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Newsletter vom 8. Juli 2020

Darlehen zur Entwicklung von Impfstoffen

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Europäische Union stellt dem Biopharma-Unternehmen CureVac ein EU-Darlehen in Höhe von 75 Millionen Euro zur Verfügung

(GH) Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt der Tübinger Biopharma-Firma Curevac 75 Millionen Euro als Darlehen zur Entwicklung von Impfstoffen insbesondere gegen COVID-19 zur Verfügung. Damit werden die laufenden Arbeiten des Unternehmens zur Entwicklung von Impfstoffen gegen Infektionskrankheiten gefördert, die auch den neuartigen Impfstoffkandidaten zur Verhütung von SARS-CoV-2-Infektionen umfassen. Die EIB-Finanzierung wird in drei Tranchen von je 25 Mio. Euro jeweils nach Erreichen von vorab festgelegten Etappenzielen bereitgestellt.

Das Darlehen an CureVac wird durch die Finanzierungsfazilität InnovFin – Infektionskrankheiten (IDFF) des EU-Programms Horizont 2020, dem Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020, unterstützt. Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungsprodukt zur besseren Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Über die IDFF kann die Europäische Investitionsbank für innovative Akteure, die Impfstoffe, Arzneimittel sowie medizinische und diagnostische Geräte entwickeln, aber auch für die Forschungsinfrastruktur zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten zwischen 7,5 und 75 Mio. Euro bereitstellen. Mit den einzelnen Darlehen werden klinische Tests, der Marktzugang, die Entwicklung von Prototypen oder der Einsatz neuartiger Ausrüstung in industriellem Maßstab, vorklinische Forschung und Entwicklung sowie der Bedarf an Betriebskapital finanziert. Die IDFF wurde um 400 Mio. Euro aufgestockt, um den Ausbruch der COVID-19-Pandemie besser zu bekämpfen. Mit diesem Instrument wurden bereits Darlehen von insgesamt 316 Mio. Euro an 13 Unternehmen ausgereicht, die für die Entwicklung von Arzneimitteln, Impfstoffen und Diagnostika gegen verschiedene Infektionskrankheiten, allen voran das Coronavirus, eingesetzt werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Informeller Rat und rescEU

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Europäische Polizeipartnerschaft und mehr Verbindlichkeit bei der Seenotrettung

(AV) Bundesinnenminister Seehofer zieht nach der ersten informellen Sitzung der 27 EU-Innenministerinnen und Innenminister unter deutscher Ratspräsidentschaft am 7. Juli 2020 eine positive Bilanz. Schwerpunkt der Gespräche, die per Videokonferenz stattfanden, waren die Stärkung der europäischen Polizeipartnerschaft und die Seenotrettung.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: »Ich habe eine sehr konstruktive Sitzung erlebt, in der wir wichtige europäische Zukunftsfragen behandelt haben. Die Stärke Europas liegt in einem gemeinsamen Vorgehen. Bei all den offenen Fragen, die es gibt, habe ich an vielen Stellen große Übereinstimmung gesehen. Das macht mich optimistisch, dass während der nächsten sechs Monate in wichtigen Fragen substanzielle Beschlüsse möglich sind.«

Im ersten Sitzungsteil verständigten sich die Innenministerinnen und Innenminister in sehr breiter Übereinstimmung über Möglichkeiten des Ausbaus der polizeilichen Zusammenarbeit.

Innenkommissarin Ylva Johansson und Horst Seehofer waren sich auf der anschließenden Pressekonferenz einig, dass Europa es mit kriminellen Netzwerken zu tun habe, die über Grenzen hinweg agieren, zum Beispiel beim Drogenhandel, in der Schleuserkriminalität oder beim sexuellen Missbrauch von Kindern. »Unsere Antwort auf grenzüberschreitende Kriminalität muss eine verstärkte europäische Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sein. Wir müssen deshalb sicherstellen, dass die Polizei im Rahmen des geltenden Rechts in allen Mitgliedstaaten jederzeit Zugang zu notwendigen Informationen aus allen anderen Mitgliedstaaten hat.«

Das Vorhaben, neue Impulse im Rahmen einer europäischen Polizeipartnerschaft zu setzen, traf auf breite Zustimmung unter den Mitgliedstaaten. Ein Schwerpunkt liegt auf der effektiveren Nutzung von bereits bestehenden Möglichkeiten des Informationsaustauschs. Eine wichtige Forderung der Innenministerinnen und Innenminister ist zudem eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung der EU-Agenturen im Innenbereich, insbesondere Europol und Frontex, um unter anderem neue Technologien bei der Analyse von Daten, wie künstliche Intelligenz, nutzen zu können.

Im zweiten Sitzungsteil stand die Seenotrettung und Migration nach Europa im Mittelpunkt der Gespräche. Alle Mitgliedstaaten erklärten ihre Bereitschaft, an einer nachhaltigen Lösung anstelle von ad hoc Verhandlungen mitzuarbeiten.

Es bestand zudem Konsens, dass die verstärkte Zusammenarbeit mit Drittstaaten ein wesentliches Element für die Bekämpfung der Schleuserkriminalität und eine erfolgreiche Rückkehrpolitik ist.

Im weiteren Verlauf ist unter anderem eine von Italien ausgerichtete Konferenz am 13. Juli 2020 geplant, die den Startschuss einer noch engeren Kooperation mit den nordafrikanischen Staaten, unter anderem zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität, geben soll. Am 22./23. Juli 2020 soll eine Konferenz mit den Westbalkanstaaten zur Flüchtlingsroute über den Balkan folgen.

rescEU: Europäische Union liefert Schutzmasken an Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien

(AV) Am 7. Juli 2020 hat die Europäische Union 65.000 weitere FFP2-Masken aus der rescEU-Reserve an Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien geliefert. Die Masken stammen aus der rescEU-Reserve in Rumänien, die geschaffen wurde, um den vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen Ländern zu helfen. Die Europäische Kommission finanziert 100 Prozent der Beschaffungs-, Wartungs- und Lieferkosten. Neben Rumänien beherbergt auch Deutschland eine rescEU-Reserve für Schutzausrüstung.

AVMD-Richtlinie

Großaufnahme eines Kameraobjektives © Sächsische Staatskanzlei

Europäische Kommission gibt Orientierungshilfe für Umsetzung in den Mitgliedstaaten

(AV) Die Europäische Kommission hat am 2. Juli 2020 Leitlinien veröffentlicht, die den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der neuen Regeln über audiovisuelle Mediendienste helfen sollen. Die überarbeitete Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) muss bis zum 19. September 2020 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die rechtlich unverbindlichen Leitlinien sind Teil der breiter angelegten Arbeiten der Europäischen Kommission zur Klarstellung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Bezug auf soziale Medien sowie Online-Plattformen und ergänzen das anstehende Legislativpaket über digitale Dienste, zu dem derzeit eine öffentliche Konsultation läuft.

Die Europäische Kommission hat zwei Gruppen von Leitlinien vorgestellt:

Leitlinien in Bezug auf europäische Werke:

Mit der überarbeiteten AVMD-Richtlinie wurden die Verpflichtungen zur Förderung europäischer Filme und Fernsehsendungen in Abrufdiensten verschärft. Diese müssen einen Anteil europäischer Inhalte von mindestens 30 Prozent in ihren Katalogen garantieren und diese Inhalte zudem hervorheben. Überdies können die Mitgliedstaaten von Mediendiensteanbietern, die von einem anderen Mitgliedstaat aus auf ein Zielpublikum in ihrem Hoheitsgebiet ausgerichtet sind, unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass sie einen finanziellen Beitrag zur Produktion europäischer Werke leisten.

Außerdem enthalten die Leitlinien eine empfohlene Methode zur Berechnung des Anteils europäischer Inhalte von 30 Prozent in jedem nationalen Katalog auf der Grundlage der Filmtitel und der Fernsehserienstaffeln. Ferner werden die Begriffsbestimmungen für »geringe Zuschauerzahl« und »geringer Umsatz« präzisiert, um kleinere Anbieter von den Verpflichtungen zur Förderung europäischer Werke auszunehmen, damit weder die Marktentwicklung untergraben noch der Markteintritt neuer Marktteilnehmer behindert wird.

Leitlinien in Bezug auf Video-Sharing-Plattformen:

Mit der überarbeiteten AVMD-Richtlinie werden die EU-Standards für illegale und schädliche Inhalte nun auch auf Video-Sharing-Plattformen sowie auf bestimmte soziale Medien ausgeweitet, bei denen die Bereitstellung audiovisueller Inhalte zwar nicht der Hauptzweck des Dienstes ist, aber dennoch eine wesentliche Funktion darstellt. Folglich werden Online-Akteure nun in ähnlicher Weise wie herkömmliche Medien dafür zu sorgen haben, dass ihre Nutzer vor Hetze und Minderjährige vor schädlichen Inhalten geschützt werden. Online-Plattformen müssen gegen gemeldete Inhalte vorgehen, die zu Gewalt, Hass und Terrorismus anstiften, und sicherstellen, dass Werbung und Produktplatzierung in Kindersendungen angemessen sind.

Dafür bieten die Leitlinien den Mitgliedstaaten ein Instrumentarium, mit dem sie leichter feststellen können, welche Online-Dienste vom europäischen Medienrahmen erfasst werden sollten. Außerdem enthalten sie eine Liste einschlägiger Indikatoren, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten beurteilen können, ob audiovisuelle Inhalte für die Online-Plattform wesentlich oder ob sie nur von untergeordneter Bedeutung sind bzw. nur einen geringfügigen Teil ausmachen. Darüber hinaus berücksichtigen sie den dynamischen Charakter der Online-Plattform-Umgebung und sollen für eine gewisse Flexibilität in diesem Bereich sorgen.

EU-Haushalt und Ausrichtung der Fiskalpolitik der Eurozone

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Wie entwickelt sich der EU-Haushalt in den kommenden Jahren?

(JB) Am 30. Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre langfristige Prognose der Zu- und Abflüsse des EU-Haushalts (2021-2025).

Der Bericht liefert eine Schätzung der Ausgaben (Abflüsse) im Rahmen der Obergrenzen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens und der entsprechenden Einnahmen (Zuflüsse) in den kommenden fünf Jahren gemäß Art. 247 Abs. 1 lit. c) der EU-Haushaltsordnung auf der Grundlage des überarbeiteten Vorschlags für den Mehrjährigen Finanzrahmen von Mai 2020. Bei der Analyse werden auch die Grundsätze und Bestimmungen im Abkommen über den Brexit berücksichtigt.

Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass Mittel für Zahlungen in den ersten Jahren des neuen Programmplanungszeitraums im Vergleich zu den Prognosen im vergangenen Jahr zunehmen und eine Höhe über den vorgeschlagenen Obergrenzen für Mittel für Verpflichtungen erreichen werden. Dadurch kann der Trend einer Zunahme der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) umgekehrt werden. Gestützt auf die Vorschläge der Europäischen Kommission würden die RAL bis Ende 2025 um 5 Prozent sinken.

Besondere Aufmerksamkeit ist den Zahlungen im Jahr 2021 zu widmen. Eine Erhöhung der Vorfinanzierungssätze im Rahmen der Kohäsionspolitik hätte eine unmittelbare Wirkung auf den Zahlungsbedarf zur Folge. Bis die derzeitige Obergrenze für Eigenmittel in Höhe von 1,20 Prozent des Bruttonationaleinkommens formell durch die neue Obergrenze ersetzt wird, besteht jedoch kein Spielraum für eine Erhöhung der Obergrenze für Mittel für Zahlungen für 2021 über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus und deshalb wäre als unmittelbare Folge die Schaffung eines ungewöhnlichen Zahlungsrückstands zu verzeichnen.

(Quelle: Europäische Kommission)

Europäische Fiskalpolitik braucht realistische Schuldenziele

(JB) Am 1. Juli 2020 veröffentlichte der Europäische Fiskalausschuss seine Einschätzung zur allgemeinen Ausrichtung der Fiskalpolitik der Eurozone für das Jahr 2021.

Mit Blick auf eine nur teilweise und fragile Erholung für 2021 warnt der Ausschuss vor einer verfrühten Rücknahme der fiskalischen Unterstützungsmaßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten und hofft auf eine rasche und effiziente Umsetzung der EU-Vorschläge. Weiter spricht sich der Ausschuss für wachstumsfördernde Staatsausgaben samt Investitionen aus, die eine kurzfristige Stabilisierung bringen und die Aussichten auf ein stärkeres Wachstum in der Zukunft unterstützen. Spätestens im Frühjahr 2021 sollte auch ein Ausstieg oder eine Änderung der Konditionen der derzeit geltenden Ausweichklausel geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund sieht der Europäische Fiskalausschuss jetzt die Chance, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen (»kill two birds with one stone«), indem die Staatsausgaben zur Stimulierung der Nachfrage erhöht werden und gleichzeitig mit besonderer Priorität das langfristige Wachstumspotential der Wirtschaft angehoben wird. Darüber hinaus wirbt der Ausschuss erneut für die Schaffung einer zentralen Fiskalkapazität oder eines eigenständigen Investitionsfonds ergänzt durch eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, die den fiskalischen Rahmen des Paktes insoweit vereinfacht, dass den Regierungen erlaubt wird, ihre wachstumsfördernden Staatsausgaben effizient sicherzustellen. In der Einschätzung werden dafür verschiedene Optionen erörtert.

Im Grundsatz spricht der Europäische Fiskalausschuss sich dafür aus, die 60 Prozent Schuldengrenze aufzugeben und durch realistische Schuldenziele zu ersetzen, die den Bedingungen der jeweiligen nationalen Wirtschaft entsprechen.

Der Gesamtbericht des Europäische Fiskalausschusses zur fiskalischen Lage der Eurozone ist für Ende Oktober 2020 vorgesehen.

Risiken für EU-Regionen

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Neue Studie über die Risiken für EU-Regionen

(HJG) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 1. Juli 2020 eine neue Studie, in der die Risiken für EU-Regionen dargestellt sind, in eine Falle mit mittlerem Einkommen zu geraten. In den letzten Jahrzehnten wurde immer deutlicher, dass in Industrieländern - und insbesondere in Teilen der Europäischen Union - viele Regionen mit Problemen des mangelnden wirtschaftlichen Fortschritts und der Dynamik konfrontiert waren, ähnlich denen, die für bestimmte Länder mit mittlerem Einkommen beschrieben werden. Dies erzeugt ein Europa mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Insbesondere die Wirtschaftsleistung ganz oben und ganz unten auf der Einkommensskala war weitaus dynamischer als die, die in vielen Regionen zwischen diesen beiden Extremen erzielt wurde.

Diese Studie zeigt, dass regionale Entwicklungsfallen im Allgemeinen und Fallen mit mittlerem Einkommen im Besonderen ein ernstes Risiko für die Zukunft der Europäischen Union darstellen, und schlägt eine Methode vor, um diejenigen EU-Regionen zu identifizieren, die als Entwicklungsfallen angesehen werden können oder mit einem erheblichen kurzfristigen Risiko behaftet sind, in eine solche Falle zu tappen.

Die Studie deckt auch die Schlüsselfaktoren auf, die bestimmen, warum Regionen in Entwicklungsfallen geraten, und die Hindernisse, denen sich diese Regionen gegenübersehen, wenn sie versuchen, ihr wirtschaftliches Potenzial auszuschöpfen und der Falle zu entkommen.

Schließlich birgt eine wachsende Anzahl von Regionen, die mit Entwicklungsfallen konfrontiert sind, wirtschaftliche, soziale und politische Risiken für einzelne Regionen und die Europäische Union insgesamt, insbesondere bei unerwarteten Schocks (wie beispielsweise der COVID-19-Pandemie in Regionen, die stark vom Tourismus abhängig sind).

Verlängerung von Beihilfevorschriften

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Erneute Verlängerung von Beihilfevorschriften wegen der Corona-Pandemie

(JB) Am 2. Juli 2020 hat die Europäische Kommission den Entwurf für eine neue Verordnung zur Änderung der Allg. Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und De-minimis-Verordnung sowie eine Mitteilung zu sieben Beihilfeleitlinien vorgelegt.

Danach verlängert die Europäische Kommission einige EU-Beihilfevorschriften, die andernfalls Ende 2020 auslaufen würden, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmen abzufedern und auch gezielte Anpassungen an diesen Vorschriften vorzunehmen. Wie in den vor Kurzem angenommenen Mitteilungen über einen europäischen Grünen Deal und die europäische Industriestrategie angekündigt, bereitet die Europäische Kommission derzeit eine etwaige Aktualisierung der Beihilfevorschriften im Rahmen der laufenden »Eignungsprüfung« und der laufenden Bewertung sowie der künftigen Überarbeitung bestimmter Beihilfevorschriften vor.

lm Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit wurde beschlossen, die folgenden Beihilfevorschriften zu verlängern:

Verlängerung um ein Jahr (bis 2021):

  • Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020,
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen,
  • Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen,
  • Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI),
  • Mitteilung zur Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf die kurzfristige Exportkreditversicherung.

Verlängerung um drei Jahre (bis 2023):

  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO),
  • De-minimis-Verordnung und
  • Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten.

Nach Konsultation der Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission ferner beschlossen, an den verlängerten Regelungen sowie am (unbefristeten) Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation gezielte Anpassungen vorzunehmen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs auf die Unternehmen abzufedern. Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Aspekte:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Viele vor der Krise gesunde Unternehmen befinden sich aufgrund der schwerwiegenden Folgen des COVID-19-Ausbruchs in Schwierigkeiten. Aus diesem Grund sollen die bestehenden Vorschriften gezielt geändert werden, damit Unternehmen, die infolge des COVID-19-Ausbruchs in Schwierigkeiten geraten sind und deshalb nach den geltenden Vorschriften bestimmte Arten von Beihilfen nicht erhalten könnten, während eines bestimmten Zeitraums weiterhin Beihilfen auf der Grundlage der AGVO und anderer Leitlinien (d. h. den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020, dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, den Leitlinien für Umweltweltschutz- und Energiebeihilfen und der IPCEI-Mitteilung) erhalten können.
  • Arbeitsplatzverlagerungen: Unternehmen, denen auf der Grundlage der AGVO regionale Investitionsbeihilfen gewährt wurden, haben sich möglicherweise in gutem Glauben verpflichtet, in den kommenden Jahren keine Verlagerungen vorzunehmen (d. h. keine Arbeitsplätze in anderen EWR-Betriebsstätten mit derselben Tätigkeit wie die begünstigte Tochtergesellschaft zu verlieren). Die Europäische Kommission räumt jedoch ein, dass es den Unternehmen aufgrund des COVID-19-Ausbruchs unter Umständen nicht möglich ist, den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden. Dies wäre eigentlich ein Verstoß gegen die entsprechende Verpflichtung, sodass die Unternehmen in der Vergangenheit erhaltene regionale Investitionsbeihilfen zurückzahlen müssten. Die Europäische Kommission hat daher bestimmte gezielte Änderungen an den bestehenden Vorschriften vorgenommen, um sicherzustellen, dass etwaige Arbeitsplatzverluste infolge des COVID-19-Ausbruchs nicht als Verlagerung von Arbeitsplätzen und damit als Verstoß gegen die von den Unternehmen eingegangenen Verpflichtungen betrachtet werden.

(Quelle: Europäische Kommission)

Konsultation

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Konsultation »Europäischer Grüner Deal - neue Verkehrsstrategie zur Emissionssenkung«

(CL) Die Europäische Kommission hat am 1. Juli 2020 eine öffentliche Konsultation zum Thema »Europäischer Grüner Deal - neue Verkehrsstrategie zur Emissionssenkung« gestartet. Fristende für Eingaben ist der 23. September 2020.

Die Konsultation richtet sich an alle Interessensträger, insbesondere jedoch an nationale, regionale und lokale Verwaltungen, sonstige Akteure des öffentlichen Sektors sowie an Organisationen, die Sozialpartner, Zivilgesellschaft, Verbraucher und Reisende vertreten. Des Weiteren sind nichtstaatliche Organisationen, die sich insbesondere mit den Themen Mobilität, Barrierefreiheit und Umwelt befassen, Akteure der Privatwirtschaft sowie ihre Verbände, Forschung und Wissenschaft sowie Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen und -organisationen eingeladen, sich an der Konsultation zu beteiligen.

Die Europäische Kommission begründet die Konsultation mit ihren Arbeiten an einer umfassenden Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Sektor soll die Strategie einen Weg für den nachhaltigen und digitalen Wandel des Sektors aufzeigen, durch den ein widerstandsfähiges sowie krisenfestes Verkehrssystem für künftige Generationen aufgebaut wird sowie die in den Mitteilungen zum europäischen »Grünen Deal« und zu einem Europa für das digitale Zeitalter gesetzten Ziele erreicht werden.

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