Umwelt, Energie, Agrar
(MS) Der Rat der EU hat am 05.11.2024 die EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser endgültig beschlossen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die überarbeitete Richtlinie dehnt den Anwendungsbereich auf kleinere Gemeinden aus. Ab jetzt müssen Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern/innen (bisher waren es 2.000 Einwohner/innen) mit Kanalisationssystemen ausgestattet sein. Alle Quellen von häuslichem Abwasser müssen an diese Systeme angeschlossen werden. Bis 2039 wird die Entfernung von Stickstoff und Phosphor für kommunale Kläranlagen, die kommunales Abwasser von 150.000 Einwohnern/innen und mehr behandeln, verbindlich vorgeschrieben sein. Für diese kommunalen Kläranlagen müssen die Mitgliedstaaten zudem bis 2045 eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung von Mikroverunreinigungen durchführen. Die Hersteller/innen von Arzneimitteln und Kosmetika müssen im Rahmen einer erweiterten Herstellerverantwortung 80 Prozent dieser zusätzlichen Kosten übernehmen. Die Mitgliedstaaten haben bis zu 31 Monaten Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die neuen Regeln anzupassen. In Sachsen gibt es 692 kommunale Kläranlagen.
(MS) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 31.10.2024 den Fortschrittsbericht für Klimaschutzmaßnahmen 2024. Die Netto-Treibhausgasemissionen sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 Prozent gesunken. Die Nettoemissionen sind damit 37 Prozent unter dem Niveau von 1990, während das Bruttoinlandsprodukt im gleichen Zeitraum um 68 Prozent gestiegen ist. Dies zeigt die anhaltende Entkopplung zwischen Treibhausgasemissionen und Wirtschaftswachstum. Die Emissionen aus der Stromerzeugung und Heizungen sind im Jahr 2023 dank des Wachstums der erneuerbaren Energiequellen um 24 Prozent unter denen Werten von 2022. Dagegen sind die CO2-Emissionen aus dem Luftverkehr um 9,5 Prozent gestiegen. Die EU ist damit für 6 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich. In dem Bericht wird jedoch dargestellt, dass die weltweiten Emissionen ihren Höhepunkt noch nicht erreicht haben. Daher werden weitere Maßnahmen als notwendig erachtet, um die Klimaziele für 2030 zu erreichen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
(MS) Auf der Ratssitzung Landwirtschaft und Fischerei am 22.10.2024 hat die ungarische Ratspräsidentschaft Schlussfolgerungen zu einer an den Bedürfnissen der Landwirte ausgerichteten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 vorgelegt. Diese wurden von 26 der 27 Mitgliedstaaten unterstützt. Die Mitgliedstaaten sind der Meinung, dass Landwirte/innen ein faires und angemessenes Einkommen haben sollten. Landwirte/innen, die die biologische Vielfalt erhalten und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft beitragen, sollten belohnt werden. Der Text unterstreicht die Bedeutung des Schutzes der europäischen Ernährungssouveränität und befürwortet eine neue europäische Strategie für die Widerstandsfähigkeit des Wassers. Eine gerechte Verteilung der GAP-Unterstützung, insbesondere der Direktzahlungen, zwischen den Mitgliedstaaten ist ein heikles Thema. Dafür müssen angemessene Lösungen angestrebt werden. Der Rat fordert daher nachdrücklich die Beibehaltung einer getrennten und unabhängigen GAP, die zwei Säulen mit verbesserter Kohärenz umfasst. Der Text erkennt an, dass die Erhaltung der Ökosysteme zur Ernährungssicherheit beiträgt und dass es unvermeidlich ist, dass die GAP weiterhin »zum Übergang des Agrarsektors zu nachhaltigeren Praktiken beiträgt«. Dem Text zufolge muss ein faires Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit gefunden werden.
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat am 22.10.2024 den Bericht »Lösungen für die Wiederherstellung von Europas landwirtschaftlichen Ökosystemen« veröffentlicht. Darin werden Beispiele für landwirtschaftliche Techniken genannt, um zur Wiederherstellung der Ökosysteme beizutragen. Dadurch sollen die Fähigkeiten des Agrarsektors verbessert werden, mit den Auswirkungen des Klimawandels wie Dürren und Überschwemmungen umzugehen und die Produktivität zu steigern. Der Studie zufolge kann die Einführung einiger wichtiger landwirtschaftlicher Praktiken von Vorteil sein, da sie zu einer besseren Widerstandsfähigkeit und zur Wiederherstellung lokaler Ökosysteme wie Grasland, Hecken oder Bäche beitragen. Diese Praktiken können den Zustand naturnaher Lebensräume verbessern, multifunktionale und biodiverse Agrarlandschaften wiederherstellen, den Druck auf die biologische Vielfalt verringern und gleichzeitig Boden und Wasser nachhaltig bewirtschaften. All diese Maßnahmen können sich positiv auf Bestäuber, Arten und ihre Lebensräume auswirken und dazu beitragen, die lokale Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu stärken.
(MS) Die Europäische Ombudsstelle hat am 21.10.2024 eine vorläufige Feststellung zur Genehmigung chemischer Stoffe veröffentlicht. Die Untersuchung betraf die Entscheidung der Europäischen Kommission über Anträge von Unternehmen auf Zulassung besonders gefährlicher chemischer Stoffe. Gemäß der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) können Unternehmen, die die Anträge fristgerecht eingereicht haben, die Stoffe während dieses Entscheidungsprozesses weiterhin in der EU verwenden. Es wurden Bedenken hinsichtlich Verzögerungen im Entscheidungsprozess geäußert. Das bedeutet, dass solche gefährlichen Stoffe weiterhin verwendet werden können. Die Bürgerbeauftragte hat festgestellt, dass das anhaltende Versäumnis der EU-Kommission, die gesetzlichen Fristen für die Ausarbeitung von Zulassungsentscheidungen für gefährliche chemische Stoffe einzuhalten, ein Missstand in der Verwaltungstätigkeit ist. Die EU-Kommission benötigt durchschnittlich 14,5 Monate, um Entscheidungsentwürfe auszuarbeiten, obwohl die Frist hierfür drei Monate beträgt. In bestimmten Fällen dauert es mehrere Jahre. Diese Verzögerungen stellten eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar, da die Unternehmen während des Zulassungsverfahrens sie weiterhin verwenden dürfen. Die EU-Kommission hat bis zum 17.01.2025 Zeit für eine ausführliche Stellungnahme.
(MS) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 21.10.2024 den Vorschlag für eine Verordnung, um besser auf die Überschwemmungen zu reagieren. Die Änderungen betreffen die Verordnung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Mitgliedstaaten, die von Naturkatastrophen betroffen sind, sollen zusätzliche Unterstützung und mehr Flexibilität erhalten. Dazu gehören die Einführung einer neuen Maßnahme, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Landwirten/innen, Waldbesitzern/innen und kleinen und mittleren Unternehmen, die in der Verarbeitung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind, ab dem 01.01.2024 Liquiditätshilfen zu gewähren. Die Unterstützung wird in Form eines Pauschalbetrags gezahlt. Die neue Maßnahme kann bis zu 100 Prozent aus dem ELER kofinanziert werden. Den Mitgliedstaaten sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die Verfahren zu vereinfachen, indem bei der Beantragung von »höherer Gewalt« das gesamte Gebiet als von einer Naturkatastrophe schwer betroffen betrachtet wird. Die Verordnung wurde im Dringlichkeitsverfahren bereits vom Rat der EU und dem Europäischen Parlament ohne Änderungen angenommen.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 16.10.2024 den Sonderbericht 15/2024 »Anpassung an den Klimawandel in der EU – Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück«. Die Schäden durch Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen haben spürbar zugenommen. In den letzten zehn Jahren haben sich die wirtschaftlichen Verluste durch extreme Klimaereignisse in der EU im Schnitt auf 26 Mrd. EUR jährlich belaufen. Untätigkeit hat ihren Preis: Eine globale Erwärmung zwischen 1,5°C und 3°C über dem vorindustriellen Niveau würde zu wirtschaftlichen Einbußen von 42 Mrd. bis 175 Mrd. EUR pro Jahr führen. Die Kosten von Anpassungsmaßnahmen würden unterschätzt oder gar nicht erst bewertet. Die Anpassung an den Klimawandel werde bereichsübergreifend finanziert. Die EU-Mittel stammten also aus mehreren EU-Fonds wie Landwirtschaft, Kohäsion oder Forschung. Daher sei es schwierig, den Weg der Mittel nachzuverfolgen. Dem Rechnungshof zufolge ist es momentan nicht möglich, die Fortschritte bei der Anpassung an den Klimawandel in den Mitgliedstaaten zu bewerten, da die Berichterstattung vor allem Beschreibungen und kaum quantifizierbare Daten enthielte.
(MS) Die Europäische Kommission stellte am 15.10.2024 die Plattform des Europäischen Innovationszentrums für industrielle Umwandlung und Emissionen (INCITE) vor. Darin werden die Daten über innovative saubere Industrietechnologien zentralisiert. INCITE ist eine Schlüsselkomponente der überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen (IED). Sie fördert die Einführung innovativer Technologien, mit denen Emissionen (einschließlich Treibhausgasemissionen) oder die Verschwendung von Ressourcen verringert werden können. Die Plattform ist so konzipiert, dass sie Daten über alle unter die IED fallenden Industriesektoren sammelt. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf energieintensiven Industrien wie der Eisen-, Stahl-, Zement- und Chemieproduktion. Die Nutzer/innen können Informationen über einen einfachen Fragebogen einreichen. Die Plattform hilft den Beteiligten, fundierte Entscheidungen zu treffen, indem sie einen umfassenden Überblick über die Umweltleistung, den technologischen Reifegrad, die Kosten und Vorteile sowie mögliche Kompromisse dieser Technologien bietet. Die Plattform wird den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Industrie, Technologieanbietern, Forschungs- und Technologieorganisationen, politischen Entscheidungsträgern und Finanzakteuren unterstützen.
Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte am 15.10.2024 den Bericht »Europas Wasserzustand 2024: die Notwendigkeit einer verbesserten Wasserresilienz«. Die Qualität der Wasserressourcen in der EU muss dringend verbessert werden. Hitze, Überschwemmungen und Chemikalien verschlechtern den Zustand. Sachsen reagiert darauf mit einer Förderung für besseres Siedlungswasser.
(MS) Der Bericht der Europäischen Umweltagentur ist die umfangreichste Bewertung des Zustands der europäischen Gewässer. Sie umfasst mehr als 120.000 Oberflächengewässer und 3,8 Mio. km2 Grundwasserfläche in der EU und Norwegen. Die Wasserressourcen in Europa stehen unter erheblichem Druck, was die Sicherheit der Wasserversorgung vor große Herausforderungen stellt. Europa muss daher dringend seine Widerstandsfähigkeit verbessern und eine nachhaltige Süßwasserversorgung für Mensch und Umwelt sicherstellen. Im Zuge des Klimawandels in Europa wird ein nachhaltiges Management des Hochwasserrisikos immer wichtiger werden. In Teilen Europas haben die intensiven Regenfälle bereits zugenommen, was zu Überschwemmungen und wachsenden Hochwasserrisiken führt.
Die Landwirtschaft führt zur größten Belastung für Oberflächen- und Grundwasser. Dies ist auf den Wasserverbrauch und die Verschmutzung durch den intensiven Einsatz von Nährstoffen und Pestiziden zurückzuführen. Die Landwirtschaft ist bei weitem der größte Netto-Wasserverbraucher in Europa. Trotz einiger Fortschritte sind Europas Gewässer und aquatische Ökosysteme immer noch stark durch Chemikalien belastet. Die Quellen der Verunreinigung sind vor allem Luftverschmutzung aus der Kohleverstromung und diffuse Verschmutzung durch Nährstoffe und Pestizide aus der Landwirtschaft. Nur 37 Prozent der europäischen Oberflächenwasserkörper erreichen gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie einen »guten« oder »sehr guten« ökologischen Zustand. 29 Prozent weisen im Zeitraum 2015 – 2021 einen »guten« chemischen Zustand auf. Das europäische Grundwasser schneidet etwas besser ab als die Oberflächengewässer: 77 Prozent der Gewässer befinden sich in einem guten chemischen Zustand.
Die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie festgelegte Frist für die Erreichung eines guten Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers war 2015, spätestens aber 2027. Bei den derzeitigen Fortschritten wird diese Frist aber nicht eingehalten werden können. Auf dem Weg dorthin können aber die Wiederherstellung der Natur, die Wiederanbindung von Flüssen und ihren Überschwemmungsgebieten sowie die Wiederherstellung von Feuchtgebieten und Torfmooren zu gesünderen, artenreichen Süßwasserökosystemen führen. Auch die Verringerung des Wasserverbrauchs und die Verbesserung der Wassereffizienz sind Schlüsselelemente zur Bewältigung des Wasserstresses.
In Sachsen haben Trockenjahre und Extremhochwasser die Stressfaktoren für die Wasserwirtschaft verdeutlicht. Wasseraufbereitung und -verteilung werden anspruchsvoller. Dabei wirken die Einflüsse der Klimakrise schwer planbar und regional unterschiedlich. Eine sichere, bezahlbare und leistungsfähige öffentliche Versorgung für Bevölkerung und Wirtschaft mit Trink- und Betriebswasser entwickelt sich zunehmend zu einer komplexen Aufgabe. Die sächsische Staatsregierung hat am 15.10.2023 eine Erweiterung der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft beschlossen. Demnach kann der Freistaat künftig auch Investitionen unterstützen, mit denen regionale oder überregionale Verbundlösungen zwischen Versorgungssystemen errichtet oder ertüchtigt werden. Ebenfalls förderfähig ist künftig der Ausbau von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit dieser auf Grund der Klimakrise sowie mit Blick auf Wassermenge und -güte erforderlich ist.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 14.10.2024 ihre neueste Ausgabe von EU Energie in Zahlen veröffentlicht. In dem statistischen Jahrbuch werden die Informationen über den Energiesektor in der EU zusammengefasst. Diese Ausgabe umfasst Daten für das Jahr 2022. Es zeigt unter anderem, dass die EU weiterhin Fortschritte bei der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energiemix macht, der 2022 auf 25 Prozent gegenüber 19 Prozent im Jahr 2021 gestiegen ist. Das Jahrbuch enthält offizielle Energiedaten für die EU als Ganzes und für jeden einzelnen Mitgliedstaat. Es bietet statistische Daten zu Energiethemen wie Importabhängigkeit, Einsatz erneuerbarer Energien, Energieintensität und mehr.
(MS) Die Europäische Kommission stellte am 15.10.2024 die Plattform des Europäischen Innovationszentrums für industrielle Umwandlung und Emissionen (INCITE) vor. Darin werden die Daten über innovative saubere Industrietechnologien zentralisiert. INCITE ist eine Schlüsselkomponente der überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen. Sie fördert die Einführung innovativer Technologien, mit denen Emissionen einschließlich Treibhausgasemissionen verringert werden können. Die Plattform ist so konzipiert, dass sie Daten über alle unter die Richtlinie fallenden Industriesektoren sammelt. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf energieintensiven Industrien wie der Eisen-, Stahl-, Zement- und Chemieproduktion.
(MS) Der Rat der EU hat am 14.10.2024 endgültig die Neufassung der Richtlinie über »Luftqualität und saubere Luft für Europa« angenommen. Die überarbeitete Richtlinie legt neue Luftqualitätsnormen für Schadstoffe fest, die bis 2030 erreicht werden sollen. Die neuen Werte orientieren sich stärker an den WHO-Luftqualitätsleitlinien. Zu diesen Schadstoffen gehören u. a. Feinstaub PM10 und PM2,5, Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid. Die neue Richtlinie gewährleistet zudem einen Zugang zu den Gerichten für diejenigen, die von der Umsetzung der Richtlinie betroffen sind. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bürger/innen das Recht haben, Schadenersatz zu fordern, wenn ihre Gesundheit durch eine Verletzung der in der Richtlinie festgelegten Luftqualitätsvorschriften geschädigt wurde. Die Mitgliedstaaten haben nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Europäische Kommission wird die Luftqualitätsnormen bis 2030 und danach alle fünf Jahre auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse überprüfen.
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat am 10.10.2024 den Bericht »Nachhaltigkeit der Mobilitätssysteme in Europa« veröffentlicht. Die EU macht zwar Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Verringerung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen stagniert jedoch relativ stark. Im Jahr 2022 entfielen auf den Verkehr etwa 28,9 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU. Der Straßenverkehr trägt mit 73,2 Prozent im Jahr 2022 am meisten zu den verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen bei. In den letzten Jahrzehnten haben politische Maßnahmen und technologische Entwicklungen zu einem Rückgang der Emissionen der meisten verkehrsbedingten Luftschadstoffe geführt. Der größte Teil dieses Fortschritts entfällt auf die Verringerung der Abgasemissionen im Straßenverkehr. Ermöglicht wurde dies durch die Einführung immer strengerer Emissionsnormen. Die Feinstaub-Emissionen gingen im Zeitraum 1990-2022 insgesamt um 51,6 Prozent zurück. Die nicht abgasbedingten Emissionen des Straßenverkehrs aufgrund von Reifen-, Bremsen- und Straßenabrieb stiegen allerdings um 61,5 Prozent.
(MS) Die Europäische Kommission am 02.10.2024 bekannt gegeben hat, dass die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Die EU-Kommission veröffentlichte deshalb einen Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Bestimmungen über den Zeitpunkt der Anwendung. Der Rat der EU hat der Verordnung bereits am 16.10.2024 zugestimmt. Sollte die Verordnung in dieser Fassung auch durch das Europäische Parlament angenommen werden, dann verschiebt sich die ursprüngliche Anwendung um 12 Monate auf den 30.12. 2025 für Großunternehmen und 30.06.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Es ist wahrscheinlich, dass das EU-Parlament ein Dringlichkeitsverfahren anwendet, da nur auf diese Weise ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahren noch vor Ende 2024 zu gewährleisten ist. Die EU-Kommission veröffentlichte am gleichen Tag Leitlinien, in denen die Anwendung der Entwaldungsverordnung erläutert wird. Ergänzend dazu wurde ein Fragen-Antworten-Katalog aktualisiert. Die Leitlinien enthalten 11 Kapitel, in denen die Bestimmungen der Verordnung erläutert werden. In der Verordnung sind verbindliche Vorschriften für Marktteilnehmer und Händler in der EU festgelegt, die Holz, Kautschuk, Rinder, Kaffee, Kakao, Palmöl und Soja in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen wollen. Ziel ist es, den Beitrag der EU zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung so gering wie möglich zu halten. Zudem möchte die EU ihren Beitrag zu Treibhausgasemissionen und zum weltweiten Verlust an biologischer Vielfalt verringern.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 16.10.2024 den Sonderbericht 15/2024 »Anpassung an den Klimawandel in der EU – Maßnahmen bleiben hinter den Ambitionen zurück«. Die Schäden durch Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen hätten in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Die wirtschaftlichen Verluste durch extreme Klimaereignisse beliefen sich in der EU im Schnitt auf 26 Mrd. EUR jährlich. Untätigkeit habe nach Aussagen des Rechnungshofs ebenfalls ihren Preis: Eine globale Erwärmung zwischen 1,5°C und 3°C über dem vorindustriellen Niveau würde zu wirtschaftlichen Einbußen von 42 bis 175 Mrd. EUR pro Jahr führen. Der Rechnungshof stellte außerdem fest, dass einige Strategiedokumente veraltete wissenschaftliche Daten verwendeten. Die Kosten von Anpassungsmaßnahmen würden zudem unterschätzt. Bei einer Befragung von 400 Gemeinden wurde festgestellt, dass die meisten davon die Anpassungsstrategien und -pläne nicht kannten und die EU-Instrumente zur Klima-Anpassung nicht nutzten. Der Rechnungshof empfiehlt der Europäischen Kommission:
- Die Berichterstattung über die Anpassung an den Klimawandel zu verbessern.
- Die EU-Instrumente besser zu nutzen.
- Die EU-Förderung für die Anpassung an den Klimawandel zukunftssicher zu gestalten.
(MS) Jedes Jahr am 23. September ist EU-Bio-Tag. Zu diesem Anlass feiert Europa seinen Bio-Sektor mit der Vergabe des EU-Preises für ökologische Landwirtschaft. Die ausgezeichneten Projekte zeigen, wie die ökologische Lieferkette bereits jetzt innovative Wertschöpfung schafft und Chancen für den ländlichen Raum eröffnet. Unter den Gewinner/innen sind auch zwei Projekte aus Deutschland. Als bester Biobauer wurde Benny Schöpf aus Bayern als Chef-Gemüsebauer im Gemeinschaftsbetrieb »Kartoffelkombinat« ausgezeichnet. Als beste Bio-Stadt wurde Bremen ausgewählt. Dort sind über 30 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe als ökologisch zertifiziert. Insgesamt wurden acht Preise verliehen, die aus knapp 100 Bewerbungen ausgewählt wurden. Bei der Preisvergabe wurde auch über den Stand des Agrarsektors gesprochen. Während der Bio-Aktionsplan EU-Initiativen zur Steigerung des Marktes und der Nachfrage nach Bio-Produkten unterstützt, gibt es insgesamt noch viel zu tun.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 23.09.2024 den Sonderbericht 19/2024: »Ökologischer/biologischer Landbau in der EU – Lücken und Unstimmigkeiten beeinträchtigen den Erfolg der Politik«. Der EU-Rechnungshof äußert darin Zweifel an der Wirksamkeit der EU-Förderung für den ökologischen Landbau. Die derzeitige Strategie weise erhebliche Mängel auf. Es gebe für die Bio-Branche weder eine Vision noch Ziele über 2030 hinaus. Zwar habe dank der jährlichen EU-Milliarden die ökologisch bewirtschaftete Fläche zugenommen, doch werde den Anforderungen und dem Bedarf des Sektors zu wenig Beachtung geschenkt. Infolgedessen sei die biologische Produktion nach wie vor ein Nischenmarkt. Der Rechnungshof warnt, dass die EU ihre entsprechenden Ausbauziele wohl deutlich verfehlen dürfte. 2022 wurden in der EU rund 17 Mio. Hektar Fläche biologisch bewirtschaftet, d. h. 10,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche. Zwischen 2014 und 2022 erhielten die europäischen Landwirt/innen rund 12 Mrd. EUR an Fördergeldern aus der Gemeinsamen Agrarpolitik, um auf Bio-Landbau umzustellen bzw. bei ökologischen Anbauverfahren zu bleiben. Die Zahl der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Sachsen wächst seit Jahren. Im Jahr 2023 arbeiteten 933 landwirtschaftliche Betriebe nach der EU-Öko-Verordnung, davon 122 mit hofnaher Verarbeitung. Der Anteil der Bio-Betriebe an allen sächsischen Landwirtschaftsbetrieben beträgt 14,3 Prozent. In den letzten 5 Jahren ist die Bio-Fläche in Sachsen um knapp 40 Prozent gestiegen und liegt bei 9,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche.
(MS) Am 24.09.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ergebnisse einer Umfrage von Eurobarometer zur EU-Energiepolitik. Die europäischen Bürger/innen wünschen sich mehr EU-weite Koordinierung in der Energiepolitik. Insgesamt 77 Prozent von ihnen sind der Ansicht, dass die EU in Energiefragen generell oder im Krisenfall eine stärkere Rolle haben sollte; in Deutschland sagen das 79 Prozent. Vorrangig sollte die EU in den kommenden fünf Jahren den Zugang zu bezahlbarer Energie angehen (EU: 30 Prozent, DEU: 31 Prozent), gefolgt von einem niedrigeren Energieverbrauch (EU: 27 Prozent, DEU: 30 Prozent), und dem Vorantreiben der Klimaneutralität (EU: 21 Prozent, DEU: 27 Prozent). 83 Prozent der Deutschen haben in den vergangenen fünf Jahren ihre Alltagsgewohnheiten sehr oder etwas geändert, um Energie zu sparen, das sind sechs Prozentpunkte mehr als der EU-Durchschnitt von 77 Prozent. Für jeden Mitgliedstaat gibt es ein eigenes Faktenblatt, in dem die wichtigsten nationalen Ergebnisse zusammengefasst sind.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 30.09.2024 den Sonderbericht 20/2024: »Pläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – Grüner, aber nicht auf einer Höhe mit den Klima- und Umweltambitionen der EU«. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zwischen den Umwelt- und Klimazielen der EU und den Agrarplänen der Mitgliedstaaten eine Lücke klafft. Die aktuellen GAP-Strategiepläne seien nicht ökologischer ausgerichtet als im vorherigen Förderzeitraum. Dass im Mai 2024 als Reaktion auf die europaweiten Proteste der Landwirtschaft die ökologischen Anforderungen weiter gelockert wurden, könne zudem die positiven Auswirkungen auf die Umwelt weiter schmälern. Die GAP-Strategiepläne seien somit nicht gut auf den »Grünen Deal« der EU abgestimmt. Außerdem betont der Rechnungshof, dass die Überwachung der ökologischen Leistung der GAP zwar vereinfacht wurde, dem System aber einige wichtige Bausteine fehlten. So sei beispielsweise die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen allein noch kein Beleg für eine tatsächliche Verringerung. Der Rechnungshof empfiehlt der Europäischen Kommission:
- den Austausch von »grünen« bewährten Verfahren in den Plänen zu fördern;
- eine Schätzung des Beitrags der GAP zu den Zielen des Grünen Deals vorzunehmen;
- den künftigen Überwachungsrahmen der GAP für Klima und Umwelt zu stärken.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 27.09.2024 die endgültigen Bedingungen für die zweite Auktion zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über den Innovationsfonds veröffentlicht. Diese Auktion bietet finanzielle Unterstützung für Hersteller/innen von Wasserstoff, der als erneuerbarer Brennstoff nicht-biologischen Ursprungs eingestuft ist. Die Auktion wird am 03.12.2024 eröffnet. Es werden bis zu 1,2 Mrd. EUR an Hersteller/innen von erneuerbarem Wasserstoff vergeben. Die erfolgreichen Bieter/innen erhalten eine feste Prämie pro Kilogramm produzierten erneuerbaren Wasserstoffs über einen Zeitraum von maximal zehn Betriebsjahren. Die Unterstützung durch den Innovationsfonds wird die Lücke zwischen den Produktionskosten und dem Preis, den die Abnehmer/innen für erneuerbaren Wasserstoff zu zahlen bereit sind, schließen. Neu sind die Anforderungen an die Resilienz der Herstellung. Ein weiteres neues Kriterium ist die »Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit wesentlichen Gütern sowie Beitrag zur industriellen Führung und Wettbewerbsfähigkeit Europas«.
Vor einem Jahr kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen strategischen Dialog für die Zukunft der Landwirtschaft an. Damit reagierte sie auf die europaweiten Proteste des Agrarsektors. Am 04.09.2024 wurde der Abschlussbericht mit einer Reihe von Empfehlungen präsentiert.
(MS) Der Vorsitzende des Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU, Prof. Peter Strohschneider, stellte seinen Abschlussbericht »Eine gemeinsame Perspektive für Landwirtschaft und Ernährung in Europa« vor. Die darin genannten Vorschläge werden als Richtschnur für die Arbeit der Europäischen Kommission bei der Gestaltung einer Vision für Landwirtschaft und Ernährung dienen. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte angekündigt, dass sie in den ersten 100 Tagen ihrer zweiten Amtszeit (d. h. spätestens Mitte März 2025) solch ein Strategiepapier vorlegen möchte. Zudem wird die EU-Kommission Mitte 2025 die Vorschläge für eine neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) verabschieden. Es wird erwartet, dass auch darin die Empfehlungen einfließen werden.
Der strategische Dialog hatte neben dem Vorsitzenden weitere 29 Mitglieder aus Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden. Es gab insgesamt sieben Treffen der Akteure und unterschiedlichen Unterarbeitsgruppen. Die im Bericht dargelegten Empfehlungen sind in fünf Säulen unterteilt:
- Zusammenarbeit für eine nachhaltige, widerstandsfähige und wettbewerbsfähige Zukunft: Dieser Teil zeigt auf, dass die GAP angesichts des laufenden Übergangs zu nachhaltigeren und wettbewerbsfähigeren Lebensmittelsystemen angepasst werden muss. Die Position der Landwirt/innen in der Lebensmittelwertschöpfungskette muss gestärkt werden. Zudem muss der Zugang zu Finanzierungsquellen verbessert werden.
- Nachhaltige Agrar- und Lebensmittelsysteme: Die Empfehlungen betreffen die Unterstützung und Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Verfahren. Es sollte ein stärkeres Augenmerk auf das Tierwohl gelegt werden. Den Verbraucher/innen sollte es ermöglicht werden, sich nachhaltig und ausgewogen zu ernähren.
- Förderung transformativer Resilienz: Angesichts der zunehmenden ökologischen, klimatischen, geopolitischen und wirtschaftlichen Risiken sind Risikomanagementinstrumente und das Krisenmanagement zu stärken. Eine wasserresistente Landwirtschaft sollte gefördert und innovative Pflanzenzuchtkonzepte entwickelt werden.
- Schaffung eines attraktiven und vielfältigen Sektors: Die Bedeutung des Generationswechsels und der Gleichstellung der Geschlechter sowie lebendiger ländlicher Gebiete werden dargelegt. Dies betrifft auch die Notwendigkeit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.
- Besserer Zugang zu und bessere Nutzung von Wissen und Innovation: Der Zugang zu Wissen und Kompetenzen muss erleichtert werden. Die Digitalisierung bietet dabei eine große Chance.
Allgemein trafen die Empfehlungen auf großes Wohlwollen aller Akteure. Das lag auch am guten fachlichen Austausch auf Augenhöhe mit allen Beteiligten. Im Bericht wird vorgeschlagen diesen Dialog zu verstätigen und eine neue Plattform einzurichten, auf der Akteure aus der gesamten Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zusammenkommen.
Jedes Jahr legt die Europäische Kommission einen Bericht vor, um eine Bilanz der Fortschritte der Energieunion zu ziehen. In den letzten Jahren stand der EU-Energiemarkt wegen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dem daraus folgenden Gas- und Erdgasmangel unter besonderem Druck. Dadurch stiegen die Energiepreise. Gleichzeitig sollen die Ziele des Europäischen Grünen Deals eingehalten werden.
(MS) Die EU-Kommission hat am 11.09.2024 den Bericht zur Lage der Energieunion 2024 veröffentlicht. Der Bericht zeigt, wie die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele im Rahmen des europäischen Grünen Deals die Grundlage für den REPowerEU-Plan bildeten. Ferner werden Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie dargelegt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse bietet das Faktenblatt zur Energieunion. Ergänzend gibt es für jeden Mitgliedstaat ein eigenes Länderprofil, in dem die nationalen Kerndaten des Energiemarktes dargestellt sind.
Die Hauptpunkte des Berichts zur Lage der Energieunion 2024 sind:
- Im ersten Halbjahr 2024 wurde die Hälfte des Stroms der EU aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt.
- Windkraft hat die Erzeugung aus Gas hinter sich gelassen und ist nun nach der Kernkraft die zweitgrößte Stromquelle der EU.
- Mit 56 GW neu installierter Solarenergiekapazität im Jahr 2023 hat die EU einen neuen Rekord.
- Der Anteil von russischem Gas an den EU-Importen ging bis Juni 2024 von 45 Prozent im Jahr 2021 auf 18 Prozent zurück.
- Zwischen August 2022 und Mai 2024 wurde die Gasnachfrage um 138 Mrd. Kubikmeter gesenkt.
- Am 19.08.2024 hatte die EU bereits ihr Ziel für die Gasbevorratung für den Winter von 90 Prozent erreicht.
- Die Energiepreise sind stabiler und liegen weiterhin deutlich unter den Höchstständen der Energiekrise von 2022.
- Die Treibhausgasemissionen der EU gingen von 1990 bis 2022 um 32,5 Prozent zurück, während die EU-Wirtschaft im selben Zeitraum um rund 67 Prozent gewachsen ist.
Im Bericht wird auf die Bedeutung der Netto-Null-Industrie-Verordnung, des Gesetzes zu kritischen Rohstoffen und der Reform der Strommarktgestaltung bei der Bewältigung dieser Herausforderungen hingewiesen. Bei der beschleunigten Entwicklung von Netto-Null-Technologien muss auf Partnerschaften mit der Industrie gesetzt werden. Industrieallianzen wie die Europäische Batterie-Allianz, die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff und die Allianz für die Fotovoltaikindustrie werden eine wichtige Rolle spielen. Auch der Innovationsfonds mit einem geschätzten Budget von rund 40 Mrd. EUR bis 2030 spielt eine entscheidende Rolle. Die Europäische Wasserstoffbank hat eine erste erfolgreiche Runde von EU-Auktionen durchgeführt, bei denen fast 720 Mio. EUR an sieben Projekte für erneuerbaren Wasserstoff in Europa vergeben wurden.
(MS) Die Europäischen Umweltagentur (EUA) veröffentlichte eine aktualisierte Version des Europäischen Städte-Atlas für Luftqualität. Die Menschen in Uppsala und Umeå (Schweden), sowie in Faro (Portugal), können die sauberste Stadtluft in Europa genießen. Der Städte-Atlas der EUA listet 375 Städte von den saubersten bis zu den am stärksten verschmutzten auf. Grundlage sind die durchschnittlichen Werte für Feinstaubpartikel (PM2,5). Leipzig ist auf Platz 48 und Dresden ist auf Platz 97 zu finden mit jeweils angemessener Luftqualität. Drei von vier Europäern leben in städtischen Gebieten. Die meisten von ihnen sind einer gefährlichen Luftverschmutzung ausgesetzt. Durch die Verbesserung der Luftqualität auf das von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Niveau könnten die durch Luftverschmutzung verursachten vorzeitigen Todesfälle erheblich reduziert werden. Der Null-Schadstoff-Aktionsplan des Europäischen Grünen Deals sieht vor, die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch Feinstaub bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 2005 zu senken und bis 2050 keine signifikanten gesundheitlichen Auswirkungen mehr zuzulassen.
(MS) Die Klimabeobachtungsstelle der Europäischen Kommission, der Copernicus Climate Change Service, teilte mit, dass der Sommer 2024 der heißeste seit Beginn der Aufzeichnungen war. In Europa lag die durchschnittliche Landtemperatur um 1,54 °C über dem Durchschnitt von 1991-2020. Dieser Wert brach damit den Rekord aus dem Jahr 2022. Der Kontinent zeigte eine Vielzahl von Wetterkontrasten: In West- und Nordeuropa herrschten feuchtere Bedingungen als normal, während im größten Teil des Mittelmeerraums und in Osteuropa trockenere Bedingungen als im Durchschnitt herrschten, oft begleitet von Dürre. Weltweit lagen die Sommertemperaturen um 0,69 °C über dem Durchschnitt von 1991-2020 und übertrafen damit den bisherigen Rekord aus dem Jahr 2023.
(MS) Der Europäische Rechnungshof hat am 17.07.2024 den Sonderbericht »Die Industriepolitik der EU im Bereich erneuerbarer Wasserstoff: Rechtsrahmen weitgehend angenommen – Zeit für einen Realitätscheck« veröffentlicht. Auf dem Weg zu einem gerade erst entstehenden Markt für erneuerbaren Wasserstoff verzeichnet die EU bislang nur bescheidene Erfolge. Die Europäische Kommission habe zwar richtige Schritte unternommen, doch gebe es entlang der gesamten Wasserstoff-Wertschöpfungskette noch Probleme. So werde die EU ihre für 2030 gesetzten Ziele für Erzeugung und Import von erneuerbarem Wasserstoff voraussichtlich nicht erreichen. Die EU-Kommission habe zu ehrgeizige Ziele für Erzeugung und Import von erneuerbarem Wasserstoff festgelegt, nämlich jeweils 10 Mio. Tonnen bis 2030. Diese Ziele hätten nicht auf einer soliden Analyse beruht. Der Aufbau einer EU-Wasserstoffindustrie erfordere zudem massive öffentliche und private Investitionen, aber die EU-Kommission habe keinen vollständigen Überblick über den Bedarf oder die verfügbaren öffentlichen Mittel.
Nach langwierigen Verhandlungen gelang es der belgischen EU-Ratspräsidentschaft zum Ende ihres Vorsitzes doch noch, die qualifizierte Mehrheit für die Verordnung zu erreichen.
(MS) Die Minister/innen im Umweltrat stimmten am 17.06.2024 nach einer kurzen Aussprache für die Verordnung zur »Wiederherstellung der Natur«. Damit ist das ordentliche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Europäische Parlament hatte der Verordnung bereits am 27.02.2024 zugestimmt.
Die Abstimmung im Rat wurde immer wieder verschoben, weil es lange Zeit keine qualifizierte Mehrheit (15 Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der Bevölkerung vertreten) gab. Gegen die Verordnung haben gestimmt: Italien, Ungarn, die Niederlande, Polen, Finnland und Schweden. Österreich hatte seine ursprüngliche Ablehnung aufgegeben und stimmte dafür, so dass nunmehr eine qualifizierte Mehrheit erreicht werden konnte. Deutschland befürwortete die Verordnung von Anfang an.
Da die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler diesen Schritt nicht mit dem Koalitionspartner abgesprochen hatte, gibt es innerhalb Österreichs ein juristisches Nachspiel. Es steht die Frage im Raum, ob sie durch ihre Zustimmung gegen die österreichische Verfassung verstoßen hat. Auf die Rechtsgültigkeit auf europäischer Ebene hat das jedoch keinen Einfluss.
Inhaltlich legt die Verordnung mehrere verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen fest. Dies gilt für ein breites Spektrum von Ökosystemen wie Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu städtischen Gebieten, Flüssen und Meereslebensräumen. Bis 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Mitgliedstaaten müssen bei Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 den Natura-2000-Gebieten Vorrang einräumen. Zudem müssen sie Maßnahmen ergreifen, um den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umzukehren.
Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission regelmäßig nationale Sanierungspläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Ziele erreichen wollen. Die nationalen Wiederherstellungspläne bringen keine Verpflichtung mit sich, die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der Gemeinsamen Fischereipolitik umzuschichten. Die EU-Kommission überprüft bis 2033 die Anwendung der Verordnung und ihre Auswirkungen auf die Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft. Als eine Art »Notbremse« besteht die Möglichkeit, die Umsetzung der Verordnung, die sich auf landwirtschaftliche Ökosysteme beziehen, im Falle unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Ereignisse für bis zu einem Jahr auszusetzen.
Der letzte Umweltrat unter belgischer Ratspräsidentschaft legte am 17.06.2024 außerdem mehrere Verhandlungsmandate fest, mit denen im Herbst mit dem Europäischen Parlament Triloggespräche aufgenommen werden können. Dazu gehören die Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Umweltaussagen und die Richtlinie zur Bodenüberwachung.
(MS) Bei der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie liegt der Schwerpunkt auf dem Textil- und Lebensmittelsektor. Das übergeordnete Ziel besteht darin, die Umwelt- und Klimaauswirkungen zu verringern, die mit der Erzeugung und Bewirtschaftung von Textil- und Lebensmittelabfällen einhergehen. Mit den neuen Vorschriften werden verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilhersteller in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Die Mitgliedstaaten wollen rechtsverbindliche Ziele zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung festlegen, die bis 2030 erreicht werden sollen: 10 Prozent in den Bereichen Verarbeitung und Herstellung sowie 30 Prozent im Einzelhandel, in Gaststätten, Verpflegungsdiensten und privaten Haushalten.
Ziel der Richtlinie über Umweltaussagen ist es, die Verbraucher/innen vor Greenwashing zu schützen. Sie brauchen zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Umweltaussagen. Es werden deshalb Mindestanforderungen in der gesamten EU in Bezug auf Begründung, Kommunikation und Überprüfung von ausdrücklichen Umweltaussagen und Umweltzeichensystemen festgelegt. Unternehmen sollen sich bei ihren Aussagen und Zeichen auf klare Kriterien und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Außerdem sollen Umweltaussagen und -zeichen klar und leicht verständlich sein.
Durch die Richtlinie zur Bodenüberwachung soll die EU bis 2050 auf einen Weg hin zu gesünderen Böden gebracht werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Gesundheit aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zunächst überwachen und dann bewerten. Es wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität eingeräumt, was die Bodenmessungen betrifft; dazu gehört auch die Möglichkeit, bestehende Daten- und Überwachungssysteme zu nutzen. Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten Methoden für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festlegen.
Das Europäische Parlament hatte zu allen Richtlinien bereits einen eigenen Standpunkt festgelegt.
(MS) Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte am 25.06.2024 ihren Bericht zur »Luftverschmutzung in Europa: 2024«. Der Bericht basiert auf den neuesten verfügbaren Daten, die die Mitgliedstaaten 2024 für ihre Emissionen im Jahr 2022 gemeldet haben. Er beschreibt die Fortschritte bei der Reduzierung der Emissionen der fünf schwerwiegendsten Luftschadstoffe: Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Ammoniak, Schwefeldioxid und Feinstaub. 16 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland) haben ihre jeweiligen nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen für den Zeitraum 2020 – 2029 erfüllt. Dagegen haben 11 Mitgliedstaaten dies bei mindestens einem der Luftschadstoffe nicht geschafft. Die größte Herausforderung bleibt die Reduzierung der Ammoniakemissionen: Neun Mitgliedstaaten müssen ihre Emissionswerte für 2022 senken, um ihre Reduktionsverpflichtungen für 2020 – 2029 zu erfüllen. Der Agrarsektor ist die Hauptquelle und für 93 Prozent der gesamten Ammoniakemissionen verantwortlich.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 20.06.2024 die Europäische Solarakademie gestartet. Dies ist die erste in einer Reihe von EU-Akademien, die im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung eingerichtet werden soll. Ziel der Solarakademie ist es, in den nächsten drei Jahren 100.000 Arbeitskräfte in der Photovoltaik-Wertschöpfungskette auszubilden, um das derzeitige Arbeitskräfte- und Qualifikationsdefizit in der Branche zu schließen. Nach dem erfolgreichen Modell der Europäischen Batterie-Akademie wird die Solarakademie gemeinsam mit der Industrie und einschlägigen Akteuren in der Photovoltaik-Wertschöpfungskette Lerninhalte konzipieren. Die Umsetzung der Programme erfolgt über lokale Partner. Dabei kann es sich um Berufsbildungsanbieter, Unternehmen, Universitäten oder andere Bildungs- und Berufsbildungsanbieter handeln, mit denen die Akademie einen Vertrag über die Durchführung ihrer Programme unterzeichnet. Die EU-Kommission unterstützt den Start der Europäischen Solarakademie mit 9 Mio. EUR. Das Projekt wird vom Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaft EIT Innoenergy durchgeführt.
(MS) Die Europäische Kommission kündigte am 26.06.2024 das neue Finanzinstrument Climate City Capital Hub an. Dies ist eine internationale Finanzquelle, um Städte, die an der EU-Mission »Klimaneutrale und intelligente Städte« teilnehmen, weiter zu unterstützen. Dresden und Leipzig sind derzeit im Bewerbungsprozess für das Siegel zur Mission der klimaneutralen Städte. Dank des neuen Climate City Capital Hub können Städte, die bereits das Siegel der EU-Städtemission erhalten haben, Zugang zu Finanzberatung in Zusammenarbeit mit Beratungsdiensten der Europäischen Investitionsbank (EIB) bekommen. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Zusammenarbeit mit privatem Kapital liegen. Das Climate City Capital Hub wird von der Umsetzungsplattform für Städtemissionen betrieben, die derzeit im Rahmen des Projekts Net Zero Cities verwaltet wird. Darüber hinaus hat die EIB Darlehen in Höhe von 2 Mrd. EUR für Städte mit dem Städtemissionssiegel bereitgestellt. Damit sollen Pläne für Investitionen in den Sektoren Energie, effiziente Gebäude, Fernwärmesysteme, erneuerbare Energien, nachhaltige Mobilität, Stadterneuerung und -erneuerung, Wasser sowie soziale Infrastruktur unterstützt werden.
Die Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren ist endgültig angenommen worden. Damit wird das "Recht auf Reparatur" zum Standard. Wenn die Richtlinie im Juni 2024 im Amtsblatt der EU erscheint, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
(MS) Der Rat der EU stimmte am 30.05.2024 für das Recht auf Reparatur. Das war der letzte Schritt im Gesetzgebungsprozess. Die Richtlinie schafft eine Reihe von Instrumenten und Anreizen, um die Reparatur attraktiver zu machen. Den Verbraucher/innen wird es erleichtert, eine Reparatur anstelle eines Ersatzes in Anspruch zu nehmen, da der Zugang zu Reparaturdiensten einfacher, schneller, transparenter und attraktiver wird. Zu diesen Maßnahmen gehören:
- die Möglichkeit für Verbraucher/innen, Hersteller/innen zur Reparatur von Produkten aufzufordern, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind (z. B. Waschmaschinen, Staubsauger oder Mobiltelefone),
- ein europäisches Reparaturinformationsformular, das klare Informationen über die Reparaturbedingungen, die Dauer der Arbeiten, die Preise, Ersatzprodukte usw. enthält,
- eine europäische Online-Plattform für Reparaturen, um die Vermittlung zwischen Verbraucher/innen und Werkstätten zu erleichtern,
- eine Verlängerung der Haftungsfrist des/r Verkäufers/in nach der Reparatur eines Produkts um 12 Monate.
Die Liste der reparaturfähigen Produkte kann in Zukunft durch die Europäische Kommission noch erweitert werden.
Sachsen ist bei der Förderung von Reparaturen Vorreiter. Im November 2023 führte es den Reparaturbonus ein. Der Freistaat fördert Reparaturen mit Reparaturkosten zwischen 75 EUR und 400 EUR. Dabei werden 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Pro Jahr und Person können bis zu zwei Reparaturen gefördert werden. Die Reparatur muss in einem gelisteten Betrieb stattfinden. Für interessierte Betriebe besteht fortlaufend die Möglichkeit, sich listen zu lassen. Insgesamt stehen für den Reparaturbonus für das Jahr 2024 1,25 Mio. EUR zur Verfügung. Der Reparaturbonus ist ein Erfolg für Umwelt und Klima und er zahlt sich volkswirtschaftlich aus. Handwerk und Reparaturbetriebe verzeichnen in Sachsen seit Einführung des Reparaturbonus eine zusätzliche Nachfrage von mehr als zwei Mio. EUR. Zudem hat der Reparaturbonus mehr als 45 Tonnen Elektroschrott in Sachsen vermieden. Deswegen ist das Programm im Mai 2024 vom sächsischen Landtag verlängert worden.
Die förderfähigen Geräte und die teilnehmenden Reparaturbetriebe sind auf den entsprechenden Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank aufgelistet. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den Antrags- und Förderbedingungen sowie eine interaktive Karte.
In beispielloser Weise wurden die Verordnungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in einem Dringlichkeitsverfahren geändert. Am 15.03.2024 präsentierte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf. Am 25.05.2024 stand diese Verordnung bereits im Amtsblatt der EU. Selten arbeiteten das Europäische Parlament und der Rat der EU in dieser Geschwindigkeit bei einer Gesetzgebung.
(MS) Diese Schnelligkeit hat aber auch ihren Preis: Das EU-Parlament und der Rat konnten nur minimale Veränderungen am Vorschlag der EU-Kommission vornehmen. Eine gründliche Debatte über die Auswirkungen der Änderungen konnte ebenfalls nicht durchgeführt werden. Doch die EU-weiten Proteste der Landwirt/innen haben den Druck auf die Politik so stark erhöht, dass ein Handeln nötig wurde. Das Ziel ist eine Verwaltungsvereinfachung bei gleichzeitiger Beibehaltung einer starken, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaftspolitik.
In der Verordnung sind diese Änderungen der GAP beschlossen worden:
- die Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, vorübergehende und gezielte Ausnahmen von bestimmten Konditionalitätsanforderungen zuzulassen;
- den Mitgliedstaaten wird gestattet, spezifische Ausnahmen von den Standards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) vorzusehen;
- aus dem GLÖZ-Standard 8 wird die Verpflichtung gestrichen, einen Mindestanteil der Ackerfläche für nichtproduktive Flächen (Brachland, Hecken, Bäume) zu nutzen;
- bei Fruchtfolgen (GLÖZ-Standard 7) erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität, um die Anforderung durch Diversifizierung der Kulturen zu erfüllen. So können die Landwirt/innen auf Trockenheit oder übermäßige Regenfälle besser reagieren;
- die Anwendung des Standards für die Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen (GLÖZ-Standard 6) wird größtenteils in den Händen der Mitgliedstaaten liegen. Die Mitgliedstaaten werden selber festlegen, was sie als empfindliche Zeiträume definieren;
- die Zahl der Anträge auf Änderung des GAP-Strategieplans, die ein Mitgliedstaat stellen kann, werden auf zwei Mal pro Jahr erhöht. Bisher war es nur einmal pro Jahr möglich;
- Kleinlandwirte/innen mit nicht mehr als 10 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche werden von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen.
In der Sonder-Agrarministerkonferenz am 22.05.2024 verständigten sich die deutschen Agrarminister/innen auf das weitere Vorgehen. Der deutsche GAP-Strategieplan für 2025 muss entsprechend den neuen Vorgaben angepasst und bis Juli 2024 bei der EU-Kommission eingereicht werden.
Im Bundesrat warnte der sächsische Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther davor, dass Umweltschutz und Landwirtschaft gegeneinander ausgespielt werden. Dies schade den Landwirt/innen: »Wir brauchen keine Rolle rückwärts. Sondern wir brauchen Konsequenz, den vereinbarten Weg Richtung Nachhaltigkeit weiterzugehen. Denn das bedeutet stabile Rahmenbedingungen. Wir brauchen eine Agrarförderung, die das unterstützt und die deutlich einfacher werden muss. An dieser Vereinfachung müssen wir genau jetzt arbeiten. Und die Landwirtschaft braucht sichere Einkommensperspektiven, mehr Wertschöpfung vor Ort – für attraktive ländliche Räume und damit die Landwirtinnen und Landwirte mehr beitragen können zum Umweltschutz, zum Klimaschutz, zum Erhalt der Arten und für eine bessere Tierhaltung.«
Die Binnenmarktregeln für erneuerbare und natürliche Gase sowie Wasserstoff sind endgültig beschlossen worden. Ziel der Verordnung ist es, die Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen in das Energiesystem zu erleichtern. Dies betrifft insbesondere Wasserstoff und Biomethan.
(MS) Durch die neuen Regeln sollen die Versorgungssicherheit verbessert und die EU-Klimaziele unterstützt werden. Die Nutzung und Produktion von dekarbonisierten Gasen und Wasserstoff sollen erhöht werden. Die neuen Regelungen umfassen mehrere Maßnahmen, mit denen die Infrastruktur und der Markt für dekarbonisierte Gase und Wasserstoff ausgebaut werden. Ziel ist es, Wasserstoff kosteneffizient aus Produktionsgebieten zur Industrie zu transportieren. Netzplanungsverfahren sollen gestrafft und die grenzübergreifende Koordination gefördert werden. Die neuen Vorschriften sollen den Handel mit erneuerbaren und CO2-armen Gasen verbessern und deren Marktzugang erleichtern. Dazu gehören Rabatte auf grenzüberschreitende Tarife und die Einführung gemeinsamer Standards für die Gasqualität. Ein dauerhafter Mechanismus zur Bündelung der Nachfrage und gemeinsamen Beschaffung von Gas wird eingeführt. Nationale Wasserstoffnetzbetreiber/innen müssen Zehnjahresnetzentwicklungspläne vorlegen und diese regelmäßig aktualisieren.
Auf EU-Ebene wird eine Agentur für Wasserstoffnetzbetreiber (European Networks of Hydrogen Networks Operators - ENNOH) neu eingerichtet. Sie wird unabhängig von dem bestehenden Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) und dem Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber für Elektrizität (ENTSOE) sein. Sie soll gleichzeitig die Synergien und die Zusammenarbeit zwischen den drei Sektoren nutzen.
Der während der Energiekrise eingeführte Mechanismus für die Bündelung der Nachfrage bzw. den gemeinsamen Einkauf von Gas wird verlängert. Lieferungen aus Russland oder Belarus sind dabei ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es einen freiwilligen Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung für Wasserstoff, um die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank durchgeführten Aufgaben zu erleichtern.
Im Freistaat Sachsen gibt es mehrere Wasserstoffprojekte, die die sächsische Kompetenzstelle Wasserstoff (KH2) koordiniert. Die Regierung des Freistaates hat bereits 2021 eine eigene Sächsische Wasserstoffstrategie vorgelegt. In Deutschland werden an das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz die sächsischen Regionen Leipzig, der „Industriebogen Meißen“ und Dresden unmittelbar angebunden.
Die Zielsetzungen der EU und der Mitgliedstaaten sind durchweg ambitioniert, wenn es um die CO2-Reduktion geht. Welche Voraussetzungen im Sektor „Wasserstoff“ zu erfüllen sind, verdeutlichte eine Podiumsdiskussion in Brüssel. Zentrale Botschaft: eine komplexe Aufgabe, die gelöst werden kann – und aus wirtschaftspolitischer Sicht zwingend gelöst werden muss.
(AA) Am 04.06.2024 fand in der Residenz des Deutschen bilateralen Botschafters in Brüssel die High Level Conference on the Geopolitics of Green Hydrogen: German, Czech and Belgian Perspectives statt, gemeinsam organisiert von den Botschaften Deutschlands und Tschechiens in Belgien. Hochrangig vertreten waren die Europäische Kommission, die Wasserstoffräte Deutschlands und Belgiens sowie die tschechische Wasserstoffplattform HYTEP und das tschechische Industrieministerium.
Der Austausch diente der Verdeutlichung von unterschiedlichen Herangehensweisen, vor allem aber der Gemeinsamkeiten und Kooperationen der dort vertretenen Partner.
Die Podiumsdiskussion machte zudem deutlich, dass infolge der enormen Energiemengen, die zukünftig EU-weit benötigt werden, die Energiewende nur mit Wasserstoff als einem der tragenden Elemente gelingen kann.
Weiterhin wurde klar, dass ein Erreichen der ambitionierten nationalen und europäischen Zielsetzungen davon abhängen wird, neben einer durch die natürlichen Gegebenheiten begrenzten eigenen Produktion ausreichende Mengen von Wasserstoff (auch in Form von leicht und günstig transportierbaren Derivaten wie Ammoniakverbindungen) aus sonnenreichen Drittstaaten zu günstigen Preisen zu importieren.
Der Vertreter des deutschen Wasserstoffrates machte dabei deutlich, dass das Erreichen beider Vorgaben (Menge und Preis) Voraussetzung dafür sein wird, in Deutschland Schlüsselindustrien wie Chemie, Stahl, Energie und Transport zu erhalten. Zudem würden die Importmengen dazu führen, dass die heutigen Hersteller von Ammoniak in Deutschland infolge der zwingend notwendigen Importe von großen Mengen günstiger Wasserstoffderivaten nicht mit den dann gängigen Marktpreisen werden konkurrieren können und somit dieses Marktsegment verlieren werden.
Da Ammoniak ein Beiprodukt der chemischen Industrieproduktion ist und insbesondere an ostdeutschen Standorten produziert wird, müsse man diesen Effekt frühzeitig mit ins Kalkül ziehen. Energiepolitik ist also – unter Berücksichtigung der Vorteile ebenso wie der Nachteile – untrennbarer Bestandteil der Wirtschaftspolitik.
Aus den Ausführungen des Vertreters des tschechischen Industrieministeriums wurde deutlich, dass die Kooperation zwischen Sachsen und Tschechien im Bereich wasserstoffbetriebener Züge im grenznahem Verkehr eine politisch stark unterstützte, technisch mögliche und in jeder Hinsicht erstrebenswerte Perspektive darstellt.
(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat am 28.05.2024 den jährlichen Bericht „Qualität der europäischen Badegewässer im Jahr 2023“ veröffentlicht. Die überwiegende Mehrheit der Badegewässer in Europa erfüllt die strengsten Qualitätsnormen der Europäischen Union für Badegewässer. Dies entspricht 85 Prozent der beliebten Badegewässer in Europa. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht auf der allgemeinen Wasserqualität, sondern auf der Sicherheit beim Baden durch die Überwachung von Bakterien, die bei Menschen schwere Krankheiten verursachen können. 96 Prozent aller offiziell ausgewiesenen Badegewässer in der EU erfüllten die Mindestqualitätsnormen, nur 1,5 Prozent wurden als "mangelhaft" eingestuft. Die für Sachsen ausgewiesenen Badestellen sind alle als „exzellent“ ausgezeichnet. Zusammen mit dem Bericht hat die EUA auch eine aktualisierte interaktive Karte veröffentlicht, auf der die einzelnen Badestellen dargestellt sind.
(MS) Der Rat der EU hat am 30.05.2024 endgültig beschlossen, dass die Europäische Union aus dem Vertrag über die Energiecharta austreten wird. Die einzelnen Mitgliedstaaten haben aber weiter die Möglichkeit, Teil des Vertrages zu sein. Das Europäische Parlament hatte bereits am 24.04.2024 den Rücktritt der Union vom Vertrag über die Energiecharta beschlossen. Der Beschluss tritt zwar bereits am 30.05.2024 in Kraft. Der Austritt wird aber erst ein Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Verwahrstelle des Vertrags wirksam. Der Energiecharta-Vertrag ist ein multilaterales Abkommen, das 1998 in Kraft getreten ist und Bestimmungen zum Investitionsschutz und zum Handel im Energiesektor enthält. Da dieser Vertrag nicht mehr mit dem Pariser Abkommen und den Ambitionen der EU hinsichtlich der Energiewende übereinstimmt, wurde 2018 ein Modernisierungsprozess eingeleitet. Doch dieser Prozess reicht nicht aus, um den klimagerechten Umbau der EU voranzubringen.
(MS) Der Rat der EU hat am 27.05.2024 die Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor angenommen. Damit ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Künftig gelten neue Regeln für die Messung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen im Energiesektor. Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas. Durch Emissionsminderungsmaßnahmen wie die Erkennung und Reparatur von Methanlecks und Beschränkungen für das Ausblasen und Abfackeln sollen Methanemissionen vermieden werden. Ab 2027 wird das Abfackeln im Steinkohlebergbau eingeschränkt und nach 2031 treten strengere Bedingungen in Kraft. Globale Überwachungsinstrumente sollen bei Methanemissionen aus Öl-, Gas- und Kohleeinfuhren in die EU für Transparenz sorgen. Da Methan bis zu 30-mal stärker klimaschädlich wirkt als CO2, gilt es als zweitschädlichstes Treibhausgas.
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat am 29.04.2024 den Bericht »Städtische Anpassung in Europa: Was funktioniert? Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in europäischen Städten« veröffentlicht. Der Bericht unterstreicht, dass sich die europäischen Städte an den Klimawandel anpassen müssen. In städtischen Gebieten können die Oberflächentemperaturen bis zu 10-15°C höher sein als in ihrem Umland. Zudem können häufigere, stark schwankende Niederschläge in städtischen Gebieten schnell zu Überschwemmungen führen. Die europäischen Städte passen sich dem Klimawandel durch ein breites Spektrum an wirksamen Maßnahmen an und setzen dazu zunehmend naturbasierte Lösungen ein, die sehr wirksam für die Kühlung und den Wasserrückhalt in den Städten sind.
(MS) Der Copernicus-Klimadienst der EU hat gemeinsam mit der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) am 22.04.2024 den jährlichen Bericht über den Zustand des europäischen Klimas veröffentlicht. Im Jahr 2023 erlebte Europa das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Diese erhöhten Temperaturen verstärkten das Auftreten und die Schwere von extremen Wetterereignissen wie Dürren, Überschwemmungen und Waldbränden. Die Niederschlagsmengen lagen im Jahr 2023 um 7 Prozent über dem Durchschnitt, was das Hochwasserrisiko in vielen Gebieten Europas erhöhte. Die durchschnittliche Meeresoberflächentemperatur in Europa war die höchste seit Beginn der Aufzeichnungen. Der Bericht hebt die Auswirkungen des Klimawandels auf Europa und die Gesellschaft hervor. Insbesondere die wirtschaftlichen Verluste aufgrund von Überschwemmungen und die gesundheitlichen Folgen von Hitzestress sind enorm.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 15.03.2024 einen Vorschlag zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor, um den Umgang mit Umweltstandards zu erleichtern und Bürokratie abzubauen. Angesichts der EU-weiten Proteste der Landwirt/innen sah sich die EU-Kommission zum Handeln gezwungen. Kern der GAP sind die nationalen Strategiepläne. In den GAP-Strategieplänen werden 32 Prozent des gesamten GAP-Haushalts mit rund 98 Mrd. EUR für freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele bereitgestellt. Das Europäische Parlament stimmte in einem Dringlichkeitsverfahren am 24.04.2024 der Verordnung zu. Gegen die Verordnung stimmten die Fraktionen Die Grünen/EFA, Die Linken und Teile der S&D-Fraktion, da sie die Änderungen der GAP für zu weitreichend halten. Der Rat der EU muss die Verordnung noch formell genehmigen, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft treten kann. In Deutschland müssen diese Änderungen der GAP-Grundverordnung anschließend in den deutschen Strategieplan überführt werden.
(MS) Die EU-Solarcharta wurde am 15.04.2024 von 23 Mitgliedstaaten (u. a. Deutschland) beim informellen Rat der Energieminister/innen in Brüssel unterzeichnet. Die Solar-Charta fordert Unternehmen und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, sich für eine Reihe von Maßnahmen zu verpflichten, um die Solarindustrie zu stärken. Dazu gehört die Aufrechterhaltung und Ausweitung der derzeitigen Produktionskapazitäten für Photovoltaik in Europa. Die Verordnung für Netto-Null-Industrien soll schnell umgesetzt werden. Innovativer Formen des Einsatzes von Solarenergie, wie z. B. Photovoltaik in der Landwirtschaft, schwimmende PV-Anlagen, fahrzeugintegrierte Photovoltaik oder gebäudeintegrierte Photovoltaik sollen gefördert werden.
(MS) Am 12.04.2024 billigte der Rat der EU die zuvor mit dem Europäischen Parlament geeinigte EURO 7-Verordnung »Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien«. Für Personenkraftwagen und Lieferwagen werden die derzeitigen Euro-6-Prüfbedingungen und Abgasgrenzwerte beibehalten. Für Busse und Lkw gelten strengere Grenzwerte für Abgasemissionen, die im Labor und unter realen Fahrbedingungen gemessen werden. Zum ersten Mal werden in den EU-Normen Grenzwerte für die Emission von Bremspartikeln (PM10) für Pkw und Kleintransporter sowie Mindestanforderungen an die Lebensdauer der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen festgelegt. Der Zeitpunkt der Anwendung hängt vom Fahrzeug ab:
- 30 Monate für neue Typen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie 42 Monate für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge,
- 48 Monate für neue Typen von Bussen, Lkw und Anhängern sowie 60 Monate für neue Busse, Lkw und Anhänger.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 10.04.2024 für die mit dem Rat der EU gefundene politische Einigung zur Verordnung für die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge. Die CO2-Emissionen von großen Lastkraftwagen (einschließlich Berufsfahrzeugen wie Müllwagen, Kippern oder Betonmischern) und Bussen müssen im Zeitraum 2030-2034 um 45 Prozent, im Zeitraum 2035-2039 um 65 Prozent und ab 2040 um 90 Prozent gesenkt werden. Bis 2030 müssen neue Stadtbusse ihre Emissionen um 90 Prozent senken und bis 2035 zu emissionsfreien Fahrzeugen werden. Auch für Anhänger und Sattelanhänger werden ab 2030 Emissionsminderungsziele festgelegt. Es wird zudem ein Ziel von 100 Prozent Nullemissionen für Stadtbusse bis 2035 eingeführt.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 10.04.2024 für die mit dem Rat der EU gefundene politische Einigung über die Verordnung zur Schaffung eines Unionsrahmens für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen. Der Geltungsbereich der Verordnung wird auf die Verringerung von Bodenemissionen ausgedehnt. Außerdem wird zwischen den folgenden Tätigkeiten zur Kohlenstoffentfernung und Emissionsverringerung unterschieden:
- dauerhafter Kohlenstoffabbau (Speicherung von atmosphärischem oder biogenem Kohlenstoff für mehrere Jahrhunderte),
- temporäre Kohlenstoffspeicherung in langlebigen Produkten (z. B. Holzkonstruktionen) mit einer Dauer von mindestens 35 Jahren,
- vorübergehende Kohlenstoffspeicherung durch Kohlenstoffanbau (z. B. Wiederherstellung von Wäldern und Böden, Bewirtschaftung von Feuchtgebieten, Seegraswiesen),
- Verringerung der Bodenemissionen aus der Kohlenstoffbewirtschaftung, einschließlich der Verringerung von Kohlenstoff und Lachgas aus der Bodenbewirtschaftung.
Bis 2026 soll die Europäische Kommission einen Bericht über die Durchführbarkeit der Zertifizierung erstellen. Die EU-Kommission wird zudem aufgefordert, vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ein gemeinsames und transparentes elektronisches EU-weites Register einzurichten
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 10.04.2024 für die mit dem Rat der EU gefundene politische Einigung zur Verordnung über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. Methan ist nach Kohlenstoffdioxid das problematischste Treibhausgas als Hauptbestandteil von Erdgas für 24 Prozent der Erderwärmung verantwortlich. Um die EU-Klimaziele zu erreichen, ist es zwingend erforderlich die Methanemissionen zu reduzieren. In der Verordnung sind Fristen und Häufigkeiten für die Überwachung, Berichterstattung und Inspektionen potenzieller Quellen von Methanemissionen im Energiesektor festgelegt. Bergwerksbetreiber müssen den zuständigen Behörden Berichte mit jährlichen Daten über Methanemissionen vorlegen und die stillgelegten Bergwerke überwachen. Die zuständigen Behörden müssen regelmäßige Inspektionen durchführen. Leckagen müssen aufgespürt, gemeldet und geschlossen werden.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 10.04.2024 für einen Standpunkt zur Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz. Um den Gesundheitszustand der Böden in der EU zu verbessern, unterstützen die Abgeordneten die Bemühungen zur Überwachung und Verbesserung des ökologischen Zustands der Böden in der EU. In der EU gibt es schätzungsweise 2,8 Millionen potenziell kontaminierte Standorte. Die Abgeordneten fordern, dass spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie in allen EU-Ländern eine öffentliche Liste solcher Standorte erstellt werden muss. Die Richtlinie wird die Mitgliedstaaten zudem dazu verpflichten, den Gesundheitszustand aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zu überwachen und zu bewerten. Die Abgeordneten schlagen eine fünfstufige Klassifizierung vor, um den Zustand der Böden zu bewerten (sehr guter, guter, mäßiger ökologischer Zustand, geschädigte und kritisch geschädigte Böden). Böden mit einem guten oder hohen ökologischen Zustand würden als gesund gelten. Der Rat der EU hat noch keine Allgemeine Ausrichtung beschlossen.
(MS) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 10.04.2024 die Mitteilung »Energiewende-Dialoge – eine Bestandsaufnahme. Eine starke europäische Industrie für ein nachhaltiges Europa«. Bislang haben neun Energiewende-Dialoge zu den Themen: Wasserstoff, energieintensive Industrien, Industrie für saubere Technologien, kritische Rohstoffe, Energieinfrastruktur, forstbasierte Bioökonomie, Städte, Stahl und saubere Mobilität stattgefunden. Durch die Dialoge soll ein verstärkter industrieller Ansatz zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals gefördert werden. Dazu gehören ein wirksamer und vereinfachter Rechtsrahmen für Unternehmen, Maßnahmen im Bereich der Energiepreise, eine moderne Infrastruktur, ein einfacherer Zugang zu Finanzmitteln und ein stärkerer Binnenmarkt in einem global wettbewerbsorientierten Umfeld.
Seit Monaten gibt es EU-weit Demonstrationen von Akteuren/innen in der Landwirtschaft. Die Gründe für die Unzufriedenheit sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Eines ist aber gleich: Das Gefühl der Überregulierung und der überbordenden Bürokratie. Die Europäische Kommission hat darauf reagiert und ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt.
(MS) Die EU-Kommission hat am 15.03.2024 den Vorschlag einer Verordnung zur Vereinfachung der GAP vorgelegt. Das Hauptziel ist, den Verwaltungsaufwand in der Landwirtschaft zu verringern und den Landwirt/innen und Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen zu geben. Die EU-Kommission schlägt eine gezielte Überprüfung bestimmter Konditionalitäten in der Verordnung über die GAP-Strategiepläne, den sogenannten GLÖZ (guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand), vor. Das betrifft die Verpflichtungen zu Brachflächen (GLÖZ 8), die Fruchtfolgen, die weiter flexibilisiert werden sollen (GLÖZ 7) und die Bodenbedeckung in empfindlichen Zeiträumen (GLÖZ 6). Zudem soll es gezielte Ausnahmen beim Umbruch zur Wiederherstellung von Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten geben (GLÖZ 9). Bei allen GLÖZ- Anforderungen soll es die Möglichkeit befristeter Ausnahmeregelungen in extremen Fällen widriger Witterungsverhältnisse geben. Diese Ausnahmen sollten zeitlich begrenzt sein und nur für die betroffenen Begünstigten gelten.
Kleine landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar sollen von Kontrollen und Sanktionen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Konditionalitäts-Anforderungen ausgenommen werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Kontrollen für Kleinerzeuger/innen, die 65 Prozent der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich verringert. Die Mitgliedstaaten können ihre Strategiepläne entsprechend anpassen.
Die EU-Kommission legte zudem Maßnahmen zur Stärkung der gemeinsamen Marktorganisation vor, die kurz- und mittelfristig vorangebracht werden könnten. Dazu gehört eine Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Gewinnspannen und Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Eine erste Sitzung ist im Sommer 2024 geplant. Es wird außerdem die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette bewertet, um unfaire Bedingungen im Handel zu unterbinden. Diese Vorschläge werden auf der Tagung des Rates für Landwirtschaft am 26.03.2024 beraten. Das Europäische Parlament hat beschlossen, ein Dringlichkeitsverfahren anzuwenden. Die Verordnung wird nicht wie üblich in den Fachausschüssen behandelt, sondern soll direkt in der letzten Plenarsitzung der Wahlperiode in der Zeit von 22.-25.04.2024 beschlossen werden. Nach dem Willen einiger Fraktionen soll die Verordnung unverändert angenommen werden, so dass sie bereits im Frühjahr 2024 in Kraft treten kann.
Für Sachsen bedeutet dies, dass die Fördermaßnahmen, die Kontrollen und die Programmierung der GAP für 2024 erneut angepasst werden müssen. Das Ergebnis wird große Auswirkungen auf die neue Förderperiode der GAP von 2028-2034 haben. Es wird allgemein erwartet, dass die neu gewählte EU-Kommission im 2. Halbjahr 2025 einen Vorschlag der GAP 2028-2034 vorlegen wird. Dafür wurde der Strategische Dialog in der Landwirtschaft ins Leben gerufen, der im September 2024 einen Abschlussbericht vorlegen soll.
Die Richtlinie über Industrieemissionen ist das wichtigste EU-Instrument zur Regulierung industrieller Schadstoffemissionen. Große Agrar- und Industrieanlagen dürfen nur mit einer von den nationalen Behörden erteilten Genehmigung betrieben werden. Die Richtlinie musste überarbeitet und an aktuelle Richtwerte angepasst werden.
(MS) Mit der Richtlinie werden die Emissionen von Kraftwerken, Raffinerien, bei der Abfallbehandlung und -verbrennung, bei der Herstellung von Metall, Zement, Glas, Chemikalien, Zellstoff und Papier sowie bei der Haltung von Geflügel oder Schweinen erfasst. Das Europäische Parlament hat am 12.03.2024 die Richtlinie über Industrieemissionen in 1. Lesung angenommen. EU-weit fallen darunter etwa 52.000 große Agrar- und Industrieanlagen.
Größter Streitpunkt in den Verhandlungen war der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Schwelle für Schweine- und Geflügelbetriebe deutlich zu senken und Rinderbetriebe aufzunehmen. Im Fokus der Agrarbetriebe stehen insbesondere Ammoniak-, Methan-, Nitrat- und Treibhausgasemissionen. In den Verhandlungen von Rat der EU und EU-Parlament wurden die Rinderbetriebe wieder aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen. Außerdem wurden die Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelbetriebe erhöht. Ausschlaggebend waren Proteste in der Landwirtschaft, die weitere bürokratische Lasten befürchteten.
Die landwirtschaftlichen Schwellenwerte für Tierhaltungen wurden entsprechend angepasst: 350 Großvieheinheiten (GVE) für Schweine, 280 GVE für Geflügel, das sind z. B. 40.000 Masthühner oder 14.000 Gänse, 300 GVE für Legehennen (ca. 21.400 Legehennen) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Extensive Betriebe und die Tierhaltung für den Hausgebrauch sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. In Sachsen werden durch die neue Richtlinie ca. 250 weitere Tierhaltungsbetriebe betroffen sein; zusätzlich zu den 116 Betrieben, die unter den Anwendungsbereich der bisher gültigen Richtlinie fallen. Im Bereich der betroffenen Industrieanlagen in Sachsen kommt es zu keinen signifikanten Änderungen.
Die neuen Vorschriften sollen schrittweise angewendet werden; beginnend im Jahr 2030 für die größten Betriebe. Es wird auch der Bergbau in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen, der die Gewinnung und Aufbereitung von nichtenergetischen Erzen in industriellem Maßstab wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin umfasst. Durch die Richtlinie werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festzulegen, wenn gegen die Umsetzung der Richtlinie verstoßen wird. Bei schwersten Verstößen werden Geldbußen in Höhe von mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes des/r Betreibers/in in der EU fällig. Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Bürger/innen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Gesundheit durch einen Verstoß gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie geschädigt wurde.
Der Klimawandel schreitet voran. Davon betroffen sind viele Teile der Gesellschaft und der Wirtschaft. Er beeinflusst die Landwirtschaft, die Gesundheit und das Ökosystem. Die Europäische Umweltagentur hat eine umfangreiche Studie zu den Folgen vorgelegt. Darauf aufbauend legte die Europäische Kommission einen Managementplan vor.
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat am 11.03.2024 einen Bericht zur »Bewertung der Klimarisiken (EUCRA)« veröffentlicht. Darin werden die politischen Prioritäten für die Anpassung an den Klimawandel und für klimasensible Sektoren ermittelt. Der Bewertung zufolge halten Europas Anpassungsmaßnahmen nicht mit den schnell wachsenden Risiken Schritt. In vielen Fällen wird eine schrittweise Anpassung nicht ausreichen, und da viele Maßnahmen zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel viel Zeit in Anspruch nehmen. In der Bewertung werden 36 große Klimarisiken für Europa in fünf großen Gruppen identifiziert. Bei mehr als der Hälfte der Hauptklimarisiken müssen jetzt Maßnahmen ergriffen werden. Die Kernaussagen sind:
- 2023 war weltweit das wärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen, und die globale Durchschnittstemperatur lag im 12-Monats-Zeitraum zwischen Februar 2023 und Januar 2024 um 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau.
- Europa ist der sich am schnellsten erwärmende Kontinent der Welt.
- Die Klimaänderungen betreffen insbesondere die Lebensmittel- und Wassersicherheit, die Energiesicherheit und die finanzielle Stabilität sowie die Gesundheit der Bevölkerung.
- Die meisten Strategien und Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber dem Klimawandel sind langfristig angelegt. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
- Anpassungsmaßnahmen können sowohl andere umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitische Ziele unterstützen als auch mit ihnen in Konflikt geraten.
Darauf aufbauend veröffentlichte die EU-Kommission am 12.04.2024 die Mitteilung »Management von Klimarisiken – Schutz von Menschen und Wohlstand«. Darin wird dargelegt, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten wachsende Klimarisiken besser antizipieren, verstehen und bekämpfen können. Ferner wird dargelegt, wie sie Strategien zur Rettung von Menschenleben, Kostensenkungen und zum Schutz des Wohlstands in der gesamten EU ausarbeiten und umsetzen können.
In Sachsen werden bereits Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt, die sich unter anderem in den Bereichen Wasserwirtschaft, Bodenschutz oder in der Landwirtschaft widerspiegeln. Zur Förderung weiterer Idee werden beim Wettbewerb »eku – Zukunftspreis für Energie, Klima, Umwelt« Projekte prämiert, die zu einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung in Sachsen und zum Schutz von Klima, Ressourcen, Natur und Umwelt beitragen. Teilnehmen können Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen sowie zivilgesellschaftliche Akteure/innen. Bewerbungsschluss ist der 17.04.2024.
(MS) Die Liste der 27 Finalisten/innen für den Natura-2000-Preis 2024 wurden von der Europäischen Kommission bekannt gegeben. Die Online-Abstimmung für den Europäischen Bürgerpreis ist bis zum 25.04.2024 offen. Ihre Stimme zählt! Ob an Land oder im Meer, in Überschwemmungsgebieten oder auf Bergwiesen - überall in Europa arbeiten Natura 2000-Aktivist/innen für den Schutz und die Wiederherstellung unserer Natur. Die Gewinner/innen werden bei der Natura 2000-Preisverleihung am 29.05.2024 bekannt gegeben, die im Rahmen der Grünen Woche 2024 der EU organisiert wird. Sie können auch den Natura 2000 Award Newsletter abonnieren, um über die neuesten Nachrichten des Awards auf dem Laufenden zu bleiben.
(MS) Die europäische Statistikagentur Eurostat veröffentlichte am 15.03.2024 die aktuelle Ausgabe von Shedding light on energy in Europe. Darin werden die wichtigsten Energieindikatoren für das Jahr 2022 sowie die neuesten Gas- und Strompreise für das erste Halbjahr 2023 zusammengefasst. Die Veröffentlichung enthält dynamische Visualisierungen und kurze Texte, die in vier Hauptabschnitte unterteilt sind: Energiequellen, Energieverbrauch, Energie und Umwelt sowie EU-Politik. 2022 erzeugte die EU rund 37 Prozent ihrer Energie selbst, während 63 Prozent importiert wurden. Die Analyse des gesamten EU-Energiemixes ergab, dass er hauptsächlich aus fünf verschiedenen Quellen bestand: Erdöl und Erdölprodukte (37 Prozent), Erdgas (21 Prozent), erneuerbare Energien (18 Prozent), feste fossile Brennstoffe (13 Prozent) und Kernenergie (11 Prozent). Bei der in der EU erzeugten Energie sind die erneuerbaren Energien (43 Prozent) die wichtigste Quelle.
(MS) Das Europäische Parlament nahm am 13.03.2024 seinen Bericht zur Änderung der Richtlinie über Abfälle mit großer Mehrheit an. Die Abgeordneten schlagen höhere verbindliche Ziele für die Reduzierung von Lebensmittelabfällen vor, die auf nationaler Ebene bis zum 31.12.2030 erreicht werden müssen. Das sind mindestens 20 Prozent in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung und 40 Prozent pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants und in den Haushalten. Zudem möchte das EU-Parlament prüfen, ob für 2035 höhere Ziele eingeführt werden sollten. Die Abgeordneten sprechen sich für eine Ausweitung der Herstellerverantwortung bei Textilien aus. Die Hersteller/innen sollen die Kosten für das getrennte Sammeln, Sortieren und Recyceln von Textilien übernehmen müssen. Die neuen Vorschriften würden für Produkte wie Kleidung, Decken, Bettwäsche, Vorhänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und Teppiche gelten. Dazu gehören auch Produkte, die textilverwandte Materialien wie Leder, Kunstleder, Gummi oder Kunststoff enthalten.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 13.03.2024 eine Halbzeitbewertung des 8. Umweltaktionsprogramms vor. Zu den wichtigsten Ergebnissen gehört, dass Fortschritte bei Eindämmung und Anpassung an den Klimawandel gemacht wurden. Insbesondere zu nennen ist die Verabschiedung des EU-Klimagesetzes im Juni 2021 und das Gesetzespaket »Fit for 55«. Bei der Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft steckt dagegen noch erhebliches Potenzial für Verbesserungen. Bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung wurden viele der angekündigten Initiativen umgesetzt. Dazu gehören die Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften über Luft-, Wasser- und Industrieemissionen und der neue Vorschlag für eine Richtlinie zur Bodenüberwachung. Bei der Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt gibt es dagegen starke Defizite. Eine vollständige Bewertung des 8. Umweltaktionsprogramms wird bis zum 31.03.2029 erwartet. Daran wird sich gegebenenfalls ein Vorschlag für das nächste Umweltaktionsprogramm bis zum 31.12.2029 anschließen.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 13.03.2024 beschlossen, in verschiedenen Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich gegen Deutschland tätig zu werden. Dazu gehört ein Aufforderungsschreiben, weil Deutschland die Maßnahmen zur Erhaltung wildlebender Vogelarten gemäß der Vogelschutzrichtlinie nicht hinreichend umgesetzt hat. Deutschland hat für fünf Vogelarten keine Ausweisung der geeignetsten Gebiete als besondere Schutzgebiete vorgenommen. Ein weiteres Verfahren betrifft die Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen. Deutschland hat keine Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen aufgestellt. Des Weiteren hat die EU-Kommission beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme an Deutschland zu richten, weil es die EU-Vorschriften zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen nicht vollständig umgesetzt hat. Die Richtlinie für erneuerbare Energien war bis zum 30.06.2021 in nationales Recht umzusetzen. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren sieht mehrere Stufen vor, in dem das EU-Recht auf nationaler Ebene durchgesetzt werden soll.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 12.03.2024 seinen Standpunkt zur Richtlinie »Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Green Claims)« beschlossen. Dadurch werden Unternehmen verpflichtet, Nachweise für ihre ökologischen Werbeaussagen vorzulegen, bevor sie Waren als »biologisch abbaubar«, »umweltfreundlich«, »wassersparend« oder mit »biobasiert« bewerben. Unternehmen können klimabezogene Ausgleichs- und Emissionsminderungsansprüche auf der Grundlage von CO2-Gutschriften in ihrer Werbung erwähnen. Der Rat der EU hat noch keine Allgemeine Ausrichtung beschlossen. Das weitere Verfahren, inklusive der Trilogverhandlungen, muss vom neugewählten EU-Parlament nach der Europawahl am 09.06.2024 weiterverfolgt werden.
(MS) Die Europäische Kommission plant, im 2. Quartal 2024 eine »Empfehlung zur Förderung der Entwicklung innovativer Formen des Solarenergieausbaus« zu veröffentlichen. Sie hat deshalb eine Konsultation zu dem Thema gestartet. Frist für die Einreichung von Beiträgen ist der 02.04.2024. In der EU-Strategie für Solarenergie heißt es, dass innovative Formen des Ausbaus von Solarenergie eine zunehmend wichtige Rolle spielen müssen, damit die EU-Ziele im Bereich der erneuerbaren Energie erreicht werden können. Es werden fünf Arten unterschieden: Agri-Fotovoltaik, schwimmende Fotovoltaikanlagen, Fotovoltaikanlagen auf Verkehrsinfrastrukturen, gebäudeintegrierte Fotovoltaikanlagen und fahrzeugintegrierte Fotovoltaikanlagen. Die EU-Kommission wird begleitend zu der Empfehlung Leitlinien für die Mitgliedstaaten veröffentlichen.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 07.03.2024 eine Online-Umfrage gestartet, um direkt die Ansichten der Landwirt/innen in der EU einzuholen. Die Umfrage läuft bis 08.04.2024. Sie enthält 23 Fragen. Das Ausfüllen dauert ca. 20 Minuten. Beispiele für Fragen sind: Wie viel Zeit wird jedes Jahr für Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Anwendung der Beihilfe und den Berichtspflichten aufgewendet? Nutzen Sie mobile Geräte, um georeferenzierte Fotos bereitzustellen? Wie bewerten Sie die Komplexität der unterschiedlichen Verfahren und Vorschriften, die in landwirtschaftlichen Betrieben gelten? Die vorläufigen Ergebnisse werden bereits Mitte April 2024 vorgelegt. Parallel dazu werden Befragungen von Bauernverbänden organisiert. Die Ergebnisse werden in eine detailliertere Analyse des strategischen Dialogs der Landwirtschaft einfließen, die im Herbst 2024 veröffentlicht wird.
Bis zur letzten Sekunde wurde um die Verordnung zur »Wiederherstellung der Natur« politisch gekämpft. Die Meinungen gingen weit auseinander. Die europaweiten Proteste aus der Landwirtschaft heizten die Atmosphäre zusätzlich an. Letztlich gab es eine deutliche Mehrheit im EU-Parlament für diese Verordnung.
(MS) Im Europäischen Grünen Deal ist die Verordnung zur »Wiederherstellung der Natur« ein zentraler Pfeiler der Naturschutzgesetzgebung. Mehrmals im Gesetzgebungsprozess ist die Verordnung nur knapp am Scheitern vorbeigeschrammt. Am 27.02.2024 stimmten die Abgeordneten des EU-Parlaments schließlich für die Verordnung mit 329 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen. Das Ergebnis der Abstimmung war weniger knapp als vorher angenommen.
Die Fraktionsspitzen der EVP, EKR und ID stellten im Vorfeld klar, dass sie gegen die Verordnung stimmen werden. Allerdings gab es etliche abweichende Stimmen aus der EVP-Fraktion, die den Ausschlag gaben für die Mehrheit. Im Kern der Ablehnung steht die These, das diese Verordnung einer modernen, effizienten und unbürokratischen Landwirtschaft und der Ernährungssicherheit schade. Zudem sei die Finanzierung der Wiederherstellungsmaßnahmen ungeklärt. Die Gegner der Verordnung befürchten, dass weitreichende Überwachungs- und Berichtspflichten für Land- und Forstwirte eingeführt werden. Deswegen hatten auch die Landwirtschaftsminister/innen aus sieben Bundesländern die deutschen Europaabgeordneten im Vorfeld der Abstimmung aufgefordert, gegen die Verordnung zu stimmen.
Die Befürworter der Verordnung stammen zu großen Teilen aus den Fraktionen S&D, Renew Europe, Die Grünen/EFA und Die Linken. Sie sehen den Erhalt und Wiederherstellung der Natur als dringend nötig an. Ein dramatisches Artensterben und ein enormer Verlust von Lebensräumen seien die wahre Bedrohung für die Landwirtschaft in der Zukunft.
Die Verordnung legt mehrere verbindliche Wiederherstellungsziele und -verpflichtungen für ein breites Spektrum von Ökosystemen bei Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen bis hin zu städtischen Gebieten, Flüssen und Meereslebensräumen fest. Die Verordnung unterstützt das Ziel, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und 20 Prozent der Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen. Mitgliedstaaten müssen bei Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 den Natura-2000-Gebieten Vorrang einräumen und Maßnahmen ergreifen, um den Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 umzukehren.
Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission regelmäßig nationale Sanierungspläne vorlegen, aus denen hervorgeht, wie sie die Ziele erreichen wollen. Außerdem müssen sie ihre Fortschritte überwachen und darüber berichten. Die nationalen Wiederherstellungspläne bringen keine Verpflichtung mit sich, die Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) umzuschichten. Die EU-Kommission überprüft bis 2033 die Anwendung der Verordnung und ihre Auswirkungen auf die Sektoren Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft. Als eine Art »Notbremse« besteht die Möglichkeit, die Umsetzung der Verordnung in Bezug auf landwirtschaftliche Ökosysteme im Falle unvorhersehbarer und außergewöhnlicher Ereignisse für bis zu einem Jahr auszusetzen.
Der sächsische Staatsminister Wolfram Günther begrüßt die neue Verordnung: »Das Renaturierungsgesetz ist richtig und absolut notwendig. Wir werden aber vor Ort Unterstützung bei der Umsetzung brauchen. Wirksamer Artenschutz braucht beispielsweise entsprechende Vorkaufsrechte für schützenswerte Flächen und Mittel für den Flächenerwerb. Wir gehen in Sachsen bereits voran. Unter anderem mit unserer sächsischen Biodiversitätsstrategie, gemeinsam mit Flächeneigentümern und Nutzern, mit mehr Prozessschutzflächen im Wald oder mit der Ausweisung der Königsbrücker Heide als Wildnisgebiet handeln wir aktiv gegen die Krise der Artenvielfalt.«
Die Landwirtschaftsminister/innen der EU trafen sich am 26.02.2024, um über Vereinfachung und Bürokratieabbau in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu diskutieren. Gleichzeitig demonstrierten einige hundert Landwirt/innen nur einen Steinwurf entfernt im Brüsseler Europaviertel. Die teilweise gewalttätige Demonstration war Teil einer EU-weiten Protestwelle der Landwirtschaft.
(MS) Auf der Tagesordnung des Rates für Landwirtschaft gab es nur einen ordentlichen Tagesordnungspunkt: Notwendigkeit rascher und struktureller Antworten auf die derzeitige Krise im Agrarsektor. Wenige Tage vor der Tagung des Rates hatte die Europäische Kommission ein Dokument vorgelegt, in dem sie eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Vereinfachung der GAP-Vorschriften vorstellte. Zudem hatten die Mitgliedstaaten der belgischen EU-Ratspräsidentschaft mehr als 500 mögliche Maßnahmen für Vereinfachungen übermittelt. Der Vorsitzende des Rates, der belgische Landwirtschaftsminister David Clarinval, fasste die Debatte zusammen: »Es gibt viele Gründe für die Unzufriedenheit, aber sie konzentrieren sich hauptsächlich auf einige wenige Themen: Umweltvorschriften, die sehr streng sind; eine zunehmende Divergenz zwischen der Realität vor Ort und den europäischen oder nationalen Bestimmungen, die sich auf die landwirtschaftliche Realität auswirken; und zu komplexe Rechtsvorschriften, die eine Verwaltungsvereinfachung erfordern.« Die wichtigsten Vorschläge der EU-Kommission wurden von der Mehrheit der Mitgliedstaaten positiv aufgenommen. Es besteht der Wunsch, über kurz- und mittelfristige Maßnahmen hinauszugehen und strukturelle Änderungen vorzunehmen.
Viele der kurzfristigen Maßnahmen bestehen darin, einige der Vorschriften der Konditionalität (Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand – GLÖZ) flexibler zu gestalten. Zudem sollten die Begriffe »höhere Gewalt« und »außergewöhnliche Umstände« mit mehr Augenmaß behandelt werden. Für EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sind der Krieg in der Ukraine und die dadurch verursachten Störungen auf dem europäischen Markt als »außergewöhnliche Umstände« zu betrachten. In Bezug auf den GLÖZ 1 (Dauergrünlandfläche in der EU) erklärte der EU-Kommissar, dass sie als freiwillige Öko-Regelung bessere Ergebnisse erzielen würde: »Anreize sind immer besser, als die Landwirte zu umweltfreundlicheren Praktiken zu zwingen«. Für GLÖZ 8 (Nichtproduktive Flächen) wurde bereits eine teilweise Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen. Die EU-Kommission schlägt außerdem vor, Biobauern von den Anforderungen der GLÖZ 7 und 8 auszunehmen.
Es wurde außerdem die Frage der Wiederaufnahme des Basisrechtsakts der GAP breit diskutiert. Theoretisch sollte es möglich sein, diese Option bis zum Ende der laufenden Amtszeit der EU-Kommission im November 2024 umzusetzen, so dass die Arbeiten so bald wie möglich beginnen können.
Die GAP ist jedoch nicht das einzige Thema, über das sich die Landwirt/innen beschweren: Auch die Vergütung, die Liberalisierung des Handels mit der Ukraine und das Gleichgewicht der Handelsabkommen müssten angesprochen werden. Am selben Tag veröffentlichte die EU-Kommission ihren Bericht über den Handelsüberschuss der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich. Dieser erreichte 6,9 Mrd. EUR, was einem Anstieg von 27 Prozent gegenüber November 2022 entspricht. Die Zukunft der GAP und die EU-Politik im Agrarsektor werden die wichtigsten Themen auf den kommenden Ratstagungen der Landwirtschaftsminister/innen sein. Zudem steht 2025 die reguläre Überarbeitung der GAP für den Zeitraum 2028-2034 an.
Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 20.02.2024 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa erzielt. Dadurch sollen die EU-Luftqualitätsnormen mit den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Einklang gebracht werden.
(MS) Die EU-Luftqualitätsstandards für 2030 sollen zukünftig näher an den WHO-Leitlinien liegen und regelmäßig überprüft werden. Die überarbeitete Richtlinie deckt eine Vielzahl von luftverschmutzenden Stoffen ab, darunter Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2), Benzo(a)pyren, Arsen, Blei und Nickel. Für jeden dieser Stoffe werden spezifische Normen festgelegt. Die Grenzwerte wurden z. B. gesenkt für Feinstaub PM2,5 von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ und NO2 von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³. Unter strengen Bedingungen können die Mitgliedstaaten eine Verschiebung der Frist für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte beantragen.
In Fällen, in denen ein Grenz- oder Zielwert überschritten wird, müssen die Mitgliedstaaten Luftqualitätspläne oder in akuten Fällen kurzfristige Aktionspläne mit Sofortmaßnahmen beschließen. Dazu können Beschränkungen des Fahrzeugverkehrs und die Einstellung von Bauarbeiten gehören. In Bezug auf Ozon sind die Mitgliedstaaten von der Aufstellung von Luftqualitätsplänen befreit, wenn auf lokaler oder regionaler Ebene kein nennenswertes Potenzial zur Verringerung der Ozonkonzentrationen besteht.
Die vorgeschlagene Richtlinie ermöglicht Nichtregierungsorganisationen aus den Bereichen öffentliche Gesundheit und Umwelt den Zugang zu Gerichten. Die Mitgliedstaaten müssen zudem sicherstellen, dass die Bürger Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Gesundheit infolge eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoßes gegen diese Richtlinie geschädigt wurde. Dazu müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für diejenigen festgelegt werden, die gegen die zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Maßnahmen verstoßen. Die Mitgliedstaaten haben nach dem Inkrafttreten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
In Sachsen ist die Luftqualität so gut wie schon lange nicht mehr. Die milden Wintermonate und die überdurchschnittlichen Niederschläge haben 2023 für ein historisch niedriges Niveau der Feinstaub-PM10- und Stickstoffdioxid-Konzentrationen in der Außenluft gesorgt. Es ist gleichzeitig der niedrigste je gemessene Jahresmittelwert seit Beginn der Feinstaubmessungen im Jahr 1999. Die Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2) nehmen ebenfalls seit Jahren in Sachsen stetig ab. Besonders deutlich ist diese Entwicklung in den verkehrsnahen Bereichen zu erkennen. Die Ozonkonzentrationen in dem durchwachsenen Sommer 2023 waren moderat. Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde das dritte Jahr in Folge eingehalten.
(MS) Am 15.02.2024 hat die Europäische Kommission eine neue Online-Plattform zur Bürgerbeteiligung gestartet, um den EU-Bürger/innen zu ermöglichen, ihre Ansichten zu einer Reihe von Themen aus diesem Bereich zu diskutieren und auszutauschen. Ein Thema ist die Energieeffizienz und ihre Auswirkungen auf Haushalte, Unternehmen und Gemeinden. Das Online-Forum soll auch den Dialog über effizientere Energieentscheidungen im Alltag, die Verringerung der Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen, die Reduzierung der Treibhausgasemissionen und die Senkung der Energierechnungen fördern. Die Debatten, die sich aus der Plattform ergeben, sollen es einem Gremium von 150 Bürger/innen ermöglichen, Empfehlungen für die europäische Gesetzgebung und für Initiativen wie die Empfehlung zum Grundsatz »Energieeffizienz zuerst« zu formulieren. Am 14.04.2024 sollen die Schlussfolgerungen aus den Debatten und Empfehlungen für die EU-Kommission veröffentlicht werden.
(MS) Am 19.02.2024 stellte die Europäische Kommission die Ergebnisse der Pilotauktion für die Europäische Wasserstoffbank vor. 132 Gebote von Projekten aus 17 europäischen Ländern sind eingegangen. Damit wurde das vom Innovationsfonds bereitgestellte Budget von 800 Mio. EUR überschritten. Mit den Projekten soll eine Elektrolyseur-Kapazität von 8,5 Gigawatt geschaffen werden, mit der in einem Jahrzehnt 8,8 Millionen Tonnen erneuerbarer Wasserstoff produziert werden können. Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff erhalten von der EU-Kommission eine Unterstützung in Form von festen Prämien pro Kilogramm erneuerbaren Wasserstoffs, um die Lücke zwischen den Produktionskosten und dem Preis zu schließen. Im Rahmen des Bewertungsverfahrens werden die Projekte bis April/Mai 2024 ausgewählt. Die Finanzhilfevereinbarungen sollen bis November 2024 unterzeichnet werden. Die ausgewählten Projekte müssen innerhalb von fünf Jahren mit der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beginnen. Sie erhalten die gewährte Festprämie bis zu zehn Jahre.
(MS) Die Europäische Kommission startete am 21.02.2024 das Pilotprojekt »Gemeinden für das Klima« (Communities for Climate – C4C). Es soll 50 lokale Umweltinitiativen in der EU unterstützen. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel zu fördern. Das C4C-Programm zielt auf Schlüsselbereiche wie die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, die Wasserbewirtschaftung, die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und den Einsatz erneuerbarer Energien. Innovative lokale Beispiele sollen geschaffen werden, die in ganz Europa nachgeahmt werden können. Die ausgewählten Projekte werden von Fachleuten unterstützt, u. a. durch Schulungen, gegenseitigen Austausch und individuelle Studienbesuche. Bewerben können sich Gemeinden in allen 11 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland. Projekte zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit werden bevorzugt. Der Aufruf zur Einreichung von Projekten läuft bis zum 03.04.2024.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 26.02.2024 einen neuen hochauflösenden europäischen Energieatlas vorgestellt. Dort werden detaillierte Daten über den Energiebedarf geliefert, um politischen Entscheidungsträgern und Planern bei der Energiewende zu helfen. Der Atlas kann verwendet werden, um Bilder von geografischen Gebieten auf bis zu 1 x 1 km abzubilden. Er basiert auf den nationalen Energiebilanzen von Eurostat. Der Atlas bietet einen Überblick über den Energieverbrauch im Jahr 2019 in der gesamten EU sowie über Zukunftsszenarien bis 2050. Er erleichtert die Entwicklung von Energieinfrastrukturen, die an die zunehmende Elektrifizierung und kohlenstoffarme Energienutzung angepasst sind.
(MS) Am 27.02.2024 startete die Europäische Kommission die Konsultation zur »Überwachung unlauterer Handelspraktiken«. Die Akteure in der Lebensmittelversorgungskette werden aufgerufen, den Online-Fragebogen auszufüllen. Die Konsultation richtet sich speziell an Landwirtinnen und Landwirte sowie Kleinlieferanten in der EU. Antworten können bis zum 15.03.2024 übermittelt werden. Die Ergebnisse der Umfrage werden anschließend anonymisiert und auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Die EU-Kommission bezieht sich auf die Richtlinie über unlautere Handelspraktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und will damit die Wirksamkeit der Maßnahmen bewerten.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 27.02.2024 die Überarbeitung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt mit großer Mehrheit angenommen. Die im November 2023 erzielte politische Einigung zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der EU erweitert das Spektrum der Umweltstraftaten. Die Richtlinie sieht strengere Strafen für Straftaten vor, die zur Zerstörung von Ökosystemen oder Lebensräumen in geschützten Gebieten führen oder die Luft, den Boden oder das Wasser schädigen. Die Richtlinie sieht Strafen von bis zu zehn Jahren Haft für Straftaten mit Todesfolge, acht Jahren für schwere Straftaten und bis zu fünf Jahren für andere Straftaten vor. Gegen Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, können Geldbußen in Höhe von 3 bis 5 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, sie auf nationaler Ebene umzusetzen.
(MS) Am 27.02.2024 veröffentlichte die Europäische Kommission die Ratsempfehlung zur »Fortsetzung der koordinierten Maßnahmen zur Verringerung der Gasnachfrage«. Die noch geltenden Notstandsvorschriften werden am 31.03.2024 auslaufen. In dieser Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, weiterhin freiwillige Maßnahmen zu ergreifen, um eine kollektive Senkung der Gasnachfrage um 15 Prozent gegenüber der durchschnittlichen Nachfrage zwischen April 2017 und März 2022 aufrechtzuerhalten. Der Vorschlag wird auf der Tagung des Rates Energie am 04.03.2024 erörtert werden. Die Empfehlung stützt sich auf die Ergebnisse eines Berichts zur Überprüfung der Verordnung über die Senkung der Gasnachfrage und des Zweiten Berichts über die EU-Verordnung über die Gasspeicherung. Insgesamt hat die EU die Gasnachfrage zwischen August 2022 und Dezember 2023 um 18 Prozent gesenkt, wodurch rund 101 Milliarden Kubikmeter Gas eingespart wurden.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte mit großer Mehrheit am 27.02.2024 für die mit dem Rat der EU erzielte Einigung zur Verordnung für die »Verbringung von Abfällen«. Die Regeln für die Ausfuhr von Abfällen aus der EU in Drittländer werden verschärft. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder wird innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung verboten sein. Die Ausfuhr in OECD-Länder wird strengeren Bedingungen unterworfen. Innerhalb der EU soll der Austausch von Informationen und Daten über die Verbringung von Abfällen über eine zentrale elektronische Schnittstelle digitalisiert werden, um die Berichterstattung und Transparenz zu verbessern. Die Entsorgung von Abfällen in einem anderen EU-Land ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 28.02.2024 die Verordnung zu »Geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse« in erster Lesung beschlossen, damit die illegale Verwendung von geografischen Angaben nicht nur offline, sondern auch online verhindert wird. Dazu wird das Amt für geistiges Eigentum der EU (EUIPO) ein Warnsystem für Domänennamen einrichten. Es gibt auch strengere Vorschriften für Zutaten in den Erzeugnissen und der prozentuale Anteil einer geschützten Zutat muss auf dem Etikett angegeben werden. Die Europäische Kommission bleibt die einzige Kontrollinstanz für das System der geografischen Angaben. Das Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben wird vereinfacht. Im derzeitigen Online-Register sind aus Sachsen zum Beispiel der Dresdner Christstollen und der sächsische Landwein registriert.
Die Behandlung von kommunalem Abwasser ist für den Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Flüsse, Seen und Meere maßgeblich. Die Richtlinie von 1991 musste überarbeitet werden, da sie an den technologischen Fortschritt und neue Verschmutzungen wie Mikroplastik angepasst werden musste. Die europäischen Gesetzgeber haben sich jetzt auf eine neue Richtlinie geeinigt.
(MS) Kommunales Abwasser enthält neben unterschiedlichen organischen und anorganischen Stoffen auch Feststoffe. Dazu gehören Mikroorganismen, biologisch abbaubare organische Stoffe und Nährstoffe, Fette und Öle, Lösungsmittel, Mikroschadstoffe und Metalle. Mit der Abwasserbehandlung sollen die Schadstoffe im Wasser reduziert werden, bevor es in die umliegenden Gewässer abgeleitet wird. Im Oktober 2022 hat die Europäische Kommission eine Neufassung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser vorgeschlagen. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 29.01.2024 eine vorläufige politische Einigung hierüber erzielt. Die vorläufige Einigung muss noch vom EU-Parlament und dem Rat der EU formell angenommen werden, bevor die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft treten kann.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde auf alle Gemeinden ab 1.000 Einwohnerwerte (EW - Vergleichswert für die in Abwässern enthaltenen Schmutzfrachten) ausgedehnt, im Gegensatz zu den 2.000 EW der derzeitigen Richtlinie. Die Verpflichtung zur Einrichtung von kommunalen Abwassersammelsystemen wird auf alle Gemeinden mit 1.000 EW oder mehr ausgedehnt. Die Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtung wird auf 2035 verschoben, um genügend Zeit für die Anpassung an die neuen Anforderungen zu haben. Mitgliedstaaten sollen bis 2033 einen integrierten Plan für die Bewirtschaftung von kommunalem Abwasser für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnerwerten und bis 2039 für gefährdete Gemeinden mit 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten erstellen. Diese integrierten Bewirtschaftungspläne werden im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie mindestens alle sechs Jahre überprüft.
Die Verpflichtung zur Zweitbehandlung (d. h. zur Entfernung biologisch abbaubarer organischer Stoffe) von kommunalem Abwasser wird bis 2035 auf alle Gemeinden mit 1.000 EW oder mehr ausgedehnt. Die Schwellenwerte und Fristen für die Drittbehandlung (d. h. die Entfernung von Stickstoff und Phosphor) und die vierte Behandlungsstufe (d. h. die Entfernung eines breiten Spektrums von Mikroverunreinigungen) wurden angeglichen. Bis 2039 bzw. 2045 müssen die Mitgliedstaaten die Anwendung der Dritt- und Viertbehandlung in größeren Anlagen mit 150.000 EW und mehr sicherstellen. Die Verpflichtung zur Dritt- und Viertbehandlung bis 2045 wird auf kleinere Gemeinden mit 10.000 EW und mehr ausgedehnt. Zur Deckung der zusätzlichen Kosten, die durch die vierte Behandlungsstufe entstehen, müssen die Hersteller/innen von Arzneimitteln und Kosmetika im Rahmen eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung mindestens 80 Prozent der Kosten für diese zusätzliche Behandlung übernehmen.
Die kommunale Abwasserbeseitigung in Sachsen erfolgt zum größten Teil zentral und muss dementsprechend angepasst werden. In Sachsen gibt es 692 kommunale Kläranlagen. Die Gesamtlänge des öffentlichen Kanalnetzes zur zentralen Abwasserbeseitigung liegt aktuell bei 29.181 km.
Mit dem Klimagesetz von 2021 wurde die Grundlage geschaffen, um Klimaneutralität in der EU bis 2050 zu erreichen. Darin wurde das Ziel für 2030 festgelegt, die Nettotreibhausgasemissionen der EU im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken. Die Europäische Kommission veröffentlichte jetzt nicht-legislative Vorschläge für ein Zwischenziel im Jahr 2040.
(MS) Die EU-Kommission legte am 06.02.2024 zwei Mitteilungen vor, in denen die Senkung der Treibhausgasemissionen thematisiert wird.
- Mitteilung: Unsere Zukunft sichern - Das europäische Klimaziel für 2040 und der Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
- Mitteilung: Auf dem Weg zu einem ehrgeizigen industriellen Kohlenstoffmanagement in der EU.
Die EU-Kommission empfiehlt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die nächste EU-Kommission wird dazu einen Legislativvorschlag vorlegen, so wie es im EU-Klimagesetz vereinbart ist. Um die Emissionen bis 2040 um 90 Prozent zu senken, müssen eine Reihe grundlegender Voraussetzungen erfüllt werden. Ausgangspunkt ist die vollständige Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Verringerung der Emissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030. Dabei sind die Aktualisierungen der nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) ein Schlüsselelement.
Die EU-Kommission legte außerdem dar, wie Technologien der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung dazu beitragen könnten, die Emissionen bis 2040 um 90 Prozent zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Auf der Grundlage einer Folgenabschätzung werden bis 2040 rund 280 Millionen Tonnen CO2 gespeichert werden müssen. Die EU-weite Strategie für das Kohlenstoffmanagement in der Industrie stützt sich auf drei Wege:
- Abscheidung von CO2 zur Speicherung (CCS): CO2-Emissionen fossilen, biogenen oder atmosphärischen Ursprungs werden abgeschieden und zur dauerhaften und sicheren geologischen Speicherung transportiert.
- Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre: Bei der dauerhaften Speicherung von biogenem oder atmosphärischem CO2 wird der Atmosphäre Kohlenstoff entzogen.
- Abscheidung von CO2 zur Nutzung (CCU): Die Industrie verwendet das abgeschiedene CO2 für synthetische Produkte, Chemikalien oder Kraftstoffe.
Um den Markt für die Abscheidung und dauerhafte Speicherung von CO2-Emissionen auszubauen, wird die EU-Kommission Leitlinien für Projektgenehmigungsverfahren erstellen. Zudem wird ein Atlas potenzieller Speicherstätten eingerichtet.
Die Reaktionen auf die Vorschläge sind sehr gemischt. Der Europaabgeordnete Michael Bloss (Die Grünen/EFA/Deutschland) kommentiert: »Das vorgeschlagene Klimaziel ist am unteren Ende dessen, was wissenschaftlich notwendig ist. Für wirksame Klimapolitik und erfolgreiche Wirtschafts- und Industriepolitik müssen die Emissionen schneller runter.« Deutlich positiver sieht der Koordinator der EVP-Fraktion im Umweltausschuss, Peter Liese, (Deutschland) die Vorschläge: »Die Förderung von CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Lagerung (CCU, CCS) sowie der Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre (Direct Air Capture) und weiteren technische Innovationen sind wichtig, um uns auf dem Weg zur Klimaneutralität voranzubringen. Daher bin ich erleichtert zu sehen, dass diese Technologien ein zentraler Punkt in den Plänen der Kommission sind.«
12.02.2024 Kurz und knapp: Europäische Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für besseres Tierwohl
(MS) Die EU-Kommission hat am 30.01.2024 nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt. Damit sollen die Tierwohlstandards insbesondere in der Schweinezucht verbessert werden. Deutschland meldete bei der EU-Kommission zwei Regelungen an, um Tierhalter/innen bei Investitionen zur Modernisierung von Schweinezuchtanlagen und der Umsetzung von Haltungspraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards für Schweine zu unterstützen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 01.02.2024 eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zu »gemeinsamen Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren« (Recht auf Reparatur) erzielt. Die Richtlinie wird es den Verbrauchern/innen erleichtern, eine Reparatur anstelle eines Ersatzes in Anspruch zu nehmen. Der Zugang zu Reparaturdiensten wird damit einfacher, schneller, transparenter und attraktiver. Verbraucher/innen können die Hersteller zur Reparatur von Produkten auffordern, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Dazu gehören Waschmaschinen, Staubsauger oder Mobiltelefone. Im europäischen Informationsformular gibt es klare Informationen über die Reparaturbedingungen, die Dauer der Arbeiten, die Preise, Ersatzprodukte. Außerdem wird eine europäische Online-Plattform für Reparaturen eingerichtet. In Sachsen werden Reparaturen schon jetzt mit einem Reparaturbonus gefördert. Die vorläufige Einigung muss noch formell vom EU-Parlament und dem Rat der EU angenommen werden.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 30.01.2024 eine vorläufige Einigung zu den sogenannten »Frühstücksrichtlinien« erzielt. Dadurch sollen die Verbraucherinformationen für Honig, Konfitüren, Fruchtsäfte und Trockenmilch verbessert werden. Beim Honig müssen die Herkunftsländer auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge nach Gewicht angegeben werden. Für Fruchtsäfte werden drei Kategorien eingeführt: »zuckerreduzierter Fruchtsaft«, »zuckerreduzierter Fruchtsaft aus Konzentrat« und »konzentrierter zuckerreduzierter Fruchtsaft«. Bei Konfitüren wurde der Mindestfruchtgehalt in Konfitüren auf 450 g pro kg und bei Konfitüre extra auf 500 g pro kg erhöht. Diese Erhöhung des Fruchtanteils wird dazu beitragen, den Zuckergehalt in Konfitüren zu verringern, und den Verbrauchern/innen eine gesündere Wahl ermöglichen.
(MS) Bereits in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2023 hatte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen strategischen Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft angekündigt. Am 25.01.2024 fand unter dem Vorsitz des deutschen Prof. Peter Strohschneider die Auftaktsitzung statt. Das Forum wird sich u. a. mit der Perspektiven der ländlichen Gemeinden und der Zukunft einer wettbewerbsorientierten Landwirtschaft beschäftigen. Zu dem Dialog sind 30 Verbände und Organisationen auf EU-Ebene eingeladen. Die Auswahl erstreckt sich auf verschiedenen Segmente der Lebensmittelkette, darunter Landwirte/innen, Genossenschaften, Agrarunternehmen und ländliche Gemeinschaften sowie Nichtregierungsorganisationen und Vertreter/innen der Zivilgesellschaft, Finanzinstitutionen und Hochschulen. Es wird ca. alle 4 – 6 Wochen ein Treffen geben. Im September 2024 soll ein Abschlussbericht vorliegen, damit das Ergebnis als Vorarbeit für weitere Vorhaben der EU-Kommission im Bereich Landwirtschaft einfließen kann.
(MS) Im Europäischen Parlament wurde am 07.02.2024 der Bericht zu der Verordnung »Mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel« mit 307 Ja-Stimmen, 263 Nein-Stimmen bei 41 Enthaltungen knapp angenommen. Die Befürworter/innen des Berichts argumentieren, dass so die Lebensmittelsysteme nachhaltiger und widerstandsfähiger werden. Verbesserte Pflanzensorten könnten klima- und schädlingsresistenter sein und damit höhere Erträge liefern. Die Gegner/innen der Verordnung sind der Auffassung, dass damit das Vorsorgeprinzip der EU ausgehebelt wird. Die Abgeordneten des EU-Parlaments sind sich allerdings einig, dass alle NGT-Pflanzen in der ökologischen Produktion verboten bleiben sollten. Zudem fordern sie ein vollständiges Verbot von Patenten für alle NGT-Pflanzen. Der Rat der EU konnte bisher keine Allgemeine Ausrichtung beschließen. Erst danach können die Trilogverhandlungen beginnen. Ein Abschluss der Gesetzgebung in dieser Legislatur ist damit sehr unwahrscheinlich.
(MS) Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 06.02.2024 im Europäischen Parlament die Rücknahme der Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden (SUR) angekündigt: »Der Vorschlag ist zu einem Symbol für Polarisierung geworden. Das EU-Parlament lehnte ihn ab, und auch im Rat der EU werden keine Fortschritte mehr erzielt. Daher werde ich meinen Kolleginnen und Kollegen im College vorschlagen, den Vorschlag zurückzuziehen.« Im November 2023 hatte das EU-Parlament den Vorschlag der SUR nach einer aufsehenerregenden Abstimmung abgelehnt. Für die belgische Ratspräsidentschaft kam diese Ankündigung überraschend, da im Rat der EU noch nach Kompromissen gesucht wurde. Falls es einen neuen Vorschlag für die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln geben sollte, dann wird dies erst von einer neuen Europäischen Kommission ab Herbst 2024 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt wird der Abschlussbericht des Strategiedialogs Landwirtschaft vorliegen, der im September 2024 erwartet wird.
In Europa ist die Population der Wölfe in den letzten Jahren stetig gewachsen, was zu verstärkten Konflikten zwischen Menschen und Wölfen führte. Die Anzahl der von Wölfen gerissenen oder verletzten Nutztiere ist gestiegen. Die Europäische Kommission hat auf diese Situation reagiert und möchte den Schutzstatus des Wolfs ändern.
(MS) Kurz vor Weihnachten 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates der EU, mit dem der Schutzstatus des Wolfs im Rahmen des internationalen Übereinkommens von Bern über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (»Berner Konvention«) angepasst werden soll. Die EU-Kommission schlägt vor, dass der Status des Wolfs von »streng geschützt« zu »geschützt« herabgestuft werden soll. Diese Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention ist die Voraussetzung für eine Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auf EU-Ebene. Die Jagd auf eine »geschützte Art« - im Gegensatz zu einer »streng geschützten Art« – kann unter Berücksichtigung der Erhaltung der Populationen genehmigt werden. Die Bejagung einer solchen Art muss von den Mitgliedstaaten dennoch genau geregelt werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission muss mit qualifizierter Mehrheit im Rat der EU angenommen werden. Anschließend kann dieser Änderungsvorschlag auf der nächsten Sitzung des Ständigen Ausschusses der »Berner Konvention« vorgelegt werden, die im Dezember 2024 stattfinden wird. Sieht die EU eine höhere Dringlichkeit, könnte sie auch um eine vorgezogene Sitzung ersuchen. Der Vorschlag der EU-Kommission entspricht weitgehend dem Standpunkt, den das Europäische Parlament in seiner Entschließung »Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa« vom 24.11.2022 formuliert hat.
Die EU-Kommission veröffentlichte am 20.12.2023 außerdem die Analyse »Die Situation des Wolfes (canis lupus) in der Europäischen Union«“. 2023 wurden Wölfe in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland, Zypern und Malta nachgewiesen. In dieser Analyse wurden für das Jahr 2023 EU-weit etwa 20.300 Wölfe geschätzt. Insgesamt nimmt die Zahl der Wölfe in der EU zu. Die Mitgliedstaaten mit den meisten Wölfen in der EU sind Italien (3.307), Rumänien (2.500 – 3.000), Spanien (> 2.100), Polen (1.886), Deutschland (1.400) und Griechenland (1.020). Wölfe töten jährlich mindestens 65.500 Stück Vieh in der EU, 73 Prozent davon sind Schafe und Ziegen, 19 Prozent Rinder und 6 Prozent Pferde und Esel. Die höchsten Schäden an Nutztieren werden aus Spanien, Frankreich und Italien gemeldet (10.000 – 14.000 Tiere jährlich in jedem Land). Die Gefahr für Menschen ist dagegen sehr gering. Obwohl Wölfe Menschen angreifen können, wurden in den letzten 40 Jahren in Europa keine tödlichen Wolfsangriffe auf Menschen verzeichnet.
In Sachsen konnten im Beobachtungsjahr 2022/23 44 Territorien für Wölfe nachgewiesen werden. Dabei handelt es sich um 38 Rudel, vier Paare und zwei territoriale Einzeltiere. Sachsens Umweltminister Wolfram Günther hat auf der letzten Umweltminister/innenkonferenz in Deutschland am 01.12.2023 eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit dem Wolf gefordert: »Wir brauchen schnellere und einfachere Verfahren, um einzelne Wölfe zu entnehmen. Denn wir wollen die Weidewirtschaft erhalten, die einen unverzichtbaren Beitrag für den Erhalt von Artenvielfalt und Kulturlandschaft leistet.«
(MS) Das Europäische Parlament hat am 16.01.2024 mit deutlicher Mehrheit die Verordnung über »Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht (ODS) führen« angenommen. Dadurch werden neue Anforderungen zur Rückgewinnung und zum Recycling von ODS in Baumaterialien eingeführt. Außerdem werden die Ausnahmeregelungen für die Verwendung von ODS als Ausgangsmaterial, als Verarbeitungshilfsstoffe und zum Brandschutz deutlich verschärft. Am selben Tag stimmten die Abgeordneten für die Verordnung über fluorierte Gase (F-Gase). Die Verordnung sieht einen vollständigen Ausstieg aus den teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 vor. Es wird zudem ein Zeitplan zur Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049 eingeführt. Zusätzlich gibt es strikte Vorgaben für ein Verkaufsverbot von Produkten, die F-Gase enthalten. Es werden konkrete Fristen für den Ausstieg aus der Nutzung von F-Gasen in jenen Branchen festgesetzt, in denen eine Umstellung auf Alternativen technologisch und wirtschaftlich machbar ist. Dies betrifft u. a. Haushaltskühlgeräte, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
(MS) Der Europäische wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel veröffentlichte am 18.01.2024 den Bericht »Auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU: Fortschritte, politische Lücken und Chancen«. Der Beirat wurde durch das Europäische Klimagesetz von 2021 eingesetzt. In dem Bericht werden eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, um die EU auf den Weg zur Klimaneutralität zu bringen. In allen Sektoren sind mehr Anstrengungen erforderlich, um die Klimaziele der EU für den Zeitraum 2030 bis 2050 zu erreichen. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft. Der Beirat hat 13 Kernempfehlungen an die Politik. Dazu gehören unter anderem das Ende der Nutzung fossiler Brennstoffe, stärkere Anreize für Klimamaßnahmen im Agrarsektor, eine Erhöhung der öffentlichen und privaten Investitionen in den Klimaschutz und ein EU-System zur Bepreisung von Treibhausgasemissionen in allen wichtigen Sektoren.
(MS) Das Europäische Parlament nahm am 18.01.2024 mit großer Mehrheit die nicht-legislative Entschließung Geothermische Energie an. Der Bericht unterstreicht das Potenzial der Geothermie, das zum Erreichen der EU-Klimaziele nötig ist. Es wird hervorgehoben, dass der größte Mehrwert für die Nutzung geothermischer Energie in Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie in Netzen von oberflächennahen geothermischen Anlagen liegt. Die Geothermie kann somit zur Dekarbonisierung des Wärme- und Kältesektors beitragen. Die Abgeordneten fordern von der Europäischen Kommission, eine EU-Strategie für die Geothermie zu erarbeiten. Zudem soll eine »Geothermie-Allianz« gegründet werden, in der die Mitgliedstaaten, die Industrie, die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft aktiv werden.
In der Farm-to-Fork-Strategie hatte die Europäische Kommission im Mai 2020 ein ganzes Bündel an Maßnahmen vorgesehen, die einem verbesserten Tierwohl zu Gute kommen sollten. Da es dafür derzeit keine politischen Mehrheiten gibt, wurden jetzt nur Initiativen für einen verbesserten Tiertransport und für mehr Tierwohl bei Hunden sowie Katzen vorgestellt.
(MS) Am 07.12.2023 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zu einer Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport und einen Vorschlag für eine Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen vor.
Die EU-Kommission schlägt kürzere Transportzeiten und mehr Pausen für Tiere vor. Für Schlachttiere soll die maximale Transportzeit auf neun Stunden festgelegt werden. Derzeit gibt es keine Begrenzung der Transportzeit zum Schlachthof, sondern nur eine 24-stündige Ruhezeit an einem Kontrollposten. Für die anderen Tiere soll die maximale Transportzeit 21 Stunden betragen, wobei nach 10 Stunden mindestens eine Stunde Ruhezeit eingelegt werden muss. Nach einer 21-stündigen Beförderung müssen die Tiere 24 Stunden außerhalb des Fahrzeugs ruhen, bevor sie ihre Reise fortsetzen. Während der Ruhezeit müssen die Tiere Futter und Wasser erhalten. Nach dieser 24-stündigen Ruhezeit können die Tiere weitere 21 Stunden transportiert werden, bis sie ihren endgültigen Bestimmungsort erreicht haben müssen.
Mit dem Vorschlag soll das Platzangebot im Vergleich zu den bestehenden Rechtsvorschriften erheblich verbessert werden. Er legt den Mindestraum fest, der jedem Tier je nach Art und Gewicht zugewiesen werden muss. Der Vorschlag enthält eine Reihe neuer Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass die überarbeiteten EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren während des Transports auch bei der Ausfuhr bis zum Bestimmungsort im Drittland wirksam angewendet werden. Dazu gehören strengere Vorschriften für den Transport von Tieren auf dem Seeweg sowie ein neues unabhängiges Prüfungs- und Bescheinigungssystem für die Ausfuhr von Tieren auf dem Straßen- und Seeweg.
Die neue Verordnung soll die Tiere vor extremen Temperaturen schützen. Wenn Temperaturen zwischen 25°C und 30°C erwartet werden, sollten die Transporte auf maximal neun Stunden begrenzt werden. Wenn die Temperaturen tagsüber über 30°C liegen, sollen Transporte nur noch nachts genehmigt werden. Werden auch für die Nacht Temperaturen von über 30 °C vorhergesagt, soll mehr Platz pro Tier zur Verfügung gestellt werden, um den Hitzestress zu verringern. Wenn die vorhergesagten Temperaturen unter 0°C fallen, müssen die Fahrzeuge abgedeckt und die Tiere vor Wind geschützt werden. Bei Temperaturen unter -5°C soll zusätzlich die Fahrzeit auf neun Stunden begrenzt werden.
Für das Wohlergehen von Hunden und Katzen sollen einheitliche EU-Vorschriften für Zuchtbetriebe, Tierhandlungen und Tierheime eingeführt werden. Dazu gehören strenge Auflagen für die Rückverfolgbarkeit von Online-Verkäufen. Den Behörden der Mitgliedstaaten soll es ermöglicht werden, die Züchtung von Hunden und Katzen, den Handel mit ihnen und die Käufer zu kontrollieren. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Schulungen für Personen anbieten, die beruflich mit Tieren umgehen.
Die EU-Landwirtschaftsminister/innen nahmen die Vorschläge der EU-Kommission bei der Tagung des Rates für Landwirtschaft am 11.12.2023 bereits positiv zur Kenntnis. Mit einem Abschluss der Gesetzgebung erst 2025 zu rechnen.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat 2022 EU-weit zu einem starken Anstieg der Energiepreise geführt. Deshalb musste die EU ihren Strommarkt umgestalten, um künftige Preisschocks zu vermeiden. Die vereinbarte Strommarktreform ist die langfristige Reaktion der EU auf diese Energiekrise.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 14.12.2023 eine vorläufige Einigung über die Verordnungen zur Verbesserung der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte in der EU (EMD) erzielt. Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Reform der EU-Strommarktordnung, die auch eine Verordnung zur Verbesserung des Schutzes der EU vor Marktmanipulation durch bessere Überwachung und Transparenz (REMIT) umfasst. Eine vorläufige Einigung über REMIT wurde bereits am 16.11.2023 erzielt.
Die Mitgliedstaaten haben jetzt die Möglichkeit, ausschließlich den Kauf von Strom aus neuen erneuerbaren Energiequellen zu fördern. Der Rat der EU bekommt die Befugnis, auf der Grundlage bestimmter Kriterien eine Krise auszurufen. Die Kriterien beziehen sich auf den durchschnittlichen Großhandelsstrompreis oder einen starken Anstieg der Endkundenstrompreise. Die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz schutzbedürftiger und von Energiearmut betroffener Kunden sollen verstärkt werden. Darüber hinaus gab es eine Einigung auf die Einführung einer Regelung, ausnahmsweise von der Anwendung des CO2-Emissionsgrenzwerts für bereits genehmigte Kapazitätsmechanismen absehen zu können, sofern diese hinreichend begründet sind.
Zweiseitige Differenzverträge (CfD) werden für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen auf der Grundlage von Windenergie, Solarenergie, geothermischer Energie, Wasserkraft und Kernenergie gelten. Bei einem Differenzvertrag werden zwischen dem Energieerzeuger und einer staatlichen Einrichtung Mindest- sowie Höchstpreise festgelegt, die ein Energieerzeuger erzielen kann. Geht der Strompreis über den festgelegten Höchstbetrag hinaus, muss der Energieerzeuger die Differenz zurückerstatten. Fällt der Strompreis unter den Mindestbetrag, erhält der Energieerzeuger die Differenz erstattet. Dies soll zu einem verringerten finanziellen Risiko für Erzeuger und zu stabilen Preisen für Verbraucher führen. Die genauen Regeln für zweiseitige Differenzverträge werden erst nach einer Übergangszeit von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung gelten, um Rechtssicherheit für laufende Projekte zu gewährleisten. Die vorläufige Einigung bietet Flexibilität bei der Frage, wie die vom Staat durch CfDs erzielten Einnahmen umverteilt werden sollen. Die Einnahmen werden an die Endkunden weitergegeben. Sie können aber auch zur Finanzierung der Kosten der direkten Preisstützungsregelungen oder von Investitionen zur Senkung der Stromkosten für die Endkunden verwendet werden.
Die EVP-Fraktion im EU-Parlament lobte das Verhandlungsergebnis, weil die Verbraucher/innen einen besseren Zugang zu stabiler, preiswerter und sauberer Energie haben werden. Außerdem wurden die Bedingungen für Energieinvestitionen verbessert, insbesondere durch die Stärkung von Differenzverträgen und Stromabnahmevereinbarungen. Der Europaabgeordnete Michael Bloss (Die Grünen/EFA/Deutschland) kritisierte dagegen das Ergebnis scharf: »Einen Tag nach der historischen Einigung bei der Klimakonferenz in Dubai beschließt die EU neue fossile Subventionen für die dreckigsten Kohlekraftwerke. Damit macht sich Europa komplett unglaubwürdig. Mit dieser Einigung kann die Europäische Union ihre Auszeichnung als Klima-Vorreiterin gleich wieder abgeben. Die Atom- und Kohlestaaten haben sich durchsetzen können, der Klimaschutz bleibt auf der Strecke. Von der groß angekündigten Reform des Strommarkts bleibt am Ende nicht viel übrig.«
Die Europäische Kommission veröffentlichte drei Legislativvorschläge, um die Bewertung der von chemischen Stoffen ausgehenden Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu straffen sowie die Transparenz der Informationen zu erhöhen.
(MS) Die EU-Kommission legte am 07.12.2023 drei Vorschläge im Chemiekalienrecht vor:
- Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien,
- Vorschlag für eine Verordnung über die Neuzuweisung wissenschaftlicher sowie technischer Aufgaben und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen der Union im Bereich Chemikalien,
- Vorschlag für eine Richtlinie über die Neuzuweisung wissenschaftlicher und technischer Aufgaben an die Europäische Chemikalienagentur.
In der Verordnung zur gemeinsamen Datenplattform sollen neue Regeln gewährleisten, dass die darin enthaltenen Daten auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwendbar sind. Die Plattform soll einen zentralen Zugang zu Daten bieten, die sich im Besitz von EU-Agenturen und der EU-Kommission befinden. Dazu gehören Daten über Gefahren, physikalisch-chemische Eigenschaften, Vorkommen in der Umwelt, Emissionen, Verwendungszwecke, ökologische Nachhaltigkeit chemischer Stoffe und laufende Regulierungsverfahren.
Die EU-Kommission schlägt vor, eine systematische Sammlung von in der EU gewonnenen Human-Biomonitoring-Daten einzurichten, um über den Gehalt an chemischen Stoffen in der Bevölkerung (z. B. in Blut oder Muttermilch) zu informieren. Außerdem wird vorgeschlagen, einen Überwachungs- und Prognoserahmen einzurichten, der die frühzeitige Erkennung chemischer Risiken ermöglicht.
Zur besseren Zusammenarbeit zwischen den EU-Agenturen schlägt die EU-Kommission eine Neuzuweisung der technischen Aufgaben vor. Dadurch soll die Zusammenarbeit der EU-Agenturen gestärkt werden. Dazu gehört die Harmonisierung von Prioritäten und Zeitplänen, die Entwicklung von Methoden, der Austausch von Daten und der Abgleich unterschiedlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Im Mittelpunkt der Richtlinie für die Neuzuweisung an Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) steht die Änderung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (»RoHS-Richtlinie«). Dieser Vorschlag folgt dem Konzept »ein Stoff, eine Bewertung«, um die bestehenden wissenschaftlichen und technischen Aufgaben der Europäischen Chemikalienagentur zuzuweisen. Im Zusammenhang damit steht der Bericht der EU-Kommission vom 07.12.2023 »Überprüfung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten«, in dem die Aufgabenübertragung an die ECHA empfohlen wird.
(MS) Das Europäische Parlament nahm am 12.12.2023 die nicht-legislative Entschließung »Kleine modulare Reaktoren« an. Kern der Entschließung ist, dass viele Mitgliedstaaten der Ansicht sind, dass neben der Verlängerung der Laufzeit der bestehenden und dem Bau großer neuer Kernkraftwerke die Entwicklung kleiner modularer Reaktoren (KMR) eine gute Lösung für die Energiewende wäre. Diese Schlussfolgerung ist nicht unumstritten. Große Teile der S&D-Fraktion, zudem die Fraktion Die Grünen/EFA und Die Linke stimmten gegen die Entschließung. Derzeit sind in 12 der 27 Mitgliedstaaten Kernkraftwerke in Betrieb. Zudem erwägen weitere Länder wie Polen erstmals die Nutzung von Kernenergie. Kleine modulare Reaktoren (KMR) sind Kernreaktoren mit einer Leistung zwischen 10 und 300 MW. Sie beruhen auf bestehenden Technologien und sind so ausgelegt, dass sie in einer standardisierten modularen Form fabrikmäßig hergestellt werden können.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 12.12.2023 seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Vermarktungsnormen für bestimmte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, die sogenannten »Frühstücksrichtlinien«, angenommen. Danach soll das Herkunftsland von Honig auf dem Etikett erscheinen und ein System zur Rückverfolgbarkeit der Honig-Lieferkette eingerichtet werden. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, damit die Kontrollen verbessert und Verfälschungen durch systematische Tests aufgedeckt werden können. Bei Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees und Marmeladen soll das Herkunftsland der verwendeten Früchte ebenfalls auf dem Etikett angegeben werden. Der Rat der EU hat sich ebenfalls auf eine Allgemeine Ausrichtung geeinigt und der Ratspräsidentschaft ein entsprechendes Mandat für die Trilogverhandlungen erteilt.
(MS) Das Europäische Parlament beschloss am 14.12.2024 eine nicht-legislative Entschließung »Europäische Wasserstoffbank«. Dies ist eine Reaktion auf die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 16.03.2023 über die Europäische Wasserstoffbank. Die Abgeordneten schlagen eine erhebliche Aufstockung des Budgets der Wasserstoffbank vor und plädieren für eine angemessene Finanzierung, die der Industriepolitik Chinas und der USA entspricht. Die Wasserstoffbank soll der inländischen Produktion Vorrang einräumen. Die Abgeordneten betonen, dass sich die Wasserstoffbank auf schwer zu dekarbonisierende Sektoren wie Schwerlastverkehr, Stahl und Düngemittel konzentrieren müsse. Um die Chancengleichheit in der EU zu fördern, schlagen die Abgeordneten vor, regionale Auktionen innerhalb der Wasserstoffbank einzurichten, um eine faire und ausgewogene Verteilung der Mittel auf alle Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(MS) Die Europäische Woche für nachhaltige Energie (EUSEW) 2024 ist die größte jährliche Konferenz über erneuerbare Energien und Energieeffizienz in der EU. Die Ausgabe 2024 wird derzeit unter dem Titel »Netto-Null-Energie-Lösungen für ein wettbewerbsfähiges Europa« vorbereitet. Die EUSEW findet vom 11. bis 13.06.2024 in Brüssel statt. Die Konferenz wird sich auf die Bedeutung der Umsetzung klimaneutraler Lösungen und Technologien konzentrieren. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den Städten und deren Rolle bei der Umsetzung der Energiewende. Die politische Konferenz umfasst hochrangige politische Podiumsdiskussionen, Sitzungen zu politischen Fachthemen, die EUSEW-Preise, den fünften Europäischen Jugend-Energietag sowie eine Energiemesse. Die Bewerbung zur Einreichung von Beiträgen ist bis zum 19.01.2024 möglich. Weitere Möglichkeiten, sich aktiv an der EUSEW 2024 zu beteiligen:
- Bewerbung um einen EUSEW-Preis (die Ausschreibung läuft bis zum 01.02.2024),
- Organisation einer Veranstaltung im Rahmen der Sustainable Energy Days an einem beliebigen Ort der Welt (die Ausschreibung läuft bis zum 13.02.2024),
- Aufnahme in die Gruppe junger Energiebotschafter (die Ausschreibung wird am 30.01.2024 gestartet)
(MS) Am 13.12.2023 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof den Sonderbericht 29/2023 »EU‑Förderung für nachhaltige Biokraftstoffe im Verkehrssektor – Der künftige Weg ist ungewiss.« Biokraftstoffe gelten als Alternative zu fossilen Kraftstoffen. Sie sollen dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu verringern und die Versorgungssicherheit der EU zu verbessern. Im Zeitraum 2014-2020 wurden EU-Mittel in Höhe von rund 430 Mio. EUR für Forschungsprojekte und zur Förderung von Biokraftstoffen bereitgestellt. Laut dem Rechnungshof fehlt es vor allem an einem klaren Fahrplan. Die Zukunft von Biokraftstoffen im Straßenverkehr sei daher in hohem Maße ungewiss. Die klare Ausrichtung auf Elektroautos und das geplante Verbot von neuen Benzin- und Dieselfahrzeugen ab 2035 könnten dazu führen, dass Biokraftstoffe in Zukunft auf Europas Straßen keine große Rolle spielen. Der Rechnungshof weist auf drei Bereiche hin, die beim Einsatz von Biokraftstoffen problematisch sind: Nachhaltigkeit, Verfügbarkeit von Biomasse und hohe Kosten. Der ökologische Nutzen von Biokraftstoffen werde häufig überschätzt.
(MS) Auf der Klimakonferenz COP28 in Dubai wurde die EU durch die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und eine Delegation des Europäischen Parlaments vertreten. Im Abschlussdokument der Klimakonferenz vom 13.12.2023 wird von einer Abkehr von fossilen Brennstoffen gesprochen. Die Vertragsparteien fordern einen »fairen, geordneten und gerechten Übergang weg von fossilen Brennstoffen in den Energiesystemen, indem sie die Klimaschutzmaßnahmen in diesem kritischen Jahrzehnt beschleunigen, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.« »Das ist ein starker Impuls für den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen«, freute sich die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen. Die Europaabgeordnete Jutta Paulus (Die Grünen/EFA/Deutschland) kritisierte allerdings, auch wenn die Erwähnung fossiler Brennstoffe eine Premiere ist, gibt es keinen genauen und verbindlichen Zeitplan für den Ausstieg aus Öl, Kohle und Gas. Der Wortlaut des endgültigen Abkommens ist daher weniger ehrgeizig als der von der EU vorgeschlagene, der einen fairen und koordinierten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen forderte.
(MS) Die Europäische Kommission eröffnete am 14.12.2024 das Bewerbungsverfahren für europäische Städte zur Verleihung der Preise »Grüne Hauptstadt Europas« und »European Green Leaf« im Jahr 2026. Mit den Auszeichnungen werden die umweltpolitischen Bemühungen europäischer Städte gefördert und belohnt. Der Preis »Grüne Hauptstadt Europas« steht Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern offen. Kleinere Städte können sich für den European Green Leaf Award bewerben, der allen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern offensteht. Die Gewinnerin des Preises für die Grüne Hauptstadt Europas erhält 600.000 EUR, und bis zu zwei European Green Leaf-Gewinnerinnen erhalten jeweils 200.000 EUR. Einsendeschluss für die Bewerbung ist der 30.04.2024. Interessierte Städte werden gebeten, sich auf der Plattform der EU-Kommission für den Wettbewerb zu registrieren.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 06.12.2023 den EU-Agrarwirtschaftlichen Ausblick 2023-2035 vor. Aus den neuesten mittelfristigen Prognosen für die EU-Agrarmärkte geht hervor, dass die Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft auch weiterhin durch sich ändernde Wetter- und Marktbedingungen sowie durch eine veränderte gesellschaftliche Nachfrage auf die Probe gestellt werde. Nach Schätzungen der EU-Kommission wird der Verbrauch von Rind- und Schweinefleisch, Zucker und Wein zurückgehen. Der Bericht weist auch darauf hin, dass die Kosten für Energie mittelfristig über dem Niveau von vor 2021 liegen dürften. Was die Ernährungssicherheit betrifft, so wird die EU ein Nettoexporteur bleiben und weiterhin zur globalen Ernährungssicherheit beitragen. Die Getreideerträge werden stabil bleiben. Infolge der erwarteten Verringerung des Milchviehbestands könnte die Milchproduktion in der EU leicht zurückgehen. Bei der Fleischerzeugung wird bis 2035 ein weiterer Rückgang erwartet.
(MS) Das Europäische Parlament und der Rat der EU einigten sich am 05.12.2023 auf eine Verordnung für »Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte«. Die Verordnung gibt einen allgemeinen Rahmen für die Festlegung von Ökodesign- und Informationsanforderungen für praktisch alle in der EU in Verkehr gebrachten Produkte. Sie wird es ermöglichen, Kriterien nicht nur für die Energieeffizienz, sondern auch für die Kreislaufwirtschaft wie Haltbarkeit, Wiederverwendung, Recyclinganteil und Reparierbarkeit sowie die allgemeine Verringerung des ökologischen und klimatischen Fußabdrucks von Produkten festzulegen. Dies gilt für alle Produkte mit Ausnahme von Lebensmitteln, Tierfutter, Arzneimitteln, Kraftfahrzeugen sowie für Produkte, die Auswirkungen auf die nationale Verteidigung oder Sicherheit haben. Es wird ein direktes Verbot der Vernichtung von unverkauften Textilien und Schuhen eingeführt, das zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten wird. Diese Vereinbarung muss noch formal vom EU-Parlament und dem Rat der EU angenommen werden.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 08.12.2023 eine vorläufige politische Einigung über die »Verordnung für gemeinsame Binnenmarktregeln für erneuerbare und natürliche Gase sowie Wasserstoff« erzielt. Am 28.11.2023 gab es bereits die politische Einigung zur »Richtlinie für Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff«. Ziel der Verordnung ist es, die Einführung von erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen in das Energiesystem zu erleichtern, insbesondere von Wasserstoff und Biomethan. Es ist vorgesehen, eine separate neue Agentur für den Wasserstoffsektor einzurichten: European Networks of Hydrogen Networks Operators – ENNOH. Sie wird unabhängig von dem bestehenden Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) und dem Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber für Elektrizität (ENTSOE) sein.
(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) legte am 18.12.2023 den ersten Fortschrittsbericht zu den Klima- und Umweltzielen des 8. Umweltaktionsprogramms vor. Die Bewertung zeigt Fortschritte in Bereichen wie Treibhausgasemissionen, Luftqualität, Ökologisierung der Finanzen und der Gesamtwirtschaft. Es seien jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um einen grundlegenden Wandel in den Bereichen Ernährung, Energie, Mobilität, Handel und Gebäude zu erreichen. Der Analyse zufolge wird die EU die meisten Ziele bis 2030 möglicherweise nicht erreichen. Zu den Empfehlungen der EUA gehören die Verlagerung der Steuerlast auf diejenigen, die mehr Ressourcen verbrauchen und mehr Umweltverschmutzung verursachen. Sei eine beschleunigte Abschaffung umweltschädlicher Subventionen notwendig. Weitere Fortschritte seien auch bei nachhaltigeren Produktions- und Verbrauchsmustern erforderlich. Die EU-Wirtschaft nutze immer noch zu viele Rohstoffe und Energiequellen, die mit einer hohen Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung einhergehen.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 18.12.2023 die erste Bewertung der Entwürfe der Nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) der Mitgliedstaaten veröffentlicht. Die endgültigen Pläne müssen bis zum 30.06.2024 vorgelegt werden. Die EU-Kommission spricht dafür Empfehlungen zur Überarbeitung aus, da eindeutig Bedarf an zusätzlichen Anstrengungen besteht. Die NECP enthalten den Fahrplan der einzelnen Mitgliedstaaten, um gemeinsam das rechtsverbindliche Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Die EU-Kommission kommt in ihrer Bewertung zu folgendem Schluss: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt reichen die Entwürfe der NECP noch nicht aus, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren; die derzeitigen Maßnahmen würden zu einer Reduzierung um 51 Prozent führen. Bei den erneuerbaren Energien würden die derzeitigen Entwürfe zu einem Anteil von 38,6 bis 39,3 Prozent erneuerbarer Energien am Energiemix bis 2030 führen, verglichen mit dem Ziel von 42,5 Prozent. Die Analyse der EU-Kommission stützt sich auf 21 NECP. Belgien, Irland und Lettland hatten ihre Planentwürfe zu spät eingereicht und Österreich, Bulgarien und Polen hatten ihren NECP gar nicht vorgelegt.
(MS) Der Rat der EU hat am 18.12.2023 seine allgemeine Ausrichtung über einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle beschlossen. Dadurch soll die Zunahme der Verpackungsabfälle bekämpft werden. Gleichzeitig soll auch die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus von Verpackungen berücksichtigt. Verpackungen sollten wiederverwertbar sein. Bedenkliche Stoffe in den Verpackungen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Außerdem werden Kennzeichnungsanforderungen festgelegt. Sobald Verpackungen zu Abfall werden, sollen sie nach bestmöglichen Standards gesammelt, sortiert und recycelt werden. Der Rat der EU möchte u. a., dass Teebeutel und Klebeetiketten auf Obst und Gemüse kompostierbar sein müssen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten bis 2029 dafür sorgen, dass jährlich mindestens 90 Prozent der Einwegplastikflaschen und Metallgetränkeverpackungen getrennt gesammelt werden. Da das Europäische Parlament bereits seinen Standpunkt beschlossen hat, können die Trilogverhandlungen beginnen.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 18.12.2023 eine vorläufige Einigung über eine Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Emissionen und ihrer Batterielebensdauer (EURO 7) erzielt. Mit der vorläufigen Einigung werden die geltenden Euro-6-Emissionsgrenzwerte für Pkw und Transporter beibehalten. Die Grenzwerte für Busse und Lkw werden jedoch gesenkt. Die Euro-7-Verordnung legt Regeln für die Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen fest, aber auch für andere Arten von Emissionen wie Reifenabrieb und Partikelemissionen der Bremsen. Sie legt auch Grenzwerte für die Lebensdauer von Batterien fest. Die neuen Rechtsvorschriften ersetzen die bisher getrennten Emissionsvorschriften für Pkw und Transporter (Euro 6) sowie für Lkw und Busse (Euro VI). Mit der Euro-7-Norm werden die Emissionsgrenzwerte für leichte und schwere Nutzfahrzeuge, d. h. für Pkw, Transporter, Busse und Lkw, in einem einzigen Regelwerk zusammengefasst.
Die Europäische Wasserstoffbank wird die heimische Wasserstoffproduktion in der EU unterstützen. Zudem wird die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff von internationalen Partnern/innen gefördert. Sie soll private Investitionen in der EU und in Drittländern mobilisieren.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 23.11.2023 die erste Auktion im Rahmen der Europäischen Wasserstoffbank eingeleitet. Damit soll die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Europa mit zunächst 800 Mio. EUR aus Emissionshandelseinnahmen gefördert werden, die über den Innovationsfonds bereitgestellt werden. Die Hersteller/innen von erneuerbarem Wasserstoff können für eine Unterstützung in Form einer festen Prämie pro Kilogramm produzierten Wasserstoff bieten. Mit dieser Prämie soll die Lücke zwischen dem Produktionspreis und dem Preis, den die Verbraucher/innen derzeit zu zahlen bereit sind, geschlossen werden. Bieter/innen können sich bis zum 08.02.2024 bewerben.
Die Gebote sollten auf einem vorgeschlagenen Preisaufschlag pro Kilogramm produzierten erneuerbaren Wasserstoffs basieren, der bis zu einer Obergrenze von 4,5 EUR/kg reichen kann. Die ausgewählten Projekte erhalten die bewilligte Förderung zusätzlich zu den Markteinnahmen, die sie aus dem Wasserstoffverkauf erzielen. Diese Zusage gilt bis zu 10 Jahre. Sobald die Projekte ihre Zuschussvereinbarungen unterzeichnet haben, müssen sie innerhalb von fünf Jahren mit der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff beginnen. Eine Kumulierung mit anderen Arten von Beihilfen aus den teilnehmenden Mitgliedstaaten ist nicht möglich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Projekte unabhängig von ihrem Standort zu gewährleisten.
Die EU-Kommission bietet im Rahmen der Wasserstoffbank auch einen neuen Auctions-as-a-Service an. Dadurch können Projekte finanziert werden, die an der Auktion teilgenommen haben, aber aufgrund von Budgetbeschränkungen nicht für eine Förderung durch den Innovationsfonds ausgewählt wurden. Auf diese Weise können die Mitgliedstaaten nationale Mittel für zusätzliche Projekte vergeben, ohne dass eine separate Auktion auf nationaler Ebene durchgeführt werden muss.
Für weitere Informationen steht die deutsche Kontaktstelle des Innovationsfonds zur Verfügung. Die Antragsteller/innen werden bereits im April 2024 über die Bewertungsergebnisse informiert. Danach können die Finanzhilfevereinbarungen innerhalb von neun Monaten nach Abschluss der Ausschreibung unterzeichnet werden. Die EU-Kommission beabsichtigt, im Jahr 2024 eine zweite Versteigerungsrunde zu starten. Für Sachsen spielt der Hochlauf der Wasserstoffproduktion eine wichtige Rolle, da große Teile der Industrie wie die Stahlproduktion von ausreichend grünem Wasserstoff abhängig sein werden, um die Klimaziele erreichen zu können.
Zwischen 2010 und 2021 stieg die Menge der in der EU pro Einwohner/in anfallenden Verpackungsabfälle um mehr als 22 Prozent. 2021 entstanden in der EU 84 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle. Das sind 189 kg pro Kopf. Auf Papier und Pappe entfällt der größte Anteil der Verpackungsabfälle, dann folgen Kunststoff und Glas. Die EU möchte diese Abfallberge verkleinern.
(MS) Am 22.11.2023 stimmte das Europäische Parlament über seinen Bericht zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab. Die Abgeordneten setzen sich für umfassende Ziele zur Reduzierung von Verpackungen ein: 5 Prozent bis 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040. Für Kunststoffverpackungen sollen sogar strengere Reduktionsziele gelten: 10 Prozent bis 2030, 15 Prozent bis 2035 und 20 Prozent bis 2040. Die Abgeordneten wollen den Verkauf von sehr leichten Plastiktragetaschen verbieten. Ausnahmen soll es nur aus hygienischen Gründen und für die Verpackung von losen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse geben. Außerdem soll die Verwendung bestimmter Einwegverpackungen stark eingeschränkt werden, wie z. B. Hotel-Miniaturverpackungen für Toilettenartikel oder Schrumpffolien für Koffer in Flughäfen. Kleine Papiertütchen mit Zucker, Salz oder Pfeffer werden jedoch nicht verboten. Einwegteller und -becher in Restaurants sowie Einwegverpackungen für Obst und Gemüse sind ebenfalls weiterhin erlaubt.
Um Gesundheitsschäden vorzubeugen, fordern die Abgeordneten ein Verbot der Verwendung von per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und Bisphenol A in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Die Abgeordneten wollen die Anforderungen für die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen klarer definieren. Anbieter/innen von Getränken und Speisen zum Mitnehmen im Gastronomiebereich, wie Hotels, Restaurants und Cafés, sollten den Kunden/innen ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen zu verwenden.
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Verpackungen wiederverwertbar sein. Ausnahmen sind vorgesehen für Lebensmittelverpackungen aus Holz und Wachs. Im Vorfeld gab es insbesondere aus Frankreich die Befürchtung, dass die Verpackungen für Camembert, die traditionell aus Pappelholz hergestellt werden, verboten werden könnten. Deswegen wurden Ausnahmen für alle Produkte mit geografischer Ursprungsbezeichnung beschlossen. Das EU-Parlament möchte, dass 90 Prozent der in Verpackungen enthaltenen Materialien wie Kunststoff, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Pappe bis 2029 getrennt gesammelt werden.
Die Verhandlungsführerin der S&D-Fraktion Delara Burkhardt (S&D/Deutschland) sieht das Abstimmungsergebnis sehr kritisch: »Bei der Wegwerfverpackungsindustrie werden die Korken knallen. Das Europäische Parlament hat heute die große Chance vertan, etwas gegen die wachsenden Abfallberge in der EU zu tun. Mit der EU-Verpackungsverordnung hätten wir Mehrwegverpackungen europaweit zur Normalität machen, unnötige Wegwerfverpackungen wie Pappbecher in Schnellrestaurants oder Einzelverpackungen aus Plastik für Obst und Gemüse verbieten und Vorgaben gegen zu viel Luft in Versandpaketen machen können. Leider wurde die Abstimmung aber zu einem Wünsch-Dir-Was der Verpackungslobby.« Im Rat der EU wird das Dossier noch bearbeitet. Ein Termin für eine Abstimmung steht noch nicht fest. Erst danach können die Trilogverhandlungen beginnen.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU ist für den Zeitraum von 2023-2027 festgelegt. Dafür mussten die Mitgliedstaaten Strategiepläne vorlegen. Für diesen Zeitraum wird die GAP mit 307 Mrd. EUR unterstützt, von denen 264 Mrd. aus dem EU-Haushalt und weitere 43 Mrd. EUR aus nationalen Mitteln stammen.
(MS) Die Europäischen Kommission veröffentlichte am 23.11.2023 den Bericht »Zusammenfassung der GAP-Strategiepläne für den Zeitraum 2023-2027: Gemeinsame Bemühungen und kollektive Ambitionen« Darin werden die Auswirkungen der Strategiepläne auf die Erreichung der Ziele im Zusammenhang mit Umwelt, Klima und den gesellschaftlichen Erwartungen analysiert.
Im Durchschnitt beträgt das landwirtschaftliche Einkommen nur 45 Prozent des Durchschnittslohns in der Wirtschaft. 2020 machte die GAP-Unterstützung im Durchschnitt 23 Prozent des landwirtschaftlichen Einkommens in der EU aus. Die GAP erweist sich als entscheidend für die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Tätigkeit und der Arbeitsplätze in abgelegenen ländlichen Gebieten.
Mehr als 10 Prozent der EU-Direktzahlungen, d. h. 4 Mrd. EUR jährlich, werden durch Umverteilungszahlungen zugunsten kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe ausgezahlt. Diese Zahlungen haben sich im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum mehr als verdoppelt. Die Überalterung der Landwirte/innen stellt eine weitere Herausforderung dar. Die EU-Kommission begrüßt, dass mit den Strategieplänen 377.000 Junglandwirte/innen bei der Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit unterstützt werden.
Um die vollen GAP-Zahlungen zu erhalten, müssen die Landwirt/innen eine Reihe von Anforderungen und Standards in den Bereichen Umwelt, Klima, Gesundheit und Tierschutz einhalten. Dieser Grundsatz der Konditionalität gilt für fast 90 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU. In den Plänen werden 32 Prozent des gesamten GAP-Budgets für freiwillige Maßnahmen zur Förderung der Umwelt-, Klima- und Tierschutzziele bereitgestellt. Den größten finanziellen Beitrag leisten die Ökoregelungen und die Umwelt- und Klimaverpflichtungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums mit 44,7 Mrd. EUR bzw. 33,2 Mrd. EUR.
In dem Bericht werden auch Bereiche genannt, in denen die Pläne insgesamt ehrgeiziger hätten ausfallen können. In Anbetracht des zunehmenden Auftretens extremer Wetterereignisse fordert die EU-Kommission eine weitere Verstärkung der Risikomanagement-Instrumente. Es wird eingeräumt, dass die Mitgliedstaaten die GAP-Mittel nicht immer für diesen Zweck nutzen und stattdessen national finanzierte Versicherungssysteme anwenden.
Der Bericht ist ein Element des umfassenderen Prozesses zur Bewertung der Leistung der derzeitigen GAP. Zusätzliche Informationen werden aus den Umsetzungsdaten und der Bewertung des neuen Durchführungsmodells im Jahr 2025, den jährlichen Leistungsberichten und der Zwischen- und Abschlussbewertung im Jahr 2026 bzw. 2031 gewonnen werden.
In Sachsen erhalten rund 7.000 landwirtschaftliche Unternehmen Direktzahlungen in Höhe von ca. 240 EUR je Hektar. 3.000 Betriebe erhalten zudem eine Ausgleichszulage von rund 55 Euro je Hektar, wenn sie in bestimmten nachteiligen Gebieten Landwirtschaft betreiben.
Dürren, Waldbrände, Schädlinge – der Wald in der EU wird von vielen Seiten bedroht. Um einen besseren Überblick über den Zustand des europäischen Waldes zu haben, sind aktuelle und vergleichbare Daten notwendig.
(MS) Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22.11.2023 den Verordnungsvorschlag über einen »Überwachungsrahmen für widerstandsfähige europäische Wälder«. Das Waldmonitoring soll die bestehenden Informationslücken über die europäischen Wälder schließen und eine umfassende Wissensbasis über die Wälder schaffen. Der Überwachungsrahmen wird die Erhebung und den Austausch aktueller und vergleichbarer Walddaten ermöglichen. Dies geschieht durch eine Kombination aus Erdbeobachtungstechnologie und Bodenmessungen.
Derzeit sind die verfügbaren Informationen über den Zustand der Wälder und die Nutzung der Waldressourcen unvollständig. Die Daten über die Wälder in der EU sind häufig veraltet. Der Vorschlag führt keine neuen direkten administrativen Anforderungen für Unternehmen, Waldbesitzer/innen und Förster/innen ein.
Mit dem Waldmonitoring wird ein System zur Kartierung und Lokalisierung von Waldeinheiten geschaffen. Die gewonnenen forstwirtschaftlichen Daten werden sowohl von der EU-Kommission als auch von den Mitgliedstaaten im Waldinformationssystem für Europa (FISE) veröffentlicht.
Außerdem veröffentlichte die EU-Kommission einen Bericht über Waldbrände in Europa, dem Nahen Osten und Nordafrika 2022. Daraus geht hervor, dass im Jahr 2022 in der EU fast 900.000 ha Wald verbrannt sind. Die meisten Brände sind zwar auf menschliches Handeln zurückzuführen, doch werden sie durch die erhöhte Brandgefahr infolge des Klimawandels verschlimmert.
Im Freistaat Sachsen gibt es insgesamt 521.489 Hektar Wald. Die häufigsten Baumarten sind Fichte und Kiefer. Insgesamt sind die Wälder zu 70 Prozent von Nadelbaumarten geprägt. Der Waldzustand hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Diese und weitere Daten können dem aktuellen sächsischen Waldzustandsbericht entnommen werden.
Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft. Die Gesetzgebung kann aber erst nach den Europawahlen im Juni 2024 fortgesetzt werden. Eine Verabschiedung durch das EU-Parlament ist wohl frühestens Ende 2024 möglich.
Die Europäische Kommission hatte sich in der Strategie »From Farm to Fork« ein Ziel gesetzt: 50 Prozent weniger chemische Pflanzenschutzmittel. Dafür legte sie am 22.06.2022 den Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Nutzung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) vor. Das Verfahren ist allerdings im November 2023 gescheitert.
(MS) Das EU-Parlament hat am 22.11.2023 die Verordnung über die »Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln« in einer dramatischen Abstimmung im Plenum abgelehnt. Für den Bericht der Berichterstatterin Sarah Wiener (Die Grünen/EFA/Österreich) stimmten nur 207 der Abgeordnete, dagegen stimmten 299, und 121 Abgeordnete enthielten sich.
Für die Plenarsitzung wurden ungewöhnlich viele Änderungsanträge gestellt, die den Bericht des Umweltausschusses drastisch ändern sollten. Es wurden so viele zentrale Änderungsanträge der EVP-Fraktion angenommen, dass der Bericht eine völlig neue Stoßrichtung erhalten hat. Die Fraktionen S&D, Die Grüne/EFA und Die Linke, die eigentlich für die Verordnung waren, stimmten am Ende dagegen, da der Gesamtbericht nicht mehr ihren politischen Wünschen entsprach. Nur die konservative EVP-Fraktion und die Fraktion Renew Europe stimmten abschließend dafür.
Eine Rücküberweisung an den zuständigen Umweltausschuss ENVI wurde ebenfalls abgelehnt. Damit hat das EU-Parlament kein Verhandlungsmandat. Der Rat der EU bearbeitet die Verordnung weiterhin in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe. Allerdings sind die Beratungen in das kommende Jahr verschoben worden. Auch im Rat der EU ist das Dossier umstritten. Es ist unklar, ob der er überhaupt eine allgemeine Ausrichtung beschließen wird. Die EU-Kommission hat klargemacht, dass sie ihren Verordnungsvorschlag nicht zurückziehen wird.
Umstritten war vor allem das Totalverbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft gehabt. Zudem wären die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten verschärft worden. Kritisiert wurden auch die Indikatoren, mit denen die Fortschritte der Ziele gemessen werden sollen.
Martin Häusling (Die Grünen/EFA/Deutschland) kritisiert, dass das Verfahren gescheitert ist: »Damit gibt das EU-Parlament den ambitionierten und dennoch praktikablen Kompromiss des Umweltausschusses auf und ist raus aus den Verhandlungen. Eine unselige Allianz von Rechten, Konservativen, Bauernverbänden und Agrarindustrie verhindert dadurch einen wichtigen Schritt zur Stabilisierung unserer Ernährungssysteme.« Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses (AGRI) Norbert Lins (EVP/Deutschland) war dagegen erfreut über das Scheitern: »Ich bin sehr froh, dass es keine Mehrheit gegeben hat. Der völlig überzogene Vorschlag des ehemaligen EU-Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans und im Umweltausschuss unzureichend veränderte Vorschlag zu Pflanzenschutzmitteln war absolut unbrauchbar. In der nächsten Legislaturperiode können das Europäische Parlament und die Europäische Kommission nun ein neues und vor allem vernünftiges Konzept für die Landwirtschaft erarbeiten.«
Im sächsischen Koalitionsvertrag hatte die Staatsregierung 2019 vereinbart, dass Strategien entwickelt und umgesetzt werden, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 zu halbieren.
Die EU hat sich verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel ist das Kernstück des Europäischen Grünen Deals. Die Verordnung über die Netto-Null-Industrie möchte die Herstellung von Technologien, die für die Erreichung der Klimaneutralität von zentraler Bedeutung sind, fördern.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 21.11.2023 seinen Bericht zur Verordnung zu »Netto-Null-Industrie (NZIA – Net-Zero Industry Act)« angenommen. Der Bericht zu NZIA wurde mit 376 Stimmen gegen 139 Stimmen bei 116 Enthaltungen angenommen. Die Fraktionen Die Grünen/EFA und Die Linke stimmten dagegen. Der Rat der EU plant am 07.12.2023 seine allgemeine Ausrichtung zu beschließen. Anschließend können die Gespräche über die endgültige Ausgestaltung der Verordnung beginnen.
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass die EU bis 2030 40 Prozent der CO2-freien Technologien auf der Grundlage der nationalen Energie- und Klimapläne produziert. Darüber hinaus sollte die jährliche EU-Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien mindestens 25 Prozent der weltweiten Nachfrage decken.
Die Abgeordneten haben den Geltungsbereich der Vorschriften auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, einschließlich Komponenten, Materialien und Maschinen für die Herstellung von Netto-Null-Technologien. Sie schlagen eine breitere, umfassendere Palette von Technologien vor. Neben Solarzellen, Batterien, Elektrolyseure zur Wasserstoffproduktion und Windkraft haben die Abgeordneten Atom- und Kernfusionstechnologien und nachhaltige Flugkraftstoffe in den Katalog der Technologien aufgenommen.
Das Genehmigungsverfahren soll gestrafft werden, indem es einen Zeitrahmen von 9 bis 12 Monaten für reguläre Projekte und 6 bis 9 Monaten für strategische Projekte zur Genehmigung vorsieht. Die Abgeordneten schlagen zudem die Schaffung von »Net-Zero Industry Valleys« vor. In diesen Clustern werden die Genehmigungsverfahren beschleunigt. Die Abgeordneten schlagen vor, die Finanzierung aus nationalen Einnahmen des Emissionshandelssystems und für die meisten strategischen Projekte durch die Plattform für strategische Technologien für Europa vorzusehen.
Die Dachorganisation der europäischen Umweltverbände, das Europäische Umweltbüro kritisiert, dass die Kohlenstoffabscheidung und -speicherung und die Kernkraft in die Liste der strategischen Technologien aufgenommen wurde.
In Sachsen ist der Aufbau einer Solarindustrie von großem politischen Interesse. Staatsminister Wolfram Günther: »Sachsen verfügt über eine innovative und kraftvolle Solarindustrie mit vielen Stufen der Wertschöpfungskette. Das macht den Freistaat zum Kristallisationskern, zur Keimzelle der europäischen Solarindustrie und zum unverzichtbaren Partner. Von der Herstellung des hochreinen Polysiliziums über Forschung und Entwicklung bis zur Zell- und Modulherstellung: Sachsen ist schon heute ein Solarindustrie-Cluster ersten Ranges.«
Die EU ist ein wichtiger Akteur im globalen Abfallhandel. Es werden beträchtliche Mengen an Abfällen zwischen den Mitgliedstaaten transportiert. 2020 exportierte die EU etwa 32,7 Millionen Tonnen Abfall in Nicht-EU-Länder. Das ist ein Anstieg um 75 Prozent seit 2004 und entspricht einem Wert von 13 Mrd. EUR. Darüber hinaus werden jährlich rund 67 Millionen Tonnen Abfälle zwischen den Mitgliedstaaten transportiert. Diese Entwicklung des Abfallhandels soll reformiert werden.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 17.11.2023 eine vorläufige politische Einigung zur Aktualisierung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen erzielt. Es wurde vereinbart, die Ziele der Verordnung um Klimaneutralität, die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft und die Vermeidung von Umweltverschmutzung zu erweitern. Die Vereinbarung gilt für die Verbringung von Abfällen für importierte und exportierte Abfälle aus und in Drittstaaten sowie für die Verbringung von Abfällen im Transit durch die EU in oder aus Drittstaaten.
Die Verbringung aller zur Beseitigung bestimmten Abfälle innerhalb der EU ist verboten. Ausnahmen gibt es nur unter den strengen Bedingungen. Für die Mitgliedstaaten ist es weiterhin verboten, Abfälle zur Beseitigung in Drittstaaten zu exportieren. Gefährliche Abfälle, die zur Verwertung in Nicht-OECD-Staaten bestimmt sind, dürfen ebenfalls nicht ausgeführt werden.
Es werden strengere Vorschriften für die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Drittländer eingeführt. Nicht-OECD-Länder können frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung einen Antrag bei der Europäischen Kommission stellen, in dem sie ihre Bereitschaft zur Einfuhr von EU-Kunststoffabfällen bekunden, sofern sie strenge Abfallbewirtschaftungsstandards erfüllen.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen die in den Verordnungen festgelegten Bestimmungen festzulegen. Diese können gegebenenfalls Geldstrafen und den Widerruf von Genehmigungen für die Abfallbewirtschaftung und -verbringung umfassen.
Die vorläufige Einigung wird nun den Vertretern/innen der Mitgliedstaaten im Rat der EU und dem Umweltausschuss des EU-Parlaments vorgelegt. Wird der Text förmlich angenommen, kann die Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Glyphosat zählt zu den weltweit am häufigsten verwendeten Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln. Es ist seit 1974 auf dem Markt. Es ist die biologisch wirksame Hauptkomponente einer Vielzahl von Breitbandherbiziden. Die Europäische Kommission hat am 29.11.2023 die Zulassung für weitere 10 Jahre bis zum 15.12.2033 verlängert.
(MS) Die Verlängerung der Zulassung ist umstritten, da Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend gilt. Außerdem gibt es weitere Studien, dass der Wirkstoff negativen Einfluss auf die Biodiversität hat. Die zuständige EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrer Bewertung jedoch keine kritischen Bereiche erkannt, die Anlass zur Sorge geben. In den Schlussfolgerungen der EFSA werden zwar einige Datenlücken genannt, aber diese stehen keiner Verlängerung der Zulassung im Weg.
Im Zulassungsverfahren sind die Vertreter/innen der Mitgliedstaaten eingebunden. In dem Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel stimmen die nationalen Experten/innen über die Zulassung ab. Zur Annahme oder Ablehnung eines Vorschlags ist eine qualifizierte Mehrheit nötig, d. h. 15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung umfassen. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird dies als »keine Stellungnahme« gewertet. Sowohl bei der Abstimmung im ständigen Ausschuss als auch im anschließenden Berufungsausschuss gab es keine qualifizierten Mehrheiten. Deutschland enthielt sich in beiden Ausschüssen, obwohl im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart wurde, die Zulassung von Glyphosat nicht zu verlängern. Dies geschah aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern Bündnis 90/Die Grünen (für eine Ablehnung) und der FDP (für die Zulassung).
Die EU-Kommission war verpflichtet, selber eine Entscheidung zu treffen. Auf der Grundlage der umfassenden Bewertungen, die die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt haben, veröffentlichte die EU-Kommission am 29.11.2023 im Amtsblatt der EU den Durchführungsbeschluss zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat. Dabei wird es bestimmte Einschränkungen bei der Verwendung geben.
Die Mitgliedstaaten sind allerdings für die nationale Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln verantwortlich. Nach der Erneuerung der Zulassung müssen alle nationalen Zulassungen überprüft werden. Unter Berücksichtigung der festgelegten Bedingungen können die Mitgliedstaaten die Verwendung auf nationaler oder regionaler Ebene einschränken, wenn sie dies aufgrund der Ergebnisse von Risikobewertungen für erforderlich halten. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die biologische Vielfalt zu schützen.
Industrieemissionen sind Schadstoffe wie Schwefeloxide, Stickoxide, Ammonium, Methan und Schwermetalle. Sie werden von Industrieanlagen in Luft, Wasser und Boden abgegeben. Dadurch können sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen. Industrieemissionen stammen aus der Strom- und Zementproduktion, der Abfallentsorgung und -verbrennung sowie der Intensivtierhaltung. Die EU hat sich jetzt auf neue Grenzwerte und Verfahren geeinigt.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben eine vorläufige politische Einigung für die Richtlinie über Industrieemissionen und die Verordnung über die Einrichtung eines Industrieemissionsportals erzielt. Die vorläufigen Vereinbarungen müssen jetzt vom Rat der EU und dem EU-Parlament förmlich angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten können.
Die Richtlinie über Industrieemissionen (IED – Industrial Emissions Directive) ist das wichtigste EU-Instrument zur Regulierung der Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, einschließlich von großen Anlagen zur Tierhaltung. Die landwirtschaftlichen Schwellenwerten für Tierhaltungen wurden angepasst: 350 Großvieheinheiten (GVE) für Schweine, 280 GVE für Geflügel (300 für Legehennen) und 380 GVE für gemischte Betriebe. Rinder sind aus der Richtlinie ausgenommen worden. Extensive Betriebe und die Tierhaltung für den Hausgebrauch sind ebenfalls vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Die neuen Vorschriften sollen schrittweise angewendet werden, beginnend im Jahr 2030 für die größten Betriebe.
Auch der Bergbau wurde in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen, der die Gewinnung und Aufbereitung von nichtenergetischen Erzen in industriellem Maßstab wie Eisen, Kupfer, Gold, Nickel und Platin umfasst.
Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen, wenn gegen die Richtlinie verstoßen wird. Diese Sanktionen müssen der Schwere und Dauer des Verstoßes, der Häufigkeit des Verstoßes sowie den betroffenen Menschen und der Umwelt Rechnung tragen. Sie müssen Verwaltungsstrafen und bei schwersten Verstößen Geldbußen in Höhe von mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes des Betreibers in der EU umfassen. Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Bürger/innen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Gesundheit durch einen Verstoß gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie geschädigt wurde.
Es wird außerdem ein neues Portal für Informationen über Industrieemissionen eingerichtet. Es soll den öffentlichen Zugang zu Informationen über Industrieemissionen verbessern und die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltpolitischen Entscheidungen erleichtern.
In Sachsen sind die zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden für die IED-Anlagen die Landesdirektion Sachsen, die Kreisfreien Städte sowie die Landkreise. Die vollständige Anlagenliste sowie die dafür zuständige Landesbehörde in Sachsen können online abgerufen werden. Wenn die Richtlinie in nationales Recht übertragen wurde, muss diese Liste angepasst werden.
Wenn die EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen möchte, dann wird eine Reduktion des CO2-Ausstosses nicht genügen. Gleichzeitig muss die EU die verbleibenden CO2-Emissionen kompensieren, indem sie den Kohlenstoffabbau steigert und aus der Atmosphäre entfernt. Ein Zertifizierungssystem für den Kohlenstoffabbau ist ein wichtiges Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben jeweils ihre Standpunkte beschlossen.
(MS) Kohlenstoff kann auf drei verschiedene Arten entfernt und gespeichert werden:
1) Dauerhafte Speicherung durch technische Kohlenstoffabscheidung und -speicherung;
2) Kohlenstoffbewirtschaftung: Kohlenstoff kann auf natürliche Weise auf dem Land in Böden und Wäldern gespeichert werden z. B. mit Agroforstwirtschaft, Wiederherstellung von Wäldern und bessere Bodenbewirtschaftung, dem sogenannten Carbon-Farming;
3) Kohlenstoffspeicherung in Produkten: Kohlenstoff aus der Atmosphäre, der durch Bäume oder industrielle Technologien gebunden wird, kann in langlebigen Produkten und Materialien verwendet und gespeichert werden.
Das EU-Parlament stimmte am 21.11.2023 über seinen Standpunkt zum »Unionsrahmen für die Zertifizierung von CO2-Entnahmen« ab. Die Abgeordneten betonen, dass direkte Emissionsreduktionen gegenüber dem CO2-Abbau Vorrang haben. Es werden Qualitätskriterien für die zugehörigen zertifizierten Einheiten unterschieden. So werden Mindestspeicherzeiten für Kohlenstoff festgelegt: mehrere Jahrhunderte für CO2- technische Entnahmen und Speicherungen; mindestens 50 Jahre für die CO2-Speicherung in Produkten und mindestens fünf Jahre für klimaeffiziente Landwirtschaft, die darüber hinaus positive Nebeneffekte für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme mit sich bringen sollte. Die Abgeordneten betonen, dass ein »EU-Register« eingerichtet werden muss, um Transparenz zu gewährleisten. Der Öffentlichkeit sollen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um das Risiko von Betrug und Doppelzählung von CO2-Entnahmen zu vermeiden.
Der Rat der EU beschloss bereits am 17.11.2023 sein Verhandlungsmandat. Es wird der Umfang der Tätigkeiten erweitert, die nach dem neuen Rahmen zertifiziert werden können. Zudem wird klargestellt, dass Tätigkeiten, die nicht zum Kohlenstoffabbau oder zur Verringerung von Bodenemissionen führen, wie etwa die Vermeidung von Abholzung oder die Verringerung von Emissionen aus der Viehhaltung, nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen.
Beide Institutionen sind nun bereit, Verhandlungen aufzunehmen, um sich auf die endgültige Form der Verordnung zu einigen. Sobald eine vorläufige Einigung erzielt worden ist, muss der endgültige Text von beiden Organen förmlich angenommen werden.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 23.11.2023 für die Entschließung zur »Überarbeitung der EU-Initiative für Bestäuber – Ein neuer Deal für Bestäuber«. Darin werden mehr Maßnahmen und Finanzmittel gefordert, um den Rückgang der Bestäuber umzukehren. Die Abgeordneten betonen, dass Maßnahmen gegen den Verlust der biologischen Vielfalt auch außerhalb von Schutzgebieten ergriffen werden sollten. Sie fordern die Europäische Kommission auf, die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit den Zielen der EU-Bestäuber-Initiative abzugleichen. Zudem soll es einen spezifischen Indikator für Bestäuber in der GAP bis 2026 geben. Im Hinblick auf die Finanzierung fordern die Parlamentarier/innen die Einrichtung eines Naturfonds innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens. Schließlich würdigen die Abgeordneten die Europäische Bürgerinitiative Rettet die Bienen und die Landwirte.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben am 21.11.2023 eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie zur Sammlung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erzielt. Dazu zählen eine Reihe von Produkten wie Computer, Kühlschränke und Photovoltaikmodule. Mit der Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Dabei geht es um die ungerechtfertigt rückwirkende Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung von Photovoltaikmodulen (PV-Module), die zwischen dem 13.08.2005 und dem 13.08.2012 in Verkehr gebracht wurden. Jetzt steht fest, dass Hersteller/innen von PV-Modulen nur für die Kosten für die Entsorgung von Photovoltaikmodulen, die nach dem 13.08.2012 in Verkehr gebracht wurden, aufkommen müssen.
(MS) Die UN-Klimakonferenz COP28 startet am 30.11.2023 in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und endet am 12.12.2023. Die EU hat ihre Verhandlungsmandate festgelegt, mit denen sie auf der Konferenz die europäischen Interessen vertreten möchte. Das Europäische Parlament nahm am 21.11.2023 mit großer Mehrheit die entsprechende Entschließung an. Die Abgeordneten fordern die Abschaffung aller Subventionen für fossile Brennstoffe auf nationaler und internationaler Ebene bis zum Jahr 2025. Außerdem sprechen sie sich für ein Ende aller neuen Finanzierungen zur Förderung fossiler Brennstoffe aus. Das EU-Parlament entsendet eine eigene Delegation zur COP28. Der Rat der EU hatte bereits am 16.10.2023 das Verhandlungsmandat für die COP28 beschlossen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Übereinkommens, dem insgesamt 198 Vertragsparteien (197 Länder plus die Europäische Union) angehören.
(MS) Am 20.11.2023 hat die Europäische Kommission die Ziele 2024 für die Befüllung der Gasspeicher in den Mitgliedstaaten vorgelegt. Für alle Mitgliedstaaten mit unterirdischen Speichern und solche, die an ihre Märkte angeschlossen sind, werden Zwischenziele festgelegt. Diese Ziele gewährleisten die Versorgungssicherheit für den Winter 2023-2024. Die Verfügbarkeit von Gas für das Heizen wird somit sichergestellt. Zudem kann die EU damit auf unvorhergesehene Nachfragen oder Störungen reagieren. In diesem Jahr waren die Gasspeicher der EU bis zum 01.11.2023 zu 100 Prozent gefüllt und übertrafen damit das Ziel von 90 Prozent. Für Deutschland gelten 2024 diese Ziele zum Auffüllen der Gasspeicher: 1. Februar: 45 Prozent; 1. Mai: 10 Prozent; 1. Juli 30 Prozent, 1. September 65 Prozent; 1. November 90 Prozent. Das entspricht den gleichen Zielen wie 2023.
(MS) Das Europäische Parlament nahm am 21.11.2023 seinen Bericht zur Verschärfung der CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge an. Die Abgeordneten fordern strenge CO2-Reduktionsziele für mittelschwere und schwere Lkw, einschließlich Berufsfahrzeugen wie Müllwagen, Kipper oder Betonmischer, und Bussen. Die Ziele der Reduktion würden 45 Prozent für den Zeitraum 2030-2034, 65 Prozent für 2035-2039 und 90 Prozent ab 2040 betragen. Ab 2030 sollen nur noch emissionsfreie neue Stadtbusse zugelassen werden. Es soll nur eine befristete Ausnahmeregelung (bis 2035) für Stadtbusse geben, die mit Biomethan betrieben werden. Damit ist das EU-Parlament bereit, die sogenannten Trilog-Gespräche mit dem Rat der EU aufzunehmen. Der Rat der EU hatte seine Allgemeine Ausrichtung am 16.10.2023 beschlossen.
(MS) Am 28.11.2023 haben der Rat der EU und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Richtlinie für gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff erzielt. Die Richtlinie ist Teil des Pakets zur Dekarbonisierung der Wasserstoff- und Gasmärkte. Die damit verbundene Verordnung wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt werden. Die Neuordnung des Gasmarktes ist Teil des Fit-for-55-Pakets und soll einen Rechtsrahmen für spezielle Wasserstoffinfrastrukturen und -märkte sowie eine integrierte Netzplanung schaffen. Es werden auch Regeln für den Verbraucherschutz und die Versorgungssicherheit festgelegt. Der Rat der EU und das EU-Parlament einigten sich auf die Aufteilung zwischen Fernleitungsnetzbetreibern und Verteilernetzbetreibern für Wasserstoff. Es wurden zudem Regeln für schutzbedürftige Gruppen festgelegt, die zum Beispiel die Abschaltung von Gas verhindern sollen.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 28.11.2023 eine Liste von Projekten von gemeinsamem Interesse (PCI) und Projekten von gegenseitigem Interesse (PMI) vor. Diese Liste konzentriert sich auf grenzüberschreitende Energieinfrastruktur der Zukunft. Sächsische Projekte sind nicht darunter. Von den 166 ausgewählten PCIs und PMIs sind 85 Strom-, Offshore- und intelligente Stromnetzprojekte. Zum ersten Mal sind auch 65 Wasserstoff- und Elektrolyseurprojekte enthalten, die eine wichtige Rolle bei der Integration der Energiesysteme und der Dekarbonisierung der EU-Industrie spielen werden. Die Liste enthält auch 14 Projekte zur CO2-Vernetzung, die für Kohlenstoffabscheidung und -speicherung wichtig sind. Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben zwei Monate Zeit, um die Liste entweder vollständig anzunehmen oder abzulehnen, können sie aber nicht ändern. Auf einer interaktiven Karte können die PCI-Projekte eingesehen werden.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 28.11.2023 den EU-Aktionsplan für Stromnetzwerke vor. Mit dem Aktionsplan soll sichergestellt werden, dass die Stromnetze effizienter funktionieren und weiter und schneller ausgebaut werden. Der Stromverbrauch in der EU dürfte bis 2030 um rund 60 Prozent steigen. Die Netze müssen mit einem stärker digitalisierten, dezentralisierten und flexibleren System aus Millionen von Solarpaneelen auf Hausdächern, Wärmepumpen und lokalen Energiegemeinschaften zurechtkommen. Da 40 Prozent der Verteilungsnetze über 40 Jahre alt sind, sind voraussichtlich Investitionen in Höhe von 584 Mrd. EUR erforderlich. Mit dem Aktionsplan sollen die wichtigsten Herausforderungen in den Bereichen Ausbau, Digitalisierung und bessere Nutzung der Stromübertragungs- und -verteilungsnetze in der EU angegangen werden.
Nach zähem Ringen einigten sich der Rat der EU und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Kompromiss zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. Die Verordnung war hoch umstritten, doch jetzt wird das Ergebnis von allen wichtigen Fraktionen mitgetragen.
(MS) Kurz vor Mitternacht des 09.11.2023 gaben die Verhandlungsführer/innen des Rats und des EU-Parlaments grünes Licht für die vorläufige politische Einigung über eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Dadurch sollen bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Für jedes der aufgelisteten Ökosysteme – von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern bis hin zu Meeres-, Süßwasser- und städtischen Ökosystemen – werden spezifische, rechtsverbindliche Ziele und Verpflichtungen für die Naturwiederherstellung festgelegt.
Die Mitgliedstaaten müssen bei der Umsetzung der Wiederherstellungsmaßnahmen bis 2030 den Natura-2000-Gebieten Vorrang einräumen. Der Rückgang der Bestäuberpopulationen bis spätestens 2030 muss verhindert werden. Die Verordnung legt spezifische Anforderungen für verschiedene Arten von Ökosystemen fest. In landwirtschaftliche Ökosysteme wird dies an Indikatoren wie dem Grünland-Schmetterlingsindex, dem Anteil der landwirtschaftlichen Flächen mit Landschaftsmerkmalen mit hoher Artenvielfalt und dem Bestand an organischem Kohlenstoff in den Mineralböden gemessen.
Bei der Wiedervernässung von Moorgebieten wird den Mitgliedstaaten Flexibilität eingeräumt, da einige von diesen Verpflichtungen unverhältnismäßig stark betroffen sein werden. Der Kompromiss sieht vor, dass 30 Prozent der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore bis 2030, 40 Prozent bis 2040 und 50 Prozent bis 2050 wiederhergestellt werden sollen. Das Erreichen dieser Ziele bedeutet aber keine Verpflichtung für Landwirte und private Landbesitzer.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis 2030 auf EU-Ebene zur Anpflanzung von mindestens drei Milliarden zusätzlichen Bäumen beizutragen. Städtische Grünflächen sollen ebenfalls geschützt werden. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen und städtischen Baumkronen zuzulassen. Der Europäischen Kommission müssen regelmäßig nationale Sanierungspläne vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, wie die Ziele erreicht werden sollen. Die Mitgliedstaaten werden zunächst nationale Wiederherstellungspläne für den Zeitraum bis Juni 2032 vorlegen. Es gibt keine finanziellen Verpflichtungen, dafür die Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik oder der Gemeinsamen Fischereipolitik zu verwenden. Als eine Art Notbremse wurde festgelegt, dass die Umsetzung dieser Verordnung auch ausgesetzt werden kann, wenn ungewöhnliche und unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die die Ernährungssicherheit in der EU gefährden.
Im Juli 2023 gab es heiße Debatten im EU-Parlament, ob die Verordnung überhaupt angenommen werden sollte. Nur eine knappe Mehrheit der Abgeordneten entschied sich für Verhandlungen mit dem Rat. Die größte Fraktion im EU-Parlament, die EVP-Fraktion, war dabei für eine Ablehnung. Doch die EVP-Verhandlungsführerin Christine Schneider (EVP/Deutschland) bescheinigte dem jetzt gefundenen Kompromiss eine gute Ausgewogenheit. Insbesondere hob sie hervor, dass die Ernährungssicherheit als zentrales Ziel der Verordnung definiert wurde. Dies sei notwendig, um die Lebensmittelpreise zu senken. Zudem gebe es keine Verpflichtung mehr, 10 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu renaturieren, was zu einer erheblichen Verringerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche geführt hätte. Der federführende Umweltausschuss im EU-Parlament wird voraussichtlich am 29.11.2023 über das Verhandlungsergebnis abstimmen, die finale Plenarabstimmung ist Mitte Januar 2024 geplant. Sollte die EVP-Fraktion dem Kompromiss tatsächlich zustimmen, ist die Mehrheit im EU-Parlament sicher. Anschließend muss der Rat dem Ergebnis noch zustimmen, bevor es im Amtsblatt der EU erscheinen kann.
Am 10.11.2023 erhielt der EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius den Hans-Carl-von-Carlowitz-Nachhaltigkeitspreis im Kongresszentrum Chemnitz. Der Preis wurde ihm von der Carlowitz-Gesellschaft für seine Verdienste um das Renaturierungsgesetz verliehen. Die Laudatio hielt Staatsminister Wolfram Günther. In der Rede lobte Staatsminister Günther den Litauer für seinen unermüdlichen Einsatz für die Natur trotz des erheblichen Widerstands, denn die Wiederherstellung der Natur sei dringend erforderlich, um die Widerstandsfähigkeit Europas zu stärken. Die Carlowitz-Preise werden bereits seit 2013 für Engagement im Umweltbereich verliehen.
Die Einführung von strengeren Emissionsregelungen für Kraftfahrzeuge ist umstritten. Als Standard für neue Kraftfahrzeuge schlug die Europäische Kommission eine neue »Euro 7«-Norm vor. Dadurch sollen gesundheitsschädliche Emissionen deutlich reduziert werden.
(MS) Das EU-Parlament legte am 09.11.2023 seinen Standpunkt zur Verordnung »Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich ihrer Emissionen und der Dauerhaltbarkeit von Batterien (Euro 7)« fest. Darin werden neue Regeln zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Pkws, leichten Nutzfahrzeugen, Bussen und Lkws festgelegt. Mit der neuen Verordnung werden die derzeitigen Grenzwerte für Abgasemissionen wie Stickoxide, Feinstaub, Kohlenmonoxid und Ammoniak aktualisiert. Zudem werden neue Maßnahmen eingeführt, um die Emissionen von Reifen und Bremsen zu reduzieren sowie die Lebensdauer von Batterien in Fahrzeugen zu erhöhen.
Die Abgeordneten des EU-Parlaments schlagen eine zusätzliche Unterteilung der Emissionen in drei Kategorien für leichte Nutzfahrzeuge auf der Grundlage ihres Gewichts vor. Sie schlagen auch strengere Grenzwerte für Abgasemissionen vor, die im Labor und unter realen Fahrbedingungen für Busse und schwere Nutzfahrzeuge gemessen werden. Das EU-Parlament möchte auch die Berechnungsmethoden und Grenzwerte der EU für Bremspartikelemissionen und Reifenabriebraten an internationale Standards angleichen.
Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind ein aktueller Umwelt-Fahrzeugpass, der Informationen über den Kraftstoffverbrauch, den Zustand der Batterie, die Emissionsgrenzwerte sowie die Ergebnisse der regelmäßigen technischen Inspektionen enthält. Es gibt strengere Anforderungen an die Lebensdauer von Fahrzeugen, Motoren und Abgasreinigungssystemen. Der Einbau von On-Board-Systemen zur Überwachung verschiedener Parameter wie überhöhte Abgasemissionen, realer Kraftstoff- und Energieverbrauch sowie der Zustand der Antriebsbatterie soll verpflichtend werden.
Die Fraktionen Die Linke, S&D und Die Grünen/EFA lehnten den Bericht ab, da darin zu schwache neue Emissionsstandards für Kraftfahrzeuge festgelegt werden. Der Abgeordnete Michael Bloss (Die Grünen/EFA/Deutschland) kritisierte den Bericht: »Die Euro 7 ist ein Geschenk an die Autolobby. Es gibt kaum eine Verbesserung gegenüber den vorherigen Standards. Mit den Euro 7-Normen verpasst die EU die Chance, einen Vorsprung durch Technik zu schaffen.« Die EVP-Fraktion dagegen plädierte für einen realistischeren Ansatz mit Regeln, die tatsächlich eingehalten werden können. Zu diesen Regeln gehören bewährte Prüfverfahren bei gleichzeitiger Verschärfung der ambitionierten Abgasgrenzwerte. Jens Giesecke (EVP/Deutschland) verteidigte das Ergebnis: »Wir dürfen Hersteller und Verbraucher nicht überfordern. Wir dürfen die Autos nicht teurer machen. Wir verbessern die Luftqualität, geben aber auch der Industrie Raum zum Atmen. Damit sichern wir Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in der EU.«
Der Rat der EU legte seine Allgemeine Ausrichtung am 25.09.2023 fest. Damit können die Trilogverhandlungen beginnen.
Durch den russischen Krieg gegen die Ukraine stiegen die Preise in der EU unverhältnismäßig und wurden für viele Endkunden sehr teuer. Das neue Strommarktdesign möchte dafür neue Regeln schaffen und mehr Preisstabilität erreichen.
(MS) Der Rat für Energie hat am 17.10.2023 die allgemeine Ausrichtung über einen Vorschlag zur Änderung des EU-Strommarktdesigns erzielt. Damit kann die Ratspräsidentschaft Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen, das bereits am 14.09.2023 sein Verhandlungsmandat beschlossen hatte. Alle Mitgliedstaaten unterstützten diese Einigung, mit Ausnahme Ungarns. Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Reform der EU-Strommarktordnung, die auch eine Verordnung zur Verbesserung des Schutzes der Union vor Marktmanipulation durch bessere Überwachung und Transparenz (REMIT) umfasst. Die allgemeine Ausrichtung zu REMIT wurde bereits auf der Tagung des Rates für Energie am 19.06.2023 vereinbart.
Ziel der Reform ist es, die Strompreise unabhängiger von den schwankenden Preisen für fossile Brennstoffe zu machen. Zudem soll der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt werden. Die langfristigen Strommärkte sollen stabilisiert werden, indem der Markt für Stromabnahmevereinbarungen (PPA) gestärkt, zweiseitige Differenzverträge (CfD) verallgemeinert und die Liquidität des Terminmarktes verbessert wird. Diese zweiseitigen Differenzverträge sind so strukturiert, dass ein Mindest-/Höchstpreis festgelegt wird. Dadurch müssen alle Einnahmen, die über der Obergrenze liegen, zurückgezahlt werden. Der Rat kam überein, dass CfD das obligatorische Modell für langfristige Verträge mit öffentlicher Finanzierung sein sollen. Für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen, die auf Windenergie, Solarenergie, geothermischer Energie, Wasserkraft und Kernenergie basieren, sollen zweiseitige Differenzverträge gelten.
Der Rat fügte Flexibilität hinsichtlich der Art und Weise hinzu, wie die Einnahmen des Staates durch CfD umverteilt werden sollen. Die Einnahmen sollen an die Endkunden weiterverteilt oder können für Investitionen zur Senkung der Stromkosten für die Endkunden verwendet werden. Der Verbraucherschutz soll gestärkt werden, indem die freie Wahl des Versorgers und die Möglichkeit des Zugangs zu dynamischen Strompreisen, befristeten Verträgen und Festpreisverträgen festgeschrieben wird. Um schutzbedürftige Kunden vor Abschaltungen zu schützen, sollen Systeme für den »Versorger der letzten Instanz« einführt werden.
Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten regulierte Preise für energiearme und schutzbedürftige Haushalte sowie als Übergangsmaßnahme für Haushalte und Kleinstunternehmen anwenden. Die Reform fügt eine vorübergehende Option hinzu, um in Krisenzeiten regulierte Preise, die sogar unter den Kosten liegen, auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anzuwenden.
Die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU und dem EU-Parlament sollen voraussichtlich Mitte Dezember 2023 abgeschlossen werden.
Das von Sachsen initiierte Netzwerk der europäischen Solarindustrieregionen »Solar Industry Regions Europe – SIRE« hat am 24.10.2023 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem entschlossene und rasche Maßnahmen auf EU-Ebene zum Schutz der europäischen Solarproduktion gefordert werden.
(MS) Der Vorschlag der Europäischen Kommission für mehr Investitionen in saubere Technologien in Europa, der »Net Zero Industry Act«, ist derzeit im Gesetzgebungsprozess. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament stimmte darüber am 25.10.2023 ab. Ende November 2023 legt das EU-Parlament im Plenum seinen Bericht dazu vor. Das nahm das SIRE-Netzwerk zum Anlass, um das eigene Positionspapier »Für eine nachhaltige und widerstandsfähige europäische Solarindustrie« zu veröffentlichen. Die beteiligten Regionen begrüßen darin das Ziel der EU-Kommission, bis zum Jahr 2030 30 GW an europäischen Produktionskapazitäten in der gesamten Wertschöpfungskette der Photovoltaik (PV) zu erreichen. Dieses Ziel ist jedoch stark bedroht, da chinesische PV-Module die europäischen Märkte überschwemmen und einen starken Preisverfall für PV-Module verursachen.
Vor diesem Hintergrund und der Gefahr weit verbreiteter Insolvenzen unter den europäischen PV-Herstellern fordert das Netzwerk entschlossene und rasche Maßnahmen auf EU-Ebene, um die europäische Solarindustrie nachhaltig zu schützen. Sie ist die Basis für eine souveräne europäische Wertschöpfungskette für die sichere langfristige Versorgung mit modernster Energietechnologie. Unter anderem fordert SIRE ein sofortiges Verbot von Solarmodulen, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, sowie die Nutzung von EU-Mitteln für kurzfristige Maßnahmen und strategische Anreize.
Das Netzwerk der europäischen Solarindustrieregionen war auf Initiative Sachsens im März 2023 zunächst mit Andalusien (Spanien) und Kärnten (Österreich) gestartet, inzwischen sind dem Netzwerk auch Grand Est (Frankreich), Sachsen-Anhalt, die Region Liberec (Tschechien) und Sizilien (Italien) beigetreten. Gespräche mit weiteren europäischen Regionen laufen derzeit.
Die im SIRE organisierten Regionen haben das Anliegen, die europäische Solarindustrie zu stärken und so eine souveräne und klimafreundliche Energieversorgung zu unterstützen. Sie wollen ihre Ziele geschlossen gegenüber der EU vertreten. Zudem wollen sie den Austausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Verwaltungen intensivieren, Kompetenzen bündeln, Synergien zwischen den Regionen schaffen und Best-Practice-Beispiele in den Regionen austauschen.
Im Windkraftsektor herrschte in den letzten Jahren Flaute. Um den Industriezweig wieder in Schwung zu bringen, veröffentlichte die Europäische Kommission am 24.10.2023 ein nicht-legislatives Windkraftpaket.
(MS) Das Windkraftpaket besteht aus zwei Teilen: Europäischem Aktionsplan für Windenergie und der Mitteilung zur Umsetzung der Ziele der EU für erneuerbare Offshore-Energie. Der Aktionsplan enthält Sofortmaßnahmen in folgenden sechs Hauptbereichen:
- Beschleunigter Ausbau durch bessere Berechenbarkeit und schnellere Genehmigungsverfahren: 2022 wurde eine Rekordanzahl von Windkraftanlagen mit einer Kapazität von insgesamt 16 GW errichtet, was einem Anstieg um 47 Prozent gegenüber 2021 entspricht. Allerdings liegt dies noch deutlich unter den 37 GW/Jahr, die erforderlich sind, um die EU-Zielvorgabe für erneuerbare Energie für 2030 zu erreichen. Die EU-Kommission wird die Initiative »Accele-RES« einleiten, die den Schwerpunkt auf die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren und die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten legen soll.
- Verbessertes Auktionsdesign: Die Auktionen sollen durch gut konzipierte und objektive Kriterien verbessert werden. Außerhalb der EU soll im Rahmen von »Global Gateway«-Projekten verstärkt auf strategische Vergabestandards zurückgegriffen werden. Zudem ist im Aktionsplan eine Bewertung von Cybersicherheitsrisiken vorgesehen.
- Zugang zu Finanzmitteln: Um Investitionen und Finanzierungen für die Herstellung von Windkraftanlagen in Europa zu beschleunigen, will die EU-Kommission den Zugang zu EU-Finanzmitteln, insbesondere über den Innovationsfonds, erleichtern. Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll dafür Garantien zur Risikominderung bereitstellen.
- Faires und wettbewerbsorientiertes internationales Umfeld: Um für den Windkraftsektor gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, beobachtet die EU-Kommission aufmerksam etwaige unlautere Handelspraktiken, die Herstellern von Windkraftanlagen von außerhalb der EU zugutekommen.
- Groß angelegte Kompetenzpartnerschaften für erneuerbare Energie sollen ein wichtiges Forum für die Entwicklung von Projekten zur Kompetenzentwicklung werden. Mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA) will die EU-Kommission auch die Einrichtung europäischer Kompetenzakademien für die Netto-Null-Industrie erleichtern.
- 6. Beteiligung der Industrie und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten: Die EU-Kommission will gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Windkraftindustrie an einer EU-Windkraftcharta arbeiten, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Windkraftindustrie zu verbessern.
In der Mitteilung für Offshore-Energie wird eine Bestandsaufnahme der bisher erzielten Fortschritte vorgenommen und Wege für die Zukunft vorgeschlagen, die die Entwicklung grenzüberschreitender Offshore-Netze und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren betreffen. Zudem sollen die Offshore-Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien mit der Umwelt in Einklang gebracht werden.
In Sachsen trat Ende 2022 ein Beschleunigungspaket zum Ausbau der Windenergie in Kraft.
(MS) Das EU-Parlament verabschiedete am 19.10.2023 die rechtlich nicht bindende Entschließung für eine Europäische Eiweißstrategie. Die Abgeordneten stellten fest, dass die Widerstandsfähigkeit Europas in der Lebens- und Futtermittelversorgung erheblich gestärkt werden müsse. In der EU müsse die Produktion von Pflanzeneiweiß gesteigert werden. Dazu gehöre auch die Anwendung von neuen genomischen Techniken (NGT). Derzeit wird das Gentechnikrecht in Bezug auf neue Züchtungstechniken überarbeitet. Die Fraktion Die Grünen/EFA lehnte den gesamten Bericht wegen dieser Textpassage ab. Die Mehrheit der Abgeordneten fordern von der Europäischen Kommission die Vorlage einer ehrgeizigen, umfassenden EU-Eiweißstrategie. Die EU-Kommission kündigte für das erste Quartal 2024 einen »Eiweißplan« an.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 17.10.2023 dem Bericht zur Einrichtung der Plattform »Strategische Technologien für Europa« (STEP) zu. Die STEP-Plattform soll den Einsatz von Digital-, Netto-Null- und Biotechnologie fördern. Ziel ist die digitale Transformation und der Wandel hin zur Klimaneutralität der EU-Industrie. Die Europaabgeordneten sprachen sich dafür aus, zusätzlich zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen 10 Mrd. EUR weitere 3 Mrd. EUR für STEP bereitzustellen und fordern die EU-Kommission auf, bis 2025 eine Zwischenbewertung vorzunehmen. Diese sollte auch eine Reform von STEP oder einen neuen Vorschlag für einen vollwertigen Europäischen Souveränitätsfonds beinhalten. Die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten können beginnen, sobald der Rat der EU seine Position dazu festgelegt hat.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 17.10.2023 die politische Einigung mit dem Rat der EU zur Verordnung über das Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe angenommen. Mit der neuen Verordnung wird die Erhebung zusätzlicher Daten ermöglicht. Neben den mikroökonomischen Daten und Buchführungsdaten ist die Erhebung von Umwelt- und Sozialdaten vorgesehen. Die Überarbeitung der Verordnung zielt auch darauf ab, die Verknüpfungen mit anderen Datenerhebungen zu verbessern. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand verringert werden. Die erhobenen Daten, die für alle Mitgliedstaaten, Regionen, Betriebstypen und Betriebsgrößen vergleichbar sind, werden für die Forschung und Politikgestaltung verwendet.
(MS) Die Umweltminister/innen haben sich am 16.10.2023 auf die Verhandlungsposition des Rates der EU zur Überarbeitung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser geeinigt. Der vom Rat der EU vereinbarte Text verschiebt den gesamten Umsetzungszeitplan, wobei die Ausgangssituation der verschiedenen Länder und lokale Besonderheiten berücksichtigt werden. Mitgliedstaaten, die der EU nach 2006 beigetreten sind (Bulgarien, Kroatien und Rumänien), können von einem Aufschub von bis zu 12 Jahren profitieren. Hinsichtlich der Größe der Gemeinden, für die die Richtlinie gelten soll, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, kleine Gemeinden ab 1.000 Einwohnern einzubeziehen. Der Rat der EU hob diese Schwelle auf 1.250 Einwohner an. Die Frist für die Erfüllung der Anforderungen wurde von 2030 auf das Jahr 2035 verschoben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Die Trilog-Verhandlungen können nun mit dem Europäischen Parlament beginnen, das seinen Standpunkt am 05.10.2023 angenommen hat.
(MS) Vom 30.11. bis 12.12.2023 findet in Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) die nächste UN-Klimakonferenz statt. Der Rat der EU hat am 17.10.2023 seine Verhandlungsposition beschlossen. Darin hebt er die Chancen hervor, die ehrgeizige Klimamaßnahmen für die Weltwirtschaft und die Menschen bergen. Doch die derzeitig national festgelegten Beiträge reichen nicht aus, um das 1,5 °C-Ziel vom Pariser Übereinkommen zu erreichen. Der Rat der EU fordert deshalb weltweite Maßnahmen zur Verdreifachung der installierten Kapazitäten für erneuerbare Energien, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und einen weltweiten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu gewährleisten.
(MS) Der Rat der EU und das Europäische Parlament haben sich am 05.10.2023 auf eine Überarbeitung der sogenannten Verordnung zu F-Gasen geeinigt. F-Gase sind bestimmte fluorierte Treibhausgase. Dazu gehören teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid. Sie werden in Kühlschränken, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaumstoffen verwendet.
Zu den Kernpunkten der Reform gehört der vollständige Ausstieg aus H-FKW bis 2050; ein Zeitplan für die Reduzierung der EU-Verbrauchsquote zwischen 2024 und 2049 und ein schrittweises Verbot von Schwefelhexafluorid. Das EU-Parlament und der Rat der EU müssen der Vereinbarung noch formal zustimmen.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 05.10.2023 über die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser abgestimmt. Die Abgeordneten möchten eine stärkere Überwachung von giftigen Schadstoffen wie Mikroplastik und PFAS (sogenannte Ewigkeits-Chemikalien), die in kommunale Kläranlagen gelangen. Zudem möchten sie die Parameter überwachen, die die öffentliche Gesundheit betreffen. So sollen im Abwasser SARS-CoV-2-Viren, Influenzaviren, E-Coli-Bakterien und andere Krankheitserreger frühzeitig erkannt werden. Das System der erweiterten Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Produkte soll gestärkt werden.
Um die Energieneutralität des Sektors zu fördern, schlagen die Abgeordneten vor, die Treibhausgasemissionen schrittweise zu reduzieren, indem der Anteil der erneuerbaren Energien in den Kläranlagen jährlich erhöht wird. Die Abgeordneten fordern auch eine Garantie, dass alle Gemeinden mit mehr als 750 Einwohner/innen bis Ende 2032 an das Abwassersystem angeschlossen werden. Der Rat der EU wird seine Allgemeine Ausrichtung im Umweltrat am 16.10.2023 festlegen. Anschließend können die Trilogverhandlungen beginnen.
Am 26.09.2023 luden der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther und die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte in Brüssel zur Veranstaltung »Nach der Reform ist vor der Reform – Gemeinsame Agrarpolitik ab 2028« ein. Im Fokus stand die Neujustierung der kommenden Förderperiode von 2028 – 2034.
(MS) In der sächsischen Landesvertretung Brüssel kamen mehr als 90 Gäste zusammen, um über eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 zu diskutieren. Zusammen mit dem Vorsitzenden der deutschen Agrarministerkonferenz, Werner Schwarz aus Schleswig-Holstein, gab es einen intensiven Austausch mit Michael Niejahr, Direktor der Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission.
Staatsminister Günther stellte das sächsische Thesenpapier zur Zukunft der EU-Agrarförderung vor. Das Papier mit dem Titel »Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028« stellt in sechs Thesen die Notwendigkeit und die Richtung für einen grundlegenden Umbau der Agrarförderung dar. Die sechs Thesen des Papiers lauten in gekürzter Form:
- Nur ein einfaches und verständliches System der Agrarförderung regt zum Mitmachen an. Das jetzige Zwei-Säulen-System ist zu hinterfragen.
- Landwirt/innen müssen mit Umweltleistungen Einkünfte erzielen können.
- Verschiedene Module mit Angeboten für alle Regionen und Betriebsarten sollen eine flexible Anwendung gewährleisten.
- Ein Punktesystem kann für die Prämien pro Betrieb eine geeignete Grundlage bilden. Für die Neuausrichtung der GAP ab 2028 müssen die in der Diskussion befindlichen Modelle jetzt weiterentwickelt werden.
- Die Landwirtschaft ist in einem Transformationsprozess. Diese Transformation muss sich im Fördersystem spiegeln, um Verständnis und Akzeptanz der EU-Agrarförderung in der Gesellschaft zu erhalten.
- Die Abläufe rund um die Förderung müssen noch stärker digital werden.
Die niedersächsische Ministerin Miriam Staudte bekräftigte diese Forderungen: »Mit der GAP-Reform für die Zeit nach 2027 muss das alte unübersichtliche und bürokratische System der Agrarförderung EU-weit umgestellt werden: Wir benötigen für die Herausforderungen der Zukunft eine Synthese von Gemeinwohlleistung und Einkommenswirksamkeit statt parallele Säulenmodelle mit vielen Unterteilungen. Es kann nicht sein, dass man als Betrieb einen Berater beauftragen muss, um die Förderanträge richtig auszufüllen.«
Werner Schwarz, Landwirtschaftsminister in Schleswig-Holstein, machte die Dringlichkeit der Diskussion deutlich: »Wir haben jetzt die Chance, die Weichen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Europa zu stellen, diese Chance dürfen wir nicht verspielen. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist sehr komplex. Ich möchte deshalb jetzt über mögliche Vereinfachungen und eine Neuausrichtung diskutieren. Inhaltlich geht es vor allem darum, ein Anreizsystem zu schaffen, mit dem wir gesellschaftlichen Ansprüchen und ökonomischen Erfordernissen gerecht werden. Dabei sehe ich unsere Landwirtschaft als Teil der Lösung, ihre Leistungen sind angemessen zu würdigen und einzupreisen.« Michael Niejahr stellte klar, dass die EU-Kommission derzeit noch kein fertiges Programm für die kommende Förderperiode habe. Nichtsdestotrotz sammelt die Generaldirektion bereits Ideen für die Fortentwicklung der GAP. Die Veranstaltung in der sächsischen Landesvertretung war der Auftakt für die Diskussion zur Zukunft der europäischen Agrarpolitik.
(MS) Der Rat der EU hat sich am 25.09.2023 auf die allgemeine Ausrichtung zu den EURO-7-Normen geeinigt. Durch die neue Verordnung werden die Fahrzeugemissionen für Pkws, Lieferwagen und schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Dadurch sollen die Luftschadstoffemissionen des Straßenverkehrs weiter gesenkt werden. Die bestehenden Emissionsgrenzwerte und Prüfbedingungen für leichte Nutzfahrzeuge werden beibehalten. Bei schweren Nutzfahrzeugen werden die Emissionsgrenzwerte gesenkt und die Prüfbedingungen leicht angepasst. Zudem werden Grenzwerte für Nicht-Abgasemissionen wie Partikel aus Bremsen und Reifen festgelegt. Darüber hinaus gibt es Mindestanforderungen an die Haltbarkeit der Batterien von Elektroautos. Wenn das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, was derzeit für Mitte Oktober 2023 geplant ist, können die Trilogverhandlungen beginnen.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 25.09.2023 Maßnahmen gegen Mikroplastik beschlossen. Damit wird die Verwendung von Mikroplastik, das Produkten gezielt zugesetzt wird, einschränkt. Betroffen davon sind alle synthetischen Polymerpartikel unter 5 mm, die unlöslich und schwer abbaubar sind, wie z. B. das Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird. Das Verbot wird in 8 Jahren in Kraft treten. Aber auch Mikroplastik in Kosmetika, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Spielzeug, Arzneimitteln und Medizinprodukten wird eingeschränkt. Die ersten Verbote z. B. von losem Glitter und Mikroperlen gelten 20 Tage nach Inkrafttreten der Verordnung. In anderen Fällen wird das Verkaufsverbot nach einem längeren Zeitraum in Kraft treten, um den betroffenen Unternehmen Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen zu geben.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 25.09.2023 die acht Gewinner des zweiten EU-Bio-Preises bekannt gegeben. Mit der Preisverleihung wird auch der EU-Bio-Tag, der 2021 eingeführt wurde, jedes Jahr am 23. September gefeiert. In diesem Jahr gingen fast 100 Bewerbungen aus ganz Europa ein. Mit den EU-Bio-Preisen werden herausragende, innovative, nachhaltige und inspirierende Projekte ausgezeichnet, die einen echten Mehrwert für die Erzeugung und den Verbrauch von Bioprodukten bieten. Die Preise werden gemeinsam von der EU-Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen, Copa-Cogeca und IFOAM Organics Europe mit Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU verliehen. Als bester Einzelhändler für Bio-Lebensmittel gewann ein Bio-Hof aus Schleswig-Holstein. Auf EU-Ebene wird erwartet, dass im Jahr 2027 etwa 10 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche von der GAP-Unterstützung für den ökologischen Landbau profitieren werden.
(MS) Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag veröffentlicht, der die Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln um zehn Jahre verlängern soll. Die EU-Kommission begründet den Verlängerungsvorschlag mit der positiven Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Der Vorschlag sieht jedoch die Einhaltung von Rückstandshöchstgehalten, Maßnahmen zur Risikominimierung und ein Verbot der Verwendung von Glyphosat als Trocknungsmittel vor der Ernte vor. Am 22.09.2023 wurde der Vorschlag in einem technischen Ausschuss der EU-Kommission besprochen. Deutschland und Österreich signalisierten, dass sie die Verlängerung der Zulassung ablehnen werden. Am 13.10.2023 soll die Abstimmung erfolgen. Für eine Annahme wird eine qualifizierte Mehrheit benötigt. Die derzeitige Zulassung für Glyphosat läuft am 15.12.2023 aus.
Einer der letzten Bausteine des Fit-for-55-Klimapakets wurde endgültig nach über zwei Jahren beschlossen: Die Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED). Das Europäische Parlament stimmte am 12.09.2023 im Plenum dem Trilogergebnis zu, das mit dem Rat der EU in zähen Verhandlungen beschlossen wurde.
(MS) In der beschlossenen Richtlinie für Erneuerbare Energien ist festgelegt, dass der Anteil erneuerbarer Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 Prozent gesteigert werden soll. Zudem wurde eine freiwillige Steigerung von 2,5 Prozent beschlossen, mit der insgesamt ein Anteil von 45 Prozent erreichbar wird. Die Mitgliedstaaten müssen dieses Ziel in ihren nationalen Energie- und Klimaplänen umsetzen. Wie gut das gelingt, wird erst in der nationalen Umsetzung deutlich werden.
Es wurden zudem sektorspezifische Zielvorgaben für Verkehr, Industrie, Gebäude sowie Fernwärme und -kälte festgelegt. In der Industrie wird der Einsatz erneuerbarer Energie jährlich um 1,6 Prozent erhöht. Es wurde vereinbart, dass der von der Industrie verwendete Wasserstoff bis 2030 zu 42 Prozent und bis 2035 zu 60 Prozent aus erneuerbaren Kraftstoffen stammen sollte. In Bezug auf den Anteil erneuerbarer Energieträger bei Gebäuden für 2030 wird ein freiwilliges Ziel von mindestens 49 Prozent vorgegeben. Außerdem ist vorgesehen, die Zielvorgaben für erneuerbare Energieträger in der Wärme- und Kälteversorgung auf nationaler Ebene schrittweise verbindlich anzuheben.
Um den Erneuerbaren-Ausbau zu erleichtern, werden die Mittel zur Planungsbeschleunigung aus der Notfallverordnung des vergangenen Jahres dauerhaft in der RED festgeschrieben. In Beschleunigungszonen können etwa umweltrechtliche Prüfungen vereinfacht werden. In Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wird davon ausgegangen, dass sie im »überwiegenden öffentlichen Interesse« liegen, wodurch die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt werden.
Kritik gibt es bei der Nutzung von Biomasse. Die Verfeuerung von Holz zur Strom- und Wärmegewinnung kann nach der RED immer noch genutzt werden, um die Erneuerbaren-Ziele zu erfüllen. Für das waldreiche Schweden war dies sogar eines der Hauptziele seiner Ratspräsidentschaft, als die Kompromisse in den Trilogen ausgearbeitet wurden.
Der Berichterstatter des EU-Parlaments Markus Pieper (EVP/Deutschland) zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: »Mit der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zeigt sich, dass Brüssel auch pragmatisch und unbürokratisch sein kann. Wir haben den Ausbau der Erneuerbaren als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und die Genehmigungsverfahren gestrafft. Im Fokus sind Wind und Solar, aber auch Wasserkraft, Geothermie oder Gezeitenströme.«
In Sachsen wurde im Juli 2023 der Maßnahmenplan des Energie- und Klimaprogramms beschlossen. Die europäischen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden darauf ebenfalls einen Einfluss haben.
(MS) Der Europäische Natura-2000-Preis belohnt herausragende Leistungen bei der Bewirtschaftung von Natura-2000-Gebieten in fünf Kategorien. Er verdeutlicht den Mehrwert des Netzwerkes für die Erhaltung der Natur. Alle Finalisten/innen qualifizieren sich automatisch für den Europäischen Publikumspreis, dessen Gewinner/in durch eine öffentliche Online-Abstimmung ermittelt wird.
Bewerbungen werden über das Online-Formular bis zum 29.09.2023 entgegengenommen. Die Finalisten/innen werden 2024 zur Teilnahme an der Preisverleihung in Brüssel eingeladen.
Neue gentechnische Verfahren entwickeln sich rasant weiter. 2020 gab es für die Erfinderinnen der CRISPR/CAS-Methode, die eine gezielte Veränderung des Genoms ermöglicht, den Chemie-Nobelpreis. Die Europäische Kommission hat jetzt einen Regelungsvorschlag vorgelegt, der die neuen Möglichkeiten berücksichtigt.
(MS) Die EU-Kommission veröffentlichte am 05.07.2023 den Entwurf der Verordnung über mit bestimmten neuen Genomikverfahren gewonnene Pflanzen sowie Lebens- und Futtermittel. Die EU-Kommission geht davon aus, dass neue genomische Techniken (NGT) innovative Instrumente sind, die dazu beitragen können, die Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Lebensmittelsystems zu verbessern. NGT könnten geeignet sein, verbesserte Pflanzensorten zu entwickeln, die klima- und schädlingsresistent sind, weniger Düngemittel und Pestizide benötigen sowie höhere Erträge gewährleisten.
Der Vorschlag sieht zwei verschiedene Wege für das Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen vor:
- NGT-Pflanzen der Kategorie 1: NGT-Pflanzen, die auch auf natürlichem Wege oder durch konventionelle Züchtung entstehen könnten. Wenn sie diese Kriterien erfüllen, würden sie wie konventionelle Pflanzen behandelt und wären von den Anforderungen der Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgenommen.
- NGT-Pflanzen der Kategorie 2: Für alle anderen NGT-Pflanzen würden die Anforderungen der geltenden GVO-Vorschriften gelten. Sie müssten einer Risikobewertung unterzogen und zugelassen werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden könnten. Sie würden zurückverfolgt und als GVO gekennzeichnet.
Dieser Vorschlag betrifft die Freigabe und das Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen, regelt jedoch keine Fragen des geistigen Eigentums.
Die Reaktionen auf den Vorschlag sind sehr gemischt. Der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im EU-Parlament, Martin Häusling (Deutschland), ist der Meinung, dass der Vorschlag der EU-Kommission das Vorsorgeprinzip aushebelt: »Unsere Befürchtungen wurden mit diesem Vorschlag wahr: Züchter, Landwirte und Lebensmittelhersteller können zukünftig eine Kontamination mit gentechnisch veränderten Stoffen nicht mehr vermeiden, da die Entwickler der gentechnischen Veränderungen ihre Nachweismethoden für sich behalten dürfen.« Die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen (IFOAM Organics Europe) hält den Vorschlag der EU-Kommission für fehlgeleitet: »Der Vorschlag verbietet zwar ausdrücklich den Einsatz von NGTs in der ökologischen Produktion, bietet aber keine klare Grundlage für den Schutz der GVO-freien und der ökologischen Produktion.«
Die EVP-Fraktion im EU-Parlament begrüßt dagegen den Vorschlag: »Europa braucht dringend neue innovative Lösungen, um mehr Lebensmittel zu produzieren.« Herbert Dorfmann (Italien), Sprecher der EVP-Fraktion im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, ergänzt: »Europa hat zu lange gezögert und an einer alten Verordnung festgehalten, die die Entwicklung der neuen risikoarmen Technologie in der Pflanzenzüchtung verbietet.«
Der Verordnungsvorschlag wird jetzt im Rat der EU und im EU-Parlament beraten. Ziel ist es, eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode bis zum April 2024 zu erreichen.
Das Europäische Parlament stimmte nach zwei Jahren Verhandlungen am 11.07.2023 für den mit dem Rat der EU vereinbarten Kompromiss zur Richtlinie zur Energieeffizienz. Die Richtlinie ist Teil des Fit-for-55-Pakets, in dem die Energie- und Klimapolitik der EU neu ausgerichtet wird.
(MS) In der neuen Energieeffizienz-Richtlinie wird eine Verringerung des Primärenergie- und des Endenergieverbrauchs um 11,7 Prozent auf EU-Ebene bis 2030 festgelegt. Der Grenzwert für den Endenergieverbrauch ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Das Ziel für den Primärenergieverbrauch ist dagegen nur ein Richtwert, der angestrebt werden soll. Die Mitgliedstaaten sollen bis 2030 im Durchschnitt 1,5 Prozent Energie pro Jahr einsparen. Die Einsparungen sind gestaffelt: Sie werden zunächst bis Ende 2025 um 1,3 Prozent sinken, dann bis Ende 2027 um 1,5 Prozent und schließlich bis Ende 2030 um 1,9 Prozent. Dabei können die Einsparungen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Maßnahmen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems sowie der Energie-Notfallpläne in die Berechnung einbezogen werden.
Der öffentliche Sektor muss seinen Endenergieverbrauch jedes Jahr um 1,9 Prozent senken. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem dafür sorgen, dass jährlich mindestens 3 Prozent der Gebäude im Besitz öffentlicher Verwaltungen zu Niedrigenergie- oder Null-Emissionsgebäuden umgebaut werden. Zudem enthält die Richtlinie eine einheitliche Definition von Energiearmut in der EU.
(MS) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 06.07.2023 ihre Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat veröffentlicht. Die EFSA konnte keine Risiken für die Gesundheit von Mensch, Tier oder für die Umwelt feststellen. Glyphosat wird in vielen Pflanzenschutzmitteln verwendet. Die EFSA räumt jedoch einige Datenlücken ein, u. a. in Bezug auf die Toxizität sowie die Risiken für die biologische Vielfalt. Diese Faktoren müssen aber von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Die EFSA hat ihnen bereits die Schlussfolgerungen übermittelt. Ende Juli 2023 werden die Schlussfolgerungen endgültig veröffentlicht. Ursprünglich sollte die Risikobewertung bereits 2022 vorliegen, aber die großen Datenmengen führten zu Verzögerungen. Glyphosat ist noch bis zum 15.12.2023 für die Verwendung in der EU zugelassen.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 03.07.2023 den Sonderbericht »Kreislaufwirtschaft – Langsame Umsetzung in den Mitgliedstaaten trotz EU-Maßnahmen«. Darin kommen die Prüfer zu dem Ergebnis, dass es in der EU nur wenige Anzeichen für einen Übergang der EU zur Kreislaufwirtschaft gibt. Die Maßnahmen der EU und milliardenschwere Förderungen haben die Umstellung in den Mitgliedstaaten nur wenig vorangebracht Dies betrifft besonders die kreislauforientierte Gestaltung von Produkten und Herstellungsverfahren. Zwischen 2015 und 2021 sei der Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien in allen 27 EU-Ländern nur um durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte gestiegen. Vor diesem Hintergrund erscheint die Erreichung des EU-Ziels, in diesem Jahrzehnt doppelt so viele recycelte Materialien zu verwenden wie in den zehn Jahren zuvor, als unmöglich.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 05.07.2023 einen Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie vor. Die Änderungen betreffen die Vermeidung von Textil- und Lebensmittelabfällen. Die EU-Kommission schlägt die Einführung verbindlicher harmonisierter Regelungen für die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten vor. Hersteller werden in Zukunft für die Kosten von Textilabfällen aufkommen müssen. Für Lebensmittelabfälle schlägt die EU-Kommission neue verbindliche Quoten vor. Die Mitgliedstaaten sollen bis 2030 die Lebensmittelabfälle bei der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent und im Einzelhandel und beim Verbrauch, d. h. in Restaurants und Haushalten, um 30 Prozent pro Kopf reduzieren. In der EU werden jedes Jahr fast 59 Millionen Tonnen Lebensmittel (131 kg/Einwohner) mit einem geschätzten Marktwert von 132 Mrd. EUR verschwendet.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 05.07.2023 Vorschläge für eine Verordnung über die Erzeugung und den Verkehr von pflanzlichem Vermehrungsgut in der Union und für eine Verordnung über die Erzeugung und den Verkehr von forstlichem Vermehrungsgut vor. Der europäische Saatgutsektor ist der größte Exporteur auf dem globalen Saatgutmarkt, umfasst 20 Prozent des Weltmarktes mit einem geschätzten Wert von 7 bis 10 Mrd. EUR und betrifft 7.000 Unternehmen. Mit diesem Vorschlag werden die geltenden Vorschriften, von denen einige mehr als 50 Jahre alt sind, aktualisiert und vereinfacht.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 05.07.2023 ihre Antwort auf das Ersuchen des Rates der EU um zusätzliche Daten über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht. Darin wird bestätigt, dass die Ziele des Kommissionsvorschlags für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) die Ernährungssicherheit nicht gefährden. In dieser Folgenabschätzung werden Möglichkeiten vorgeschlagen, den Verwaltungsaufwand für die Landwirte weiter zu verringern. Außerdem werden die jüngsten Entwicklungen bei den Alternativen zu chemischen Pestiziden berücksichtigt. Durch die konsequente Anwendung der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes können die Landwirte ihre Abhängigkeit von chemischen Pestiziden verringern, ohne die Rentabilität ihrer Betriebe zu gefährden.
(MS) Der Europäische Rechnungshof hat am 10.07.2023 den Sonderbericht »Bemühungen der EU um eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung – Wenig ambitionierte Standards und nur begrenzte Zielausrichtung« vorgelegt. Gegenstand der Prüfung waren die Maßnahmen im Rahmen der GAP sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der Nitratrichtlinie im Bereich des Dungmanagements. Die Kernbotschaft des Berichts ist: Bei der Gesundheit der Böden in Europa besteht erheblicher Verbesserungsbedarf. Der Rechnungshof sieht die bisherigen Bemühungen der EU zur Förderung einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung kritisch. Demnach hätten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen und gesetzgeberischen Mittel nicht ausreichend genutzt. Einer aktuellen Analyse zufolge befinden sich 60 bis 70 Prozent der Böden in Europa in einem ungesunden Zustand.
(MS) In den Wochen vor der Abstimmung kochten die Emotionen hoch und die Mehrheiten im Europäischen Parlament waren knapp. Doch die Abgeordneten fanden am 12.07.2023 eine Mehrheit für das Verhandlungsmandat zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. Damit unterstreicht das EU-Parlament, dass die Wiederherstellung der Ökosysteme der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels und des Verlusts der biologischen Vielfalt ist. Die Abgeordneten betonen, dass der Gesetzentwurf weder die Schaffung neuer Schutzgebiete in der EU vorschreibe noch den Ausbau erneuerbarer Energien behindere. Damit hat das EU-Parlament einen abgestimmten Bericht und kann die Verhandlungen mit dem Rat der EU beginnen.
Während der Rat für Umwelt am 20.06.2023 eine Einigung über die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur erzielen konnte, fiel der Bericht im zuständigen Umweltausschuss im Europäischen Parlament denkbar knapp durch. Das EU-Parlament wird zwischen dem 10. und 13.07.2023 endgültig im Plenum abstimmen. Der Ausgang ist ungewiss. Ein zentraler Pfeiler des Europäischen Grünen Deals im Umweltbereich könnte damit eingerissen werden.
(MS) Zwanzig Umweltminister/innen konnten sich nach kontroversen Diskussionen auf eine Allgemeine Ausrichtung einigen. Sieben Mitgliedstaaten, darunter u. a. Schweden und Polen, stimmten dem Ergebnis aber nicht zu. Diese allgemeine Ausrichtung dient als Mandat für die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament. Ob es im EU-Parlament eine Mehrheit dafür gibt, ist allerdings unsicher.
Die wichtigsten Änderungen des Rates sind folgende: Die Mitgliedstaaten sollen Wiederherstellungsmaßnahmen ergreifen, um bis 2030 mindestens 30 Prozent der Lebensräume in Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, in einen guten Zustand zu bringen. Dies würde für mindestens 30 Prozent der Gesamtfläche der Lebensraumtypen gelten. Die Mitgliedstaaten waren sich einig, dass quantitative Wiederherstellungsmaßnahmen nur für Gebiete gelten, in denen der Zustand der Lebensräume bekannt ist. Für terrestrische Lebensräume hätten die Mitgliedstaaten bis 2030 Zeit, um 90 Prozent des Zustands der Lebensräume zu bestimmen. Der Zustand aller Lebensräume müsste bis 2040 bekannt sein.
Der Rat hat die Zielvorgaben für die Wiedervernässung von Torfgebieten aufgeweicht, weil einige Mitgliedstaaten von diesen Verpflichtungen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Der Rat legte fest, dass 30 Prozent der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore bis 2030 und 50 Prozent bis 2050 wiederhergestellt werden sollen. Des Weiteren möchte der Rat mehr Flexibilität bei der Verwendung von Indikatoren zur Überwachung von Waldökosystemen. Er fügte außerdem einen neuen Artikel ein, der vorsieht, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen als von übergeordnetem öffentlichem Interesse gelten.
Im EU-Parlament wurde am 27.06.2023 im Umweltausschuss über den Bericht abgestimmt. Beinahe 2.500 Änderungsanträge wurden eingereicht. Die Abstimmung musste deswegen auf zwei Tage verteilt werden. Bei der Schlussabstimmung über den Bericht in der geänderten Fassung kam es zum Patt: 44 Ja-Stimmen und 44 Nein-Stimmen. Damit hat der Bericht keine Mehrheit und wurde abgelehnt. In solchen Fällen sieht die Geschäftsordnung des EU-Parlaments vor, dass der zuständige Ausschuss für die Plenarsitzung eine Ablehnung empfiehlt. Das EU-Parlament ist gespalten. Auf der einen Seite stehen die Fraktionen EVP, EKR und ID, die die Verordnung komplett ablehnen. Die Berichterstatterin Christine Schneider (EVP/Deutschland) nennt den Verordnungsvorschlag »impraktikabel, rückwärtsgewandt und ideologisch programmiert«. Der umweltpolitische Sprecher der EVP-Fraktion Peter Liese (Deutschland) fordert die Europäische Kommission auf, den Vorschlag zurückzuziehen. Der Sprecher der EU-Kommission hat daraufhin ausgeschlossen, dass ein neuer Vorschlag in dieser Legislatur vorgelegt werden wird. Auf der anderen Seite unterstützen die Fraktionen S&D, Die Grünen/EFA, die Linken (GUE/NGL) und teilweise Renew Europe den Vorschlag. Der Berichterstatter César Luena (S&D/Spanien) zeigte sich tief enttäuscht und warb gleichzeitig für Stimmen bei der entscheidenden Plenarabstimmung. Ob eine Ablehnung noch abgewendet werden kann, ist ungewiss. Es wird vor allem auf die Stimmen der Renew Europe Fraktion ankommen, die kein einheitliches Verhalten erkennen lassen. Sollte sich das EU-Parlament nicht einigen, wäre der Europäische Grüne Deal, den die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gestartet hat, schwer beschädigt.
(MS) Der Rat für Landwirtschaft und Fischerei einigte sich am 26.06.2023 auf gemeinsame Schlussfolgerungen zum Paket zur Fischereipolitik für einen nachhaltigen, widerstandsfähigen und wettbewerbsfähigen Fischerei- und Aquakultursektor. Außer Italien unterstützen alle 26 Mitgliedstaaten den Text. In den Schlussfolgerungen wird die Bedeutung des Fischereisektors für das Ziel der Klimaneutralität in der EU bis 2050 hervorgehoben. Diese Schlussfolgerungen sind eine Reaktion auf den von der Europäischen Kommission vorgelegten »EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei«, die Mitteilung über die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU und einen starken und nachhaltigen Algensektor. Die Rolle der Fischerei wird bei den Aspekten »Erhaltung der biologischen Vielfalt«, »Erhaltung und Wiederherstellung der Meeresökosysteme« und der »Beitrag zur Ernährungssicherheit« besonders betont. Die Minister/innen rufen zu Maßnahmen auf, um die Wettbewerbsfähigkeit und die gesellschaftliche Akzeptanz des Aquakultursektors zu verbessern.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 26.06.2023 den Sonderbericht 18/2023 »Klima- und Energieziele der EU – Ziele für 2020 erreicht, doch deutet nur wenig darauf hin, dass die Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele für 2030 ausreichen«. Die Europäische Kommission erklärte zwar im Oktober 2022, dass die EU ihre Ziele für 2020 erreicht habe. Doch es wurde ungenügend darauf hingewiesen, dass dies zum Teil auf die Finanzkrise von 2009 und die Covid-19-Pandemie zurückzuführen sei. Diese Ergebnisse waren also nicht einfach der Erfolg der Klimaschutzmaßnahmen. Trotz der Auswirkungen des Abschwungs der Wirtschaft infolge der COVID-19-Pandemie haben sieben Mitgliedstaaten (u. a. Deutschland) ihre nationalen Ziele für 2020 verfehlt. Drei Mitgliedstaaten, darunter ebenfalls Deutschland, ist es nicht gelungen, ihre Treibhausgasziele für 2020 eigenständig zu erreichen. Sie erwarben im Zeitraum 2013 – 2020 insgesamt 17 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent an Zuweisungen für Treibhausgasemissionen von anderen Mitgliedstaaten. Der Rechnungshof empfiehlt in Zukunft, die Klima- und Energieleistung der EU und ihrer Mitgliedstaaten transparenter zu gestalten.
Am 14.06.2023 hat das Europäische Parlament die neue Verordnung über Batterien und Altbatterien mit großer Mehrheit verabschiedet. Damit stimmten die Abgeordneten für die mit dem Rat der EU erzielte Einigung.
(MS) Die neue Verordnung berücksichtigt technologische Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen in dem Sektor. Sie wird den gesamten Lebensweg von Batterien abdecken, vom Design bis zum Ende der Lebensdauer. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Eine verpflichtende Erklärung und Kennzeichnung zum CO2-Fußabdruck für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie elektrische Roller und Fahrräder und wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
- Gerätebatterien müssen so gestaltet sein, dass die Verbraucher sie selbst leicht entfernen und ersetzen können;
- Ein digitaler Batteriepass für Traktionsbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh;
- Eine Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten, außer für kleine und mittlere Unternehmen;
- Strengere Zielvorgaben für die Sammlung von Abfällen: für Gerätebatterien 45 Prozent bis 2023, 63 Prozent bis 2027 und 73 Prozent bis 2030; für Batterien für leichte Verkehrsmittel 51 Prozent bis 2028 und 61 Prozent bis 2031;
- Mindestmengen an zurückgewonnenen Materialien aus Altbatterien: Lithium 50 Prozent bis 2027 und 80 Prozent bis 2031; Kobalt, Kupfer, Blei und Nickel 90 Prozent bis 2027 und 95 Prozent bis 2031;
- Mindestgehalt an rückgewonnenen Inhaltsstoffen aus Abfällen der Batterieerzeugung und Verbraucherabfällen zur Verwendung in neuen Batterien: acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung: 16 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 6 Prozent für Lithium und 6 Prozent für Nickel; 13 Jahre nach Inkrafttreten: 26 Prozent für Kobalt, 85 Prozent für Blei, 12 Prozent für Lithium und 15 Prozent für Nickel.
Der Rat der EU muss die Verordnung noch förmlich billigen.
Das Europäische Parlament stimmte am 14.06.2023 für die Entschließung zur »Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU«. Die Entschließung wurde mit 447 Stimmen bei 142 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen angenommenen. Die Fraktion Die Grünen/EFA stimmte dagegen.
(MS) In der Entschließung heißt es, die EU müsse unabhängiger von Drittländern werden und die Versorgung mit kritischen Produktionsimporten wie Düngemitteln, Futtermitteln und Rohstoffen diversifizieren. Die Abgeordneten fordern einen Plan zur Ernährungssicherheit auf der Grundlage von Nahrungsmittelvorräten, eine Strategie für Eiweiß- und Futtermittel sowie finanzielle Unterstützung für europäische Erzeuger. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Finanzierung des Zugangs der Landwirte zu digitalen Technologien und Präzisionsanbau entscheidend für die Steigerung der Erträge und die Verringerung des Einsatzes von Pestiziden sowie des Wasserverbrauchs sei. Außerdem sollte ein neues EU-Programm geschaffen werden, um Bewässerungsanlagen zu modernisieren und neue Wassermanagement-Infrastrukturen zu fördern.
Die Abgeordneten bemängeln, dass die Europäische Kommission zwar einen Legislativvorschlag zur Verringerung des Einsatzes von Pestiziden vorgelegt habe, aber »ohne den Landwirten zuvor erschwingliche und ausreichend wirksame Alternativen für die Schädlingsbekämpfung anzubieten.« Darüber hinaus berücksichtige der Vorschlag nach Ansicht der Abgeordneten nicht die regionalen Besonderheiten der europäischen Landwirtschaft und enthalte keine umfassende Folgenabschätzung. Die EU-Kommission hat mittlerweile angekündigt, dass die vom Rat geforderte zusätzliche Studie über die Auswirkungen des Vorschlags zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden auf die Lebensmittelsicherheit am 05.07.2023 veröffentlicht werde.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 05.06.2023 den Bericht über die Überprüfung der Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung hoher Energiepreise gemäß der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates vor. Darin werden die im vergangenen Jahr von den Mitgliedstaaten eingeführten Notfallmaßnahmen zur Bewältigung der hohen Energiepreise analysiert. Dieser Bericht gibt einen Überblick über Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Nachfragereduzierung im Strombereich, der Umsetzung der inframarginalen Erlösobergrenze und zur Festsetzung der Endkundenpreise. Das verbindliche Ziel, den Stromverbrauch zu Spitzenzeiten um fünf Prozent zu senken, wurde von den Mitgliedstaaten weitgehend eingehalten. Zudem waren die Gas- und Strommärkte in den letzten Monaten weitgehend stabil. Deshalb sind die Energiepreise regelmäßig unter die Erlösobergrenze gefallen. In Anbetracht der Entwicklungen auf den Strommärkten und der Stabilisierung der Gaspreise gegenüber den Rekordwerten des letzten Jahres möchte die EU-Kommission die Krisenmaßnahmen nicht verlängern.
(MS) Laut dem jüngsten Monatsbericht des europäischen Klimabeobachtungsprogramms Copernicus war der Mai 2023 weltweit der zweitwärmste Mai seit Beginn der Aufzeichnungen. Er lag 0,4 °C über dem Durchschnitt von 1991 bis 2020. Die Temperaturen lagen sehr nahe am Rekord vom Mai 2020, mit einer minimalen Abweichung von nur 0,07 °C. Die durchschnittlichen Temperaturanomalien in Europa sind im Allgemeinen größer als auf globaler Ebene. Die europäische Durchschnittstemperatur für Mai 2023 war jedoch fast identisch mit dem Durchschnitt von 1991-2020. Der Monat Mai 2023 war in Europa rund 2,1 °C kühler als der Mai 2018, der wärmste Mai seit Aufzeichnung. Die aktuellen Messwerte zeigten auch außergewöhnlich hohe Meerestemperaturen.
(MS) Die Europäische Umweltagentur legte am 09.06.2023 den aktuellen Bericht zu Badegewässern in Europa vor. Im Jahr 2022 erfüllten 95,9 Prozent der Badegewässer in Europa die verbindlichen Mindestqualitätsnormen. 85,7 Prozent der Badegewässer erfüllten sogar die höchsten Normen. In Zypern, Österreich, Griechenland und Kroatien erfüllen mehr als 95 Prozent der Badegewässer die höchsten Qualitätsstandards. Am schlechtesten schnitten dagegen Polen (55,9 Prozent), die Slowakei (59,4 Prozent) und Ungarn (63,1 Prozent) ab. Die Qualität der Badegebiete an Küsten ist im Allgemeinen besser als die der Badegebiete an Flüssen und Seen. Der Anteil der Badegewässer mit mangelhafter Qualität ist seit 2015 stabil geblieben und liegt bei durchschnittlich 1,5 Prozent der Gesamtmenge. Auf der interaktiven Karte können die Werte einzelner Badestellen EU-weit eingesehen werden. In Sachsen sind alle aufgeführten Badestellen von höchster Qualität.
Das Europäische Parlament führte am 10.05.2023 eine Generaldebatte zum grünen Wandel des Agrarsektors. Die Meinungen gingen dabei weit auseinander. Im Zentrum stand die Frage, ob der Europäische Grüne Deal in der Landwirtschaft durchführbar ist.
(MS) Die Debatte wurde unter der Überschrift »Die Rolle der Landwirte als Wegbereiter für den grünen Wandel und einen widerstandsfähigen Agrarsektor« geführt. Der zuständige EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski nahm an der Debatte nicht teil. Zentrale Themen waren neben dem Grünen Deal die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) sowie die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.
Vorausgegangen war der Debatte der Parteikongress der Europäischen Volkspartei (EVP) am 04./05.05.2023 in München. Dort wurde die Entschließung »European Farmers' Deal – EPP Vision for Agriculture in Europe« angenommen. Darin kritisiert die EVP die Initiativen der EU-Kommission zum Europäischen Grünen Deal scharf. Der Vorschlag der EU-Kommission zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden wird von der EVP abgelehnt, weil die gewählten Reduktionsziele einfach nicht machbar seien und der Vorschlag den Landwirten keine praktikablen Alternativen biete. Es sei jetzt nicht die Zeit, die Ernährungssicherheit in Europa zu gefährden. Ebenso wird die vorgeschlagene Verordnung zur Wiederherstellung der Natur abgelehnt. In der Entschließung spricht sich die EVP insbesondere gegen das Ziel aus, 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen aus der Produktion zu nehmen. Diese Haltung bekräftigte der Agrarsprecher der EVP-Fraktion Herbert Dorfmann (Italien) und mahnte einen besseren Austausch mit den Landwirten an.
Im Gegensatz dazu sprach sich die Fraktion Die Grünen/EFA für die Verordnungen aus. Martin Häusling (Deutschland/Die Grünen/EFA) äußerte seine Bedenken, die Kampagne der EVP-Fraktion gegen eine nachhaltige EU-Ernährungspolitik sei eine komplette Rolle rückwärts und sie komme einem Generalangriff auf die Natur und den Green Deal gleich. Die Berichterstatterin des EU-Parlaments für die SUR, Sarah Wiener (Österreich/Die Grünen/EFA) schloss sich dem an und betonte, dass die Verringerung von Pestizideinsatz, die Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes und die Wiederherstellung der Natur im Interesse der Landwirte lägen.
Der Europäische Grüne Deal wird bei den Europawahlen eine zentrale Rolle spielen. Die Wahlen werden nach derzeitigem Stand zwischen dem 06.06. und 09.06.2024 stattfinden. Für die EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen ist der Europäische Grüne Deal der zentrale Baustein ihrer Präsidentschaft, doch der größte Gegenwind kommt aus ihrer eigenen Parteienfamilie. Der Abschluss der Initiativen im Naturschutz in dieser Legislaturperiode ist daher in Gefahr. Um die Gemüter der EVP zu beruhigen, hat die EU-Kommission ein eigentlich für den 07.06.2023 vorgesehenes Gesetzespaket zu einem nachhaltigen Agrar-Lebensmittelsystem verschoben. Zu diesem Paket gehören Initiativen zur Bodengesundheit, zu den neuen genomischen Verfahren und zum Saatgut.
(MS) Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte einen Online-Atlas mit Umweltdaten. Wie ist die Luftqualität am Wohnort? Wie steht es um den Lärmpegel? Was ist die Anzahl der Grünflächen und die Qualität der nächstgelegenen Badegewässer? Der Atlas präsentiert Informationen darüber, wie sich Umweltverschmutzung und andere Umweltrisiken auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirken. Das interaktive Online-Tool ermöglicht es den Nutzenden, sich anhand detaillierter Karten ein Bild davon zu machen, wie die Umwelt um sie herum ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden beeinflusst. Es deckt Themen wie Luftqualität, Lärm und Klimawandel in allen Mitgliedstaaten ab. Der Atlas ermöglicht eine »Umwelt-Scorecard« für eine bestimmte Adresse oder einen bestimmten Ort zu erstellen.
(MS) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten mit großer Mehrheit am 09.05.2023 für den Bericht zur Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen. Der Rat der EU hatte bereits am 19.12.2022 seine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung beschlossen, so dass die Trilogverhandlungen beginnen können. Methan ist der Hauptbestandteil von Erdgas. Es ist für 24 Prozent der Erderwärmung verantwortlich und ein Vorläufer für die Bildung von bodennahem Ozon. Das macht Methan nicht nur zu einem Klima-, sondern auch zu einem Umwelt- und Gesundheitsproblem. Das EU-Parlament fordert deswegen die Europäische Kommission auf, bis 2025 verbindliche Ziele für die Reduzierung der Methanemissionen in der EU für alle relevanten Sektoren vorzuschlagen. Diese Ziele müssten dann ab 2030 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus nationale Reduktionsziele als Teil ihrer integrierten nationalen Energie- und Klimapläne festlegen. Die Abgeordneten befürworten ein Verbot des Ablassens und Abfackelns von Methan aus Entwässerungsstationen bis 2025 und aus Lüftungsschächten in Kohlebergwerken bis 2027. Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Pläne zur Verringerung der Emissionen aus stillgelegten Kohlebergwerken sowie inaktiven Öl- und Gasbohrungen aufzustellen. Da mehr als 80 Prozent des in der EU verbrauchten Öls und Gases importiert werden, wollen die Abgeordneten, dass Importeure von Kohle, Öl und Gas ab 2026 nachweisen müssen, dass auch die importierte fossile Energie die Anforderungen der Verordnung erfüllt.
(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) stellte am 09.05.2023 den Bericht »Die Bedeutung der Wiederherstellung der Natur in Europa« vor. Die EUA musste feststellen, dass der Zustand der europäischen Natur nicht gut ist. In den letzten Jahren gab es kaum Anzeichen für eine Verbesserung. Dabei würde die Wiederherstellung geschädigter Flüsse, Seen, Feuchtgebiete, Wälder, Wiesen, Meereslebensräume und anderer Ökosysteme die allgemeine Widerstandsfähigkeit und Qualität der Natur in Europa verbessern. Die Gesundheit der Lebensräume für Bestäuber wie Bienen und Käfer ist entscheidend für die langfristige Ernährungssicherheit in Europa. Der Zustand von Wäldern und Feuchtgebieten ist für die Eindämmung des Klimawandels von entscheidender Bedeutung. Gesunde Ökosysteme bieten auch einen besseren Schutz vor extremen Wetterereignissen und Umweltverschmutzung. Trotz jahrzehntelanger Zusagen ist es den Mitgliedstaaten jedoch noch nicht gelungen, die langfristigen politischen Ziele für die Natur zu erreichen oder den Rückgang der biologischen Vielfalt zu stoppen. Die Kernaussagen des Berichts sind:
- In der EU befinden sich 81 Prozent der geschützten Lebensräume, 39 Prozent der geschützten Vögel und 63 Prozent der anderen geschützten Arten in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand.
- In der EU hängen 84 Prozent der Nutzpflanzen zumindest teilweise von der Bestäubung durch Insekten ab.
- Die Verbesserung und Vergrößerung der Fläche von Wäldern, Feuchtgebieten und Seegraswiesen erhöht die Bindung und Speicherung von Kohlenstoff.
- Die Wiederherstellung von Ökosystemen kann die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Menschen verbessern.
(MS) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben am 09.05.2023 die Entschließung zur Umsetzung des Schulprogramms für Obst, Gemüse, Milch und Milcherzeugnisse mit großer Mehrheit angenommen. Zu den Forderungen der Abgeordneten gehört eine Aufstockung des Budgets für das Programm, damit die Produkte häufiger und regelmäßiger an mehr Schüler/innen verteilt werden können. Da es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Programms gibt, wird vorgeschlagen, die von einigen Mitgliedstaaten nicht genutzten Beträge anderen Mitgliedstaaten zuzuweisen. Mindestens 10 Prozent der Mittel sollten für Aufklärungsmaßnahmen über gesunde Ernährungsgewohnheiten verwendet werden. Obst, Gemüse und Molkereiprodukte, die in den Schulen der EU verteilt werden sollen, sollten unverarbeitet, ohne Zusatz von Zucker, Fett, Salz oder Süßungsmitteln, biologisch, lokal produziert und mit Qualitätsangaben versehen sein. Die Abgeordneten erwarten auch weniger Bürokratie für die Schulen bei der Umsetzung des Programms.
Das EU-Schulprogramm wird mit einem Budget von 221 Mio. EUR pro Schuljahr durchgeführt. Der Initiativbericht des EU-Parlaments untersucht die Umsetzung des Programms von 2017 bis 2022, in dem alle Mitgliedstaaten einen Rückgang der Teilnahme an dem Programm verzeichneten. Sachsen erhält für das Schuljahr 2023/2024 rund 1,68 Mio. EUR. Zusätzlich werden Landesmittel in Höhe von 600.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Das EU-Parlament verabschiedete am 18.04.2023 die Reform des EU-Emissionshandelssystems, das auch den Luft- und Seeverkehr einschließt, den CO2-Grenzausgleichsmechanismus und einen neuen sozialen Klimafonds. Der Rat der EU hatte am 25.04.2023 den Gesetzesvorhaben ebenfalls zugestimmt. Damit wird das Herzstück des Fit-for-55 Pakets Realität.
(HJG/MS) Im Kampf gegen den Klimawandel hat das EU-Parlament und der Rat eine massive Ausweitung des Emissionshandels beschlossen. Das Plenum des EU-Parlaments stimmte am 18.04.2023 in Straßburg mit breiter Mehrheit einer Reform zu, die erstmals auch den Schiffsverkehr und den Gebäudesektor einbezieht. Praktisch heißt das: Wer klimaschädliche Treibhausgase ausstößt, muss Verschmutzungsrechte kaufen. Die Reform ist Teil des Klimaplans »Fit for 55«, mit dem die EU ihren Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 senken will.
Die Preise für CO2-Zertifikate werden durch die strengere und schnelle Begrenzung der Verschmutzungsrechte deutlich steigen. Das bedeutet, dass eine klimaschädliche Wirtschaft spürbar teurer wird. Das kann dazu führen, je nach Preisentwicklung der CO2-Zertifikate, dass die Verstromung aus Braunkohle sehr schnell unrentabel wird. Der Kohleabbau könnte dann wirtschaftlich nicht mehr dargestellt werden.
Mit der Reform wird nun erstmals die Schifffahrt mit einbezogen. Außerdem erhalten Fluggesellschaften, die für Flüge innerhalb der EU bereits jetzt Emissionszertifikate brauchen, schrittweise weniger kostenlose Verschmutzungsrechte. Ab 2026 sollen sie dann gänzlich selbst dafür bezahlen.
Daneben soll es ab 2027 einen eigenen Handel mit Verschmutzungs-Zertifikaten für Gebäude und den Straßenverkehr geben, das so genannte ETS2. Die Preise für fossile Energieträger wie Diesel oder Heizöl dürften dadurch für die Verbraucher/innen steigen. Das ist politisch gewollt, um sie zum Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu bewegen. In Deutschland gilt aber bereits das nationale Brennstoff-Emissionsgesetz, das die Kosten für CO2-Emissionen für diese fossilen Brennstoffe widerspiegelt. Derzeit kostet in Deutschland eine Tonne CO2 30 EUR. Durch die Einführung des ETS2 werden die CO2-Preise in der gesamten EU angepasst, so dass gleiche Bedingungen EU-weit gelten. Für die deutschen Verbraucher/innen wird es also erstmal keine Änderungen geben.
Um benachteiligten Haushalten und Unternehmen zu helfen, sieht die EU ab 2026 einen milliardenschweren »Klimasozialfonds« vor. Auf massive Kritik etwa bei den Fraktionen Die Grünen/EFA oder der S&D stößt allerdings, dass der Fonds mit 86,7 Mrd. EUR deutlich geringer ausgestattet wird, als ursprünglich vorgeschlagen.
Darüber hinaus führt die EU eine Art Klimazoll für Drittländer ein, den so genannten CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Er soll »Klima-Dumping« verhindern. So nennt es die EU, wenn etwa China Produkte auf den europäischen Markt wirft, die dort mangels Klimaauflagen deutlich billiger produziert werden können.
In Deutschland stößt die EU-Einigung bei den meisten politischen Akteuren und in der Industrie auf Zustimmung. Dabei wird betont, dass es beim Emissionshandel eben nicht um Verbote gehe, sondern um marktwirtschaftliche Anreize für den Klimaschutz.
(MS) Im vergangenen Jahr war der heißeste Sommer in Europa und das zweitwärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Dies geht aus dem Bericht European State of the Climate hervor, den das europäische Klimabeobachtungsprogramm Copernicus veröffentlicht hat. Die Durchschnittstemperatur war in Europa in den letzten fünf Jahren um 2,2 Grad höher als in der vorindustriellen Ära (1850-1900) und im Jahr 2022 um 0,9 Grad höher als im Durchschnitt (1991-2020). Das bedeutet, dass sich Europa schneller erwärmt hat, als jeder andere Kontinent. Zusätzlich zu den hohen Temperaturen erlebte Europa im vergangenen Sommer mehrere extreme Ereignisse: intensive Hitzewellen, Dürreperioden und große Waldbrände. In weiten Teilen Europas gab es im Winter 2021/22 weniger Schneetage als im Durchschnitt. Die Niederschläge im Frühjahr lagen in weiten Teilen des Kontinents unter dem Durchschnitt, wobei im Mai die geringsten Niederschläge seit Beginn der Aufzeichnungen für diesen Monat verzeichnet wurden. Das spiegeln Messungen in Sachsen wider. Das Jahr 2022 war in Sachsen mit + 2,1 Grad »extrem zu warm«, mit 29 Prozent mehr Sonnenstunden »extrem zu sonnenreich« und mit 19 Prozent weniger Niederschlag »viel zu niederschlagsarm«. Gleichzeitig war es nach 2018, 2019 und 2020 das viertwärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen ab 1881. Damit traten die vier wärmsten Jahre in Sachsen in den letzten fünf Jahren auf.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 19.04.2023 der Verordnung über Entwaldung zu. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht zur Schädigung oder Zerstörung von Wäldern in der ganzen Welt beigetragen haben. Eine angemessene Sorgfaltspflicht wird in der gesamten Lieferkette vorgeschrieben sein. Dies gilt zunächst für Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Gummi (einschließlich Reifen) und Nebenprodukte wie Schokolade, Möbel, bedrucktes Papier, Holzkohle und einige Palmölderivate.
Strengere Kontrollen, Strafen für Zuwiderhandlungen und die Achtung der Rechte indigener Völker gehören zu den weiteren Punkten der Verordnung. Das EU-Parlament sorgte außerdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schließt nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen ein. Die Sanktionen für Verstöße müssen verhältnismäßig und abschreckend sein. Die höchste Geldstrafe muss mindestens 4 Prozent des gesamten Jahresumsatzes des Unternehmens oder Händlers in der EU betragen.
Die Europäische Kommission stellte am 14.03.2023 ihre Ideen für die Reform des Strommarktdesigns vor. Eine grundsätzliche Überarbeitung des Marktes wird nicht angestrebt. Es soll nur kleinere Weiterentwicklungen der bereits bestehenden Regelungen geben.
(MS) Die beiden legislativen Vorschläge zur Reform des EU-Strommarktes beinhalten eine Verordnung zur Verbesserung des Schutzes der Union gegen Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt sowie eine Verordnung zur Verbesserung des Strommarktdesigns.
Durch die Vorschläge möchte die EU-Kommission den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Ausstieg aus dem Gas beschleunigen. Haushalte sollen vor Preisschwankungen für fossile Brennstoffe, künftigen Preisspitzen und Marktmanipulation geschützt werden. Geplant sind Anreize für längerfristige Verträge bei nichtfossiler Energieerzeugung. Für Verbraucher/innen soll es eine breite Vertragsauswahl und klarere Informationen vor Vertragsunterzeichnung und somit eine langfristige Preisbindung ohne übermäßige Risiken und Schwankungen geben. Gleichzeitig sollen Verbraucher/innen weiterhin Verträge mit dynamischer Preisbildung wählen können, um Preisvorteile zu nutzen, wenn der Strom billiger ist.
Neben der größeren Auswahl soll die Reform mehr Preisstabilität bieten, da das Risiko eines Lieferantenausfalls gemindert wird. Anbieter müssten ihre Preisrisiken künftig zumindest im Umfang der Mengen im Rahmen von Festverträgen absichern. Zudem würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Anbieter letzter Instanz zu bestimmen, damit niemand unversorgt bleiben. Auch der Schutz bedürftiger Verbraucher/innen soll deutlich erhöht werden. So müssen die Mitgliedstaaten in Zahlungsverzug geratene bedürftige Haushalte künftig davor bewahren, dass ihnen der Strom abgestellt wird. Auch die Regeln für die gemeinsame Nutzung erneuerbarer Energien sollen neugefasst werden. Mieter/innen sollen die Möglichkeit bekommen, beispielsweise ihren restlichen Solarstrom vom Dach mit ihren Nachbarn zu teilen.
Das Merit-Order-Prinzip soll erhalten bleiben. Demnach bestimmt auch weiter der teuerste Preis zur Stromerzeugung, der für die Versorgung nötig ist, den Gesamtpreis. Das ist in aller Regel die Stromerzeugung durch Gas. Dieser Mechanismus ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern marktbedingt. Die EU-Kommission hat sich in ihrem Vorschlag allerdings darauf geeinigt, dass erneuerbare Energien, die staatlich gefördert werden, durch einen zweiseitigen Differenzvertrag (CfD) gedeckelt werden müssen. Bei einem zweiseitigen Differenzvertrag würde der Gesetzgeber einen Preisdeckel festlegen. So sollen mögliche Übergewinne des Stromhandels an Haushalte weitergegeben werden.
Ein zentraler Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen EU ist das Fit-for-55-Paket, das die Europäische Kommission im Sommer 2021 vorgelegt hatte. Nach und nach werden die Rechtsakte legislativ abgeschlossen.
(MS) Am 14.03.2023 stimmte das Europäische Parlament für eine neue Lastenteilungsverordnung und die Verordnung zur Landnutzung. Der Rat der EU muss diesen Verordnungen noch formal zustimmen, damit sie in Kraft treten können.
Im Beschluss zur Lastenteilungsverordnung werden für jeden Mitgliedstaat verbindliche jährliche Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen festgelegt. Dies deckt zurzeit etwa 60 Prozent aller EU-Emissionen ab und zwar in den Bereichen Straßenverkehr, Gebäudebeheizung, Landwirtschaft, kleine Industrieanlagen und Abfallwirtschaft.
Durch die Überarbeitung der Verordnung wird der Zielwert für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 für die gesamte EU von 30 Prozent auf 40 Prozent gegenüber dem Stand von 2005 angehoben. Zum ersten Mal müssen nun alle Mitgliedstaaten ihre Treibhausgasemissionen verringern. Diese nationalen Zielwerte reichen von 10 Prozent für Bulgarien bis 50 Prozent für Deutschland. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem dafür sorgen, dass sie ihre jährlichen Treibhausgasemissionszuweisungen nicht überschreiten.
Emissionszuweisungen können übertragen und vorweggenommen werden. Für das Jahr 2021 können die Mitgliedstaaten bis zu 75 Prozent ihrer jährlichen Emissionszuweisungen für dieses Jahr auf nachfolgende Jahre des Zeitraums bis 2030 übertragen, wenn ihre Emissionen niedriger als ihre jährlichen Emissionszuweisungen waren. Für die Jahre 2022 bis 2029 wird es den Mitgliedstaaten möglich sein, bis zu 25 Prozent ihrer jährlichen Emissionszuweisungen bis zu dem jeweiligen Jahr zu übertragen und sie in nachfolgenden Jahren des Zeitraums bis 2030 zu nutzen.
In der Verordnung zur »Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF)« werden Vorschriften für ein höheres Ziel für CO2-Senken in der Landnutzung und Forstwirtschaft festgelegt. Der Zielwert der EU für den Nettoabbau von Treibhausgasen wird in diesen Bereichen bis 2030 um 15 Prozent auf 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent erhöht. Dieses neue Ziel soll bewirken, dass die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 im Vergleich zu 1990 nicht wie bisher geplant um 55 Prozent, sondern um rund 57 Prozent zurückgehen. Für Deutschland setzt die Verordnung ein Senkenziel von rund 31 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 an. Zum Vergleich: Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht bislang die Bindung von lediglich 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten bis 2030 vor.
Für Emissionen und deren Abbau in den Bereichen Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft hat außerdem jeder Mitgliedstaat eigene verbindliche Ziele für 2030. Sie hängen davon ab, wie viele Emissionen die Staaten bereits abgebaut haben und wie viele sie noch abbauen können. Die aktuellen Vorschriften gelten noch bis 2025. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass nicht mehr Emissionen verursacht als abgebaut werden. Ab 2026 wird statt der verbindlichen Jahresziele eine bestimmte Menge festgelegt, die die Mitgliedstaaten von 2026 bis 2029 verursachen dürfen.
Am 27.03.2023 tauschen sich Expert/innen aus dem sächsischen Umweltministerium, dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den beteiligten Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel über den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission vom Juni 2022 zur »Wiederherstellung der Natur« aus.
(MS) Der Verordnungsentwurf legt verbindliche Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme fest. Bis 2030 sollen auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Danach sollen im Jahr 2050 alle renaturierungsbedürftigen Ökosysteme auf dem Weg einer Erholung sein. Für den Freistaat Sachsen entspricht dieser Ansatz grundsätzlich dem sächsischen Biodiversitätsprogramm, das 2022 veröffentlicht wurde. Die Ziele müssten aber stärker am Machbaren orientiert werden. So sollte geklärt werden, ob die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Schritte tatsächlich geeignet sind, die menschengemachten Veränderungen aufzuhalten und umzukehren. Die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten sollten auf einen vertretbaren Umfang begrenzt werden und zudem – soweit wie möglich – auf den bestehenden Systemen der Berichterstattung aufbauen. Außerdem müsse beachtet werden, dass die verstärkten Anforderungen einen erheblich höheren Personal- und Mittelaufwand bei den Ländern und Kommunen nach sich ziehen werden.
Die Vertreter der Umweltverbände NABU und BUND stellten klar, dass die bisherigen unverbindlichen Ansätze nicht mehr ausreichen. Die Natur- und die Klimakrise warten nicht. Der Kommissionsvorschlag sei keineswegs überambitioniert, sondern enthalte sogar noch einige Lücken. Die Wiederherstellung der Natur sei elementar für Wirtschaft und Menschen und nur resiliente Ökosysteme seien gewappnet gegen Dürre, beugten Überflutungen vor, leisteten einen natürlichen Klimaschutz und gewährleisteten die Ernährungssicherheit in der Zukunft. Der Vertreter des Deutschen Bauernverbandes sprach dagegen davon, dass die geplanten Maßnahmen nicht den bäuerlichen Berufsstand gefährden dürften und warnte vor dem Verlust von Flächen für die landwirtschaftliche Produktion durch diese Maßnahmen. Die Wiedervernässung von Mooren und der Schutz von Landschaftselementen könnten Landwirtschaft auf diesen Flächen unmöglich machen.
Im EU-Parlament wird die Verordnung derzeit in den Umwelt- und Agrarausschüssen behandelt. Die Verhandlungen gehen gut voran, aber allein im Umweltausschuss sind mehr als 2.300 Änderungsanträge eingereicht worden. Die Plenarabstimmung ist für Juli 2023 geplant. Der Rat der EU plant ebenfalls noch im Juni 2023 die Annahme einer allgemeinen Ausrichtung, sodass nach der Sommerpause die Trilogverhandlungen beginnen könnten. Es ist damit zu rechnen, dass Ende 2023 tatsächlich ein europäisches Gesetz zur Wiederherstellung der Natur vorliegen wird.
Es war ein hartes Stück Arbeit, doch der Rat der EU hat am 28.03.2023 die Verordnung zur Festlegung strengerer CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und Lieferwagen angenommen. Die Annahme durch den Rat war der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens. Über die Zukunft der Autos, die mit E-Fuels betrieben werden, wurde lange gestritten.
(MS) Nachdem bereits in den Trilogverhandlungen eine Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament gefunden wurde, hatte das EU-Parlament die Verordnung am 14.02.2023 in erster Lesung angenommen. Deutschland legte aber auf Initiative des Verkehrsministeriums Einspruch ein, weil es die Zukunft von Fahrzeugen mit E-Fuels nach 2035 sichern wollte. Das war ein sehr ungewöhnlicher und politisch heikler Schritt, da die inhaltlichen Verhandlungen bereits abgeschlossen waren. Die Verordnung enthielt bereits einen Erwägungsgrund über E-Fuels. in dem festgelegt war, dass die Europäische Kommission nach einer Konsultation der Interessengruppen einen Vorschlag für die Zulassung von Fahrzeugen vorlegen wird, die nach 2035 ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden.
Die neuen Vorschriften sehen folgende Ziele vor: Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 Prozent für neue PKW und um 50 Prozent für neue Lieferwagen von 2030 bis 2034 im Vergleich zu den Werten von 2021; 100 Prozent Reduzierung der CO2-Emissionen für neue Pkw und Kleintransporter ab 2035. Die Verordnung enthält zudem eine Überprüfungsklausel, die vorsieht, dass die EU-Kommission im Jahr 2026 die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele für die 100-prozentige Emissionsreduzierung bis 2035 und die Notwendigkeit einer möglichen Überprüfung gründlich bewerten wird. Bei der Überprüfung werden auch technologische Entwicklungen berücksichtigt.
Zwar wurde die Verordnung trotz der Nachverhandlungen nicht geändert, aber die EU-Kommission legte eine Erklärung vor, in der es heißt: »Die EU-Kommission setzt sich für technologieneutrale Klimavorschriften ein. In einem ersten Schritt legt die EU-Kommission […] eine Durchführungsverordnung für die Typgenehmigungen dieser Fahrzeuge vor, mit der ein robustes und betrugssicheres Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge eingeführt wird, die dauerhaft ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) betrieben werden. Im Anschluss an die Konsultation der Interessenträger wird die EU-Kommission im Kontext der Regulierung von CO₂-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂-Emissionsreduktionszielen beitragen würden.«
Mehrere Europaabgeordnete haben bereits rechtliche Bedenken zu dem vorgesehenen Delegierten Rechtsakt angemeldet und wollen rechtlich dagegen vorgehen, wenn die EU-Kommission diesen vorlegen wird. Nach ihrer Interpretation reiche ein Erwägungsgrund für die Vorlage eines Delegierten Rechtsaktes nicht aus. Das EU-Parlament und der Rat haben zudem das Recht, einen Delegierten Rechtsakt abzulehnen.
(MS) Der Umweltrat hat am 16.03.2023 seine allgemeine Ausrichtung zur Überarbeitung der Richtlinie über Industrieemissionen festgelegt. Dabei geht es um die Verminderung schädlicher Emissionen in Luft, Wasser und Abwässer. Dazu gehören Stickoxide, Ammoniak, Quecksilber, Methan und Kohlendioxid. Neben Industrieanlagen sollen erstmals auch der Bergbau und mehr Intensivtierhaltungsbetriebe einbezogen werden. Der Rat hat den Geltungsbereich der Richtlinie auf Tierhaltungsbetriebe mit mehr als 350 Großvieheinheiten (GVE) für Rinder und Schweine, 280 GVE für Geflügel und 350 GVE für gemischte Betriebe ausgedehnt. Die Europäische Kommission hatte 150 GVE vorgeschlagen. Extensive Betriebe wären davon ausgenommen. Für den Bergbau gilt der Schwellenwert von 500 Tonnen Produktionskapazität pro Tag für nichtenergetische Mineralien und Erze. Die Mitgliedstaaten schlossen Gips aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie aus. Zudem führten sie einen Schwellenwert für Wasserstoff ein, der durch Elektrolyse von Wasser hergestellt wird. Nachdem der Rat die allgemeine Ausrichtung festgelegt hat, können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament beginnen, das seine Abstimmung für den 31.05./01.06.2023 angesetzt hat.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 22.03.2023 Kriterien gegen irreführende Umweltaussagen vor. Mit dem Richtlinien-Vorschlag erhalten die Verbraucher/innen größere Klarheit und mehr Sicherheit. Was als umweltfreundlicher verkauft wird, muss auch tatsächlich umweltfreundlicher sein. Auch für Unternehmen wird der Wettbewerb damit gerechter. In einer Studie kam die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass 53 Prozent der Umweltaussagen in der EU als vage, irreführend oder nicht fundiert beurteilt wurden. Nach dem Vorschlag müssen Unternehmen, die freiwillige Umweltaussagen über ihre Produkte oder Dienstleistungen machen, bestimmte Mindeststandards einhalten. Der Vorschlag deckt alle freiwilligen Werbeaussagen über umweltbezogene Auswirkungen ab. Ausgenommen sind jedoch Umweltaussagen, die unter bestehende EU-Vorschriften fallen, wie das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo für ökologische/biologische Lebensmittel. Zudem gibt es derzeit mehr als 230 verschiedene Umweltzeichen auf Produkten. Um die Ausbreitung solcher Zeichen zu kontrollieren, werden neue öffentliche Kennzeichnungssysteme nur dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt werden. Private Umweltzeichen müssen verlässlich und unabhängig geprüft werden, bevor sie genehmigt werden.
(MS) Die EU-Kommission hat am 27.03.2023 Deutschland und 19 weitere Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben zugesandt, weil die EU-Trinkwasserrichtlinie nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt wurde. Das ist die erste Stufe in einem dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die Mitgliedstaaten hätten bis zum 12.01.2023 die Trinkwasserrichtlilien in nationales Recht umsetzen und der EU-Kommission ihre jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen mitteilen müssen. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. Anderenfalls kann die EU-Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. Dies wäre die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens.
(MS) Die Europäische Kommission hat in Kooperation mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den Verbänden COPA-COGECA und IFOAM Organics Europe einen Wettbewerb für die EU-Bio-Auszeichnungen ausgeschrieben. Gewürdigt werden sollen herausragende Leistungen entlang der ökologischen Wertschöpfungskette und die innovativsten Akteure in der Bio-Landwirtschaft in der EU. Bewerbungen sind vom 25.03. bis zum 14.05.2023 möglich. Für das Jahr 2023 gibt es Auszeichnungen in sieben Kategorien: beste Bio-Landwirtin und bester Bio-Landwirt; beste Bio-Anbauregion, beste Bio-Stadt, beste Bio-Region, bestes Lebensmittel verarbeitendes Bio-KMU, bester Bio-Lebensmitteleinzelhändler, bestes Bio-Restaurant/bester Gastronomiedienstleister. Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren sind im Praktischen Leitfaden für die EU-Bio-Auszeichnungen 2023 zusammengefasst. Die Gewinner werden am EU-Bio-Tag am 25.09.2023 bekannt gegeben.
(MS) Der Rat für Energie erzielte am 28.03.2023 eine politische Einigung zur Verlängerung der Ratsverordnung zur freiwilligen Senkung der Gasnachfrage. Die Notfall-Verordnung wird um ein Jahr verlängert. Die neue Verordnung setzt den Mitgliedstaaten das freiwillige Ziel, ihren Erdgasverbrauch zwischen dem 01.04.2023 und dem 31.03.2024 um 15 Prozent zu senken. Der Vergleichszeitraum liegt dabei zwischen dem 01.04.2017 und dem 31.03.2022. Die Mitgliedstaaten können die Maßnahmen wählen, mit denen sie das Ziel erreichen wollen. Darüber hinaus einigten sich die Mitgliedstaaten auf geänderte Berichterstattungsregeln. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin mindestens alle zwei Monate Daten über die erzielten Einsparungen melden. Wird ein Unionsalarm ausgerufen, würden sie die Daten monatlich melden. Die Mitgliedstaaten können, wenn sie dies wünschen, die Aufschlüsselung des Energieverbrauchs nach Sektoren übermitteln. Der Rat der EU muss die Verordnung noch im schriftlichen Verfahren förmlich annehmen. Sie wird anschließend im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 01.04.2023 in Kraft.
Am 08.03.2023 vereinbarten sechs Regionen die Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Solarindustrieregionen »Solar Industry Regions Europe (SIRE)«. Im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel wurde ein dazugehöriges Positionspapier unterzeichnet, das der EU-Energiekommissarin Kadri Simson am selben Tag übergeben wurde.
(MS) Das Netzwerk der europäischen Solarindustrieregionen SIRE war auf Initiative Sachsens Ende Januar 2023 zunächst mit Andalusien (Spanien) und Kärnten (Österreich) gestartet. Inzwischen sind dem Netzwerk auch Grand Est (Frankreich), Sachsen-Anhalt und die Region Liberec (Tschechien) beigetreten. Die im SIRE organisierten Regionen möchten die europäische Solarindustrie stärken und so eine souveräne und klimafreundliche Energieversorgung unterstützen. Auf diese Weise wollen sie ihre Ziele geschlossen gegenüber der EU vertreten. Zudem sollen der Austausch zwischen Verbänden, Unternehmen und Verwaltungen intensiviert und Synergien zwischen den Regionen geschaffen werden.
Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther reiste dafür nach Brüssel, um beim wichtigsten Branchentreffen Europas, dem Solar Power Summit, für das Netzwerk zu werben: »Europa hat ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dafür braucht es einen starken Hochlauf der Photovoltaik. Sachsen verfügt über eine innovative und kraftvolle Solarindustrie mit vielen Stufen der Wertschöpfungskette. Der Freistaat hat eine exzellente Forschungs- und Wissenschaftslandschaft und ist der führende Halbleiterstandort in Europa. Das macht den Freistaat zum Kristallisationskern der europäischen Solarindustrie.«
Das Positionspapier des SIRE fordert unter anderem folgende Punkte:
- den Einsatz der Europäischen Kommission für gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber Weltregionen, die mit massiven Subventionen und/oder Dumping den Wettbewerb verzerren,
- die Reduktion von einseitigen Abhängigkeiten, was Rohstoffe, Komponenten und Technologien entlang der solaren Wertschöpfungskette angeht und
- den Einsatz der EU-Kommission im Rahmen der EU-Strategie für Solarenergie, um den Fachkräftemangel in der Solarindustrie zu bekämpfen.
Das Positionspapier begrüßt und unterstützt zudem die Ziele und Initiativen der EU-Strategie für Solarenergie, darunter die Europäische Solardach-Initiative. Das Ziel, die jährliche Produktion von Photovoltaik in der EU bis 2025 auf mehr als 320 Gigawatt und bis 2030 auf 600 Gigawatt auszubauen, wird begrüßt. Ebenfalls befürwortet wird der Industrieplan zum Grünen Deal der EU-Kommission. Diese strategische Weichenstellung zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für europäische Industriezweige zu verbessern, die dem Kampf gegen den Klimawandel dienen. Sachsen und die übrigen Solarindustrieregionen wollen sich an der jetzt anstehenden Ausgestaltung der angekündigten Maßnahmen und Legislativvorschläge beteiligen.
Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft war zudem am 18.01.2023 der European Solar PV Industry Alliance (ESIA) beigetreten. Das von der EU-Kommission gegründete und aus Vertretern von Politik und europäischen Photovoltaik-Herstellern bestehende Netzwerk hat zum Ziel, die europäische Solarindustrie wiederzubeleben.
Die Abstimmung war knapp, doch am Ende gab das Europäische Parlament grünes Licht für die CO2-Reduktionsziele für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Das bedeutet das Ende des Verbrenners ab 2035. Am gleichen Tag stellte die Europäische Kommission ihren Plan vor, auch für Lkws und Busse den Ausstoß von CO2 zu reduzieren.
(MS) Am 14.02.2023 stimmten die Europaabgeordneten mit 340 zu 279 Stimmen für die mit dem Rat der EU erzielte Einigung zu den »CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge«. Diese neuen Normen wurden an die ehrgeizigen Klimaschutzziele der EU angepasst. Die Abgeordneten der Fraktionen Renew Europe, S&D, Die Grünen/EFA und die Linken stimmten für den Kompromiss. Die konservativen Fraktionen EVP, EKR und die ID stimmten dagegen. Aus der Sicht der EVP-Fraktion verstößt die neue Verordnung gegen das Prinzip der Technologieneutralität. »Das Verbot des Verbrennungsmotors bringt für das Klima sehr wenig und schadet der Industrie«, sagte der EVP-Abgeordnete Peter Liese (Deutschland). Der Abgeordnete Michael Bloss (Die Grünen/EFA/Deutschland) hält dagegen: »Die EU nimmt Kurs auf Elektromobilität. Das Aus des Verbrenner-Motors ist eine klare Ansage der EU für sauberen Verkehr, Klimaneutralität und für europäische Wettbewerbsfähigkeit. Wer jetzt noch auf den Verbrenner-Motor setzt, gefährdet den Industriestandort Europa.«
Die neuen Regeln ebnen den Weg zu dem CO2-Flottenziel der EU. Demnach sollen neue Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 2035 emissionsfrei werden, das heißt, dass die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2021 um 100 Prozent reduziert werden müssen. Als Zwischenziele für die Reduktion sind bis 2030 bei PKW 55 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen 50 Prozent vereinbart worden.
Außerdem erarbeitet die EU-Kommission bis 2025 eine Methode, um die CO2-Emissionen über den gesamten Nutzungszyklus von Fahrzeugen zu bewerten. Zudem werden bis Dezember 2026 die Emissionsgrenzwerte mit den Daten zum tatsächlichen Kraftstoff- und Energieverbrauch verglichen. Hersteller, die pro Kalenderjahr nur kleine Mengen an Fahrzeugen produzieren – also 1.000 bis 10.000 neue Pkws oder 1.000 bis 22.000 neue leichte Nutzfahrzeuge –, können bis 2035 von den Verpflichtungen ausgenommen werden. Ab Ende 2025 wird die EU-Kommission alle zwei Jahre einen Bericht veröffentlichen, in dem sie die Fortschritte auf dem Weg zum emissionsfreien Straßenverkehr bewertet.
Gleichzeitig veröffentlichte die EU-Kommission am 14.02.2023 einen Vorschlag für eine »Verordnung hinsichtlich der Verschärfung der CO₂-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge«. Darin werden CO2-Emissionsziele für neue Lkws und Busse vorgeschlagen, die ab 2030 gelten sollen. Auf Lastkraftwagen, Stadtbusse und Reisebusse entfallen rund 6 Prozent der Gesamttreibhausgasemissionen in der EU und über 25 Prozent der Treibhausgasemissionen aus dem Straßenverkehr. Die EU-Kommission schlägt eine schrittweise Einführung strengerer CO2-Emissionsnormen gegenüber dem Stand von 2019 vor: 45 Prozent weniger Emissionen ab 2030; 65 Prozent weniger Emissionen ab 2035; 90 Prozent weniger Emissionen ab 2040. Um die schnellere Einführung emissionsfreier Busse in Städten zu fördern, schlägt die EU-Kommission außerdem vor, dass alle neuen Stadtbusse ab 2030 emissionsfrei fahren.
(MS) Vom 10. bis 12.02.2023 fand eine Folgekonferenz zur Zukunft Europas statt. In Brüssel gab es die Abschlusssitzung des ersten europäischen Bürgerpanels. Dabei schlugen die Bürger/innen Maßnahmen vor, wie die Lebensmittelverschwendung in der EU verringert werden kann. Dieses Ziel steht im Einklang mit der Strategie »Vom Hof auf den Teller«, die die Europäische Kommission bereits 2020 vorgelegt hat. Rund 150 Bürger/innen, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden, nahmen an der Konferenz teil. Am Ende legte das Bürgergremium ein Positionspapier mit 23 Empfehlungen vor. Die Empfehlungen werden die Folgenabschätzung und die offene öffentliche Konsultation ergänzen, die die EU-Kommission zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie durchführte.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 13.02.2023 zwei delegierte Rechtsakte vor, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sollten ursprünglich im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bereits im Dezember 2021 vorgelegt werden. Im ersten delegierten Rechtsakt wird der Grundsatz der »Zusätzlichkeit« für nachhaltigen Wasserstoff präzisiert. Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff müssen demnach an neue Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen angeschlossen werden. Des Weiteren werden Kriterien eingeführt, dass erneuerbarer Wasserstoff nur zu Zeiten und an Orten erzeugt wird, an denen ausreichend erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Diese Vorschriften werden stufenweise eingeführt. Der zweite delegierte Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung des Lebenszyklus für Treibhausgasemissionen von wasserstoffbasierten Brennstoffen. Diese Rechtsakte werden nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU geprüft, wofür sie zwei Monate Zeit haben. Die beiden Institutionen können die Rechtsakte ablehnen, haben aber keine Möglichkeit für inhaltliche Änderungen.
Der sächsische Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther gab am 26.01.2023 in Brüssel den Startschuss für eine Zusammenarbeit der europäischen Solarindustrie-Regionen. Sachsen, Andalusien und Kärnten bilden den Kern des neuen, von Sachsen initiierten Netzwerks, dem weitere europäische Solarindustrie-Regionen beitreten können. Der förmliche Start des Netzwerks soll mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung im März 2023 parallel zum Solar Power Gipfel in Brüssel erfolgen.
(MS) In der EU entstand vor zwanzig Jahren eine vielversprechende Solar-Industrie, die in großem Maßstab Photovoltaik-Module baute. Doch die asiatische Konkurrenz baute diese Photovoltaik-Module, nicht zuletzt dank einheimischer Subventionen, viel günstiger, so dass die Solar-Industrie aus der EU abwanderte. Das wird mittlerweile als strategischer Fehler gesehen. Die Covid-19-Pandemie und der russische Krieg in der Ukraine haben gezeigt, wie verletzlich der Welthandel ist und Lieferketten abbrechen können. Bis 2050 möchte die EU der erste klimaneutrale Kontinent sein. Dafür ist der massive Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig.
Sachsen verfügt bereits über eine innovative und kraftvolle Solar-Industrie und eine exzellente Forschungs- und Wissenschaftslandschaft. Zusammen mit anderen europäischen Regionen möchte Sachsen diese Kräfte in einem regionalen Netzwerk bündeln. Mit Andalusien (Spanien) und Kärnten (Österreich) wird derzeit ein Positionspapier erarbeitet, in welchem die nötigen Schritte für eine Stärkung der europäischen Solar- und Photovoltaik-Industrie dargestellt werden. Im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel trafen sich deshalb am 26.01.2023 unter dem neuen Gesprächsformat »Europa-Salon« Vertreter/innen von Solarverbänden, Europäischer Kommission, Europäischem Parlament sowie den Regionen Andalusien und Kärnten. Die Teilnehmer/innen diskutierten darüber, wie die Solarindustrie-Regionen dazu beitragen können, die Ziele der EU-Solarenergiestrategie zu erreichen und welche europapolitischen Rahmenbedingungen sie dafür benötigen. Die EU-Solarenergiestrategie sieht vor, die jährliche Produktion von Photovoltaik-Modulen in der EU bis 2025 auf mehr als 320 Gigawatt und bis 2030 auf 600 Gigawatt auszubauen.
Das sächsische Energie- und Klimaschutzministerium ist zudem am 18.01.2023 der European Solar PV Industry Alliance (ESIA) beigetreten. Das von der EU-Kommission gegründete und aus Vertretern/innen von Politik und europäischen Photovoltaik-Herstellern bestehende Netzwerk hat zum Ziel, die europäische Solarindustrie wiederzubeleben. Die ersten vorrangigen Maßnahmen dieser Allianz sind eine Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzmittel für europäische Photovoltaik-Industrieprojekte. Außerdem sollen die gleichen Wettbewerbsbedingungen sichergestellt werden, wozu die zügige Umsetzung von Ökodesign-Anforderungen für die öffentliche Beschaffung gehören. Der Fachkräftebedarf der Solar-Branche soll durch den Start der European Solar PV Industry Alliance Academy gesichert werden.
Die Gespräche zwischen Staatsminister Günther und seinem andalusischen Amtskollegen Jorge Paradela Gutiérrez dienten auch der Förderung der neuen Regionalpartnerschaft zwischen Sachsen und Andalusien, die vom sächsischen Ministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung koordiniert wird.
Die Europäische Bürgerinitiative »Bienen und Bauern retten!« war im Herbst 2022 mit über einer Million Unterschriften erfolgreich. Allein in Deutschland unterschrieben mehr als 526.000 Unterstützer/innen. Das Europäische Parlament führte deswegen mit den Initiatoren/innen der Bürgerinitiative Ende Januar 2023 eine Anhörung durch. Gleichzeitig veröffentlichte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Bestäuber-Initiative.
(MS) Am 24.01.2023 fand im Europäischen Parlament die Anhörung der erfolgreich eingebrachten Europäischen Bürgerinitiative (EBI) »Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt« statt. Die Initiative fordert die EU-Kommission auf, rechtliche Maßnahmen vorzuschlagen, um synthetische Pestizide bis 2035 aus dem Verkehr zu ziehen. Die biologische Vielfalt soll zudem wiederhergestellt werden. Die betroffenen Landwirte/innen sollen während dieser Übergangsphase unterstützt werden. Diese drei Themen wurden auf der gemeinsamen Sitzung der Landwirtschafts- und Umweltausschüsse des EU-Parlaments erörtert.
Die Vizepräsidentin der EU-Kommission Věra Jourová begrüßte die Ziele der EBI, darunter die Verwirklichung einer umweltfreundlicheren Landwirtschaft. Die Organisatoren der EBI kritisierten dagegen die Industrie und einige Landwirtschaftsverbände für ihre Lobbyarbeit gegen den Europäischen Grünen Deal und die Versuche der Mitgliedstaaten, die Gesetzgebung zur Reduzierung des Pestizideinsatzes zu verzögern. Die EU-Kommission hat bis zum 07.04.2023 Zeit, eine förmliche Antwort mit den geplanten Maßnahmen vorzulegen.
Die EU-Kommission legte am selben Tag eine Mitteilung zur »Überarbeitung der EU-Initiative für Bestäuber - Ein neuer Deal für Bestäuber« vor. Sie möchte den alarmierenden Rückgang wildlebender Bestäuber in Europa bekämpfen, denn dies bedrohe die Ökosysteme, die Lebensmittelsicherheit und die Einkommen der Landwirte/innen. Zu den wichtigsten Punkten der Mitteilung gehören die Verbesserung der Erhaltung von Arten und Lebensräumen. Die EU-Kommission wird Erhaltungspläne für bedrohte Bestäuber fertigstellen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die EU-Kommission ein Projekt für ein Netz ökologischer Korridore für Bestäuber mit der Bezeichnung »Buzz Lines« vorbereiten. In den Agrarlandschaften sollen die Lebensräume für Insekten wiederhergestellt werden. Dazu gehört auch, die Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf Bestäuber einzudämmen. Der übermäßige Einsatz von Pestiziden ist ein Schlüsselfaktor für den Verlust von Bestäubern. Auch Sachsen hat sich vorgenommen, den Einsatz zu halbieren. Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der Lebensräume von Bestäubern in städtischen Gebieten.
(MS) Die Europäische Kommission sucht für das Jahr 2025 Kandidatenstädte für den Titel Grüne Hauptstadt Europas und für den European Green Leaf Award. Bis zum 30.04.2023 können sich Städte bewerben, die ihre Stadt grüner machen wollen. Das Ziel ist es, europäische Städte für ihr Engagement im Sinne des Europäischen Grünen Deals zu belohnen. Der Wettbewerb richtet sich an Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern für den Preis »Grüne Hauptstadt« und mit 20.000 bis 99.999 Einwohnern für den »Green Leaf Award«. Die teilnehmenden Städte werden anhand von sieben Indikatoren bewertet:
- Luftqualität,
- Wasser,
- Biologische Vielfalt, Grünflächen und nachhaltige Landnutzung,
- Abfall und Kreislaufwirtschaft,
- Lärm,
- Abschwächung des Klimawandels und
- Anpassung an den Klimawandel.
Die Auszeichnung »Grüne Hauptstadt Europas« wurde seit 2010 bereits 15 Mal verliehen. Im Jahr 2015 wurde der Titel »European Green Leaf« für kleinere Städte eingeführt, und jedes Jahr können bis zu zwei Städte ausgezeichnet werden.
(MS) Nach einer zweijährigen Übergangsphase ist die neue EU-Trinkwasserrichtlinie am 12.01.2023 in Kraft getreten. Die Qualität des Leitungswassers in der EU muss jetzt besser überprüft und somit den Menschen in ganz Europa ein sicherer Zugang zu Trinkwasser garantiert werden. Das Trinkwasser wird künftig auf neue Schadstoffe wie Mikroplastik, endokrine Disruptoren und einige andere Arten von Chemikalien untersucht. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, den Zugang zu sicherem Trinkwasser für alle und insbesondere für gefährdete Menschen und Randgruppen zu verbessern, z. B. durch öffentlich zugängliche Wasserstellen. Außerdem müssen die Bürger/innen Informationen über die Wasserversorger erhalten, etwa was die Qualität und das Angebot von Trinkwasser in ihrem Wohngebiet betrifft. Damit soll die Richtlinie das Vertrauen der Verbraucher/innen in ihr Leitungswasser stärken und so dazu beitragen, das Abfallaufkommen durch Kunststoffwasserflaschen zu vermindern.
(MS) Die Europäische Union exportierte 2020 rund 32,7 Millionen Tonnen Abfälle in Nicht-EU-Länder. Das Europäische Parlament hat deshalb am 17.01.2023 für eine Verschärfung der Regeln für die Verbringung von Abfällen innerhalb der EU und in Entwicklungsländer gestimmt. Der illegale Abfallhandel soll dadurch bekämpft und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Die Abgeordneten unterstützen ein Export-Verbot für Abfälle. Ausnahmen soll es nur in begrenzten und gut begründeten Fällen geben. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle aus der EU in Nicht-OECD-Länder soll ebenfalls verboten werden. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder verbieten und die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in OECD-Länder innerhalb von vier Jahren auslaufen lassen. Die Europaabgeordneten müssen sich jetzt noch mit dem Rat der Europäischen Union auf die gemeinsame Verordnung einigen.
Die Verhandlungen in den Trilogen waren hart und langwierig, doch am Ende waren die Gespräche erfolgreich. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich am frühen Morgen des 18.12.2022 auf einen neuen europaweiten CO2-Emissionshandel geeinigt.
(MS) Das System des CO2-Emissionshandels (EHS) ist das Kernstück des Klimapakets »Fit-for-55«. Im EHS werden Berechtigungsscheine für den Ausstoß von CO2 gehandelt, die CO2-Zertifikate. Es wird eine absolute Anzahl an Zertifikaten festgelegt, die die Marktteilnehmer kaufen müssen. Diese Zertifikate können auch gehandelt werden, wenn weniger benötigt werden als man besitzt. Dadurch entsteht ein Preis, der derzeit bei ca. 85 EUR pro Tonne CO2 liegt. Zum Vergleich: 2021 umfasste der EHS in der EU 3.3312 Mio. Tonnen CO2. Nach und nach werden immer weniger Zertifikate ausgegeben, so dass der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird. Seit seiner Einführung im Jahr 2005 sind die Emissionen der EU um 41 Prozent gesunken. Mit der erzielten Einigung wird das System noch ehrgeiziger, um die Emissionen noch weiter zu senken.
Die Verhandlungsführer/innen konnten sich nun auf einen Pfad einigen, wie die CO2-Reduktion stattfindet. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen um 62 Prozent reduziert werden im Vergleich zum Basisjahr 2005. Der gesamte Emissionsdeckel, also die Höhe der Gesamtemissionen, soll zwischen 2024 und 2027 jedes Jahr um 4,3 Prozentpunkte gesenkt werden. Ab 2028 soll dieser Reduktionsfaktor bei 4,4 Prozent liegen.
Damit die europäische Industrie geschützt wird, vor Produkten von außerhalb der EU, die unter weniger strengen Klimaschutzbestimmungen hergestellt werden, wurden bisher eine große Zahl an Zertifikaten kostenlos zugeteilt. Diese freie Zuteilung wird bis 2030 um fast die Hälfte gestrichen. Bis Ende 2034 gibt es gar keine freien Zuteilungen mehr. Bis dahin soll der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), eine Art CO2-Zoll, vollständig eingeführt sein.
Die Einnahmen aus dem EHS sollen in den Innovationsfonds fließen. Der Innovationsfonds wird von derzeit 450 auf 575 Millionen Zertifikate aufgestockt. Bei einem Durchschnittspreis von 80 EUR sind das 46 Mrd. EUR bis 2030. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dieses Geld in Klimamaßnahmen zu investieren.
Eine Neuerung des europäischen EHS ist die Ausweitung auf Gebäude und Transport, der sogenannte EHS2. Diese Sektoren sind ab 2027 Teil des EHS. Neben Haushalten fallen auch kleine Unternehmen darunter. Für Deutschland wird sich allerdings nichts ändern, da diese Sektoren bereits im nationalen Emissionshandel berücksichtigt sind. Der Preis ist bis 2030 auf 45 EUR gedeckelt. Trotzdem sollen bedürftige Haushalte geschützt werden. Dafür wird ein Klimasozialfonds eingeführt, der im Zeitraum 2026-2032 mit über 86 Mrd. EUR ausgestattet ist. Die Hälfte der Einnahmen aus dem EHS2 geht an die Mitgliedstaaten, die auch davon Geld für soziale Klimamaßnahmen ausgeben können.
Der Trend der letzten Jahre ist eindeutig – es gibt immer mehr Verpackungen in der EU. Produkte werden mehr und aufwändiger verpackt als früher. Ein Symbol dafür ist die Kaffeekapsel, die es seit einigen Jahren auf dem Markt gibt. Das führt zu mehr Abfall. Dieser Entwicklung wollte die Europäische Kommission nicht mehr tatenlos zusehen und legte ein entsprechendes Maßnahmenpaket vor.
(MS) Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen in erster Linie zu einer Reduzierung der Verpackungsabfälle beitragen. Zudem soll die Recyclingfähigkeit aller Arten von Verpackungen steigen. Der Anteil von recycelten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien soll erhöht werden. Dies ist ein Baustein zur Umsetzung des Aktionsplans Kreislaufwirtschaft, den die EU-Kommission im März 2020 vorgelegt hatte. Die seit 1994 geltende Verpackungsrichtlinie wird damit abgelöst, da sie den modernen Anforderungen nicht mehr gerecht wurde. Offensichtlich reichten die rechtlichen Regelungen nicht aus. Nach Analysen in der EU-Kommission könnte das Aufkommen an Kunststoffabfällen bis 2030 um 46 Prozent und bis 2040 sogar um 61 Prozent im Vergleich zu 2018 zunehmen, sollten keine Maßnahmen ergriffen werden.
Das übergeordnete Ziel ist die Verringerung der Verpackungsabfälle bis 2040 um 15 Prozent pro Kopf gegenüber 2018. Dazu gibt es ganz konkrete Vorschläge: So soll es ein Verbot von Einwegverpackungen für Essen und Getränke geben, die vor Ort verzehrt werden. Für den Online-Handel gibt es Zielvorgaben zur Wiederverwendbarkeit von Verpackungen für den Transport. Dies soll das Aus für sinnlos große Verpackungen bedeuten. Getränkehersteller müssen bis 2030 20 Prozent ihrer Produkte in Mehrwegbehältnissen abfüllen. Die Mitgliedstaaten müssen Wiederverwendungs- und Nachfüllsysteme fördern sowie Pfand- und Rücknahmesysteme für wiederverwendbare Verpackungen einführen. Für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Metall müssen die Mitgliedstaaten ganz konkret bis zum 01.01.2029 ein funktionierendes Pfand- und Rücknahmesystem eingeführt haben. Ausgenommen davon sind nur Verpackungen für Wein, Spirituosen und Milch.
Ein anderes Ziel ist es, die wirtschaftlich tragfähige Recyclingfähigkeit aller Verpackungen bis 2030 zu erreichen. Bis 2025 sollen in jedem Mitgliedstaat mindestens 65 Prozent der Verpackungen recycelt werden; für 2030 liegt das Ziel sogar bei 70 Prozent. Für unterschiedliche Materialien wie Plastik, Holz oder Glas gibt es eigene Zielvorgaben. Für Plastikverpackungen gibt es zusätzlich Zielvorgaben für einen Mindestanteil an recyceltem Material. Für »berührungsempfindliche« PET-Flaschen und Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff wird für 2030 eine Zielvorgabe von 30 Prozent vorgeschlagen.
Für Verbraucher/innen soll das Leben auch leichter werden, indem eine verbindliche und europaweit gültige Kennzeichnungsverpflichtung eingeführt wird. Dafür gibt es neuartige Etiketten und QR-Codes auf den Verpackungen, die Informationen zur korrekten Entsorgung, zur Wiederverwendbarkeit und zum Material enthalten. Die Sammelbehälter für Abfall sollen dann die gleichen Etiketten tragen. Niemand soll mehr an der Frage scheitern: Wohin mit dem Abfall - blaue, gelbe oder braune Tonne?
Für die Erwärmung des Weltklimas sind maßgeblich die CO2-Emissionen verantwortlich. Der beste Weg den Klimawandel zu verlangsamen, ist ein verringerter Ausstoß des Treibhausgases. Doch es gibt noch einen zweiten Weg: Das Kohlendioxid, das bereits in der Luft ist, herausfiltern und einlagern. Die Europäische Kommission hat dazu einen Vorschlag vorgelegt, wie dies geschehen und nachgewiesen werden kann.
(MS) Bereits im Dezember 2021 legte die EU-Kommission erste Gedanken über nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe vor. Darin wurden Schlüsselbereiche benannt, in denen der Kohlenstoffabbau erhöht und ein entsprechendes Zertifizierungssystem ausgestaltet werden könnte. Mittlerweile hat sich die EU auf ein Nettoabbauziel von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (MtCO2 e) an Kohlenstoffabbau bis 2030 geeinigt. Darauf aufbauend veröffentlichte am 30.11.2022 die EU-Kommission den Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens für den Kohlenstoffabbau. Die Verordnung legt dafür Kriterien für die Qualität, die Überprüfbarkeit und die Regeln des Kohlenstoffabbaus vor. Um die Qualität und Vergleichbarkeit der CO2-Entnahme zu gewährleisten, werden vier QU.A.L.ITY-Kriterien festgelegt:
- QUantifizierung: Die Tätigkeiten zur CO2-Entnahme müssen genau gemessen werden und eindeutige Vorteile für das Klima bringen.
- Additionality (Zusätzlichkeit): Maßnahmen zur CO2-Entnahme müssen über die bestehenden Verfahren und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen hinausgehen.
- Langfristige Speicherung: Die Zertifikate sind an die Dauer der CO2-Speicherung geknüpft, um eine dauerhafte Speicherung zu gewährleisten.
- Sustainability (Nachhaltigkeit): Maßnahmen zur CO2-Entnahme müssen die Nachhaltigkeitsziele in Bereichen wie Anpassung an den Klimawandel, Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Meeresressourcen sowie biologische Vielfalt wahren bzw. dazu beitragen.
Der Kohlenstoff kann auf drei verschiedene Arten entfernt und gespeichert werden.
1. Bei der dauerhaften Speicherung werden industrielle Technologien angewandt, um den Kohlenstoff zu binden und in einer stabilen Form zu speichern.
2. Bei der Kohlenstoffbewirtschaftung kann der Kohlenstoff auf natürliche Weise auf dem Land gespeichert werden. Dies kann durch eine bessere Bodenbewirtschaftung, durch Carbon Farming oder durch die Wiederherstellung von Torfland geschehen, um die Kohlenstoffbindung in Böden und Wäldern zu verbessern.
3. Bei der Kohlenstoffspeicherung in Produkten kann der von Bäumen oder in anderen industriellen Technologien gebundene Kohlenstoff in langlebigen Materialien, wie z. B. holzbasierten Baumaterialien, verwendet und gespeichert werden.
Ausgeschlossen von dieser Verordnung sind Techniken zur Abscheidung von fossilem Kohlenstoff zur Speicherung (CCS) oder Nutzung (CCU). Diese Technologien tragen zwar dazu bei, fossile CO2-Emissionen zu recyceln oder zu speichern, aber sie entfernen den Kohlenstoff nicht aus der Atmosphäre.
Die genauen Methoden der Zertifizierung werden in der Verordnung nicht genannt, sondern sollen erst in kommenden Entscheidungen der EU-Kommission festgelegt werden. Diese Methoden müssen noch von Expertengruppen ausgearbeitet werden. Zudem soll ein öffentliches Register eingerichtet werden, um die zertifizierten Kohlenstoffabbaueinheiten öffentlich zugänglich zu machen.
Umweltorganisationen zeigten sich vom vorgelegten Vorschlag wenig beeindruckt. Sie nannten die Ideen der EU-Kommission unausgereift und vereinfachend. Zu viele Fragen blieben unbeantwortet.
In Europa gab es vor zwanzig Jahren eine starke Solarindustrie. Doch die Konkurrenz in Asien war im Preis unschlagbar günstig. Beinahe die gesamte Produktion von Solarmodulen wurde dorthin verlagert. Die Krisen durch Covid-19 und der Krieg in der Ukraine machten jedoch deutlich, wie abhängig die EU von funktionierenden Lieferketten ist. Um diesen Prozess umzukehren und die europäische Industrie zu stärken, wurde jetzt eine Solar PV Industrie Allianz gegründet.
(MS) Die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU sind ambitioniert. Die Solarstrategie der EU sieht vor, das bis 2025 Photovoltaik-Anlagen (PV) von 320 Gigawatt (GW) und bis 2030 von 600 GW installiert werden sollen. Doch bisher kamen dafür die meisten Solarmodule aus Übersee. Das soll sich ändern. Dafür gab am 09.12.2022 die Europäische Kommission den Startschuss für die Gründung der Solar PV Industrie Allianz. Die Allianz möchte eine verstärkte Produktion innovativer und nachhaltiger Solar-PV in der EU fördern. In einer gemeinsamen Erklärung von EU-Kommission und der Solar-Industrie werden die Prioritäten für 2023 festgelegt.
Die neue Allianz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2025 30 GW an europäischen Produktionskapazitäten in der gesamten Wertschöpfungskette zu erreichen. Das würde das Bruttoinlandsprodukt in Europa um 60 Mrd. EUR pro Jahr erhöhen und mehr als 400.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die Arbeit der Allianz wird sich auf drei Bereiche konzentrieren.
1. Die Sicherstellung von Investitionsmöglichkeiten für die europäische Photovoltaik. Private Investitionen für die Entwicklung und Vermarktung innovativer und wettbewerbsfähiger PV-Produkte aus Europa sollen attraktiver werden. Vorrangig wird die Allianz daran arbeiten, die Investitionen der EU, der Mitgliedstaaten und des Privatsektors aufeinander abzustimmen.
2. Ein förderliches Umfeld für die europäische Photovoltaik schaffen. Das betrifft vor allem die Beseitigung von Hindernissen, wie z. B. vereinfachte Genehmigungsverfahren für neue Produktionsstätten. Zudem muss die Versorgung mit Rohstoffen und Komponenten, die für die Produktion benötigt werden, gesichert werden. Die Allianz wird auch die Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft in der gesamten Wertschöpfungskette unterstützen. Entscheidend wird auch die Gewinnung und Ausbildung qualifizierter Arbeitskräfte sein.
3. Die Diversifizierung der Lieferungen und Aufbau von Widerstandsfähigkeit in der Lieferkette. Die Abhängigkeiten Europas in der Lieferkette müssen durchbrochen werden. Dies kann durch alternative Lieferanten, neue Partner/innen und Abnehmer/innen geschehen.
Die EU-Kommission hat zwar die politische Führung in der Solar-Allianz inne. Das Tagesgeschäft wird aber durch die Plattform von EIT InnoEnergy geführt. Diese Konstellation knüpft an die erfolgreiche Arbeit der Batterie-Allianz an. Die Europäische Allianz der PV-Industrie wird von einem Lenkungsausschuss geleitet, der sich aus der EU-Kommission, dem Sekretariat der EIT InnoEnergy sowie SolarPowerEurope und dem European Solar Manufacturing Council als wichtige Branchenvertreter zusammensetzt. Der Lenkungsausschuss wird den Gesamtfortschritt der Arbeit des Bündnisses lenken und die politische Richtung vorgeben. Das sächsische Energieministerium wird ebenfalls Mitglied der Solar-Allianz werden. Es gibt jetzt schon mehrere Unternehmen, die in Sachsen Solarmodule produzieren. Das kann in Zukunft noch ausgebaut werden. Auf diesem Weg werden Arbeitsplätze in Sachsen gesichert und die Energiewende kann ein Erfolg werden.
(MS) Künftig dürfen nur noch Produkte in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, die nachweislich nicht zur weltweiten Waldschädigung oder Entwaldung beigetragen haben. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU im Trilog geeinigt. Diese Verordnung gilt für die natürlichen Rohstoffe wie Palmöl, Rindfleisch, Holz, Kaffee, Kakao, Sojabohnen und Kautschuk. Aber auch deren Produkte wie Schokolade, Möbel, bedrucktes Papier, Holzkohle und bestimmte Palmölderivate sind davon betroffen. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht müssen Unternehmen die Lieferkette bis zur Parzelle zurückverfolgen und nachweisen, dass der Wald für ihre Produkte nicht vor kurzem gerodet wurde. Ohne diese Erklärung dürfen die Unternehmen ihre Produkte nicht in der EU verkaufen. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wird überprüft, ob weitere Produkte und andere Ökosysteme hinzugefügt werden sollen. Das EU-Parlament und der Rat der EU müssen dieser Einigung abschließend noch formal zustimmen.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 08.12.2022 zwei Berichte zur Umsetzung des Null-Schadstoff-Aktionsplans vorgelegt. Im Null-Schadstoff-Überwachungs- und Ausblicksbericht ist die Bilanz bei der Verwirklichung der Null-Schadstoff-Ziele gemischt. Die Umweltverschmutzung durch Pestizide, antimikrobielle Stoffe und Abfälle im Meer geht zwar zurück. Bei Lärm- und Nährstoffbelastung sowie Abfallaufkommen wurden hingegen kaum Fortschritte erzielt. Die weitgehende Einhaltung der EU-Standards mit der Trinkwasser- und Badegewässerverschmutzung wiederum gibt Anlass zur Hoffnung. Der Bericht zur Entwicklung der Luftqualität zeigt, dass die Emissionen von Luftschadstoffen weiter zurückgehen werden. In den vergangenen 20 Jahren hat die EU die Emissionen der meisten der fünf wichtigsten Schadstoffe erheblich reduziert. Eine besorgniserregende Ausnahme bilden jedoch die Ammoniakemissionen. Diese Emissionen sind nur geringfügig zurückgegangen, und elf Mitgliedstaaten haben ihre Verpflichtungen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen bis 2020 nicht erfüllt.
(MS) Die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU konnten für die neue Batterie-Verordnung abgeschlossen werden. Die vereinbarten Regeln decken den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab. Betroffen sind eine Vielzahl von Batterietypen, die für Elektrofahrräder, in Autos oder in der Industrie verwendet werden. Es gibt strengere Anforderungen, um Batterien nachhaltiger, leistungsfähiger und langlebiger zu machen. Gerätebatterien müssen so konstruiert sein, dass sie sich leicht herausnehmen und ersetzen lassen. Um die Verbraucher/innen besser zu informieren, werden die Batterien mit Etiketten und QR-Codes versehen. Darauf sind Informationen über ihre Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung abgedruckt. Zudem wurden genaue Sammel- und Recyclingziele vereinbart, um die kostbaren Rohstoffe in den Batterien wiederzuverwenden.
(MS) Nach und nach gibt es politische Einigungen für einzelne Elemente des Fit-for-55-Pakets. Die Unterhändler/innen des Rates der EU und des Europäischen Parlaments haben sich am 13.12.2022 im Trilog auf einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) geeinigt. Dieser Kompromiss muss noch offiziell vom Rat der EU und EU-Parlament gebilligt werden. Der Mechanismus gilt für Produkte in den kohlenstoffintensivsten Sektoren: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff sowie für einige Vorprodukte. Der CBAM wird ab Oktober 2023 in Kraft treten. Die schrittweise Abschaffung der kostenlosen Zertifikate für CBAM-Sektoren muss noch in den laufenden Verhandlungen über das EU-Emissionshandelssystem vereinbart werden.
Im Schnelldurchgang fanden zwei neue Verordnungen im Energiesektor im Rat der EU eine politische Einigung. Grundlage sind die Notverordnungen, die die Europäische Kommission in den letzten Wochen vorgelegt hat. Die Energieminister/innen einigten sich am 24.11.2022 zwar auf ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und auf den gemeinsamen Gaseinkauf, aber der Streit um eine Obergrenze für Gaspreise bleibt bestehen.
(MS) Auf der Tagung der Energieminister/innen am 24.11.2022 konnte zwar eine grundsätzliche politische Einigung für zwei sogenannte Notfallverordnungen erreicht werden. Eine förmliche Annahme fand aber nicht statt, da die unterschiedlichen Meinungen über ein Preislimit für Erdgas, dem Marktkorrekturmechanismus, nicht ausgeräumt werden konnten. Der Rat für Energie will auf einer weiteren Sondersitzung am 13.12.2022, kurz vor dem geplanten Europäischen Rat am 15./16.12.2022, die Verordnungen formal billigen und sich dort auf die Details des Preisdeckels einigen. Die Verordnungen könnten dann Anfang Januar 2023 in Kraft treten.
Bei der Verordnung zum Marktkorrekturmechanismus, den die EU-Kommission erst zwei Tage vor der Sitzung am 22.11.2022 vorgelegt hatte, liegen die Meinungen der Mitgliedstaaten weit auseinander. Dieser Mechanismus soll den Gaspreis auf der wichtigsten europäischen Gasbörse, der Title Transfer Facility (TTF), begrenzen. Für Spanien, Frankreich und Polen ist der von der EU-Kommission vorgeschlagene Mechanismus unzureichend. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Hürden sind so hoch, dass er keine Wirkung entfalten würde. So wäre die von der EU-Kommission vorgeschlagene Obergrenze selbst im August 2022, als die Preise für fossiles Gas einen historischen Höchststand mit über 300 EUR pro Megawattstunde erreicht hatten, nicht aktiviert geworden, da dieser Höchststand keine zwei Wochen andauerte. Seitdem ist der Preis wieder gefallen und liegt seit vier Wochen unter 150 EUR. Die Regelungen der EU-Kommission würden den Preis bei 275 EUR deckeln, was die Energiekosten im Moment ohnehin nicht senken würde. Deutschland und die Niederlande dagegen lehnen einen Preisdeckel generell ab. Sie fürchten, dass ein Preisdeckel den Verbrauch anheizen und Gasförderländer verschrecken könnte.
Inhaltlich konnten sich die Energieminister/innen auf die Verordnung zum beschleunigten Ausbau der erneuerbarer Energien einigen. Die Verordnung soll die Menge an grüner Energie und installierten Wärmepumpen schnell erhöhen, damit die Mitgliedstaaten weniger Gas für Kraftwerke und das Heizen benötigen. Bei Solaranlagen soll das Genehmigungsverfahren nicht länger als drei Monate dauern. Die Installation von Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kW wird einen Monat nach Antragstellung stillschweigend genehmigt.
Bei Repowering von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien ist eine Frist von höchstens sechs Monaten für Genehmigungsverfahren, einschließlich aller einschlägigen Umweltprüfungen, vereinbart worden. Führt das Repowering zu einer Erhöhung der Leistung der Anlage um bis zu 15 Prozent, soll der Netzanschluss innerhalb von drei Monaten genehmigt werden. Für die Installation von Wärmepumpen mit einer Leistung von weniger als 50 MW ist eine Frist von einem Monat und von drei Monaten für Erdwärmepumpen vereinbart worden. Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wird von einem überwiegenden öffentlichen Interesse ausgegangen. Dadurch können Projekte in Bezug von Umweltauflagen von einer vereinfachten Prüfung profitieren. Der Rat vereinbarte zudem, dass die Mitgliedstaaten die Regeln für die schnellere Erteilung von Genehmigungen auch auf laufende Genehmigungsanträge anwenden können. Die Verordnung wird 18 Monate lang gültig sein.
Bei der Verordnung über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, den grenzüberschreitenden Austausch von Gas und zuverlässige Preis-Referenzwerte konnte ebenfalls in vielen Punkten eine Einigung gefunden werden. Den Mitgliedstaaten und Energieunternehmen soll es ermöglicht werden, Gas auf den Weltmärkten gemeinsam einzukaufen. Die EU wird einen Dienstleister mit der Berechnung der gebündelten Nachfrage beauftragen und nach Angeboten auf den Weltmärkten suchen. Die Mitgliedstaaten sollen inländische Unternehmen dazu verpflichten, den Dienstleister zu nutzen, um die Nachfrage von 15 Prozent der benötigten Gasmengen zu bündeln. Bei Gasmengen über dem 15 Prozent-Ziel hinaus erfolgt die Bündelung auf freiwilliger Basis. Die Energieminister/innen haben ausdrücklich festgelegt, dass russisches Gas von der gemeinsamen Beschaffung ausgeschlossen ist.
Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wird beauftragt, einen neuen ergänzenden Preis-Richtwert für Gas zu entwickeln. Das soll stabile und vorhersehbare Preise für LNG-Transaktionen ermöglichen. Der neue Preis-Richtwert soll spätestens ab dem 31.03.2023 verfügbar sein. Es wurden zudem Solidaritätsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten für den Fall echter Gasversorgungsengpässe eingeführt.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 21.11.2022 den Deutschen Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) genehmigt. Die EU-Kommission prüfte, ob der Plan auf die zehn zentralen GAP-Ziele ausgerichtet ist; dazu gehören die gemeinsamen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Ziele. Deutschland hatte seinen ersten Vorschlag für einen GAP-Strategieplan am 21.02.2022 vorgelegt. Daran war auch der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther als Vorsitzender der Agrarministerkonferenz maßgeblich beteiligt. Am 14.10.2022 legte Deutschland einen überarbeiteten Vorschlag vor, in dem die Anmerkungen der EU-Kommission zum ersten Entwurf berücksichtigt wurden. Die neue GAP tritt am 01.01.2023 in Kraft. EU-weit werden für die GAP im Zeitraum 2023 bis 2027 270 Mrd. EUR bereitgestellt; davon erhält Deutschland 30,5 Mrd. EUR. Der ökologische Landbau wird mit fast 2,4 Mrd. EUR speziell gefördert.
(MS) Die Europäische Kommission stellte am 15.11.2022 die Mitteilung »Für einen starken und nachhaltigen Algensektor in der EU« vor. Darin werden 23 Maßnahmen zur »Erschließung des Potenzials des Algensektors in der EU« aufgeführt. Nach Ansicht der EU-Kommission ist es notwendig, den Anbau und die Produktion von regenerativen Algen in der gesamten EU zu verbessern. Zudem sollen die Märkte für Algen als Lebensmittel entwickelt werden. Dazu gehören die Förderung von Algen als Fischfutter und die Gewinnung von Nährstoffen aus Algenbiomasse. Die Lücken in der Forschung und in der Technologie sollen geschlossen werden. Außerdem soll das gesellschaftliche Bewusstseins und die Marktakzeptanz von Algen und algenbasierten Produkten verbessert werden.
(MS) Zur Eindämmung des illegalen Handels mit Wildtieren hat die Europäische Kommission am 09.11.2022 eine Überarbeitung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels vorgelegt. In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 wurde dieser Aktionsplan bereits angekündigt. Er bildet damit die Arbeitsgrundlage für die EU bis 2027. Der überarbeitete Aktionsplan ermutigt die Mitgliedstaaten und Drittländer, den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen als schweres Verbrechen zu behandeln. Es werden vier Prioritäten gesetzt:
- Unterbindung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung seiner Ursachen.
- Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels.
- Durchsetzung der Vorschriften und Strategien zur wirksamen Bekämpfung des illegalen Artenhandels.
- Stärkung der globalen Partnerschaft der Ursprungs-, Zielmarkt- und Transitländer gegen den illegalen Artenhandel.
Mit diesem Aktionsplan will die EU im Vorfeld der UN-Konferenz zur biologische Vielfalt in Kanada vom 07. bis 19.12.2022 ihr Engagement für diese Sache unter Beweis stellen.
(MS) Das Europäische Umweltamt hat am 24.11.2022 den Bericht »Luftqualität in Europa 2022« vorgestellt. Insgesamt sind die Emissionen aller wichtigen Luftschadstoffe in der EU im Jahr 2020 weiter zurückgegangen. Dieser Trend hat sich seit 2005 fortgesetzt. Trotzdem stellt die Luftverschmutzung weiterhin ein erhebliches Gesundheitsrisiko in Europa dar. Sie verursacht chronische Krankheiten und vorzeitige Todesfälle. Nach jüngsten Schätzungen der EUA starben im Jahr 2020 in der EU mindestens 238.000 Menschen vorzeitig an den Folgen einer Feinstaubbelastung. Die Stickstoffdioxidverschmutzung führte zu 49.000 und die Ozonbelastung zu 24.000 vorzeitigen Todesfällen in der EU. Die Luftverschmutzung schädigt auch die Ökosysteme von Land und Wasser. Im Jahr 2020 wurden in 75 Prozent der gesamten EU-Ökosystemfläche schädliche Stickstoffeinträge festgestellt. Die Hauptquelle der Feinstaubbelastung in Europa ist die Verbrennung von Brennstoffen im Wohn- und Gewerbesektor. Die Landwirtschaft war für den größten Teil (94 Prozent) der Ammoniakemissionen und mehr als die Hälfte (56 Prozent) der Methanemissionen verantwortlich. Bei den Stickoxiden waren die Hauptverursacher der Straßenverkehr (37 Prozent), die Landwirtschaft (19 Prozent) und die Industrie (15 Prozent).
(MS) Der Energiecharta-Vertrag ist bereits seit 1998 in Kraft. Durch den Vertrag werden ausländische Investitionen im Energiesektor geschützt. Dadurch wird der Umbau zu nachhaltigen Energien ausgebremst. Seit langem gibt es daran Kritik. Polen, die Niederlande, Spanien, Frankreich, Slowenien, Deutschland und Luxemburg haben vor kurzem ihre Entscheidung bekannt gegeben, aus dem Vertrag auszutreten. Italien ist diesen Schritt bereits 2016 gegangen. Das Europäische Parlament hat am 24.11.2022 eine nicht-bindende Entschließung über das »Ergebnis der Modernisierung des Vertrags über die Energiecharta« angenommen. Darin stimmen die Europaabgeordneten für den Austritt der EU aus dem Energiecharta-Vertrag. Berichterstatterin für die Entschließung war die sächsische Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne/EFA). Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, ihren Vorschlag zur Modernisierung des Vertrags zurückzuziehen und einen koordinierten Ausstieg für die EU und ihre Mitgliedstaaten auf den Weg zu bringen.
Die Energie- und Gaspreise sind so hoch wie nie. Das hat dramatische Folgen für die Wirtschaft, aber vor allem auch für die Bürger/innen der EU. Bislang ist der Herbst sehr mild, weshalb die Gasspeicher derzeit gut gefüllt sind. Die EU muss aber auch vorbereitet sein, falls es ein kalter Winter werden sollte und die Gasnachfrage drastisch steigt. Die Europäische Kommission legte deswegen ein neues »Energiepaket« vor.
(MS) Die EU-Kommission stellte am 18.10.2022 ein Energiepaket vor, das aus drei Teilen besteht: einem Verordnungsvorschlag zur Stärkung der Solidarität durch bessere Koordinierung der Gaseinkäufe sowie des grenzüberschreitenden Gashandels und verlässliche Preisbenchmarks, einer Mitteilung zum Energienotstand und einem EU-Aktionsplan zur Digitalisierung des Energiesystems.
Die EU-Kommission möchte einen Preismechanismus erarbeiten, der die Importpreise für Flüssigerdgas (LNG) neu gestaltet. So soll eine Alternative zur niederländischen Erdgas-Handelsplattform geschaffen werden, die derzeit auf dem europäischen Gasmarkt verwendet wird. Außerdem soll er eine genauere Grundlage für LNG-Transaktionen bieten, die nicht durch russische Manipulationen beeinflusst werden und letztlich zu niedrigeren Großhandelsgaspreisen beitragen. Bis dieses neue Preisinstrument angewendet werden kann, beabsichtigt die EU-Kommission die außergewöhnlich hohen Gaspreise durch einen dynamischen Marktkorrekturmechanismus zu begrenzen. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Instrument, mit dem ein dynamisches Preislimit für Transaktionen mit fossilem Gas auf dem Gasmarkt festgelegt wird.
Zudem soll die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und die Verhandlungsmacht der EU auf den internationalen Gasmärkten gestärkt werden, insbesondere durch die Förderung gemeinsamer Gaseinkäufe. Die Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis sicherstellen, dass sich Gasunternehmen an der Bündelung der Nachfrage beteiligen. Die Mindestmenge sollte mindestens 15 Prozent des Gesamtvolumens entsprechen, um die Gasspeicher zu 90 Prozent bis zum Winter 2023/2024 zu befüllen. Das wäre in etwa 13,5 Mrd. m3 für die EU insgesamt. In einem zweiten Schritt ermutigt die EU-Kommission die Unternehmen, ein Gaseinkaufskonsortium zu bilden, um die Gasmengen, Preise, Lieferpunkte und Lieferzeiten zu koordinieren.
Die Verordnung legt außerdem Regeln und Verfahren fest, die im Falle von Gasknappheit automatisch zwischen den Mitgliedstaaten gelten, die keine bilateralen Solidaritätsvereinbarungen geschlossen haben. Die Bereitschaft der Mitgliedstaaten zu bilateralen Solidaritätsvereinbarungen ist bisher nur gering – es wurden nur sechs Abkommen unterzeichnet.
Eine allgemeine Preisobergrenze für Gas, das für die Stromerzeugung verwendet wird, wurde explizit nicht vorgeschlagen. Zwar hatte die Einführung einer Preisobergrenze für Gas in Spanien und Portugal dort zu einer Senkung der Preise geführt. Allerdings birgt das sog. Iberische Modell einige Risiken, wenn es in der gesamten EU eingeführt würde. Bei der Tagung der Staats- und Regierungschefs am 20./21.10.2022 spielte dieser Punkt eine zentrale Rolle. Viele Mitgliedstaaten drängten auf einen Preisdeckel für die Einfuhr von Gas. Es herrschte jedoch Uneinigkeit darüber, wie eine solche Obergrenze umgesetzt werden sollte. Deutschland, Dänemark und die Niederlande lehnten solch einen Preisdeckel ab. Es besteht die Befürchtung, dass eine Preisobergrenze den Kauf von Gas auf den angespannten globalen Märkten erschweren sowie die Anreize zur Senkung des Verbrauchs verringern könnte. Die EU-Kommission teilt diese Bedenken und steht der Maßnahme ebenfalls skeptisch gegenüber. Die Einführung eines Gaspreisdeckels wurde zwar von vielen Mitgliedstaaten gefordert, konnte am Ende der Ratssitzung aber nicht verkündet werden. Die Mitgliedstaaten gaben jedoch grünes Licht für die Ausarbeitung weiterer Möglichkeiten zur Deckelung der Energie- und Gaspreise durch die EU-Kommission. In Deutschland wird es eine nationale Gaspreisbremse geben, die ab dem 01.03.2023 gelten soll. Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erläuterte bei seinem Besuch in Dresden am 01.11.2022 dem sächsischen Kabinett die geplanten Maßnahmen.
Das Europäische Parlament ist in den Gesetzgebungsprozess nicht involviert. Die EU-Kommission beruft sich auf Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser ermöglicht es dem Rat der EU allein geeignete Maßnahmen zu beschließen, wenn ernste Schwierigkeiten bei der Versorgung im Energiesektor auftreten. Es wird erwartet, dass der Rat ähnlich schnell die Verordnung beschließen wird wie in den vergangenen Monaten. Die nächste Sitzung des Rates für Energie findet am 24.11.2022 statt.
Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung vom Mai 2021 stellte die Weichen für den Übergang zur Nullverschmutzung von Luft, Boden und Wasser bis 2050. Bis 2030 sollen Zwischenziele erreicht werden, um die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme langfristig zu verbessern. Dazu legte die Europäische Kommission jetzt ein Gesetzgebungspaket für verbesserte Luft- und Wasserqualität vor.
(MS) Die EU-Kommission stellte am 26.10.2022 ein Null-Verschmutzungspaket vor. In diesem Paket sind drei Richtlinien enthalten, die für bessere Luftqualität, für weniger Schadstoffe im Wasser und für eine bessere Überwachung des kommunalen Abwassers sorgen sollen.
In der EU gibt es rund 300.000 vorzeitige Todesfällen pro Jahr sowie eine Vielzahl von Atemwegserkrankungen und Krebserkrankungen, die auf eine schlechte Luftqualität zurückzuführen sind. Die Europäische Umweltagentur stellte fest, dass 96 Prozent der Stadtbewohner/innen in der EU immer noch Luftverschmutzungswerten ausgesetzt sind, die über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegen. Vorerst besteht der Hauptvorschlag der EU-Kommission darin, die EU-Standards stärker an die Empfehlungen der WHO anzugleichen. Damit soll der Weg für sauberere Luft in Europa bis 2030 geebnet werden, als erster Schritt auf dem Weg zum EU-Ziel der Nullverschmutzung im Jahr 2050.
Für die kleinsten und gefährlichsten Feinstaubpartikel (PM 2,5), die am tiefsten in die Lunge eindringen, schlägt die EU-Kommission einen neuen rechtsverbindlichen Höchstgrenzwert von 10 μg/m³ vor, der strenger ist als die derzeitige Richtlinie (25 μg/m³). Dieser Wert ist aber weit weniger ehrgeizig als die WHO-Leitlinien mit 5 μg/m³. Etliche Abgeordnete des Europäischen Parlaments zeigten sich darüber enttäuscht. Sie hätten sich gewünscht, dass die künftigen EU-Luftqualitätsstandards vollständig mit den Empfehlungen der WHO in Einklang gebracht werden. Der zuständige Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius ist allerdings der Ansicht, dass eine vollständige Angleichung an die WHO-Leitlinien für 2030 derzeit nicht realistisch wäre. Es müsse abgewartet werden, wie stark die Auswirkungen des Fit-for-55-Pakets auf die bessere Luftqualität seien. Die Umstellung auf Elektromobilität würde einen großen Beitrag dazu leisten. Die Richtlinie wird fortlaufend dem Stand der Wissenschaft und der Technik angepasst werden müssen. Zudem sollen die Luftqualitätspläne der Mitgliedstaaten wirksamer überwacht werden, um gegen Überschreitungen der Richtwerte vorgehen zu können.
Ein anderer Vorschlag betrifft die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser, in deren Mittelpunkt der Schutz der menschlichen Gesundheit steht. Der Vorschlag enthält Verpflichtungen zur Rückgewinnung von Nährstoffen aus dem Abwasser, neue Normen für Mikroverunreinigungen und neue Überwachungsvorschriften für Mikroplastik. Die geplante Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm soll dessen Verwendung in der Düngemittelproduktion fördern. Die Verpflichtungen zur Wasseraufbereitung werden auf kleine Gemeinden mit 1.000 Einwohnern (derzeit 2.000 Einwohner) ausgeweitet. Die Kosmetik- und Pharmaindustrie ist für 92 Prozent der im Wasser gefundenen toxischen Mikroverunreinigungen verantwortlich und müsste für die Kosten ihrer Beseitigung aufkommen. Parallel dazu schlägt die EU-Kommission vor, die Listen der prioritären Schadstoffe im Wasser zu aktualisieren, die aufgrund ihrer Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt strenger kontrolliert werden müssen. Damit würden Stoffe wie Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), bestimmte Pestizide wie Glyphosat und einige Medikamente, die als Schmerzmittel sowie als Antibiotika verwendet werden, in die Liste aufgenommen.
(MS) Das erste Dossier des »Fit-for-55«-Pakets, das die Klimaneutralität der Europäischen Union einleiten soll, ist fertig verhandelt worden. Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben sich in den Trilogverhandlungen darauf geeinigt, dass die neuen Fahrzeugflotten für Pkws und Kleintransporter 2035 keine CO2-Emissionen mehr ausstoßen dürfen. Zudem gibt es als Zwischenziel eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 55 Prozent für neue Pkws und um 50 Prozent für neue Lieferwagen bis 2030 gegenüber dem Stand von 2021. Ziel ist der Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität. Dieses Verhandlungsergebnis muss noch offiziell von EU-Parlament und Rat angenommen werden.
(MS) Der Ukraine-Krieg führt zu einer weltweiten Mineraldünger- und Energiekrise, denn die Produktion von Stickstoffdüngern ist stark von Erdgas abhängig. Der Höchststand des Gaspreises führte im September 2022 zu einem Preisanstieg bei Düngemitteln um 149 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies könnte zu geringeren Erträgen bei der nächsten Ernte und letztlich zu höheren Lebensmittelpreisen führen. Deswegen legte die Europäische Kommission am 09.11.2022 die Mitteilung zur Gewährleistung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln vor. Sie enthält ein breites Spektrum an Maßnahmen und Leitlinien zur Bewältigung der Herausforderungen. Dazu gehört die Einstufung der Düngemittelherstellung als kritischen Sektor, damit in den nationalen Notfallplänen im Falle einer Gasrationierung ein Vorrang eingeräumt werden kann. Weitere Maßnahmen sind die Förderung von organischem Dünger und nachhaltigen landwirtschaftlichen Praktiken, sowie eine höhere Markttransparenz.
(MS) Zur Senkung der Energiepreise hat die Europäische Kommission am 09.11.2022 eine neue Verordnung vorgeschlagen, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Die Verordnung sieht die befristete Maßnahme vor, dass bestimmte Projekte für erneuerbare Energien als vorrangiges öffentliches Interesse eingestuft werden. Dies würde es den Projekten ermöglichen, bestimmte Verpflichtungen im Rahmen des EU-Umweltrechts zu umgehen. Darüber hinaus müssten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass solche Projekte bei der Abwägung der rechtlichen Interessen Vorrang erhalten. Der Vorschlag sieht auch eine Einschränkung der Genehmigungsverfahren für bestimmte Projekte wie Wärmepumpen oder Solaranlagen vor. In der Rede im Europäischen Parlament sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass die neue Notmaßnahme dazu führen werde, dass »eine Vielzahl von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien in den nächsten 12 Monaten freigegeben wird«. Dies könnte die EU in die Lage versetzen, 14 Milliarden Kubikmeter Erdgas im nächsten Jahr zu ersetzen.
(MS) Die Europäische Bürgerinitiative »Bienen und Bauern retten! Eine bienenfreundliche Landwirtschaft für eine gesunde Umwelt« hat über eine Million Unterschriften von EU-Bürger/innen erhalten. Allein aus Deutschland kommen mehr als 526.000 Unterstützer/innen. Damit hat die Initiative erfolgreich die erste Hürde genommen. Die Initiative fordert, synthetische Pestizide bis 2035 aus dem Verkehr zu ziehen, die biologische Vielfalt wiederherzustellen und die Landwirt/innen bei diesem Übergang zu unterstützen. Die Europäische Kommission muss sich jetzt mit den Forderungen der Bürgerinitiative auseinandersetzen. Sie hat bis zum 07.04.2023 Zeit, um eine offizielle Antwort vorzulegen. Anschließend wird das Europäische Parlament eine öffentliche Anhörung organisieren. Diese Initiative ist erst die siebte Europäische Bürgerinitiative, die erfolgreich die Schwelle von einer Million Unterschriften aus mindestens sieben Mitgliedstaaten erreicht hat.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 06.10.2022 eine neues europäisches Netzwerk der Gemeinsamen Agrarpolitik (EU-GAP-Netzwerk) ins Leben gerufen. Das EU-GAP-Netzwerk soll den Informationsfluss über die Landwirtschaft und die Politik für den ländlichen Raum innerhalb der EU optimieren. Zudem soll es die Umsetzung und Bewertung der GAP-Strategiepläne unterstützen und die Innovation des Sektors fördern. Die beiden bestehenden Netze – das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Europäische Innovationspartnerschaft für die Landwirtschaft (EIP-AGRI) – haben sich damit zum EU-GAP-Netzwerk zusammengeschlossen. Darin werden thematische Gruppentreffen und Workshops zum Kapazitätsaufbau sowie größere Seminare für ein breites Publikum organisiert. Das Netzwerk wird Fakten und Zahlen zur GAP-Programmierung und -Umsetzung bereitstellen und einen monatlichen Newsletter mit relevanten Informationen über die GAP anbieten.
(MS) Das Europäische Parlament stimmte am 04.10.2022 für die Verordnung für strengere Grenzwerte für persistente organische Schadstoffe (POPs) in Abfällen. Das EU-Parlament stimmte damit offiziell der bereits im Juni 2022 mit dem Rat der EU gefundenen Vereinbarung zu. Die Vereinbarung betrifft hochgiftige Chemikalien wie PBDEs, Dioxine und Furane, kurzkettige Chlorparaffine und PFHxS, sogenannte POPs. POPs werden zwar in der Regel nicht mehr in neuen Produkten verwendet, können aber immer noch in Abfällen gefunden werden. Sie stellen somit eine Bedrohung für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar. Um die Lebensdauer von Produkten zu schützen, müssen Materialien, die zu hohe POP-Werte enthalten, zerstört oder verbrannt werden und können nicht recycelt werden. Es gelten jetzt strengere Grenzwerte für POPs.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 04.10.2022 die Entschließung »Weiteres Vorgehen in den Bemühungen um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Aquakultur in der EU« angenommen. Diese bezieht sich auf die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 12.05.2021 über »Strategische Leitlinien für eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Aquakultur in der EU für den Zeitraum 2021-2030«. Die Abgeordneten möchten, dass das Wachstumspotenzial des EU-Aquakultursektors auf nachhaltige Weise entwickelt werden muss, unter Berücksichtigung der drei Säulen der Nachhaltigkeit – Wirtschaft, Soziales und Umwelt. Mit der Entschließung vertritt das EU-Parlament die Auffassung, dass eine schonende Aquakultur und ihre Umweltleistungen einen bedeutenden Beitrag zum Europäischen Grünen Deal, zur »Farm to Fork«-Strategie und zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft leisten können. Die EU-Kommission wird aufgefordert, einen Vorschlag für einen europäischen Kormoran-Managementplan auszuarbeiten. Der Rat hat bereits am 18.07.2022 seine Schlussfolgerungen zur Aquakultur angenommen.
(MS) Das Europäische Parlament hat am 05.10.2022 eine Entschließung zur Reaktion der EU auf die steigenden Energiepreise in Europa beschlossen. Diese Entschließung fußt auf einer Einigung der drei größten Fraktionen des EU-Parlaments, der EVP, S&D und Renew Europe. In der Entschließung wird die Europäische Kommission aufgefordert, nach einer »positiven Analyse eine angemessene Preisobergrenze für Gas vorzuschlagen, das durch Erdgasfernleitungen – hauptsächlich aus Russland – eingeführt wird«. Darüber hinaus wird die EU-Kommission aufgefordert, die Einführung »vorübergehender Obergrenzen für Großhandels- und Importpreise« sowie »die Entkopplung der Strompreise vom Gaspreis« als Teil der Reform des EU-Energiemarktes zu berücksichtigen. Die Entschließung fordert den beschleunigten Einsatz erneuerbarer Energien und eine verstärkte Förderung von Gebäudesanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen. Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission auf, den Einfluss von Spekulationskapital auf den Markt für Zertifikate im Rahmen des EU-EHS zu beseitigen. Die Fraktion »Die Grünen/EFA« stimmte gegen die Entschließung und kritisierte den mangelnden Ehrgeiz der Forderungen. Nach Ansicht des Ko-Vorsitzenden Philippe Lamberts (Die Grünen/EFA/Belgien) begrüße die Entschließung lediglich die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission und sei eine Sammlung nationaler Forderungen.
(MS) Die Europäische Kommission gab bekannt, dass sie offiziell eine neue Allianz der Solar-Photovoltaik-Industrie plant. Ziel ist, die Herstellungstechnologien für innovative Solar-Photovoltaik-Produkte zu verbessern, und dazu beizutragen, den Einsatz von Solarenergie in der EU zu beschleunigen und die Widerstandsfähigkeit des EU-Energiesystems zu verbessern. Die Allianz ist eine der konkreten Initiativen der EU-Solarenergiestrategie, die im Mai 2022 als Teil des REPowerEU-Plans verabschiedet wurde. Ein Aufruf zur Mitgliedschaft in der Allianz soll im November 2022 veröffentlicht werden. Nach der Gründung will die Allianz Akteure aus der Industrie, Forschungsinstitute, Verbraucherverbände, Nichtregierungsorganisationen und andere Interessengruppen zusammenbringen. Der Start der Solar-Photovoltaik-Industrie-Allianz wird für Ende des Jahres erwartet. Sachsen setzt sich ebenfalls für solch eine Industrie-Allianz ein. Auf Einladung von Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther kamen Anfang Oktober in Berlin der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums und führende Vertreter/innen der sächsischen und mitteldeutschen Solar- und Halbleiterindustrie zu einem Spitzengespräch zusammen. Ziel des Gesprächs war der Austausch über Potenziale und konkrete Schritte für den Wiederaufbau der mitteldeutschen Solarindustrie. Mitteldeutschland verfügt über die idealen Voraussetzungen dafür, dass eine europäische Solar-Renaissance zu großen Teilen dort stattfinden kann.
In Rekordtempo wurde die Verordnung zur Bekämpfung der hohen Energiepreise beschlossen. Am 14.09.2022 stellte die Europäische Kommission ihren Vorschlag dazu vor. Die Energieminister/innen einigten sich bereits zwei Wochen später in der Tagung des Rats der EU, so dass die Verordnung Anfang Oktober 2022 in Kraft treten kann. Die Preise für Stromproduzenten werden auf 180 EUR pro MWh begrenzt. Die Gewinne, die diese Marge überschreiten, werden abgeschöpft und können an bedürftige Haushalte und Unternehmen verteilt werden.
(MS) Der Rat für Energie hat am 30.09.2022 eine politische Einigung für eine Verordnung zur Bekämpfung der hohen Energiepreise erzielt. Die Verordnung besteht aus drei zentralen Elementen: 1. Reduzierung der Elektrizitätsnachfrage; 2. Erlösobergrenze für Produzenten von erneuerbaren, Atom- und Braunkohleenergie und 3. Solidaritätsabgabe für den Sektor der fossilen Brennstoffe.
- Reduzierung der Elektrizitätsnachfrage: Der Rat einigte sich auf ein freiwilliges Gesamtreduktionsziel von 10 Prozent des Bruttostromverbrauchs und ein verbindliches Reduktionsziel von 5 Prozent des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten. Die Mitgliedstaaten werden zwischen dem 01.12.2022 und dem 31.03.2023 10 Prozent ihrer Spitzenstunden ermitteln, in denen sie die Nachfrage reduzieren werden. Den Mitgliedstaaten steht es frei, die geeigneten Maßnahmen zur Verbrauchsreduzierung für beide Ziele in diesem Zeitraum zu wählen.
- Erlösobergrenze für Produzenten von erneuerbaren, Atom- und Braunkohleenergie: Die Energieminister/innen haben sich geeinigt, die Markterlöse für Stromerzeuger der sogenannten Inframarginaltechnologien wie erneuerbare Energien, Kernkraft und Braunkohle auf 180 EUR/MWh zu begrenzen. Erlöse darüber werden zu mindestens 90 Prozent abgeschöpft. Diese Betreiber haben in den letzten Monaten unerwartet große finanzielle Gewinne erzielt, ohne dass ihre Betriebskosten gestiegen sind. Die dadurch erzielten Einnahmen sollen zur Unterstützung und zum Schutz der Stromkunden verwendet werden. Die Mitgliedstaaten haben zusätzlich einige Flexibilitäten eingeführt, um ihren nationalen Gegebenheiten und den auf nationaler Ebene bestehenden Maßnahmen Rechnung zu tragen. Sie können die Markterlöse weiter begrenzen und zwischen den Technologien differenzieren. Das Modell der Erlösobergrenze entspricht dem im deutschen Bundeswirtschaftsministerium entwickelten Modell, um Übergewinne im Stromsystem abzuschöpfen und umzuverteilen.
- Solidaritätsabgabe für den Sektor der fossilen Brennstoffe: Des Weiteren haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, einen obligatorischen und befristeten Solidaritätsbeitrag auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Steinkohle- und Raffineriesektor zu erheben. Der Solidaritätsbeitrag soll auf die steuerpflichtigen Gewinne berechnet werden, die nach den nationalen Steuervorschriften in dem 2022 und/oder 2023 beginnenden Steuerjahr ermittelt werden. Nur die Gewinne, die 20 Prozent des durchschnittlichen steuerpflichtigen Gewinns der vier Steuerjahre nach 2018 übersteigen, sollen beim Solidaritätsbeitrag berücksichtigt werden. Der Solidaritätsbeitrag beträgt mindestens 33 Prozent und wird zusätzlich zu den regulären Steuern und Abgaben erhoben. Die Mitgliedstaaten können nationale Maßnahmen beibehalten, die der Solidaritätsabgabe gleichwertig sind.
Die Mitgliedstaaten müssen mit den Einnahmen der Sonderabgabe besonders gefährdete Haushalte entlasten, Energieeinsparungen und Erneuerbare Energien fördern oder energieintensiver Industrie helfen, die die Energiewende unterstützen. Dies wird auch für die Endkunden in Sachsen relevant sein, da Deutschland mehr Geld für die Umverteilung zur Verfügung haben wird. Der Begriff »Solidaritätsabgabe« wird übrigens verwendet, um nicht von einer Steuer zu sprechen. Bei Steuern gilt das Einstimmigkeitsprinzip im Rat. Dies konnte bei der Abstimmung der „Solidaritätsabgabe« umgangen werden, so dass das Mehrheitsprinzip angewendet werden konnte.
Die Maßnahmen sind vorübergehend und werden vom 01.12.2022 bis zum 31.12.2023 gelten. Die Ziele für die Reduzierung des Energieverbrauchs gelten bis zum 31.03.2023. Die verbindliche Obergrenze für Markterlöse gilt bis zum 30.06.2023. Die Verordnung wird Anfang Oktober im schriftlichen Verfahren förmlich angenommen. Sie wird dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am nächsten Tag in Kraft.
Ein weiteres Thema im Energierat war die Preisobergrenze für Erdgas. Dabei gab es aber keine Einigung. Im Vorfeld hatten 15 Energieminister/innen, zu denen aber nicht Deutschland gehörte, ein gemeinsames Schreiben an die EU-Kommissarin für Energie gesendet. Im Schreiben fordern sie eine Obergrenze für den Preis von fossilem Gas. Die EU-Kommission reagierte mit einem nicht offiziellen Non-Paper zu »Interventionen auf dem Gasmarkt in Notfällen«, das sie den Energieminister/innen vorlegte. Die EU-Kommission ist darin der Ansicht, dass ein koordiniertes Eingreifen der EU mehr Wirkung zeigen kann. Die Bekämpfung der hohen Gaspreise kann nur im Rahmen einer integrierten und koordinierten Intervention erfolgen, die auch eine Reduzierung der Gasnachfrage und eine solidarische Versorgung umfasst. Es wird erwartet, dass die EU-Kommission in Kürze dazu ein Maßnahmenpaket vorlegen wird.
(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) stellte die aktuellen Zahlen zu den CO2-Emissionen von in Europa zugelassenen neuen Personenkraftwagen und Lieferwagen vor. Die Zahlen zeigen, dass die durchschnittlichen CO2-Emissionen von Neuwagen 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent gesunken sind. Der Hauptgrund für den starken Rückgang war ein sprunghafter Anstieg des Anteils von Elektrofahrzeugzulassungen. Dieser verdreifachte sich von 3,5 Prozent im Jahr 2019 auf 11,6 Prozent im Jahr 2020. Trotz des schrumpfenden Gesamtmarktes für Neuwagen stieg die Gesamtzahl der neu zugelassenen Elektroautos im Jahr 2020 auf über 1 Mio. Rund 1,4 Mio. neue Kleintransporter wurden 2020 in Europa zugelassen, mit durchschnittlich 1,9 Prozent geringeren Emissionen als 2019. Der Anteil der Elektro-Transporter stieg von 1,4 Prozent im Jahr 2019 auf 2,3 Prozent im Jahr 2020.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 23.09.2022, dem EU-Bio-Tag, wie jedes Jahr die acht Gewinner/innen der EU-Bio-Auszeichnungen vorgestellt. Die Preisträger/innen wurden in den Kategorien Beste Öko-Landwirtin, Bester Öko-Landwirt, Beste Bioregion, Bester Bio-Bezirk, Beste Bio-Stadt, Bestes Bio-KMU, Bester Bio-Einzelhändler und Bestes Bio-Restaurant gewählt. Die Gewinner/innen stehen allesamt für Wachstum und Innovation des europäischen Bio-Sektors und der Bio-Wertschöpfungskette. Der Preis in der Kategorie Bestes Bio-KMU ging an die Firma Goodvenience.bio aus Thüringen. Dieses Unternehmen stellt in seiner kleinen Manufaktur mit zehn Beschäftigten Brühen, Suppen, Soßen, Gewürze und Öl in Bio-Qualität her.
Die Gas- und Strompreise haben in der EU ein Rekordniveau erreicht. Die Ursachen dafür sind vielfältig, aber die EU muss jetzt darauf reagieren. Diese Preise sind schädlich für die Wirtschaft und führen nicht wenige Bürger/innen in die Armut. Die Angst, die Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen zu können, ist real.
(MS) Der russische Krieg in der Ukraine und die darauffolgende drastische Drosselung der Gaslieferungen in die EU ist nur eine Ursache für die gestiegenen Preise. Die große Dürre im Sommer in ganz Europa führte dazu, dass in Frankreich viele Kernkraftwerke vom Netz genommen werden mussten. Frankreich wurde so von einem Exporteur von Energie zu einem Land, das Energie importieren musste – auch aus Deutschland.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte am 07.09.2022, welche Sofortmaßnahmen im Energiesektor nötig seien. Sie nannte fünf Bereiche, in denen man den hohen Strom- und Gaspreisen entgegenwirken kann:
- intelligentes Stromsparen,
- eine Obergrenze für Einnahmen von Unternehmen, die Strom zu niedrigen Kosten produzieren,
- Abschöpfung von Zufallsgewinnen der Unternehmen im Bereich der fossilen Brennstoffe,
- die finanzielle Stützung von Energieversorgungsunternehmen und
- ein Preisdeckel für russisches Gas.
Zwei Tage später tagten die EU-Energieminister/innen in einer Sondersitzung des Rats der EU. Dort berieten sie über Wege aus der Energienotlage. Dabei haben sie sich auf Leitlinien geeinigt, die den Rahmen für die künftigen Vorschläge zur Abmilderung der Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf Haushalte und Unternehmen bilden sollen. Diesen Ball nahm Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union am 14.09.2022 auf und verwies auf den Vorschlag einer »Verordnung über eine Sofortmaßnahme zur Bewältigung der hohen Energiepreise«.
Der Vorschlag enthält zentrale Punkte:
- Nachfragereduzierung: Die Europäische Kommission sieht eine Verpflichtung vor, den Stromverbrauch während ausgewählter Spitzenpreiszeiten um mindestens 5 Prozent zu senken. Die Mitgliedstaaten sollen sich bemühen, die Gesamtnachfrage nach Strom bis zum 31.03.2023 um mindestens 10 Prozent zu senken. Für diese Nachfragereduzierung können sie geeignete Maßnahmen wählen, der auch einen finanziellen Ausgleich umfassen können.
- Begrenzung der Markteinnahmen: Die EU-Kommission schlägt eine befristete Erlösobergrenze für »inframarginale« Stromerzeuger von 180 EUR/MWh vor, d. h. für Technologien mit geringeren Herstellungskosten. Dazu zählen die erneuerbaren Energien, aber auch Kernenergie und Braunkohle. Erlöse oberhalb der Obergrenze werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten abgeschöpft und verwendet, um die Verbraucher bei der Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen. Das könnte Einnahmen in Höhe von 117 Mrd. EUR generieren.
- Solidaritätsbeitrag der fossilen Sektoren: Es soll einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf der Grundlage von Überschussgewinnen geben, die aus Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich erzielt werden. Der Beitrag würde von den Mitgliedstaaten auf Gewinne im Jahr 2022 erhoben, die um mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Gewinnen der vorangegangenen drei Jahre liegen. Die Einnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben und an Energieverbraucher, insbesondere an schutzbedürftige Haushalte, stark betroffene Unternehmen und energieintensive Branchen weitergegeben. Die EU-Kommission rechnet dabei mit Einnahmen von 25 Mrd. EUR. In Sachsen ist der Gasnetzbetreiber VNG in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil die Lieferungen von russischem Gas ausgeblieben und die Weltmarktpreise von Erdgas in die Höhe geschossen sind. Von VNG sind auch viele kommunale Stadtwerke abhängig. Einen Preisdeckel für Erdgas sieht der Vorschlag allerdings nicht vor.
In dieser Notfallmaßnahme kann der Rat der EU allein entscheiden, ohne die Mitwirkung des Europäischen Parlaments. Die tschechische Ratspräsidentschaft hat für den 30.09.2022 eine weitere Sondersitzung des Energierats einberufen. Es ist zu erwarten, dass dort die Verordnung beschlossen wird, sodass sie bereits im Oktober 2022 in Kraft treten kann.
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat am 08.09.2022 einen Bericht zu Kohlenstoff im Boden vorgelegt. Die Böden in der EU stoßen insgesamt mehr CO2 in die Atmosphäre aus, als sie absorbieren, und gefährden damit die Klimaziele der EU. Organische Böden, wie z. B. Moore, sind zwar wichtige Kohlenstoffspeicher, ihre Bewirtschaftung führt jedoch zu CO2-Emissionen. Im Jahr 2019 meldeten die Mitgliedstaaten einen Verlust von Kohlenstoff aus organischen Böden, der etwa 108 Megatonnen CO2-Emissionen entspricht. Im selben Jahr absorbierten mineralische Böden jedoch nur etwa 44 Mio. Tonnen CO2. Was die Netto-Treibhausgasemissionen betrifft, so gaben die Böden in der EU etwa 64 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent in die Atmosphäre ab, was knapp 2 Prozent der gesamten Nettoemissionen der EU im Jahr 2019 entspricht.
(MS) Die Europäische Kommission hat die Bürgerinitiative »Ausstattung aller europäischen Häuser mit einer Photovoltaikleistung von 1 kW und Windkraftanlagen von 0,6 kW mit EU-Mitteln allein über die Gemeinden« offiziell zugelassen. Die Organisatoren der Initiative verlangen Maßnahmen zum Aufbau und zur Installation der erforderlichen Infrastruktur für die Versorgung von Haushalten mit grüner Energie. Dadurch soll der CO2-Fußabdruck verringert werden. Darüber hinaus fordern sie, die Menschen über die Vorteile grüner Energie aufzuklären. Wenn eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsunterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhält, muss die EU-Kommission aktiv werden.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 08.09.2022 einen EU-weiten Gesamtbericht zur »Umsetzung der Umweltpolitik 2022« vor. Der Bericht beschreibt gemeinsame Trends und zieht Schlussfolgerungen, die auf der Auswertung von 27 Länderberichten zum Stand der Umsetzung des EU-Umweltrechts basieren. Als zentrale Herausforderungen in Deutschland werden im Länderbericht neben der Grundwasserqualität, der Zustand der Oberflächengewässer und die Biodiversität genannt. Die wichtigsten Fortschritte wurden bei der Luftqualität, im Abfallmanagement und bei den Klimazielen erreicht. So verschärfte Deutschland seine verbindlichen Klimaziele, um eine Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Zudem stellte die EU-Kommission eine interaktiven Karte vor, auf der die Verstöße im Umweltrecht in der EU nachvollzogen werden können.
(MS) Die Europäische Kommission hat die erste Liste der grenzüberschreitenden Projekte für erneuerbare Energien vorgelegt. Die Aufstellung der Liste fand im Rahmen der Fazilität »Connecting Europe« (CEF) statt. Die Liste markiert den Beginn der Umsetzung des CEF-Programms. Dies ist der Förderung der erneuerbaren Energien und der Dekarbonisierung gewidmet. Die Städte Görlitz und Zgorzelec stehen mit dem Projekt »Klimaneutrale Fernwärmeversorgung in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec« auf dieser Shortlist des EU-Programms. Die Doppelstadt soll damit dem Ziel näherkommen, ihre Bürgerinnen und Bürger bis Ende 2030 mit klimaneutraler Fernwärme zu versorgen. Die Aufnahme des Projekts in das EU-Programm ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Realisierung. Eine Entscheidung der EU-Kommission, ob die Europastadt ausführlichere Bewerbungsunterlagen bei der EU-Kommission einreichen kann, wird für Herbst 2022 erwartet.
Die Europäische Kommission legte im April 2022 einen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung vor. Darin wurden bestimmte Investitionen in fossile Gas- und Nuklearanlagen als Übergangstätigkeiten eingestuft, die zum Klimaschutz beitragen. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments legte dagegen einen Einspruch ein, der allerdings in der Plenarabstimmung am 06.07.2022 keine Mehrheit fand. Damit kann der Rechtsakt in Kraft treten.
(MS) Das Ziel der Taxonomie-Verordnung ist es, öffentliche und private Investitionen auf ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten umzulenken. Die Verordnung bietet Investoren Orientierung und Klarheit, indem sie eine Klassifizierung für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten liefert. Der vorgelegte delegierte Rechtsakt erweitert die Gültigkeit auf die Sektoren Kernenergie und fossiles Gas.
Am 06.07.2022 stimmte das EU-Parlament über einen Einwand zur Änderung des delegierten Rechtsakts zur Klimataxonomie ab. Das EU-Parlament hätte in diesem Fall ein Vetorecht ausüben können, wenn der Einwand eine absolute Mehrheit von 353 Stimmen im Plenum gefunden hätte, allerdings kamen nur 278 Ja-Stimmen zusammen. Bei der Abstimmung war interessant, dass etliche deutsche Abgeordnete der EVP-Fraktion entgegen der allgemeinen Fraktionslinie für den Einwand stimmten. Insgesamt waren die Abstimmungsergebnisse der Fraktionen EVP, S&D und Renew Europe aber gespalten, so dass die absolute Mehrheit deutlich verfehlt wurde.
Der Abgeordnete Bas Eickhout (Die Grünen/EFA/Niederlande) zeigte sich enttäuscht, dass die Europäische Kommission diese Gelegenheit nicht genutzt habe, um schneller von fossilem Gas wegzukommen, insbesondere im Angesicht des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Indem fossiles Gas und Atomkraft als »nachhaltig« bezeichnet werden, könnten europäische Gelder weiter Putins Krieg und nicht nachhaltige Energieprojekte finanzieren. Der Abgeordnete Markus Ferber (EVP/Deutschland) begründete seine Abstimmung für den Einwand mit der fehlenden Glaubwürdigkeit des delegierten Rechtsakts: »Wir wollten einen Marktstandard auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse. Bekommen haben wir einen Standard, der nach politischen Erwägungen zusammengezimmert wurde und vom Markt nicht akzeptiert wird.« Der Abgeordnete René Repasi (S&D/Deutschland) argumentiert, dass die EU-Kommission mit dem delegierten Rechtsakt über ihre Kompetenzen hinausgehe. Die Definition von Kernenergie als nachhaltiger Investition ist von grundlegendem politischen Charakter und müsste deswegen in der Taxonomie-Verordnung selbst festgeschrieben sein. In delegierten Rechtsakten dürfen nur technische Details geklärt werden. Repasi strebt deswegen an, mit dem EU-Parlament vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen, um gegen die Entscheidung vorzugehen.
Im Vorfeld der Abstimmung hatten die Energieminister/innen von zehn Mitgliedstaaten (darunter die Tschechische Republik, Frankreich und Polen) eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Darin fordern sie die EU auf, den Einsatz der Kernenergie durch massive Investitionen in diesen Sektor und die Aufnahme in die EU-Taxonomie zu beschleunigen. Österreich hat dagegen bereits angekündigt, ebenfalls den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
Die Frist für die Einwände gegen den delegierten Rechtsakt ist am 11.07.2022 abgelaufen. Da sich auch keine ausreichende Mehrheit der Mitgliedstaaten im Rat der EU gegen den delegierten Rechtsakt aussprach, wurde der Text angenommen. Damit kann der delegierte Rechtsakt in Kraft treten.
(MS) Die Europäische Umweltagentur hat eine interaktive Karte für die Luftqualität in 343 europäischen Städten freigeschaltet. Darin sind die Daten von über 400 Messstationen der Jahre 2021 und 2022 eingeflossen. Die Städte werden auf Grundlage der durchschnittlichen Feinstaubwerte (PM2,5) von den saubersten bis zu den am stärksten verschmutzten Städten eingestuft. Die Luftqualität war nur in 11 Städten gut, d. h. die PM2,5-Werte lagen unter dem gesundheitsbezogenen Richtwert der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Langzeitbelastung mit PM2,5 von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. In 97 Prozent der 343 europäischen Städte, die in die Untersuchung einbezogen wurden, wurde der Richtwert überschritten. Leipzig und Dresden gehören ebenfalls dazu und werden als mittelmäßig belastet eingestuft.
Die Europäische Kommission legte am 22.06.2022 ein Naturschutzpaket vor, das aus einer Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und einer Verordnung zur Reduzierung von Pestiziden besteht.
(MS) Das Naturschutzpaket wurde schon seit vielen Monaten immer wieder verschoben. Erst im März 2022 wurde es kurz vor der Veröffentlichung wieder in die Schublade gelegt. Die Ukraine-Krise stand im Vordergrund. Doch die Biodiversitätskrise wartet nicht. Jeden Monat verschwinden Arten oder werden immer stärker in ihrem Erhalt bedroht. Darauf möchte die EU mit ihrem Naturschutzpaket reagieren. Im Vorschlag für eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur möchte die EU-Kommission erreichen, dass 80 Prozent der europäischen Lebensräume in schlechtem Zustand wiederhergestellt werden. Bis 2030 sollen für mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchgeführt werden; bis 2050 gilt dies für alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme. Bei der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne soll eng mit Wissenschaftlern/innen, Interessenträgern/innen und der Öffentlichkeit zusammengearbeitet werden.
Es gibt zudem weitere spezifische Ziele. Zu ihnen gehören die Umkehr des Rückgangs von Bestäuberpopulationen bis 2030; kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030; Zunahme der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen und in Wäldern; Wiederherstellung und Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzten Torfmooren sowie die Entfernung von Hindernissen in Flüssen, damit mindestens 25.000 Flusskilometer bis 2030 in frei fließende Flüsse umgewandelt werden.
Im Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln werden eine Reihe von neuen Zielen vorgeschlagen. Dazu gehören rechtsverbindliche Ziele auf EU- und nationaler Ebene zur Verringerung der Verwendung chemischer Pestizide um 50 Prozent bis 2030. Es gibt strenge neue Vorschriften zur umweltfreundlichen Schädlingsbekämpfung. In empfindlichen Gebieten wie öffentlichen Parks, Spielplätzen, Schulen, Freizeit- und Sportplätzen sowie in Natura-2000-Schutzgebieten wird der Einsatz von Pestiziden verboten.
Mit dem neuen Vorschlag wird die bestehende Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gilt. Die Mitgliedstaaten müssen der EU-Kommission ausführliche jährliche Fortschritts- und Durchführungsberichte vorlegen. Der Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide werden jährlich anhand von Daten über den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln gemessen, die die Mitgliedstaaten der EU-Kommission übermitteln. Die Basis für die Berechnung der 50-prozentigen Verringerung wird der Durchschnitt der Verkäufe der Jahre 2015, 2016 und 2017 sein.
Beide Verordnungen gehen jetzt in den ordentlichen Gesetzgebungsprozess, so dass sich das Europäische Parlament und der Rat der EU in den kommenden Monaten mit den Vorschlägen auseinandersetzen werden.
Der Rat der EU hat am 27.06.2022 bei der Tagung der Energieminister/innen und am 28.06.2022 bei der Tagung der Umweltminister/innen »allgemeine Ausrichtungen« zu sieben Dossiers des Fit-for-55-Pakets beschlossen. Da das Europäische Parlament für viele dieser Gesetzesvorhaben ebenfalls ihre Berichte bereits beschlossen hat, können die Trilogverhandlungen bald beginnen. Bis zu einer endgültigen Einigung müssen aber noch viele Kompromisse gefunden werden.
(MS) Die französische Ratspräsidentschaft ist auf der Zielgeraden. Ende Juni 2022 endete der Vorsitz Frankreichs im Rat. Deswegen entwickelte die französische Regierung besonderen Ehrgeiz, so viele Dossiers des Fit-for-55-Klimapakets abzuschließen wie möglich. Der Klimaschutz war einer der Prioritäten ihrer Ratspräsidentschaft.
Die Energieminister/innen konnten sich recht schnell auf eine »allgemeine Ausrichtung« zur Energieeffizienzrichtlinie (EED) einigen. Der Energieverbrauch soll EU-weit deutlich sinken. Beim Endenergieverbrauch gibt es bis 2030 das verbindliche Ziel einer Reduzierung um 36 Prozent; die Reduktion beim Primärenergieverbrauch dagegen ist als unverbindliche Zielmarke auf 39 Prozent festgesetzt worden. Bei der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, den Anteil von 40 Prozent an Energie aus erneuerbaren Quellen am Gesamtenergiemix festzulegen, der bis 2030 erreicht werden soll. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass dieses Ziel in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament auf 45 Prozent angehoben werden wird, da die Europäische Kommission im REPowerEU-Plan dieses Ziel vorgegeben hat. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mittlerweile als das beste Mittel angesehen, um sich von fossilen Energieträgern aus Russland unabhängig zu machen.
Die Verhandlungen der Umweltminister/innen waren deutlich schwieriger und länger. Erst in einer Nachtsitzung, die frühmorgens um 03:00 Uhr endete, standen die mehrheitsfähigen Kompromisse fest. Beim EU-Emissionshandelssystem (EHS) wird das Gesamtziel der Emissionsreduzierung bis 2030 von 61 Prozent beibehalten. Änderungen gibt es allerdings bei der Zuteilung von kostenlosen CO2-Zertifikaten, die eng mit dem zukünftigen CO2-Grenzausgleichsmechanismus verknüpft sind. Der Rat möchte schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren zwischen 2026 und 2035 die kostenlosen Zertifikate abschaffen. Das Tempo der Reduzierung soll aber anders sein, als von der EU-Kommission vorgeschlagen. Der Rat möchte jährlich eine Anhebung der Reduktion von 5 Prozent in 2026 bis 20 Prozent in 2035. Der neu eingeführte Emissionshandel für Verkehr und Gebäude soll ab 2027 beginnen, anstatt 2026 wie von der EU-Kommission vorgeschlagen. Damit hängt eng der Klima-Sozialfonds zusammen, der die sozialen Folgen der Energiewende abfedern soll. Darüber wurde in der Runde der Minister/innen heftig gestritten. Schließlich wurde die Mittelzuweisung auf 59 Mrd. EUR für den Zeitraum 2027-2032 festgelegt, gegenüber den ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen 72,2 Mrd. EUR. Der Rat strich auch die im Kommissionsvorschlag vorgesehene 50-prozentige nationale Kofinanzierung, die das Volumen des Fonds weiter erhöht hätte.
Bei der Festlegung der CO2-Emissionsnormen für PKW und Kleintransporter konnten sich die Minister/innen darauf einigen, dass der Verkauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren 2035 eingestellt wird. Auf Wunsch mehrerer Mitgliedstaaten – allen voran Deutschland und Italien – wurde jedoch ein Erwägungsgrund aufgenommen, der es den Automobilherstellern ermöglicht, nach 2035 weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu verkaufen, wenn der verwendete Kraftstoff »kohlenstoffneutral« ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass kleine Autohersteller mit weniger als 10.000 Autos oder 22.000 Lieferwagen pro Jahr – eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen können.
Weiterhin einigte sich der Rat auf das Ziel in der Lastenteilungsverordnung, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren, die nicht unter das EHS fallen, um 40 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Dazu gehören der inländische Seeverkehr, die Landwirtschaft, die Abfallwirtschaft sowie die Kleinindustrie, aber auch Gebäude und Verkehr. Für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) bestätigte der Rat ein Gesamtziel von 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent für den Nettoabbau im Jahr 2030 auf EU-Ebene. Für den Zeitraum von 2026 bis 2030 wird jeder Mitgliedstaat ein verbindliches nationales Ziel haben.
(MS) In Rekordzeit von drei Monaten haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU auf eine Verordnung zu Gasspeichern geeinigt. Die neue Verordnung soll zur Energiesicherheit der EU beitragen, indem sie ein bestimmtes Niveau an Gasreserven vor dem Winter garantiert. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, dass die unterirdischen Gasspeicher vor dem Winter 2022/2023 zu mindestens 80 Prozent und vor den folgenden Wintern zu 90 Prozent gefüllt sind. Zudem sollen Gasspeicheranlagen in Zukunft als kritische Infrastruktur gelten. Alle Speicherbetreiber/innen müssen sich entsprechend zertifizieren lassen, damit Einflussnahme von außen möglichst verhindert wird.
Das Europäische Parlament hat am 08.06.2022 über zentrale Vorhaben des Klimaschutzpakets »Fit-for-55« abgestimmt. Die Debatte dazu war hitzig. Da bei der Überarbeitung des europäischen Emissionshandels keine Mehrheit im Parlament gefunden werden Konnte, musste der Bericht vorerst in den Ausschuss zurück verschoben werden.
(MS) Im Juli 2021 legte die Europäische Kommission das große Gesetzespaket »Fit-for-55« vor. Seitdem suchten die Europaparlamentarier nach einer eigenen Haltung und nach Kompromissen, die über Fraktionsgrenzen hinweg eine Mehrheit finden. In einigen Dossiers ist das bereits gelungen. So wurde mit großer Mehrheit der Bericht zur Lastenteilungsverordnung angenommen, in dem die nationalen Ziele der Mitgliedstaaten zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in den Mitgliedstaaten bis 2030 festgelegt werden. Auch die Reform der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) konnte verabschiedet werden. Damit sollen die natürlichen Kohlenstoffsenken vergrößert und verbessert werden, um bis 2030 einen Netto-Kohlenstoffabbau von 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent und bis 2035 Klimaneutralität im LULUCF-Sektor zu erreichen. Außerdem haben sich die Abgeordneten darauf geeinigt, dass ab 2035 nur emissionsfreie Neuwagen auf den Markt kommen dürfen. Dieser Bericht zu den CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge erhielt zwar eine knappe Mehrheit, aber die größte Fraktion des Parlament, die EVP, stimmte dagegen.
Für die größte Aufregung sorgte allerdings die Ablehnung in der Schlussabstimmung zum EU-Emissionshandel (ETS). Es gab 265 Ja-Stimmen, 340 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen. Die Fraktionen EVP und Renew stimmten dafür. Die Fraktionen S&D, Die Grünen/EFA, Die Linken, EKR und ID stimmten dagegen. Im Plenum wurden beim ETS ungewöhnlich viele zusätzliche Änderungsanträge gestellt, die nicht Teil des im federführenden Umweltausschuss gefundenen Kompromisses waren. Der Knackpunkt war die Abschaffung der kostenlosen Emissionszertifikate. Die Abgeordneten waren uneins über den Zusammenhang zwischen dem Inkrafttreten des CO2-Grenzausgleichsmechanismus und dem Ende der kostenlosen Emissionszertifikate für die Industrie. Die EVP war zunächst mit ihrem Änderungsantrag für ein Ende der kostenlosen Emissionszertifikate im Jahr 2034 erfolgreich. Das war allerdings eine rote Linie für die Fraktionen S&D, Die Grünen/EFA und Die Linken, weshalb sie bei der Schlussabstimmung dagegen stimmten. Da die Legislativvorschläge zum CO2-Grenzausgleich und zum Klima-Sozialfonds inhaltlich eng mit dem ETS verbunden sind, wurde eine Schlussabstimmung dazu verschoben.
Mittlerweile konnten sich drei größten Fraktionen EVP, S&D und Renew Europe auf einen Kompromiss einigen, der voraussichtlich eine Mehrheit im Parlament haben wird. Die EVP-Fraktion ging einen Schritt auf die anderen Fraktionen zu. Sie kamen überein, dass die kostenlosen Emissionszertifikate bereits ab 2032 und nicht erst 2034 vollständig abgeschafft werden sollten. Im Gegenzug hat die EVP-Fraktion erreicht, dass der Abbau der kostenlosen Zertifikate erst 2027 statt 2026 beginnt. Auch die Geschwindigkeit der Reduzierung bis 2030 wird langsamer sein als ursprünglich von den Fraktionen S&D und Renew Europe vorgeschlagen. Die kostenlosen Zertifikate werden auf 93 Prozent im Jahr 2027, 50 Prozent im Jahr 2030 und 0 Prozent im Jahr 2032 reduziert. Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sah einen vollständigen Ausstieg bis zum Jahr 2036 vor.
Die Europaabgeordneten werden am 22.06.2022 erneut im Plenum abstimmen. Alle Abstimmungsergebnisse bilden die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union. Der Rat selbst wird voraussichtlich am 28.06.2022 bei der Tagung der Umweltminister/innen seinen Standpunkt zu vielen Teilen des Gesetzespakets »Fit-for-55« beschließen.
(MS) Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat am 03.06.2022 einen Bericht zur Qualität der europäischen Badegewässer 2021 vorgelegt. Darin wird bestätigt, dass ca. 85 Prozent der 21.859 untersuchten Badegewässer die höchsten Qualitätsanforderungen erfüllen, 95 Prozent erfüllen die Mindestanforderungen und nur 1,5 Prozent sind mangelhaft. In Deutschland erfüllen 90 Prozent der Badegewässer die höchsten Qualitätsstandards und fast 98 Prozent die Mindeststandards. Leider sind auch 14 Badegewässer mangelhaft. In Sachsen sind alle untersuchten Badestellen in bester Qualität. Auf einer interaktiven Karte können die Ergebnisse für jede Badestelle direkt überprüft werden.
(HJG) Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) Ciarán Cuffe (Grüne/EFA, Irland) will die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Mindestleistungsstandards für die Energieeffizienz von Gebäuden weiter erhöhen. Laut einem Berichtsentwurf schlägt er vor, dass öffentliche Gebäude und Nichtwohngebäude bereits im Jahr 2027 mindestens Klasse C und 2030 Klasse D erreichen sollen. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, in diesem Zeitraum die Klassen F bzw. E zu erreichen. Wohngebäude sollen 2030 mindestens Klasse D und 2033 Klasse C erreichen.
Während der Text der Europäischen Kommission festlegt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind sicherzustellen, dass Neubauten ab 2030 und Neubauten der öffentlichen Hand ab 2027 emissionsfreie Gebäude sein sollen, schlägt Ciarán Cuffe vor, diese Maßnahmen auf 2025 vorzuziehen. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission in ihrem »REPowerEU«-Plan hat der Berichterstatter die Installation von mindestens 10 Mio. Wärmepumpen bis 2027 und 70 Mio. Solaranlagen bis 2030 hinzugefügt.
Darüber hinaus schlägt er neue Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten vor, die die Materialien betreffen, die für die Renovierung zu verwenden sind. Es wird daher erwartet, dass bis 2025 mindestens 15 Prozent der Produkte aus Sekundärmaterialien der Region stammen müssen, basierend auf aktuellen Durchschnittswerten. Diese Rate soll dann bis 2030 für jede Materialklasse mindestens das Doppelte der derzeitigen Verwendungsrate von Sekundärmaterialien erreichen. Zusätzlich sollen die Rolle der lokalen und regionalen Behörden im Energiebereich gestärkt und soziale Garantien für die Gebäuderenovierung geschaffen werden.
(HJG) Am 15. und 16.06.2022 fand in Brüssel die Rural Pact Conference unter Schirmherrschaft der Europäischen Kommission zur ländlichen Entwicklung statt.
Die ausgewogene ländliche Entwicklung ist eine der Säulen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die finanzielle Unterstützung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beträgt in der Periode 2021-2027 insgesamt (inkl. Aufbauinstrument »Next Generation EU«) rund 95,5 Mrd. EUR.
Mit der Mitteilung der Kommission zur langfristigen Vision für ländliche Gebiete der EU im Jahr 2021 hat die Kommission einen konkrete Aktionsplan im Anhang der Mitteilung vorgelegt. Damit will sie den ländlichen Raum wiederbeleben und im Rahmen der Entscheidungsprozesse stärker in den Fokus rücken. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, einen sogenannten Pakt für den ländlichen Raum (Rural Pact) zu initiieren. Dabei sollen öffentliche Behörden, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen in einer sog. »Rural-Pact-Community« die entsprechenden Schwerpunkte gemeinsam definieren und sich zu Lösungswegen in einem organisierten Netzwerk bzw. über eine Plattform austauschen. Einen Auftakt bildete dabei diese Konferenz.
Bisher haben sich knapp 949 Einzelpersonen, Organisationen und Verbände zur Mitwirkung bereit erklärt. Als Stakeholder ist auch der Europäische Ausschuss der Regionen beteiligt. Die Bedeutung für die EU-Kommission wurde durch die Teilnahme der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an der Hauptpodiumsdiskussion sichtbar. Die EU-Kommission hat zudem zur Unterstützung dieses Prozesses eine eigene Koordinierungsgruppe Ländlicher Pakt für die Bearbeitung der Themen gegründet.
(MS) Die Europäische Kommission hat eine neue EU-weite öffentliche Datenbank gestartet, um die Energieeffizienzklassen und andere relevante Daten über Haushaltsprodukte zu vergleichen. Das Produktregister für Energiekennzeichnung (EPREL) hat detaillierte Informationen über weit mehr als eine Million Produkte. Auf der EPREL-Datenbank haben bisher mehr als 7.000 Anbieter neu auf den Markt gebrachte Haushaltsprodukte registriert. Diese reichen von Glühbirnen über Heizkessel bis hin zu Kühlschränken und Waschmaschinen. Das Vergleichsportal bietet damit eine hohe Markttransparenz. Die Verbraucher/innen können energieeffizientere Haushaltsgeräte kaufen und so ihren Energieverbrauch reduzieren.
(MS) Die EU hat sich im Rahmen des Europäischen Grünen Deals das Ziel gesetzt, bis 2030 drei Milliarden Bäume zu pflanzen. Daran können sich alle Bürger/innen der EU beteiligen. Die Online-Plattform MapMyTree wurde im Mai 2022 freigeschaltet. Dort können die gepflanzten Bäume registriert und kartiert werden, damit sie als Teil der Selbstverpflichtung gezählt werden. Es können nur Bäume registriert werden, die für die biologische Vielfalt und das Klima von Nutzen sind. Der richtige Baum muss an der richtigen Stelle gepflanzt werden. Ziel ist es, die Waldfläche und die Widerstandsfähigkeit der EU zu erhöhen und zum Kampf gegen den Verlust der biologischen Vielfalt, den Klimawandel und die Umweltverschmutzung beizutragen.
(MS) Die Europäische Umweltagentur legte am 31.05.2022 den Bericht »Jährliches Treibhausgasinventar der Europäischen Union 1990 - 2020 und Inventarbericht 2022« vor. Die Daten bestätigen einen 30-jährigen Abwärtstrend. Die Treibhausgasemissionen der EU sind im Jahr 2020 weiter gesunken: um 11 Prozent gegenüber 2019 und um 34 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990. Dies ist der größte jährliche Rückgang in der EU seit 1990. Für das Jahr 2020 hatten die Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 einen erheblichen Einfluss auf die Verringerung der Emissionen. Allerdings hat die EU ihr Ziel, die Emissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken, bereits 2019 mit 26 Prozent Minderung erreicht, bevor sich die pandemiebedingten Abschaltungen auf die Emissionswerte auswirkten. Die EU hat sich im Europäischen Klimagesetz selbst das Ziel gesetzt, ihre Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken.
Die Europäische Kommission hat am 18.05.2022 den REPowerEU-Plan vorgestellt. Die EU soll damit bis 2027 vollständig auf russische Energieträger verzichten können. Dafür sollen bis zu 300 Mrd. EUR mobilisiert werden. Der REPowerEU-Plan enthält zahlreiche Initiativen zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien sowie zu Wasserstoff, Biomethan und zur Diversifizierung von Gasimporten.
(MS) Im März 2022 hatte die EU-Kommission das Energie-Paket »REPowerEU« bereits angekündigt. Es umfasst unter anderem einen Plan zur Förderung von Energieeinsparungen, eine Strategie zur Solarenergie und einen Richtlinienvorschlag zur Beschleunigung der Genehmigung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien.
Das Ziel für die Solarenergie besteht darin, bis zum Jahr 2025 in der EU eine Photovoltaikkapazität von mehr als 320 GW zu erreichen. Das ist mehr als das Doppelte des derzeitigen Niveaus. Bis 2030 sollen es sogar 600 GW sein. Dies soll bis 2027 den Verbrauch von 9 Mrd. Kubikmetern Erdgas pro Jahr ersetzen. In diesem Jahrzehnt muss die EU im Durchschnitt etwa 45 GW pro Jahr installieren, um die Ziele von REPowerEU zu erreichen. Deswegen möchte die EU-Kommission die Installation von Solarzellen auf Dächern verpflichtend machen für:
- alle neuen öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 250 m2 bis 2026;
- alle bestehenden öffentlichen und gewerblichen Gebäude mit einer Grundfläche von mehr als 250 m2 bis 2027;
- alle neuen Wohngebäude bis 2029.
Zudem wird eine »EU-Allianz für die Solarindustrie« vorgeschlagen. Die Allianz soll die europäischen Akteure aus der Wertschöpfungskette der Photovoltaik (PV) zusammenbringen. Insbesondere soll damit ein europäischer PV-Herstellungssektor entwickelt werden. Die Allianz soll eine Vermittlerrolle zwischen Herstellern und Abnehmern einnehmen, um die Finanzierung von Projekten zu erleichtern und gleichzeitig die Entwicklungen in der Branche zu überwachen. Für den Freistaat Sachsen besteht darin eine große Chance als Wirtschaftsstandort, da in Sachsen bereits erfahrene Firmen der PV-Herstellung aktiv sind. Darüber hinaus möchte die EU-Kommission eine EU-Partnerschaft für Solarkompetenzen als Teil einer großen Partnerschaft für erneuerbare Energien an Land im Rahmen des »Europäischen Pakts für Kompetenzen« einrichten. Diese Partnerschaft würde die relevanten Akteure des Sektors der erneuerbaren Energien zusammenbringen, um eine klare Vorstellung von den Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen zu entwickeln. Das ist erforderlich, um ausreichend qualifizierte Arbeitskräfte für die Solarenergie zu gewinnen.
Ein weiteres Ziel der Strategie ist die Verdoppelung der derzeitigen Einsatzrate von Wärmepumpen in der EU. Dies soll in den nächsten fünf Jahren zu einer Gesamtzahl von 10 Mio. Einheiten führen. Außerdem sollen in der EU bis 2030 10 Mio. Tonnen erneuerbarer Wasserstoff produziert und die gleiche Menge importiert werden.
In ihrer Analyse geht die EU-Kommission davon aus, dass bis 2027 zusätzliche Investitionen in Höhe von 210 Mrd. EUR erforderlich sein werden Sie beabsichtigt, bis 2030 fast 300 Mrd. EUR zu mobilisieren. Davon sollen 72 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und 225 Mrd. EUR in Form von Darlehen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität bereitgestellt werden. Andererseits schätzt die EU-Kommission, dass REPowerEU bis 2030 Einsparungen bei den Importkosten in Höhe von fast 100 Mrd. EUR pro Jahr ermöglichen wird, davon 80 Mrd. EUR für Gas, 12 Mrd. EUR für Erdöl und 1,7 Mrd. EUR für Kohle.
Die Energieminister/innen trafen sich am 02.05.2022 zu einer kurzfristig angesetzten Sitzung des Rates »Energie«. Einziger Tagesordnungspunkt war der Austausch über die »Energiesituation in der EU angesichts des Kriegs in der Ukraine«. Das Treffen diente der Vorbereitung der außerordentlichen Tagung des Europäisches Rates Ende Mai.
(MS) Ziel des Treffens war es vor allem, eine Bestandsaufnahme möglicher weiterer Maßnahmen in der Gasversorgungskrise zu machen. Die Minister/innen befassten sich mit dem Problem, das sich aus dem jüngsten russischen Dekret ergibt, welches von »unfreundlichen Ländern« verlangt, das gelieferte Gas in Rubel zu bezahlen. Russland hatte deswegen beschlossen, die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien auszusetzen, weil diese Länder sich weigerten, in Rubel zu zahlen. Die Mitgliedstaaten waren sich einig, dass ein gemeinsames und einheitliches Vorgehen der EU wichtig ist. Es dürfe von allen Mitgliedstaaten keine Bezahlung in Rubel erfolgen. Die Energieminister/innen forderten die Europäische Kommission auf, neue und klare Leitlinien vorzulegen, wie sie weiterhin für russische Gaslieferungen zahlen können, ohne gegen die EU-Sanktionen gegen Russland zu verstoßen.
Es wurde aber auch klar, dass einzelne Länder sehr unterschiedlich stark von diesem russischen Dekret betroffen sind. Acht Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – betonten, dass sie derzeit eine hohe Abhängigkeit von russischem Erdgas hätten und diese nicht sofort beenden könnten. Es bestand große Einigkeit darüber, dass die Gasversorgung in der EU schnellstmöglich diversifiziert werden müsse. Etliche Mitgliedstaaten kündigten an, die Kapazitäten für Flüssiggas (LNG) auf- und auszubauen.
Zudem solle das Fit-for-55-Paket mit Hochdruck vorangebracht werden. Energieeinsparungen durch Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien könnten auch ein Mittel sein, um die Abhängigkeiten zu reduzieren. Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien könnten beschleunigt werden. Deutschland forderte zudem von der EU-Kommission, dass staatliche Beihilfe für erneuerbare Energien in Projekten von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) möglich werden sollen.
Zuletzt wurde auch die Frage eines möglichen EU-Embargos gegen russisches Öl diskutiert. Die EU-Kommission präsentierte den Vorschlag zwei Tage später am 04.05.2022 im Europäischen Parlament. Dieser Schritt muss aber beim Europäischen Rat am 30./31.05.2022 geklärt werden. Besonders Ungarn steht diesem Embargo sehr skeptisch gegenüber.
Die Mitgliedstaaten stehen zudem kurz vor einer Einigung über die vorgeschlagene EU-Verordnung zur Gewährleistung ausreichender Gasreserven, die die EU-Kommission am 23.03.2022 vorgelegt hat. Es wird erwartet, dass diese Einigung schnell erzielt wird, so dass die interinstitutionellen Verhandlungen am 16.05.2022 beginnen können. Das EU-Parlament hatte dem Vorschlag der EU-Kommission bereits im Eilverfahren zugestimmt.
Im Europäischen Parlament war man sich einig: Die ökologische Landwirtschaft soll gefördert werden. Die Abgeordneten verabschiedeten mit großer Mehrheit eine entsprechende Entschließung. Strittig war allerdings, ob man sich auf eine Höhe des Ausbauziels festlegen sollte.
(MS) Das EU-Parlament hat am 03.05.2022 die Entschließung zum »EU-Aktionsplan für biologische Landwirtschaft« angenommen. Es ist eine Reaktion auf den Aktionsplan, den die Europäische Kommission bereits im März 2021 vorgelegt hat.
Der Bio-Aktionsplan besteht aus drei Schwerpunktbereichen, die zu den angestrebten Nachhaltigkeitszielen des Grünen Deals beitragen:
- Ankurbelung der Nachfrage und Sicherstellung des Verbrauchervertrauens;
- Förderung der Umstellung und Stärkung der gesamten Wertschöpfungskette;
- Verstärkung des Beitrags des ökologischen/biologischen Landbaus zur ökologischen Nachhaltigkeit.
In der EU betrug 2019 die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche, die ökologisch bewirtschaftet wird, 13,8 Millionen Hektar. Das macht derzeit 8,5 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche der EU aus. Der Umfang der ökologischen Produktion ist in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich und schwankt zwischen 0,5 Prozent und 26 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Zum Vergleich: Im Freistaat Sachsen machen die Ökoflächen 9,2 Prozent aus. Hier sind insgesamt 1.385 Unternehmen in der ökologischen Landwirtschaft beziehungsweise in den Bereichen Verarbeitung, Lagerung, Import und Handel mit Öko-/Bio-Produkten tätig. Das sind 69 Unternehmen mehr als noch im Jahr 2020.
Die Europaabgeordneten haben bei der Abstimmung zwar für eine Ausweitung des ökologischen Landbaus gestimmt, aber das konkrete Ziel, bis 2030 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in der EU ökologisch zu bewirtschaften, wurde nicht in die Entschließung aufgenommen. Dabei ist dieses Ziel von 25 Prozent bereits in der Farm-to-Fork-Strategie und im Aktionsplan der EU-Kommission enthalten. Eine Gruppe von Abgeordneten aus den Fraktionen S&D, Grüne/EFA und Die Linke hat einen Änderungsantrag zur Beibehaltung des 25 Prozent-Ziels eingereicht, der jedoch im Plenum abgelehnt wurde.
In der Debatte erinnerte Herbert Dorfmann (EVP/Italien) daran, dass die Lebensmittelpreise derzeit EU-weit steigen und viele Familien leider zu billigeren Lebensmitteln greifen müssen. Clara Aguilera (S&D/Spanien) sagte, dass die ökologische Produktion in der EU in den letzten zehn Jahren um 66 Prozent gestiegen sei und 8,5 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche der EU erreicht habe. Sie war der Meinung, dass es eine große Ungleichheit zwischen einigen Regionen gebe. Für Clara Aguilera müssen die ökologische Entwicklung und das Wachstum des Sektors mit einem marktwirtschaftlichen Ansatz verknüpft werden. Martin Häusling (Die Grünen/EFA/Deutschland) war in Teilen von der Abstimmung enttäuscht: »Denn das heutige Abstimmungsergebnis kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl das Ziel, dass bis 2030 25 Prozent der Fläche durch ökologischen Landbau bewirtschaftet wird, als auch der Ausbau von kurzen Lieferketten, ein Garant für eine unabhängigere Versorgung mit Agrargütern sind. Der regionale Anbau hilft wirtschaftliche Abhängigkeiten zu überwinden.« Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski stellte klar, dass das 25 Prozent-Ziel weder ein Ziel für die Landwirte noch ein für die Mitgliedstaaten direkt verbindliches Ziel ist.
Die Europäische Kommission stellte am 30.03.2022 das erste Paket für Kreislaufwirtschaft vor. Nachhaltige Produkte sollen zur Normalität werden. Deswegen werden neue Anforderungen für die Produktion von technischen Geräten und Textilien formuliert.
(MS) In dem Paket der EU-Kommission sind verschiedene Initiativen zusammengefasst worden. Dazu gehören die Stärkung der EU-Verbraucherrechte, eine neue Verordnung zum Ökodesign und eine Strategie für nachhaltige Textilien.
Die Initiative »Stärkung der Verbraucher/innen für den grünen Übergang« sieht eine Reihe spezifischer Änderungen an den bestehenden Verbraucherschutzvorschriften vor. So soll die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie die Richtlinie über Rechte der Verbraucher geändert werden. Diese Änderungen zielen insbesondere auf strengere Regeln zur Bekämpfung von verbraucherschädlichen Geschäftspraktiken ab, die eine frühzeitige Veralterung von Produkten und Greenwashing verhindern sollen.
Die vorgeschlagene Verordnung über das Ökodesign für nachhaltige Produkte ist der Eckpfeiler des neuen Ansatzes der EU in der Produktpolitik. Diese Überarbeitung der bestehenden Ökodesign-Richtlinie für energiebetriebene Produkte bietet die Möglichkeit, Mindestanforderungen für fast jedes Produkt auf dem EU-Markt festzulegen. Dazu gehören unter anderem die Einführung digitaler Produktpässe. Erweitert wird diese Maßnahme mit einem Arbeitsplan für Ökodesign und Energiekennzeichnung für den Zeitraum 2022-2024. Dieser liefert den Fahrplan für die bereits bestehende Ökodesign-Richtlinie bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung. Der Arbeitsplan konzentriert sich dabei auf elektronische Produkte wie Smartphones.
In der EU-Textil-Strategie werden Wege aufgezeigt, um Textilprodukte bis 2030 nachhaltig und kreislauffähig zu machen. Eines der Hauptziele ist es, der sogenannten Fast-Fashion-Kultur ein Ende zu setzen. Textilien sollen nachhaltig und wiederverwertbar sein. Zudem sollen sie größtenteils aus recycelten Fasern bestehen, frei von gefährlichen Stoffen sein und auf sozial verantwortliche Weise hergestellt werden. Dabei soll der gesamte Lebenszyklus von Textilprodukten berücksichtigt werden. Die EU-Kommission beabsichtigt, dass auf dem EU-Markt verkaufte Textilien ein Etikett tragen müssen, das die materielle Zusammensetzung eindeutig angibt. Es soll strengere Kontrollen zur Vermeidung der Freisetzung von Mikroplastik geben. Zudem wird eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien wirtschaftliche Anreize setzen, Produkte nachhaltiger zu produzieren. Ziel ist es, die Hersteller für die von ihren Produkten verursachten Abfälle verantwortlich zu machen.
Im Europäischen Parlament ist zudem am 07.04.2022 eine Entschließung zum »Recht auf Reparatur« verabschiedet worden. Die sächsische Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Anna Cavazzini (Grüne/EFA/Deutschland), sieht diese Maßnahmen als einen hoffnungsvollen ersten Schritt: »Wir sprechen schon seit Jahren über die Kreislaufwirtschaft, aber die Abfallberge wachsen weiter. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine nachhaltige Produktpolitik kann endlich der Anfang vom Ende der Wegwerfgesellschaft sein. Mit verbindlichen Nachhaltigkeitsstandards für alle Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt, mehr Transparenz in der Lieferkette durch einen Produktpass und wahrheitsgemäße Kennzeichnungen schonen wir Ressourcen, das Klima und den Geldbeutel der Verbraucher«.
Die Europäische Kommission hat am 05.04.2022 ein Paket mit Legislativvorschlägen zur Luftreinheit vorgelegt. Es sollen sowohl Industrieemissionen mit Luftschadstoffen als auch der Ausstoß bestimmter Treibhausgase verringert werden.
(MS) Im EU-Aktionsplan »Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden« vom Mai 2021 hatte die EU-Kommission bereits angekündigt, dass sie die Vorschriften für die Luftreinheit verschärfen möchte. Konkret möchte sie die EU-Richtlinie über die Industrieemissionen modernisieren und stärken. Dabei stehen der Schutz der menschlichen Gesundheit und die Klimaziele der EU im Mittelpunkt. Der Anwendungsbereich der bisher geltenden Richtlinie wird um weitere große Industrieanlagen und landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe erweitert. Neu in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen Betriebe zur Gewinnung von Mineralien, wie Metalle und seltene Erden, aber keine Betriebe, die Kohleabbau betreiben. Außerdem werden zum ersten Mal Rinderhaltungsbetriebe ab einer bestimmten Größe erfasst. Der Schwellenwert für landwirtschaftliche Betriebe wird auf 150 Großvieheinheiten gesenkt. Laut Angabe der EU-Kommission wird dadurch der Geltungsbereich für Tierhaltungsbetriebe auf insgesamt 13 Prozent der größten Nutztierhaltungsbetriebe in der EU ausgedehnt. Der landwirtschaftliche Branchenverband Copa-Cogeca weist dagegen darauf hin, dass damit in Deutschland mehr als 90 Prozent der Masthähnchenproduktion als »agroindustrielle Anlagen« betrachtet werden würden. Auf diese insgesamt 185.000 Betriebe entfallen 60 Prozent der Ammoniakemissionen und 43 Prozent der Methanemissionen aus der Nutztierhaltung.
Tatsächlich tragen die 52.000 derzeit erfassten Großanlagen immer noch zu etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen und zu mehr als 50 Prozent der gesamten Luftemissionen von Schwefeloxiden, Schwermetallen und anderen Schadstoffen bei. Dabei gibt es in der EU schätzungsweise mehr als 400.000 vorzeitige Todesfälle, die durch Luftverschmutzung verursacht werden.
Zwei andere Vorschläge für EU-Verordnungen, die die EU-Kommission am selben Tag vorgelegt hat, thematisieren die Verringerung von fluorierten Treibhausgasen, sogenannte F-Gase, und anderen ozonabbauenden Stoffen (ODS). Diese Gase und Stoffe haben um ein Vielfaches höheres Potential zur Erderwärmung als Kohlendioxid. F-Gase werden hauptsächlich als Kältemittel in Kühl- und Gefrierschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet. Die wenigen noch zugelassenen ODS werden für die Herstellung anderer Chemikalien oder als Brandschutzmittel genutzt. Allerdings ist der inzwischen verbotene Einsatz von ODS als Treibmittel in Isolierschäumen auch heute noch relevant, da diese Schäume nach wie vor in vielen Gebäuden zu finden sind.
Die EU-Kommission schätzt, dass die beiden Vorschläge bis zum Jahr 2050 zu einer zusätzlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen um insgesamt 490 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent führen werden. Dies entspricht in etwa den gesamten von Frankreich für 2019 gemeldeten Emissionen von Treibhausgasen.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 31.03.2022 einen Verordnungsvorschlag zur Überarbeitung des Systems der geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse vorgelegt. Die geografischen Angaben sollen dadurch in der EU vermehrt genutzt werden. Die EU-Kommission möchte das bestehende System der geografischen Angaben verbessern. Dazu gehören ein verkürztes und vereinfachtes Eintragungsverfahren. Es soll zudem einen verbesserten Online-Schutz geben, der insbesondere beim Verkauf über Online-Plattformen die eingetragenen Herkunftsangaben schützt. Außerdem können Erzeuger/innen künftig ihre Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit hervorheben. Es werden darüber hinaus Erzeugervereinigungen gestärkt. Anerkannte Vereinigungen können dann die betreffende geografische Angabe verwalten und durchsetzen.
Die Europäische Kommission hat am 23.03.2022 ein breites Spektrum an kurz- und mittelfristigen Maßnahmen vorgestellt, um die globale Ernährungssicherheit zu verbessern. Diese Maßnahmen sollen Landwirt/innen und Verbraucher/innen angesichts steigender Lebensmittelpreise wegen des Krieges in der Ukraine unterstützen. Das Europäische Parlament befürwortet diesen Weg mit einer eigenen Entschließung.
(MS) Die EU muss ihre landwirtschaftlichen Produktionskapazitäten erhöhen und gleichzeitig die Ziele der Strategie »Vom Hof auf den Tisch« verfolgen. Das ist die Kernbotschaft der Mitteilung der EU-Kommission über die »Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme«. Aus Solidarität mit der Ukraine hat die EU-Kommission ein EU-Soforthilfeprogramm in Höhe von 330 Mio. EUR vorgeschlagen. Russlands Krieg führt zu einer Unterbrechung der Lebensmittelversorgung, die die ganze Welt betrifft. Die EU sollte deswegen dazu beitragen, die Produktionslücke zu schließen, um die erwartete weltweite Knappheit an Grundnahrungsmitteln zu beheben. Dabei geht es um Weizen, Mais, Gerste und Sonnenblumenöl.
Zudem hat die EU-Kommission für 2022 den Anbau aller Ackerkulturen auf ökologischen Vorrangflächen zugelassen. Das schließt auch die Erlaubnis zur Anwendung konventioneller Anbaumethoden ein. Die Höhe der Greening-Zahlungen bleibt davon unberührt. In der EU betrifft dies eine Fläche von schätzungsweise 4 Mio. Hektar. Als weitere Maßnahme beschloss die EU-Kommission die Aktivierung der GAP-Krisenreserve von knapp 500 Mio. EUR. Dieses Geld soll den am stärksten von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen EU-Landwirt/innen zugutekommen. Deutschland erhält hiervon 60 Mio. EUR.
Das EU-Parlament hat unterdessen am 24.03.2022 eine gemeinsame Entschließung der Fraktionen EVP, S&D, Renew Europe, EKR angenommen, in der ein dringender EU-Aktionsplan zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit angesichts der russischen Invasion in der Ukraine gefordert wird. Ein Änderungsantrag der EVP, der eine Überprüfung der Strategien »Vom Hof auf den Tisch« und zur Biodiversität forderte, wurde knapp abgelehnt (274 Ja-Stimmen, 289 Nein-Stimmen, 20 Enthaltungen).
In der Entschließung und in der Plenardebatte betonten die Abgeordneten die Notwendigkeit, der Ukraine dringend mit Nahrungsmittelhilfe, Saatgut, Treibstoff und Pflanzenschutzmitteln zu helfen. Im Gegensatz zur EVP-Fraktion fordern die Fraktionen der S&D, Renew Europe und Greens/EFA die Beibehaltung der Ziele des »European Green Deal«. Die Fraktionsvorsitzende Iratxe García (S&D/Spanien) führte aus, dass die große Herausforderung für unsere Landwirtschaft darin bestehe, die Abhängigkeit von Düngemitteln zu verringern, die die EU aus Russland und Weißrussland importiert. Martin Häusling (Grüne/EFA/Deutschland) sagte, das die Gemeinsame Agrarpolitik überdacht werden müsse, zumal nur 20 Prozent des Getreides für den menschlichen Verzehr verwendet würden. Er riet dazu, die Verwendung von Kraftstoffen, die Biokraftstoffe enthalten, nicht mehr zuzulassen.
Der sächsische Staatsminister Wolfram Günther war in dieser Woche ebenfalls in Brüssel und nahm zu den Diskussionen Stellung: »Mancher Vorschlag hilft der Ukraine nicht, schadet aber Umwelt und Klima. Wenn wir unsere Böden übernutzen, wenn wir Klimakrise und Artensterben nicht stoppen, riskieren wir Ertragsausfälle und die Sicherheit unserer Lebensmittelversorgung. Es ist schädlich und gefährlich, den Krieg in der Ukraine zum Vorwand zu nehmen, wichtige Trendwenden für Artenvielfalt, Umwelt und Klimaschutz zurückzudrehen. Wir dürfen die Krisen nicht gegeneinander ausspielen.«
Regionale Lebensmittel werden immer beliebter: Vom Anbau über die Verarbeitung bis zum Handel. Verbraucherinnen und Verbraucher greifen bei Lebensmitteln aus ihrer Region gerne zu. Diesen Trend fördert auch die Europäische Union in der Strategie vom »Vom Hof auf den Tisch«. Doch manche Schwierigkeiten stecken im Detail. Wie diese Hürden bei der Vermarktung überwunden werden können, darüber sprach der sächsische Landwirtschaftsminister Wolfram Günther mit Europapolitiker/innen und lokalen Akteuren.
(MS) Im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel fand am 24.03.2022 die Online-Veranstaltung »Vom Acker auf den Teller - Wie kann regionale Wertschöpfung im freien EU-Binnenmarkt am besten unterstützt werden« statt. Zwar werden die lokalen Märkte immer wichtiger, gleichzeitig konkurriert dieser Fokus auf Regionalität mit den Regeln des EU-Binnenmarktes. Der Sächsische Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wolfram Günther führte aus, dass das Vergaberecht zu strikt sei. Mehr Regionalität steht zwar oft auf dem Speiseplan von Schul- und Betriebskantinen, aber bei den dazugehörigen Ausschreibungen darf dies keine Rolle spielen, da auf eine bestimmte Herkunft der Lebensmittel nicht verwiesen werden darf. Dabei könnte die Verwendung von Lebensmitteln aus der Region in der Gemeinschaftsverpflegung einen deutlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Der Leiter der zuständigen Fachabteilung in der Europäischen Kommission, Dr. Gereon Thiele, erläuterte den geltenden Rechtsrahmen. So ist nach dem bisher geltenden Beihilfenrecht ein Herkunftsbezug nur äußerst eingeschränkt möglich. Staatliche oder staatlich unterstützte Werbekampagnen dürfen keine Hinweise auf bestimmte Unternehmen, Marken oder die Herkunft beinhalten. Ausnahmen gelten lediglich für die von der EU anerkannte geschützte Ursprungs- oder Herkunftsbezeichnung. Allerdings wird das betreffende Beihilfenrecht derzeit im Hinblick auf die neue Förderperiode ab 2023 überarbeitet.
Die österreichische Europapolitikerin Sarah Wiener (Grüne/EFA), die auch einen ökologischen Bauernhof in Ostdeutschland betreibt, berichtete über ihre Erfahrungen mit der regionalen Vermarktung. Für sie gehören eine nachhaltige Bewirtschaftung und regionale Märkte zusammen. Dafür kämpfe sie auch im Europäischen Parlament.
Aus Sachsen berichtete die Geschäftsführerin des Netzwerks »Landschaf(f)t Zukunft e.V.« Ulrike Roth, wie sie lokale Akteure miteinander verbindet. Ihr Verein dient als Dachverband für die Interessenvertretung im ländlichen Raum der Sächsischen Schweiz und des Osterzgebirges. In ihrer Arbeit stehen die regionale Entwicklung und die kulturelle Identität im Vordergrund. Felix Zschoge arbeitet in diesem Netzwerk und berichtete von dem Projekt »Proviantomaten«. Das sind öffentlich zugängliche Verkaufsautomaten an dezentralen Standorten in der Sächsischen Schweiz. Sie ermöglichen rund um die Uhr ein Anbot an nachhaltigen und regionalen Produkten.
Als Best-Practice-Beispiel berichtete der Geschäftsführer des Landguts Nemt, Karsten Döbelt, wie die Direktvermarktung von Milchprodukten gelingt. 680 Milchkühe liefern dafür frische Milch. Beliefert werden nicht nur Privatkunden, sondern auch 90 Kindereinrichtungen. Dies sichert auch Arbeitsplätze in der Region.
In der Diskussion waren sich alle einig, dass durch eine stärkere regionale Vermarktung eine größere und nachhaltigere Wertschöpfung gelingen kann.
Das Europäische Parlament hat am 10.03.2022 für das 8. EU-Umweltaktionsprogramm bis 2030 gestimmt. Das Programm soll den Übergang zu einer klimaneutralen, sauberen und kreislauforientierten Gesellschaft beschleunigen.
(MS) Bereits im Dezember 2021 erzielten die zuständigen Abgeordneten des EU-Parlaments mit dem Rat der EU eine politische Einigung auf das 8. EU-Umweltaktionsprogramm. Das EU-Parlament stimmte in der Plenarsitzung im März 2022 mit großer Mehrheit formal dieser Einigung zu. Im 8. EU-Umweltaktionsprogramm werden sechs vorrangige Ziele benannt, die bis 2030 erreicht werden sollen:
- Eindämmung des Klimawandels;
- Anpassung an den Klimawandel;
- Fortschritte auf dem Weg zu einer »Wirtschaft des Wohlergehens«;
- Anstreben einer Null-Verschmutzung, auch im Zusammenhang mit schädlichen Chemikalien;
- Schutz, Erhaltung und Wiederherstellung der Artenvielfalt;
- deutliche Verringerung der wichtigsten Umwelt- und Klimabelastungen in der wirtschaftlichen Produktion.
Das Programm soll positive Anreize setzen, um Subventionen für umweltschädliche Maßnahmen schrittweise abzuschaffen. Dazu gehört auch, dass die Mitgliedstaaten die finanzielle Unterstützung für fossile Brennstoffe abbauen. Sie sollten eine Frist für die Streichung aller öffentlichen Beihilfen für diese klimaschädlichen Energiequellen festlegen. Die Europäische Kommission unterstützt diesen Weg, in dem sie bis 2023 eine Methode zur Ermittlung aller Subventionen für umweltschädliche Maßnahmen vorlegen wird.
Die EU, die nationalen, regionalen und lokalen Behörden müssen außerdem wirksame, abschreckende und verhältnismäßige Sanktionen verhängen, um die Risiken der Nichteinhaltung des EU-Umweltrechts zu verringern. Die EU-Kommission wird die Fortschritte überwachen und bewerten sowie jährliche Fortschrittsberichte vorlegen. Eine Halbzeitbewertung wird bis März 2024 erfolgen. Sollte diese Bewertung ergeben, dass mehr getan werden müsste, wird die EU-Kommission einen Legislativvorschlag mit zusätzlichen Initiativen vorlegen.
Die Umweltaktionsprogramme der EU sind rechtsverbindliche Rahmenregelungen, die die Entwicklung der EU-Umweltpolitik seit den 1970er Jahren bestimmen. Nachdem das 7. EU-Umweltaktionsprogramm Ende 2020 ausgelaufen war, wird das neue 8. EU-Umweltaktionsprogramm bis zum 31.12.2030 gelten.
Die Berichterstatterin des EU-Parlaments Grace O'Sullivan (Die Grünen/EFA/Irland) betonte, wie wichtig dieses Programm gerade in diesen Zeiten ist: »Wie der russische Angriffskrieg in der Ukraine gezeigt hat, müssen wir uns von unserer Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen lösen.«
Die Europäische Kommission hat am 08.03.2022 ihren Plan »REPowerEU« vorgelegt. Darin zeigt sie Wege auf, um die Energieabhängigkeit der EU zu verringern. Zudem möchte sie gegen steigende Energiepreise vorgehen.
(MS) Der russische Angriff auf die Ukraine hat unmittelbare Folgen auf die Energiepreise, besonders Erdgas ist davon betroffen. Die EU-Kommission hat schnell darauf reagiert, in dem sie den Plan REPowerEU – Gemeinsame europäische Aktion für erschwinglichere, sichere und nachhaltigere Energie vorstellte. Der Plan besteht aus zwei Säulen: Einerseits soll die Gasversorgung der EU durch verstärkte Importe von flüssigem Erdgas (LNG) von nicht-russischen Lieferanten erfolgen. Zudem sollen größere Mengen an Biomethan und erneuerbarem Wasserstoff produziert und importiert werden. Andererseits soll die Abkehr von fossilen Brennstoffen beschleunigt werden. Dies soll durch eine bessere Energieeffizienz und einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen.
Nach Schätzungen der EU-Kommission könnte nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen der Verbrauch an fossilen Brennstoffen um mindestens 155 Mrd. Kubikmeter gesenkt werden, was der aus Russland importierten Menge im Jahr 2021 entspricht. Gleichzeitig soll die derzeitige Produktion von Biomethan in der EU verdoppelt werden. Der Plan sieht auch eine Beschleunigung der Wasserstoffproduktion vor. So möchte die EU-Kommission die Bewertung von wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) zum Thema Wasserstoff innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung abschließen. Außerdem will sie gemeinsam mit der Industrie eine »Globale Europäische Wasserstoff-Fazilität« einrichten, um den Zugang der Mitgliedstaaten zu erschwinglichem erneuerbarem Wasserstoff zu verbessern. Andere Formen von fossilfreiem Wasserstoff, insbesondere auf der Grundlage der Kernenergie, sollen ebenfalls eine Rolle spielen, um Erdgas zu ersetzen.
REPowerEU zielt auch darauf ab, die EU-Maßnahmen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verstärken. Die EU-Kommission schlägt vor, in den nächsten fünf Jahren 10 Millionen Wärmepumpen aufzustellen. Die Mitgliedstaaten sollen zudem die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien beschleunigen. Im Juni 2022 wird die EU-Kommission eine spezifische Mitteilung zur Solarenergie vorlegen. Bis April 2022 wird die sie einen Legislativvorschlag vorlegen, der vorschreibt, dass die Gasspeicher in der EU bis zum 1. Oktober jeden Jahres zu mindestens 90 Prozent gefüllt sein müssen. Derzeit sind die Speicher nur zu knapp 30 Prozent gefüllt.
Auf dem Sondertreffen der deutschen Energieminister/innen am 08.03.2022 wurden ebenfalls die Herausforderungen diskutiert, die der Krieg in der Ukraine für die Energieversorgung darstellt. Der sächsische Energieminister Wolfram Günther betonte dabei, dass eine langfristige Lösung nur eines bedeuten kann: »Wir müssen jetzt einen Sprung machen beim Ausbau der erneuerbaren Energien, um so schnell wie möglich unabhängig von Öl und Gas aus Russland zu werden. Der Ausbau der Erneuerbaren ist eine Frage der nationalen Sicherheit.«
(MS) Die Europäische Kommission sucht Europas Grüne Hauptstädte für 2024. Bewerben können sich Städte in zwei Kategorien: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern können den Titel »Green Capital« und Städte zwischen 20.000 bis 99.999 Einwohnern können den »Green Leaf Award« erhalten. Die Gewinnerin des Green Capital Award erhält 600.000 EUR, und bis zu zwei Städte erhalten jeweils 200.000 EUR als Green Leaf-Gewinner. Mit diesem Wettbewerb soll das Engagement der EU-Städte für Nachhaltigkeit gefördert und belohnt werden. In diesem Jahr ist die französische Stadt Grenoble Europas Grüne Hauptstadt. Weitere Informationen zur Bewerbung können hier gefunden werden: Green Capital und European Green Leaf Award.
(MS) Die Europäische Kommission hat in Kooperation mit anderen Partnern die ersten EU-Bio-Auszeichnungen ins Leben gerufen. Der Preis wird in diesem Jahr zum ersten Mal vergeben. Gewürdigt werden sollen dabei herausragende Leistungen der innovativsten Akteure/innen in der Bio-Landwirtschaft in der EU. Bewerbungen sind vom 25.03.2022 bis 08.06.2022 möglich. Es werden acht Preise in sieben Kategorien vergeben: der/die beste Landwirt/in, die beste Bio-Anbauregion, die beste Bio-Stadt, die beste Bio-Region, das beste Bio-KMU, der/die beste Bio-Lebensmitteleinzelhändler/in sowie das beste Bio-Restaurant. Die Gewinner/innen werden feierlich in Brüssel am 23.09.2022, dem EU-Bio-Tag, bekannt gegeben.
Die Europäische Kommission hat am 02.02.2022 den lang erwarteten delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von fossilem Gas und Kernenergie in die Taxonomie vorgelegt. Während manche Mitgliedstaaten den Rechtsakt komplett ablehnen und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof drohen, begrüßen andere, dass die Kernerenergie als klimaneutrale Energie anerkannt wird.
(MS) Bei der Taxonomie handelt es sich um ein Klassifizierungssystem von Finanzanlagen. Sie bestimmt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Dadurch sollen private Investitionen in nachhaltige Finanzanlagen gelenkt werden. Im vorgelegten delegierten Rechtsakt wird definiert, dass fossiles Gas und Kernkraft für eine Übergangszeit benötigt werden, um schnell von der Kohleverstromung wegzukommen. Die EU-Kommission schlägt dazu vor, folgende Punkte in die Taxonomie aufzunehmen:
- Forschung und Innovation in Bezug auf Sicherheitsstandards und Verringerung der nuklearen Abfälle,
- Projekte für neue Kernkraftwerke der dritten oder höheren Generation zur Stromerzeugung, für die die Baugenehmigung vor 2045 erteilt wurde,
- Projekte zur Laufzeitverlängerung bestehender Kernkraftwerke, die vor 2040 genehmigt wurden,
- Stromerzeugung aus fossilem Gas,
- kombinierte Wärme- oder Kälte- und Stromerzeugung aus fossilem Gas (Kraft-Wärme-Kopplung),
- Wärme- oder Kälteerzeugung aus fossilem Gas in einem Fernwärme- und Fernkühlungssystem.
Wie kontrovers der delegierte Rechtsakt ist, zeigte sich daran, dass über ihn im Kollegium der Kommissar/innen abgestimmt wurde. Dies geschieht selten, da die EU-Kommission normalerweise Rechtsakte im Konsens annimmt. Drei Kommissare stimmten sogar dagegen. Im Europäischen Parlament schlugen die Wellen ebenfalls hoch. Bas Eickhout (Grüne/EFA/Niederlande), einer der beiden Ko-Berichterstatter des EU-Parlaments für die Taxonomie-Verordnung, bezeichnete den delegierten Rechtsakt als „historischen Fehler“. Der EVP-Koordinator im Umweltausschuss Peter Liese (Deutschland) hält insbesondere die Regeln für Kernenergie für inakzeptabel. Markus Ferber (EVP/Deutschland), wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion, ist ebenfalls unzufrieden mit der Verfahrensweise der EU-Kommission zur Taxonomie. Er sieht den Ansatz, wirtschaftliche Tätigkeit nach objektiven Kriterien klassifizieren zu wollen, als krachend gescheitert. Die S&D-Fraktion hat angekündigt, gegen den delegierten Rechtsakt stimmen zu wollen.
Wie bei delegierten Rechtsakten üblich, haben das EU-Parlament und der Rat der EU vier Monate Zeit, den Rechtsakt zu prüfen. Beide Institutionen können eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Monate beantragen. Falls die Institutionen es für notwendig halten, können sie Einwände erheben. Inhaltliche Änderungen am Rechtsakt sind nicht möglich. Der Rat kann den delegierten Rechtsakt mit verstärkter qualifizierter Mehrheit ablehnen, d. h. dass mindestens 20 Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU vertreten, zustimmen müssen. Das EU-Parlament kann ihn mit einer absoluten Mehrheit, d. h. mindestens 353 Abgeordnete, im Plenum ablehnen. Im Rat wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit für solch einen Einwand geben. Im EU-Parlament ist die Lage komplizierter, da es zwischen den nationalen Delegationen und den politischen Fraktionen keine einheitliche Linie gibt. Es wird erwartet, dass es ein sehr knappes Votum in die eine oder andere Richtung geben wird. Die Abstimmung dazu wird nach aktuellem Stand in der Plenarsitzung vom 04. bis 07.07.2022 stattfinden.
(MS) Im Spezial-Eurobarometer vom Januar 2022 wurden junge Europäer/innen zur Zukunft Europas befragt. 91 Prozent der 15- bis 24-Jährigen sind der Meinung, dass die Eindämmung des Klimawandels zur Verbesserung ihrer persönlichen Gesundheit und ihres individuellen Wohlergehens beitragen kann. Außerdem sehen die deutschen Befragten die Umweltfragen und den Klimawandel (45 Prozent) als größte Herausforderung für die EU. Zugleich werden die Umweltziele des europäischen Grünen Deals von einer breiten Mehrheit der Europäer/innen unterstützt: 88 Prozent halten es für wichtig, den Anteil erneuerbarer Energien in der europäischen Wirtschaft zu erhöhen und eine höhere Energieeffizienz zu erreichen. 80 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass sich Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt entwickeln sollte.
(MS) Die europäische Statistikbehörde EUROSTAT veröffentlichte aktuelle Zahlen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Demnach machten 2020 erneuerbare Energiequellen 37 Prozent des Bruttostromverbrauchs in der EU aus. Im Vergleich dazu waren es 2019 nur 34 Prozent. Mehr als zwei Drittel des gesamten aus erneuerbaren Quellen erzeugten Stroms entfielen auf Wind- und Wasserkraft (36 Prozent bzw. 33 Prozent). Das verbleibende Drittel des Stroms stammte aus Solarenergie, festen Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Quellen. In Österreich (78 Prozent) und Schweden (75 Prozent) war der Anteil des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen am höchsten. In Deutschland wurde dagegen nur 45 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugt. Am Ende der Skala sind die Anteile noch deutlich niedriger wie in Malta (10 Prozent), Ungarn und Zypern (beide 12 Prozent).
Der Untersuchungsausschuss zum Schutz von Tieren bei Transporten legte am 20.01.2022 dem Parlament seinen Abschlussbericht vor. 18 Monate arbeiteten die Abgeordneten daran. Die geltenden Tierschutzstandards wurden kritisch untersucht. Dabei wurde teilweise eine mangelnde Umsetzung festgestellt. Die beschlossenen Empfehlungen werden jetzt von der Kommission aufgegriffen, die die Tierschutzgesetzgebung bis 2023 gründlich überarbeiten will.
(MS) Tiere werden in der EU und in Drittstaaten aus unterschiedlichen Gründen transportiert. Dazu gehören Zucht-, Mast-, Schlacht-, Sport- oder Freizeitzwecke, aber auch Heim- und Labortiere werden befördert. So wurden 2019 fast 1,6 Milliarden lebende Tiere, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten wurden, transportiert. 85 Prozent dieser Transporte finden innerhalb der EU statt. Eine korrekte Anwendung der geltenden Tierschutzstandards kann sich positiv auf das Wohlergehen der Tiere auswirken. Allerdings wurden im Untersuchungsausschuss etliche Mängel festgestellt, da die Mitgliedstaaten die Vorgaben unterschiedlich auslegen oder nicht ausreichend kontrollieren. Deswegen sieht die von der Europäischen Kommission vorgelegte Strategie »Vom Erzeuger zum Verbraucher« bereits eine Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften bis 2023 vor. Das umfasst auch die Vorschriften für Tiertransporte und die Schlachtung von Tieren. Sie sollen an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden, um ein höheres Tierschutzniveau zu gewährleisten.
Im Abschlussbericht und in den abgestimmten Empfehlungen geben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments klare Hinweise, wie Transporte mit mehr Tierwohl zu vereinbaren sind. Die Parlamentarier/innen empfehlen mehr Überwachungskameras sowie Temperatur- und Feuchtigkeitsmessgeräte in den Transportfahrzeugen. Statt Zuchttiere sollen eher Samen oder Embryonen transportiert werden. Es sollten zudem besser bereits geschlachtete Tierkörper und Fleisch anstelle von lebenden Schlachttieren auf den Transport gehen. Die Transportzeiten sollten außerdem an das Alter und die Tierart angepasst werden. Die Höchsttransportdauer von Nutztieren, die zur Schlachtung vorgesehen sind, sollte auf acht Stunden festgelegt werden. Der Transport trächtiger Tiere sollte auf vier Stunden begrenzt werden. Nicht abgesetzte Kälber, die jünger als 4 Wochen sind, sollten nicht mehr als 50 km befördert werden.
Die allgemeine Ausrichtung des Berichts wurde von den meisten Abgeordneten begrüßt, weshalb er auch mit 557 Stimmen angenommen wurde. Der Berichterstatter des EU-Parlaments Daniel Buda (EVP/Rumänien) sagte: »Der Schutz von Tieren beim Transport ist nicht verhandelbar und muss gewährleistet werden, bis die Tiere ihren endgültigen Bestimmungsort erreichen.« Ähnlich äußerte sich die Mitberichterstatterin Isabel Carvalhais (S&D/Portugal): »Der Transport von lebenden Tieren ist ein untrennbarer Bestandteil des Tierschutzes in der EU. Wir müssen in mehr und bessere Lösungen investieren, um die Notwendigkeit der Beförderung lebender Tiere zu verringern.« Der Abgeordnete Martin Häusling (Die Grünen/EFA/Deutschland) dagegen beklagte den mangelnden Ehrgeiz der Forderungen und bedauerte, dass sich das EU-Parlament »nicht mit einer Minimalforderung zur Dauer aller Tiertransporte durchringen konnte. Eine Begrenzung auf 8 Stunden nur für Schlachttransporte reicht nicht aus.«
Der europäische Bauernverband Copa-Cogeca mahnte gleich nach der Abstimmung an, dass jede Überarbeitung der Rechtsvorschriften wissenschaftlich untermauert werden müsse und keine zusätzliche Bürokratie schaffe: »Für die Landwirte und Genossenschaften in der EU ist dies aufgrund der möglichen sozioökonomischen Auswirkungen besonders wichtig.«
(MS) Das Bürgerforum für Klimawandel, Umwelt und Gesundheit hat im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas Anfang Januar 2022 zum letzten Mal getagt. Die knapp 200 europäischen Bürger/innen aus allen Mitgliedstaaten haben dabei 51 Empfehlungen herausgearbeitet, die Europa ihrer Ansicht nach in Bezug auf Klima, Umwelt und Gesundheit zu bewältigen hat. Das Bürgerforum empfiehlt eine nachhaltigere Lebensweise, den Schutz der Umwelt und eine Neuausrichtung der Wirtschaft. Konkrete Forderungen sind u. a. eine Reduktion des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft und die Einführung von nachhaltigen Verpackungen.
(MS) Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte am 12.01.2022 die Studie »Trends und Prognosen im EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS)«. Danach gingen die Treibhausgasemissionen aus stationären Anlagen, die im Rahmen des EU-EHS erfasst werden, zwischen 2019 und 2020 um etwas mehr als 11 Prozent zurück. 2020 wurde damit der stärkste jährliche Emissionsrückgang seit Einführung des EU-EHS im Jahr 2005 verzeichnet.
Während in den letzten Jahren ein leichter Abwärtstrend bei den EHS-Emissionen zu beobachten war, haben sowohl der Rückgang der Stromnachfrage als auch der Industrietätigkeit im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie zu erheblichen Reduzierungen geführt. Zudem sind die EHS-Emissionen von Luftfahrzeugbetreibern um 63 Prozent gesunken, da der Flugverkehr während der Pandemie fast zum Erliegen kam.
Die Europäische Kommission hat am 15.12.2021 den zweiten Teil ihres Energie- und Klimapakets vorgestellt. Dies ist eine Ergänzung zum bereits im Sommer 2021 vorgestellten »Fit-for-55«-Paket. Diese Maßnahmen sollen die EU zur Klimaneutralität bis 2050 führen. Als Zwischenziel sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden.
(MS) Die gesamte europäische Gesetzgebung in Energie- und Klimafragen wird neu gestaltet, um den europäischen Grünen Deal umzusetzen. Die jetzt präsentierten Vorschläge der EU-Kommission enthalten unter anderem die Revision der EU-Gebäuderichtlinie, das sogenannte Gaspaket mit der Revision der Gasmarktrichtlinie und der Netzzugangsverordnung sowie eine neue Verordnung, die die Methanemissionen in Europa reguliert. Außerdem wurde eine Mitteilung zur Wiederherstellung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe und eine Empfehlung der sozialen Aspekte des Klimawandels veröffentlicht.
Das neue Gaspaket zielt darauf ab, den Anteil an erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen schrittweise zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Anteil an fossilem Gas im Energiesystem der EU verringert werden. Als klimafreundlichere Gase werden vor allem Biomethan und Wasserstoff gefördert. In der EU soll es bis 2030 einen wettbewerbsfähigen, offenen und dynamischen Wasserstoffmarkt geben. In Zusammenarbeit mit dem europäischen Netz der Wasserstoffnetzbetreiber wird eine neue Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut. Dies wird auch Bedeutung für Sachsen haben, da im Freistaat ein wachsender Markt für Wasserstoff entsteht – von der Produktion, zur Verteilung bis zur Nutzung. Eine weitere Maßnahme ist, dass langfristige Verträge für fossiles Erdgas ohne eine CO2-Minderung nicht über 2049 hinaus verlängert werden sollen. Auf Wunsch einiger Mitgliedstaaten, die von den derzeitigen Energiepreisen besonders betroffen sind, soll die Gasspeicherung in der EU besser koordiniert und die Möglichkeit einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasreserven eingerichtet werden.
In den ersten Reaktionen zeigten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments enttäuscht von den Vorschlägen der EU-Kommission. Für Michael Bloss (Die Grünen/EFA/Deutschland) führen die neuen Bestimmungen dazu, dass die Abhängigkeit der EU von gasförmigen Energieträgern langfristig zementiert wird. Die NGO »Europäisches Umweltbüro« nennt das Gaspaket sogar ein Weihnachtsgeschenk an die fossile Industrie. Die S&D-Fraktion dagegen betont, dass sie sich in den kommenden Verhandlungen für Versorgungssicherheit, Energieeffizienz und Sozialverträglichkeit einsetzen werde. In dem Verordnungsentwurf zur Verringerung der Methanemissionen aus dem Energiesektor werden keine verbindlichen Reduktionsziele genannt. Die EU-Kommission begründet diese Entscheidung damit, dass spezifische Ziele zunächst zuverlässige Daten erfordern, die bislang nicht vorliegen. Dennoch will sie eine Verringerung der Methanemissionen erreichen, indem sie Regeln für die Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung von Emissionen festlegt. Außerdem werden klare Regeln zur Erkennung und Reparatur von Methanlecks aufgestellt. Das Ablassen, also das Freisetzen von unverbranntem Methan in die Atmosphäre, und das Abfackeln werden zudem eingeschränkt. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem verpflichtet werden, Pläne zur Verringerung der Emissionen aus stillgelegten Kohlebergwerken und inaktiven Öl- und Gasbohrungen zu erstellen. Die EU-Kommission schätzt, dass die EU ihre Methanemissionen aus Energiequellen bis 2030 um 58 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 reduzieren müsste, um die Klimaziele zu erreichen. Die Europaabgeordnete Jutta Paulus (Die Grünen/EFA/Deutschland) kritisiert, dass die Importeure von Gas und Öl nicht zur Senkung von Methanemissionen in den Förderländern verpflichtet werden, obwohl diese den größten Teil der Emissionen ausmachen. Die NGO »Climate Action Network« (CAN) argumentiert ähnlich und sagt, dass die neue Methanverordnung keine unmittelbar greifbaren Maßnahmen zur Bekämpfung von Methanleckagen in der gesamten Versorgungskette enthält.
Um die Kohlenstoffspeicherung in landwirtschaftlichen Böden zu unterstützen und Landbewirtschafter/innen für die Kohlenstoffbindung besser zu belohnen, schlägt die EU-Kommission eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen vor. Bis 2030 sollen 42 Millionen Tonnen CO2 in den natürlichen Kohlenstoffsenken gespeichert werden. Bis 2050 muss sogar jede einzelne Tonne CO2, die in die Atmosphäre ausgestoßen wird, durch eine Tonne CO2, die aus der Atmosphäre entfernt wird, neutralisiert werden. Über die Gemeinsame Agrarpolitik sollen landwirtschaftliche Betriebe mit dem sogenannten »carbon farming« finanziell profitieren. Im Bereich der Forschung und Innovation sollen über das Programm Horizont Europa bis zu 1 Mrd. EUR bereitgestellt werden. Mindestens 20 Prozent des in Chemikalien und Kunststoffen verwendeten Kohlenstoffs sollten bis 2030 aus nachhaltigen, nichtfossilen Quellen stammen. Bis 2030 sollten jährlich 5 Millionen Tonnen CO2 aus der Atmosphäre entfernt und dauerhaft gespeichert werden.
Das gesamte Legislativpaket wird jetzt im Rat der EU und im EU-Parlament diskutiert und es ist noch nicht absehbar, wann der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen werden kann.
(MS) Die Europäische Kommission wird Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen, weil blütenreiche Wiesen in Natura-2000-Gebieten nicht ausreichend geschützt werden. Damit verstößt Deutschland gegen die Fauna-Habitat-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen. Die zwei betroffenen Lebensraumtypen Flachland- und Berg-Mähwiesen sind von großer Bedeutung für eine Vielzahl von Bestäubungsinsekten. In Deutschland weisen sie allerdings einen ungünstigen Erhaltungszustand auf. Diese Lebensraumtypen haben sich in den letzten Jahren, vor allem aufgrund nicht nachhaltiger Agrarpraktiken, erheblich verkleinert oder sind gänzlich verschwunden. In Sachsen kommen im Erzgebirge, im Vogtland und in der Sächsischen Schweiz Bergwiesen vor. Flachland-Mähwiesen sind in Sachsen vor allem im Tief- und Hügelland verbreitet.
(MS) Die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff hat am 30.11.2021 in einer Projektpipeline eine Liste von über 750 Projekten auf der »Europäischen Wasserstoffwoche« bekannt gegeben. Damit soll die europäische Wasserstoffwirtschaft in großem Maßstab eingeführt werden. Die Projekte reichen von der Erzeugung von sauberem Wasserstoff bis zu seiner Verwendung in Industrie, Mobilität, Energie und Gebäuden. Ziel der Projektpipeline ist es, einen Überblick über Wasserstoffprojekte zu geben. Die entstehende europäische Wasserstoffindustrie muss gefördert und vernetzt werden. Die Projektpipeline ist nach Projekttyp, Standort, Unternehmen und Startdatum durchsuchbar. Auch aus Sachsen sind Projekte in der Liste aufgeführt wie »HyKero« bei Leipzig oder »doing hydrogen« von der ONTRAS Gastransport GmbH.
(MS) Die Europäische Kommission ermuntert Städte, sich an der Kampagne »100 klimaneutrale und intelligente Städte bis 2030« zu beteiligen. Diese Mission ist Teil von Horizont Europa, dem Forschungsprogramm der EU. Das Ziel ist es, bis 2030 100 klimaneutrale europäische Städte zu schaffen. Diese Städte sollen als Experimentier- und Innovationszentren fungieren, damit andere europäische Städte bis 2050 diesem Beispiel folgen können. Die Städte werden aufgefordert, Informationen über ihre künftigen Pläne zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen endet am 31.01.2022. Nach der Bewertung durch unabhängige Experten werden die ausgewählten Städte im April 2022 bekannt gegeben.
Das Europäische Parlament hat am 23.11.2021 die Verordnungen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen. Der Rat der Europäischen Union wird am 02.12.2021 ebenfalls zustimmen, so dass die GAP noch vor Ende des Jahres in Kraft treten kann. Die Kompromisse dazu sind in langwierigen Verhandlungen erzielt worden. Die Ergebnisse sehen viele Europaabgeordnete kritisch.
(MS) Fast dreieinhalb Jahre haben die Verhandlungen zu den drei neuen EU-Verordnungen für die GAP gedauert. Die bis 2027 geltende neue GAP hat insgesamt ein Haushaltsvolumen von 387 Mrd. EUR. Das ist mit Abstand der größte Einzelposten im EU-Haushalt. Zur Veranschaulichung: Aus der noch geltenden GAP erhielten in Sachsen im Jahr 2019 rund 7.300 Landnutzer insgesamt über 241 Mio. EUR an Direktzahlungen.
Die Mitgliedstaaten müssen bis Ende des Jahres ihre nationalen Strategiepläne zur Umsetzung der GAP bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorlegen. Ab dem 01.01.2023 beginnt dann die neue Förderperiode der GAP – zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen. In der neuen Förderperiode müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass mindestens 35 Prozent der Fördergelder für die Entwicklung des ländlichen Raums verwendet werden. 25 Prozent der Direktzahlungen sind für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen und mindestens 10 Prozent der Direktzahlungen müssen von Großbetrieben an kleinere Landwirtschaftsbetriebe umverteilt werden. Zudem gibt es eine Verpflichtung, dass mindestens 3 Prozent der GAP-Mittel an Junglandwirt/innen gehen. Durch eine intensivierte Marktregulierung sowie eine Krisenreserve mit einem Jahresbudget von ca. 450 Mio. EUR soll der europäische Agrarmarkt widerstandsfähiger werden. Das neue Umsetzungsmodell über nationale Strategiepläne wird eingeführt, damit durch einen ergebnisorientierten Ansatz die europäische Agrarpolitik unbürokratischer wird. Zudem soll ein verpflichtendes digitales System Fördermittelbetrug verhindern.
Die Debatte im EU-Parlament wurde äußerst kontrovers geführt. Doch am Ende stimmte eine deutliche Mehrheit von 452 Abgeordneten für die zentrale Strategieplan-Verordnung; allerdings stimmten auch 178 Abgeordnete dagegen. Der Agrarkommissar Janusz Wojciechowski bezeichnete die neue GAP als Meilenstein. Er versprach, dass die nationalen Strategiepläne genau und transparent durch die EU-Kommission geprüft werden. Damit soll garantiert werden, dass die rechtlich nicht bindenden Strategien der EU-Kommission für Biodiversität und »Vom Hof auf den Tisch« ausreichend in den nationalen Strategieplänen berücksichtigt werden. Auch die Vertreter der EVP-Fraktion lobten das Reformpaket als Schritt in Richtung einer grüneren, faireren und unbürokratischeren GAP. Der sächsische Abgeordnete und Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Dr. Peter Jahr (EVP), bezeichnete die neue GAP als einen guten Kompromiss zwischen Klima- und Umweltschutz sowie Ernährungs- und Einkommenssicherheit. Für ihn ist diese Reform die wichtigste seit 30 Jahren im Agrarbereich.
Deutliche Kritik kam aus den Fraktionen »Die Grünen/EFA«, »Die Linken« und von Teilen der S&D-Fraktion, die das GAP-Paket in der Abstimmung ablehnten. Dazu gehören alle deutschen und französischen Abgeordneten der S&D-Fraktion. Innerhalb dieser Fraktion gab es deswegen heftigen Streit. Die SPD-Abgeordneten kritisierten die fehlende Verbindlichkeit für Klima- und Umweltschutz. Maria Noichl (S&D/Deutschland), die die Strategie-Verordnung mitverhandelt hatte, monierte, dass 75 Prozent der Direktzahlungen weiter nach der Fläche vergeben werden und dass eine Kappung bei 100.000 Euro GAP-Fördergelder verhindert wurde. Sie befürchtet, dass die 28 nationalen Strategiepläne (Belgien darf zwei einreichen) zu einer Renationalisierung der Agrarpolitik führen könnte. Beachtenswert ist auch die Ablehnung des französischen Abgeordneten, Eric Andrieu, der EP-Verhandlungsführer für die Verordnung zur gemeinsamen Marktordnung war. Er stimmte gegen den dort erzielten Kompromiss zu den Strategieplänen, weil er ihn für »wirtschaftlichen, haushaltspolitischen, ökologischen und sozialen Unsinn« hält.
Martin Häusling (Deutschland), der die GAP für die Grüne Fraktion mitverhandelte hatte, bezeichnete den Tag der Abstimmung als einen »schwarzen Tag für die Bauern und für die Klimapolitik.« Für Häusling ist die Reform eine »Verschlimmbesserung«. Er wirft den verhandelnden Parteien Versagen vor: »Eine mächtige, etablierte Lobby der industriellen Landwirtschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten, haben alles getan, um den Status quo zu bewahren und leichte Ansätze von Nachhaltigkeit zum Erhalt der Direktzahlungen mit Ausnahmen bis zur Ineffizienz verwässert.«
In der Debatte wurde klar, dass nun die Regierungen der Mitgliedstaaten am Zug sind. Wie nachhaltig die GAP gestaltet wird, liegt maßgeblich am Ehrgeiz in den nationalen Strategieplänen. Dies wird im kommenden Jahr genau verfolgt werden.
Nach zwei Wochen Verhandlungen einigten sich 197 Staaten bei der Klimakonferenz COP26 auf den »Glasgower Klimapakt«. In der EU fallen die Reaktionen darauf gemischt aus. Viele Europaabgeordnete fordern mehr Ehrgeiz für die Erreichung der Klimaziele, auch von der EU. Für die EU saßen die Delegationen der Mitgliedstaaten, aber auch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament am Verhandlungstisch. In einer Aussprache am 24.11.2021 debattierten die Europaabgeordneten über das Ergebnis.
(MS) Der für den Grünen Deal zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Frans Timmermans fasste das Ergebnis der Klimakonferenz in der Parlamentsdebatte so zusammen: »Ich bin der festen Überzeugung, dass der vereinbarte Text die Interessen aller Parteien ausgewogen widerspiegelt und es uns ermöglicht, mit der für unser Überleben notwendigen Dringlichkeit zu handeln.« Auch für Peter Liese (EVP/Deutschland) ist die COP26 insgesamt positiv verlaufen. Zu den Erfolgen zählte er die Verpflichtung Südafrikas, bis 2050 Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Er rief die EU dazu auf, noch mehr mit afrikanischen Ländern und generell mit allen Drittländern zusammenzuarbeiten. Er bedauerte jedoch den mangelnden Ehrgeiz Chinas. Seiner Ansicht nach zeige dies die Notwendigkeit eines EU-Mechanismus zum Kohlenstoffgrenzausgleich (CBAM).
Für die Vorsitzende der S&D-Fraktion, Iratxe García Pérez (Spanien), scheint die internationale Gemeinschaft den Weg der Verantwortung und Solidarität wiedergefunden zu haben. Sie begrüßte insbesondere, dass die Regeln für das Pariser Abkommen festgelegt wurden. Pascal Canfin (Renew Europe/Frankreich), der die Delegation des EU-Parlaments bei der COP26 leitete, lobte seinerseits die Maßnahmen der EU bei der UN-Konferenz. Dennoch möchte er mehr Ehrgeiz auf EU-Ebene. Er forderte alle Fraktionen im EU-Parlament auf, aktiv zu werden, um die Klimaschutzverpflichtung der EU für 2030 so zu überarbeiten, dass sie mit dem Ziel der Begrenzung der durchschnittlichen globalen Erwärmung auf 1,5 °C übereinstimmt. Canfin fasste die Enttäuschung über den Glasgower Klimapakt so zusammen: »Wir müssen zugeben, dass das Abkommen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner beruht«.
Der Ko-Vorsitzende der Fraktion »Die Grünen/EFA«, Philippe Lamberts (Belgien), rief die EU zum Handeln auf: »Unser Haus brennt immer heller, wir sehen zu, wie es brennt und tun nichts oder versprechen höchstens, morgen zu handeln.« Er kritisierte die am Vortag erfolgte Verabschiedung der Reform zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die eben nicht den nötigen Ehrgeiz zum Klimaschutz aufweist. Auch Michael Bloss (Die Grünen/EFA/Deutschland) betont, dass die bisher erfolgten Anstrengungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen. Deswegen fordert er, dass die Kohleverstromung bis 2030 auslaufen und ein Ende des Verbrennermotors erfolgen müsse.
Viele Organisationen der Zivilgesellschaft kritisierten den mangelnden Ehrgeiz des Glasgower Klimapaktes. Nach Angaben des wissenschaftlichen Instituts Climate Action Tracker führen die derzeitigen Ziele für 2030 dazu, dass der Planet bis zum Ende des Jahrhunderts auf einen Temperaturanstieg von 2,4 °C zusteuert. Dieser Wert könnte in einem sehr optimistischen Szenario auf 1,8 °C sinken, d. h. wenn alle Länder ihre Verpflichtungen zur Erreichung von Null-Netto-Emissionen und alle diskutierten Ziele umgesetzt werden.
Der Glasgower Klimapakt erinnert an die Verpflichtung, die Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C fortzusetzen. Es wird betont, dass die Auswirkungen des Klimawandels bei + 1,5 °C viel geringer sein werden als bei + 2 °C. Ein anderes wichtiges Ergebnis ist, dass die Staaten aufgefordert werden, ihre national festgelegten Beiträge (NDC) vor der nächsten Klimakonferenz im kommenden Jahr zu überarbeiten. Darin wird festgestellt, dass die CO2-Emissionen bis 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2010 gesenkt werden müssen. Zudem wurde ein Arbeitsprogramm zur Erreichung des globalen Anpassungsziels auf den Weg gebracht. Auf der COP26 wurde auch das Ziel erreicht, das Pariser Regelwerk fertigzustellen. Das beinhaltet eine Operationalisierung wichtiger Aspekte wie internationale Kohlenstoffmärkte sowie eine Vereinbarung über die Emissionsbilanzierung und -berichterstattung.
Am Rande der Verhandlungen wurden zudem noch weitere, allerdings unverbindliche Versprechen abgegeben: So haben 141 Staaten versprochen, die 90 Prozent der weltweiten Waldfläche repräsentieren, die Entwaldung bis 2030 zu stoppen bzw. umzukehren. Das Versprechen zur globalen Methanreduktion erreichte mehr als 100 Unterzeichner, ebenso wie eine Zusage für saubere Fahrzeuge – allerdings ohne Beteiligung von Deutschland.
(MS) Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte am 15.11.2021 den Bericht »Gesundheitliche Auswirkungen der Luftverschmutzung in Europa«. Dieser Bericht enthält aktualisierte Schätzungen, wie sich die drei wichtigsten Schadstoffe (Feinstaub, Stickstoffdioxid und bodennahes Ozon) 2019 auf die Gesundheit auswirkten. Es starben 2019 in der EU 307.000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Feinstaubbelastung. Außerdem wurden 40.400 vorzeitige Todesfälle der chronischen Stickstoffdioxidbelastung und 16.800 vorzeitige Todesfälle der akuten Ozonbelastung zugeschrieben. Luftverschmutzung ist eine der Hauptursachen für vorzeitige Todesfälle und Krankheiten und stellt das größte umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa dar.
(MS) Der Rat für Landwirtschaft und Fischerei hat am 15.11.2021 die Schlussfolgerungen zur »Waldstrategie für 2030« angenommen. Darin bringen die Mitgliedstaaten ihre kritische Haltung zum Ausdruck. Sie begrüßen zwar Einzelaspekte der Strategie aber nicht die Strategie in ihrer Gesamtheit. Es wird betont, dass die Mitgliedstaaten für die Waldpolitik zuständig sind. Dafür hätten sie nationale Forststrategien und -programme zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung entwickelt. Zudem betont der Rat, dass ein Gleichgewicht zwischen den ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung gefunden werden muss. In Sachsen ist der Waldumbau ebenfalls ein wichtiges Thema. Im Freistaat Sachsen beträgt die Waldfläche 521.000 Hektar. Das entspricht ungefähr 28 Prozent der Landesfläche.
In Deutschland ist das Ende der Kernenergie für 2022 beschlossen. Aber in der EU erlebt sie womöglich eine Renaissance. Trotz der hohen Risiken sehen viele Mitgliedstaaten in der Kernenergie die Lösung gleich für zwei drängende Probleme – die steigenden Energiepreise und das Senken der CO2-Emissionen.
(MS) In der EU haben nur 13 Mitgliedstaaten Atomkraftwerke (AKWs). Davon ist Frankreich mit Abstand der größte Produzent von Kernenergie; dort werden ca. 70 Prozent der Stromerzeugung von AKWs produziert. Frankreich ist deshalb auch die treibende Kraft für Kernenergie in Europa. Insgesamt gibt es 108 Kernreaktoren in der EU, viele sind alt und durchschnittlich länger als 30 Jahre in Betrieb. Doch das droht sich zu ändern. Es werden neue AKWs in Ungarn, der Tschechischen Republik und in der Slowakei geplant. In Finnland ist in diesem Jahr ein neues AKW fertig gestellt worden. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat im Oktober 2021 angekündigt, massiv in kleinere AKWs zu investieren.
Die aktuellen hohen Erdgaspreise lassen die Energiepreise durch Kernkraft günstiger erscheinen. Zudem verlangen die Klimaambitionen der EU bis 2050 eine Reduktion des CO2-Ausstoßes auf Null, und Kernenergie produziert CO2-neutralen Strom. Statt voll in erneuerbare Energie wie Windkraft und Solar zu investieren, drängen Frankreich und andere Mitgliedstaaten deshalb darauf, Kernenergie als nachhaltig und »grün« zu definieren.
Bei der letzten Tagung des Europäischen Rates und der Tagung des Rates der Energieminister/innen Ende Oktober 2021 wurde intensiv über die Energiepreise und die sog. Taxonomie-Verordnung gesprochen. Durch diese Verordnung werden ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Damit soll das Risiko von Greenwashing begrenzt werden. Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen der EU leistet. Der strittigste Punkt dabei ist die Frage, ob Kernenergie als »grün« gelten kann. Bis zum Ende des Jahres möchte die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt vorlegen, in dem die Haltung zur Kernenergie formuliert wird.
In Deutschland haben sich die Energieminister/innen der Bundesländer Anfang Oktober 2021 eindeutig gegen die Aufnahme von Kernenergie in die EU-Taxonomie ausgesprochen. Auf europäischer Seite sieht es anders aus. Eine Gruppe von zehn Mitgliedstaaten unter der Führung von Frankreich haben einen offenen Brief veröffentlicht, in dem die Kernenergie als Teil der Lösung skizziert wird. Die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft erfordere einen »sofortigen und tiefgreifenden Übergang« zu kohlenstoffarmen Energiequellen, heißt es darin. Die Wirtschafts- und Energieminister aus Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Finnland, Ungarn, Polen, Rumänien, der Slowakei und Slowenien haben diesen Brief unterzeichnet. Weitere Länder wie Schweden und die Niederlande zeigten ebenfalls Sympathien für diesen Vorstoß.
Auf der anderen Seite gibt es wenige ausgemachte Kritiker innerhalb des Rates. Nur Österreich, Luxemburg und Dänemark sprachen sich explizit gegen die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie-Verordnung aus. Deutschland hält sich bei der Diskussion zurück, da sich die neue Regierung erst finden muss und die amtierende Regierung keine fundamentalen Entscheidungen mehr treffen will. Das ist wohl einer der Gründe, weshalb der französische Präsident Emmanuel Macron so viel Druck aufbaut – die Entscheidung soll fallen, bevor Deutschland dagegen vorgehen kann. Bei der Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, war er mit dieser Strategie erfolgreich. Von der Leyen teilte bereits mit, dass sie Kernenergie als notwendige und stabile Energiequelle ansehe. Noch vor Ende des Jahres wird die EU-Kommission den entsprechenden delegierten Rechtsakt vorlegen.
Im Europäischen Parlament hat sich vor allem die Fraktion »Die Grünen/EFA« dem Thema angenommen. Mit einer eigenen Kampagne wollen die Abgeordneten verhindern, dass Kernenergie als nachhaltige Investition eingestuft wird. Im Vorfeld der Klimakonferenz in Glasgow haben auch 300 Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen aus aller Welt eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Darin wird erklärt, dass Atomkraft im Kampf gegen die Klimakrise nur eine Scheinlösung sei und eine umwelt- und klimafreundliche Energiewende blockiere. Stattdessen müsse der Wandel zu 100 Prozent erneuerbaren Energien global vorangetrieben werden.
(MS) Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte am 27.10.2021 den Bericht Wasserressourcen in Europa – Umgang mit Wasserstress. Darin werden die neuesten Erkenntnisse über die Verfügbarkeit von Wasser in Europa vorgestellt. Wasserstress ist eine Situation, in der nicht genügend Wasser in ausreichender Qualität vorhanden ist, um den Bedarf der Menschen und der Umwelt zu decken. Dürren und Wasserknappheit sind in Europa keine seltenen Ereignisse mehr. Etwa 20 Prozent des europäischen Territoriums und 30 Prozent der Europäer/innen sind in einem durchschnittlichen Jahr von Wasserstress betroffen. Auch in Sachsen herrscht oft Trockenheit, die insbesondere die Landwirtschaft schwer trifft. Im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 wird ausführlich auf die Folgen der schwindenden Wasserressourcen eingegangen.
(MS) Die Europäische Kommission hat neue Kriterien für das EU-Umweltzeichen für Kosmetika und Tierpflegeprodukte angenommen. Das erleichtert es den Verbraucher/innen, umweltfreundliche Marken zu finden. Durch diese Kennzeichnung sollen die Umweltauswirkungen der Produkte verringert werden. Das EU-Umweltzeichen ist ein zuverlässiges, von Dritten geprüftes Umweltzeichen, das die Umweltauswirkungen eines Produkts während seines gesamten Lebenszyklus berücksichtigt – von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur endgültigen Entsorgung. Die aktualisierten Kriterien für das EU-Umweltzeichen gelten nun für alle kosmetischen Produkte und für den Bereich der Tierpflege. Bisher galt dies nur für eine begrenzte Anzahl von Produkten.
(MS) Die Europäische Umweltagentur geht in ihrem Bericht Trends und Projektionen in Europa 2021 davon aus, dass die EU ihre Klima- und Energieziele für 2020 erreicht hat: Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber dem Stand von 1990, Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent und Verbesserung der Energieeffizienz um 20 Prozent. Dieses Ergebnis ist auch auf die außergewöhnlichen Ereignisse der COVID-19-Pandemie, wie etwa die Lockdowns, zurückzuführen. Um die neuen EU-Ziele für 2030 und die Klimaneutralität 2050 zu erreichen, müssen aber die Anstrengungen deutlich intensiviert werden. So muss etwa der Energieverbrauch – im Vergleich zu den zwischen 2005 und 2020 erzielten Effizienzgewinnen – deutlich schneller sinken.
Für den Europäischen Grünen Deal wurden in den Jahren 2020 und 2021 in zahlreichen Aktionsplänen und Strategien viele gesetzgeberische Maßnahmen angekündigt und bereits teilweise umgesetzt. Dabei soll das »Fit for 55«-Paket dafür sorgen, dass die im Klimagesetz vereinbarten Ziele auf wirtschaftlich nachhaltige und sozial gerechte Weise erreicht werden. Die aktuelle Diskussion über hohe Energiepreise gibt der Debatte einen neuen Schub, da es die Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen vor Augen führt. Daran knüpft das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2022 an.
(MS) In dem Paket für Klimaschutzmaßnahmen werden vier legislative Initiativen angekündigt. Dazu gehört, dass die EU-Kommission die Zertifizierung der CO2-Entfernung rechtlich definieren will. Auf diese Weise soll ein neues Geschäftsmodell geschaffen werden, wie es bei Carbon Farming in der Landwirtschaft bereits diskutiert wird. Im Verkehrs- und Logistikbereich sollen die Messungen der Treibhausgasemissionen harmonisiert werden, um EU-weit einheitliche Daten zur Verfügung zu haben. Außerdem sollen die EU-Vorschriften über fluorierte Treibhausgase überarbeitet werden, um die Emissionen dieser klimaschädlichen Gase zu verringern.
Aufbauend auf den EU-Aktionsplan: »Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden« werden drei Maßnahmen im Null-Schadstoff-Paket angekündigt. Dazu gehört eine Überarbeitung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie im Bereich der integrierten Wasserbewirtschaftung der Listen der Schadstoffe im Wasser. Um die erst jüngst verschärften Normen und Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation bei Schadstoffen in der Luft an die EU-Gesetzgebung anzupassen, sollen die Luftqualitätsvorschriften angepasst werden.
Im Kunststoff-Paket soll in einem Maßnahmenprogramm die Verwendung von Mikroplastik in Produkten eingeschränkt und die Freisetzung in die Umwelt verringert werden. Zudem soll ein politischer Rahmen gesetzt werden, um die Nachhaltigkeit biologisch abbaubarer und kompostierbarer Kunststoffe zu ermitteln.
Das Europäische Parlament hat die Ziele der Strategie »Vom Hof auf den Tisch« erst kürzlich mit großer Mehrheit unterstützt. Die EU-Kommission möchte den Einsatz von Pestiziden reduzieren, um so eine umweltfreundlichere und nachhaltigere Landwirtschaft zu schaffen, und will dazu neue Vorschriften für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden vorschlagen.
Der Umbau auf erneuerbare Energien muss weiter forciert werden. Im Juli 2021 sind bereits etliche Gesetzesmaßnahmen vorgelegt worden, wie die Verordnung zu den erneuerbaren Energien. Zur Unterstützung der Zielvorgaben will die EU-Kommission eine Mitteilung über Solarenergie veröffentlichen, in der auf spezifische Anwendungen und Hindernisse des Ausbaus eingegangen wird. Auf internationaler Ebene möchte die EU-Kommission im 1. Quartal 2022 eine neue Strategie für das Handeln im internationalen Energiebereich vorlegen. Die globale Energiewende soll vorangebracht werden und gleichzeitig soll die Versorgungssicherheit gewährleistet sein. Die Nutzung fossiler Brennstoffe soll zu Gunsten umweltfreundlicher Technologien schrittweise verringert werden. Dazu soll auch die bevorstehende Klimakonferenz COP26 in Glasgow Input liefern, wie die Weltgemeinschaft die Klimakrise aufhalten kann.
Es fällt allerdings auf, dass einige für 2022 angekündigte Maßnahmen im Arbeitsprogramm nicht auftauchen, insbesondere im Bereich der Chemie. In der EU-Chemikalienstrategie vom Oktober 2020 wurden etliche legislative Initiativen aufgeführt, die im kommenden Jahr erscheinen oder überarbeitet werden sollten. Dazu gehören die REACH-Verordnung, die Verordnungen über Lebensmittelkontaktmaterialien und über kosmetische Mittel, die Richtlinien über die Sicherheit von Spielzeug und über Industrieemissionen.
Mit einem Jahr Verspätung geht es endlich los: Vom 31.10.2021 bis 12.11.2021 findet die 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Glasgow statt, um das Regelwerk zur Umsetzung des Pariser Abkommens fertigzustellen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragspartner und sitzen am Verhandlungstisch. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben ihre Verhandlungsziele in eigenen Standpunkten festgelegt.
(MS) Die Klimakonferenz (COP 26) wurde aufgrund der COVID-19-Pandemie um ein Jahr auf 2021 verschoben. Zudem hatten es viele Vertragsparteien letztes Jahr versäumt, ihre aktualisierten national festgelegten Reduktionsziele (NDC) vorzulegen, wie es das Paris-Abkommen von 2015 gefordert hatte. Aktuelle Analysen gehen davon aus, dass die nationalen Reduktionspläne immer noch nicht ausreichen, um das in Paris vereinbarte 2°C-Ziel zu erreichen. Die derzeitigen national festgelegten Beiträge weisen auf einen Anstieg der Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 um über 16 Prozent im Vergleich zu 2010 hin. Ein wichtiges Ziel wird die Finanzierung des Klimaschutzes sein. Dabei steht das Versprechen der Industrieländer im Mittelpunkt, die Klimaschutzbemühungen der Entwicklungsländer bis zum Jahr 2020 mit 100 Mrd. US-Dollar jährlich zu unterstützen. Dieses Ziel ist nicht erreicht worden.
Die EU hat immer wieder mit Nachdruck gefordert, ehrgeizigere Ziele zu setzen und die Finanzierung des Klimaschutzes aufzustocken. Im europäischen Grünen Deal wird auf die Bedeutung der Klimadiplomatie der EU hingewiesen. Der Rat für Umwelt legte am 06.10.2021 seine Schlussfolgerungen fest. Er ist entschlossen, strenge und umfassende Regeln für internationale CO₂-Märkte, die den Handel mit Emissionsreduktionen ermöglichen, fertigzustellen. Der Rat für Wirtschaft und Finanzen bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 05.10.2021 die Zusage der EU, ein neues kollektives Klimafinanzierungsziel für die Zeit nach 2025 auszuhandeln, das sich auf mindestens 100 Mrd. US-Dollar pro Jahr beläuft.
Das EU-Parlament nahm seinen Standpunkt zur UN-Klimakonferenz am 21.10.2021 mit großer Mehrheit an. Die Abgeordneten fordern, dass die EU den derzeitigen 10-Jahres-Plan durch einen Fünf-Jahres-Zeitrahmen für alle Mitgliedstaaten ersetzt, um das Tempo der Klimaschutzmaßnahmen zu beschleunigen. Zudem sollen alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Brennstoffe in der EU bis 2025 abgeschafft werden. Alle G20-Staaten sollten eine globale Führungsrolle übernehmen und sich verpflichten, bis spätestens 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Entschließung dient auch als Verhandlungsmandat für die 15-köpfige Delegation des EU-Parlaments auf der Klimakonferenz.
Für den Abgeordneten Bas Eickhout (Die Grünen/Niederlande), Mitglied der Delegation bei der COP26, sind die Verhandlungsziele klar: »Um die Klimaziele zu erreichen, muss die Erkundung und Erschließung neuer Öl- und Gasfelder jetzt gestoppt werden. Jeder Cent, der für die Infrastruktur fossiler Brennstoffe ausgegeben wird, behindert den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft.« Die EVP-Fraktion ist davon überzeugt, dass zur Begrenzung der globalen Erwärmung nicht nur die EU beitragen solle. Besonders China, als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, müsse sich ehrgeizigere Emissionsreduktionsziele setzen und ihre Abhängigkeit von der Kohle verringern. Einig sind sich aber alle Beteiligten, dass die Klimakonferenz ein Erfolg werden muss. Ohne greifbare Ergebnisse wird der Klimawandel nicht mehr aufzuhalten sein.
Die Europäische Kommission stellte einen »Werkzeugkasten« gegen höhere Energiepreise vor. Die Mitgliedstaaten können selbst aktiv werden, um Heiz- und Energiekosten zu senken. Doch dies kann nur kurz- bis mittelfristig helfen. Auf lange Sicht hilft nur der Umbau des gesamten Energiemarktes – weg von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern.
(MS) Die vorgeschlagenen Werkzeuge der EU-Kommission sollen den Mitgliedstaaten helfen, die negativen Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf private Haushalte und Unternehmen zu mildern. Zu den Maßnahmen, die schnell umgesetzt werden können, gehören nationale Soforthilfen wie Gutscheine oder Teilzahlungen für von Energiearmut betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher. Möglich sind auch vorübergehende und gezielte Steuersenkungen für sozial schwache Haushalte. Für Unternehmen und für die Industrie können die Beihilfen angepasst werden, solange sie in Übereinstimmung mit den EU-Beihilfevorschriften sind.
Mittelfristig erwägt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Verordnung über die Versorgungssicherheit, um eine bessere Nutzung und Funktionsweise der Gasspeicher in Europa zu gewährleisten. Diese Initiative wäre Teil der Überprüfung des Gaspakets, das sowieso für den 14.12.2021 geplant ist. Zudem werden die möglichen Vorteile einer gemeinsamen Beschaffung von Erdgasreserven geprüft. Spanien, Italien und Griechenland haben bereits darum gebeten, die Möglichkeit des gemeinsamen Kaufs und der Speicherung von Erdgas zu prüfen. Andere Mitgliedstaaten unter anderem Deutschland sind daran weniger interessiert.
Die EU-Kommission betont, dass für die erhöhten Strompreise vor allem der Anstieg des Erdgaspreises verantwortlich ist. Der ebenfalls gestiegene Preis für Kohlenstoffzertifikate spielt dagegen nur eine untergeordnete Rolle. Dennoch möchte die EU-Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auffordern, die Entwicklung des europäischen Kohlenstoffmarktes stärker zu überwachen. Es wird betont, wie wichtig die Umsetzung des »europäischen Grüne Deals« ist, um erneuerbare Energien zu entwickeln und so die Energieunabhängigkeit der EU zu stärken. Den Marktprognosen zufolge dürften die Großhandelspreise für Gas über den Winter hoch bleiben und sich erst im Frühjahr 2022 auf niedrigerem Niveau stabilisieren.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments begrüßten zwar die Schritte der EU-Kommission gegen die erhöhten Energiepreise, zeigten sich aber von den einzelnen Vorschlägen wenig beeindruckt. Die Abgeordneten hätten gerne weitergehende Vorschläge und mehr Ehrgeiz gesehen. Der Abgeordnete Dan Nica (S&D/Rumänien) forderte im Energieausschuss das vorübergehende Einfrieren des Strompreises in der gesamten EU auf dem Niveau vom Jahresanfang. Der Abgeordnete Ville Niinistö (Die Grünen/Finnland) betonte seinerseits die Notwendigkeit, die Schwächsten zu unterstützen und die Infrastruktur für erneuerbare Energien weiter auszubauen. Er forderte die Mitgliedstaaten auf, nicht nur von fossilen Brennstoffen wegzukommen, sondern auch die Renovierung von Gebäuden zu beschleunigen. Michael Bloss (Die Grünen/Deutschland) forderte, dass Geld aus dem Wiederaufbaufonds bereitgestellt werden müsse, damit die hohen Strom- und Gaskosten gedeckt werden können. Neue Gas-Investitionen seien dagegen nachweislich ökonomische Milliardengräber. Markus Pieper (EVP/Deutschland) nimmt die Mitgliedstaaten in die Pflicht, zunächst die eigenen Rahmenbedingungen zu überprüfen, ohne den EU-Binnenmarkt dabei zu verzerren. Der gemeinsame Energiebinnenmarkt sei ein Teil der Lösung, nicht des Problems.
Die Debatte hat gerade erst begonnen. Die Staats- und Regierungschefs diskutierten das Problem der steigenden Energiepreise bei der Tagung des Europäischen Rates am 21./22.10.2021. Eine außerordentliche Sitzung der Energieministerinnen und Minister zur Erörterung des »Werkzeugkastens« ist für den 26.10.2021 geplant.
Im Mai 2020 stellte die Europäische Kommission ihre Strategie »Vom Hof auf den Tisch« vor. Darin wird das Bild eines fairen, gesunden und umweltfreundlichen Lebensmittelsystems entworfen. Im Landwirtschaftsrat im Oktober 2021 wurde darüber gestritten, inwieweit diese Ziele in die Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) einfließen dürfen. Das Europäische Parlament hat unterdessen eine Entschließung zur Strategie beschlossen. Ein Streitpunkt war, dass die EU-Kommission keine ordentliche Folgenabschätzung vorgelegt habe.
(MS) Die Strategie Vom Hof auf den Tisch sorgte seit ihrer Veröffentlichung im Mai 2020 für heftige Diskussionen. Sie ist Teil des europäischen Grünen Deals, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Im Rat für Landwirtschaft diskutierten am 12.10.2021 die Ministerinnen und Minister über die fristgemäße Einreichung der GAP-Strategiepläne und inwieweit die Ziele der »Vom Hof auf den Tisch«-Strategie dabei einfließen müssen. Mehrere Ministerinnen und Minister vertraten dezidiert die Ansicht, dass die Ziele des Europäischen Grünen Deals weder in die strategischen Pläne noch in die weiteren Rechtsvorschriften zur Umsetzung der GAP aufgenommen werden sollten. Diese Strategie sei nur eine politische Vision, die erst in einer zukünftigen Agrarpolitik berücksichtigt werden dürfe. Diese Haltung ist darin begründet, dass die EU-Kommission bereits 2018 die Entwürfe der Verordnungen zur GAP vorlegte – also zwei Jahre bevor die Ziele der »Vom Hof auf den Tisch«-Strategie vorgestellt wurden.
Das EU-Parlament hat indes am 19.10.2021 die Entschließung zur Strategie mit großer Mehrheit angenommen. In dem Bericht werden die Ziele der Strategie allgemein begrüßt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützt werden müssen, den Übergang zu einer nachhaltigen Landwirtschaft zu bewältigen. Die EU-Kommission wird vom EU-Parlament aufgefordert, in einer Reihe von Schlüsselbereichen, die sich von der Landwirtschaft, der Tierzucht bis zur Lebensmittelkennzeichnung und -verschwendung erstrecken, konkrete Maßnahmen zu ergreifen.
Ein besonderer Streitpunkt in der Debatte war das Fehlen einer ordentlichen Folgenabschätzung. Die EU-Kommission legte erst Anfang August 2021 eine Studie des Gemeinsamen Forschungszentrums vor. Mittlerweile wurde bekannt, dass diese Studie bereits im Januar 2021 der EU-Kommission vorlag, aber nicht veröffentlicht wurde. An diesem Umstand entzündete sich der Ärger der Abgeordneten. Der Berichterstatter Herbert Dorfmann (EVP/Italien) bedauerte, dass die Studie erst so spät vorgelegt wurde und die EU-Kommission zunächst so getan habe, als gäbe es sie nicht. Die Analysen der Gemeinsamen Forschungsstelle kommen nämlich zu dem Schluss, dass die Umsetzung der quantitativen Ziele der Strategie erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion in der EU haben würde. Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Norbert Lins (EVP/Deutschland) forderte die EU-Kommission auf, so schnell wie möglich eine Folgenabschätzung zu veröffentlichen. Der Vorsitzende des Umweltausschusses Pascal Canfin (Renew Europe/Frankreich) ist dagegen der Ansicht, dass die bisher bekannten Studien seiner Ansicht nach bestenfalls unvollständig, schlimmstenfalls parteiisch seien.
Die EU-Kommission verteidigte ihr Vorgehen. Neben der Studie des Forschungszentrums liegen zudem weitere Studien vor, die die Wirkung der Strategie untersuchen. Diese jüngsten Studien seien aber mit Vorsicht zu genießen, erklärte die EU-Kommission. Die in den Studien verwendeten Modelle sind nicht in der Lage, alle Faktoren der Strategie zu berücksichtigen. Die EU-Kommission hat deswegen eine Tabelle veröffentlicht, in der die in den einzelnen Studien berücksichtigten Elemente aufgeführt sind. Um die Vorteile der Strategie breiter zu diskutieren, veranstaltete die EU-Kommission zudem am 14./15.10.2021 eine Konferenz, um in Zukunft ein nachhaltiges Lebensmittelsystem aufzubauen.
(MS) Die Europäische Kommission legte einen Bericht zur Wirksamkeit der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten vor. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Bedrohung einheimischer Tiere und Pflanzen zu minimieren. Das Fazit des Berichts ist, dass sich die Prävention und das Management sowie das Problembewusstsein verbessert haben. Trotzdem werden die Probleme eher größer werden, was unter anderem an der Zunahme des weltweiten Handels und des Reiseverkehrs liegt. Aber auch der Klimawandel erhöht das Risiko der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Auf EU-Ebene gibt es inzwischen 66 bedenkliche invasive Arten – 30 Tier- und 36 Pflanzenarten. Auch Sachsen ist davon betroffen. Mindestens 16 Tier- und Pflanzenarten, wie Waschbär, Nutria und Großer Bärenklau kommen häufig in Sachsen vor.
(MS) Die Europäische Kommission legte am 11.10.2021 einen Bericht über die Umsetzung der Nitrat-Richtlinie für den Zeitraum 2016-2019 vor. Wenn nationale Behörden und Landwirte Gewässer saniert haben, dann hatte dies sowohl positive Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung als auch auf die biologische Artenvielfalt. Allerdings stellt die Überdüngung in vielen Teilen der EU nach wie vor ein Problem dar. Im Vergleich zur Situation von 1991, als die Nitrat-Richtlinie in Kraft getreten ist, ist die Nitratkonzentration deutlich zurückgegangen. In den letzten zehn Jahren sind jedoch nur noch minimale Fortschritte erzielt worden. Die Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft ist für viele Mitgliedstaaten nach wie vor ein ernstes Problem. Auch Sachsen muss sich anstrengen, um die Nährstoffbelastung durch die Landwirtschaft zu senken. Knapp 7 Prozent der gesamten Landesfläche Sachsens sind nitratbelastete Gebiete.
(MS) Im neuen Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der Naturschutz-Richtlinie geht die Europäische Kommission insbesondere auf das Wolfsmanagement ein. Der Leitfaden soll den Mitgliedstaaten helfen, die Umsetzung vor Ort zu verbessern. Dabei werden praktische Erfahrungen und Beispiele von Artenschutzsystemen erläutert. Auch Sachsen kommt in dem Dokument vor: Das Kontaktbüro »Wölfe in Sachsen« wird als gutes Beispiel für die Vermittlung sachlicher Informationen über Wölfe erwähnt. Aber auch die Verwendung von sogenannten »Soft-Catch-Fallen«, in denen Wölfe zur Untersuchung lebendig gefangen werden, wurde in Sachsen erstmals angewendet. Zudem führt der Leitfaden andere Initiativen und Finanzierungsmöglichkeiten zur Förderung der Koexistenz von Wolf und Mensch auf.
Die Energiekosten steigen in ganz Europa. Vor allem Erdgas ist seit Anfang des Jahres teurer geworden. Der Winter steht vor der Tür und die Heizkosten klettern in die Höhe. Die EU sucht nach Lösungen, damit die Wohnungen warm und die Kosten bezahlbar bleiben.
(MS) Wie ernst das Thema der steigenden Energiepreise genommen wird, zeigt schon allein die Tatsache, dass es auf EU-Ebene in vielen verschiedenen Runden diskutiert wurde: beim Treffen der Finanzminister der Eurozone (Eurogruppe), am Rande des Gipfels zwischen der EU und den westlichen Balkanländern, beim Treffen des Umweltrats und nicht zuletzt auf der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments. Die steigenden Energiepreise werden auch auf der Tagung des Europäischen Rates am 21. und 22. Oktober erörtert werden.
Die Energiekommissarin Kadri Simson kündigte am 06.10.2021 im EU-Parlament an, dass die Europäische Kommission am 13.10.2021 eine »Toolbox« zu den Energiepreisen vorlegen werde. Darin wird den Mitgliedstaaten ein Leitfaden für die Umsetzung der nationalen Maßnahmen präsentiert. Dazu gehören beispielsweise direkte Zahlungen an die von Energiearmut betroffenen Menschen oder Steuersenkungen. Außerdem könnte kleinen und mittleren Unternehmen mit Beihilfen geholfen werden. Die Kommissarin betonte, dass zwei Aspekte voneinander getrennt werden müssen: Einerseits ist die vorübergehende Situation bei den Energiepreisen sehr stark von den globalen Gasmärkten und saisonalen Problemen bestimmt; andererseits ist der grüne Übergang und das Fit-for-55-Paket ein viel langfristigeres Projekt. Simson erwartet, dass die Preise für Energie erst im Frühjahr 2022 fallen werden. Deswegen sei der Umstieg auf heimische erneuerbare Energie umso wichtiger. Die Energiewende ist Teil der Lösung, und eine größere Energieeffizienz stärkt die Resilienz der EU gegen den Preisanstieg.
Ähnlich äußerte sich die slowenische Ratspräsidentschaft durch den Außenminister Anže Logar. Eine kurzfristige Lösung des Problems sei nicht möglich. Das Fit-for-55-Paket biete aber die Möglichkeit, sich von fossilen Energieträgern zu lösen. Dadurch könne die europäische Abhängigkeit von Erdgas verringert werden. Der geplante Klimasozialfonds könne die sozialen Auswirkungen auf lange Sicht abschwächen. Siegfried Mureşan (EVP/Rumänien) ermahnte die Mitgliedstaaten, dass einzelne Länder keine Maßnahmen ergreifen dürften, die anderen Ländern schaden. Gemeinsames Handeln sei gefragt, wie gemeinsame Gasspeicher oder eine gemeinschaftliche Beschaffung von Erdgas. Zudem müsse geprüft werden, ob es Marktmanipulationen gegeben habe. Die sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende Iratxe García Pérez (Spanien) betonte, dass nur eine europäische Lösung die Preise senken werde. Um gemeinsam zu handeln, sei eine europäische Energieunion nötig. Die Energiearmut müsse bekämpft werden, damit die Menschen nicht vor der Frage stehen: »heating or eating«. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen Philippe Lamberts (Belgien) fordert eine schnellere Wende zu den erneuerbaren Energien. Die fossilen Energieträger, die importiert werden, führten nur zu wirtschaftlichen Abhängigkeiten. Eine zentrale Frage sei auch die Solidarität. Zusätzliche Steuereinnahmen sollten für soziale Energietarife genutzt werden. Ohne soziale Gerechtigkeit gebe es keine Energiewende. Die sächsische Abgeordnete Cornelia Ernst (Die Linke) fordert sogar das Recht eines jeden Menschen auf Energie als ein öffentliches Gut ein. Strom- und Gassperren müssten verboten werden.
Im Zuge der Debatte wird auch über eine Renaissance der Kernenergie diskutiert. Dieser Vorschlag geht vor allem von Frankreich aus. Beim Treffen der Eurogruppe sprach sich der französische Finanzminister Bruno Le Maire für Investitionen in die Atomenergie aus. Frankreich hat bereits in der Vergangenheit mehrfach gefordert, die Kernenergie von der EU als eine umweltfreundliche Technologie zu behandeln. Der Vizepräsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, äußerte sich sehr ähnlich, wenn er fordert, »die Rolle der Kernenergie als kohlenstoffarme Energie im Gesamtenergiemix und in unseren Bemühungen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft anzuerkennen«. Der sächsische Energieminister Wolfram Günther stellt sich diesen Forderungen entgegen: »Völlig unnötig ist eine Zombiedebatte um Kernkraftwerke und deren Laufzeiten. Für eine Umkehr des Atomausstiegs gibt es keinerlei gesellschaftliche Mehrheiten und keinen vernünftigen volkswirtschaftlichen Grund.« Die EU-Kommission wird bis Ende 2021 einen delegierten Rechtsakt zum Thema Kernenergie zur europäischen Taxonomie vorlegen. Wenn Frankreich die Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2022 übernimmt, wird die Kernenergie sehr wahrscheinlich ganz oben auf der europäischen Agenda stehen.
(MS) Der Europäische Rechnungshof legte am 04.10.2021 den Sonderbericht »EU-Förderung für biologische Vielfalt und Anpassung an den Klimawandel in den Wäldern der EU« vor. Darin bewertet der Rechnungshof die EU-Forststrategie im Zeitraum 2014-2020. Die Ergebnisse sind gemischt. Die Europäische Kommission hätte entschiedenere Maßnahmen zum Schutz der Wälder ergreifen können. Obwohl in der EU die Waldgebiete fast so groß sind wie die Agrarflächen, fließt in die Forstwirtschaft deutlich weniger EU-Geld als in die Landwirtschaft. Die Prüfer gelangen zu dem Schluss, dass Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nur geringen Einfluss auf die biologische Vielfalt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel gehabt haben.
(MS) Die Europäische Kommission hat am 28.09.2021 Empfehlungen und Leitlinien zu »Energieeffizienz an erster Stelle: von den Grundsätzen zur Praxis« veröffentlicht. Um die korrekte Anwendung des Prinzips der Energieeffizienz zu gewährleisten, empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass es bei allen Politik-, Planungs- und Investitionsentscheidungen angewandt wird. Den betroffenen Einrichtungen, insbesondere auf lokaler Ebene, sollten die entsprechenden Informationen, Anleitungen und Hilfestellungen für die Anwendung des Grundsatzes zur Verfügung gestellt werden.
(MS) Wo wird Braunkohle abgebaut? Wie viele Windräder drehen sich in der EU? Das beantwortet das neueste Energiestatistikbuch »EU-Energie in Zahlen«, das am 28.09.2021 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde. Es enthält vergleichbare Statistiken pro Jahr und pro Mitgliedstaat für viele verschiedene Aspekte des Energiesektors. In dieser Ausgabe wird beispielsweise hervorgehoben, dass sich der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU in den zehn Jahren von 2009 bis 2019 mehr als verdoppelt hat. Außerdem gibt es ein Energieprofil für jedes EU-Land sowie Einzelheiten zu den Fortschritten der einzelnen Länder bei der Verwirklichung der Klima- und Energieziele der EU für 2020.
(MS) Die Europäische Umweltagentur veröffentlichte am 29.09.2021 die Studie »Kosten der industriellen Verschmutzung«. Das Fazit der Studie ist: Die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen aus großen Industriestandorten in Europa kosten pro Jahr zwischen 277 und 433 Mrd. EUR. Eine relativ kleine Anzahl von Anlagen ist für den größten Teil der Kosten verantwortlich: Nur 211 Anlagen verursachten 50 Prozent der Schadenskosten. Wärmekraftwerke, die zumeist mit Kohle betrieben werden, verursachen den größten Schaden für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt: 24 der 30 umweltschädlichsten Anlagen sind Wärmekraftwerke, davon befinden sich sieben in Deutschland. In Sachsen gehören das Kraftwerk Boxberg in der Oberlausitz und das Kraftwerk Lippendorf bei Leipzig dazu.
(MS) Der Europäische Rechnungshof veröffentlichte am 28.09.2021 den Sonderbericht »Nachhaltige Wassernutzung in der Landwirtschaft: GAP-Mittel fördern eher eine stärkere als eine effizientere Wassernutzung«. Das Fazit des Berichts lautet: Die EU kann nicht sicherstellen, dass Landwirte Wasser nachhaltig nutzen. Der Agrarsektor ist für ein Viertel der gesamten in der EU entnommenen Wassermenge verantwortlich. Die Landwirtschaft hat somit sowohl Auswirkungen auf die Wasserqualität als auch auf die verfügbare Wassermenge. Die Mitgliedstaaten würden ihren Landwirten jedoch zahlreiche Ausnahmen gewähren – selbst in Regionen, in denen Wassermangel herrsche. Gleichzeitig würden einige nationale Behörden nur selten Sanktionen gegen die illegale Wassernutzung verhängen.
(MS) Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union stimmten für die politische Einigung zur Aarhus-Verordnung. Damit setzt die EU das internationale Übereinkommen von Aarhus um. Der Zugang der Öffentlichkeit zu Gerichten in Umweltangelegenheiten wird dadurch verbessert und ermöglicht Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen, vor den Europäischen Gerichten Verfahren gegen Beschlüsse von Organen und Einrichtungen der EU einzuleiten. Das nächste Treffen der Aarhus-Konvention findet vom 18. bis 21.10.2021 statt.
(MS) Am 21.09.2021 veröffentlichte die Europäischen Umweltagentur (EUA) einen Bericht über den Zustand der Luftqualität in Europa. Aus den offiziellen Daten für 2019 und den vorläufigen Daten für 2020 geht hervor, dass die Luftverschmutzung in den meisten Mitgliedstaaten die festgelegten Grenzwerte zur Luftqualität übersteigt. In dem Bericht der EUA werden Daten von über 4.500 Überwachungsstationen in 40 europäischen Ländern zusammengefasst. Gemessen wurden die Daten für Feinstaub, bodennahes Ozon und Stickstoffdioxid.
(MS) Dieses Jahr wurde der Startschuss für den jährlich stattfindenden »EU-Bio-Tag« gegeben. Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung, in der sie von nun an den 23. September zum EU-Bio-Tag erklärten. Dies knüpft an den Aktionsplan zur Förderung der biologischen Produktion an, den die EU-Kommission am 25.03.2021 vorgestellt hat. Darin wurde die Einführung eines solchen Tags angekündigt. Das Ziel des Aktionsplans besteht darin, die Produktion und den Verbrauch von biologischen Erzeugnissen deutlich anzukurbeln.
Das Europäische Parlament debattierte in der Plenarsitzung am 14.09.2021 erstmals über das Fit-for-55-Paket der Europäischen Kommission. Das Gesetzespaket besteht aus zwölf Vorschlägen. Die Energie- und Industriesektoren sollen umgebaut werden, damit die EU bis 2050 klimaneutral sein kann. Das wird auch soziale Auswirkungen haben, wie etliche Europaabgeordnete betonten.
(MS) Der Weltklimarat stellte im Sommer den ersten Teil seines Berichtes vor, dessen Botschaft deutlich ist: Der Klimawandel wird durch die Menschen verursacht und wenn nicht jetzt gehandelt wird, dann werden die Konsequenzen schwerwiegend sein. Frans Timmermans, Vizepräsident der EU-Kommission, ging in seiner Rede direkt darauf ein. Die EU muss auf die Klimaveränderungen sofort reagieren und dürfe dies nicht auf die späteren Generationen abwälzen. Das Fit-for-55 Paket bietet konkrete Lösungen an, wie die Treibhausgase in der Atmosphäre dauerhaft verringert werden können. Diese Veränderungen haben auch ihren Preis, aber dieser Preis darf nicht die ohnehin schon Benachteiligten treffen. Die Lasten des Umbaus der europäischen Industrie müssen gleichmäßig auf die Gesellschaft verteilt werden.
MdEP Peter Liese (EVP/Deutschland) warb dafür, endlich den Klimaschutzturbo anzuwerfen. Der marktwirtschaftliche Ansatz des Emissionshandels, in dem CO2-Zertifikate gehandelt werden, sei richtig. Dennoch dürfe die soziale Dimension nicht vergessen werden. Der Vorsitzende des Umweltausschusses Pascal Canfin (Renew/Frankreich) lehnt dagegen die Einbeziehung des Verkehrs und von Gebäuden in den Emissionshandel ab. Dies sei ein falscher Schritt, weil er die Kosten für die bestehenden, meist fossilen Energieträger in die Höhe schnellen lässt. In die gleiche Richtung argumentierten auch Abgeordnete aus den Fraktionen von Die Grünen/EFA, Die Linken und EKR. Steigende Energiepreise dürfen nicht zu Energiearmut führen, sodass Menschen ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen können. Die Demonstrationen der Gelbwesten vor einigen Jahren, die gegen höhere Benzinpreise auf die Straße gingen, schwebte dabei vielen Abgeordneten vor Augen. Der Sozialfonds, den die EU-Kommission dafür vorgesehen hat, soll diese Härten abfedern. Die Abgeordneten zeigten sich jedoch skeptisch, ob dies ausreichend sein dürfte.
Mit der Veröffentlichung von Leitlinien soll die Klimaresistenz neuer Infrastrukturprojekte durch angemessene Anpassungsmaßnahmen sichergestellt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit der im Dezember 2021 geplanten Stärkung der Bestimmungen der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Bezug auf die nationalen langfristigen Renovierungsstrategien (LTRS) nehmen die Diskussionen an Heftigkeit zu.
(HJG) Am 29.07.2021 hat die EU-Kommission Leitlinien veröffentlicht, wie bei künftigen Investitionen in Infrastrukturprojekte die EU-Klimaziele und die Auswirkungen des Klimawandels beachtet werden sollen. Im Mittelpunkt stehen dabei Gebäude, Netzinfrastrukturen sowie andere Infrastruktursysteme und -anlagen in der laufenden Finanzperiode. Die Leitlinien legen dabei gemeinsame Grundsätze und Praktiken für die Identifizierung, Klassifizierung und das Management von physischen Klimarisiken bei der Planung, Entwicklung, Ausführung und Überwachung von Infrastrukturprojekten und - programmen fest. Die Beurteilung erfolgt in zwei Säulen (Klimaschutz, Klimaanpassung) und zwei Phasen (Screening, detaillierte Analyse).
Im Kontext mit dem im Juli 2021 veröffentlichten „Fit for 55“ – Paket sind beispielsweise indikative Ziele für erneuerbare Energien im Gebäudebereich – voraussichtlich 39 % bis 2030 - vorgesehen.
Andererseits ist noch offen, ob die Effizienzziele erhöht werden sollen. Klar ist, dass die EU-Kommission darauf setzt, den Leitgedanken, sparsam mit Energie umzugehen, in allen energieverbrauchsrelevanten Segmenten zu stärken. Einen besonderen Beitrag soll dazu die öffentliche Hand leisten, insbesondere über Sanierungsverpflichtungen für mehr öffentliche Gebäude.
In der Diskussion sind auch energetische Mindestanforderungen an den Gebäudebestand. Zu erwarten sind in Ergänzung zur Energieeffizienzrichtlinie zumindest klare Vorgaben für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Möglich ist darüber hinaus eine Ausweitung der Pflicht, eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden zu errichten.
Dass die Diskussionen an Härte zunimmt, hat am 02.09.2021 auch der Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments mit einem Entwurf eines Initiativberichts zur Überarbeitung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2018/844) gezeigt.
(MS) Seit dem 01.09.2021 gilt in allen Geschäften und Online-Verkaufsstellen ein neues EU-Energieeffizienzlabel für Lampen und andere Beleuchtungsprodukte. Die wichtigste Änderung ist die Rückkehr zu einer einfacheren Skala von A bis G. Die neue Skala ist strenger und so konzipiert, dass zunächst nur sehr wenige Produkte die Einstufungen »A« und »B« erreichen können. Die Rückkehr zur A-G-Skala folgt der beträchtlichen Verbesserung der Energieeffizienz in den letzten Jahren. Immer mehr Lampen hatten eine Label-Bewertung von A+ oder A++ nach der alten Skala erreicht. Diese Bewertungen waren irritierend und fallen jetzt weg. Die energieeffizientesten Produkte, die jetzt gekauft werden können, werden nun in der Regel mit »C« oder »D« gekennzeichnet sein. Zudem wird das Energieeffizienzlabel eine Reihe neuer Elemente enthalten. Dazu gehört ein QR-Code, der auf eine EU-weite Datenbank verweist, in der die Verbraucher weitere Einzelheiten über das Produkt finden können.