung der Wälder schreitet rasant voran. In der Folge werden Treibhausgase freigesetzt und die Artenvielfalt geht verloren. Schätzungen zufolge sind seit den 1960er Jahren mehr als die Hälfte der tropischen Wälder weltweit zerstört worden.

Illegaler Holzeinschlag verschärft das Problem weiter. Trotz EU-Initiativen wie dem Aktionsplan »Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)« ist illegale Abholzung nach wie vor eine der Hauptursachen für das Waldsterben in der Europäischen Union und im Rest der Welt.

Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Forstwirtschaft können durch nachhaltige Waldbewirtschaftung ausgeglichen werden. Es geht darum, auf die Gesundheit der Wälder zu achten und ihre Anpassungsfähigkeit an die sich verändernden Klimabedingungen zu erhöhen. Wälder stellen einen zukunftsträchtigen grünen Wirtschaftssektor dar, der das Potenzial hat, weltweit zwischen 10 und 16 Millionen nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.

Über 60 Prozent der produktiven Wälder sind nach Standards für eine nachhaltige Bewirtschaftung zertifiziert. Die Forstwirtschaft beschäftigt in der Europäischen Union direkt 500.000 Menschen. Indirekt hängen rund 2,6 Millionen Arbeitsplätze von ihr ab.

Da eine nachhaltige Forstwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung eines wichtigen Wirtschaftssektors beitragen kann, fordert das Europäische Parlament mehr Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Landwirtschaftspolitik (GAP).

Außerdem will das Europäische Parlament wirksamere Maßnahmen gegen illegalen Holzeinschlag setzen und striktere Kontrollen einführen, um nicht nachhaltig produziertes Holz sowie Produkte, die zum Waldsterben beitragen, an den EU-Grenzen abzufangen. Des Weiteren sollen die Auswirkungen von Handelsabkommen auf Wälder, Biodiversität und Menschenrechte systematisch evaluiert werden.

Eine weitere Forderung des Europäischen Parlaments ist, die EU-Satellitensysteme Copernicus und Galileo zur Überwachung von Entwaldung und Waldbränden in Drittländern einzusetzen. Die Europaabgeordneten fordern auch, die Mittel für Forschung und Innovation aufzustocken, um Wälder klimaresistenter zu machen.

Das Europäische Parlament tritt für die Festlegung verbindlicher Ziele zum Schutz und zur Wiederherstellung von Waldökosystemen, insbesondere von Urwäldern, ein.

(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Klimagesetz, Biodiversität, Lage der Natur in Europa und Wasserqualität

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Einigung über große Teile des Klimagesetzes erzielt

(HJG) Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2020 eine Einigung über eine partielle Allgemeine Ausrichtung zum vorgeschlagenen europäischen Klimagesetz erzielt. Ziel des Vorschlags ist es, das Ziel einer klimaneutralen Europäischen Union bis 2050, das vom Europäischen Rat im Dezember 2019 gebilligt wurde, in die Gesetzgebung aufzunehmen. Eine partielle Allgemeine Ausrichtung meint in diesem Fall eine abgestimmte Ratsposition in allen Teilen des Vorschlags mit Ausnahme des 2030-Klimaziels von geplanten mindestens 55 Prozent Treibhausgasreduzierungen gegenüber 1990. Diese Festlegung bleibt den Staats- und Regierungschefs des Europäischen Rats in seiner Sitzung am 12. und 13. Dezember 2020 vorbehalten.

Der Rat der Europäischen Union hat den Teil des ursprünglichen Vorschlags geändert, der es der Europäischen Kommission ermöglicht hätte, durch delegierte Rechtsakte einen Weg zur Erreichung der Klimaneutralität einzuschlagen. Stattdessen fordert er die Europäische Kommission auf, nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Pariser Abkommens ein Zwischenziel für 2040 vorzuschlagen. Der Rat der Europäischen Union behält das Konzept einer indikativen linearen Kurve bei, jedoch nur als Instrument, um die Europäische Kommission bei der Bewertung der Fortschritte zu unterstützen.

Um sicherzustellen, dass die Europäische Union in den kommenden Jahren auf dem richtigen Weg bleibt, um ihr Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, beauftragt der Rat die Europäische Kommission, innerhalb von sechs Monaten nach jeder globalen Bestandsaufnahme im Rahmen des Pariser Übereinkommens über die Anwendung des europäischen Klimagesetzes Bericht zu erstatten. Gegebenenfalls kann die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung des europäischen Klimagesetzes unterbreiten.

Umweltrat nimmt Schlussfolgerungen zur EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für 2030 an

(HJG) Am 23. Oktober 2020 befürwortete der Rat für Umwelt der Europäischen Union (Umweltrat) die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und die darin enthaltenen Naturschutzziele, die darauf abzielen, die Biodiversität auf den Weg der Erholung zu bringen.

Die Mitgliedstaaten sind zutiefst besorgt über die weltweite Rate des Verlusts an biologischer Vielfalt und erkennen die Notwendigkeit an, ihre Anstrengungen zu verstärken, indem sie sich mit den direkten und indirekten Ursachen für den Verlust von biologischer Vielfalt und Natur befassen. Der Umweltrat betont, dass der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und gesunder, gut funktionierender, Ökosysteme dazu beitragen wird, unsere Widerstandsfähigkeit zu stärken sowie die Entstehung und Ausbreitung neuer Krankheiten zu verhindern.

Die angenommenen Schlussfolgerungen geben politische Leitlinien für die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie.

In seinen Schlussfolgerungen fordert der Umweltrat die Europäische Kommission auf, die Ziele der EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in relevante künftige Legislativvorschläge einzubeziehen. Er bekräftigt auch die dringende Notwendigkeit, diese Ziele vollständig in andere Sektoren wie Land- und Fischerei- sowie Forstwirtschaft zu integrieren und die EU-Maßnahmen in diesen Bereichen kohärent umzusetzen.

Der Umweltrat begrüßt das Ziel, ein kohärentes Netzwerk gut verwalteter Schutzgebiete zu schaffen und mindestens 30 Prozent der Landfläche sowie 30 Prozent der Seefläche der Europäischen Union zu schützen. Er betont, dass dies ein Ziel ist, das die Mitgliedstaaten gemeinsam erreichen müssen. Dieses Netzwerk sollte auf dem Natura 2000-Netzwerk basieren und durch zusätzliche Schutzgebiete durch die Mitgliedstaaten ergänzt werden.

Darüber hinaus bekräftigte der Umweltrat, dass mehr Ambitionen in Bezug auf die Wiederherstellung der Natur erforderlich sind, wie in der neuen Biodiversitätsstrategie vorgeschlagen, und wartet darauf, dass die Europäische Kommission rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur vorschlägt, die einer Folgenabschätzung unterliegen.

Er bekräftigt die Entschlossenheit der Europäischen Union, bei der Bewältigung der globalen Biodiversitätskrise mit gutem Beispiel voranzugehen und auf der UN-Biodiversitätskonferenz 2021 einen ehrgeizigen neuen globalen Rahmen für die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen zu entwickeln.

Darüber hinaus wollen die Mitgliedstaaten, dass ein erheblicher Teil der 30 Prozent des EU-Haushalts und des Next-Generation-Fonds, der für Klimaschutzmaßnahmen bestimmt ist, in die biologische Vielfalt und naturbasierte Lösungen zur Förderung der biologischen Vielfalt investiert wird.

81 Prozent der geschützten Lebensräume sind in schlechtem Zustand

(HJG) Die meisten geschützten Lebensräume und Arten in Europa sind trotz Fortschritten in einigen Zielgebieten in einem schlechten Zustand. Der Rückgang von geschützten Arten und Lebensräumen hält weiter an und ist hauptsächlich auf Land- und Fortwirtschaft sowie Verstädterung und Eingriffe in Süßwasser-Lebensräume zurückzuführen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Bewertung der Europäischen Kommission zum Zustand der Natur, die am 19. Oktober 200 vorgestellt wurde und die sich auf einen ausführlicheren Bericht der Europäischen Umweltagentur stützt.

Die Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden wirkt sich ebenso auf Lebensräume aus wie der Klimawandel und die übermäßige Ausbeutung von Tieren durch illegale Entnahme sowie unhaltbare Jagd- und Fischfangpraktiken. Wenn nicht dagegen vorgegangen wird, führt dieser Rückgang unweigerlich zu einer weiteren Erosion unserer Biodiversität und ihres lebenswichtigen Beitrags, sodass letztlich auch die Gesundheit und der Wohlstand der Menschen gefährdet sind.

In dem Bericht wird unterstrichen, dass wir handeln müssen, wenn sich Europas Biodiversität – wie in der neuen EU-Biodiversitätsstrategie vorgesehen – bis 2030 wirklich erholen soll. Vor diesem Hintergrund ist die vollständige Umsetzung der Ziele und Vorgaben, die in der Biodiversitätsstrategie und in der Strategie »Vom Hof auf den Tisch« vorgeschlagen werden, von grundlegender Bedeutung.

Die Bewertung, die sich auf einen ausführlichen technischen Bericht der Europäischen Umweltagentur (EUA) stützt, zeigt, dass viele geschützte Arten und Lebensräume dem großen Druck zwar gerade noch standhalten, die Mehrzahl auf EU-Ebene aber in einem schlechten Zustand ist und der Trend für einige immer weiter abwärts geht.

(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

Umweltrat verabschiedet strenge Mindestqualitätsstandards für sicheres und sauberes Trinkwasser

(HJG) Die Europäische Union stellt sicher, dass Leitungswasser in der gesamten Europäischen Union trinkbar ist. Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Oktober 2020 in erster Lesung offiziell seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie auf der Grundlage des in den Verhandlungen zwischen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament erzielten Kompromisses angenommen.

Nach den neuen Regeln werden die Qualitätsstandards für Trinkwasser auf den neuesten Stand gebracht und ein kostengünstiger risikobasierter Ansatz zur Überwachung der Wasserqualität eingeführt.

Der Rat der Europäischen Union führte auch hygienische Anforderungen für Materialien ein, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, wie z. B. Rohre. Ziel ist es, die Qualität solcher Materialien zu verbessern, um sicherzustellen, dass die menschliche Gesundheit geschützt wird und keine Kontamination stattfindet.

Der Standpunkt des Rates der Europäischen Union geht auch auf die wachsende Besorgnis über die Auswirkungen von endokrinen Disruptoren, Pharmazeutika und Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit ein, indem ein Beobachtungslistenmechanismus eingeführt wird. Die Beobachtungsliste wird es der Europäischen Union ermöglichen, neue Erkenntnisse über diese Stoffe und ihre Relevanz für die menschliche Gesundheit auf dynamische und flexible Weise weiterzuverfolgen.

EU-Gesundheitsprogramm 2021-2027

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Rat der Europäischen Union eröffnet Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament

(GH) Die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union haben am 21. Oktober 2020 übereinstimmend beschlossen, die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über das EU-Gesundheitsprogramm für 2021-2027 (EU4Health) zu beginnen. Das Programm in seiner jetzigen Form ist eine Antwort auf die COVID-19-Pandemie und richtet den Schwerpunkt auf langfristige EU-Gesundheitsmaßnahmen. Das Programm steht unter der Herausforderung künftiger Gesundheitskrisen und den noch andauernden Erfahrungen mit den Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Erholungsprozess in den Mitgliedstaaten sowie dem Wohlergehen der Bürger.

In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Sitzung des Europäischen Rates vom 17. bis 21 Juli 2020 wird das vorgeschlagene Budget 1,9 Millionen Euro betragen, viermal mehr als das aktuelle EU-Gesundheitsprogramm für 2014-2020.

Schwerpunkte des Programms sind:

  • Schutz der Bevölkerung in der Europäischen Union vor ernsthaften grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren.
  • Verbesserung der Verfügbarkeit von Gesundheitsprodukten und krisenrelevanten Produkten.
  • Stärkung der Widerstandfähigkeit und Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme.
  • Erhöhung des Gebrauchs digitaler Werkzeuge und Dienste im Gesundheitssektor.
  • Stärkung der Rolle der Europäischen Union in der globalen Gesundheitspolitik.

(Quelle: Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union)

Gleichstellung der Geschlechter

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Europäische Woche der Gleichstellung der Geschlechter

(KS) Das Europäische Parlament veranstaltet vom 26. bis 29. Oktober 2020 erstmalig eine Europäische Woche der Gleichstellung der Geschlechter. Initiiert wurde die Durchführung vom Ausschuss für die Rechte der Frauen und Gleichstellung der Geschlechter (FEMM). Hintergrund ist der in dieses Jahr fallende 25. Jahrestag der Erklärung und Aktionsplattform von Peking, eines im Rahmen der Vierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking durch 189 Staaten unterzeichnetes umfassendes Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern, und welcher die Gelegenheit biete in der laufenden Woche die bisherigen Errungenschaften und künftigen Herausforderungen für die Förderung der Rechte von Mädchen und Frauen sowie die Gleichstellung der Geschlechter zu diskutieren.

Auf den Aufruf des FEMM-Ausschusses hin, werden daher im Rahmen der Aktion in der laufenden Woche in verschiedenen anderen Ausschüssen des Europäischen Parlaments Debatten, Präsentationen, Meinungsaustausche und Anhörungen zu Themen, die im Zusammenhang mit der Gleichstellung der Geschlechter stehen, geführt werden. Im FEMM-Ausschuss selbst, wird am 29. Oktober 2020 die Direktorin des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2020 vorstellen, wobei der Schwerpunkt auf der Digitalisierung der Arbeitswelt und ihren Folgen für die Gleichstellung der Geschlechter liegen wird.

Daneben haben sich Ausschüsse, welche dieses Jahr nicht teilnehmen, verpflichtet, sich im weiteren Verlauf des Jahres mit Gender Mainstreaming-Aspekten in ihren Zuständigkeitsbereichen zu befassen. Das vollständige Programm der Veranstaltungen in allen teilnehmenden Ausschüssen ist auf der Internetseite des FEMM-Ausschusses abrufbar. Zudem werden alle Veranstaltungen über das Multimedia-Zentrum des Europäischen Parlaments live übertragen.

(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Online-Plattformen und Künstliche Intelligenz

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Europäisches Parlament: Abgeordnete fordern Regelungen für Online-Plattformen

(KS) Das Europäische Parlament hat am 20. Oktober 2020 in zwei legislativen Entschließungen die Europäische Kommission zur Vorlage von Regelungen für Online-Plattformen aufgefordert. Zur Verbesserung des Binnenmarkts und der Anpassung der handels- und zivilrechtlichen Vorschriften für online tätige Unternehmen stellen die Abgeordneten dabei folgende zentralen Grundsätze auf:

  • Ein Anwendungsbereich, der auch außerhalb der Europäischen Union niedergelassene Anbieter digitaler Dienste umfasst,
  • die Einrichtung eines verbindlichen Melde- und Abhilfeverfahrens sowie nationale Streitbeilegungsstellen,
  • Haftungsregelung allein für illegale Inhalte,
  • die Nicht-Anwendung von Upload-Filtern und anderer Formen der Vorabkontrolle durch die Plattformen selbst sowie
  • das Entscheidungsmonopol über die Rechtmäßigkeit von Inhalten durch unabhängige Justizbehörden.

Notwendig sei darüber hinaus im Hinblick auf schädliche Inhalte, Hetze und Desinformation auch eine bessere Informationspolitik über die Verbreitungswege solcher Inhalte sowie der Ausbau von Medien- und digitalen Kompetenzen der Bürger. Im Hinblick auf die sog. Kuratierung – der aktiven Weiterempfehlung von Inhalten – sowie gezielter Werbung, fordern die Abgeordneten überdies eine restriktive Regelung sowie ein Recht auf anonyme Nutzung digitaler Dienste.

Zur Überwachung der Einhaltung der neuen Regelungen sowie der Verhängung etwaiger Strafen bei Nichteinhaltung schlägt das Europäische Parlament die Einrichtung einer europäischen Stelle vor.
Insgesamt, so die Abgeordneten, solle der Grundsatz »Was außerhalb des Internets verboten ist, ist auch im Internet illegal« gelten sowie auch die Grundsätze des Verbraucherschutzes anwendbar sein. Daneben sei es erforderlich gegen unseriöse Geschäftemacher vorzugehen und konkrete Regelungen für große Plattformen, die über den Marktzugang entscheiden, zu etablieren.

Mit einem weiteren angenommenen nichtlegislativen Bericht zu den Grundrechten betreffende Fragen, fordert das Europäische Parlament zudem eine sorgfältige, verhältnismäßige und nicht diskriminierende Vorgehensweise bei der Entfernung von Inhalten unter Wahrung der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes, wobei neben der Verbreitung von Hetze und Desinformation ebenfalls das sogenannte Mikrotargeting, das gezielte Anpassen von Inhalten an sehr spezifische Zielgruppen, bemängelt wird.

Die Europäische Kommission hat angekündigt im Dezember 2020 einen Gesetzesvorschlag für ein Gesetz für Digitale Dienste vorzulegen, mit welchem für die digitale Wirtschaft weltweite Standards gesetzt werden sollen.
(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Europäisches Parlament macht Vorschläge zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz

(KS) Das Europäische Parlament hat am 21. Oktober 2020 Empfehlungen für Regelungen zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) aufgestellt. In insgesamt drei angenommenen Berichten setzten sich die Abgeordneten mit den Bereichen ethische Fragen, zivilrechtliche Haftung und geistiges Eigentum auseinander.

Zum einen fordern das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf einen Ethikrahmen für Künstliche Intelligenz, mit Rechtsvorschriften für die Entwicklung, Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz, Robotik und ähnlichen Technologien, welche auch Software, Algorithmen und Daten umfasse, vorzulegen. Im Mittelpunkt soll eine auf den Menschen ausgerichtete und vom Menschen geschaffene Künstliche Intelligenz sowie die Grundsätze von Sicherheit, Transparenz und Rechenschaftspflichten, Schutzmaßnahmen gegen Voreingenommenheit und Diskriminierung, das Recht auf Rechtsbehelfe, soziale und ökologische Verantwortung sowie die Achtung der Privatsphäre und des Datenschutzes stehen.

KI-Technologien, welche bei der Anwendung mit einem sehr hohen Risiko einhergehen (z. B. mit Selbstlernfähigkeit), sollten den Abgeordneten zufolge jederzeit von Menschen kontrolliert werden können und eine etwaige Selbstlernfähigkeit entsprechend deaktivierbar sein wenn schwerwiegende Verstöße gegen ethische Grundsätze oder aber andere Gefahren drohten.

Ein solch risikobasierter Ansatz soll auch hinsichtlich der Haftung für KI-bedingte Schäden verfolgt werden. Neben der Förderung von Innovationen und Rechtssicherheit für Unternehmen sind Anwender zu schützen sowie das Vertrauen in KI-Systeme zu steigern. Der Anwendungsbereich soll dabei physische und virtuelle KI-Anwendungen umfassen, die Schäden an Leben, Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum oder erhebliche immaterielle Schäden verursachen können, die nachweislich wirtschaftliche Verluste bewirken. Auch schlagen die Abgeordneten die Verpflichtung zu einer obligatorischen (Haftpflicht-)Versicherung vor.

Letztlich sei ein wirksamer Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, welcher innovative Entwickler schütze ohne zu Lasten der menschlichen Urheber oder ethischer Grundsätze zu gehen und welcher zwischen durch Künstlicher Intelligenz unterstütztem menschlichen Schaffen sowie durch Künstlicher Intelligenz selbstständig erzeugten Schöpfungen unterscheide, notwendig. Die Einführung einer Rechtspersönlichkeit für Künstliche Intelligenz lehnt das Europäische Parlament dagegen ab.

Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission wird für Anfang nächsten Jahres erwartet.

(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Aspekte des städtischen Lebens

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Bericht zur Lebensqualität in europäischen Städten

(HJG) Am 13. Oktober 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht zur Lebensqualität in europäischen Städten. Ziel des Berichts ist es, den Bedürfnissen der städtischen Bevölkerung bei der Politikgestaltung besser gerecht werden zu können, da rund 40 Prozent der Europäer in Städten leben. Auch sollen derartige Erhebungen einen Vergleich zwischen der Wahrnehmung der Menschen und den Daten verschiedener statistischer Quellen ermöglichen.

Beleuchtet werden verschiedene Aspekte des städtischen Lebens, wie die Arbeits- und Wohnsituation, der städtische Nahverkehr, Umwelt, Sicherheit und Inklusion sowie die Qualität der lokalen öffentlichen Verwaltung. Für den Bericht wurden 58.000 Interviews in 83 Haupt- und Großstädten aus Mitgliedstaaten, Großbritannien, EFTA-Staaten, dem Westbalkan und der Türkei geführt.

Zu den allgemeinen Ergebnissen des Berichts gehört z. B., dass eine geographische Diskrepanz bei der Bewertung städtischen Lebens, u. a. zwischen Nord- und Südeuropa, aber auch Unterschiede zwischen einer Hauptstadt und anderen Städten, besteht. Insgesamt gab die Mehrheit der Befragten (89 Prozent) an, mit ihrem Leben in der Stadt zufrieden zu sein, z. B. 97 Prozent in München und 96 Prozent in Leipzig. In Bezug auf die Bearbeitungszeit einer Anfrage bei der öffentlichen Verwaltung waren die Münchner jedoch beispielsweise weniger zufrieden als die Leipziger (59 Prozent gegenüber 71 Prozent).

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