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Newsletter vom 03. April 2019

Bildungspolitik

© Sächsische Staatskanzlei

Sachsen präsentiert innovativen Chemieunterricht

(BG) Am 28. März 2019 fand im Ausschuss der Regionen (AdR) in Brüssel die Konferenz »Sharing Inspiration – The Power of Realization« zum Unterricht in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) statt. Die düstere Prognose über den zu erwartenden Lehrermangel in diesem Bereich verlangt kreative Lösungen.

Dem Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Jiří Buriánek ist die Bildung im MINT-Bereich eine Herzensangelegenheit. Er verwies zum einen auf die gerade verabschiedete Bukarester Erklärung, in der die AdR-Mitglieder sich dafür ausgesprochen haben, dass durch Bildung, Kultur und Maßnahmen zur Stärkung der Teilhabe junger Menschen die Verbundenheit von jungen Menschen zum Projekt Europa gestärkt werden solle. Zum anderen stützte er sich auf die Stellungnahme des sächsischen AdR-Mitglieds Heinz Lehmann »Eine europäische Industriestrategie: Rolle und Perspektive der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften«: Lehmann hatte dort betont, dass hohe Qualifikationsanforderungen sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Praxisnähe und theoretischer Ausbildung für hochspezialisierte, technologie- und wissensintensive Industriesektoren entscheidend seien.

Praxisnähe zeigt sich auch im sächsischen Beitrag bei der Konferenz. Frank Liebner, Fachberater Gymnasien für Chemie aus Löbau stellte das durchgängige Konzept der Verwendung von digitalen Hilfsmitteln (Computeralgebrasystem) im naturwissenschaftlichen Unterricht dar. Zum einen ist es notwendig, dass die Verwendung von digitalen Hilfsmitteln im Lehrplan verankert ist und zum anderen müssen Lehrerinnen und Lehrer entsprechend fortgebildet werden. Frank Liebner kann hier auf das naturwissenschaftliche Zentrum des Lehrerfortbildungsprojektes T3 in Löbau vertrauen, das an seinem Gymnasium besteht und in dem er eine Vielzahl von Fortbildungen anbieten konnte. Schulintern müsste ein Konzept für die Anwendung von digitalen Medien entwickelt und durch eine finanzielle Unterstützung gedeckt werden. Öffentliche Förderung sei ebenso notwendig wie die Unterstützung durch die Industrie. Hier forderte er, am Abbau der Berührungsängste zu arbeiten.

Berührungsängste können sich durchaus einstellen, wenn z. B. Jeannette Axisa aus Malta fordert, dass die Industrie Aufgaben im MINT-Bereich in den Schulen übernehmen sollte. Ein eklatanter Lehrermangel im MINT-Bereich sollte durch Quereinsteiger aus der Industrie, die zeitweilig in den Schulen arbeiten, behoben werden. Jeannette Axisa vertritt das Transportwesen auf Malta. Dort waren nach einer Pensionierungswelle enorme Probleme in den Betrieben entstanden. Fachkräfte standen kaum zur Verfügung, weshalb das Transportwesen nach jungen Leuten suchte, diese allerdings hatten kaum Interesse an MINT-Fächern. Die Schlussfolgerung in Malta war, die Industrie müsse frühzeitig in die Schulen, um die Schülerinnen und Schüler für Berufe zu begeistern, die eine naturwissenschaftliche bzw. technische Ausbildung erfordern.

Werbung für MINT machte auch Frau Dr. Insa Thiele-Eich, Meteorologin an der Universität Bonn, die sich gegen über 400 Bewerberinnen durchgesetzt und einen Ausbildungsplatz zur Astronautin erhalten hat. Ein Drittel ihrer Zeit verbringt sie in Bildungsprojekten, um insbesondere Mädchen für naturwissenschaftliche Fächer zu interessieren.

Forschung

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Großer Erfolg für Institutsdirektor des Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden

(KA) Prof. Dr. Oliver G. Schmidt, Direktor des Instituts für Integrative Nanowissenschaften am Leibniz-Institut für Festkörper- und Werkstoffforschung Dresden sowie Professor für Materialsysteme der Nanoelektronik an der Technischen Universität Chemnitz, ist einer von 222 exzellenten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus insgesamt 29 Ländern, die am 28. März 2019 vom Europäischen Forschungsrat mit einem sogenannten »Advanced Grant« ausgestattet worden sind.

Zielgruppe dieser renommierten Förderlinie für sämtliche Fachgebiete sind etablierte Forscher mit einer herausragenden wissenschaftlichen Leistungsbilanz. Sie erhalten für ihre Spitzenforschung jeweils etwa 2,5 Millionen Euro europäische Fördergelder. Diese können sie an einer Institution ihrer Wahl in der Europäischen Union durchführen.

Nur knapp 11 Prozent der insgesamt eingereichten 2.052 Anträge sind in der aktuellen Auswahlrunde bewilligt worden. Zugrunde gelegt werden dabei die wissenschaftlichen Leistungen der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung.

Prof. Schmidts Arbeit wird dem Thema »Medical microbots to support new assisted reproduction techniques« gewidmet sein.

Neben ihm waren weitere 31 an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erfolgreich. Die meisten Bewilligungen (47) gingen an Forscherinnen und Forscher in Großbritannien.

Justiz

Europäisches Parlament legt seinen Standpunkt zum Richtlinienvorschlag zu Verbandsklagen fest

(SD) Das Europäische Parlament hat am 26. März 2019 seinen Standpunkt zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher festgelegt.

Der im April 2018 vorgelegte Kommissionsvorschlag zielt auf eine Modernisierung und Ersetzung der geltenden Richtlinie über Unterlassungsklagen. Der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie soll erheblich über den der zu ersetzenden Richtlinie hinausgehen und kollektiven Rechtsschutz bei Verstößen gegen Verbraucherinteressen in verschiedensten Wirtschaftsbereichen wie Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt bieten. Die Verbandsklage soll anders als die deutsche Musterfeststellungsklage auf Unterlassung, auf Abhilfemaßnahmen (u. a. Schadensersatz) und in bestimmten Fällen auf Feststellung einer Rechtsverletzung gerichtet sein. Um Klage zu erheben, bedürfen qualifizierte Einrichtungen nach dem Kommissionsvorschlag keines Mandats der betroffenen Verbraucher.

Gegenüber dem Kommissionsvorschlag verschärft der Standpunkt des Europäischen Parlaments die Kriterien für qualifizierte Einrichtungen etwa durch Bestimmungen zur finanziellen und personellen Unabhängigkeit sowie zur Transparenz der Verwaltungsstruktur. Die neue Richtlinie soll nach einem vom Europäischen Parlament eingefügten Erwägungsgrund schon anwendbar sein, wenn nur zwei Verbraucher betroffen wären. Den Mitgliedstaaten soll es überlassen bleiben, ob sie ein Mandat der betroffenen Verbraucher fordern. Entscheiden sie sich gegen ein derartiges »Opt-in«, müssen sie aber nicht im Mitgliedstaat wohnhaften Verbrauchern den Beitritt zur Klage mittels Mandats ermöglichen. Die Feststellung einer Rechtsverletzung soll durch die Verbandsklage nicht erwirkt werden können. Außerdem soll die im Kommissionsvorschlag vorgesehene Möglichkeit, die Entschädigung bei Bagatellschäden nicht an einzelne Verbraucher, sondern für einen öffentlichen, den Kollektivinteressen der Verbraucher dienenden Zweck zu zahlen, gestrichen werden. Strafschadensersatz soll ausdrücklich ausgeschlossen und der Grundsatz der Kostentragung durch die unterlegene Partei ausdrücklich festgeschrieben werden. Zudem sollen kollektive Vergleiche anders als im Kommissionsvorschlag für alle Verbraucher verbindlich sein und die Bindungswirkung von Urteilen auch zugunsten von Unternehmen erstreckt werden.

Der Rat der Europäischen Union hat noch keine allgemeine Ausrichtung zu dem Richtlinienvorschlag angenommen, weswegen die interinstitutionellen Gesetzgebungsverhandlungen nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode beginnen werden können.
(Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments)

Europäisches Parlament billigt Reform des EU-Urheberrechts

(SD) Das Europäische Parlament hat am 27. März 2019 den im Trilog mit dem Rat vorläufig geeinigten Kompromisstext zur Reform des EU-Urheberrechts gebilligt und mit 348 Stimmen – bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen mit deutlicherer Mehrheit als erwartet –angenommen.

Die der Abstimmung vorausgegangene Debatte war einmal mehr geprägt von den Diskussionslinien und Kampagnen der vergangenen Wochen und Monate insbesondere zur Haftung der kommerziellen Internet-Plattformen bei Urheberrechtsverstößen (Art. 17, vormals 13). Während die Befürworter der Reform den Schutz des geistigen Eigentums samt einer angemessenen Vergütung der Künstler und der Verantwortlichkeit der Online-Plattformen in den Vordergrund stellten, beschworen die Gegner die Gefahr von Zensur und warfen der anderen Seite vor, die Stimmen von 5 Millionen junger Europäer zu ignorieren. Befürworter wie Gegner hielten sich gegenseitig Desinformation vor.

Der Berichterstatter MdEP Axel Voss (EVP, DEU) bedauerte zu Beginn der Debatte, dass die öffentliche Diskussion zuletzt fast nur noch auf die Plattformhaftung verkürzt worden sei. Die Reform enthalte jedoch weitere wichtige Elemente wie urheberrechtliche Ausnahmen und Beschränkungen für die Nutzung von Verfahren zur massenhaften Text- und Datenauswertung (Text and Data Mining), wodurch europäische Forschung und die Entwicklung künstlicher Intelligenz in Europa gestärkt werde, sowie weitere Ausnahmen für die Veranschaulichung des Unterrichts in einem digitalen Umfeld und für die Erhaltung des Kulturerbes. Zudem sollten die Rechte von Presseverlagen gestärkt werden. Im Kern der Debatte zu dem neuen Art. 17 gehe es um die Frage, wie man den Begriff des geistigen Eigentums in die digitale Welt hineinretten könne. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Werte im Internet nicht in gleicher Weise wie in der analogen Welt geschützt würden.

Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip und die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel begrüßten in einer gemeinsamen Erklärung die Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament.

Die Richtlinie bedarf nun noch der Annahme durch den Rat der Europäischen Union. Da die Mehrheit der Mitgliedstaaten einschließlich Deutschlands dem geeinigten Kompromisstext bereits im Ausschuss der Ständigen Vertreter am 20. Februar 2019 zugestimmt haben, gilt dies als Formsache und wird voraussichtlich am 9. April 2019 durch den Rat für Allgemeine Angelegenheiten beschlossen werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung) haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.

(Quellen: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 26.03.2019 sowie Europäische Kommission – Fragen und Antworten zur EU-Urheberrechtsreform)

Klimapolitik

Das Europäische Parlament unterstützt die europäische Strategie für langfristige CO2-Senkungen

(HJG) Die Vertragsparteien des Pariser Abkommens werden aufgefordert, bis 2020 ihre langfristigen Entwicklungsstrategien bis zur Mitte des Jahrhunderts für niedrige Treibhausgasemissionen mitzuteilen. In der am 28. November 2018 angenommenen Mitteilung »Ein sauberer Planet für alle« legte die Europäische Kommission ihre strategische und langfristige Vision für eine klimaneutrale Wirtschaft bis 2050 vor, darunter acht mögliche Pfade.

In der Mitteilung werden Optionen vorgestellt, die eine eingehende Diskussion über das weitere Vorgehen bis 2050 ermöglichen. Diese Debatte sollte es der Europäischen Union ermöglichen, bis 2020 eine ehrgeizige Strategie zu verabschieden und dem Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) vorzulegen sowie die Richtung für die künftige Klima- und Energiepolitik der Europäische Union festzulegen.

In einer nicht verbindlichen Resolution, die mit 369 Stimmen bei 116 Gegenstimmen und 40 Enthaltungen angenommen wurde, erklären die Abgeordneten, dass nur zwei der acht Szenarien (»Pfade«), die die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom November vorgeschlagen hat, es der Union ermöglichen würden, Netto-Null-Treibhausgasemissionen (THG-Neutralität) bis 2050 zu erreichen, wie es im Rahmen des Pariser Klimaabkommens vereinbart wurde. Die Abgeordneten unterstützen die Europäische Kommission dabei, auf diese beiden Szenarien hinzuarbeiten.

Es sind zusätzlich weitere Maßnahmen zur Emissionsminderung bis 2030 erforderlich, um die EU-Neutralitätsstrategie für 2050 umzusetzen. Der Übergang ist aber auch eine Chance für Industrie, Beschäftigung und Wachstum. Mindestens 35 % der EU-Forschungsausgaben sollten die Klimaziele unterstützen.

Das Europäische Parlament unterstützt die Demonstrationen, insbesondere in Form von Klimamärschen und Schulstreiks, mit denen das Bewusstsein für diese klimabezogenen Risiken gestärkt werden soll und fordert die nationalen, regionalen und lokalen Regierungen sowie die Europäische Union auf, konkrete und rasche Maßnahmen zu ergreifen, damit das Klimaziel, den weltweiten Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen, eingehalten wird.

Die Abgeordneten betonen, dass es erforderlich ist, das Anspruchsniveau der Zielvorgaben für 2030 anzuheben und an die Neutralitätsszenarien für 2050 anzugleichen, wenn die Treibhausgasneutralität bis 2050 möglichst kosteneffizient erreicht werden soll. Sie halten es für äußerst wichtig, dass die Europäische Union unmissverständlich deutlich macht, dass sie bereit ist, ihren Beitrag zum Übereinkommen von Paris zu überprüfen.

Der Übergang zu THG-Neutralität birgt das Potenzial für einen Nettozuwachs von 2,1 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen bis 2050 in der Europäischen Union, wenn er angemessen vollzogen wird, mit angemessener Unterstützung für die schwächsten Regionen, Wirtschaftszweige und Bürger, so die Abgeordneten, die es für wichtig halten, einen »Fonds für den fairen Übergang« einzurichten, insbesondere für die am stärksten von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen, etwa für die Kohlebergbauregionen.

Der Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bringt auch Chancen für die Union mit sich, heißt es in der Entschließung. Investitionen in industrielle Innovationen, einschließlich digitaler und sauberer Technologien, werden erforderlich sein, um das Wachstum anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Zukunftskompetenzen zu fördern und Millionen von Arbeitsplätzen zu schaffen, zum Beispiel in einer wachsenden Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie. Die Abgeordneten betonen, dass ein stabiler und berechenbarer Rahmen für die Energie- und Klimapolitik entscheidend ist, um einen Anreiz für langfristige Investitionen in der Europäischen Union zu schaffen.

Umweltpolitik

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Wegwerfprodukte aus Plastik: Parlament stimmt für Verbot ab 2021

(HJG) Am 27. März 2019 hat das Europäische Parlament für ein Verkaufsverbot von Einweg-Kunststoffartikeln gestimmt. Die neue Regelung fand besonders großen Zuspruch im Europäischen Parlament: Die Vereinbarung mit dem Rat der Europäischen Union wurde mit 560 Stimmen angenommen, bei lediglich 35 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen. Ab 2021 dürfen demnach in der Europäischen Union folgende Artikel nicht mehr verkauft werden: Einwegbesteck aus Kunststoff (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen), Einweg-Plastikteller, Strohhalme aus Plastik, Wattestäbchen aus Kunststoff, Haltestäbe für Luftballons sowie Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien wie Beutel oder Verpackungen und Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol.

Damit einher geht die die Einführung eines neuen Recyclingziels sowie die Erweiterung der Herstellerverantwortung. Die Mitgliedstaaten müssen 90 Prozent der Kunststoffflaschen bis 2029 getrennt sammeln. Außerdem werden für den Gehalt an Recyclingkunststoff in Flaschen verbindliche Ziele von 25 Prozent bis 2025 und 30 Prozent bis 2030 festgelegt.

Durch die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung, nach der Hersteller zur Deckung der Kosten für Abfallbewirtschaftung, Reinigung und Sensibilisierung beitragen müssen, soll das Verursacherprinzip gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für die Tabakindustrie. Die neuen Regeln schreiben außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung über die negativen Umweltauswirkungen weggeworfener Zigarettenstummel mit Kunststofffiltern sowie anderer Produkte wie Kunststoffbecher, feuchte Reinigungstücher und Hygieneeinlagen vor.

Wirtschaftspolitik

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Europäisches Parlament stimmt Trilogkompromiss für niedrigere CO²-Werte von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 zu 

(CL) Das Europäische Parlament hat am 27. März 2019 mit 521 gegen 63 Stimmen, bei 34 Enthaltungen, neue, mit dem Rat der Europäischen Union bereits zuvor im Trilog im Dezember 2018 vereinbarte, Vorschriften zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen bis 2030 angenommen.

Die neue Verordnung legt unter anderem fest, dass die flottenweiten Emissionen von Neuwagen um 37,5 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2021 sinken sollen. Bis 2025 gilt ein Reduktionsziel von 15 Prozent. Die Verordnung setzt auch eine CO²-Reduzierung für neue leichte Nutzfahrzeuge von 31 Prozent bis 2030 fest.

Der neue Rechtsakt bedarf nun noch der formalen Annahme durch den Rat der Europäischen Union, bevor er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Von einer Annahme durch die Mitgliedstaaten kann ausgegangen werden, da zuvor im Trilogverfahren vom Rat der Europäischen Union, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission ein Kompromiss ausgehandelt worden war.

Hintergrund für die Neufassung der Regelungen bezüglich CO²-Ausstoß war unter anderem, dass der Verkehr als der einzige Sektor in der Europäischen Union gilt, in dem seit 1990 kein Rückgang der Treibhausgasemissionen verzeichnet wurde. Zahlen der Europäischen Umweltagentur zufolge verursacht der Straßenverkehr von allen Verkehrsträgern in der Europäischen Union den größten Anteil an den klimaschädlichen Treibhausgasemissionen.

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