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Newsletter vom 14. April 2021

Erforschung von Coronavirus-Mutanten

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123 Millionen Euro zur Erforschung von Coronavirus-Mutanten

(ED) Die Europäische Kommission hat am 7. April 2021 verkündet, 123 Mio. Euro aus dem neuen Forschungsprogramm Horizont Europa zur Erforschung von Coronavirus-Mutanten zu investieren.

Mit diesem Budget wird die Entwicklung umfassender COVID-19-Kohorten und -Netzwerke über die Grenzen Europas hinaus unterstützt und es werden Verbindungen zu europäischen Initiativen geknüpft sowie die Infrastrukturen ausgebaut, die für den Austausch von Daten, Fachwissen, Forschungsressourcen und Sachverständigenleistungen zwischen Forschenden und Forschungseinrichtungen erforderlich sind.

Ausschreibungsschwerpunkte sind:

  • ein fairer und offener Datenaustausch zur Unterstützung der europäischen Bereitschaft für COVID-19 und andere Infektionskrankheiten,
  • Forschungsinfrastrukturdienste für schnelle Forschungsreaktionen auf COVID-19 und andere Infektionskrankheiten,
  • Impfstoffe & therapeutische klinische Studien zur Förderung der COVID-19 Prävention und Behandlung und
  • Kohorten, die gegen besorgniserregende COVID-19-Varianten vereint sind.

Die Ausschreibungen sind im Funding & Tenders Portal der Europäischen Union zu finden. Anträge können vom 13. April 2021 bis zum 6. Mai 2021 eingereicht werden.

Die neuen Lösungen müssen im Einklang mit den Grundsätzen der weltweiten Corona-Krisenreaktion für alle verfügbar und erschwinglich sein. Die erfolgreichen Konsortien sollen mit anderen einschlägigen Initiativen und Projekten auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zusammenarbeiten, um bestmögliche Synergien und Komplementarität zu erreichen sowie Doppelarbeit zu vermeiden.

Die Sofortmaßnahmen ermöglichen es, den kurz- bis mittelfristigen Bedrohungen entgegenzuwirken und tragen dazu bei, die EU-Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (HERA) aufzubauen, mit deren Hilfe die Europäische Union künftige Pandemien frühzeitig erkennen und besser bewältigen will. Diese erste Soforthilfe schließt sich an eine Reihe von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus an, die bereits von der Europäischen Union finanziert werden. Sie steht im Einklang mit dem neuen europäischen Plan zur Vorsorge gegen biologische Gefahren (HERA Incubator), mit dem auf neue Varianten reagiert und ihre Ausbreitung verhindert oder abgeschwächt werden soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

EU-Außengrenzen

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Europäische Kommission modernisiert Informationsaustausch zum Schutz der EU-Außengrenzen

(AV) Die Europäische Kommission modernisiert den Kooperationsmechanismus für den Informationsaustausch zum Schutz der EU-Außengrenzen. Sie beschloss dafür am 9. März 2021 neue Vorschriften für das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR).

Die Mitgliedstaaten können für eine angemessene Risikoanalyse und rasche Reaktion Warnmeldungen über EUROSUR herausgeben. Ziel sei es, so die Europäische Kommission in ihrer Pressemitteilung, die EU-Außengrenzen zu schützen und Menschenhandel, Schmuggeln von Drogen, Waffen oder Sprengstoff oder Kindesentführung zu bekämpfen.

Neu ist, dass die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen künftig auch Such- und Rettungsvorfälle sowie -einsätze melden müssen, was dazu beitragen soll, Menschen in Gefahr besser zu identifizieren und Leben zu retten. Die neuen Regeln sehen außerdem strengere Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen vor und gelten ab 2. Mai 2021.

EUROSUR wurde eingerichtet, um Grenzschutz, Küstenwache, Polizei, Zoll und Marine ein aktuelles und umfassendes Bild der Situation an den Außengrenzen der Europäische Union zu liefern. Es ermöglicht den Mitgliedstaaten den Informationsaustausch untereinander, mit Frontex und mit Nachbarländern.

Pestizidrückstände in Lebensmitteln

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Neueste Zahlen zu Pestiziden in Lebensmitteln

(MS) Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat einen neuen Bericht über Pestizidrückstände in Lebensmitteln veröffentlicht. Im Jahr 2019 wurden mehr als 96.000 Proben analysiert, von denen 96 Prozent innerhalb der gesetzlich zulässigen Werte lagen. Dabei wurden Proben von Lebensmitteln wie Äpfel, Spinat, Erdbeeren, Tomaten, Wein und Milch nach dem Zufallsprinzip untersucht. Von diesen analysierten Proben

  • waren 6.674 bzw. 53 Prozent frei von quantifizierbaren Rückstandsmengen,
  • enthielten 5.664 oder 45 Prozent einen oder mehrere Rückstände in Konzentrationen unterhalb oder gleich den zulässigen Werten und
  • enthielten 241 oder 2 Prozent Rückstände, die den gesetzlichen Höchstwert überschritten, wovon 1 Prozent zu rechtlichen Schritten führte.

Diese Untersuchung wird alle drei Jahre durchgeführt. Im Vergleich zu 2016 sanken bei Salat (2,4 Prozent auf 1,8 Prozent), Äpfeln (2,7 Prozent auf 2,1 Prozent) und Tomaten (2,6 Prozent auf 1,7 Prozent) die gefundenen Rückstände in Proben. Dagegen gab es bei Erdbeeren (1,8 Prozent auf 3,3 Prozent) mehr Pestizidfunde. In Kuhmilch wurden wie 2016 keine Überschreitungen festgestellt.

Mehrere nicht in der Europäischen Union zugelassene Pestizide wurden in Stichproben von in der Europäischen Union angebauten Lebensmitteln gefunden, die die Rückstandshöchstwerte überschreiten. Nach Ansicht der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit besteht jedoch kein Anlass zur Sorge um die Gesundheit der Verbraucher. Die Behörde schlägt deshalb eine Reihe von Empfehlungen vor, um die Effizienz der europäischen Kontrollsysteme zu erhöhen und so weiterhin ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.

(Quelle: EFSA)

EU-Bioökonomie

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Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission stellt strategische Vorausschau für die EU-Bioökonomie im Jahr 2050 vor

(HJG) Ein am 12. April 2021 vorgestellter Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission stellt vier Szenarien für eine zukünftige EU-Bioökonomie vor. Die Szenarien beschreiben, inwieweit jedes Szenario zu den Zielen der Bioökonomie-Strategie der Europäischen Union und zu Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung beitragen würde.

Die Bioökonomie umfasst alle Wirtschafts- und Industriezweige, die für die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Materialien, Energie und Dienstleistungen auf erneuerbare biologische Ressourcen vom Land und vom Meer angewiesen sind, wie z. B. Kulturpflanzen, Wälder, Fisch, Tiere und Mikroorganismen.

Sie macht einen wichtigen Teil der EU-Wirtschaft aus, erwirtschaftete 4,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und beschäftigte 8,9 Prozent der Erwerbsbevölkerung in der EU27 im Jahr 2017. Die Bioökonomie-Strategie der Europäischen Union von 2018 zielt darauf ab, eine nachhaltige und kreislauforientierte Bioökonomie für Europa zu entwickeln und die Verbindung zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu stärken.

Ein Team von sechs Experten hat auf der Grundlage von Erkenntnissen von mehr als 50 weiteren Fachleuten aus allen Bereichen der Politik, Zivilgesellschaft, Industrie und Wissenschaft die vier Alternativszenarien für die Bioökonomie der Europäischen Union im Jahr 2050 entwickelt:

  1. Szenario »Do it for us«: Es wird ein konsistentes und kohärentes Maßnahmenpaket konzipiert und umgesetzt, um einen radikalen Wandel in den Versorgungssystemen zu fördern, doch die Gesellschaft widersetzt sich erheblichen Veränderungen.
  2. Szenario »Do it together«: Sowohl das politische System als auch die Gesellschaft sind auf die Verwirklichung des Ziels der Klimaneutralität und der Ziele für nachhaltige Entwicklung abgestimmt. Die Unternehmen passen sich rasch an und sind Teil des Wandels. Der Transformationsprozess umfasst alle Akteure.
  3. Szenario »Do it yourself«: Es ist nicht möglich, wesentliche Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien umzusetzen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher ändern jedoch ihre Einstellung und ihr Verhalten im Rahmen zunehmend einflussreicher gesellschaftlicher Bewegungen und aufgrund einer Reihe dramatischer Krisen. In der Folge wird das Versorgungssystem durch die sich daraus ergebende Änderung der Nachfrage angepasst.
  4. Szenario »Do what is unavoidable«: Der Lebensstil verändert sich nicht wesentlich und das politische System ist nicht in der Lage, proaktive Maßnahmen umzusetzen bzw. durchzusetzen und beschränkt sich darauf – mit einiger Verzögerung – auf Krisen zu reagieren.

Die Europäische Kommission plant, diese Szenarien weiter zu erforschen, um strategische und systemische Überlegungen unter den Hauptakteuren der europäischen Bioökonomie zu erleichtern und zu stärken. Die Bioökonomie ist ein Kerninstrument für den Grünen Deal in der Post-COVID-19-Ära und soll die Europäische Union nachhaltiger und wettbewerbsfähiger machen. Die Europäische Kommission entwickelt daher eine kreislauforientierte, nachhaltige Bioökonomie, die ein zentrales Instrument für den Grünen Deal in der Zeit nach der COVID-19-Pandemie sein kann und die Europäische Union nachhaltiger sowie wettbewerbsfähiger machen soll.

(Quelle: Europäische Kommission)

Tierschutzstrategie

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Tierschutzstrategie 2012-2015 mit gemischten Ergebnissen

(MS) Die Europäische Kommission hat die EU-Strategie für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2012-2015 untersucht. Der Bericht dazu wurde am 31. März 2021 vorgelegt. Die Bewertung zeigt, dass die meisten Probleme, die bereits 2012 als wichtig identifiziert wurden, auch heute noch relevant sind. Es ist weiterhin nötig, die Einhaltung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten zu verbessern, wie z. B. bei Tiertransporten, dem routinemäßigen Schwanzkupieren von Schweinen oder bestimmten Betäubungsmethoden. Zudem müssten die Verbraucher über den Tierschutz besser informiert werden. Die internationale Zusammenarbeit muss verstärkt werden, damit Drittländer ermutigt werden, Tierschutzstandards zu übernehmen, die mit den in der Europäische Union geltenden vergleichbar sind.

Es ist notwendig, die Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik für den Zeitraum 2021-2027 zu optimieren. Die Gemeinsame Agrarpolitik sollte die angebotenen Instrumente nutzen, um die Tierschutzstandards in der Tierhaltung zu verbessern. Diese Instrumente zielen darauf ab, höhere Tierschutzergebnisse zu erzielen als die gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Die Strategie hat insgesamt dazu beigetragen, gemeinsame Prioritäten festzulegen, die zu Verbesserungen im Tierschutz in der gesamten Europäischen Union geführt haben. Sie hat auch dazu beigetragen, die EU-Gesetzgebung in bestimmten Bereichen (z. B. Gruppenhaltung von Sauen und Schutz von Legehennen) durchzusetzen. Allerdings wurde keines der Ziele der Strategie vollständig erreicht, so die Schlussfolgerung des Berichts.

(Quelle: Europäische Kommission)

Kreatives Europa

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Gesucht: Expertinnen und Experten für Kreatives Europa/MEDIA

(ED) Das EU-Programm zur Unterstützung des Kultur- und Kreativsektors in Europa »Kreatives Europa« steht in den Startlöchern, doch noch fehlen letzte Beschlüsse in Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament. Das neue Programm fördert die kulturelle und sprachliche Vielfalt, das Kulturerbe sowie die Wettbewerbsfähigkeit und ermöglicht den Austausch sowie die Zusammenarbeit von kulturellen Organisationen und Fachkräften in Europa. Die neuen Aufrufe in den beiden Programmteilen MEDIA und KULTUR sollen frühestens im späten Frühjahr 2021 veröffentlicht werden.

Für die Evaluierung der dann eingereichten Projekte in MEDIA werden jetzt Expertinnen und Experten gesucht. Jedes bei MEDIA eingereichte Projekt wird für das Programm von zwei Vertreterinnen und Vertreter aus der europäischen Branche beurteilt. Für den Evaluierungsprozess sucht MEDIA fortlaufend Expertinnen und Experten, die das Programm mit ihrem Fachwissen unterstützen. Der Aufruf für die Expertensuche ist neu erschienen und für die gesamte Förderperiode von 2021-2027 offen.

Bewerben können sich erfahrene Filmschaffende, die nicht nur Projekte beurteilen, sondern auch innerhalb eines Gremiums die Qualitätssicherung der Evaluierungen unterstützen wollen. Voraussetzung sind Berufspraxis sowie die Fähigkeit, auf Englisch arbeiten zu können und, dass die Bewerberinnen und Bewerber sich zutrauen, mit IT-Tools zu arbeiten.

Der Aufruf wurde als PDF-Datei veröffentlicht und man muss sich online registrieren. Für erfahrene Expertinnen und Experten entfällt die Registrierung. Auch die zuständigen Creative Europe Desks sollten über die Registrierung informiert werden, damit diese gegebenenfalls die EACEA Agentur informieren können.

Insgesamt hat das Programm Kreatives Europa ein Budget von über 2,52 Mrd. Euro für die kommenden sieben Jahre zur Verfügung, was einer Erhöhung von einer Mrd. Euro zum Vorgängerprogramm entspricht. Davon fließen 1,5 Mrd. Euro ins MEDIA Programm, während 1 Mrd. Euro dem KULTUR Programm sowie dem dritten Teil, dem CROSS SECTOR Bereich, zur Verfügung stehen. Für das Jahr 2021 hat Kreatives Europa 306 Mio. Euro zur Verfügung, davon 178 Mio. Euro im MEDIA Programm.

(Quelle: Creative Europe Desk)

Europäische Staatsanwaltschaft, Unschuldsvermutung im Strafverfahren

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Europäische Staatsanwaltschaft könnte im Juni Arbeit aufnehmen

(KS) Ausweislich einer Pressemitteilung der Europäischen Staatsanwaltschaft könne diese ihre operative Tätigkeit am 1. Juni 2021 aufnehmen. Dies habe, so die Mitteilung, die Europäische Generalstaatsanwältin, Laura Kӧvesi, nunmehr den EU-Kommissaren für Justiz, Didier Reynders, sowie für Haushalt und Verwaltung, Johannes Hahn, mitgeteilt.

So verfüge die Behörde mittlerweile über ein voll funktionsfähiges Fallbearbeitungssystem und Arbeitsvereinbarungen mit anderen Einrichtungen wie Eurojust, Europol und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) würden ebenfalls bereits vorliegen oder aber zeitnah abgeschlossen werden. Auch seien nunmehr durch das Kollegium wichtige Entscheidungen getroffen und Personal für die in Luxemburg angesiedelte Zentralstelle eingestellt worden.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wird als erste supranationale Staatsanwaltschaft unabhängig Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union verfolgen. Derzeit beteiligen sich 22 Mitgliedstaaten.

Der zuletzt für den 1. März 2021 vorgesehene Termin für die Aufnahme der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörde wurde in der Vergangenheit mehrfach verschoben. Grund hierfür waren unter anderem die nur verzögerte Ernennung der Europäischen Delegierten Staatsanwälte und weitere notwendige vorbereitende Schritte zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Derzeit, so die Mitteilung, habe die Behörde 10 der durch die teilnehmenden Mitgliedstaaten benannten Europäischen Delegierten Staatsanwälte ernannt, in den übrigen teilnehmenden Staaten seien die Verfahren dagegen derzeit noch nicht abgeschlossen.

(Quelle: Europäische Staatsanwaltschaft)

Bericht über die Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Unschuldsvermutung im Strafverfahren vorgelegt

(KS) Am 31. März 2021 hat die Europäische Kommission ihren Bericht zur Umsetzung der Richtlinie über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren vorgelegt und festgestellt, dass die Umsetzung in einigen Mitgliedstaaten nur unzureichend sei. Vor allem im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie und der Umsetzung der enthaltenen Bestimmungen über das Verbot öffentlicher Bezugnahme auf die Schuld sowie über das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, so die Schlussfolgerung der Europäischen Kommission, bestünden in einigen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten. Insgesamt habe die 2016 in Kraft getretene Richtlinie jedoch einen Mehrwert in der Europäischen Union erbracht und den Schutz von an Strafverfahren beteiligten Bürgerinnen und Bürgern erhöht, so der Bericht weiter.

Grundlage des Berichtes ist neben Informationen der Mitgliedstaaten ebenfalls ein am selben Tag veröffentlichter Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) über die Unschuldsvermutung und damit verbundene Rechte aus berufspraktischer Sicht, welcher auf zahlreichen Interviews mit Rechtspraktikern, wie Strafverteidiger/innen, Richter/innen, Staatsanwält/innen, Polizeibeamt/innen, und Journalist/innen aus 9 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, basiert.

Die Richtlinie enthält gemeinsame Mindestvorschriften für bestimmte Aspekte der Unschuldsvermutung sowie das Recht auf Anwesenheit in der Verhandlung und war von den Mitgliedstaaten bis zum 1. April 2018 umzusetzen. Derzeit führe die Europäische Kommission weiterhin gegen vier Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht rechtzeitiger oder unzureichender Umsetzung der Richtlinie, drei weitere Verfahren wurden im Februar dieses Jahres neu eingeleitet.

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